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29. Wasserhygienetage Bad Elster

Einfluss von Raumumwelt auf Geruchsschwellen

Das Projekt "Einfluss von Raumumwelt auf Geruchsschwellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung -Institut der Ruhr-Universität durchgeführt. Zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) sogenannte Geruchsleitwerte (GLW) veröffentlicht. Das Konzept beruht auf der Annahme, dass chemische Substanzen bei einer Stoffkonzentration, die deutlich oberhalb der Geruchsschwelle liegt, als unangenehm und belästigend wahrgenommen werden. Grundlage für die Aufstellung von GLW sind daher geeignete Geruchsschwellen, die üblicherweise unter Verwendung eines Olfaktometers direkt an der Nase ermittelt werden (nose only). Anwendung finden die GLW jedoch bei der Beurteilung von Gerüchen in Innenräumen, d.h. wenn der ganze Mensch den Geruchsstoffen ausgesetzt ist (whole body). In dem Projekt soll geprüft werden, ob die mit einem Olfaktometer bestimmten Geruchsschwellen eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung dieses Geruchs in einem Innenraum erlauben.

Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer TA Luft Nr. 2.2.1.3 (Sonderfallpruefung) - Schadstoffe, fuer die keine Immissionswerte festgelegt sind

Das Projekt "Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer TA Luft Nr. 2.2.1.3 (Sonderfallpruefung) - Schadstoffe, fuer die keine Immissionswerte festgelegt sind" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland, Institut für Energietechnik und Umweltschutz durchgeführt. Die TA Luft verlangt in Nr. 2.2.1.3 eine Sonderfallpruefung fuer solche Stoffe, fuer die Immissionswerte nach Nr. 2.5 TA Luft nicht vorliegen, die andererseits aber als relevant anzusehen sind. In dieser Untersuchung werden mit Hilfe von Informationen aus Emissionskatastern in der Bundesrepublik Deutschland die Massenstroeme der emittierten Stoffe und deren Repraesentanz zusammengestellt. In bezug zu den Emissionsmassenstroemen wird ueber Wirkungskriterien (MAK, MIK, Geruchsschwellen, Bodenrichtwerte) abgeleitet, welche Stoffe fuer das jeweilige Kriterium als wirkungsrelevant anzusehen sind. In einer zusammenfassenden Bewertung werden die Stoffe ermittelt, die aufgrund ihrer mehrfachen Wirkungsmoeglichkeiten und ihrer Wirkungsrelevanz in eine Sonderfall-Pruefung einbezogen werden sollten. Die ermittelten wichtigsten Stoffe sind: Ammoniak, Chrom, Cyanwasserstoff, Formaldehyd, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff und Tetrachlorkohlenstoff. Fuer diese Stoffe werden weitere umweltrelevante Informationen zusammengestellt.

Verbesserung der Umweltqualitaet im Umfeld von Kokereien

Das Projekt "Verbesserung der Umweltqualitaet im Umfeld von Kokereien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH durchgeführt. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die Umweltbelastung hinsichtlich Luft- und Gewaesserverunreinigung durch den Betrieb von Kokereien nachhaltig zu verbessern. Arbeitsprogramm: Nitrosamine im Umfeld von Kokereien. Zur Erarbeitung eines geeigneten Analysenverfahrens muessen die in den Kokereiemissionen zu erwartenden Nitrosamine und Amine zuvor erfasst werden. Nach Abschluss dieser Entwicklungsphase kann mit ersten Messungen im Kokereiumfeld begonnen werden. Behandlung von Prozesswaessern. Mit den vorhandenen Einrichtungen zur Mikrofiltration und Reversosmose (zB originaeres Kohlewasser, Abtreiberablauf, Ablaeufe aus mikrobiologischen Reinigungsstufen usw) durchzufuehren, um die groesstmoegliche Schadstoffreduzierung zu erreichen. Thermische Behandlung mit Abwaerme sowie das verfahrenstechnische Ausschoepfen der Rueckfuehrungsmoeglichkeiten werden dabei im Vordergrund stehen. Olfaktometrie. Die Bestimmung der Geruchsintensitaet, hedonischer Wirkung und Geruchsschwelle soll mit einem Olfaktometer durchgefuehrt werden. Letzter Stand der Arbeiten zum 31.12.1995: - Nitrosamine im Umfeld von Kokereien: Es wurde ein geeignetes Messverfahren zur Bestimmung der in TRGS 552 genannten N-Nitrosamie entwickelt bzw. modifiziert. Das angewendete Analysenverfahren beruht auf einer gaschromatographischen Trennung mit Chemilumineszenzdetektion und wurde mit bekannten Analysenverfahren, wie GC-MSD oder GC-FID verglichen. Es erfolgten erste Messungen an Kokereiarbeitsplaetzen. - Olfaktometrie: Es wurde eine Quantifizierung der Geruchsbelaestigungen durchgefuehrt, die von einer aelteren bzw. neueren Kokerei ausgehen. - Behandlung von Prozesswaessern: Bei einer fraktionierenden Kuehlung von Kokereirohgas faellt ein salzarmes Kondensat an, das nach geeigneter Behandlung als Prozesswasser wiederverwendet werden kann. Dazu wurden mit den vorhandenen Einrichtungen zur Mikrofiltration und Reverse-Osmose Untersuchungen durchgefuehrt mit der Zielsetzung, die noch verbleibenden Schadstoffe weiter zu reduzieren.

Bestimmung von Geruchswahrnehmungsschwellen für Innenraumluftschadstoffe

Das Projekt "Bestimmung von Geruchswahrnehmungsschwellen für Innenraumluftschadstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Olfasense GmbH durchgeführt. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat in 2013 ein erstes Konzept zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen mittels Geruchsleitwerten (GLW) veröffentlicht. Das GLW-Konzept befand sich bis Dezember 2015 in der Erprobung. Nach Ablauf der Erprobungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und der AIR bereitet derzeit eine entsprechende Überarbeitung des Bewertungsschemas vor. Dennoch da nur wenige geeignete Geruchswahrnehmungsschwellen vorliegen, ist die Ableitung von GLWs bisher nur für wenige Stoffe möglich. Ziel dieses Vorhabens ist die Messung geeigneter Geruchswahrnehmungsschwellen für weitere Schadstoffe. Es sollten Geruchswahrnehmungsschwellen für ca. 20 ausgewählte Innenraumluftschadstoffe gemessen werden. Die Bestimmung erfolgt gemäß VDI-Richtlinie DIN EN 13725 in Kombination mit der VDI 3882 Blatt 1 und der VDI 3940 Blatt 4.

Geruchsradar: Validierung eines Messsystems zur Lokalisierung und Quantifizierung diffuser Quellen von Gerüchen

Das Projekt "Geruchsradar: Validierung eines Messsystems zur Lokalisierung und Quantifizierung diffuser Quellen von Gerüchen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Monitoring- und Erkundungstechnologien durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Validierung eines Geruchsradars und der Nachweis dessen technischer Machbarkeit. Die Innovation dieses Messsystems ist, dass aus den am Ort der Geruchsbelästigung gewonnenen Immissionsdaten direkt auf den oder die Verursacher geschlossen werden kann, auch dann, wenn diffuse Eintragsquellen für die auftretenden Gerüche verantwortlich sind. Die sensorische Detektion der olfaktorischen Signalmuster erfolgt auf Basis der Ionenmobilitätsspektrometrie (IMS). Dazu werden die IMS als Sensortechnik und die Ausbreitungsmodellierung in einem neuartigen Ansatz kombiniert, d.h. nicht das Sensorsignal als solches ist Ziel der Messung, sondern die modellierten Daten einschließlich Geruchsschwelle (Immissionssituation), Quellort und Quellstärke sind Output der durchgeführten Analysen. Aufgrund offener Fragestellungen im Vorfeld eines erfolgreichen Technologietransfers ist die Notwendigkeit der Validierung des Verfahrens gegeben. Dazu sind im Antrag näher beschriebene verfahrensspezifische Probleme und anwendungsspezifische Probleme zu lösen. Zum Nachweis der technischen Machbarkeit dieses Herangehens sind im geplanten Vorhaben folgende Parameter zu validieren: 1) Quantifizierung der Spektren in Korrelation mit wahrnehmbaren Gerüchen; 2) Selektivitätserhöhung durch Dopants; 3) Anwendung geeigneter Ionenquellen; 4) Beurteilung auftretender Matrixeinflüsse; 5) Aufklärung der während des atmosphärischen Transportes auftretenden Abbaureaktionen; 6) Datentransfer.

Ermittlung von Geruchsschwellenwerten von Einzelkomponenten und Stoffgemischen mit dem LIS-Olfaktometer

Das Projekt "Ermittlung von Geruchsschwellenwerten von Einzelkomponenten und Stoffgemischen mit dem LIS-Olfaktometer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Mit Hilfe von Geruchsmessungen mit dem Olfaktometer wird die Uebertragbarkeit von analytisch bestimmten Geruchsstoffkonzentrationen auf das Geruchsempfinden des Menschen fuer Mischgerueche untersucht.

Felduntersuchungen zur Auswirkung der hedonischen Geruchsqualitaet auf die Belaestigungsauspraegung

Das Projekt "Felduntersuchungen zur Auswirkung der hedonischen Geruchsqualitaet auf die Belaestigungsauspraegung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Medizinisches Institut für Umwelthygiene durchgeführt. Bislang wird im wesentlichen aufgrund der ueber Begehungen und/oder Ausbreitungsrechnungen ermittelten Auftretenshaeufigkeit von Geruchssensationen ueber den Tatbestand der 'Erheblichkeit' von Geruchsimmissionen entschieden. Im Regelfall gelten in Gebieten, in denen sich Menschen nicht nur voruebergehend aufhalten, Auftretenshaeufigkeiten groesser 10 Prozent als 'erheblich' belaestigende Geruchsimmissionen und damit als 'schaedliche' Umwelteinwirkungen gemaess Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. TA Luft. Mit den Untersuchungen wird u.a. die Frage geprueft, ob auch die Intensitaet der Immissionen und die 'Angenehm-Unangenehm-Dimension = AU-Dimension' (Hedonik) der Gerueche bei einer differenzierenden Grenzwertsetzung beruecksichtigt werden muss. Die Felduntersuchungen finden nach der derzeitigen Planung bei Anwohnern von bis zu sechs industriell-gewerblichen Geruchsquellen statt, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen (LUA NRW, StUAe, VCI) unter dem Aspekt der hedonischen Geruchsqualitaet ihrer Emissionen ausgewaehlt werden. Zusammenhaenge zwischen der Geruchsexposition (Geruchshaeufigkeit in sog. Geruchsstunden, Intensitaet und hedonische Qualitaet der wahr-genommenen Gerueche) und den im Feld erhobenen Wirkungsmassen werden deskriptiv und regressionsstatistisch dargestellt. Darueber hinaus soll geprueft werden, ob durch Einbeziehung der Hedonikdimension eindeutigere Aussagen zur Stressorqualitaet von Umweltgeruechen moeglich werden. Ergaenzend zu den Fragebogen-Daten sollen deshalb auch biochemische Stressindikatoren (Cortisol, Katecholamine, evtl. auch deren Metaboliten, z.B. HVA) bei Teilstichproben von Anwohnern erfasst werden; die Diskussion hierzu ist aber noch nicht abgeschlossen. Teilstichproben koennen nach der derzeitigen Planung aufgrund des Persoenlichkeitsmerkmals 'Aengstlichkeit' definiert werden, da hier am ehesten Stresseffekte zu erwarten sind.

Ermittlung von Geruchsschwellen bei Rinderstaellen und Neufestlegung von Geruchsaequivalenzfaktoren

Das Projekt "Ermittlung von Geruchsschwellen bei Rinderstaellen und Neufestlegung von Geruchsaequivalenzfaktoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Agrartechnik, Fachgebiet Verfahrenstechnik in der Tierproduktion und landwirtschaftlichen Bauwesen durchgeführt. Aus Tierstaellen emittierende Gerueche koennen mitunter eine Belaestigung fuer benachbarte Anwohner darstellen. Zur Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstandes von Stallanlagen zur naechsten Wohnbebauung werden Abstandsregelungen wie die TA-Luft, die VDI-Richtlinien Emissionsminderung in der Tierhaltung VDI 3471 (Schwein) und VDI 3472 (Huhn) herangezogen. Um den Gruendruck der VDI-Richtlinie 3473 zu modifizieren, ist die Ermittlung der tatsaechlichen Geruchsschwellen mit Hilfe von Fahnenbegehungen notwendig. Anhand von repraesentativen Fahnenbegehungen nach der VDI-Richtlinie 3940 (Bestimmung der Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen) zu ueberpruefen war, ob die in der VDI-Richtlinie 3473 angefuehrten Mindestabstaende auf dem dort beschriebenen Niveau belassen werden koennen. Fuer die Durchfuehrung der Fahnenbegehungen wurden zunaechst insgesamt 12 Betriebe in fuer Baden-Wuerttemberg typischen Betriebsgroessen ausgewaehlt. Pro Betrieb waren zunaechst 13 Begehungen fuer eine repraesentative Ermittlung der Geruchsschwellenentfernung in der Sommer- und der Wintersituation vorgesehen. Die Ergebnisse der Fahnenbegehungen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen: 1.) Auf der Ebene der ermittelten Geruchsschwellenabstaende werden die von der VDI Richtlinie 3473 abgeleiteten Mindestabstaende um ca. 37 Prozent unterschritten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ueberarbeitung. 2.) Die Beziehung zwischen Geruchsschwellenabstand und Tierlebendmasse ist enger als zur geruchsbezogenen Tierlebendmasse; eine Ueberarbeitung der Geruchsaequivalenzfaktoren der VDI-Richtlinie 3473 ist notwendig. 3.) Die in der VDI-Richtlinie 3473 angewendete Kurvenform kann auch im Bereich der Bagatellgrenze Anwendung finden, wenn auch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Darueber hinaus wird empfohlen eine Klaerung bzgl. des Begriffs der Geruchs- bzw. Erkennungsschwelle vorzunehmen. Auch hat sich bei den Begehungen gezeigt, dass das in der VDI 3473 angewendete Punktesystem fuer die notwendige Differenzierung der Formen der Rinderhaltung nicht ausreicht.

Entwicklung und Erprobung eines kontinuierlichen Geruchsmessgeraetes

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines kontinuierlichen Geruchsmessgeraetes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Födisch Umweltmesstechnik GmbH durchgeführt.

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