Im Forschungsvorhaben "Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr" wurden sechs repräsentative Fahrzeuge, davon drei Motorräder und drei Personenkraftwagen, hinsichtlich der Vorbeifahrtpegel entsprechend der jeweils gültigen ECE Vorschriften vermessen. Die drei Motorräder wurden hierbei aus drei unterschiedlichen Segmenten "hubraumstark und niedertourig", "normal ausgelegt" und "hochtourig auf Leistung optimiert" ausgewählt. Als Pkws standen zwei leistungsstarke Modelle eines Sportwagens und eines sportlichen SUVs jeweils mit manuell steuerbarer Abgasklappe und ein Personenkraftwagen mit einem nachgerüsteten Soundgenerator zur Verfügung. Zusätzlich zur Messung der Vorbeifahrt nach Vorschrift war es Kernpunkt des Forschungsvorhabens, die Belastung aufzuzeigen, welche Anwohnerinnen und Anwohner in realen Fahrsituationen durch eben diese Fahrzeuge erfahren können. Hierzu wurden sogenannte "Worst-Case"-Vorbeifahrten aufgezeichnet. Ziel war es hierbei, möglichst belästigende Vorbeifahrten mit hohen Geräuschpegeln zu erzielen. So wurde davon ausgegangen, dass der Fahrer des Fahrzeuges bewusst eine möglichst hohe Geräuscherzeugung provozieren möchte und den Geräuschpegel der Vorbeifahrt insbesondere auch durch negatives Fahrverhalten beeinflussen möchte. Typische Fahrmanöver mit hohen Geräuschpegeln sind hierbei etwa der Ampelstart, hohe Vorbeifahrtgeschwindigkeiten oder das Herunterschalten in einen niedrigeren Gang bei hohen Drehzahlen. Für die Fahrzeuge mit manuell schaltbarer Abgasklappe bzw. aktiver Soundunterstützung wurden für die Worst-Case-Vorbeifahrten Modi mit möglichst hohen Geräuschpegeln eingestellt (wie z.B. Sportmodus mit offener Abgasklappe). Die Ergebnisse der Messungen nach Vorschrift werden in der Diskussion den Ergebnissen der Worst-Case-Vorbeifahrten gegenübergestellt, um so aufzuzeigen, inwieweit die Vorschrift eine solche Worst-Case-Belastung abbilden kann. Hierzu werden neben einer Analyse mit den A-bewerteten Pegeln insbesondere die Unterschiede in der Lautheit und anderen relevanten psychoakustischen Größen, wie Rauigkeit oder Schärfe, aufgezeigt. Quelle: Forschungsbericht
Am 2. April 2014 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag der Kommission zur Verringerung des Geräuschpegels von Fahrzeugen zu. Die Grenzwerte für Lärm werden schrittweise um 4 dB (A) für Pkw, Lieferwagen und Busse sowie um 3 dB (A) für Lastwagen gesenkt. Durch diese Maßnahmen soll die Belästigung durch Fahrzeuglärm zusammengenommen um etwa 25 % verringert. Die Grenzwerte werden in 3 Schritten verschärft: Der erste Schritt erfolgt zwei Jahre nach der Veröffentlichung der endgültigen Annahme des vorgelegten Vorschlags. Der zweite Schritt folgt in 5-7 Jahren und der dritte in 10-12 Jahren.
Environmental policy requires great staying power not only in terms of climate protection. A look at air pollution control and water protection shows that while harmful emissions to the environment are decreasing in many areas, this is no reason to sound the all clear. For example, only ten percent of rivers and streams in Germany and only about one percent of examined sections of North and Baltic Sea coasts exhibit good ecological status, mainly because nutrient loads are still too high. Veröffentlicht in Broschüren.
Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“
In order to improve the noise situation in Europe, the EU issued the Environmental Noise Directive (2002/49/EC) in 2002. Noise pollution is to be determined in noise maps by means of harmonized assessment methods. For this purpose, the EU has developed these methods under the acronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) with the participation of the Member States. A quality assurance of noise calculations in accordance with DIN 45687 is mandatory. In this documentation, the methods for the determination of sound emissions, the calculation of sound propagation and the assessment of noise exposure are applied to exemplary scenarios. Veröffentlicht in Texte | 74/2019.
With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.
Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. und dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren Beschaffungs-Portal "TK-Beschaffung.de" nun auch in Englisch und Französisch Die öffentliche Ausschreibung und der Einkauf umweltfreundlicher Notebooks wird für Wirtschaft und Verwaltung einfacher. Der Hightech-Verband BITKOM, das Umweltbundesamt (UBA) und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) haben hierzu einen neuen Leitfaden „Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Notebooks” veröffentlicht. „Die Broschüre ist eine verlässliche und verständliche Hilfe für die Einkäufer der öffentlichen Hand und gibt auch privaten Unternehmen Tipps beim Einkauf umwelt-freundlicher Notebooks”, sagte Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Notebooks werden immer beliebter: Nach BITKOM-Berechnungen werden in Deutschland in diesem Jahr 7,2 Millionen Geräte verkauft, 26 Prozent mehr als 2008. Heute entfallen 62 Prozent der verkauften PCs auf Notebooks und 38 Prozent auf Tischrechner (so genannte Desktop-PCs). Vor drei Jahren war das Verhältnis noch umgekehrt. In dem Leitfaden werden unter anderem Beschaffungskriterien in den Bereichen Energieverbrauch, Materialeigenschaften und Geräuschemissionen bei Notebooks vorgeschlagen sowie praxisnah dargestellt und erläutert. Der ab Juli 2009 gültige Energieeffizienz-Standard „Energy Star 5.0” ist dabei bereits berücksichtigt. „Die Beschaffung energiesparender Notebooks durch die öffentliche Hand trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Außerdem lässt sich so Energie sparen und damit auch Steuergelder”, sagte der Vizepräsident des Umweltbundesamtes Dr. Thomas Holzmann. Notebooks verbrauchen grundsätzlich weniger Energie und Material im Vergleich zu Desktops. Die öffentliche Verwaltung wird 2009 nach BITKOM-Schätzungen für Computer, Software und Dienstleistungen rund um IT und Kommunikation über 18 Milliarden Euro ausgeben. Dabei entfällt ein Großteil auf Software (vier Milliarden Euro) und Hardware wie Computer (2,3 Milliarden Euro). „Die öffentliche Hand hat eine Einkaufsmacht, die sie noch stärker für umweltfreundliche Produkte einsetzen sollte”, so Holzmann. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „ITK-Beschaffung.de” erstellt. Das Projekt von BITKOM, UBA , BeschA und dem IT-Amt der Bundeswehr bietet öffentlichen Auftraggebern Hilfe bei der Ausschreibung und dem Einkauf von ITK-Produkten. Diese Vorgänge sind oft komplex, schließlich müssen viele rechtliche Vorgaben und Ansprüche an Umweltschutz und Vergaberecht erfüllt werden. Das Online-Angebot ist mittlerweile in Deutsch, Englisch ( www.ICT-procurement.org ) und Französisch abrufbar und wird laufend erweitert. Demnächst wird in einer aktualisierten Version des schon erschienenen „Leitfaden für die umweltfreundliche Beschaffung von Desktops” ebenfalls der neue Standard „Energy Star 5.0”-aufgenommen. „Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist das Internet-Portal zur ITK-Beschaffung eine große Erleichterung”, sagte Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes. "Das Portal fördert den Wettbewerb und die Transparenz. Dadurch können wir einen größere Anzahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen erzielen und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler effizienter einsetzen und haben juristische Sicherheit", so Tiedtke. Ansprechpartner für die Medien: BITKOM: Marc Thylmann, Pressesprecher, Technologien und Dienste Tel. +49.30.27576-111 Fax +49.30.27576-400 m [dot] thylmann [at] bitkom [dot] org Isabel Richter, Referentin, Umwelt und Nachhaltigkeit Tel. +49.30.27576-231 Fax +49.30.27576-400 i [dot] richter [at] bitkom [dot] org Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren: Miliana Mongeville-Romic, Pressestelle Tel. +49.228.99610-1210 miliana [dot] mongeville-romic [at] bescha [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt: Martin Ittershagen, Pressesprecher Tel: +49.340.2103-2122 martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
Sind die aktuellen Prüfverfahren für die Typgenehmigung von Motorrädern und Pkw geeignet, exzessive Lärmpegel bei neuen Fahrzeugen zu unterbinden? Zur Beantwortung dieser Frage ließ das Umweltbundesamt drei Motorräder und drei Pkw untersuchen, die sich speziell an Käuferschichten mit Interesse an sportlichem Sound richten. Obwohl die untersuchten Fahrzeuge die Grenzwerte für die Typgenehmigung einhielten, gelang es den Testfahrern mit allen Fahrzeugen, außerhalb der Prüfbedingungen extreme Lärmpegel zu erzeugen, also genau die Geräuschkulisse, die viele Anwohner beliebter Freizeitstrecken verzweifeln lässt. Im Ergebnis dokumentieren die Messungen gravierende Defizite der Typprüfverfahren. Veröffentlicht in Texte | 161/2020.
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Strategie des Bundes zur Minderung des Lärms durch Wärmepumpen und andere, stationär im Freien von Wohngebieten betriebene Geräte zur Kühlung, Lüftung und Heizung von Gebäuden. Dies soll einerseits durch die Entwicklung eines praxisgerechten Mess- und Bewertungsverfahrens zur Ermittlung der Geräuschemissionen und andererseits durch die Beschreibung technischer Lärmminderungsmaßnahmen geschehen. Zusätzlich wird eine Datensammlung mit relevanten Leistungs- und Geräuschkennwerten von aktuell erhältlichen Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Verfügung gestellt. Im Verlauf der Erstellung dieser Studie zeigte sich, dass es sinnvoll ist, die Datensammlung ebenfalls durch die anfallenden Netto-Kosten für die einzelnen Geräte sowie für zusätzlich erhältliche Lärmminderungsmaßnahmen zu ergänzen. Dies ermöglicht es, einen umfassenden Überblick über den aktuellen technischen Stand von LWWP zu gewinnen. Veröffentlicht in Texte | 71/2014.
Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
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Bund | 523 |
Land | 19 |
Wissenschaft | 1 |
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Umweltprüfung | 4 |
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