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Kabinett beschließt Umsetzung der EU-Batterierichtlinie

Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen "Trittbrettfahrer" verhängen. Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert. Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.

Batterien im Test: Zu viele Schwermetalle, mangelhafte Kennzeichnung

Akkus schneiden am besten ab Eine Reihe von Batterien enthält zu viele Schwermetalle. Außerdem wird der Schwermetallgehalt häufig nicht gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Belastungen in vielen der untersuchten Zink-Kohle-Batterien sind besonders hoch: fast jede Zweite überschreitet den Cadmium-Grenzwert. Das Umweltbundesamt empfiehlt, stattdessen Alkali-Mangan-Batterien zu verwenden. Wo immer möglich, sollte ohnehin auf die ineffiziente Art der Energieversorgung mittels Batterien verzichtet werden. Akkus, beispielsweise Lithium-Ionen-Akkus, sind eindeutig die bessere Wahl.“ Schwermetalle sind schädlich für Menschen, Tiere und Pflanzen. In Batterien dürfen sie deshalb nur in sehr kleinen Mengen eingesetzt werden. Als Inhaltsstoff müssen sie gekennzeichnet werden, wenn sie die im Batteriegesetz vorgegebenen Schwellenwerte überschreiten. Im aktuellen Schwermetalltest wurden 300 handelsübliche Batterien und Akkus auf ihren Quecksilber (Hg)-, Cadmium (Cd)- und Blei (Pb)-Gehalt sowie deren Kennzeichnung untersucht. Die Ergebnisse der Studie wurden den zuständigen Landesbehörden für die Marktüberwachung zur Verfügung gestellt. Die geringste Menge an Schwermetallen enthielten Lithium-Ionen-Akkus, die z.B. in Handys verwendet werden, und Alkali-Mangan-Batterien. Deutlich schlechter schnitten Zink-Kohle-Rundzellen ab, die beispielsweise in Fernbedingungen oder Taschenlampen verwendet werden. Etwa die Hälfte enthielt mehr Cadmium, als der Grenzwert von 20mg/kg erlaubt. Bei einem Fabrikat wurde der Cadmium-Grenzwert und bei einem anderen der Quecksilber-Grenzwert um jeweils das Achtfache überschritten. Deutliche Mängel stellten die Tester auch bei der Kennzeichnung fest: Schwermetallhaltige Batterien und Akkus müssen die entsprechenden chemischen Symbole „Hg“, „Cd“ und „Pb“ tragen, wenn die vorgeschriebenen Schwellenwerte überschritten werden. Laut der Studie geschieht dies jedoch nur unzureichend. Bei fast der Hälfte der untersuchten Knopfzellen fehlte die Kennzeichnung „Hg“ für Quecksilber, obwohl diese nachweislich den vorgegebenen Schwellenwert überschritten. Zusätzlich ließen sich in einigen als quecksilberfrei gekennzeichneten Knopfzellen zwischen 0,4 bis 2 Prozent Quecksilber nachweisen. Auch die Hälfte der Batterien, die das Symbol „Pb“ für Blei tragen müsste, hatte keine entsprechende Kennzeichnung. Positiv hervorzuheben sind Alkali-Mangan-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus. Deren Schwermetallgehalte lagen in allen untersuchten Fällen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte, so dass keine Kennzeichnung nötig war. Grundsätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt, Batterien durch Akkus zu ersetzen, insofern das technisch möglich ist. Zusätzlich zur Schwermetallbelastung fällt die Energiebilanz von Batterien deutlich negativ aus. So wird bei der Herstellung von Batterien 40- bis 500-mal mehr Energie eingesetzt, als in der Batterie zur Verfügung steht. Daher lohnt es sich, gezielt nach Produkten zu suchen, die ohne Batterien funktionieren. Auf solche weisen Qualitätssiegel wie „Der Blaue Engel“ hin. Wichtige Tipps zum Thema liefert außerdem der kostenlose ⁠ UBA ⁠-Ratgeber „Batterien und Akkus“.

Mit „Spannung” erwartet: Das BattG-Melderegister geht online

Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen,  stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.

Batterien

Die Batterieindustrie und der Handel verpflichten sich, Knopfzellen, Haushalts- und Starterbatterien zurückzunehmen und für die Verwertung zu sorgen. Zudem wird eine schrittweise Verminderung des Quecksilbergehaltes in Alkali-Mangan-Batterien vereinbart, die wesentlich zur Quecksilberbelastung des Hausmülls beitragen.

Melderegister für Batteriehersteller hat sich bewährt

5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom ⁠ UBA ⁠ zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.

Stärkere Verankerung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung in produktpolitischen Instrumenten

Aufbauend auf den Erfolgen von Energieeffizienzanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte rücken zunehmend Aspekte der Materialeffizienz in den Fokus produktpolitischer Maßnahmen. Das Forschungsvorhaben untersuchte in diesem Kontext, wie Designanforderungen die Kreislaufführbarkeit speziell von Edel- und Sondermetallen sowie von Kunststoffen bei Elektro- und Elektronikgeräten verbessern können. Ergänzend wurden für die Materialeffizienz relevante Aspekte wie Lebensdauer und Reparierbarkeit der Geräte betrachtet. In Fallstudien für Notebooks, Smartphones, Flachbildschirmfernseher und Drucker wird auf Basis von Demontageversuchen abgeleitet, welche Ökodesign-Maßnahmen eine verbesserte Kreislaufführbarkeit ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entnehmbarkeit und Lebensdauer von wiederaufladbaren Gerätebatterien sowie die Erarbeitung weitergehender Anforderungen an akkubetriebene Geräte. Hierzu diente die Analyse von Notebooks, Smartphones, E-Book-Readern und elektrischen Zahnbürsten. Auf Grundlage der ökologischen Relevanz und Effektivität sowie der politischen und herstellerseitigen Umsetzbarkeit erfolgte eine Bewertung der abgeleiteten Designmaßnahmen. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen an Akteure im produktpolitischen Umweltschutz ausgesprochen. Veröffentlicht in Texte | 18/2019.

Stärkere Verankerung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung in produktpolitischen Instrumenten

Mit Blick auf den Rohstoffeinsatz und die erheblichen Aufwendungen in der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte (EEG), rücken nach Jahren der erfolgreichen Energieeffizienzpolitik zunehmend Aspekte der Materialeffizienz in den Fokus des produktbezogenen Umweltschutzes. Der Fokus des Forschungsvorhabens liegt auf der Kreislaufführbarkeit von Edel- und Sondermetallen sowie Kunststoffen, es werden jedoch ebenso kreislaufwirtschaftlich relevante Aspekte wie Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten mitbetrachtet. Das Forschungsvorhaben untersuchte anhand von vier Themengebieten unterschiedliche Aspekte der Materialeffizienz. Zunächst wurde das aktuelle Gerüst an Standards und Normen daraufhin analysiert, inwiefern Aspekte wie Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit mit besonderem Fokus auf die Zielstoffe Edel- und Sondermetalle sowie Kunststoffe verankert sind. Für die Fallstudien Notebooks, Smartphones, Flachbildschirmfernseher und Drucker wurde geprüft, welche Ökodesign-Maßnahmen eine verbesserte Kreislaufführbarkeit der Zielstoffe ermöglichen. Ein weiteres Fokusthema war die Entnehmbarkeit und Lebensdauer von wiederaufladbaren Gerätebatterien sowie die Erarbeitung weitergehender Anforderungen an akkubetriebene Geräte unter der Ökodesign-Richtlinie. Zuletzt wurden relevante Aspekte mehrerer Studien und Projekte auf europäischer Ebene begleitet und bewertet. Auf Grundlage der ökologischen Relevanz und Effektivität sowie der politischen und herstellerseitigen Umsetzbarkeit erfolgte eine Bewertung der abgeleiteten Designmaßnahmen. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen an Akteure im produktpolitischen Umweltschutz ausgesprochen. Quelle: Forschungsbericht

Wie kommt Quecksilber in die Umwelt?

Wie kommt Quecksilber in die Umwelt? Nur noch wenige Alltagsprodukte enthalten Quecksilber. Zum Beispiel Batterien (Knopfzellen) oder bestimmte Energiesparlampen. Die größten Mengen an Quecksilber werden beim Goldbergbau und in Zahnamalgam eingesetzt. In Deutschland liegen die quecksilberhaltigen Zahnfüllungen sogar auf Platz eins. Seit 2013 dürfen Kompaktleuchtstofflampen nur noch bis zu 2,5 Milligramm pro Lampe enthalten. Zudem können sie für ein späteres Recycling gesammelt werden. Dafür gibt es zahlreiche Sammelstellen im Einzelhandel sowie die Rückgabemöglichkeiten auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dies gilt auch für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, diese Rückgabemöglichkeiten zu nutzen, damit die Wertstoffe recycelt werden können und kein Quecksilber in die Umwelt gelangt. Der Großteil des weltweit vom Menschen verursachten Quecksilbereintrags in die Umwelt entsteht durch die Produktion von Wärme und Strom aus Kohle, Öl oder Gas sowie durch kleingewerblichen Goldbergbau. Quecksilber wird weltweit in der Chloralkali-Industrie, in Messinstrumenten oder auch in Kosmetika verwendet. Den Abbau von Quecksilber-Erzen hat die EU wegen der hohen Belastungen für die Umwelt seit 2000 eingestellt. Die weltweit letzte offiziell betriebene Quecksilbermine befindet sich in Kirgistan. Natürliche Emissionen von Quecksilber werden durch aktive Vulkane, Waldbrände, Gesteinsverwitterung und Ausgasen von Quecksilber aus der Erdkruste und aus den Ozeanen verursacht. Quecksilber ist ein Metall mit einer besonderen Eigenschaft: Es verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Deshalb kann es sich in der Luft verteilen. Ein Grund, warum das Quecksilber-Problem einer weltweiten Lösung bedarf. Mit der Genfer Luftreinhaltekonvention gibt es bereits seit 1998 ein Schwermetallprotokoll, das sogenannte Århus-Protokoll. Es schreibt den Stand der Technik für Industrieprozesse vor und will so die Emissionen in die Luft begrenzen. 2003 richtete das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (⁠ UNEP ⁠) ein globales Quecksilberprogramm ein, das 2013 in der Minamata-Konvention mündete. Die Konvention schränkt den Handel ein und legt Regeln fest, die den Quecksilbereinsatz in Produkten verbieten oder begrenzen. Außerdem soll der Quecksilberbergbau eingestellt werden. Das Abkommen muss noch von 49 Staaten ratifiziert werden und soll 2017 in Kraft treten. Mit ihrer Quecksilberstrategie geht die Europäische Union u.a. das Problem von Quecksilber in der Nahrungskette an. Hierzu gehört auch eine sichere Entsorgung von nicht mehr benötigtem Quecksilber innerhalb der EU. Ein Forschungsprojekt des ⁠ UBA ⁠ belegt, dass das Schwermetall in den deutschen Untertagedeponien sicher und dauerhaft gelagert werden kann. In Europa nehmen Menschen Quecksilber übrigens hauptsächlich über das Essen von Fisch und Meerestieren auf, wie Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Menschen auf bestimmte Schadstoffe ergaben. Aufgrund des geringen Fischkonsums sind Deutsche im Vergleich zu Menschen aus dem Mittelmeerraum auch verhältnismäßig gering mit dem Schwermetall belastet. Neben der wichtigen Aufnahmequelle – dem regelmäßigen Konsum von quecksilberhaltigem Fisch und Meerestieren – sind Zahnfüllungen aus Amalgam von Bedeutung für die Höhe der Belastung – und dies ganz besonders bei Kindern.

Batterien: Über die Hälfte geht nicht ins Recycling

Batterien: Über die Hälfte geht nicht ins Recycling Ausgediente Geräte-Altbatterien, ob aus der Taschenlampe oder dem Handy, stecken voller Wertstoffe. Einige, wie viele Knopfzellen und Nickel-Cadmium-Akkus, enthalten auch Schadstoffe. Deshalb sind alle bei einer der zahlreichen Sammelstellen im Handel oder auf dem Wertstoffhof abzugeben. Doch nicht einmal die Hälfte der Geräte-Altbatterien landet dort, wie die aktuelle Statistik für 2014 zeigt. Mit 44,2 Prozent ist die Sammelquote in Deutschland gegenüber dem Vorjahr zwar leicht gestiegen und erfüllt die aktuelle gesetzliche Vorgabe von 40 Prozent. Da die Quote ab dem Jahr 2016 jedoch auf 45 Prozent steigen muss, müssen wir noch besser sammeln. Und das Sammeln lohnt sich, da viele Wertstoffe wie Zink, Silber und Nickel wiedergewonnen werden können. Das Batterierecycling erfolgt auf hohem Niveau und übertrifft im Jahr 2014 die vorgeschriebenen Recyclingeffizienzen. Davon unabhängig: Batterien vermeiden bleibt das oberste Gebot: Denn für die Herstellung einer nicht wieder aufladbaren Batterie wird bis zu 500-mal mehr Energie verbraucht, als diese später zur Verfügung stellt.

Was ändert sich durch die Novellierung des Batteriegesetzes?

Was ändert sich durch die Novellierung des Batteriegesetzes? Am 1. Januar 2021 tritt das novellierte Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Die Änderungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Batteriehersteller und die Rücknahmesysteme von Geräte-Altbatterien. Dann wechselt auch das BattG-Melderegister vom Umweltbundesamt (UBA) zur stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Batteriehersteller haben ein Jahr Zeit, um sich neu zu registrieren. Was ändert sich für die Hersteller von Batterien? Bevor sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, müssen Hersteller von Batterien ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr wie bisher ihre Marktteilnahme beim Umweltbundesamt anzeigen, sondern sich von der stiftung ear registrieren lassen. Damit wechselt auch das BattG-Melderegister vom ⁠ UBA ⁠ zur stiftung ear. Ähnlich wie bereits im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehandhabt, wird das UBA dann auch Aufgaben und Befugnisse aus dem Batteriegesetz an die stiftung ear übertragen. Für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien bereits im BattG-Melderegister des UBA angezeigt haben, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von einem Jahr geschaffen. Demnach haben Hersteller, die ihre Marktteilnahme bis zum 31.12.2020 im UBA-BattG-Melderegister erfolgreich angezeigt haben, bis spätestens 01.01.2022 Zeit, sich von der stiftung ear erneut registrieren zu lassen. Angaben, die bis zum 31.12.2020 im UBA-BattG-Melderegister hinterlegt wurden, übermittelt das UBA im Rahmen des Registerwechsels nicht an die stiftung ear. Weiterführende Informationen für Hersteller zu den anstehenden Änderungen im Rahmen der Registrierungspflicht finden Sie auf der Themenseite „ BattG-Melderegister “. Was ändert sich für die Rücknahmesysteme für Gerätebatterien? Zukünftig wird es am Markt nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme für Gerätebatterien mit einheitlichen Vorgaben geben. Dadurch sollen faire Wettbewerbsbedingungen für alle Rücknahmesysteme gesichert werden. Das Institut eines sogenannten Gemeinsamen Rücknahmesystems wird dauerhaft abgeschafft. Die Mindestsammelquote, die von den Rücknahmesystemen jeweils im eigenen System jährlich erreicht und dauerhaft sichergestellt werden muss, erhöht sich von bisher 45 auf 50 Prozent. Darüber hinaus wird die Methodik zur Berechnung der Sammelquote im eigenen System gesetzlich konkretisiert: Wechselt ein Hersteller von einem Rücknahmesystem zu einem anderen, werden in Verkehr gebrachte Gerätebatterien erst ab dem Zeitpunkt des Wechsels dem neuen Rücknahmesystem zugerechnet. Zuvor in Verkehr gebrachte Gerätebatterien verbleiben für die Berechnung der Sammelquote beim vorherigen Rücknahmesystem. Dies war in der Vergangenheit ein Streitpunkt zwischen den Rücknahmesystemen. Neue Rücknahmesysteme genehmigt künftig die stiftung ear. Außerdem kontrolliert die stiftung ear, ob Rücknahmesysteme dauerhaft eine Genehmigung behalten können. Rücknahmesysteme können ihre Genehmigung beispielsweise verlieren, wenn sie das vorgegebene Sammelziel nicht erreichen. Außerdem regelt das BattG, dass Rücknahmesysteme die Höhe der finanziellen Beiträge zukünftig auch an ökologische Kriterien knüpfen müssen. So sollen Rücknahmesysteme finanzielle Anreize für Hersteller schaffen, damit diese z.B. weniger gefährliche Stoffe bei der Batterieherstellung einsetzen. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Langlebigkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Gerätebatterien zu berücksichtigen. Parallel müssen die Rücknahmesysteme dem UBA jährlich über die Umsetzung der ökologischen Beitragsgestaltung berichten. Den Rücknahmesystemen wird zur Umsetzung der Vorgaben eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt. Hersteller und Rücknahmesysteme sind außerdem künftig dazu verpflichtet, Verbraucher*innen umfangreicher über die Entsorgung von Geräte-Altbatterien sowie deren Umweltwirkungen zu informieren. Was ändert sich für die Rücknahmestellen? Zurückgenommene bzw. anfallende Geräte-Altbatterien sind künftig ausschließlich einem herstellereigenen Rücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BattG zu überlassen. Die Bindung an ein Rücknahmesystem erfolgt für mindestens zwölf Monate. Sobald Vertreiber und freiwillige Rücknahmestellen eine Abholmenge von 90 Kilogramm Geräte-Altbatterien bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Behandlungsanlagen eine Abholmenge von 180 Kilogramm erreicht und zur Abholung gemeldet haben, müssen Rücknahmesysteme diese innerhalb von 15 Werktagen unentgeltlich abholen. Neu ist dabei außerdem, dass auch die Abholung von freiwilligen Rücknahmestellen unentgeltlich erfolgen muss. Es können auch geringere Abholmengen vereinbart werden. Bei der Festlegung der Abholmengen zwischen dem Rücknahmesystem und der angeschlossenen Rücknahmestelle sind die Lagerkapazität und die Gefährlichkeit der Lagerung von Geräte-Altbatterien zu berücksichtigen. Erreicht ein Vertreiber in einem Kalenderjahr die geforderte Abholmenge nicht, so kann er vom Rücknahmesystem dennoch die einmalige Abholung der zurückgenommenen Altbatterien fordern. Was ändert sich für die Verbraucher*innen? Hinsichtlich der Rückgabe von Altbatterien ändert sich nichts. Geräte-, Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien können weiterhin unentgeltlich bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgegeben werden. Darüber hinaus können Geräte-Altbatterien auch bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmestellen zurückgegeben werden.

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