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Mitarbeit an der Definition von Anforderungen an Sachverstaendige bei der Altlastenbearbeitung, speziell Altlasten-Erfassung

Das am 1.5.1995 in Kraft getretene Gesetz zur Aenderung des Landesabfallgesetzes sieht neue Regelungen vor: Unter anderem kann die zustaendige Behoerde verlangen, dass die Untersuchungen von Altlast-Verdachtsflaechen im Sinne des Paragraph 31a Abs. 3 LAbfG NW durchzufuehren sind. Da bislang die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde, Zuverlaessigkeit und geraetetechnische Ausstattung von Sachverstaendigen nicht konkretisiert worden sind, hat das Landesumweltamt NRW (LUA NRW) eine Experten-Kommission beauftragt, hierzu entsprechende Richtlinien zu entwickeln. Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurden die spezifischen fachlichen Voraussetzungen fuer das Teilgebiet 'Durchfuehrung und Beurteilung von standortbezogenen Erhebungen (historische Recherchen)' bearbeitet.

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