Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte IEG50 sind Gebiete dargestellt, in denen eine flächenhafte Gefährdung durch Erdfälle besteht. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).
Genehmigung für erstes Energyfish-Schwarmkraftwerk erteilt – 124 schwimmende Strömungskraftwerkebei Sankt Goar können zukünftig über 460 Haushalte mit Strom versorgen – Strom wird Tag und Nacht durch Strömung erzeugt – Mini-Kraftwerke sind kaum sichtbar, nahezu geräuschlos und stellen keine Gefahr für Fische dar – Stromerzeugungskosten entsprechen jenen von Windkraft und Solar „Eine Art der Stromgewinnung, die auch bei Nacht und ohne Wind unabhängig von anderen Ländern, erneuerbar, klima- und umweltfreundlich Strom produziert, die gibt es mit den Schwarmkraftwerken jetzt – und zum allerersten Mal wird sie hier bei uns in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen. Mir ist es wichtig, dass allen Menschen günstige Energie zur Verfügung steht, die Klima und Umwelt nicht schadet. Darum setze ich mich dafür ein, dass wir neuen Technologien hier Raum bieten“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Genehmigung für ein Schwarmkraftwerk in einem Nebenarm des Rheins bei Sankt Goar. Ein Schwarmkraftwerk nutzt die Wasserkraft in Flüssen und Kanälen. Es besteht aus sogenannten Energyfishen. Dabei handelt es sich um schwimmende Strömungskraftwerke, deren Rotoren durch die Fließgeschwindigkeit eines Flusses angetrieben werden. Verankert werden sie im Flussbett, das dafür nicht angepasst werden muss. Sie können ohne schweres Gerät angebracht werden. So sind die Energyfishe kaum sichtbar. Außerdem funktionieren sie geräuschlos. Der Strom wird an Land eingespeist. Bei Sankt Goar sollen 124 Energyfishe Strom produzieren, wovon bereits drei in Betrieb sind und im nächsten Schritt zunächst 21 weitere eingesetzt werden. Entwickelt wurden die Energyfishe vom Unternehmen Energyminer. Mit Strömungsgeschwindigkeiten von 1,5 bis 2 Metern pro Sekunde bietet der Rhein in diesem Abschnitt die idealen Bedingungen für ein Schwarmkraftwerk. 100 Energyfishe produzieren pro Jahr 1,5 Gigawattstunden Strom. Damit können 400 bis 500 Vier-Personen-Haushalte versorgt werden. Ein Schwarmkraftwerk spart nach Bezugswert des Umweltbundesamts von 2024 etwa 545 Tonnen CO 2 ein. Heute tragen die Erneuerbaren Energien rund 64 Prozent zur Bruttostromerzeugung bei, mit 4,3 Gigawatt installierter Wind- und 5,2 Gigawatt installierter Solarleistung. „Die Genehmigung von St. Goar ist für uns ein starkes Signal – sie zeigt, dass Innovation, Wissenschaft und behördliche Sorgfalt Hand in Hand gehen können“, sagte Dr. Georg Walder, Mitgründer und Co-CEO von Energyminer. „Mit 124 Energyfishen entsteht hier ein neues Kapitel der Fließgewässernutzung – naturverträglich, dezentral und wirtschaftlich stark.“ „St. Goar ist unser Proof of Scale“, sagte Dr. Richard Eckl, Co-CEO von Energyminer. „Die Genehmigung macht klar: Wir können diese neue erneuerbare Energiequelle erschließen. Unsere Kraftwerke können gebaut, betrieben und skaliert werden und grundlastfähige, erneuerbare Energie produzieren.“ Ein besonderer Vorteil der Schwarmkraftwerke ist ihre Gewässerverträglichkeit. Im Gegensatz zu bestehenden Wasserkraftwerken verursachen sie keinen Aufstau, der für die Wanderfischarten des Mittelrheins, wie Barbe und Nase, ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Die TU München hat in einer Studie die Fischverträglichkeit untersucht und herausgefunden, dass die Energyfishe die Fische weder verletzen noch ihr Verhalten negativ beeinflussen. Eine stoffliche Belastung und eine damit verbundene Verschlechterung des chemischen Zustands des Rheins ist durch das Kunststoffmaterial ebenfalls nicht zu erwarten. Alle Komponenten können wieder aus dem Gewässer ausgebaut werden. „Die Energyfishe sind auch für Eisgang und Hochwasser gerüstet. Durch eine automatische Tauchreaktion können sie dann auf den Grund des Flusses absinken. Treibgut kann ungehindert passieren, sodass keine Blockaden entstehen. Schwarmkraftwerke können unsere Stromversorgung also zuverlässig sichern, unsere Gewässer erhalten und unser Klima schützen. Ich hoffe, dass an geeigneten Stellen noch viele weitere Schwarmkraftwerke dem Beispiel aus Sankt Goar folgen werden, sodass möglichst viele Menschen von dieser effizienten Art der Stromgewinnung profitieren können“, schloss Katrin Eder.
BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Informationsveranstaltung Neubau Deich Derenburg Glaswerk Protokoll, Stand 27.06.2025 BezugsraumHoltemme (inkl. Zuflüsse Rothe und Mühlbach) Datum16.06.2025 Uhrzeit18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr OrtGasthaus & Pension Weisser Adler, Wernigeröder Str. 1, 38895 Derenburg Teilnehmer45 Gäste, 10 Beteiligte Ablauf der Veranstaltung UhrzeitTOP 18:00Begrüßung durch die Moderation 18:03Grußwort Referent Andreas Paul, Büro für urbane Projekte Burghard Hein, Ortsbürger- meister Derenburg 18:05Input 1: Begrüßung und Einstieg in die GrundlageChristian Jöckel, LHW 18:20Input 2: Vorstellung der Vorplanung (Fachteil)Helge Reymann, LHW 18:50Pause mit Beteiligungsangebot und Gesprächen19:10Rückfragen aus dem Publikum Moderation Andreas Paul und Wolfram Georg 19:50Zusammenfassung und nächste Schritte 20:00Ausklang mit Zeit für Nachfragen & Hinweise im direkten Gespräch gegen 20:30Ende der Veranstaltung Christian Jöckel, LHW Zur Informationsveranstaltung Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten Vertreter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) eine Vorplanung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Derenburg. Dabei ging es insbesondere um die Flüsse Holtemme und Rothe, die bei Hochwasserereignissen in der Vergangenheit zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet geführt hatten. Hintergrund sind dabei auch Neuberechnungen, die infolge des Hochwasserer- eignisses 2017 erstellt wurden. Der LHW erläuterte detailliert die einzelnen Bauabschnitte und Schutzkonzepte, die entlang der Gewässer umgesetzt werden sollen. Zentrale Elemente sind der Bau von Deichen, Hochwasserschutzwänden und Absperrbauwerken. Damit soll der Durch- fluss des Wassers kontrolliert und eine Überflutung von Teilen Derenburgs bis zum Bemessungshochwasser verhindert werden. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Anbindung an die bestehende Infrastruktur, wie zum Beispiel Brücken, sowie der Minimierung des Flächenverbrauchs. So sind an manchen Stellen platzsparende Spundwandlösungen vorgesehen. Auch die Einbindung privater Grundstücke und die Frage der Unterhaltung der Schutzanlagen wurden thematisiert. Die anwesenden Bürger, von denen viele selbst von Hochwasserereignissen betroffen waren, beteiligten sich engagiert mit Fragen und Anregungen. Die Vertreter des LHW betonten, dass man die Planung in enger Abstimmung mit den Bürgern vorantreiben und den Prozess transparent gestalten wolle. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung konnte aufgrund eben dieses Beteiligungsprozesses und des formellen Genehmigungsverfahrens ebenso mit Beteiligungsprozess noch nicht genannt werden. Das Ziel sei jedoch, in der laufenden Förderperiode bis 2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 1/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Fragen und Diskussion Frage 1: Ist es möglich, zusätzliche Retentionsflächen vor Derenburg zu schaffen? Antwort: Die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen vor Derenburg ist aufgrund der engen Harztäler nicht möglich. Frage 2: Wenn im Zuge der Maßnahmen das Wasser stärker kanalisiert wird, dann ist zu erwarten, dass größere Probleme in Abschnitten mit engen Abzweigungen auftreten, insbesondere dort, wo das Wasser auf die Flussufer prallt. Wie soll die Kanalisierung des Abflusses durch Derenburg bei gleichzeitiger Verringerung der Überflutungsfläche realisiert werden? Antwort: Die Planungen des LHW müssen sich stets an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Im Fall von Derenburg ist der Raum zur Umsetzung von Maßnahmen durch die Ortslage begrenzt. Es wäre sicherlich besser, wenn man den Querschnitt des Gewässers aufweiten und somit die Strömungsgeschwindigkeit herabsetzen könnte. Allerdings müsse man immer auch die bestehende Siedlungs- und Baustruktur berücksichtigen und die Fläche, die man zum Aufweiten benötigen würde, steht in Derenburg innerorts schlicht nicht zur Verfügung. In den engen Abzweigungen wirken tatsächlich höhere Kräfte auf die Anlagen. Daher ist es wichtig, robuste Anlagen auszubilden, die einem hö- heren Druck gut standhalten können. Dies kann mit Spundwänden erreicht werden. Frage 3: Können die Brücken angepasst werden, um den Aufstau zu reduzieren? Antwort: Nach den jetzigen Erkenntnissen aus der Modellierung stellt sich die Situation an den Brücken im Stadtgebiet beim Bemessungshochwasser wie folgt dar: Die Brücke L82 wird eingestaut und überströmt, die Fußgängerbrücke Garten- straße wird eingestaut und überströmt und die Brücke L84 wird eingestaut. Die Brücken über die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB). Ob eine Anpassung notwendig wird und unter den engen Rahmenbedingungen (z. B. einzuhaltende Fahrgeometrie) umsetzbar ist, ist daher im Pla- nungsprozess weiter zu untersuchen. Im Falle eines Einstaus/ Überströmens werden die Hochwasserschutzmaßnah- men an die entsprechende Brücke angeschlossen. Eine Anpassung des Flussbettes, etwa durch Auskofferung in die- sem Bereich, bringt wenig, da sich dies schnell wieder zusetzen würde. Frage 4: Ist es möglich, das Flussbett insgesamt zu vertiefen, um dem Gewässer mehr Raum zu geben? Antwort: Einer Vertiefung des Flussbettes der Holtemme in Derenburg würde nur zu einer Reduzierung der Fließgeschwindig- keit führen. Die Lage des Wasserspiegels ändert sich jedoch nicht maßgeblich. Zugleich müsste der Eingriff um ein gleichmäßiges Sohlgefälle herzustellen über einen mehrere Kilometer langen Abschnitt erfolgen. Eine solche Maß- nahme ist sehr aufwändig, nicht nachhaltig und unverhältnismäßig gegenüber der hier vorgestellten Maßnahme. Frage 5: Wie groß sind die vorgesehenen Überflutungsflächen am Ausgang der Ortslage? Antwort: Die Schaffung von Überflutungsflächen am Ortsausgang ist nicht vorgesehen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Derenburg beziehen sich auf die Infrastruktur. Frage 6: Können Sie etwas zum Zeitplan der Umsetzung der Maßnahmen sagen? Antwort: Der LHW beabsichtigt, innerhalb der laufenden Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums (ELER) bis zum Jahr 2027/2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Dabei hängt eine zügige Planung immer auch von der Bereitschaft und der Mitwirkung der Eigentümer, Nutzer und Päch- ter ab, ihre Grundstücke zur Vermessung, Bauerkundung und späteren Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt unter Federführung des Landesverwaltungsamts. Ein belastbarer Zeitplan zur Um- setzung der Maßnahmen kann aufgrund der externen Beteiligungen derzeit nicht benannt werden. Frage 7: Gibt es Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen? Antwort: Nein. Im Genehmigungsverfahren werden alle Teilobjekte gemeinsam in einem beantragt. Wenn das Verfahren ab- geschlossen ist, liegt für alle Maßnahmen eine Genehmigung vor und der LHW hat formales Baurecht. Dann wird die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Baulose aufgeteilt und abschnittsweise umgesetzt. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 2/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Frage 8: Wie werden die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, auf denen sich Deichbauwerke oder Spundwände befinden, geregelt? Antwort: Der LHW ist grundsätzlich bestrebt, Deichaufstandsflächen ins Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt zu überführen. In diesem Fall wären auf der Grundlage von Verkehrswertermittlungen Vereinbarungen zum Verkauf der betreffen- den Grundstücke erforderlich. Grundstücke mit Spundwänden hingegen müssen nicht zwingend im Eigentum des Landes sein. Hier wären beispielsweise dingliche Sicherungen mit Eintragung ins Grundbuch denkbar. Die Vorausset- zung zur Umsetzung der Maßnahme bilden Einzelvereinbarungen mit den Eigentümern, Nutzern und Pächtern. Grundstückseigentümer würden entsprechend entschädigt. Frage 9: Wie sind die Pflege und der Unterhalt von Anlagen auf privaten Grundstücken geregelt? Antwort: Die Pflege und der Unterhalt von Anlagen liegt im Aufgabenbereich des LHW, auch wenn die Anlagen auf privatem Grund liegen. Hierzu sind etwa Zugangsrechte mit den Eigentümern zu klären, die als Grunddienstbarkeit im Grund- buch eingetragen werden. Wasser- und landseitig der Spundwände müssen entsprechende Unterhaltungsstreifen von festen baulichen Anlagen oder Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Der Gestattungsgeber wird ent- sprechend entschädigt. Frage 10: Wie werden die Anlagen (Schieber, Pumpen) im Hochwasserfall bedient und wie ist die Einbindung der Feuer- wehr/Wasserwehr geplant? Antwort: Die Aufgabenverteilung erfolgt im gesamten Bundesland wie folgt: Der LHW plant und baut die Hochwasserschutz- anlagen. Nach Fertigstellung werden diese an die Gemeinden übergeben. Die Bedienung der Anlagen im Hochwas- serfall liegt in der Verantwortung der örtlichen Feuerwehr bzw. Wasserwehr. Der LHW wird sie dafür entsprechend handlungsfähig ausrüsten und einweisen. Nur durch dieses Konzept sind die örtlichen Kräfte handlungsfähig und können den im Harz geringen Vorwarnzeiten gerecht werden. Frage 11: Wäre es denkbar, den verrohrten Mühlgraben im Bereich der Promenade wieder zu öffnen, um so den Wasserdruck zu verringern? Antwort: Hierzu kann der LHW derzeit keine Aussage treffen. Die Hochwasser-Risikomanagement-Planung weist den Mühl- graben bisher nicht als Maßnahme aus. Der LHW sagt zu, die Anregung aufzunehmen und im Zuge der weiteren Betrachtungen zu prüfen. Frage 12: Hat der LHW bereits Ideen, wie die Verkehrsführung während der Umsetzung geregelt werden kann? Man könnte über- legen, auf die für die Landwirtschaft genutzte Brücke über die Rothe zurückzugreifen, für die heute ein Durchfahrtsver- bot für LKW besteht. Antwort: Der LHW entwickelt in der Vorplanung noch keine Konzepte zur Verkehrsregelung. Der Hinweis zur Nutzung der Brücke über die Rothe an der Utzlebener Straße wird jedoch aufgegriffen und in den weiteren Überlegungen geprüft und berücksichtigt werden. Frage 13: Gibt es bereits Vorstellungen zum Erscheinungsbild der Anlage? Wie muss man sich die Spundwände vorstellen? Antwort: Der LHW möchte eine nachhaltige und wirtschaftliche Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen umsetzen. Die wirtschaftlich und funktional beste Lösung sind aber reine Spundwände ohne Verblendung oder Anstrich. Diese bil- den eine rot-braune Rostschicht aus. Die Rostschicht schützt die Spundwand und sie rostet nicht weiter. Die Spund- wand farblich zu gestalten oder sie baulich zu verkleiden wäre ungünstig, da eventuelle Abnutzungserscheinungen nicht oder schwieriger zu erkennen wären. Außerdem würde die Durchführung von Kontrollprüfungen erschwert. Auch würden Maßnahmen dadurch zeit- und materialaufwendiger und damit letztlich auch teurer werden. An expo- nierten Stellen im Stadtbild sind Ausnahmen mit Betonwänden oder Winkelstützwänden möglich. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 3/4
Die geologische Karte von Schleswig-Holstein 1:50.000 stellt die oberflächennahen geologischen Verhältnisse bis zwei Meter Tiefe im Land flächendeckend dar. Den im Bereich jeder abgegrenzten Fläche übereinander anstehenden Schichten werden Alter (Stratigraphie), Gesteinszusammensetzung (Lithologie) und Entstehung (Geogenese) zugeordnet. Die Symbolfarbe der Legende wird i. d. R. durch die Eigenschaften der oberen Schicht bestimmt. Die Zeichen in den Flächen stehen i. d. R. für die unterlagernde Schicht. Die Gesteine von Gewässerbetten werden nicht ausgewiesen. Wattflächen werden undifferenziert dargestellt. Die Bezeichnung der geologischen Einheiten beziehen sich auf den Symbolschlüssel Geologie. Die geogenetischen Begriffsdefinitionen gehen auf die geologische Kartieranleitung (AG Geologie) zurück. Informationen zum Symbolschlüssel und zu den Begriffsdefinitionen stehen im Internet zur Verfügung. Die Symboleinheiten der Legende entstehen durch die Vereinfachung und Zusammenfassung (Generalisierung) von Kartiereinheiten (KE), die aus bis zu vier Schichten bestehen können. Sie sind in Kurzform für jede Fläche beschrieben. Erläuterungen zu den Attributen der Flächen und die Generallegende stehen als PDF-Dateien begleitend zur Verfügung.
Die Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:50.000 stellt die Bodenverbreitung im Land flächendeckend dar. Jeder Fläche ist eine bodensystematische Einheit (Bodentyp) eine Bodenartenschichtung, eine Schichtung des Ausgangsgesteins der Bodenbildung und eine stratigraphische Schichtung der Ausgangsgesteine zugeordnet. Die Farbe der Legendeneinheiten wird durch die Bodentypen bestimmt. Über- und unterlagernde Böden oder Sedimente werden durch Schraffuren gekennzeichnet. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Böden von Gewässerbetten werden nicht ausgewiesen. Wattflächen werden undifferenziert dargestellt. Die Bezeichnungen der Bodentypen (bodensystematischen Einheiten) und Bodenarten beziehen sich auf die Bodenkundliche Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005). Übersetzungen (Volltexte) aller Kürzel sind in den Begleittabellen enthalten.
Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.
Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.
Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die Retentionsflächen Überschwemmung Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.
Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vergleiche z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (PDF, 23.1 MB) . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadensversicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .
<p>In einem breiten Korridor kann sich die Wümme eigendynamisch entwickeln.</p><p>Die Fließgewässer in Deutschland nehmen nur noch etwa 1 Prozent der Landesfläche ein. Das ist nur ein Bruchteil ihrer ursprünglichen Ausdehnung. Sie sind touristisch kaum noch erlebbar und nur wenig resilient gegenüber den Folgen des Klimawandels. Diese Situation lässt sich erheblich verbessern, indem Bächen und Flüssen in unserer Kulturlandschaft wieder mehr Fläche zurückgegeben wird.</p><p>Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen – den Gewässern Naturfläche zurückgeben</p><p>Deutschland wird von einem dichten Netz von Bächen und Flüssen durchzogen. Die gesamte Länge aller Fließgewässer beträgt etwa 590.000 Kilometer. Dieses Gewässernetz wird intensiv genutzt und wurde zu Gunsten von Siedlungen, Landwirtschaft, Verkehr und Energiegewinnung weitreichend umgestaltet. Auf Grund der vielfältigen Eingriffe gilt nur noch 1 Prozent aller Fließgewässer als unbelastet. Die Ziele des Gewässerschutzes werden deutlich verfehlt. Die europäische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserrahmenrichtlinie#alphabar">Wasserrahmenrichtlinie</a> fordert bis 2015 einen guten ökologischen Zustand der Fließgewässer herzustellen. Noch im Jahr 2022 wurde dieses Ziel in 90 Prozent der Bäche und Flüsse nicht erreicht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/221010_uba_fb_wasserrichtlinie_bf.pdf">(Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen).</a></p><p>Ein guter ökologischer Zustand und vielfältige Lebensraumangebote für unterschiedlichste Organismen sind eng miteinander verknüpft. Bäche und Flüsse können diese typischen Lebensräume jedoch nur ausbilden, wenn ihnen dafür Fläche zur Verfügung steht. Mehr Fläche bedeutet mehr Lebensraum und mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>.</p><p>Mehr Fläche für Gewässer schafft nicht nur die nötigen Randbedingungen für einen nachhaltigen Gewässerschutz. Naturnahe Fluss- und Auenlandschaften können nachweislich über 40 verschiedene Funktionen erfüllen und sind multifunktonal ( <a href="https://www.umweltbundesamt.de/leistungen-nutzen-renaturierter-fluesse">Leistungen und Nutzen renaturierter Flüsse</a>). Das Erschließen der Multifunktionalität eines Flächenziels für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewsserentwicklung#alphabar">Gewässerentwicklung</a> ist daher auch Inhalt des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/natuerlicher-klimaschutz">Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz</a> und der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/wasserstrategie">Nationalen Wasserstrategie</a>.</p><p>Wie wird die Gewässerentwicklungsfläche ermittelt?</p><p>Bei der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben">Berechnung der nötigen Gewässerentwicklungsfläche</a> macht man sich Gesetzmäßigkeiten der natürlichen Flussentwicklung zu nutze. Ein Gewässerbett wird beispielsweise umso breiter, je mehr Wasser ein Bach oder Fluss normalerweise mit sich führt, je geringer das Gefälle ist und je mehr Widerstand dem fließenden Wasser entgegengebracht wird. Für die Berechnung der Gewässerbettbreite werden daher Informationen zum Talgefälle, Windungsgrad, Böschungsneigung, Sohlrauheit und Breiten-Tiefen-Verhältnis sowie zum mittleren bordvollen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Abfluss#alphabar">Abfluss</a> benötigt. Diese Informationen liegen z.B. in Form von typspezifischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/hydromorphologische-steckbriefe-der-deutschen">Gewässersteckbriefen</a> vor.</p><p>Wie viel Fläche benötigen unsere Flusslandschaften?</p><p>Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde der Flächenbedarf unserer Fließgewässer berechnet. Alle Ergebnisse des Vorhabens sind in dem Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben">„Den Gewässern Raum zurückgeben. Ein bundesweites Flächenziel für die Gewässerentwicklung</a>“ und in dem Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes <a href="https://umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben">„Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zurückgeben“</a> publiziert.</p><p>Aus den Berechnungen hat sich ein Flächenbedarf von insgesamt 11.400 Quadratkilometern für das gesamte Fließgewässernetz Deutschlands ergeben. Zwei Drittel dieser Fläche stehen heute nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet, dass den <strong>Flüssen und Bächen 7.000 Quadratkilometer an Entwicklungsfläche zurückgegeben werden muss</strong>, um die Ziele im Gewässerschutz erreichen zu können. Dies entspricht <strong>etwa 2 Prozent der Fläche Deutschlands</strong>.</p><p>Ursprünglich dürften den Bächen und Flüssen etwa 7 Prozent der Fläche Deutschlands zur Verfügung gestanden haben. Diese Fläche wurde durch den Gewässerausbau und Eingriffe in Auen- und Gewässerflächen auf ca. 1 – 1,4 Prozent reduziert. Mit der Realisierung eines Flächenziels von 2 Prozent, würde den Fließgewässern daher der Entwicklungsraum zurückgegeben werden, den das Fließgewässer- und Auensystem im Minimum benötigt.</p><p>Naturfern begradigtes Gewässer (links) im Vergleich zu einem renaturierten Fluss (rechts). 2 Prozent mehr Fläche für Gewässer sind in Deutschland nötig.<br> Stephan Naumann (links), Wolfgang Kundel (terra-air services / Landkreis Verden) (rechts)</p><p>Diagramm, in dem auf der y-Achse die Fläche Deutschlands und auf der x-Achse die Zeit dargestellt. Es wird schematisch gezeigt, wie viel an Gewässerentwicklungsfläche durch den Gewässerausbau verloren wurde und wie viel Fläche für einen guten Ökologischen Zustand benötigt wird</p><p>Große Steine und Baustämme sorgen als Strömungslenker für eine Verzweigung der Fulda.</p><p>Gewundener Verlauf der neuen Wern mit deutlich erkennbarem Verlauf eines alten geradlinigen Grabens, der streckenweise in die Renaturierung integriert ist.<br> Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen</p><p>An der Wümme und ihren Nebengewässern wurden Gewässerrandstreifen auf einer Gewässerlänge von insgesamt ca. 35 km geschaffen.</p><p>An der renaturierten Ruhr hat sich schnell naturnaher Uferbewuchs eingestellt. Zudem verändert die Ruhr sich ständig. Laufverzweigungen und Inseln kommen und gehen.</p><p>Flüsse und Bäche beanspruchen je nach Typ unterschiedlich große Entwicklungsbreiten</p><p>Die berechneten Gewässerentwicklungsbreiten, die benötigt werden, um einen guten ökologischen Zustand erreichen zu können, weisen eine große Spannweite auf. In der Gewässerentwicklungsbreite ist sowohl die eigentliche Breite des Gewässers als auch die Breite enthalten, die ein Gewässer aktiv zum Beispiel bei Hochwasser umgestaltet. Wenn ein Fluss also eine Gewässerentwicklungsbreite von 50 m aufweist und das Gewässer selbst 10 Meter breit ist, werden links und rechts des Flusses also jeweils 20 Meter Fläche benötigt.</p><p>Bäche mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a> größer als 10 Quadratkilometer benötigen, je nach Einzugsgebietsgröße und Gewässertyp, eine Entwicklungsbreite von 20 bis 40 Meter. Ihre Gewässerbreite beträgt natürlicherweise 4 bis 9 Meter. Noch kleinere Bäche mit einem Einzugsgebiet von weniger als 10 Quadratkilometer, sollten typischerweise Gewässerentwicklungsbreiten zwischen 7 und 14 Metern zur Verfügung gestellt bekommen.</p><p>Die Entwicklungsbreiten der kleinen Flüsse der Alpen und des Alpenvorlandes und die Mittelgebirgsflüsse betragen im Mittel 70 bis 110 Meter. Die potenziell natürliche Gewässerbreite dieser Gewässer liegt zwischen 15 und 22 Metern. Organisch geprägte Flüsse und Tieflandflüsse werden in der Regel bis 40 Meter breit. Das Ausmaß ihrer nötigen Gewässerentwicklungsbreite erreicht Werte von 150 bis über 200 Meter.</p><p>Werden die Einzugsgebiete der Flüsse noch größer und erreichen 1.000 bis 10.000 Quadratkilometer, nehmen auch ihr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Abfluss#alphabar">Abfluss</a> und ihre Breite zu. Diese großen Flüsse können in Einzelfällen bis zu 130 Meter breit werden. Im Normalfall sind es 40 bis 100 Meter. Sie können bereits über 500 Meter Gewässerentwicklungsbreite beanspruchen, um ihr vollständiges Strukturinventar entwickeln zu können. Die mittleren Breiten der Gewässerentwicklungskorridore werden für 25 verschiedene Fließgewässertypen in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/41_2025_texte_v2.pdf">Hydromorphologischen Steckbriefen</a> für verschiedene ökologische Gewässerzustände angegeben.</p><p>Darstellung der 3 methodischen Schritte und Anteile, welche die Breite des Gewässerentwicklungskorridors bestimmen.</p><p>Diagramm der Gewässerentwicklungskorridorbreiten in Abhängigkeit vom Gewässertyp</p><p>Literaturangaben</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a> [Hrsg.] (2012): <a href="https://www.bfn.de/publikationen/schriftenreihe-naturschutz-biologische-vielfalt/nabiv-heft-124-oekosystemfunktionen">Ökosystemfunktionen von Flussauen - Analyse und Bewertung von Hochwasserretention, Nährstoffrückhalt, Kohlenstoffvorrat, Treibhausgasemissionen und Habitatfunktio</a>n. NaBiV Heft 124</p><p>BfN [Hrsg.] (2023): <a href="https://www.bfn.de/publikationen/broschuere/den-fluessen-mehr-raum-geben">Den Flüssen mehr Raum geben. Renaturierung von Auen in Deutschland</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a> [Hrsg.] (2023): <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/nbs_indikatorenbericht_2023_bf.pdf">Indikatorenbericht 2023 der Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt</a></p><p>BMUV/<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> [Hrsg.] (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/221010_uba_fb_wasserrichtlinie_bf.pdf">Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021</a>. Fortschritte und Herausforderungen. Bonn, Dessau.</p><p>Bundesregierung (2023a): Aktionsprogramm Natürlicher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023</p><p>Bundesregierung (2023b): Nationale Wasserstrategie. Kabinettsbeschluss vom 15. März 2023</p><p>Ehlert, T. & S. Natho (2017): Auenrenaturierung in Deutschland – Analyse zum Stand der Umsetzung anhand einer bundesweiten Datenbank. Auenmagazin 12/2017.</p><p>Janssen, G., Wittig, S., Garack, S., Koenzen, U., Reuvers, C., Wiese, T., Wetzel, N. (2022): Wissenschaftlich fachliche Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie - Kohärenz der flächenbezogenen Gewässerentwicklungsplanung gemäß WRRL mit der Raumplanung. Umweltbundesamt [Hrsg.] UBA -Texte 71/2022. Dessau.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a> [Hrsg.] (2016): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a> Verfahrensempfehlung „Typspezifischer Flächenbedarf für die Entwicklung von Fließgewässern“ LFP Projekt O 4.13. Hintergrunddokument.</p><p>LAWA [Hrsg.] (2019b): LAWA-Verfahrensempfehlung zur Gewässerstrukturkartierung - Verfahren für mittelgroße bis große Fließgewässer.</p><p>Linnenweber, C., Koenzen, U., Steinrücke J. (2021): Gewässerentwicklungsflächen. Auenmagazin 20 / 2021. 4-9.</p><p>Müller, A., Kranl J., Pottgiesser, T., Schmidt,S., Albert, C., Greassidis, S., Stolpe H., Jolk C. (2025): Den Gewässern Raum zurückgeben. Ein bundesweites Flächenziel für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewsserentwicklung#alphabar">Gewässerentwicklung</a>. Umweltbundesamt [Hrsg.] UBA-Texte xx/2025: 92 Seiten, Dessau.</p><p>Statistisches Bundesamt (o. J.): FS 3 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, R. 5.1 Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung, verschiedene Jahrgänge.</p><p>UBA [Umweltbundesamt, Hrsg.] (2023a): Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land. CLIMATE CHANGE 32/2023. Autoren: Marian Bons, Martin Jakob, Thobias Sach, Dr. Carsten Pape, Christoph Zink, David Geiger, Dr. Nils Wegner, Olivia Boinski, Steffen Benz, Dr. Markus Kahles. Dessau.</p><p>WHG (2009): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.</p><p> <a href="https://www.lpv.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/DVL-Leitfaden_17_WRRL-web.pdf"><i></i> Kleine Fließgewässer kooperativ entwickeln</a> <a href="https://www.hcu-hamburg.de/fileadmin/documents/REAP/files/SCHWARK_etal_2005_Fliessgewaesserrenaturierung_heute_Effizienz_Umsetzungspraxis_BMBF-Abschlussbericht.pdf"><i></i> Schwark et al.: Fließgewässerrenaturierung heute – Effizienz und Umsetzungspraxis</a><a href="https://www.gewaesser-bewertung.de/"><i></i> UBA & LAWA: Informationsplattform zur Bewertung der Oberflächengewässer gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie</a> </p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 295 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 10 |
| Land | 270 |
| Weitere | 50 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 139 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 258 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 123 |
| Umweltprüfung | 148 |
| unbekannt | 39 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 266 |
| Offen | 296 |
| Unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 563 |
| Englisch | 53 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 23 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 184 |
| Keine | 275 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 20 |
| Webseite | 121 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 371 |
| Lebewesen und Lebensräume | 503 |
| Luft | 254 |
| Mensch und Umwelt | 567 |
| Wasser | 576 |
| Weitere | 556 |