Der Lehrstuhl für Thermodynamik mobiler Energiewandlungssysteme RWTH Aachen University hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für eine Anlage zur Produktion von Wasserstoff am Standort Institutsgelände RWTH Aachen Melaten, Forckenbeckstraße 4 in 52074 Aachen beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb eines Elektrolyseurs zur Produktion von Wasserstoff mit einer elektr. Anschlussleistung von 0,5 MW.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Neuvorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere entstehen aufgrund der verwendeten Technik keine Luftverunreinigungen. Bezüglich der Schallimmissionen werden die Vorgaben der TA-Lärm eingehalten, so dass umweltschädliche Geräuschemissionen nicht zu besorgen sind. Es entstehen keine relevanten Abfallmengen. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da die Anlagen die Vorgaben der AwSV einhalten. Für die anfallenden, gering belasteten Abwässer ist eine Ableitung in den öffentlichen Kanal vorgesehen, für die aufgrund der geringen Mengen keine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich ist.
Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.
Sowohl in der ad-hoc-Arbeitsgruppe ERGA-NOISE der Europaeischen Kommission, als auch in der Expertengruppe Geraeusche (GRB) der ECE werden Moeglichkeiten zur Pruefung und Regelung der Geraeuschemission von Kraftfahrzeugen und des Reifen-Fahrbahn-Geraeusches diskutiert und Grenzwerte fuer die Geraeuschemission festgelegt. Um die umweltpolitisch dringend notwendigen Verbesserungen der verkehrsbedingten Geraeuschemission zu erreichen, ist die BASt vom BMV beauftragt worden, laufend Entwuerfe zur Aenderung der bestehenden Richtlinien bzw. Regelungen zu erstellen.