Im Mittelpunkt dieser überarbeiten Fachbroschüre steht der aktuelle Stand des Wissens zu Emissionen und Schadstoffausträgen aus Bauprodukten. Die Broschüre geht den Fragen nach, wie charakteristische Emissionen aus Bauprodukten aussehen, welche Prüfmethoden zur Verfügung stehen und welche Bewertungsmaßstäbe es gibt. Sie enthält Informationen über Möglichkeiten zur Minderung von schädlichen Emissionen und Gerüchen aus Bauprodukten für beabsichtigte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie weitere Kriterien und Kennzeichnungen, die bei der Produktauswahl behilflich sind, werden vorgestellt. Wir freuen uns, wenn wir damit dem Informationsbedarf bei Beschäftigten in Gesundheits-, Bauaufsichts-, Beschaffungs- und Umweltbehörden, bei Fachleuten in der Bauplanung und –ausführung, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei allen Interessierten entgegen kommen. Veröffentlicht in Broschüren.
In geschlossenen Räumen, sei es am Arbeitsplatz oder in der eigenen Wohnung, ist man gewollt oder ungewollt Gerüchen ausgesetzt. Um mehr über Gerüche, ihre Quellen, Wirkungen und Empfindungen herauszufinden, führte das Umweltbundesamt in Deutschland eine mehrmonatige Internetumfrage durch. Etwa drei Viertel der knapp 300 teilnehmenden Personen fühlte sich von Gerüchen betroffen und beurteilte diese mit überwiegender Mehrheit als "sehr unangenehm" oder "unangenehm" bzw. "belästigend". Etwas vorsichtiger fiel die Einschätzung dieser Gerüche als "nicht akzeptabel" oder "unzumutbar" aus. Im rechtlichen Sinne stellen unzumutbare Gerüche eine erhebliche Belästigung dar, die als Schaden qualifiziert wird. Die wesentlichen gesundheitlichen Beschwerden waren Reizungen der Nase, des Rachens und des Halses; Augenreizungen sowie vor allem bei andauernder Geruchsbelästigung Kopfschmerzen, Benommenheit und Müdigkeit. Als wichtigste Geruchsquellen wurden Bauprodukte, wie Bodenbeläge, Möbel und Wandfarben und Wände genannt. Da Raumnutzer meist nur wenig Einfluss auf Gerüche aus Bauprodukten haben, stellt die Vermeidung von Geruchsemissionen eine anzustrebende Maßnahme dar. Die Einführung einer sensorischen Prüfung in das Beurteilungsschema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ist daher sehr zu begrüßen. Quelle: http://www.gefahrstoffe.de
Die Leisink Schweinehaltung GmbH, Unterkoskau 93 in 07922 Tanna, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten von Mastschweinen im Kyffhäuserkreis, 99510 Sondershausen-Berka, Neusiedler Straße 7, Gemarkung Berka. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 7.7.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Das geplante Vorhaben besteht aus: • Änderung der geplanten Abluftreinigungsanlagen vom Typ Hagola Biofilter NH3 in Biologische Abluftwäscher der Firma Dorset, mit gleicher zertifizierter Abscheideleistung für Geruch, Ammoniak und Staub durch Errichtung und Betrieb von 7 Stück biologischen Combi Abluftwäschern (ARA 1, ARA 2, ARA 3/3.1, ARA 8, ARA 9, ARA 10, ARA 11) anstelle von 8 Stück Biofiltern an den Ställen 1, 2, 3, 3.1, 8, 9, 10, 11 • Reduzierung der Tierplatzkapazität von geplanten 7.904 TPL für Mastschweine (25 – 110 kg) auf 6.000 Tierplätze für Mastschweine (25 – 110 kg) • Modifizierte Errichtung des mit GB Nr. 15/19 des TLUBN vom 16. Dezember 2020, genehmigten Ersatzneubaus Maststall 4 durch Verkleinerung des Baukörpers • Neudimensionierung des biologischen Combi Abluftwäschers (ARA 4) an Stall 4 aufgrund der Tierplatzkapazitätsverringerung in diesem Stall • Umsetzung der Abluftreinigungsanlagen der bestehenden Ställe in festgelegter zeitlicher Abfolge nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus Stall 4 • Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im 1. OG des neuen Sozialbereiches an Stall 4
Im Mittelpunkt dieser überarbeiten Fachbroschüre steht der aktuelle Stand des Wissens zu Emissionen und Schadstoffausträgen aus Bauprodukten. Die Broschüre geht den Fragen nach, wie charakteristische Emissionen aus Bauprodukten aussehen, welche Prüfmethoden zur Verfügung stehen und welche Bewertungsmaßstäbe es gibt. Sie enthält Informationen über Möglichkeiten zur Minderung von schädlichen Emissionen und Gerüchen aus Bauprodukten für beabsichtigte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie weitere Kriterien und Kennzeichnungen, die bei der Produktauswahl behilflich sind, werden vorgestellt. Wir freuen uns, wenn wir damit dem Informationsbedarf bei Beschäftigten in Gesundheits-, Bauaufsichts-, Beschaffungs- und Umweltbehörden, bei Fachleuten in der Bauplanung und -ausführung, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei allen Interessierten entgegen kommen.<BR>Quelle: Umweltbundesamt
Im Mittelpunkt dieser überarbeiten Fachbroschüre steht der aktuelle Stand des Wissens zu Emissionen und Schadstoffausträgen aus Bauprodukten. Die Broschüre geht den Fragen nach, wie charakteristische Emissionen aus Bauprodukten aussehen, welche Prüfmethoden zur Verfügung stehen und welche Bewertungsmaßstäbe es gibt. Sie enthält Informationen über Möglichkeiten zur Minderung von schädlichen Emissionen und Gerüchen aus Bauprodukten für beabsichtigte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie weitere Kriterien und Kennzeichnungen, die bei der Produktauswahl behilflich sind, werden vorgestellt. Wir freuen uns, wenn wir damit dem Informationsbedarf bei Beschäftigten in Gesundheits-, Bauaufsichts-, Beschaffungs- und Umweltbehörden, bei Fachleuten in der Bauplanung und -ausführung, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei allen Interessierten entgegen kommen.<BR>Quelle: Umweltbundesamt
Untersuchungen von Brassen aus verschiedenen deutschen Fließgewässern zeigten die höchsten Methyl-Triclosan-Gehalte in Brassen aus der Saale, der Saar und dem Rhein. Triclosan ist eine synthetisch hergestellte Chemikalie mit antimikrobiellen Eigenschaften. Sie wird seit etwa 40 Jahren zunehmend als Desinfektions- und Konservierungsmittel und auch zur Geruchsvermeidung beispielsweise in Socken und Sportkleidung eingesetzt. Man findet Triclosan darüber hinaus in Körperpflegeprodukten wie Shampoos, Seifen, Deodorants und zum Teil in Zahnpasta und pharmazeutischen Präparaten. Hinsichtlich seiner Wirkung auf die Umwelt wird Triclosan als umweltgefährlich , als sehr giftig gegenüber Wasserorganismen und als kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben eingestuft. Da es relativ schnell abgebaut wird, kommt es in der Umwelt jedoch nur in geringen Mengen vor. Methyl-Triclosan, ein Transformationsprodukt von Triclosan, wird in aquatischen Organismen angereichert. Wahrscheinlich stammen die in der Umwelt zu findenden Methyl-Triclosan-Gehalte aus der biologischen Methylierung von Triclosan. Diese Prozesse können ungewollt in Kläranlagen ablaufen. Eine Anreicherung in bestimmten Umweltkompartimenten oder Organismen ist unter Vorsorgegesichtspunkten ein unerwünschter Vorgang. Um zu klären, ob diese Stoffe auch unter natürlichen Bedingungen in wasserlebenden Organismen gefunden werden und wie hoch die Belastungen sind und waren, wurden in Retrospektiven Monitorings Brassen aus verschiedenen deutschen Fließgewässern auf Triclosan und Methyl-Triclosan untersucht. Die erste Zeitreihe umfasste die Jahre 1994-2003, die nachfolgende Untersuchung die Jahre 2004-2008. Die Gehalte an Triclosan in Brassen sind sehr niedrig und liegen in vielen Fällen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die Belastung der Brassenmuskulatur mit Methyl-Triclosan ist dagegen deutlich höher. Die höchsten Methyl-Triclosan-Gehalte finden sich in Brassen aus der Saale und der Saar. Im Rhein nimmt die Belastung flussabwärts zu, während in der Elbe ein umgekehrter Trend zu beobachten ist mit deutlich geringerer Belastung von Brassen aus der Unterelbe (Blankenese). In Fischen fast aller Probenahmeflächen nehmen die Konzentrationen von Methyl-Triclosan seit Mitte der 1990er Jahre zu. Ein deutlicher Rückgang der Belastung ist häufig erst nach 2005/2007 zu beobachten. An einzelnen Probenahmeflächen zeichnet sich allerdings 2008 ein erneuter Anstieg ab. Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen An den untersuchten Probenahmeflächen der Umweltprobenbank ist aktuell nicht von einem ökologischen Risiko durch Triclosan und Methyl-Triclosan auszugehen. Bei einer Bewertung ist aber zu berücksichtigen, dass Persistenz und Anreicherungen von Xenobiotika in Organismen und abiotischen Umweltkompartimenten grundsätzlich nicht erwünscht sind. Die Darstellung der zeitlichen Verläufe hat gezeigt, dass der Gehalt von Methyl-Triclosan in Brassen an allen Probenahmeflächen seit Mitte der 1990er Jahre deutlich angestiegen ist. Gegen Ende des Untersuchungszeitraums (2008) ist an einigen, aber nicht allen Flächen eine Abnahme zu erkennen. Es sollten daher Maßnahmen zur Begrenzung des Eintrags von Triclosan getroffen werden. Ein erster Schritt war der 2001 vom Deutschen Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) ausgesprochene Verzicht auf Triclosan bei Wasch- und Reinigungsmitteln. Auch eine Optimierung der Reinigungsleistung von Kläranlagen würde zu einer Verringerung des Eintrags führen. Aktualisiert am: 12.01.2022
Gerüche gehören zu den wichtigen Sinneseindrücken unserer Umwelt, wobei Geruchseindrücke schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und auch durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden können. Geruchsbelästigungen können durch Luftverunreinigungen durch Abgase von geruchsemittierenden Anlagen hervorgerufen werden. Typische geruchemittierende Anlagen sind z. B. Anlagen der Lebensmittelindustrie, Kläranlagen, Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen. Die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen ist stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängig. Ein Nachweis durch technische Messverfahren ist in der Regel nicht möglich. Das geeignete "Messinstrument" für Gerüche ist die menschliche Nase. Ortsbegehung von Behördenvertretern, Foto: LANUV/Ralf Both Gerüche in Abgasfahnen werden sowohl bei der staatlichen Überwachung von Betrieben (Anlagen) als auch bereits bei deren Genehmigung durch Behörden berücksichtigt und im Hinblick auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Auch im Rahmen der Bauleitplanung wird vorbeugend versucht, spätere Geruchsbelästigungen z.B. in neuen Wohngebieten von vorneherein auszuschließen. Die Ermittlung und Bewertung von Geruchsemissionen und -immissionen ist ein sehr komplexes Feld. Grundlage dafür stellt der Anhang 7 TA Luft dar, der sowohl Messverfahren zur Ermittlung einer Geruchsbelastung als auch Kriterium zur Bewertung enthält. Die Umweltbehörden (Bezirksregierungen, Kreise und Städte) achten auf die Einhaltung der im Anhang 7 TA Luft genannten Kriterien. Hierbei werden sie durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Fachfragen unterstützt. Das LANUV prüft in besonderen Fällen die vorgelegten Geruchsgutachten auf deren Plausibilität. Dies beinhaltet u.a. Stellungnahmen zu Fragen der Planung von Geruchsmessungen, der Technik zur Minderung von Gerüchen an der Quelle, der Durchführung von Immissionsprognosen (Berechnung von Geruchshäufigkeiten), Rastermessungen (Messung von Geruchshäufigkeiten) und der Bewertung von Geruchsimmissionen. Ermittlung von Gerüchen Geruchsimmissionen können sachgerecht und wiederholbar durch Messungen in Form von Probandenbegehungen (Rastermessung) oder auch durch Ausbreitungsrechnungen bestimmt werden. Die Methoden zur Ermittlung der Geruchsbelastungen sind umfassend in verschiedenen VDI-Richtlinien und Normen beschrieben, wurden erstmals in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zusammengefasst und im Jahr 2021 in die TA Luft (Anhang 7) integriert. Um die Stärke einer Geruchsquelle zu bestimmen, z. B. für Ausbreitungsrechnungen oder im Rahmen von Überwachungsverfahren, kann die Geruchsstoffkonzentration bzw. der Geruchsstoffstrom über eine Geruchsemissionsmessung (Olfaktometrie) bestimmt werden. Weiterführende Informationen Bewertung von Geruchsimmissionen Nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist der Belästigungsgrad durch Gerüchen zu ermitteln, um eine Aussage dazu zu treffen, ob eine Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist oder nicht. Zur Beschreibung der Geruchsbelästigung wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Im Gegensatz zu den klassischen Luftschadstoffen erfolgt eine Bewertung der Geruchsimmissionen über das zeitliche Ausmaß des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr. Um zu quantifizieren, wann Gerüche eine erhebliche Belästigung darstellen, wurden Immissionsgrenzwerte in Form von Geruchsstundenhäufigkeiten definiert. Werden in einem Wohngebiet in mehr als 10 % der Jahresstunden Geruchswahrnehmungen registriert, ist die Grenze zur erheblichen Belästigung überschritten. In einem Industrie- und Gewerbegebiet sind höhere Geruchsbelastungen zulässig. Hier liegt diese Grenze bei 15 % der Jahresstunden. Geruchsstundenhäufigkeiten unterhalb dieser Immissionswerte des Anhang 7 TA Luft müssen von den Anwohnern hingenommen werden. Weiterführende Informationen
Die KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co. (DGW) ist ein mittelständisches Unternehmen, welches seit 1936 in Dortmund Carbon Blacks (Industrieruße) nach dem Gasruß- und dem Furnace-Black-Verfahren herstellt. Die DGW produziert im We-sentlichen Carbon Blacks für die Gummiindustrie sowie Pigment Blacks, unter ande-rem für Druckfarben und Lacke. Carbon Black (Industrieruß) wird weltweit in sehr großen Mengen hergestellt und zu 90 Prozent in der Gummiindustrie als verstärkender Füllstoff eingesetzt. Etwa 10 Prozent der produzierten Menge kommen als „Pigment Blacks“ für Anwendungen in den Bereichen Kunststoffe, Druckfarben sowie Farben und Lacke zum Einsatz. Der produzierte Carbon Black wird am Ende des Produktionsprozesses unter Zusatz von Wasser und einem Hilfsmittel in einer speziellen Perlmaschine verperlt und anschließend in einer erdgas- und restgasbeheizten Trockentrommel getrocknet. Der feuchte, korrosive und geruchsintensive, heiße Abgasstrom aus der Trocknung wird in der Carbon Black-Industrie bisher unbehandelt in die Atmosphäre emittiert. Durch den Einbau von Energierückgewinnungs-Aggregaten (den sogenannten „Wrasendampfkondensator“) im Abgas der Trockentrommel der Perlerei sollte eine Rückführung der bis dahin ungenutzten Abwärme in den Prozess bzw. eine Einspeisung in das örtliche Fernwärmenetz ermöglicht werden. Zusätzlich sollte die Rückführung des Kondensats in den Produktionsprozess die Verwendung von frischem Kanalwasser verringern. Ein weiteres Ziel des Vorhabens war die Minderung der Gerüche durch die Zuführung des nach dem Wrasendampfkondensators trockenen Abgases in die thermische Nachverbrennung. Durch den Einbau des Wrasendampfkondensators in die Abgasleitung nach dem Wrasenfilter wurden mehrere umweltrelevante Ziele erreicht: Rückgewinnung der Niedertemperatur-Abwärme von etwa 33.000 Megawattstunden/Jahr und deren Nutzung im Fernwärmenetz. Der bisher für die Bereitstellung der Fernwärme genutzte Hochtemperaturdampf kann nun zur Verstromung verwendet werden. Dadurch werden jährlich etwa 6.700 Tonnen CO 2 eingespart. Insgesamt werden jährlich etwa 46.000 Kubikmeter Kondensat rückgewonnen, welches in den Produktionsprozess rückgeführt und als Quenchwasser verwendet wird. Die Geruchseinheiten werden durch eine thermische Nachverbrennung des nun trockenen Abgases um etwa 80 Prozent reduziert. Mit diesem Vorhaben konnte gezeigt werden, dass auch komplexe und korrosive Abgase mit hohem Wasserdampfanteil energetisch genutzt werden können. Zusätzliche Umweltentlastungspotenziale bezüglich der Wiederverwendung des Kondensats sowie der Minderung von Gerüchen aus der Perlerei bestärken den Nutzen des neuen Verfahrens gegenüber des konventionellen Verfahrens. Die Rückgewinnung von Energie und Wasser im Prozess leistet einen deutlichen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Die dauerhafte Vermeidung von Geruchsemissionen steigert die Lebensqualität für die Nachbarschaft und ist damit ein wichtiger Umweltaspekt zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Industrieanlagen insbesondere in der Nachbarschaft von Wohnvierteln. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co. Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2015 Status: Abgeschlossen
Im Mittelpunkt dieser überarbeiten Fachbroschüre steht der aktuelle Stand des Wissens zu Emissionen und Schadstoffausträgen aus Bauprodukten. Neben den gängigen Prüfmethoden und Bewertungsmaßstäben enthält sie Hinweise zur Minderung von schädlichen Emissionen und Gerüchen aus Bauprodukten für beabsichtigte Bau- oder Renovierungsmaßnahmen.
Die Firma Kuchenmeister GmbH betreibt an drei Standorten in Deutschland (Soest, Mettingen, Duingen) mehr als 30 Durchlaufbacköfen für die industrielle Herstellung von Konditorei- und Backwaren. Beim Backen in Durchlaufbacköfen entstehen sogenannte Backschwaden, die aus feuchter, geruchsbelasteter, fett- und staubhaltiger Heißluft bestehen. Diese gelangen über Kamine in die Umwelt und bilden eine Geruchs-Immissionsquelle. Das Unternehmen möchte die Geruchsemissionen der Backöfen weiter reduzieren. Die neu entwickelte Filteranlage von Kuchenmeister entzieht den Backschwaden durch ein kombiniertes Desodorierungs- und Wärmerückgewinnungsverfahren die Geruchsstoffe und nutzt gleichzeitig die Abwärme. Hierbei wird ein liegender, mit Wasser gefluteter Rohrbehälter langsam von den Backschwaden durchströmt. Dabei werden Wärme und Geruchsstoffe vom Wasser aufgenommen. Die gereinigte kalte Luft strömt über das Dach ab. Das erwärmte Wasser wird über einen Wärmetauscher geführt und zur Warmwassererzeugung genutzt. Durch diese neuartige Technik sollen die Geruchsemissionen um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig wird Energie bei circa 30 Backöfen in Höhe von 2,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas pro Jahr eingespart. Dies entspricht einer jährlichen Reduzierung der CO 2 -Emission in Höhe von 584 Tonnen. Branche: Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Landwirtschaft Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Kuchenmeister GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2012 - 2013 Status: Abgeschlossen
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Bund | 312 |
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Förderprogramm | 304 |
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