Zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) sogenannte Geruchsleitwerte (GLW) veröffentlicht. Das Konzept beruht auf der Annahme, dass chemische Substanzen bei einer Stoffkonzentration, die deutlich oberhalb der Geruchsschwelle liegt, als unangenehm und belästigend wahrgenommen werden. Grundlage für die Aufstellung von GLW sind daher geeignete Geruchsschwellen, die üblicherweise unter Verwendung eines Olfaktometers direkt an der Nase ermittelt werden (nose only). Anwendung finden die GLW jedoch bei der Beurteilung von Gerüchen in Innenräumen, d.h. wenn der ganze Mensch den Geruchsstoffen ausgesetzt ist (whole body). In dem Projekt soll geprüft werden, ob die mit einem Olfaktometer bestimmten Geruchsschwellen eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung dieses Geruchs in einem Innenraum erlauben.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über unangenehme Gerüche in Innenräumen stetig gestiegen. Eine genauere Statistik hierzu gibt es allerdings nicht. Die Zunahme dieser Beschwerden kann teilweise durch die stärkere Luftdichtheit der Gebäudehülle (infolge der energieeffizienten Bauweise) erklärt werden. In vielen Fällen kann die Quelle für die Geruchsbelastung nicht ermittelt werden, da Gerüche sich oft einer einfachen chemischen Analytik entziehen. Im Rahmen von zwei bereits durchgeführten Projekten (FKZ 205 61 234; FKZ 3709 62 211) wurden eine umfangreiche Datenbank zum Vorkommen von VOC in Innenräumen und geruchsbezogene Angaben neben weiteren Parameter erfasst. Diese Daten sollen anhand von geruchsbezogenen Fragestellungen ausgewertet werden. Ziele dieses Forschungsvorhabens sind: 1) Erstellung einer Stoffliste mit den in geruchsauffälligen Räumen häufiger nachgewiesenen VOC; 2) Untersuchung von 100 weiteren geruchsauffälligen Räumen. Bestimmung der VOC Konzentrationen. 3) Vergleich VOC-Vorkommen in Räumen mit und ohne Geruchsbeschwerden; 4) Systematische Auswertung von Geruch-Schadensfällen um ‚typische' Quellen/Faktoren die zur Geruchsproblemen führen zu identifizieren;
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat in 2013 ein erstes Konzept zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen mittels Geruchsleitwerten (GLW) veröffentlicht. Das GLW-Konzept befand sich bis Dezember 2015 in der Erprobung. Nach Ablauf der Erprobungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und der AIR bereitet derzeit eine entsprechende Überarbeitung des Bewertungsschemas vor. Dennoch da nur wenige geeignete Geruchswahrnehmungsschwellen vorliegen, ist die Ableitung von GLWs bisher nur für wenige Stoffe möglich. Ziel dieses Vorhabens ist die Messung geeigneter Geruchswahrnehmungsschwellen für weitere Schadstoffe. Es sollten Geruchswahrnehmungsschwellen für ca. 20 ausgewählte Innenraumluftschadstoffe gemessen werden. Die Bestimmung erfolgt gemäß VDI-Richtlinie DIN EN 13725 in Kombination mit der VDI 3882 Blatt 1 und der VDI 3940 Blatt 4.
Die TA Luft verlangt in Nr. 2.2.1.3 eine Sonderfallpruefung fuer solche Stoffe, fuer die Immissionswerte nach Nr. 2.5 TA Luft nicht vorliegen, die andererseits aber als relevant anzusehen sind. In dieser Untersuchung werden mit Hilfe von Informationen aus Emissionskatastern in der Bundesrepublik Deutschland die Massenstroeme der emittierten Stoffe und deren Repraesentanz zusammengestellt. In bezug zu den Emissionsmassenstroemen wird ueber Wirkungskriterien (MAK, MIK, Geruchsschwellen, Bodenrichtwerte) abgeleitet, welche Stoffe fuer das jeweilige Kriterium als wirkungsrelevant anzusehen sind. In einer zusammenfassenden Bewertung werden die Stoffe ermittelt, die aufgrund ihrer mehrfachen Wirkungsmoeglichkeiten und ihrer Wirkungsrelevanz in eine Sonderfall-Pruefung einbezogen werden sollten. Die ermittelten wichtigsten Stoffe sind: Ammoniak, Chrom, Cyanwasserstoff, Formaldehyd, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff und Tetrachlorkohlenstoff. Fuer diese Stoffe werden weitere umweltrelevante Informationen zusammengestellt.
Das Ziel der Arbeit ist, eine Beziehung zu finden zwischen der Dosis von Geruchsstoffen einerseits und der Belaestigungsreaktion der betroffenen Bevoelkerung andererseits. Zur Quantifizierung der Dosis werden sensorische Methoden angewandt: die Wahrnehmbarkeit wird durch Verduennung des Geruches bis zur Wahrnehmungsschwelle, der sog. Geruchsschwelle, erhalten; die ueberschwellige Geruchsintensitaet durch Skalierung. Beide Methoden bedienen sich der menschlichen Nase als Detektor. Die Geruchsbelaestigung wird durch Befragung der betroffenen Bevoelkerung erhalten.
Bislang wird im wesentlichen aufgrund der ueber Begehungen und/oder Ausbreitungsrechnungen ermittelten Auftretenshaeufigkeit von Geruchssensationen ueber den Tatbestand der 'Erheblichkeit' von Geruchsimmissionen entschieden. Im Regelfall gelten in Gebieten, in denen sich Menschen nicht nur voruebergehend aufhalten, Auftretenshaeufigkeiten groesser 10 Prozent als 'erheblich' belaestigende Geruchsimmissionen und damit als 'schaedliche' Umwelteinwirkungen gemaess Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. TA Luft. Mit den Untersuchungen wird u.a. die Frage geprueft, ob auch die Intensitaet der Immissionen und die 'Angenehm-Unangenehm-Dimension = AU-Dimension' (Hedonik) der Gerueche bei einer differenzierenden Grenzwertsetzung beruecksichtigt werden muss. Die Felduntersuchungen finden nach der derzeitigen Planung bei Anwohnern von bis zu sechs industriell-gewerblichen Geruchsquellen statt, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen (LUA NRW, StUAe, VCI) unter dem Aspekt der hedonischen Geruchsqualitaet ihrer Emissionen ausgewaehlt werden. Zusammenhaenge zwischen der Geruchsexposition (Geruchshaeufigkeit in sog. Geruchsstunden, Intensitaet und hedonische Qualitaet der wahr-genommenen Gerueche) und den im Feld erhobenen Wirkungsmassen werden deskriptiv und regressionsstatistisch dargestellt. Darueber hinaus soll geprueft werden, ob durch Einbeziehung der Hedonikdimension eindeutigere Aussagen zur Stressorqualitaet von Umweltgeruechen moeglich werden. Ergaenzend zu den Fragebogen-Daten sollen deshalb auch biochemische Stressindikatoren (Cortisol, Katecholamine, evtl. auch deren Metaboliten, z.B. HVA) bei Teilstichproben von Anwohnern erfasst werden; die Diskussion hierzu ist aber noch nicht abgeschlossen. Teilstichproben koennen nach der derzeitigen Planung aufgrund des Persoenlichkeitsmerkmals 'Aengstlichkeit' definiert werden, da hier am ehesten Stresseffekte zu erwarten sind.
Aus Tierstaellen emittierende Gerueche koennen mitunter eine Belaestigung fuer benachbarte Anwohner darstellen. Zur Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstandes von Stallanlagen zur naechsten Wohnbebauung werden Abstandsregelungen wie die TA-Luft, die VDI-Richtlinien Emissionsminderung in der Tierhaltung VDI 3471 (Schwein) und VDI 3472 (Huhn) herangezogen. Um den Gruendruck der VDI-Richtlinie 3473 zu modifizieren, ist die Ermittlung der tatsaechlichen Geruchsschwellen mit Hilfe von Fahnenbegehungen notwendig. Anhand von repraesentativen Fahnenbegehungen nach der VDI-Richtlinie 3940 (Bestimmung der Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen) zu ueberpruefen war, ob die in der VDI-Richtlinie 3473 angefuehrten Mindestabstaende auf dem dort beschriebenen Niveau belassen werden koennen. Fuer die Durchfuehrung der Fahnenbegehungen wurden zunaechst insgesamt 12 Betriebe in fuer Baden-Wuerttemberg typischen Betriebsgroessen ausgewaehlt. Pro Betrieb waren zunaechst 13 Begehungen fuer eine repraesentative Ermittlung der Geruchsschwellenentfernung in der Sommer- und der Wintersituation vorgesehen. Die Ergebnisse der Fahnenbegehungen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen: 1.) Auf der Ebene der ermittelten Geruchsschwellenabstaende werden die von der VDI Richtlinie 3473 abgeleiteten Mindestabstaende um ca. 37 Prozent unterschritten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ueberarbeitung. 2.) Die Beziehung zwischen Geruchsschwellenabstand und Tierlebendmasse ist enger als zur geruchsbezogenen Tierlebendmasse; eine Ueberarbeitung der Geruchsaequivalenzfaktoren der VDI-Richtlinie 3473 ist notwendig. 3.) Die in der VDI-Richtlinie 3473 angewendete Kurvenform kann auch im Bereich der Bagatellgrenze Anwendung finden, wenn auch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Darueber hinaus wird empfohlen eine Klaerung bzgl. des Begriffs der Geruchs- bzw. Erkennungsschwelle vorzunehmen. Auch hat sich bei den Begehungen gezeigt, dass das in der VDI 3473 angewendete Punktesystem fuer die notwendige Differenzierung der Formen der Rinderhaltung nicht ausreicht.
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