Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweinswale in der Ostsee in Stellnetzen von Fischern verfangen und ertrinken. Ein neues Warngerät hat jetzt nach mehrjährigen Versuchsreihen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert: Die Schweinswal-Beifänge ließen sich in der westlichen Ostsee mithilfe dieses Geräts um mehr als 80 % verringern. Im Dezember 2016 stellte das Entwicklungs- und Erprobungsteam der Firma F3 gemeinsam mit TB Conrad und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei die Ergebnisse im Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium in Kiel vor. Das neu entwickelte, programmierbare Warngerät PAL („Porpoise ALert“) erzeugt naturgetreue Kommunikationssignale und regt die Echoortung der Tiere an. Das unterscheidet PAL von bislang eingesetzten akustischen Vergrämern, sog. Pingern, die störende Geräusche aussenden. Die PAL-Geräte wurden seit 2014 in der professionellen dänischen und deutschen Stellnetzfischerei in der westlichen Ostsee getestet. Bei jedem Versuch wurden gleichzeitig jeweils zwei gleich lange Netze ausgebracht. Nur eines war mit PAL ausgerüstet, das andere, herkömmliche Netz diente als Kontrolle. Insgesamt wurden in mehr als 900 Einsätzen 21 Schweinswale beigefangen: nur 3 in PAL-Netzen, aber 18 in den Kontrollnetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass PAL in der Ostsee erfolgreich zur Minimierung des Schweinswalbeifangs eingesetzt werden kann.
Was würde uns alles in einer Welt ohne Geräusche, ohne Sprache und Musik entgehen? Wie entstehen die unterschiedlichen Töne, wie breiten sie sich aus und erreichen unser Ohr? Wie hören wir eigentlich? Kann uns zuviel Lärm krank machen und unser Gehör schädigen? In diesem Buch soll auf diese und andere Fragen näher eingegangen werden. Es wird erklärt, wie Töne entstehen, wie sie übertragen werden und schließlich, wie unsere Ohren Töne wahrnehmen und verarbeiten können. Veröffentlicht in Broschüren.
Wälder, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Geräusche der Strassen-/Bahnlinien und Industrieanlagen von Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegelsdämpfen oder fernhalten.
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma P-Wind GbR, Alter Weg 25a, 58840 Plettenberg, beantragt einen Vorbescheid gem. § 9 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V172-7.2 an den folgenden Standorten: Bezeichnung: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: WEA 1 Plettenberg Holthausen 22 207 WEA 2 Plettenberg Holthausen 5 77 WEA 3 Plettenberg Holthausen 5 21 WEA 4 Plettenberg Ohle 8 400 WEA 5 Plettenberg Holthausen 5 75 Die Nabenhöhe der WEA 1, 2, 3 und 5 beträgt 164,00 m bei einer Gesamthöhe von 250,00 m. Die Nabenhöhe von WEA 4 beträgt 119,00 m bei einer Gesamthöhe von 200,00 m. Die Nennleistung bei allen fünf WEA liegt bei 7,2 MW.
Die Arevipharma GmbH in Radebeul beantragte mit Datum vom 26. Juli 2021 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 und den Nummern 4.1.19, 8.12.1.1 und 9.3.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen durch die Änderung des Tanklagers 157.
Lärmschutz neben „Meere“ und „Nachhaltig Bauen und Wohnen“ dritter Arbeitsschwerpunkt des UBA in 2013 Das Umweltbundesamt (UBA) rät dringend zu mehr Engagement beim Lärmschutz: „Lärm ist eine Belastung, die zwar nur lokal wirkt, aber nahezu flächendeckend in Deutschland auftritt. Jeder zweite Mensch in Deutschland fühlt sich durch Lärm gestört und belästigt. Und dieser Lärm nervt nicht nur, er kann auch krank machen“, sagte Behörden-Präsident Jochen Flasbarth bei der Vorstellung der UBA-„Schwerpunkte 2013“ in Berlin. Er verwies auf Studien seines Hauses, wonach bereits niedrige Dauerschallpegel von 40 dB(A) in der Nacht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und psychische Erkrankungen signifikant steigen lassen. Hauptlärmquelle ist seit langem der Straßenverkehr; rund 54 Prozent der Deutschen fühlen sich nach einer repräsentativen UBA-Umfrage in ihrem Wohnumfeld durch Autos, LKW und Co. belästigt oder gestört. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen in Westeuropa jährlich 61.000 „gesunde“ Lebensjahre durch verkehrslärmbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen verloren. Vom Schienenverkehr fühlt sich bundesweit laut UBA -Umfrage jeder dritte Einwohner beeinträchtigt. Die Schiene steht damit auf Platz zwei der verkehrsbedingten Lärmquellen. Sorgen machen vor allem die großen Güterverkehrskorridore, auf denen vor allem nachts gefahren wird: „Unnötiger Lärm durch Güterzüge darf nicht weiter die Achillesferse der im Vergleich zum LKW sonst sehr umweltfreundlichen Schiene sein. Im Mittelrheintal und anderen stark befahrenen Strecken treten auf einzelnen Abschnitten Lärmpegel auf, die weit über dem liegen, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes verträglich ist“, sagte Flasbarth. Das Geräusch der Züge auf der Schiene lässt sich aber einfach minimieren: Dazu müssen die Gleise möglichst glatt gehalten werden, etwa durch regelmäßiges Schleifen. Die wichtigste - und kosteneffizienteste - Methode setzt bei den Güterwagen selbst an, genauer an deren Bremsen: „Gerade bei alten Güterwagen im Bestand lohnt es sich, die klassischen Grauguss-Bremsklötze gegen moderne Alternativen aus Kunststoff zu tauschen. Das verhindert, dass die Räder sich aufrauen und die Gleise beschädigen. Die Züge rollen dadurch deutlich leiser. Um die Umrüstung der Altbestände zu beschleunigen, bieten sich nach Lärm gestaffelte Trassenpreise an“, so Flasbarth. Weiterer Schwerpunkt für das UBA in 2013: Die Meere. Für den Menschen weitestgehend unbewohnbar, bedecken sie über 70 Prozent der Erdoberfläche. Aber selbst in bislang unberührten Zonen auf der hohen See finden immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten statt: Fischerei, Schiffsverkehr und neuerdings auch die Suche nach Rohstoffen. Allein in Europa bietet die „Blaue Wirtschaft“ rund 5,4 Millionen Menschen Arbeitsplätze und erzielt eine Brutto-Wertschöpfung von 600 Milliarden Euro. Die ökologischen Schäden durch eine überzogene Nutzung der Meere wirken sich somit auch negativ auf die Wirtschaft aus. Der gravierendste menschliche Eingriff in die Meere ist die Überfischung. Sie ist Folge einer über viele Jahre nicht nachhaltigen Fischerei-Politik mit zu hohen Fangmengen und umweltschädlichen Fangmethoden. Im Mittelmeer gelten laut EU-Kommission 80 Prozent der Bestände überfischt. Das UBA begrüßt daher Planungen der EU-Kommission, wonach zwischen 2014 und 2020 ein Rückwurfverbot für die nicht beabsichtigen Beifänge eingeführt werden soll. Das Europaparlament hatte im Februar 2013 einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission unterstützt. Diese Nacht stimmten auch die EU-Fischerei-Minister dem Vorschlag zu, möchten aber Beifänge in Höhe von sieben Prozent weiter erlauben. Das Verbot soll nach und nach bis 2019 in Kraft treten. Das EU-Parlament muss dem Kompromissvorschlag noch zustimmen. Für die deutsche Nord- und Ostsee ist die Eutrophierung (Überdüngung) mit Nährstoffen das größte Problem. Die Stickstoffverbindungen kommen zu rund drei Viertel über die Flüsse ins Meer. Quelle ist vor allem die Landwirtschaft. Auch für den Menschen ist die Überdüngung gerade im Sommer spürbar: Bestimmte toxische Algenblüten, ausgelöst durch Nährstoffüberschuss im Meer und oft erkennbar an Schaumkronen. Mit Meeresfrüchten aufgenommen, führen diese Gifte im schlimmsten Fall zu Erbrechen und Durchfall. Bei am Meeresboden lebenden Tieren wie Krebsen, Muscheln oder Schnecken bewirken abgestorbene Algen akuten Sauerstoffmangel und ziehen ganze Populationen in Mitleidenschaft. „Die wichtigste Quelle des Stickstoffs in Nord- und Ostsee ist die Landwirtschaft. Die EU kann hier über die gemeinsame Agrarpolitik GAP mehr Anreize setzen - etwa über Vorgaben zum guten Zustand der Böden, damit Abschwemmungen von Nährstoffen durch Erosion vermieden werden. Gegen die unerwünschte Düngung von Meer und Ozean helfen auch breitere Pufferstreifen an Flüssen und Seen, auf denen bestenfalls nur eine extensive Nutzung stattfinden sollte; am besten als Grünland“, sagte Flasbarth. Dritter UBA-Schwerpunkt ist „Nachhaltig Bauen und Wohnen“. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Umweltfreundlich Bauen und Wohnen ist mehr als nur Klimaschutz . Neben guter Wärmedämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien gehört dazu auch ein möglichst sparsamer Einsatz von ressourceneffizient hergestellten und verwendeten Baumaterialien.“ Der Baustoffsektor gehört in Deutschland zu den rohstoffintensivsten Sektoren. Im gesamten Hoch- und Tiefbaubestand lagern rund 60 Milliarden Tonnen mineralischer Baustoffe. Jedes Jahr kommen weit über 500 Millionen Tonnen dazu. Allein 25 Millionen Tonnen Zement fließen pro Jahr in den Bausektor, außerdem sechs Millionen Tonnen Stahl und eine halbe Million Tonnen Kupfer. Das UBA empfiehlt, den Rohstoffgehalt von Baustoffen und deren Recycling-Tauglichkeit zu kennzeichnen und bevorzugt Baustoffe aus Sekundärrohstoffen einzusetzen.
Airgunsignale stören Wale über weite Distanzen Airguns oder Luftpulser können noch in 2.000 Kilometer Entfernung Meeressäuger stören. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Der Störeffekt kann sowohl die Physis als auch die Psyche der Tiere verschlechtern. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der Lärm in den Meeren nimmt zu und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Allein schon wegen der weiter anstehenden Rohstofferkundungen in den Weltmeeren. Airguns spielen dabei eine wichtige Rolle. Für Meeressäuger sind sie eine erhebliche Störung. Ihre Schallimpulse können die Verständigung von Blau- und Finnwalen extrem einschränken. Im schlimmsten Fall sogar über ein gesamtes Ozeanbecken hinweg.“ Dieser Effekt träte auch dann ein, wenn Airguns nur zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Airguns oder Luftpulser wurden entwickelt, um den Meeresboden nach Öl- und Gaslagerstätten zu untersuchen. Für Wale ist die Fähigkeit ihre Umgebung akustisch wahrzunehmen lebenswichtig – sie „sehen“ mit den Ohren. Werden diese Signale überdeckt, also das „Sehfeld“ verkleinert, kann dies die biologische Fitness – den physischen und psychischen Zustand – von marinen Säugetieren wie Blau- oder Finnwal verschlechtern. Menschgemachter Unterwasserlärm ist heute in allen Ozeanen fast ständig präsent. Der Schiffsverkehr ist eine Quelle chronischen Lärms, der ein hohes, sogenanntes „Maskierungspotential“ hat. Maskierung bedeutet, dass Schallsignale sich akustisch gegenseitig verdecken. Ein gewolltes Signal zur Verständigung zwischen den Meeressäugern wird dabei durch ein Störsignal verdeckt, also akustisch maskiert. Airguns für die Erkundung des Meeresbodens senden solche Störsignale aus. Sie sind viel lauter, aber auch viel kürzer als typischer Schiffslärm. Für diese lauten Schallimpulse wird schon länger befürchtet, dass sie das Gehör von marinen Säugetieren schädigen können. Solche impulshaften Schallwellen können dabei 1.000-mal lauter sein als ein Schiff. Unterwasserlärm kann aber auch die Kommunikation zwischen Meeressäugern und ihre Wahrnehmung anderer Umgebungsgeräusche stören. Die Wale brauchen diese Signale beispielsweise, um Nahrung oder Paarungspartner zu finden. Die neue UBA -Studie demonstriert nun: Airgunsignale können über eine Entfernung von bis mindestens 2.000 Kilometern (km) wirken. Das kann Tiere innerhalb des besonders geschützten Bereiches der Antarktis südlich von 60° betreffen. Selbst dann, wenn die Schiffe nördlich des 60°-Breitengrades mit Airguns bzw. Luftpulsern arbeiten. Schon in mittleren Entfernungen (500-1.000 km) kann das Airgunsignal zu einem intervallartigen Geräusch gedehnt werden, das bereits ein hohes Maskierungspotenzial hat. In Entfernungen ab 1.000 km können sich Airgunimpulse zu einem kontinuierlichen Geräusch ausdehnen. Das schränkt die Verständigung von Blau- und Finnwalen in der Antarktis extrem ein; auf nur noch etwa ein Prozent des natürlichen Verständigungsraumes. Die Ergebnisse der UBA-Studie zeigen, dass Maskierungseffekte und signifikante Auswirkungen auf das Vokalisationsverhalten von Tieren über große Distanzen möglich sind und bei der Bewertung von Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns beachtet werden sollten. Das Modell soll in einem Folgeprojekt weiterentwickelt werden, so dass auch eine Übertragung auf andere Lebensräume möglich ist. Hierzu gehört zum Beispiel die Arktis, in der in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von Airgun -Einsätzen zur Erkundung des Meeresbodens auf Bodenschätze und zur Forschung zu rechnen ist. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Wir müssen die Wirkung von Schallimpulsen aus Airguns auf die Meeressäuger genau kennen und diese in die Umweltbewertung der Meeresforschung einbeziehen. Wir brauchen deshalb auch ein internationales Lärmschutzkonzept, zum Beispiel im Rahmen des Antarktis-Vertragsstaaten-Systems.“ In Deutschland hat das Bundesumweltministerium zum 1. Dezember 2013 ein Schallschutzkonzept für die Nordsee in Kraft gesetzt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglicht. Es soll die hier lebendenden Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht ihres Nachwuchses vor Lärm schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Vollständiger Abschlussbericht zu der UBA-Studie „ Entwicklung eines Modells zur Abschätzung des Störungspotentials durch Maskierung beim Einsatz von Luftpulsern (Airguns) in der Antarktis “. Bei den zur Erkundung des Untergrundes eingesetzten Airguns (oder Luftpulser) handelt es sich prinzipiell um Metallzylinder, in denen Luft mit hohem Druck komprimiert wird und dann explosionsartig austritt. Hierbei entsteht eine Gasblase, die beim Kollabieren ein sehr kurzes, aber sehr lautes Schallsignal erzeugt. Der größte Teil der von Airguns erzeugten Schallwellen stammt aus dem tiefen Frequenzbereich bis 300 Hertz, so dass eine Überschneidung mit Lauten und Gesängen von Walen und Robben wahrscheinlich ist. Vor allem die im Südlichen Polarmeer häufigen Bartenwale, wie Blauwal oder Finnwal, kommunizieren überwiegend in diesem Frequenzbereich. Die UBA-Studie modellierte die Schallausbreitung von Airgun-Signalen für Entfernungen in 100, 500, 1.000 und 2.000 km. Kurze, tieffrequente Schallsignale können sich über große Entfernungen zu einem akustischen Dauersignal verlängern, das ein hohes Störpotenzial hat. Die modellierten Störsignale wurden mit Rufen und Gesängen von Finnwal, Blauwal und Weddellrobbe überlagert, um die Distanzen zu ermitteln, in denen Kommunikationssignale potenziell maskiert (= verdeckt) und dadurch Kommunikationsreichweiten verringert werden können. Die Störsignale wurden mit einem mathematischen Hörmodell im Frequenzbereich der ausgewählten Vokalisationssignale von Weddellrobbe, Blauwal und Finnwal analysiert. Diese UBA-Studie zeigt, dass auch die Fernwirkung von Unterwasserlärm nicht unterschätzt werden sollte: Obwohl eine Reihe von Fragen noch unbeantwortet sind, zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Maskierung durch Airgun-Signale sehr wahrscheinlich ist und ein Populationseffekt bei dem modellierten Maß der Auswirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sollte Eingang in die Betrachtung möglicher Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns finden.
Von März 2008 bis Dezember 2010 haben Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Ozeanische Akustik am Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) die Geräuschkulisse im atlantischen Teil des Südpolarmeeres aufgezeichnet. Für die Aufzeichnungen wurden zwei akustische Rekorder in 217 bzw. 260 Meter Tiefe verankert. Es ist die erste Langzeitstudie zur Unterwasser-Geräuschkulisse, die in den höheren Breiten des antarktischen Ozeans durchgeführt wurde. Die Ergebnisse erschienen am 11. Januar 2017 in der Fachzeitschrift Royal Society Open Science. Die Wissenschaftler haben im Südpolarmeer unter anderem die Laute von Seeleoparden, Antarktischen Blauwalen, Finnwalen und Südlichen Zwergwalen identifiziert, die zu einer Art monotonem Hintergrundchor verschmelzen. Die Tierlaute variieren dabei zeitlich und lokal in der Zusammensetzung, sodass die aufgezeichneten Geräusche neue Erkenntnisse zu Verhalten und Vorkommen der Tiere liefern. Zudem haben die Wissenschaftler Daten zum jahreszeitlichen Zyklus der Tiere gesammelt. Die Meeresbiologen und Physiker konnten außerdem herausfinden, wie groß der Einfluss des Meereises auf die Geräuschkulisse im Südpolarmeer ist. Es legt sich in den Wintermonaten wie ein schallisolierender Teppich über den Ozean. Die akustischen Aufzeichnungen zeigen, dass dabei nicht nur die Fläche des Meereises eine Rolle spielt, sondern auch seine Konzentration und Beschaffenheit.
Das Bundeskabinett beschloss am 16. Februar 2011 das Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht. Mit dem Gesetz soll das geltende Lärmschutzrecht weiterentwickelt werden. Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden. Diese können dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.
Origin | Count |
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Bund | 384 |
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