Windenergieanlagen sind für eine nachhaltige Energieversorgung wichtig. In Politik, Medien und Öffentlichkeit wird häufig der Lärm dieser Anlagen erörtert. Dabei werden auch amplitudenmodulierte Geräusche thematisiert, die als „Wuschen“ wahrgenommen werden. In diesem Forschungsvorhaben sollte daher die Entstehung amplitudenmodulierter Geräusche und deren Einfluss auf die Geräuschwahrnehmung der Anwohnerinnen und Anwohner von Windenergieanlagen untersucht werden. Hierzu wurden ausführliche Geräuschmessungen und Lärmbelästigungsbefragungen an fünf deutschlandweit verteilten Windenergieanlagen-Standorten durchgeführt. Zusätzlich fanden an drei Standorten Hörversuche zur Beurteilung der Lästigkeit amplitudenmodulierter Geräusche statt. Veröffentlicht in Texte | 69/2022.
Unbemannte Fluggeräte, sog. "Drohnen", werden immer leistungsfähiger, was zu einer stetig steigenden Anzahl an möglichen Anwendungen führt. Über die Geräuschentwicklung von Drohnen sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt liegen derzeit weder national noch inter-national fundierte Erkenntnisse vor. Aus diesem Grund sollte eine Literaturstudie durchgeführt werden, um den Wissensstand zum Themenbereich "Lärm" zusammenzutragen. Darüber hinaus sollten Vorschläge für die Weiterentwicklung erarbeitet werden. In der vorliegenden Studie werden die Ergebnisse einer systematischen Auswertung der vorhandenen Literatur zu zivilen, unbemannten Fluggeräten in Bezug auf die Entwicklung des Drohnenmarktes, die Geräuschemissionen und die Lärmwirkungen auf Menschen dargestellt. Die Auswertung der derzeit vorliegenden Literatur legt den Schluss nahe, dass die Geräusche von Drohnen deutlich stärker belästigend sind, als sonstige Verkehrsgeräusche. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf ihre Geräuschcharakteristik, die durch eine starke Tonhaltigkeit sowie ein hochfrequentes, breitbandiges Geräusch gekennzeichnet ist. Ergänzt wird die Studie durch eine Darstellung und Erörterung der derzeitigen (Stand 8-2021) rechtlichen Regelungen in Deutschland sowie eigener Berechnungen zur Höhe der Geräuschimmissionen bei verschiedenen denkbaren Anwendungsfällen von Drohnen. Die Ergebnisse der Studie beschränken sich im Wesentlichen auf Drohnen der Bauform Multicopter mit einer maximalen Startmasse bis 25 kg, da valide Literaturangaben für andere Baufor-men und/oder höhere Startmassen derzeit kaum vorliegen. Aber auch für Drohnen mit einer maximalen Startmasse unter 25 kg ist die Datenlage derzeit sehr dünn. Es verbleiben daher für zukünftige Studien noch eine Reihe von offenen Fragen, die es zu klären gilt. Quelle: Forschungsbericht
Im Forschungsvorhaben "Analyse der Auswirkungen von Klappenauspuffanlagen" findet eine detaillierte Analyse von Abgasklappen bzw. Akustikklappen und weitere Möglichkeiten des Sound-Designs, wie Soundgeneratoren oder Ansauganlagen statt, um in einem Folgevorhaben Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufzuzeigen und mit Messdaten zu unterlegen. Dazu werden zuerst die Bauformen, Funktionsweisen und Verwendungsgründe der genannten Komponenten dokumentiert. Ergänzend dazu werden die Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Erteilung einer Genehmigung für solche Komponenten beschrieben. Anhand von verschiedenen Beispielfahrzeugen wird ein Überblick über die Marktlage und die unterschiedlichen Verwendungsgründe gegeben. Mit den Erfahrungswerten der Technischen Dienste und der Auswertung der KBA-Zulassungsstatistik erfolgt eine grobe Annäherung, wie viele der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge über eine Auspuffklappe verfügen. Anhand von zwei Beispielfahrzeugen werden praktische Geräuschmessungen durchgeführt, um die Herstellerangaben zu überprüfen und einen ersten Ausblick über die Anforderungen an ein tiefergehendes Messprogramm zu geben. Im zweiten Teil des Forschungsvorhabens werden die aktuell gültigen Regelungen zur Geräuschmessung der UNECE aufgeführt, auf Grauzonen untersucht sowie die darin aus Sicht der Technischen Dienste erkennbaren Verbesserungsmöglichkeiten beschrieben. Der Abschluss der Arbeit richtet einen Blick in die Zukunft, in der durch neue Antriebs- und Mobilitätsformen, wie zum Beispiel Elektromobilität und das Autonome Fahren, neue Herausforderungen für die Geräuschentwicklung und deren Vorschriftsmäßigkeit entstehen. Quelle: Forschungsbericht
Das Umweltbundesamt hat in der Vergangenheit mehrere Messkampagnen durchgeführt, um das Geräuschverhalten der deutschen Fahrzeugflotte zu ermitteln. Ziel des aktuellen Projekts war es, Trends im Vergleich zu früheren Kampagnen zu untersuchen sowie u,a, auch das Geräuschminderungspotential durch zunehmende Elektromobilität, als auch durch den Einsatz bestimmter Fahrbahnbeläge zu Untersuchen. An 30 Standorten in ganz Deutschland wurden daher autonome Vorbeifahrtmessungen nach DIN EN ISO 11819-1 (SPB), als auch Nachfeldmessungen nach DIN EN ISO 11819-2 (CPX) und Texturmessungen nach DIN EN ISO 13473 durchgeführt. Darüber hinaus wurden Expert*innen zur vergangenen und zukünftigen Entwicklung des Geräuschverhaltens der deutschen Fahrzeugflotte befragt.
Windenergieanlagen sind für eine nachhaltige Energieversorgung wichtig. Bei der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen stehen die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall häufig im Fokus öffentlicher Diskussionen. Geräuschmessungen und Lärmwirkungsstudien zeigen, dass die Infraschallpegel von Windenergieanlagen unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegen. Nach dem derzeitigen Stand der Forschung gibt es keine Evidenz dafür, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden. Allerdings liegen bisher nur die Ergebnisse von Querschnittsstudien und experimentellen Untersuchungen vor. Es sollten daher epidemiologische Langzeitstudien in der Umgebung von Windenergieanlagen durchgeführt werden, um mögliche bislang nicht bekannte Langzeiteffekte zu identifizieren. Das Umweltbundeamt (UBA) beabsichtigt, im Jahr 2021 ein vorbereitendes Forschungsvorhaben für eine solche Untersuchung zu vergeben. UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz / Boden- und Lufthygiene (Berlin) Institut für Wasser- - (2021), Heft 1, Seite 95
Lärmauswirkungen von Drohnen: Messungen und Regelungen notwendig Drohnen, so genannte unbemannte Luftfahrzeuge, werden verstärkt genutzt und für vielfältige Aufgaben eingesetzt. Die Geräusche, die von ihnen ausgehen, können sich auf Menschen belästigend auswirken. Um negative Folgen abzuwenden, sind ausführlichere Messungen und auch die Erweiterung der rechtlichen Regelungen notwendig. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA macht dazu Vorschläge. Die stetig zunehmende Zahl von Drohen wirft die Frage nach den zukünftigen Geräuschauswirkungen auf. Hierüber liegen derzeit weder national noch international fundierte Erkenntnisse vor. Absehbar ist, dass sich zukünftig immer mehr Menschen in Deutschland durch den Lärm von Drohnenflügen belästigt fühlen werden. Daher wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Forschungsvorhaben zum Thema „Lärmauswirkungen des Einsatzes von Drohnen auf die Umwelt“ vergeben. Das Vorhaben wurde als Literaturstudie durchgeführt, und zeigt die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen auf, stellt deren Lärmwirkungen dar, analysiert Geräuschmessverfahren und den rechtlichen Rahmen. Drohnen können sowohl autonom oder automatisiert fliegende Luftfahrzeuge sein, als auch von Personen gesteuerte Flugzeuge. Immer mehr Menschen nutzen Drohnen privat wie gewerblich. Während zunächst der Schwerpunkt vor allem im Bereich Foto und Video lag, sind die Anwendungen heute wesentlich vielfältiger. Sie werden verwendet für Inspektion und Wartungsarbeiten an Infrastrukturbauten, für Vermessungsaufgaben oder zum Transport von medizinischen Gütern. Drohnen werden zukünftig verstärkt eingesetzt werden, nicht zuletzt, weil immer längere Flugzeiten und größere Traglasten realisierbar sind. Absehbar ist, dass sich zukünftig immer mehr Menschen in Deutschland durch den Lärm von Drohnenflügen belästigt fühlen werden. Nach einer im Vorhaben untersuchten Umfrage des Verbandes Unbemannte Luftfahrt assoziiert die Mehrzahl der Befragten mit dem Begriff Drohne den negativen Aspekt „sind nervig und laut“. Nicht jedes Geräusch muss aber laut sein um eine Störwirkung oder Belästigung hervorzurufen. Oftmals sind psychoakustische Parameter für unser Empfinden maßgelblich. Daher wurde nach psychoakustischen Wahrnehmungen oder Lärmwirkungen recherchiert. Allen bislang untersuchten Drohnengeräuschen gemeinsam ist eine ausgeprägte Tonhaltigkeit und Schärfe. Damit unterscheiden sich die Drohnengeräusche wesentlich von allen anderen Umweltgeräuschen. Zu psychologischen Aspekten der Drohnengeräusche gibt es bislang nur sehr wenige Untersuchungen, die zudem ausschließlich im Labor durchgeführt wurden. Es ist aber bekannt, dass tonhaltige oder scharfe Geräusche ein stärkeres Lästigkeitsempfinden hervorrufen. Dies müsste bei einer Geräuschbewertung durch einen Zuschlag berücksichtigt werden. Die Literaturstudie zeigt, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, die Geräuschmessungen durchzuführen. Unterschiede finden sich bei Messumgebung (im Freien, in speziellen Schallmessräumen, im Windkanal, in „normalen“ Räumen), Anzahl und die Anordnung von Messmikrofonen, ermittelte Messgröße (Schalldruck, Schallintensität) und in der Anordnung des Messobjekts (schwebend, fixiert, in Bewegung). Meist beziehen sich die Angaben nur auf Drohnen der Bauform Multicopter. Hier bräuchte es eine breitere Datenbasis und eine genormte Messpraxis, die auch andere Bauformen mit einbezieht. Das Emissionsmodell sollte zudem die unterschiedlichen Betriebszustände: Schweben, Steigen, Sinken und Horizontalflug mit "typischer" Vorwärtsgeschwindigkeit unterscheiden. Gerade die unterschiedlichen Betriebszustände weisen in der Praxis verschiedene Geräuschcharakteristiken auf, die nicht vergleichbar sind. Die Literaturrecherche zu bisherigen Geräuschmessungen an Drohnen zeigt, dass die EU-Verordnung 2019/945 sowie die nationale Umsetzung durch die Luftverkehrs-Ordnung ein erster Schritt zur Minderung der physikalischen Lärmbelastung durch Drohnen ist. Sie reicht jedoch noch nicht aus, um das Ausmaß der Lärmwirkungen, wie zum Beispiel Belästigung, zu bewerten. Diese wird durch verschiedene akustische und nicht-akustische Faktoren beeinflusst, die weiterhin zu untersuchen sind. So wie die Entwicklung der Drohnen noch lange nicht abgeschlossen ist, muss auch der Rechtsrahmen weiterentwickelt, angepasst und erprobt werden, um angemessene Vorgaben für den Betrieb von Drohnen zu schaffen. Umwelt- und Lärmschutz spielen (noch) eine untergeordnete Rolle, sollten aber stärker berücksichtigt werden. Derzeit werden die Ergebnisse des Vorhabens intensiv in die Normung eingebracht. Damit soll eine einheitliche Messung und Bewertung von Drohnengeräuschen erzielt werden, die rechtlich verankert werden kann. Ein gerade angelaufenes Forschungsvorhaben mit dem Namen „Chancen und Risiken der unbemannten Luftfahrt“ soll die Chancen für eine umweltschonende Gestaltung des Verkehrs mit Drohnen aufzeigen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie diese Potenziale gehoben werden können, ohne dass die Umweltbelastungen zunehmen oder neue Risiken entstehen. Beide Vorhaben liefern wichtige Erkenntnisse zum Aktionsplan der Bundesregierung zur unbemannten Luftfahrt. Damit soll ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden, wie Drohnen zukünftig ökonomisch, ökologisch, rechtlich und gesundheitlich in den nationalen Luftraum integriert werden können.
Das Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes Lärm ist ein gravierendes Umweltproblem. Zur Weiterentwicklung der Regelwerke zum Schutz vor Lärm und für die Erforschung neuer Geräuschquellen, wie zum Beispiel Drohnen, betreibt das Umweltbundesamt ein modernes Geräuschmesslabor. Zentraler Bestandteil des Labors ist ein Freifeld-Schallmessraum, in dem Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Im Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes werden folgende wissenschaftliche Fragestellungen untersucht: Wie sollen Haushalts- und Gartengeräte gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Reichen die vorhandenen Kenngrößen und Messverfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen aus? Werden die aktuellen Standards der Lärmminderungstechnik bei Produkten umgesetzt? Wie wirken sich Änderungen in den geltenen Rechtsvorschriften, zum Beispiel im Verkehrslärm , aus? Wie werden die verschiedenen Lärmarten von Menschen wahrgenommen? Welcher Lärm ist besonders störend? Mit den Messergebnissen werden die bestehenden Rechtsvorschriften und Normen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen " Der Blaue Engel " werden zudem Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte abgeleitet. Akustische Messtechnik Für die Duchführung der Geräuschmessungen, sowohl im Labor, als auch bei Außenmessungen, ist das Geräuschmesslabor mit hochwertiger aktustischer Messtechnik ausgestattet, wovon ein Teil nachfolgend vorgestellt wird. Das Mehrkanalsystem des Umweltbundesamtes ermöglicht Messungen mit bis zu 12 Präzisionsmikrofonen und einem zwölfkanaligen Eingangsmodul zur gleichzeitigen Erfassung der Schalldruckpegel , beispielsweise auf einer Hüllkurve in einem reflexionsarmen Raum. Mittels der auf der Hüllkurve gemessenen Schalldruckpegel wird der Schallleistungspegel einer Quelle berechnet. Die spektrale Geräuschzusammensetzung und die zeitliche Veränderung des Signals werden erfasst. Aber auch für die Erfassung und den Vergleich von verschiedenen akustischen Gegebenheiten (zum Beispiel unterschiedlichen Mikrofonpositionen und -höhen) bei Feldmessungen werden häufig mehrere Mikrofonkanäle benötigt und hierfür ein akustisches Mehrkanalsystem-Messsystem eingesetzt. Eine Akustische Kamera ist ein bildgebendes Messverfahren zur Analyse von Geräuschquellen. Durch die Auswertung der Laufzeitunterschiede der Schallwellen zwischen der Geräuschquelle und den Mikrofonen des Messsystems lassen sich Geräuschquellen optisch lokalisieren und Rückschlüsse auf die spektrale Zusammensetzung des Geräusches ableiten. Mit einer Akustischen Kamera können also alle Teilschallquellen von Objekten dargestellt und diese anschließend zielgerichtet lärmgemindert werden. Das Umweltbundesamt betreibt sowohl ein Ringarray mit 48 Mikrofonen zur Untersuchung von kleinen und mittelgroßen Objekten, wie zum Beispiel Garten- und Elektrogeräte, als auch ein Stararray. Das Stararray hat ebenfalls 48 Mikrofone, welche sternförmig angeordnet sind, und wird für die Geräuschanalyse von großen, starren oder beweglichen Objekten, Beispiel Windenergieanlagen oder Züge, verwendet. Der entscheidende Unterschied dieser beiden Messsysteme liegt in der Geometrie. Während das Ringarray einen Durchmesser von nur ca. 1 m aufweist, hat das Stararray einen Durchmesser von ca. 3,5 m. Für die Anlayse mancher Geräuschquellen sind Langzeitmessungen notwendig, um die zeitlichen Veränderungen der Geräusche zu erfassen. Dies kann zum Beispiel bei der Untersuchung der Geräuschbelastung durch Straßen- oder Schienenverkehr erforderlich sein, da sich die Verkehrsmengen und damit in der Regel auch der Beurteilungspegel im zeitlichen Verlauf eines Tages verändert. Durch die kontinuierliche Erfassung von Immissionspegeln ist es möglich, einen Dauerschallpegel zu ermitteln. Da eine dauerhafte Betreuung solch einer Messung durch Fachpersonal zu aufwendig wäre, besitzt das Umweltbundesamt eine Dauermessstelle. Hiermit können autonom kontinuierliche Langzeitmessungen ( Monitoring ) durchgeführt und die Messergebisse mit Wetter - und Radardaten verschnitten werden. Somit können unterschiedlichste Geräuschquellen erfasst, akustische Kennwerte gespeichert, analysiert und automatisch übermittelt werden. Viele normgerechte Messungen, zum Beispiel in der Bauakustik , benötigen keinen umfangreichen Messaufbau. Die einfachste und effizienteste Lösung ist bei solchen Messungen der Einsatz eines Handschallpegelmessgerätes. Diese sind portabel und handlich sowie in der Regel unkompliziert im Einsatz. Zudem ist es mit Handschallpegelmessgeräten möglich, ohne nennenswerten Aufwand eine akustische Messung durchzuführen und einen ersten messtechnischen Eindruck von einer Lärmquelle zu erhalten. Moderne, leistungsfähige Handschallpegelmessgeräte, wie sie das Umweltbundesamt in Betrieb hat, bieten unter anderem zudem die Möglichkeit einer Ausgabe eines Pegel-Zeit- und Pegel-Frequenz-Verlaufs sowie des Schalldruckpegelwertes mit unterschiedlichen Frequenzbewertungen (zum Beispiel A-, C- oder Z-Bewertung) während einer Messung. Das Umweltbundesamt besitzt zudem ein Handschallpegelmessgerät mit welchem binaurale Messungen mittels spezieller Kopfhörer durchgeführt werden können. Somit wird der natürliche Höreindruck des Menschen aufgezeichnet. Mit diesem Messsystem sind neben Aufnahme und Auswertung von Schalldruckpegeln auch psychoakustische Untersuchungen möglich, die der Erfassung der Wahrnehmung einer Schallquelle durch das menschliche Gehör dienen (siehe auch Lärmwirkungen ). Ein Dodekaeder ist ein Lautsprechersystem ohne ausgeprägte Richtcharakteristik zur Erzeugung eines diffusen Schallfeldes. Dieser besitzt insgesamt zwölf Flächen, welche jeweils mit einem Lautsprecher versehen sind und eine Schallabstrahlung in unterschiedliche Richtungen ermöglichen. Solch eine Anordnung ist beispielsweise in der Bauakustik für die messtechnische Ermittlung der Schalldämm-Maße von Türen und Wänden erforderlich. Ein Dodekaeder ist also eine omnidirektionale (ungerichtete) Schallquelle, die in einem breiten Frequenzbereich eine konstante Schallleistung abstrahlt. Anwendungsbeispiele Das UBA führt Geräuschmessungen nicht nur im Schallmessraum, sondern auch im Freien durch, beispielsweise an Straßen- und Schienenverkehrswegen, oder auch an Drohnen. Auch hierfür wird Präzisionsmesstechnik eingesetzt, mit welcher durch spezielle Mikrofone Geräusche in ihrer Zeit-, Frequenz- und Richtcharakteristik analysiert und bewertet werden können. Ebenso ist eine Schallquellenortung und -analyse mit akustischen Kameras möglich.
Geräusche sind in unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Geräusche als Umweltproblem Aufgabe der Lärmbekämpfung ist es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch einen technisch und finanziell machbaren Schallschutz sicherzustellen. Daß dieser Ausgleich bislang noch nicht hergestellt wurde, kann an der Belästigung der Bevölkerung durch Lärm abgelesen werden. So fühlt sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. An zweiter Stelle steht die Störung durch Fluglärm, gefolgt von Schienenverkehrslärm, von Lärm aus Industrie und Gewerbe, von lauten Nachbarn und von lauten Sportarten. Belästigung der Bevölkerung durch Lärm in Prozent (Quelle Umweltbundesamt) Der Schutz der Menschen vor Geräuschen wird in der Bundesrepublik durch eine Vielzahl von Verordnungen und Einzelfallregelungen sichergestellt. Hier kann nur eine einführende Übersicht gegeben werden, daher ist es im Einzelfall angeraten, das zutreffende Regelwerk genau zu studieren. Neben den hier vorgestellten grundsätzlichen Vorgehensweisen können im Einzelfall jedoch auch Abweichungen bestehen. Lärmwirkung Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu einem Drittel direkt durch die Lautstärke des Geräusches bestimmt, ein weiteres Drittel bestimmen soziologische Faktoren, während die auslösenden Faktoren für das letzte Drittel unbekannt sind. Vergleichsskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel Schallpegel (dB) Geräuschquelle Geräuschempfindung 20 bis 30 Uhrenticken, Blätterrauschen gerade hörbares Geräusch 40 bis 50 Unterhaltungssprache, ruhige Wohnstraße schwaches Geräusch 60 bis 70 laute Unterhaltung, Bürogeräusche, Pkw in 10m Abstand mäßiges Geräusch 80 bis 90 Straßenverkehrsgeräusch, lauter Fabriksaal starkes Geräusch 100 bis 110 Autohupe in 7m Abstand, Kesselschmiede sehr starkes Geräusch 120 bis 130 Presslufthammer in 1m Abstand, Düsentriebwerk ohrenbetäubendes Geräusch 140 bis 150 Nahbereich einer Explosion, Nahbereich eines Strahltriebwerks Schmerz Eine hohe andauernde Lärmbelastung führt im Extremfall zu Gehörschäden, aber auch Alltagslärm ohne extreme Lautstärke kann zu gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen, wie z.B.: Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung. Längerfristige Lärmbelastungen führen zu Veränderungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Abschätzungen des Umweltbundesamtes zu der lärmbedingten Risikoerhöhung von Herz-Kreislauferkrankungen kommen zu dem Ergebnis, daß ca. 2% aller Herzinfakte dem Verkehrslärm zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß in der Bundesrepublik jährlich etwa 1800 Menschen wegen lärmbedingter Stresserhöhung sterben. Beurteilung von Geräuschen Die Beeinträchtigung durch Lärm steigt mit der Lautstärke des unerwünschten Geräuschs an. Als wichtigster Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen wird daher der durch ein Mikrofon gemessene Schalldruck angegeben. Durch Umrechnung des Schalldrucks in die logarithmische Dezibelskala wird daraus der Schalldruckpegel gebildet, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Meist wird das Geräusch anhand der A-Kurve bewertet, diese liefert eine dem menschlichen Hörvermögen angepaßte Bewertung bei unterschiedlichen Tonhöhen. Der Schalldruckpegel wird dann in dB(A) angegeben. Erst diese Größe bietet eine angenäherte Übereinstimmung mit der menschlichen Wahrnehmung von Geräuschen. Eine Änderung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) ist gerade wahrnehmbar, während eine Änderung um 10 dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke entspricht. Da Geräusche in der Praxis häufig in der Lautstärke schwanken, wird zur Beurteilung der Mittelungspegel als zeitlicher Mittelwert des Pegels herangezogen. Bei tonhaltigen oder impulshaltigen Geräuschen wird die zusätzliche Lästigkeit durch "Strafzuschläge" berücksichtigt, auch die besondere Lästigkeit von Informationen z.B. beim Mithören von Lautsprecherdurchsagen kann nur über spezielle Zuschläge erfaßt werden. Die Summe aus Mittelungspegel und Zuschlägen ergibt den Beurteilungspegel, der mit den jeweiligen Grenz- bzw. Richtwerten verglichen wird. Spezielle Messverfahren Mit der alleinigen Messung des Schalldruckpegels in dB(A) kann man nicht allen Geräuschen gerecht werden. Viele Geräusche bewirken aufgrund ihrer besonderen Charakteristik eine zusätzliche Lästigkeit, die im Schalldruckpegel alleine keine Berücksichtigung findet. So kann bereits im Schallpegelmesser durch Bildung des Taktmaximalpegels die besondere Störwirkung von Impulsen berücksichtigt werden. Für andere Lästigkeiten existieren eine Reihe besonderer Meßverfahren, die z.T. spezielle Meßgeräte erfordern, so beispielsweise für Geräusche mit stark tieffrequenten Anteilen (DIN 45 680), mit deutlich hervortretenden Einzeltönen (DIN 45 681) oder für Schießgeräusche mit ihren besonders kurzen Impulsen (VDI 3745). Quellenbezogene Regelwerke Untersuchungen haben gezeigt, daß die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (wie z.B. Gewerbe, Verkehr, Sport) bei gleichem Mittelungspegel nicht immer auch gleich belästigend wirken. Hinzu kommt eine aus unserem allgemeinen Erfahrungsschatz gespeiste Erwartungshaltung, die uns an einer belebten und vielfältig genutzten Einkaufsstraße höhere Schalldruckpegel erwarten und tolerieren läßt als z.B. in einem reinen Wohngebiet. Dies hat dazu geführt, daß die zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche, die auf einen zu schützenden Ort einwirken dürfen, zunächst von der Art der verursachenden Quelle abhängig sind und dann noch zusätzlich nach der Gebietsnutzung des belasteten Gebietes gestaffelt werden. So haben die Geräusche von gewerblichen und industriellen Quellen in reinen Wohngebieten zur Tageszeit einen Immissionsrichtwert von 50 dB(A) einzuhalten, während einem dort neu zu bauenden Verkehrsweg ein Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) zugestanden wird. Messung von Geräuschen Foto: LANUV Die Messung von Geräuschen erfolgt mit Schallpegelmessern. Diese Geräte bilden direkt den Mittelungspegel eines Geräusches und zeigen diesen in dB(A) an. Da sie den eichrechtlichen Vorschriften unterliegen, werden die Meßwerte mit hoher Genauigkeit gebildet. Die Messung von Geräuschen kann dabei sowohl am Immissionsort, auf den ein Geräusch einwirkt, als auch am Emissionsort erfolgen, wo das Geräusch entsteht. Die Messung am Immissionsort dient dabei zumeist der Überwachung auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte, während Messungen der Emission zur Kontrolle einzelner Aggregate und zur Planung von Lärmschutzmaßnahmen benötigt werden. Am Emissionsort werden zumeist keine Schalldruckpegel, sondern die Quellstärke kennzeichnende Schalleistungspegel bestimmt, die später eine einfachere Umrechnung auf Immissionspegel an verschiedenen Orten zulassen. Schalleistungspegel können auch unmittelbar für den Vergleich der Geräuschabstrahlung von Maschinen genutzt werden. Aufgrund von EU-Vorschriften müssen bei vielen Geräten und Maschinen zunehmend die abgestrahlten Schalleistungspegel angegeben werden, dies kann bei der Kaufentscheidung zur Auswahl leiser Geräte genutzt werden. Ein großer LKW strahlt typischerweise eine Schalleistung von 105 dB(A) ab, während für kleine Rasenmäher ein maximaler Schalleistungspegel von 96 dB(A) zulässig ist. Es ist immer von Vorteil, wenn ein leises Gerät erworben werden kann und damit die Lärmbekämpfung bereits an der Quelle erfolgt. Das leise Gerät bewirkt sowohl eine Entlastung bei der Benutzung (Arbeitsschutz) als auch der Nachbarschaft (Immissionsschutz), wogegen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg wie z.B. die Abschirmung oder Kapselung der Quelle zumeist nur der Nachbarschaft zugute kommen. Obigen Rasenmäher wird man also nur annähernd halb so laut wie den LKW empfinden. Aber es gibt auch noch leisere und umweltfreundlichere Rasenmäher. Wird ein Gerät mit nur 86 dB(A) Schalleistung erworben, kann die empfundene Lautstärke nochmals halbiert werden. Und davon profitiert nicht nur, wer den Rasenmäher bedient, sondern auch die Nachbarschaft wird den Rasenmäher mit der um 10 dB(A) geringeren Schalleistung als nur halb so laut wahrnehmen. Berechnung von Geräuschen Oftmals können Geräusche nicht am eigentlich interessierenden Immissionsort gemessen werden. Will man Meßergebnisse von einem Ort auf einen anderen übertragen, so gestattet eine Reihe von Richtlinien (VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, DIN ISO 9613-2 E) die Berechnung der an anderen Orten auftretenden Geräusche unter Berücksichtigung von z.B. meteorologischen Effekten auf dem Ausbreitungsweg, von Abschirmungen durch Hindernisse oder der Abstrahlung von Halleninnengeräuschen ins Freie. Prognose von Geräuschen Bei der Neuplanung oder dem Umbau von Anlagen kann zunächst nur eine Geräuschimmissionsprognose der später zu erwartenden Geräusche vorgenommen werden. Hierbei werden Kenntnisse über die Schallabstrahlung vergleichbarer Anlagen und die zuvor genannten Berechnungsmodelle für die Schallausbreitung genutzt. Dadurch können spätere Konflikte frühzeitig erkannt und Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Beurteilung von Gesamtlärm Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder zweite Deutsche von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Der Schutz vor Gesamtlärm ist jedoch bisher nicht zufriedenstellend geregelt. Um die fachliche Diskussion zum Thema Gesamtlärm in Deutschland weiter voranzubringen, hat das Umweltministerium NRW eine Studie beauftragt, die verschiedene Ansätze zur Gesamtlärmbeurteilung aufzeigt und gegenüberstellt. Schlussbericht Gesamtlärm Zuständigkeiten Die Aufgaben im Bereich Lärmschutz sind zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen aufgeteilt. Der Bund und auch die Länder legen in Rechtsvorschriften über Kriterien und Grenzwerte die Ziele des Lärmschutzes fest. Länder und Kommunen vollziehen diese Vorschriften dann im konkreten Fall.
Die Radonmenge in der Luft kann nur durch ein Messgerät ermittelt werden. Mit einem sogenannten Radon -Exposimeter funktioniert das ganz einfach. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen Plastikdose mit einem eingebauten Filter und einem Detektor (siehe Abbildung). Es benötigt während der Messung keinen Strom und macht keine Geräusche. Radon-Exposimeter können bei qualitätsgesicherten Messlaboren bestellt werden und kosten ca. 30-50 Euro. Für die Messung muss das Gerät mindestens zwei und bis zu zwölf Monate lang an einer repräsentativen Stelle eines Raumes liegen. Da die Radonkonzentration in der Regel von Stockwerk zu Stockwerk nach oben abnimmt, sind Radonmessungen insbesondere im Keller- und im Erdgeschoss sinnvoll. Dabei sollten vor allem häufig genutzte Räume wie Wohn- oder Schlafzimmer sowie Hobbyräume bei der Messung berücksichtigt werden. Während des Messzeitraums können die Räume wie gewohnt genutzt werden. Am Ende der Messung wird das Gerät zurück an das Messlabor geschickt. Dieses wertet das Exposimeter aus und schickt das Ergebnis an den Kunden. Sollte das Ergebnis über dem gesetzlichen Referenzwert für Radon liegen, wird empfohlen, Maßnahmen zum Schutz vor Radon zu ergreifen . Bei der Planung und Umsetzung können Radonfachleute helfen. Eine Liste der Messlabore, bei denen Sie die Radon-Messgeräte erhalten, finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz. Grundsätzlich gilt, dass ein längerer Messzeitraum ein genaueres Ergebnis zur durchschnittlichen Radonmenge in einem Raum liefert. Der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft bezieht sich auf den Mittelwert der Radonkonzentration in einem Jahr. Eine ganzjährige Messung ist für einen Vergleich mit dem Referenzwert daher ideal. Mindestens sollte eine Exposimeter-Messung zwei Monate dauern. Wird das Messgerät nur wenige Monate eingesetzt, sollte es am besten im Frühjahr oder Herbst aufgestellt werden. Eine Messung in den Sommermonaten ist nicht ratsam, da im Sommer Türen und Fenster häufig geöffnet sind und damit wesentlich besser gelüftet wird, als im Jahresdurchschnitt. Die so ermittelte Radonkonzentration wäre geringer als der Jahresmittelwert. Die Radonmenge würde insgesamt unterschätzt werden. Demgegenüber würde die Radonkonzentration überschätzt werden, wenn das Messgerät ausschließlich im Winter (Heizperiode) aufgestellt werden würde. In den Wintermonaten wird üblicherweise weniger gelüftet und aufgrund der Temperatur- und Druckunterschiede zwischen Außen und Innen kann mehr Radon über eine undichte Gebäudehülle in das Gebäude eindringen. Die so ermittelte Radonkonzentration wäre höher als der Jahresmittelwert. Empfohlen wird daher eine Messung in den Übergangszeiten. Zeigt die Langzeitmessung, dass der Referenzwert für Radon überschritten ist, können Radonfachleute helfen, die Situation weiter aufzuklären. Mit speziellen Messgeräten führen sie Kurzzeitmessungen durch und verschaffen sich so einen Überblick über die Radonsituation („Screening“) und suchen nach Eindringstellen von Radon in Gebäude („Sniffing“). Die Kurzzeitmessungen dauern nur Minuten bis wenige Tage. Die Messwerte zeigen damit die aktuelle Radonmenge während der Probenahmedauer am Messort. Durch äußere Einflüsse wie z.B. Lüften können die Ergebnisse stark schwanken. Aus diesem Grund sind solche Kurzzeitmessungen nicht dafür geeignet um zu überprüfen, wie viel Radon eine Person im Durchschnitt einatmet. Die Kurzzeitmesswerte werden für eine computergestützte Auswertung gespeichert und von der Fachperson begutachtet. Anhand der Auswertung empfiehlt die Fachperson Maßnahmen, um das Gebäude radonsicher zu machen. Radon zu messen geht einfach und kostengünstig mit einem sogenannten Radon-Exposimeter . Zu Beginn der Messung wird das Gerät an einer ausgewählten Stelle im Raum platziert. Dort bleibt es mindestens zwei und bis zu zwölf Monate liegen und erfasst die durchschnittliche Radonmenge in der Luft. Nach Ende der Messung wertet ein Messlabor den Detektor des Geräts aus und teilt dem Kunden das Messergebnis mit. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste von anerkannten Anbietern der Messgeräte. Sie finden die Liste auf der Webseite des BfS . Eine Messung mit einem Radon-Exposimeter kostet pro Gerät ca. 30-50 Euro. Dabei ist die Auswertung des Detektors durch das Messlabor inbegriffen. Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen fest. Wird dieser Wert überschritten, sollten Lösungen gesucht werden, um die Radonmenge langfristig zu verringern. Wenn es mit einfachen Mitteln möglich ist, sollte der Wert auch unterhalb des Referenzwerts weiter gesenkt werden. Die Höhe der Radonmenge in Gebäuden unterscheidet sich je nach Region, Beschaffenheit der Bausubstanz und Gebäudenutzung. Im Jahresmittel beträgt der durchschnittliche Wert in Aufenthaltsräumen in Deutschland 50 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Schätzungen zufolge wird in bundesweit durchschnittlich drei von 100 Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft überschritten.
§ 18 Geräuschemissionen (1) Für die Bewertung der Geräuschemissionen von Sportbooten mit Antriebsmotoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder Innenbordantriebsaggregaten sowie von Sportbooten mit Antriebsmotoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder mit Innenbordantriebsaggregaten, an denen ein größerer Umbau des Wasserfahrzeugs vorgenommen wird und die innerhalb von fünf Jahren nach dem Umbau auf dem Markt in den Verkehr gebracht werden, sind vom Hersteller folgende, in Anhang II des Beschlusses Nummer 768/2008/ EG genannte Konformitätsbewertungsverfahren anwendbar: bei Prüfungen unter Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen eines der folgenden Module: Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung), bei Prüfungen ohne Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), bei Verwendung des Verfahrens mit Froude-Zahl und Leistungs-/Verdrängungsverhältnis für die Bewertung eines der folgenden Module: Modul A (interne Fertigungskontrolle), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung). (2) Für die Bewertung der Geräuschemissionen von Wassermotorrädern und Außenbordantriebsmotoren sowie Antriebsmotoren mit Z-Antrieb und integriertem Abgassystem zum Anbau bei Sportbooten sind vom Hersteller des Wassermotorrads oder des Motors folgende, in Anhang II des Beschlusses Nummer 768/2008/EG genannte Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden: bei Prüfungen unter Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen eines der folgenden Module: Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung), bei Prüfungen ohne Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung). Stand: 05. Dezember 2016
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Bund | 170 |
Land | 2 |
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Förderprogramm | 162 |
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Deutsch | 172 |
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Boden | 95 |
Lebewesen & Lebensräume | 109 |
Luft | 158 |
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