API src

Found 13 results.

Related terms

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

telegramm umwelt+gesundheit - Nr.: 03/2015

Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, die neue Ausgabe des telegramm umwelt + gesundheit ist erschienen. Ausgabe 03/2015 stellt den Einsatz und die Ausbildung von Schimmelspürhunden in Deutschland vor. Mit ihrem stark ausgeprägten Geruchssinn können Schimmelspürhunde verdeckte Schadensstellen eingrenzen und ermöglichen so bei Bedarf eine gezieltere Probennahme. Frühere Ausgaben des telegramm finden Sie im Archiv auf unserer Internetseite . Mit freundlichen Grüßen Ihre telegramm -Redaktion

Ermittlung von Gerüchen

Messen von Gerüchen Die Besonderheit der Geruchswirkung besteht darin, dass sie für gewöhnlich durch ein Gemisch von gasförmigen Substanzen hervorgerufen wird. Die einzelnen Bestandteile sind dabei nicht bekannt und/oder liegen in so geringen Konzentrationen vor, dass sie über chemisch-physikalischen Messmethoden nicht nachweisbar sind. Zudem lässt sich der Geruchseindruck nicht auf einen Einzelstoff zurückführen, sondern wird unter anderem auch durch Wechselwirkung der Geruchsstoffe untereinander beeinflusst. Eine weitere Schwierigkeit, die den Einsatz gängiger chemischer Messverfahren weitestgehend ausschließt, ist die Fähigkeit des menschlichen Geruchssinnes, Geruchseindrücke mit einer zeitlichen Auflösung von etwa 2-4 Sekunden (atemfrequenzabhängig) zu unterscheiden. Gerüche werden aus diesen Gründen mit Hilfe von Messverfahren bestimmt, deren alleiniger Detektor die menschliche Nase ist. Die Messverfahren sind in einer Vielzahl von Richtlinien und Normen (sowohl nationaler wie europäischer) beschrieben und werden bundesweit einheitlich angewendet. Das Hauptaugenmerk wurde bei der Entwicklung dieser Verfahren auf die erforderliche Objektivierung und Standardisierung der Antworten von Prüfpersonen auf einen definierten Geruchsreiz gelegt. Hierbei geht es um reproduzierbare Antworten auf der Basis von Personen mit einer durchschnittlichen (mittleren) Geruchsempfindlichkeit zu bekommen. Es gibt verschiedene Methoden, um Gerüche mit Hilfe der Nase zu messen und zu beurteilen. Dies sind: Geruchsemissionsmessung am Olfaktometer Mittels der Olfaktometerie kann die Geruchsstoffkonzentration einer Geruchsprobe von Anlagen bestimmt werden. Dies kann z. B. bei Überwachungsverfahren oder zur Ermittlung der Quellstärke für die Ausbreitungsrechnung notwendig sein. Die Probennahme kann an Punktquellen wie Kaminen oder an Flächenquellen wie z. B. Biofiltern oder Kompostmieten erfolgen. Das Olfaktometer, das Geruchsmessgerät, welches zur Ermittlung der Geruchstoffkonzentration genutzt wird, bietet in der Regel Platz für vier geeignete, d.h. auf ihre Geruchsempfindlichkeit getestete Prüfpersonen (siehe Abbildung unten). Die Geruchsprobe wird mit Neutralluft durch die Verdünnungseinrichtung des Olfaktometers soweit verdünnt, sodass diese nicht wahrnehmbar ist. Die Geruchsprobe wird den Prüfpersonen in aufsteigender Konzentration (infolge abnehmender Verdünnung) dargeboten, wobei im Ja/Nein-Verfahren beurteilt wird, ob Geruch wahrgenommen werden kann oder nicht. Die Geruchsschwelle stellt die Konzentration dar, an dem von jedem Prüfer der Geruch sicher wahrgenommen wurde. Bei diesem Verdünnungsfaktor entspricht die Geruchstoffkonzentration 1 Europäische Geruchseinheit pro Kubikmeter (1 GE E /m³). Mit Hilfe der Verdünnungsstufe kann dann auf die Geruchsstoffkonzentration der Probe geschlossen werden. Vier Prüfpersonen an einem Olfaktometer, Foto: LANUV Ermittlung der Geruchsbelastung durch Rastermessung Messstellen und Beurteilungsflächen in einem geruchsbelasteten Wohngebiet. Die Standorte der Emissionsquellen sind farbig markiert, Abbildung: LANUV Die Rastermessung dient der Ermittlung der Geruchsbelastung in Gebieten, in denen Personen wohnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und somit beurteilungsrelevante Orte darstellen. Die Methode ist ein statistisches Erhebungsverfahren, welches die Möglichkeit bietet die Jahreshäufigkeit eines auftretenden Geruchs zu ermitteln und dadurch eine vorhandene Geruchsbelastung direkt zu bestimmen. Dabei werden nur Gerüche mit einem Anlagenbezug erfasst. Gerüche die dem Kfz-Verkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation und landwirtschaftliche Düngemaßnahmen zugeordnet werden können, werden nicht erfasst. Sie wird eingesetzt: zur Erfassung einer bereits existierenden Belastung durch Gerüche in Genehmigungsverfahren und zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsbelästigung in Beschwerdefällen. Bei der Durchführung einer Rasterbegehung wird über das zu beurteilende Wohngebiet (Beurteilungsgebiet) ein quadratisches Raster (Beurteilungsflächen) mit einer Kantenlänge von in der Regel 250 Metern gelegt (siehe Abbildung rechts). Die jeweilige Kantenlänge ist für den Einzelfall anzupassen. So ist die Entfernung zur beurteilenden Anlage oder die Begehbarkeit des Geländes zu berücksichtigen. Die Schnittpunkte dieser Gitterlinien sind die Messpunkte (Standorte der Prüfpersonen), so dass sich Beurteilungsflächen mit jeweils vier Messpunkten an den Ecken ergeben. Die Belastung einer Fläche ergibt sich aus den Messwerten der vier einschließenden Geruchsmesspunkte. Ausgefülltes Messprotokoll, Abbildung: LANUV An jedem Messpunkt wird 13 bzw. 26-mal durch geeignete Personen, d.h. auf ihre Geruchsempfindlichkeit getestete Prüfpersonen, die Häufigkeit des Auftretens von Gerüchen (Geruchshäufigkeit) ermittelt, so dass für jede Fläche insgesamt 52 bzw. 104 Bewertungen vorliegen. Die Messungen werden mindestens ein halbes Jahr z. B. von Februar bis einschließlich Juli, oder über ein Jahr durchgeführt. Der gewählte Messzeitraum soll für das Gesamtjahr repräsentativ sein. Dadurch sollen die unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen eines Jahres erfasst werden, die die Ausbreitung von Gerüchen beeinflussen können. Die Ermittlungen erfolgen gleichmäßig und zufällig verteilt, sodass alle Wochentage, Tageszeiten und meteorologischen Bedingungen abgedeckt werden. Während der Messung protokolliert die Prüfperson über einen Zeitraum von zehn Minuten alle zehn Sekunden ob Geruch wahrnehmbar ist (insgesamt 60 Einzelbestimmungen) und falls ja, welcher Geruchsqualität dieser Geruch zugeordnet werden kann (siehe Abbildung unten). Werden in diesem Messzeitintervall von zehn Minuten sechs oder mehr Einzelbeurteilung mit anlagenspezifischen Gerüchen festgestellt, so gilt dies als sogenannte Geruchsstunde. Auf Grundlage der Anzahl der Bewertungen auf den Beurteilungsflächen wird die Belastung als relative Häufigkeit ausgewiesen. Der Anhang 7 TA Luft weist Immissionswerte aus, deren Höhe auf Grundlage des Schutzanspruches des entsprechenden Gebietes oder der Aufenthaltsdauer festgelegt ist. Bei Überschreitung der Immissionswerte liegt eine erhebliche Geruchsbelästigung vor, wobei in solch einem Fall Minderungsmaßnahmen zum Schutze der Anwohner oder auch Arbeitnehmer erforderlich sein können. Fahnenbegehung zur Ermittlung des Ausmaßes einer Geruchsfahne Fahnenbegehungen werden unter anderem zur Ermittlung der Reichweiten und Ausdehnung von Geruchsfahnen ausgehend von einer Quelle durchgeführt. Eine Ermittlung der Jahreshäufigkeit des Auftretens von Gerüchen, wie bei der Rastermessung, ist nicht möglich. Die Ausbreitung der Geruchsfahne hängt von der Quellgeometrie, dem aktuellen Betriebszustand und der Wetterlage bzw. den meteorologischen Bedingungen ab. Diese Bedingungen fließen bei der Messung ebenfalls mit ein. Für die Messung werden mindestens 5 geeignete Prüfpersonen im Lee der Geruchsquelle auf einer Schnittlinie aufgestellt, welche quer zur Fahnenachse liegt. Dabei sollten die Personen idealerweise so positioniert werden, dass sich die äußeren Personen außerhalb der Geruchsfahne befinden. Je nach der zu beurteilenden Situation kann die Position der Prüfpersonen aufgrund von Topographie und Bebauung von diesem Ideal abweichen. Das Messzeitintervall beträgt wie auch bei der Rastermessung 10 Minuten. Während des Messzeitraums protokolieren die Prüfpersonen alle zehn Sekunden ob Geruch wahrnehmbar ist und beurteilt ihn anhand eines vorgegebenen Geruchsqualitätsschlüssels, wobei sich insgesamt 60 Einzelbestimmungen ergeben. Nach Beendigung des Messzeitintervalls werden die Prüfpersonen auf einer weiteren Linie quer zur Fahnenachse in größerer Entfernung zur Quelle positioniert und wiederholen die Messung über zehn Minuten. Dies wird solange wiederholt, bis keiner der Prüfperson mehr Geruch wahrnehmen kann und sich außerhalb der Geruchsfahne befinden. Die Fahnenausdehnung wird dann über die Übergangspunkte ermittelt, welche die Bereiche darstellen, wo die eine Prüfperson Geruch wahrnehmen konnte und die andere nicht (siehe Abbildung unten). Schematisches Beispiel einer statischen Fahnenbegehung, Abbildung: LANUV Mit Hilfe der ermittelten Fahnenausdehnung bzw. des Geruchszeitanteils an den Messpunkten und den genauen Standpunkten der Prüfpersonen sowie den meteorologischen Bedingungen während der Erhebung, ist es anschließend möglich, durch Rückrechnungen über die Ausbreitungsrechnung, auf die Quellstärke der Geruchsquelle zu schließen. Vom LANUV wurde eine Vielzahl von Fahnenbegehungen in Umgebung von alternativer Mastschweineställe durchgeführt. Alternative Haltungsverfahren, die einen Außenklimareiz ermöglichen, spielen bezüglich des Tierwohls eine immer größer werdende Rolle. Außenklimaställe sind durch das Prinzip der freien Lüftung gekennzeichnet. Auch bei einem geschlossenen Stall kann ein Außenklimareiz ermöglicht werden, wenn ein Auslauf angefügt wird. Dabei wird die Luftbewegung durch Thermik, Wind und der Bauform des Stalls beeinflusst. Bei diesen Stallsystemen werden die Emissionen bodennah, diffus über relativ große Flächen abgeleitet und nicht wie bei Punktquellen zentral über definierte Abgaskamine, wie z.B. bei konventionellen Ställen. Es mehren sich die Anzeichen, dass die relativen Geruchshäufigkeiten entsprechend Anhang 7 TA Luft im Umfeld von freibelüfteten Ställen durch die derzeit übliche Modellierung der Quellen als Volumen- oder Flächenquelle mit aus den Emissionskonventionswerten (Richtlinie VDI 3894 Blatt 1) abgeleiteten Emissionen (deutlich) überschätzt werden. Auch in Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 wird aufgeführt, dass Untersuchungen darauf hindeuten, dass bei Ställen in Offenbauweise und bei freier Lage, freibelüfteten Ställe bezüglich der Geruchsimmissionen vorteilhafter zu bewerten sind. Gerade in Genehmigungsverfahren kann dies zu einem Hindernis werden. Probleme bei der Prognose von Geruchsimmissionen verursacht durch freigelüftete Ställe können unter anderem auf die Eingangsparameter wie die Quellstärke oder die Quellmodellierung in die Ausbreitungsrechnung zurückgeführt werden. Um die vermutlich günstigere Geruchsimmissionssituation z. B. in Gutachten bei Genehmigungsanträgen darstellen zu können, werden von Gutachtern Anpassungen verwendet, ohne dass hierfür hinreichend belegte fachliche Grundlagen vorliegen. Mit Hilfe der vom LANUV durchgeführten Fahnenbegehungen soll unter anderem eine rechtssichere Datengrundlage als Basis für die Ausbreitungsrechnung geschaffen werden, auf deren Grundlage ein Vorgehen für den Vollzug festgelegt werden kann. Die prognostizierte Geruchsimmissionssituation soll zwar immer noch konservativ dargestellt werden, aber den tatsächlichen Gegebenheiten besser entsprechen. Zurzeit laufen die Rückrechnungen im LANUV. Wenn diese abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in Form eines Berichts veröffentlicht. Bestimmung der Geruchsintensität und der hedonischen Geruchswirkung In Verbindung mit der Rastermessung oder Fahnenbegehung kann die Intensität und die hedonische Wirkung von Gerüchen gemessen werden. Die Ergebnisse können bei der Untersuchung der Immissionssituation oder Planung und Prüfung der Wirksamkeit von Emissionsminderungsmaßnahmen genutzt werden. Die Intensität einer Geruchsqualität wird auf einer Skala von 1 (sehr schwach) über 3 (deutlich) bis 6 (extrem stark) beurteilt. Dabei wird einmal der stärkste und der durchschnittliche Eindruck untersucht. Die Hedonik beschreibt, ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Um die Geruchsqualität im Feld einordnen zu können, wird der angenehmste, der unangenehmste und der durchschnittliche Geruchseindruck zwischen dem Wert -4 (äußerst unangenehm) über 0 (weder unangenehm noch angenehm) bis +4 (äußerst angenehm) beurteilt. Methode der Polaritätenprofile Datenaufnahmebogen des repräsentativen Profils des Konzepts Duft, Abbildung: VDI 3940 Blatt 4 Die Methode der Polaritätenprofile ist ein weiteres Verfahren zur Ermittlung der hedonischen Wirkung und bietet die Möglichkeit Gerüche hedonisch zu klassifizieren. Die Methodik dient der Analyse von affektiven Wortbedeutungen und der Quantifizierung der verschiedenen Dimensionen von Emotionen, die beim Riechen eines Geruchsstoffs hervorgerufen werden. Der Geruch wird anhand von 29 bipolaren Adjektivpaaren (z.B. stark - schwach, kalt - heiß, angenehm - unangenehm) durch qualifizierte Prüfpersonen intuitiv, spontan, zügig und ohne Vorsatz beschrieben, wobei lediglich die subjektive Wahrnehmung von Bedeutung ist. Zunächst werden zur Eignungsprüfung Profile für die Konzepte Duft und Gestank erstellt, wobei sich die Prüfperson nur einen entsprechenden Geruch vorstellt. Das Profil für einen anlagenspezifischen Geruch wird anschließend durch die Geruchswahrnehmung vor Ort erstellt. Durch die Einordnung des Profils des Anlagengeruchs in die repräsentativen Profile der Konzepte von Duft und Gestank ist es dann möglich, den Geruch der Anlage hedonisch zu bewerten und dessen Belästigungspotential abzuschätzen. Nach Anhang 7 TA Luft (2021) kann anhand der Methode der beurteilt werden, ob die von einer Anlage hervorgerufene Geruchsimmission einen „eindeutig angenehmen Geruch“ darstellt. In diesem Fall kann nach Anhang 7 TA Luft (2021) die entsprechende Zusatzbelastung mit einem Bonus von 0,5 gewichtet werden. Der Anhang 7 TA Luft (2021) enthält des Weiteren auch ein Bonus-Malus-System in Form von tierspezifischen Gewichtungsfaktoren unter anderem für Gerüche ausgehend von einer Geflügel-, konventionellen Mastschweine-, Sauen und Milchkuhhaltung. Die Belästigungswirkung von Gerüchen aus der konventionellen Tierhaltung, wie z.B. der Schweine-oder Rindermast, wurde durch Befragungen von Anwohnern ermittelt (Sucker et al. 2006). Anhand der Ergebnisse wurden die ersten artspezifischen Gewichtungsfaktoren der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 2008 abgeleitet. Die Durchführung solcher Befragungen ist jedoch im Umgebung von freigelüfteten alternativen Mastschweineställen, aufgrund der geringen Anzahl von Ställen und der entsprechend geringen Anzahl von Anwohnern nicht möglich. Aus diesem Grund wurde vom LANUV die hedonische Wirkung von Gerüchen ausgehend von Mastschweineställe in alternativer Haltung mit Auslauf als Außenklimareiz und Stroh als Einstreu mit Hilfe der Methode der Polaritätenprofile untersucht. Mit dieser Methode wurden bereits unter anderem das Belästigungspotenzial von Bullen, Pferde, Milchkühe, Schafe und Ziegen ermittelt und für die jeweilige Geruchsqualität der tierartspezifische Gewichtungsfaktor abgeleitet (Stoll 2017, Stoll 2019, TA Luft 2021). Links: Mastschwein. Rechts: alternativer Mastschweinestall mit Auslauf als Außenklimareiz, Bilder: LANUV/Kathrin Kwiatkowski Die vom LANUV ermittelten Ergebnisse zeigen, dass das Profil von Schweinen in alternativer Haltung im Vergleich zur konventionellen Haltung in Richtung des Duftprofils verschoben ist (siehe Abbildung unten). Einordnung des Polaritätenprofils "Schwein alternativ" in die Profile anderer Tierarten (Rinder und Schweine in konventioneller Haltung) sowie zwischen den repräsentativen Profilen für Duft und Gestank, Abbildung: LANUV Daraus kann geschlossen werden, dass das Belästigungspotenzial von Mastschweinen in alternativer Haltung mit Auslauf als Außenklimareiz sowie mit Einstreu (Stroh) im Vergleich zu konventionellen Haltungsformen geringer ist. Auf Basis der Lage des ermittelten Profils zwischen den repräsentativen Duft- und Gestankprofilen wird ein Bonus in Form eines Gewichtungsfaktors für die alternative Haltungsform von 0,65 angeleitet. Dieser kann nach Anhang 7 TA Luft für Mastschweine, bis zu einer Anzahl von 500 Tierplätzen in qualitätsgesicherten Haltungsformen mit Außenbereich und Einstreu, die nachweislich dem Tierwohl dienen, immissionsseitig angewendet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Belästigungswirkung durch frei gelüftete "tierschutzgerechte" Mastschweineställe in Geruchsgutachten für Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigt werden kann. Weitere Methoden zur Bestimmung einer Geruchsbelastung Nicht immer ist die Messung der Geruchsbelastung möglich oder auch nötig. Wird eine Anlage neu geplant, können die zu erwartenden Geruchsimmissionen (Zusatzbelastung oder Gesamtzusatzbelastung) nur über die Ausbreitungsrechnung prognostiziert werden. In Einzelfällen kann es ausreichend sein, die immissionsseitige Belastung im Nahbereich zunächst einmal abzuschätzen. Dadurch können erste Aussagen zur Relevanz einer Anlage gemacht werden. Ausbreitungsrechnung für Geruchsimmissionen Mittels der Ausbreitungsrechnung ist es möglich die Geruchsimmissionsbelastung in Umgebung von Anlagen zu prognostizieren. Unabdingbare Voraussetzung für die Geruchsausbreitungsrechnung ist eine eindeutige Beschreibung der Emissionsquellen. Dazu gehört die Lage jeder einzelnen Quelle (Rechtswert/Hochwert) sowie ihre Bauhöhe. Weiterhin ist entscheidend, um welche Art von Quelle es sich handelt (geführte Quelle, diffuse Quelle, Flächenquelle, etc.). Von besonderer Bedeutung ist der Geruchsstoffstrom der Emissionsquelle. Im Bereich der Tierhaltung wird dieser, soweit besondere Umstände des Einzelfalls keine andere Vorgehensweise erfordern, unter der Verwendung von Konventionswerten, die als Jahresmittelwerte für die immissionsseitige Wirkung der Gerüche gesetzt sind, berechnet. Es werden zunächst immissionsseitig Konzentrationswerte (GE E /m³ - Europäische Geruchseinheit pro Kubikmeter) für den emittierten Geruchsstoff über das Ausbreitungsmodell berechnet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Übertragung auf die Häufigkeit von Geruchsstunden. Innerhalb des mit der (TA Luft 2021) eingeführten Ausbreitungsmodells AUSTAL wird das Vorliegen einer Geruchsstunde, ausgehend vom Stundenmittel der Konzentration, über einen festen Verhältniswert abgeschätzt. Ausbreitungsrechnung für Geruchsimmissionen Weiterführende Informationen Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeit im Nahbereich Es ist ein relativ einfaches Verfahren entwickelt worden, um die Häufigkeit der Beaufschlagung von Geruch in der Nähe von geruchsemittierenden Anlagen abschätzen zu können. Es wird dabei angenommen, dass die Gerüche an dem Immissionsort immer dann wahrnehmbar sind, wenn Wind aus Richtung der Anlage weht. Für bodennahe oder diffuse Quellen kann mit Hilfe der meteorologischen Windrichtungshäufigkeitsverteilung und einem bestimmten Sektor (60 °), die maximale Geruchshäufigkeit an einem nahen Immissionsort bestimmt werden. Die Entfernung zwischen Immissionsort und Geruchsquelle sollte dabei maximal 100 m betragen, da andernfalls die Verdünnung der Geruchsstoffe in der Atmosphäre keine sachgerechte Beurteilung mehr ermöglichen. Beispielhaft ist nachfolgend die Anwendung auf eine Punktquelle und einen punktförmigen Immissionsort dargestellt. Links: Beaufschlagungssektor für eine Punktquelle Q und einen Immissionsort I. Die beaufschlagte Windrichtung ist mit der grünen, gestrichelten Linie gekennzeichnet. Rot markiert ist der relevante Beaufschlagungssektor. Rechts: Windrichtungshäufigkeitsverteilung für den Standort, Abbildungen: LANUV Durch eine Verbindungslinie zwischen Emittent und Immissionsort wird die beaufschlagende Windrichtung ermittelt. Ausgehend davon wird ein Winkel von 30° an beiden Seiten der Verbindungslinie angebracht. Der in der Abbildung rot markierte Bereich ist der Beaufschlagungssektor, der in diesem Beispiel die Windrichtungen von 35° bis 94° enthält. Durch Addition der zu den Windrichtungen gehörenden Häufigkeiten berechnet sich die relative Häufigkeit die der Immissionsort durch Geruch beaufschlagt wird. Neben einzelnen Punktquellen können auch Flächen- bzw. Volumenquellen oder mehrere Quellen zusammen mit Hilfe dieser Methodik betrachtet werden. Des Weiteren ist es möglich die Betriebszeiten der zu untersuchenden Anlage berücksichtigt und relative Emissionshäufigkeit des Betriebes bestimmt werden. Es wird angenommen, dass Geruch ausschließlich zu diesen Zeiten emittiert wird. Die Beaufschlagungshäufigkeit wird dann unter der Voraussetzung ermittelt, dass in den Zeiten in denen der Betrieb emittiert, die gleiche Windrichtungshäufigkeitsverteilung im Vergleich zum Zeitraum eines Jahres vorliegt. Der vollständige Bericht "Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich" mit den weiterführenden Beschreibungen für die Behandlung anderer Quellsysteme (z. B. Flächenquellen) ist als PDF-Datei verfügbar. Festlegung des Beurteilungsgebietes und einheitliche Ermittlung von Emittenten Die Größe des Beurteilungsgebietes ist nach Anhang 7 TA Luft in der Regel so zu wählen, dass die Fläche einen Kreis mit dem Radius umfassen, welcher dem 30-fachen der Schornsteinhöhe entspricht bzw. mindestens 600 m vom Rand der Anlage misst. Jedoch sollten die Ausmaße mindestens so gewählt werden, dass eine sachgerechte Beurteilung der Situation möglich ist. Aufgrund der Vielzahl von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich ist es für eine sachgerechte Beurteilung hilfreich, die Größe des Beurteilungsgebietes nach einem festen Vorgehen zu bestimmen, sodass alle relevanten immissionsorte und Emittenten betrachtet werden. Dadurch beschränkt sich das Beurteilungsgebiet ausgehend von dem zu betrachtenden Emittenten nur auf die Immissionsorte mit schutzwürdiger Nutzung. Neben der Anwendung der Methode bei Tierhaltungsanlagen hat sich diese auch bei Industrieanlagen bewährt. In einem Beurteilungsgebiet werden die Immissionsorte betrachtet die: in dem Kreis mit dem Radius von 600 m um den zu betrachteten Emittenten liegen oder innerhalb der Isolinie mit der relativen Geruchshäufigkeit von ≥ 0,02 (2 %-Isolinie), verursacht durch den zu betrachteten Emittenten liegen (Die Isolinie bezieht sich auf die belästigungsrelevante Gesamtzusatzbelastung der Anlage und ist unter Berücksichtigung der tierspezifischen Gewichtungsfaktoren (Nr. 4.5 GIRL) und der Rundungsregeln (Nr. 4.6 GIRL) zu bestimmen) Anmerkung: Die 2 %-Isolinie ist nicht mit den 2 % (relative Häufigkeit von 0,02) der Irrelevanzregelung gleichzusetzen Betrachtung der Immissionsorte, Abbildung: LANUV In dem Beispiel werden in der Abbildung oben durch die Festlegung des Beurteilungsgebietes lediglich die Immissionsorte I1, I2 und I3 betrachtet. Der Punkt I4 liegt außerhalb des 600 m Radius und der 2 %-Isolinie der zu betrachtenden Anlage A1. Nun müssen alle Emittenten ermittelt werden, die neben dem zu betrachteten Emittenten A1 einen relevanten Einfluss auf die zuvor festgelegten Immissionsorte haben. Es werden die Emittenten betrachtet: die in dem Kreis mit dem Radius von 600 m um einen der ermittelten Immissionsorte liegen oder deren Isolinie mit der relativen Geruchshäufigkeit von ≥ 0,02 („2 %-Isolinie“) die ermittelten Immissionsorte beinhaltet oder berührt. Betrachtung der Emittenten, Abbildung: LANUV Die zusätzlich zu betrachtenden Emittenten sind die Anlagen A2 und A4. Der Emittent A4 liegt innerhalb des 600 m Radius um I3 und die 2 %-Isolinie der Anlage A2 beinhaltet den Immissionsort I1. Die Anlage A3 muss nicht betrachtet werden, da diese außerhalb der jeweiligen 600 m Radien der Immissionsorte liegt und die 2 %-Isolinie keinen der zu betrachtenden Immissionsort berührt oder beinhaltet. Anhand dieser Betrachtungsweise ist es möglich den Immissionsbeitrag eines jeden Emittenten an jedem Immissionsort zu bestimmen. So kann einzeln geprüft werden, ob eine Anlage relevant ist oder inwieweit Minderungsmaßnahmen eine Auswirkung auf die Belastung haben.

Grundlagen der Geruchsbeurteilung

Entwicklung der Beurteilungspraxis von Gerüchen in Deutschland Nachdem am Ende der 80er Jahren grundlegende Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen durchgeführt wurden, ist im Januar 1993 die erste Fassung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erschienen. Davor wurden in NRW Geruchsbelästigungen auf der Basis der Raffinerie-Richtlinie 1975 und dem Durchführungserlass zur TA Luft 1986 bewertet. Dabei konnte jedoch das Prinzip der Gleichbehandlung nicht gewährleistet werden, da die Kriterien für eine erhebliche Belästigung nicht konkret genug gefasst waren. Mit der GIRL wurde ein objektives, reproduzierbare und quantitativ beschreibbares Geruchserhebungsverfahren entwickelt, um die Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung festzustellen und in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren oder im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigen zu können. Dadurch ist es möglich Gerüche nach §3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) bei Erfüllung bestimmter Kriterien als erhebliche Belästigungen einzustufen. Als Maß für die Geruchsbelastung wird die relative Geruchshäufigkeit bezogen auf ein Jahr beziehungsweise Prozent der Jahresstunden mit Geruch herangezogen. 2021 wurde die GIRL vollumfänglich als Anhang 7 in die TA Luft 2021 aufgenommen. Dadurch wurde unter anderem die Regelungslücke der TA Luft in Bezug auf den Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen geschlossen. Das Bewertungssystem hat eine verbindlichere Stellung und einen höheren Grad an Rechtssicherheit bekommen und es wurde in allen Bundesländern weitestgehend ein einheitlicher rechtlicher Status geschaffen. Über die Jahre hat sich bis heute die Methodik der Geruchsmessungen und der Ausbreitungsrechnung weiterentwickelt, wobei die Grundsätze der Bewertung jedoch weitestgehend unverändert geblieben sind. Die für die Beurteilung von Gerüchen grundsätzlichen Faktoren sind unter anderem: die tatsächliche Gebietsnutzung sowie die daraus resultierenden Immissionswerte, Für die Bewertung von Geruchsimmissionen ist unter anderem die Nutzung des beeinträchtigten Gebiets entscheidend. Denn in Abhängigkeit der Nutzungsgebiete werden nach der GIRL Immissionswerte als regelmäßiger Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission festgelegt. Dabei werden Wohn- und Mischgebiete mit einem Immissionswert von 0,10, Gewerbe- und Industriegebiete mit einem Wert von 0,15 sowie Dorfgebiete mit einem Immissionswert von 0,15 für Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen unterschieden. Für alle anderen Gerüche liegt der Immissionswert in Dorfgebieten bei 0,10. Wichtig ist, wenn sich der Charakter eines Gebietes mit der Zeit verändert, dort in diesem Fall gegebenenfalls andere Immissionswerte anzusetzen sind. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn sich ein Dorfgebiet mit vielen Tierhaltungsanlagen zu einem Wohngebiet mit keinem oder nur einem Tierhaltungsbetrieb wandelt. In der Regel besteht zum Beispiel für Campingplätze, Kindergärten, Schulen und Altenheimen kein höherer Schutzanspruch als für die sie umgebene Bebauung. Lediglich für die Beurteilung von Kurgebieten, bzw. Luftreinhalteorte können auch andere Kriterien als für die im Anhang 7 TA Luft ausdrücklich genannten Gebiete gelten, wodurch der erhöhte Schutzanspruch berücksichtigt werden kann. So ist mindestens ein Immissionswert für Wohngebiete von 0,10 zugrunde zu legen, aber es kann auch ein Wert von 0,06 festgelegt werden. die Aufenthaltsdauer von Personen, Im Anhang 7 TA Luft 2021 heißt es, dass Gebieten, „in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten“ ein Immissionswert zuzuordnen ist. Unter dem Passus „nicht nur vorübergehend“ wird grundlegend der Wohnort verstanden, welcher mit einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden verbunden ist. Aber auch Arbeitnehmer benachbarter Betriebe halten sich eine längere Zeit nicht nur vorübergehend an einem Ort auf. Sie haben durch eine reduzierte Aufenthaltsdauer von ca. 8 Stunden jedoch einen geringeren Schutzanspruch. Wie im Anhang 7 TA Luft festgelegt, sollte eine Gesamtbelastung von 0,25 nicht überschritten werden. Zudem kann sich in Verbindung mit der tatsächlichen Gebietsnutzung unter Umständen für Personen, die sich nicht ständig oder nicht regemäßig an einem Ort aufhalten ein geringerer Schutzanspruch ergeben. Dies ist zum Beispiel bei automatisch betriebenen Hochregallagern ohne ständigen Arbeitsplatz, Regensammelbecken oder Garagenanlagen in Wohngebieten der Fall. Keinen Schutzanspruch haben dahingegen Personen, die Tätigkeiten mit nur einer kurzen Aufenthaltsdauer an einem Ort ausüben. Darunter fällt zum Beispiel Wandern, Fahrrad fahren oder Golf spielen. eine erkennbare immissionsseitige Geruchsbelastung und Die Voraussetzung für die Beurteilung von Geruchsimmissionen ist, dass der Geruch immissionsseitig auch wahrgenommen werden kann. Die alleinige Beurteilung auf Grundlage von emissionsseitigen Geruchsstoffkonzentrationen ist nicht oder nur eingeschränkt zielführend. So sind zum Beispiel Geruchsimmissionen ausgehend von einem Biofilter, wenn sie von anderen (Hintergrund-) Gerüchen überdeckt werden, nicht zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass dies nur Gerüche betrifft die klar erkennbar von Anlagen emittiert werden. Gerüche aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnlichem werden nicht betrachtet. die Belästigungsermittlung innerhalb von Beurteilungsflächen. Die Beurteilung von Geruchsstoffimmissionen erfolgt anhand von Beurteilungsflächen. Dabei wird die ermittelte Belastung in relativer Häufigkeit mit den zulässigen Immissionswerten verglichen. Die Flächen in der Regel so zu legen, dass ganze Immissionsorte, wie z.B. Wohngebäude umfasst werden. Teile eines Gartens oder Parkplatze sind für eine Bewertung nicht zu berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein die Flächen entsprechend zu positionieren, sind alle Flächen die auf dem relevanten Immissionsort liegen für eine Bewertung heranzuziehen Die Größe der Beurteilungsflächen sollte so gewählt werden, dass sich ein homogener Gradient zwischen Immissionsort und Anlage ausbildet und sich die Belastung benachbarter Flächen nicht um mehr als 0,04 relative Häufigkeit voneinander unterscheiden. Zudem sollten zwei bis drei Flächen zwischen Immissionsort und Anlage liegen. Isolinien sind für die Bewertung von Gerüchen nicht geeignet. Auch von anderen Bewertungsverfahren wie z.B. der Anwendung von Mindestabständen der zu beurteilenden Anlage zu Anwohnern sollte aufgrund des subjektiven Charakters der Festlegungen abgesehen werden. Die Ergebnisse chemisch-analytischer Messungen haben sich bisher nur unzureichend auf Geruchswahrnehmungshäufigkeiten übertragen lassen und sollten daher bei der Prüfung nicht angewendet werden. Gleiches gilt für "elektronische Nasen", die die Wirkung eines Geruchs auf den Menschen ebenfalls nicht wiedergeben. Überarbeitet oder neu hinzugenommen bei Aufnahme der GIRL in die TA Luft 2021 sind u.a.: Anpassungen bei der Emissions und Immissionsermittlung an den aktuellen Stand der Normung Beurteilungsflächenbezogene Schornsteinhöhenberechnung (Nr . 2.1) Bagatellregelung für Geruchsstoffe (Nr . 2.2) Neue Gebietstypen (Kerngebiet, urbanes Gebiet) aus der BauNVO (Nr. 3.1 Tabelle 22) Festlegung von Zwischenwerte bei Gemengelagen (Nr. 3.1) Neue tierartspezifische Gewichtungsfaktoren für Pferde, Schafe, Ziegen und Mastschweinen in Tierwohlställen (Nr. 4.6 Tabelle 24) Die ehemaligen Zweifelsfragen und Auslegungshinweise der GIRL wurden überarbeitet sowie aktualisiert und zusammen zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 verarbeitet. Das Geruchsstundenkriterium Im Anhang 7 TA Luft 2021 werden maximal zulässige Belastungswerte für Gerüche (Immissionswerte) genannt, die auf der Überschreitungshäufigkeit von Geruchsstunden beruhen. Die Geruchsstunde basiert auf dem Ermittlungsverfahren der Geruchszeitanteile bei der Rastermessung bzw. der statischen Fahnenbegehung. Dabei protokolliert die Prüfperson über einen Zeitraum von zehn Minuten alle zehn Sekunden ob Geruch wahrgenommen werden kann oder nicht. Mit der Einführung der Geruchsstunde wird berücksichtigt, dass die Belästigungswirkung von Gerüchen nicht nur von der Dauer, sondern auch von der zeitlichen Verteilung des Auftretens abhängt. Die Geruchsstunde ist wie folgt definiert: Falls innerhalb einer Stunde in einem Zehntel der Zeit (10 %) erkennbare Gerüche aus emittierenden Anlagen/Betrieben auftreten, liegt eine Geruchsstunde vor, d.h. die gesamte Stunde wird als Stunde mit Geruchsbelastung gezählt. Diese Definition ist aus den allgemeinen Eigenschaften des Geruchssinnes, insbesondere seinem ausgeprägten Adaptationsverhalten, abgeleitet. Demnach wären bei gleicher absoluter Gesamtdauer viele kurz dauernde Geruchsschwellenüberschreitungen innerhalb eines Beobachtungszeitraumes belästigungsrelevanter als wenige länger anhaltende, da letztere durch Adaptation wirkungsseitig verkürzt werden. Demnach bewertet das Geruchsstundenkonzept viele Kurzereignisse strenger als wenige länger anhaltende Geruchsepisoden. Geruchsstunden bei gleicher absoluter Überschreitung der Geruchsschwelle (Cod) aber unterschiedlicher Dauer und zeitlichen Verteilung des Auftretens, Abbildung: LANUV Wirkungsbezogene Grundlagen Das Konzept der Bewertung der Geruchsimmissionen nach Anhang 7 TA Luft basiert auf Expositions-Wirkungsuntersuchungen bei Anwohnern in Umgebung von geruchsemittierenden Anlagen. Dabei wurden Betriebe untersucht die unangenehme, angenehme und neutrale Gerüche, welche weder eindeutig angenehm oder unangenehm sind, emittieren. Neben einer Befragung der Anwohner mittels einer speziellen Fragebogentechnik, um u. a. den Grad der Belästigung zu ermitteln, wurden Rastermessungen durchgeführt, wodurch als Belastungsmaß die Geruchshäufigkeit gemessen wurde. Es wurde der Anteil der Anwohner, die sich sehr stark von Anlagengerüchen in der Außenluft belästigt fühlen, in Abhängigkeit von der Geruchbelastung ermittelt, was den Expositions-Wirkungszusammenhang darstellt. Es wurde festgelegt, dass, wenn sich 10 % der Anwohner stark durch Anlagengerüche belästigt fühlen, dies als eine erhebliche Belästigung im Sinne des §3 BImSchG zu werten ist. Dies führt in entsprechend des Expositions-Wirkungszusammenhangs, welcher in Abbildung rechts dargestellt ist, zu einer Geruchsbelastung von 11,8 % der Jahresstunden mit Geruch. Dieses Ergebnis spiegelt sich im Immissionswert für Wohn- und Mischgebieten von 0,10 wieder. Dokument: Forschungsbericht des MIU Düsseldorf, 2003 Darstellung des prozentualen Anteils der sehr stark belästigten Anwohner in Abhängigkeit von der Geruchsbelastung (Wahrnehmungshäufigkeit in % der Jahresstunden) von unangenehmen/neutralen Gerüchen und angenehmen Gerüchen; logistische Regressionsfunktion und 90%-Konfidenzbereich, Abbildung: LANUV

Gerüche

Gerüche sind chemische Verbindungen, die den Geruchssinn ansprechen und Geruchsempfindungen auslösen. Geruchsstoffe sind meist Stoffgemische aus organischen und anorganischen Verbindungen, die aus vielen tausend Einzelstoffen bestehen können. Die Qualität und Intensität der Geruchsstoffe kann mit der Konzentration der Stoffe wechseln und wird durch viele Faktoren (u. a. auch durch die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit) beeinflusst. Die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen ist hingegen stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängig. In der Umwelt können Geruchsbelästigungen durch Luftverunreinigungen beispielsweise aus Lebensmittelfabriken, Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen verursacht werden. Die Freisetzung dieser Gerüche in die Umwelt hängt u. a. von der Flüchtigkeit der Geruchsstoffe und den meteorologischen Umgebungsbedingungen ab. Der Nachweis von Gerüchen mittels physikalisch-chemischer Messverfahren ist aufgrund der Vielzahl der Verbindungen äußerst aufwendig oder überhaupt nicht möglich. Die Bewertung , ob eine Geruchsbelästigung als erheblich und damit als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist, hängt u. a. von der Geruchsqualität, der Hedonik, der Intensität, der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Einwirkung sowie der Nutzung des Gebietes ab. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) war die einzige vorhandene Regelung, die ein Konzept zur Bewertung von Geruchsimmissionen festgelegt hat, das auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen umfasst. In Baden-Württemberg war die GIRL per Erlass am 25.11.1994 als Erkenntnisquelle eingeführt worden. Mit Inkrafttreten der Neufassung der TA Luft 2021 am 21.12.2012 ist die frühere GIRL für die Bewertung von Gerüchen im Anhang 7 der TA Luft enthalten.

Luft/Luftqualität: Luftschadstoffe

Kohlendioxid stellt keinen Schadstoff im herkömmlichen Sinne mit toxischen Eigenschaften dar. Als zentrales Stoffwechselprodukt von Mensch, Tier und Pflanzen ist es für das Leben auf der Erde unverzichtbar und in atmosphärischer Luft enthalten. Die Zunahme der CO 2 -Konzentration hat aber negative Folgen, denn sie trägt wesentlich zur beobachteten globalen Erwärmung der Erdoberfläche, dem so genannten Treibhauseffekt, bei. In Hessen wird CO 2 seit 1995 an der Umweltbeobachtungs- und Klimafolgenforschungsstation Linden gemessen und seit Ende 2001 außerdem an der Messstation Wasserkuppe (Biosphärenreservat Rhön). Kohlendioxid ist ein farb- und geruchloses, unbrennbares Gas. Unter -78,5° C liegt es in fester Form (als Trockeneis) vor. CO 2 ist gut wasserlöslich; etwa 0,1 % des gelösten Kohlendioxids reagiert mit Wasser zu Kohlensäure. Aus diesem Grund weist Regenwasser einen natürlichen pH-Wert von etwa 5,6 auf. Für Kohlendioxid gibt es natürliche und anthropogene Quellen. Der Hauptteil des in der Atmosphäre vorhandenen Kohlendioxids geht auf natürliche Prozesse zurück. Die wesentliche anthropogene CO 2 -Quelle resultiert aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung. Die Emissionen stammen dabei ungefähr zu gleichen Teilen von der Industrie, der Gebäudeheizung und dem Kfz-Verkehr. Kohlendioxid stellt die Schlüsselverbindung im komplexen Kohlenstoffkreislauf der Natur dar. Von den verschiedenen Quellen und Senken sollen hier nur einige beispielhaft genannt werden. CO 2 wird u. a. freigesetzt von Vulkanen und Mineralquellen, bei mikrobiellen Prozessen in Humusböden sowie bei der Atmung. Aus der Atmosphäre entfernt wird es auf physikalischem Wege z. B. durch das Lösen im Ozeanwasser sowie durch biologische Prozesse, indem es von Grünpflanzen gebunden wird (bei der Photosynthese wird CO 2 zusammen mit Wasser mit Hilfe der Sonnenenergie in Kohlenhydrate überführt). Es besitzt nicht - wie viele andere Schadgase - Senken durch chemische Prozesse in der Atmosphäre. Da CO 2 in zahlreiche biologische, physikalische und geologische Kreisläufe eingebunden ist, die in stark unterschiedlichen Zeitskalen ablaufen, kann für seine atmosphärische Lebensdauer kein bestimmter Wert angegeben werden. In der Umwelt hat CO 2 in den dort üblicherweise vorkommenden geringen Konzentrationen keine negativen Wirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter; daher ist auch kein Grenz- oder Richtwert zur Bewertung von Immissionskonzentrationen vorhanden. Eine Zunahme des CO 2 -Gehalts in der Atmosphäre wirkt sich auf die Vegetation aus, wie entsprechende Forschungsergebnisse zeigen. Steigende CO 2 -Werte führen insbesondere zum anthropogenen Treibhauseffekt, auf den im Folgenden eingegangen wird. Zunächst wird der natürliche Treibhauseffekt kurz beschrieben: Die auf die Erde fallende Sonnenstrahlung wird zum Teil reflektiert und zum Teil absorbiert. Die absorbierte Strahlung wird als Wärmestrahlung wieder in die Atmosphäre abgestrahlt. Bestimmte klimawirksame Spurengase haben die Fähigkeit, Teile dieser Wärmestrahlung zu absorbieren, was eine Aufwärmung der Atmosphäre und der Erdoberfläche bewirkt. Durch diesen Mechanismus wird die mittlere Temperatur der Erdoberfläche von ca. -18  °C (wenn die Erde keine Atmosphäre hätte) auf +15 °C angehoben. Die wichtigsten natürlichen Treibhausgase sind Wasserdampf, Kohlendioxid und stratosphärisches Ozon (der natürliche Treibhauseffekt geht zu zwei Dritteln auf Wasserdampf, zu einem Viertel auf Kohlendioxid und zu einem Zehntel auf andere Spurengase zurück). Daneben gibt es den anthropogenen Treibhauseffekt (oft auch verkürzt nur als Treibhauseffekt bezeichnet), mit dem ein weiterer Temperaturanstieg aufgrund der Konzentrationszunahme bestimmter klimawirksamer Spurengase gemeint ist. Bedingt durch deren umfangreiche Freisetzung wird der natürliche Treibhauseffekt zusätzlich verstärkt, was eine Klimaänderung zur Folge hat. Für den anthropogenen Treibhauseffekt sind im Wesentlichen Kohlendioxid (zu etwa 60 %), Methan, Distickstoffoxid und Halogenkohlenwasserstoffe verantwortlich. Das Kyoto-Protokoll von 1997 hat zum Ziel, die Emissionen der wichtigsten anthropogenen Treibhausgase einzuschränken. Die Erhöhung der mittleren Oberflächentemperatur ist weitgehend auf die gestiegenen atmosphärischen Konzentrationen der genannten Gase zurückzuführen, wie wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Weltweit lag 2023 erstmal ein ganzes Jahr lang die globale Mitteltemperatur 1,5 °C über der mittleren Temperatur des vorindustriellen Zeitraumes (ca. 1850-1900). Auch in Hessen ist die Jahresmitteltemperatur bereits deutlich gestiegen. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Klimaprojektionen wird die mittlere Temperatur in Hessen bis zum Jahr 2100 um 1,1 °C (Bandbreite 0,6-1,7 °C; bei starkem Klimaschutz) bis 3,8 °C (Bandbreite 2,7-4,9 °C; bei derzeitigem unzureichendem Klimaschutz) ansteigen. Dies klingt nach nicht viel, jedoch unterschieden sich die bisher heißesten und kältesten Phasen der Erdgeschichte nach heutiger Kenntnis jeweils nur um +5 °C bzw. -5 °C von der jetzigen globalen Durchschnittstemperatur. Der Klimawandel verursacht u. a. einen Anstieg der Meeresspiegel, die Verschiebung von Niederschlagszonen, die Zunahme extremer Wetterereignisse (wie Stürme und Überschwemmungen) und die Bedrohung der Artenvielfalt. Ausführliche Informationen zu Klimawandel und seinen Auswirkungen bietet das Fachzentrum Klimawandel . Das Klimaportal Hessen stellt Klimaentwicklungen aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für Temperatur, Niederschlag und andere Klimaelemente dar. Die CO 2 -Konzentrationen in der Atmosphäre haben sich in der vorindustriellen Zeit im Bereich von ca. 200 bis 270 ppm bewegt. Seit Beginn der Industrialisierung hat der Verbrauch fossiler Brennstoffe enorm zugenommen mit der Folge, dass seitdem der CO 2 -Gehalt stark angestiegen ist. Die atmosphärische CO 2 -Konzentration hat sich seit Beginn der Industrialisierung von ca. 280 ppm auf über 400 ppm erhöht (Anmerkung: 1 ppm CO 2 entspricht 1,83 mg/m 3 CO 2 bei 20 °C). Ab 1958 wurde die atmosphärische CO 2 -Konzentration in emissionsfernen Dauermessungen auf Hawaii ermittelt. Das Ergebnis dieser Messungen zeigt die Graphik, in der die Zunahme der CO 2 -Werte deutlich zu sehen ist. Die regelmäßigen Schwankungen innerhalb der Kurve stellen den Jahresgang dar, der durch die jahreszeitlichen Unterschiede in der Vegetationsaktivität zustande kommt. Aktuelle Messwerte der Kohlendioxid-Konzentration finden Sie im Messdatenportal für unsere Luftmessstation Wasserkuppe . Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, brennbares, schlecht wasserlösliches Gas. Es entsteht hauptsächlich bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe. Dabei ist das Verhältnis von Kohlenmonoxid zu Kohlendioxid, das sich gleichzeitig als Produkt der vollständigen Verbrennung von Kohlenstoff bildet, stark von den Randbedingungen des Verbrennungsprozesses wie z. B. dem Sauerstoffangebot abhängig. Als anthropogene Quellen für CO sind der Kfz-Verkehr, Industrieprozesse sowie die Energie- und Wärmeerzeugung zu nennen. In der freien Atmosphäre wird Kohlenmonoxid nur langsam zu Kohlendioxid oxidiert; die Reaktion wird durch UV-Strahlung und Wärme begünstigt. Die mittlere Verweilzeit von CO wird auf einige Monate geschätzt. Die Giftigkeit von Kohlenmonoxid beruht darauf, dass über die Lunge aufgenommenes CO an das Hämoglobin des Blutes angelagert wird und dadurch den Mechanismus des Sauerstofftransports stört. In der 39. BImSchV wird für Kohlenmonoxid folgender Grenzwert zum Schutz vor Gesundheitsgefahren angegeben: max. 8-h-Wert: 10 mg/m 3 Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Kohlenmonoxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Durch erfolgreiche emissionsmindernde Maßnahmen sind die Konzentrationen zurückgegangen und bewegen sich nun auf einem niedrigem Niveau. Aktuelle Messwerte der Kohlenmonoxid-Konzentrationen finden Sie hier Bei Ozon in der Atmosphäre muss man grundsätzlich zwischen zwei Fällen unterscheiden: In der oberen Atmosphäre (Stratosphäre, 10 - 50 km Höhe) stellt Ozon einen natürlichen Bestandteil dar. Im Höhenbereich von 20 - 30 km befindet sich die sog. Ozonschicht, die einen lebensnotwendigen Schutz für das Leben auf der Erde gegen energiereiche UV-Strahlung bildet. Die Ausdünnung dieser Ozonschicht durch langlebige, ozonzerstörende Substanzen wird mit dem Schlagwort "Ozonloch" bezeichnet. In der unteren Atmosphäre (Troposphäre) wirkt Ozon hingegen als Schadgas mit negativen Auswirkungen auf Organismen. Ein Teil des hier vorkommenden Ozons stammt aus der Stratosphäre; der Rest wird aus Vorläufersubstanzen gebildet, die entweder natürlich vorhanden sind oder aber auf anthopogene Emissionen zurückgehen. Das Ozonmolekül besteht nicht wie der Luftsauerstoff aus zwei, sondern aus drei Sauerstoffatomen. Sein Name leitet sich aus dem griechischen Begriff für "das Riechende" ab; Ozon ist ein Gas von etwas stechendem Geruch. Es wird vom Geruchssinn bereits in sehr hoher Verdünnung (ab 40-50 µg/m 3 ) wahrgenommen, wobei die Geruchsempfindung aber rasch nachlässt. Ozon ist ein schlecht wasserlösliches Gas. Da Ozon sehr leicht ein Sauerstoffatom abgibt, stellt es eines der stärksten Oxidationsmittel dar; es wird zur Trinkwasserentkeimung, Lebensmittelkonservierung und als Bleichmittel eingesetzt. Bodennahes Ozon wird unter dem Einfluss intensiver Sonnenstrahlung aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet. Durch die umfangreiche anthropogene Emission der Vorläufersubstanzen wird die Ozonbildung in der bodennahen Luftschicht so verstärkt, dass es im Sommer zu Episoden erhöhter Ozonkonzentration (Sommersmog) kommen kann. Für die Stickstoffoxid-Emissionen ist hauptsächlich der Kfz-Verkehr verantwortlich; die Kohlenwasserstoffe stammen neben dem Verkehr von der Industrie, privater Anwendung und darüber hinaus auch aus biogenen Quellen. Die Ozonkonzentration in der Atmosphäre ergibt sich aus einem komplexen dynamischen Gleichgewicht zwischen Ozon bildenden und Ozon abbauenden Reaktionen, bei dem auch die meteorologischen Bedingungen eine wichtige Rolle spielen. Ozon kann durch andere Luftverunreinigungen wieder zerstört werden; insbesondere wird es durch die Anwesenheit von Stickstoffmonoxid schnell abgebaut. Deshalb liegen die Ozon-Konzentrationen in städtischen Gebieten häufig niedriger als an emittentenfernen Standorten, die vergleichsweise geringere NO-Werte aufweisen. Ozon wird auch an Oberflächen abgebaut, so dass z. B. der Boden und der Pflanzenbewuchs eine Ozonsenke bilden. In der freien Troposphäre ist Ozon aber ein recht stabiles Gas, soweit die Stickstoffmonoxid-Konzentration verschwindend gering ist. Neben der Konzentration der Vorläuferstoffe bestimmt die Intensität der Sonneneinstrahlung das Ausmaß der Ozonbildung. Dies erklärt den ausgeprägten Jahresgang der Ozonwerte mit einem Maximum im Sommerhalbjahr. Die Ozonkonzentrationen zeigen außerdem einen starken Tagesgang; die höchsten Ozonwerte treten dabei in den Nachmittagsstunden auf. Ozon reizt die Schleimhäute und greift vor allem Atemwege, Augen und Lungengewebe an; beim Einatmen dringt Ozon tief in die Lunge ein. Höhere Ozonkonzentrationen bewirken neben Änderungen der Lungenfunktionsparameter subjektive Befindlichkeitsstörungen wie Augentränen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Reizung der Atemwege, die bei weiter steigenden Konzentrationen mit einer Abnahme der physischen Leistungsfähigkeit einhergehen. Man schätzt, dass ca. 10 % der Bevölkerung besonders empfindlich auf erhöhte Ozonkonzentrationen reagieren. Bei Pflanzen kann Ozon ein breites Spektrum an Schadsymptomen auslösen; bei vielen empfindlichen Pflanzenarten treten auf den Blättern Verfärbungen oder Flecken auf. Außerdem steht Ozon im Verdacht, für die neuartigen Waldschäden mitverantwortlich zu sein. Eine weitere wichtige Folgewirkung ist die Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums, wodurch die Produktivität landwirtschaftlicher Nutzpflanzen sinkt; freilandrelevante Ozonkonzentrationen können die Erträge wichtiger Kulturpflanzen (z. B. von Getreide, Buschbohnen und Mais) verringern. Die Ozon-Schwellenwerte für die Unterrichtung der Bevölkerung sind nach der EG-Richtlinie 2008/50/EG und entsprechend der 39. BImSchV wie folgt festgelegt: Informationsschwelle: 180 µg/m 3 als Einstundenmittelwert Alarmschwelle: 240 µg/m 3 als Einstundenmittelwert Bei Ozonwerten ab 180 µg/m 3 wird gesundheitlich empfindlichen Personen empfohlen, auf anstrengende Tätigkeiten im Freien zu verzichten; sportliche Ausdauerleistungen sollten ebenfalls vermieden werden. Bei Ozonwerten ab 240 µg/m 3 richtet sich diese Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger. Akute Maßnahmen wie z.B. Verkehrsbeschränkungen sind gemäß 39. BImSchV bei Überschreitung der Alarmschwelle nicht vorgesehen. Diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen in den neunziger Jahren, die gezeigt haben, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozon-Spitzenwerte nur geringfügig oder gar nicht senken können. Nur eine großräumige und langfristige Reduzierung der Ozon-Vorläufersubstanzen kann das Niveau der Ozon-Konzentration dauerhaft senken. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Ozon an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Die Jahresmittelwerte der Ozonkonzentration bewegen sich auf etwa gleichem Niveau oder steigen sogar leicht an. Dies liegt daran, dass es seltener zu Phasen mit Spitzenkonzentrationen kommt, aber auch geringe Ozonkonzentrationen seltener und mittelhohe stattdessen deutlich häufiger auftreten. Aktuelle Messwerte der Ozon-Konzentrationen finden Sie hier . Eine Vorhersage für die Ozonwerte am Folgetag wird im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) einmal täglich gegen 15:00 Uhr erstellt. Im Informationsblatt Bodennahes Ozon und Sommersmog finden Sie weitere Informationen. Schwefeldioxid ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das sich unter teilweiser Bildung von schwefliger Säure gut in Wasser löst. Ab einer Konzentration von ca. 1,3 mg/m 3 Luft wird es vom Geruchssinn wahrgenommen. Schwefeldioxid wird bei der Verbrennung von Kohle und Heizöl sowie anderer schwefelhaltiger Brennstoffe gebildet. Feuerungsanlagen im Industriebereich, Gebäudeheizungen sowie der Kraftfahrzeugverkehr (Dieselmotoren) sind die wesentlichen Quellen für die SO 2 -Belastung der Atmosphäre. Abgebaut wird Schwefeldioxid in der Atmosphäre durch Oxidation zu Sulfat (SO 4 2- ), das aerosolgebunden oder in Wassertröpfchen gelöst vorliegt; außerdem wird SO 2 direkt durch Regen aus der Atmosphäre ausgewaschen und kann auch zu einem geringen Anteil aus der Atmosphäre durch trockene Deposition auf Oberflächen entfernt werden. Die Verweilzeit des SO 2 in der Atmosphäre wird in der Literatur mit 1-10 Tagen angegeben; bei Regenwetter beträgt die Verweilzeit höchstens einen Tag, während bei kaltem und trockenem Wetter das SO 2 mehrere Tage in der Atmosphäre verbleibt. Bei winterlichen Hochdruckwetterlagen kann Ferntransport von SO 2 über mehrere hundert Kilometer hinweg stattfinden. Beim Menschen kann sich Schwefeldioxid bereits in deutlich geringeren Konzentrationen insbesondere in Kombination mit Staub auf die Atmungsorgane auswirken. Es reizt die Schleimhäute und kann dabei zu Gewebsveränderungen im oberen Atemtrakt, einer Zunahme des Atemwiderstands und einer höheren Infektanfälligkeit führen. Auf Pflanzen wirkt SO 2 ebenfalls schädlich; so reagieren beispielsweise Nadelhölzer, Moose und Flechten besonders empfindlich. Außerdem ist Schwefeldioxid an der Versauerung von Böden und Gewässern sowie an Korrosions- und Verwitterungsprozessen von Metallen und Gestein beteiligt. Hohe SO 2 -Belastungen mit Grenzwertüberschreitungen waren u. a. die Begründung dafür, dass in Hessen 1975 die Belastungsgebiete Untermain, Rhein-Main, Wetzlar und Kassel ausgewiesen wurden. Seitdem ist die SO 2 -Belastung sehr stark zurückgegangen. In den Jahren 1985 - 88 gab es noch Smog-Episoden durch SO 2 -Ferntransport bei Ostwetterlagen, wohingegen im Winter 1996/97 trotz smogrelevanter, austauscharmer Wetterlage mit Ostwind keine außergewöhnlich hohen SO 2 -Konzentrationen mehr gemessen wurden. Das Auftreten von "hausgemachtem" sowie von "importiertem" Smog kann heute nahezu ausgeschlossen werden; deshalb konnte auch in Hessen die Winter-Smog-Verordnung im Frühjahr 1998 aufgehoben werden. In der 39. BImSchV werden für Schwefeldioxid folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 1-h-Wert: 350 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 24-mal) 24-h-Wert: 125 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 3-mal). Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Schwefeldioxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. In den letzten Jahrzehnten ist die Verwendung von Kohle zum Zweck der Gebäudeheizung stark zurückgegangen. Der Einsatz von Brennstoffen mit geringerem Schwefelgehalt und technische Maßnahmen wie eine verbesserte Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen haben zu einer deutlichen Abnahme der SO 2 -Konzentration geführt. Aktuelle Messwerte der Schwefeldioxid-Konzentrationen finden Sie hier Stickstoffdioxid (NO 2 ) ist ein braunes, süßlich riechendes Gas, welches mit Wasser zu Salpetersäure reagiert. Die Geruchsschwelle für NO 2 liegt bei ca. 0,9 mg/m 3 . Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Verbrennung durch die Oxidation von Luftstickstoff. An der Schornsteinmündung bzw. am Auspuffrohr liegen die Stickstoffoxide im Allgemeinen zu über 90 % als Stickstoffmonoxid vor, das dann in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid oxidiert wird. Stickstoffdioxid wird in der Atmosphäre langsam weiter zu Nitrat (NO 3 - ) aufoxidiert, lagert sich an Aerosole an und wird in der partikelgebundenen Form durch nasse und trockene Deposition aus der Atmosphäre ausgetragen. Die Verweilzeit von NO 2 in der Atmosphäre wird in der Literatur mit 5 - 7 Tagen angegeben und ist damit kürzer als die Verweilzeit von SO 2 bei trockenem und kaltem Wetter. NO 2 selbst wird bei Regen im Gegensatz zu SO 2 kaum ausgewaschen. Die schädigende Wirkung der Stickstoffoxide auf den Menschen ist insbesondere durch die Schädigung der Atemwege bedingt. Bei längerer Einwirkung können höhere Konzentrationen der Stickstoffoxide zu chronischer Bronchitis oder auch zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit gegenüber Atemwegsinfektionen führen. Daneben besitzen die Stickstoffoxide auch pflanzentoxische Wirkungen; so schädigen sie beispielsweise bei Bäumen die Oberschicht von Blättern und Nadeln. Das Auftreten der heutigen Waldschäden wird u. a. mit dem umfangreichen Eintrag von Schadstoffen, darunter auch dem von Stickstoffoxiden, in Verbindung gebracht. Der saure Regen, der zu einem großen Teil auf Stickstoffoxide zurückgeht, trägt zur Boden- sowie zur Gewässerversauerung bei und greift Gestein und Metall von Bauwerken an. Darüber hinaus hat die Stickstoffoxidbelastung der Atmosphäre für zwei weitere Problemkomplexe ebenfalls entscheidende Bedeutung: Stickstoffoxide und reaktive Kohlenwasserstoffe sind zusammen mit Sonnenstrahlung die Reaktionspartner für die photochemische Ozonbildung; Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffoxidemissionen tragen demnach auch zur Verringerung des Sommersmogproblems bei. Außerdem ist der derzeitige Stickstoffeintrag aus der Atmosphäre in schützenswerte Biotope auf stickstoffarmen Böden (Heide, Moor, Magerrasen) ein Problem, weil die dabei stattfindende Überdüngung die Flora gravierend verändern kann; so droht beispielsweise die Lüneburger Heide zu vergrasen. In der 39. BImSchV werden für Stickstoffdioxid folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 1-h Wert: 200 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 18-mal) Jahresmittel: 40 µg/m 3 Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Es zeichnet sich ein abnehmender Trend der Stickstoffdioxid-Konzentrationen ab. Aktuelle Messwerte der Stickstoffdioxid-Konzentrationen finden Sie hier In unserem Faltblatt Stickstoffdioxid haben wir ausführliche Informationen zusammengestellt. Stickstoffmonoxid (NO) ist ein farbloses, geruchloses und wenig wasserlösliches Gas, das mit Luftsauerstoff zu Stickstoffdioxid reagiert. Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Verbrennung durch die Oxidation von Luftstickstoff. An der Schornsteinmündung bzw. am Auspuffrohr liegen die Stickstoffoxide im Allgemeinen zu über 90 % als Stickstoffmonoxid vor, das dann in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid oxidiert wird. Die Stickstoffoxide stammen hauptsächlich aus den Abgasen von Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr. Die Emittentengruppe Kfz-Verkehr trägt mit Abstand am meisten zu den Stickstoffoxid-Emissionen bei. Außerhalb der Städte spielen auch biogene Emissionen (durch mikrobiologische Prozesse im Boden) für die Stickstoffoxidbilanz eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffmonoxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Aktuelle Messwerte der Stickstoffmonoxid-Konzentrationen finden Sie hier Die Bezeichnung BTEX steht für die Stoffgruppe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol. Dabei handelt es sich um flüchtige organische Verbindungen. Chemisch sind sie den aromatischen Kohlenwasserstoffen zuzuordnen. Die zu den BTEX gehörenden Substanzen sind in Reinform bei Raumtemperatur farblose Flüssigkeiten, die gar nicht oder nur gering wasserlöslich sind. Sie sind leicht flüchtig und liegen in der Umgebungsluft deshalb gasförmig vor. Von allen BTEX-Substanzen gehen Gesundheitsgefahren abhängig von der Menge bzw. Konzentration und der Expositionsdauer aus. Benzol (C 6 H 6 ) Ein Benzolmolekül (C 6 H 6 ) besteht aus einem planaren Kohlenstoffsechsring, an dessen Ecken sich jeweils ein Wasserstoffatom befindet. Es ist an seinem charakteristischen aromatischen, süßlichen Geruch erkennbar. Der Hauptanteil der Benzolemissionen geht auf den Kfz-Verkehr zurück; dabei gelangt das Benzol über die Abgase sowie über Verdunstungsprozesse in die Außenluft. In der 39. BImSchV wird zum Schutz vor Gesundheitsgefahren ein Grenzwert angegeben, da für Benzol eine krebserregende Wirkung nachgewiesen wurde. Der Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt für Benzol 5 µg/m 3 im Jahresmittel. Das vorangestellte Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf der Benzol-Jahresmittelwerte. Für die Ermittlung wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Die Konzentrationen weisen einen abnehmenden Trend auf, der vermutlich überwiegend auf emissionsmindernde Maßnahmen im Verkehrsbereich zurückgeht. Aktuelle Messwerte der Benzol-Konzentrationen finden Sie hier . Außer Benzol werden noch weitere Benzol-Derivate erfasst, für die im Rahmen der Luftreinhaltung kein Grenzwert vorgegeben ist: Toluol (C 7 H 8 ) Benzolring mit einer Methylgruppe Ethylbenzol (C 8 H 10 ) Benzolring mit einer Ethylgruppe o‑Xylol (ortho-Xylol, C 8 H 10 ) Benzolring mit zwei Methylgruppen Xylole haben eine unterschiedliche räumliche Anordnung der Methylgruppen m‑/p‑Xylol (meta-Xylol und para-Xylol, C 8 H 10 ) Benzolring mit zwei Methylgruppen Xylole haben eine unterschiedliche räumliche Anordnung der Methylgruppen Aktuelle Messwerte finden Sie hier unter der jeweiligen Bezeichnung. Bei der Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffe handelt es sich um verschiedene chemische Verbindungen aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Ein großer Teil der Kohlenwasserstoffe entsteht bei der unvollständigen Verbrennung (Verkehr). Bei Industrie, Gewerbetrieben sowie privatem Verbrauch und Handwerk stehen Lösungsmittel und leichtflüchtige Verbindungen im Vordergrund. Auch Pflanzen (v. a. Nadelbäume) setzen erhebliche Mengen an flüchtigen organischen Komponenten frei. Die meisten der in der Luft anzutreffenden Kohlenwasserstoffe sind aus lufthygienischer Sicht als unbedenklich, ein geringer Anteil ist aber auch als kritisch zu bezeichnen. Jedoch sind die Kohlenwasserstoffe in einem anderen Zusammenhang von Bedeutung: Sie tragen in den Sommermonaten (gemeinsam mit den Stickstoffoxiden) als Vorläufersubstanzen zur Entstehung von Ozon bei. Messtechnisch erfasst wird zum einen die Summe der Kohlenwasserstoffe und zum anderen die Einzelkomponente Methan; als Messergebnis wird in der Regel die Summe der Kohlenwasserstoffe ohne Methan angegeben. Grund dafür ist, dass die vergleichsweise hohe Konzentration von Methan die Konzentrationswerte aller übrigen Kohlenwasserstoffe überdecken würde. Insgesamt ist die Immissionsbelastung durch Kohlenwasserstoffe in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Die Komponenten BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, o-/m-/p-Xylol) werden separat erfasst. Bei PM 10 handelt es sich um inhalierbare Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser kleiner 10 µm (Particulate Matter 10 µm). Diese Messgröße wurde an den automatischen Messstationen zu Beginn des Jahres 2000 eingeführt, da sie in der ersten EU-Tochterrichtlinie als Bezugsgröße für Partikel vorgesehen ist. In den Jahren davor war bei den Staubmessungen die Konzentration des Gesamtstaubs bestimmt worden. Unter Staub versteht man die in der Atmosphäre verteilten festen Teilchen; die Staubpartikel haben keine einheitliche chemische Zusammensetzung. Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft; durch anthropogene Aktivitäten wird die Staubbelastung der Atmosphäre direkt und indirekt erhöht. Unter direkter Emission wird die Freisetzung staubhaltiger Abluft verstanden; die direkten Staubemissionen werden im Emissionskataster dokumentiert. Industrie, Gebäudeheizung und Kfz-Verkehr sind zu etwa gleichen Teilen für die Staubemissionen verantwortlich. Daneben gibt es noch indirekte anthropogene Staubemissionen. Hierzu gehören z. B. Staubaufwirbelungen vom Boden (Kraftfahrzeugverkehr, Baustellen etc.) oder verstärkte Staubemissionen durch geänderte Landnutzung (Landwirtschaft). Ein weitere wichtige Quelle stellen partikelbildende Gasreaktionen (wie die Oxidation von Schwefeldioxid zu Sulfat oder Stickstoffdioxid zu Nitrat etc.) in der Atmosphäre dar. Die daraus entstehenden besonders kleinen Teilchen werden auch als "Sekundäre Aerosolpartikel" bezeichnet. Grundlegend für das Verhalten des Staubes in der Atmosphäre ist, dass die Staubpartikel eine sehr breit gefächerte Korngrößenverteilung aufweisen; sie reicht von kleinsten Teilchen, die aus wenigen Molekülen bestehen, bis hin zu Teilchen mit Durchmessern größer als 50 µm. Kleine Teilchen bis 1 µm schweben ohne erkennbare Sedimentationsgeschwindigkeit in der Atmosphäre; die Verweilzeit für diese kleinen Staubpartikel wird in der Literatur mit 4 - 10 Tagen angegeben. Wegen der Verweilzeit von bis zu 10 Tagen ist bei Feinstaub Ferntransport möglich; die Saharastaubereignisse bei uns sind eindrucksvolle Beispiele für solche Ferntransportsituationen. Mit steigendem Teilchendurchmesser steigt die Sedimentationsgeschwindigkeit an, so dass größere Teilchen nur eine geringe Verweilzeit in der Atmosphäre haben. Die Korngrößenverteilung der Staubpartikel in der Atmosphäre ist als Gleichgewichtsprozess zu verstehen: Durch die ständige Neubildung kleinster Teilchen durch partikelbildende Gasreaktionen, die Koagulation kleiner Teilchen zu größeren Teilchen und das Sedimentieren der größeren Teilchen besteht ein dynamisches Gleichgewicht, das durch Kondensationsprozesse bei der Wolkenbildung und das Auswaschen von Staubpartikeln durch Regen noch modifiziert wird. Die in der Luft verteilten Partikel stellen in höherer Konzentration eine potentielle gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung im Hinblick auf Atemwegserkrankungen dar; davon können einzelne Risikogruppen in besonderem Maße betroffen sein. Dabei sind die Feinstäube besonders gesundheitsschädlich, sowohl wegen der direkten (z. B. entzündungsauslösenden) Wirkung bei ihrer Ablagerung in den Lungenbläschen als auch aufgrund der Anlagerung von toxischen Stoffen vorzugsweise am Feinstaub. In der 39. BImSchV werden für PM 10 folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 24-h Wert: 50 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 35-mal) Jahresmittel: 40 µg/m 3 . Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 10 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Erfolgreiche Emissionsminderungs-Maßnahmen wie zum Beispiel der Einsatz von Partikelfiltern in der Industrie und beim KfZ-Verkehr haben zu einer deutlichen Abnahme der Feinstaubkonzentration geführt. Aktuelle Messwerte der PM 10 -Konzentrationen finden Sie hier Im Informationsblatt zu Feinstaub (PM10) finden Sie weitere Informationen zu Eigenschaften, Quellen, gesundheitlicher Bewertung und Immission. Bei PM 2,5 handelt es sich um lungengängige Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner 2,5 µm (Particulate Matter 2,5 µm). Unter Staub versteht man die in der Atmosphäre verteilten festen Teilchen; die Staubpartikel haben keine einheitliche chemische Zusammensetzung. Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft; durch anthropogene Aktivitäten wird die Staubbelastung der Atmosphäre direkt und indirekt erhöht. Unter direkter Emission wird die Freisetzung staubhaltiger Abluft vor allem aus Industrie, Gebäudeheizung und Kfz-Verkehr verstanden. Daneben gibt es noch indirekte anthropogene Staubemissionen. Hierzu gehören z. B. Staubaufwirbelungen vom Boden (Kraftfahrzeugverkehr, Baustellen etc.) oder verstärkte Staubemissionen durch geänderte Landnutzung (Landwirtschaft). Eine weitere wichtige Quelle stellen partikelbildende Gasreaktionen (wie die Oxidation von Schwefeldioxid zu Sulfat oder Stickstoffdioxid zu Nitrat etc.) in der Atmosphäre dar. Die daraus entstehenden besonders kleinen Teilchen werden auch als „Sekundäre Aerosolpartikel“ bezeichnet. Grundlegend für das Verhalten des Staubes in der Atmosphäre ist, dass die Staubpartikel eine sehr breit gefächerte Korngrößenverteilung aufweisen; sie reicht von kleinsten Teilchen, die aus wenigen Molekülen bestehen, bis hin zu Teilchen mit Durchmessern größer als 50 µm. Kleine Teilchen bis 1 µm schweben ohne erkennbare Sedimentationsgeschwindigkeit in der Atmosphäre; die Verweilzeit für diese kleinen Staubpartikel wird in der Literatur mit 4 - 10 Tagen angegeben. Wegen der Verweilzeit von bis zu 10 Tagen ist bei Feinstaub Ferntransport möglich; die Saharastaubereignisse bei uns sind eindrucksvolle Beispiele für solche Ferntransportsituationen. Mit steigendem Teilchendurchmesser steigt die Sedimentationsgeschwindigkeit an, so dass größere Teilchen nur eine geringe Verweilzeit in der Atmosphäre haben. Die Korngrößenverteilung der Staubpartikel in der Atmosphäre ist als Gleichgewichtsprozess zu verstehen: Durch die ständige Neubildung kleinster Teilchen durch partikelbildende Gasreaktionen, die Koagulation kleiner Teilchen zu größeren Teilchen und das Sedimentieren der größeren Teilchen besteht ein dynamisches Gleichgewicht, das durch Kondensationsprozesse bei der Wolkenbildung und das Auswaschen von Staubpartikeln durch Regen noch modifiziert wird. Die in der Luft verteilten Partikel stellen in höherer Konzentration eine potentielle gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung im Hinblick auf Atemwegserkrankungen dar; davon können einzelne Risikogruppen in besonderem Maße betroffen sein. Die Feinstäube sind besonders gesundheitsschädlich, zum einen aufgrund der direkten (z. B. entzündungsauslösenden) Wirkung bei ihrer Ablagerung im Atemtrakt und zum anderen, da schädliche Stoffe wie Schwermetalle oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe vorzugsweise am Feinstaub angelagert sind. Die Größenverteilung der Staubpartikel spielt auch hier wieder eine wichtige Rolle. Kleinere Partikel dringen wesentlich tiefer in die Lunge vor. Deshalb sind in der 39. BImSchV auch Grenz- und Zielwerte für Feinstaub PM 2,5 festgelegt. In der 39. BImSchV wird zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Feinstaub PM 2,5 ein Grenzwert von 25 µg/m 3 im Jahresmittel angegeben. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 2,5 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Aktuelle Messwerte der PM 2,5 -Konzentrationen finden Sie hier Blei zählt zur Gruppe der Schwermetalle und kommt in der Umwelt als anorganische Spurenverunreinigung vor. Es wird nicht fortlaufend im automatisierten Luftmessnetz gemessen, sondern diskontinuierlich im Rahmen des Schwebstaubmessprogramms . Blei wird bei der Gewinnung von Blei und anderen Metallen, bei industriellen Produktionsprozessen (wie z. B. der Akkumulatoren-Herstellung) und bei Verbrennungsvorgängen emittiert. In früheren Jahrzehnten wurden bleiorganische Verbindungen den Ottokraftstoffen als Antiklopfmittel zugesetzt. Die enorme Bleibelastung der Umwelt durch den Kraftfahrzeugverkehr ist seit der Einführung von unverbleitem Benzin ab Mitte der 80er Jahre schrittweise abgebaut worden. Die heutigen Bleiemissionen stammen von der Industrie sowie (aufgrund des natürlichen Bleigehalts in Kohle und Erdöl) von der Gebäudeheizung und dem Verkehr. Bleiverbindungen liegen in der Außenluft überwiegend partikelgebunden vor. Aus der Luft werden sie durch trockene und nasse Deposition entfernt. Die Verweilzeit von Blei in der Atmosphäre entspricht daher ungefähr der von Staub (1-10 Tage). Für den Menschen ist die fortgesetzte Aufnahme kleiner Bleimengen gefährlich, wohingegen akute Bleivergiftungen kaum eine Rolle spielen. Im Organismus wird der Hauptteil des Bleigehalts in den Knochen abgelagert. Hohe chronische Exposition führt zur sog. Bleikrankheit mit zentralnervösen Beschwerden (wie z. B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel). Blei wird über die Nahrungskette angereichert; die wichtigste Aufnahmequelle für den Menschen stellt die Nahrung dar. Die 39. BImSchV sieht für Blei folgenden Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor: Jahresmittel: 0,5 µg/m 3 . Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Blei im Feinstaub PM 10 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Ruß ist eine Erscheinungsform des Kohlenstoffs, die sich bei unvollständiger Verbrennung bzw. der thermischen Spaltung von dampfförmigen kohlenstoffhaltigen Substanzen bildet; so entsteht Ruß beispielsweise bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff in schlecht eingestellten Motoren oder als Schornsteinruß an Feuerstellen. Er kann gegebenenfalls nicht unerhebliche Mengen an krebserzeugenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten; deshalb sucht man die Bildung möglichst zu vermeiden. Ruß besteht aus annähernd kugelförmigen Primärteilchen mit einem Durchmesser von 5 - 500 nm, die sich zu verzweigten kettenförmigen Aggregaten zusammenlagern. Man muss zwischen Schornsteinruß/Dieselruß einerseits und großtechnisch hergestellten Industrierußen andererseits unterscheiden. Letztere stellen eine Stoffgruppe mit genau spezifizierten physikalischen, chemischen und anwendungstechnischen Eigenschaften dar. Die technische Herstellung von Ruß basiert auf der unvollständigen Verbrennung und/oder thermischen Spaltung von Kohlenwasserstoffen. Ca. 93 % der Weltrußproduktion wird als Füllstoff für Elastomere verwendet. Hiervon verbraucht die Reifenindustrie etwa zwei Drittel, denn Ruß verbessert die mechanischen Eigenschaften des Kautschuks erheblich. Die 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (23. BImSchV), die im Juli 2004 außer Kraft trat, sah einen Maßnahmenwert von 8 µg/m 3 für das Jahresmittel vor. Selbst an der stark befahrenen hessischen Verkehrsmessstation Wiesbaden-Ringkirche wird dieser Wert unterschritten. Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden alle Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (nm) bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft, verhalten sich aber aufgrund ihrer geringen Größe eher wie Gasmoleküle. Diese besonders kleinen Feinstaubteilchen stellen ein potentiell höheres gesundheitliches Risiko dar als „gewöhnlicher“ Feinstaub, da sie aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Lunge eindringen können, von wo aus sie auf den menschlichen Organismus wirken können. Bisher existieren jedoch zu wenige Studien, die die Effekte der ultrafeinen Partikel epidemiologisch untersuchen, so dass weder Empfehlungen für gesundheitlich vertretbare Höchstmengen noch gesetzlich einzuhaltende Grenzwerte vorliegen. An den Messstationen Frankfurt Friedberger Landstraße, Frankfurt-Schwanheim und Raunheim werden dauerhaft ultrafeine Partikel gemessen. Darüber hinaus wird die UFP-Belastung temporär an weiteren Messstellen erfasst. Aktuelle UFP- Messwerte finden Sie hier . Weitere Infomationen zu ultrafeinen Partikeln finden Sie in unserem Sondermessprogramm UFP Aktuelle Messwerte zu den einzelnen Parametern finden Sie im Messdatenportal. Zum Messdatenportal Wir haben Hintergrund-Informationen zu unseren Messgeräten und Messverfahren für alle Luftschadstoffe zusammengestellt. Messtechnik Lufthygienischer Jahresbericht 2023

Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil1: Literaturstudie

Das Projekt "Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil1: Literaturstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Analytisches Laboratorium für Umweltuntersuchungen und Auftragsforschung durchgeführt. Ausgangslage: Repellents - auch Repellens, Repulsivstoff- oder Vergrämungsmittel, die zur Produktart (PT) 19 Biozid-VO gehören - sind gezielt eingesetzte Wirkstoffe, die von einem Organismus über den Geruchssinn wahrgenommen werden und ihn abschrecken, ohne ihn zu töten. Sie zählen auch zur Gruppe der Infochemikalien, mit deren Hilfe Organismen ihre Umwelt wahrnehmen. Problem: Im aquatischen Bereich gibt es begründeten Anlass zu der Vermutung, dass diese Wirkstoffe, die für Wasserorganismen zwar nicht toxisch sind, gleichwohl aber organismische Effekte wie z.B. Drift (Stromabtreiben in Fließgewässern vor allem bei Krebsen und Insektenlarven) auslösen und so in Bächen und Flüssen sowie ihren Einzugsgebieten eine erhebliche, unannehmbare ökologische Wirkung entfalten können. Es ist sogar denkbar, dass die Beeinträchtigung der chemischen Kommunikation aquatischer Organismen noch erheblichere negative Folgen für das Überleben von Populationen haben könnte als die Drift. Bei diesen Effekten - auch Infochemikalieneffekte genannt - handelt es sich um neue Wirkungen in der Ökotoxikologie, die bisher nicht beachtet wurden und mit den bekannten, ökotoxikologischen Standardtests nicht erfasst werden. So sind Effekte, wie z.B. die großflächige Verdriftung von Nichtzielarten, die sich nur einmal im Jahr oder alle paar Jahre verpuppen und emergieren (u.a. Libellen oder einige Köcherfliegenarten), besonders kritisch zu bewerten. Zielsetzung: Eine Literaturstudie soll zunächst Aufschluss darüber geben, welche Verdachtssubstanzen aus der PT 19 von Art und Umfang der Anwendung her für eine experimentelle Prüfung solcher Effekte in Frage kommen, d.h. mit welchen Konzentrationen bzw. Frachten in Oberflächengewässern über die verschiedenen Eintragswege (direkte Einträge, Abwasserbehandlungsanlagen, Badende) zu rechnen ist und welche Endpunkte mit einem Labortest erfasst werden sollten. Mögliche, bereits identifizierte Wirkungen, die in der Fachliteratur beschrieben wurden, sind usw.

Die Physiologie der Schwermetallvergiftung von Fischen

Das Projekt "Die Physiologie der Schwermetallvergiftung von Fischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Im Hinblick auf eine Diagnose der Schwermetallvergiftungen beim Fisch werden verschiedene physiologische, anatomische und histologische Parameter untersucht: z.B. zellulaere Bestandteile des Blutes, Serumenzyme, Serumelektrolyte, Sinnesorgane (Geruchssinn, Geschmackssinn, Lateralis- System), Wirbelsaeule, Muskulatur, Gonaden u.a.m.

Geruchsemissionen und -ausbreitungen - Bereitstellung von Validierungsdaten für Geruchsausbreitungsmodelle - Naturmessungen

Das Projekt "Geruchsemissionen und -ausbreitungen - Bereitstellung von Validierungsdaten für Geruchsausbreitungsmodelle - Naturmessungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG durchgeführt. Derzeit sind in der gutachterlichen Praxis eine Reihe von Geruchsausbreitungsmodellen im Einsatz, von denen einige auf dem Gaußschen Ausbreitungsmodell der TA Luft 1986 aufbauen. Im Rahmen der Neubearbeitung der TA Luft wurde dieses Modell durch ein Lagrangesches Ausbreitungsmodell ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auch über eine Überarbeitung der Geruchsausbreitungsmodellierung nachgedacht. Der Vergleich von Ergebnissen bisher existierender Geruchsausbreitungsmodelle bzw. die Güte zukünftig zu entwickelnder Geruchsausbreitungsmodelle erfordern geeignete Validierungsdaten. Sie können die Grundlage für eine objektive Beurteilung von Modellen liefern. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch BWPLUS Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung, hat im Rahmen eines Verbundprojektes zum Thema Geruchsfreisetzung und -ausbreitung u.a. die Erstellung eines Validierungsdatensatzes basierend auf Freilandmessungen gefördert, der Bestandteil des vorliegenden Berichtes ist. Für die Messung von Gerüchen stehen derzeit noch keine geeigneten Messgeräte zur Verfügung. Zur Beurteilung und Erfassung von Geruchseindrücken bedient man sich daher direkt der Wirkung von Geruchsstoffen auf den menschlichen Geruchssinn. Die Geruchseindrücke sind aufgrund der individuellen Empfindlichkeit der Probanden personenabhängig. Es ist daher für einen Validierungsdatensatz wünschenswert, dass diese Geruchsdaten möglichst ergänzt werden durch Vergleichsdaten mit einem Tracergas, das mit herkömmlichen Meßmethoden erfasst werden kann. Diese Vorgehensweise wurde im vorliegenden Projekt gewählt. Der Validierungsdatensatz enthält neben den Geruchsdaten Konzentrationsdaten für das Tracergas SF6, das zeit- und ortsgleich erfasst wurde. Die Untersuchungen wurden in der näheren Umgebung eines bestehenden Schweinemastbetriebes durchgeführt. Der Betrieb liegt außerhalb der Ortschaft, das umgebende Gelände ist eben bzw. weist nur geringe Neigungen auf. Das Lüftungssystem des Maststalls bestand aus einer Unterflurabsaugung über zwei große Abluftschächte. Während der Experimente wurde die Lüftung so eingestellt, dass nur ein Abluftschacht in Betrieb war. Neben der geruchsbeladenen Abluft wurde das Tracergas SF6 in den Abluftschacht eingeleitet. An der Mündung des Abluftschachtes wurde die Abluftgeschwindigkeit bzw. der Abluftvolumenstrom gemessen, zusätzlich wurden Geruchsproben sowie Luftproben (Luft-SF6-Gemisch) zur späteren Analyse gezogen. In Lee des Maststalls wurden auf zwei zur Windrichtung senkrecht verlaufenden Traversen SF6-Konzentrationsproben gezogen und zeit- und ortsgleich Geruchsbegehungen durchgeführt. An 11 bzw. 12 Positionen wurden die Geruchseindrücke in Form von Intensitätsangaben über einen Zeitraum von 10 Minuten registriert, zeitgleich erfolgte bei jedem Probanden die Luftprobenahme über 10 Minuten. usw.

Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil2: Laborstudie

Das Projekt "Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil2: Laborstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität zu Köln, Biowissenschaftliches Zentrum, Zoologisches Institut, Aquatische chemische Ökologie durchgeführt. Ausgangslage: Repellents - auch Repellens, Repulsivstoff- oder Vergrämungsmittel, die zur Produktart (PT) 19 Biozid-VO gehören - sind gezielt eingesetzte Wirkstoffe, die von einem Organismus über den Geruchssinn wahrgenommen werden und ihn abschrecken, ohne ihn zu töten. Sie zählen auch zur Gruppe der Infochemikalien, mit deren Hilfe Organismen ihre Umwelt wahrnehmen. Problem: Im aquatischen Bereich gibt es begründeten Anlass zu der Vermutung, dass diese Wirkstoffe, die für Wasserorganismen zwar nicht toxisch sind, gleichwohl aber organismische Effekte wie z.B. Drift (Stromabtreiben in Fließgewässern vor allem bei Krebsen und Insektenlarven) auslösen und so in Bächen und Flüssen sowie ihren Einzugsgebieten eine erhebliche, unannehmbare ökologische Wirkung entfalten können. Es ist sogar denkbar, dass die Beeinträchtigung der chemischen Kommunikation aquatischer Organismen noch erheblichere negative Folgen für das Überleben von Populationen haben könnte als die Drift. Bei diesen Effekten - auch Infochemikalieneffekte genannt - handelt es sich um neue Wirkungen in der Ökotoxikologie, die bisher nicht beachtet wurden und mit den bekannten, ökotoxikologischen Standardtests nicht erfasst werden. So wären Effekte, wie z.B. die großflächige Verdriftung von Nichtzielarten, die sich nur einmal im Jahr oder alle paar Jahre verpuppen und emergieren (u.a. Libellen oder einige Köcherfliegenarten), besonders kritisch zu bewerten. Zielsetzung: Im Rahmen des Vorhabens ist die Relevanz dieser Stoffgruppe mit Blick auf Wirkungen bei Organismen in Oberflächengewässern zu prüfen. Eine aktuelle, vom UBA in Auftrag gegebene und zur Verfügung gestellte Literaturstudie (FKZ 3712674171) gibt bereits Aufschluss darüber, welche Verdachtssubstanzen aus der PT 19 Biozid-VO oder andere Stoffe von ihrer Wirkung sowie von Art und Umfang der Anwendung für eine experimentelle Prüfung solcher Effekte in Frage kommen, und bildet damit Grundlage für diezu erstellende Laborstudie. Die Ergebnisse der Literatur- wie der Laborstudie sind eine der Entscheidungsgrundlagen für die Vorgehensweise auch in anderen Regelungsbereichen und der Beurteilung weiterer Stoffe (Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien, Arzneimittel), die bisher unbeachtet negative Infochemikalieneffekte auf die Lebenswelt von Oberflächengewässern haben.

1 2