Das Projekt "Der Einfluß verletzungsinduzierter Emissionen der Kartoffelpflanze auf die geruchliche Wirtspflanzenfindung und -auswahl durch den Kartoffelkäfer" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Büsgen-Institut, Abteilung Forstzoologie und Waldschutz.Kartoffelpflanze und Kartoffelkäfer dienen in dieser Arbeit als Modellsystem für die chemische Ökologie der Nutzpflanzen - Insekten - Wechselwirkung mit ihrerseits weitreichenden Anwendungsmöglichkeiten für den praktischen Pflanzenschutz. Die Belastung von Kartoffelpflanzen hat großen Einfluß auf Zusammensetzung sowie Intensität der pflanzlichen Emissionen ('Volatilenmuster'). Das Differenzierungsvermögen der Kartoffelpflanzen zeigt eine deutliche Gruppierung in Reaktionen auf mechanisch/thermische Belastung, Käferfraß und oxidative Belastung/Infektion durch Mikroorganismen. Die elektrophysiologische Untersuchung der olfaktorischen Wahrnehmbarkeit von Komponenten unterschiedlicher Volatilenmuster durch den Kartoffelkäfer erlaubt es, ein hohes Differenzierungsvermögen des Kartoffelkäfers für Belastungzustände der Wirtspflanze festzustellen. Das beobachtete Wirtspflanzenfindungs- und Auswahlverhalten von Kartoffelkäfern läßt sich mit einem auf drei verschiedenen 'Distanzregimen' basierenden Modell befriedigend beschreiben. Sowohl die Auswahl der Wirtspflanze als auch Ovipositions- und 'Brutpflege'-Verhalten können entscheidenden Einfluß auf die Entwicklung der Kartoffelkäfer nehmen, insbesondere unter ansonsten suboptimalen Bedingungen. Die technische Nutzung des Geruchssinns von Kartoffelkäfern in Form eines Biosensors zwecks räumlicher und zeitlicher Optimierung von Pflanzenschutzmaßnahmen wurde demonstriert.
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Das Projekt "Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil2: Laborstudie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Köln, Biowissenschaftliches Zentrum, Zoologisches Institut, Aquatische chemische Ökologie.Ausgangslage: Repellents - auch Repellens, Repulsivstoff- oder Vergrämungsmittel, die zur Produktart (PT) 19 Biozid-VO gehören - sind gezielt eingesetzte Wirkstoffe, die von einem Organismus über den Geruchssinn wahrgenommen werden und ihn abschrecken, ohne ihn zu töten. Sie zählen auch zur Gruppe der Infochemikalien, mit deren Hilfe Organismen ihre Umwelt wahrnehmen. Problem: Im aquatischen Bereich gibt es begründeten Anlass zu der Vermutung, dass diese Wirkstoffe, die für Wasserorganismen zwar nicht toxisch sind, gleichwohl aber organismische Effekte wie z.B. Drift (Stromabtreiben in Fließgewässern vor allem bei Krebsen und Insektenlarven) auslösen und so in Bächen und Flüssen sowie ihren Einzugsgebieten eine erhebliche, unannehmbare ökologische Wirkung entfalten können. Es ist sogar denkbar, dass die Beeinträchtigung der chemischen Kommunikation aquatischer Organismen noch erheblichere negative Folgen für das Überleben von Populationen haben könnte als die Drift. Bei diesen Effekten - auch Infochemikalieneffekte genannt - handelt es sich um neue Wirkungen in der Ökotoxikologie, die bisher nicht beachtet wurden und mit den bekannten, ökotoxikologischen Standardtests nicht erfasst werden. So wären Effekte, wie z.B. die großflächige Verdriftung von Nichtzielarten, die sich nur einmal im Jahr oder alle paar Jahre verpuppen und emergieren (u.a. Libellen oder einige Köcherfliegenarten), besonders kritisch zu bewerten. Zielsetzung: Im Rahmen des Vorhabens ist die Relevanz dieser Stoffgruppe mit Blick auf Wirkungen bei Organismen in Oberflächengewässern zu prüfen. Eine aktuelle, vom UBA in Auftrag gegebene und zur Verfügung gestellte Literaturstudie (FKZ 3712674171) gibt bereits Aufschluss darüber, welche Verdachtssubstanzen aus der PT 19 Biozid-VO oder andere Stoffe von ihrer Wirkung sowie von Art und Umfang der Anwendung für eine experimentelle Prüfung solcher Effekte in Frage kommen, und bildet damit Grundlage für diezu erstellende Laborstudie. Die Ergebnisse der Literatur- wie der Laborstudie sind eine der Entscheidungsgrundlagen für die Vorgehensweise auch in anderen Regelungsbereichen und der Beurteilung weiterer Stoffe (Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien, Arzneimittel), die bisher unbeachtet negative Infochemikalieneffekte auf die Lebenswelt von Oberflächengewässern haben.
Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, die neue Ausgabe des telegramm umwelt + gesundheit ist erschienen. Ausgabe 03/2015 stellt den Einsatz und die Ausbildung von Schimmelspürhunden in Deutschland vor. Mit ihrem stark ausgeprägten Geruchssinn können Schimmelspürhunde verdeckte Schadensstellen eingrenzen und ermöglichen so bei Bedarf eine gezieltere Probennahme. Frühere Ausgaben des telegramm finden Sie im Archiv auf unserer Internetseite . Mit freundlichen Grüßen Ihre telegramm -Redaktion
Das Projekt "Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien (Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil1: Literaturstudie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Analytisches Laboratorium für Umweltuntersuchungen und Auftragsforschung.Ausgangslage: Repellents - auch Repellens, Repulsivstoff- oder Vergrämungsmittel, die zur Produktart (PT) 19 Biozid-VO gehören - sind gezielt eingesetzte Wirkstoffe, die von einem Organismus über den Geruchssinn wahrgenommen werden und ihn abschrecken, ohne ihn zu töten. Sie zählen auch zur Gruppe der Infochemikalien, mit deren Hilfe Organismen ihre Umwelt wahrnehmen. Problem: Im aquatischen Bereich gibt es begründeten Anlass zu der Vermutung, dass diese Wirkstoffe, die für Wasserorganismen zwar nicht toxisch sind, gleichwohl aber organismische Effekte wie z.B. Drift (Stromabtreiben in Fließgewässern vor allem bei Krebsen und Insektenlarven) auslösen und so in Bächen und Flüssen sowie ihren Einzugsgebieten eine erhebliche, unannehmbare ökologische Wirkung entfalten können. Es ist sogar denkbar, dass die Beeinträchtigung der chemischen Kommunikation aquatischer Organismen noch erheblichere negative Folgen für das Überleben von Populationen haben könnte als die Drift. Bei diesen Effekten - auch Infochemikalieneffekte genannt - handelt es sich um neue Wirkungen in der Ökotoxikologie, die bisher nicht beachtet wurden und mit den bekannten, ökotoxikologischen Standardtests nicht erfasst werden. So sind Effekte, wie z.B. die großflächige Verdriftung von Nichtzielarten, die sich nur einmal im Jahr oder alle paar Jahre verpuppen und emergieren (u.a. Libellen oder einige Köcherfliegenarten), besonders kritisch zu bewerten. Zielsetzung: Eine Literaturstudie soll zunächst Aufschluss darüber geben, welche Verdachtssubstanzen aus der PT 19 von Art und Umfang der Anwendung her für eine experimentelle Prüfung solcher Effekte in Frage kommen, d.h. mit welchen Konzentrationen bzw. Frachten in Oberflächengewässern über die verschiedenen Eintragswege (direkte Einträge, Abwasserbehandlungsanlagen, Badende) zu rechnen ist und welche Endpunkte mit einem Labortest erfasst werden sollten. Mögliche, bereits identifizierte Wirkungen, die in der Fachliteratur beschrieben wurden, sind usw.
Das Projekt "Geruchsemissionen und -ausbreitungen - Bereitstellung von Validierungsdaten für Geruchsausbreitungsmodelle - Naturmessungen" wird/wurde gefördert durch: Land Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG.Derzeit sind in der gutachterlichen Praxis eine Reihe von Geruchsausbreitungsmodellen im Einsatz, von denen einige auf dem Gaußschen Ausbreitungsmodell der TA Luft 1986 aufbauen. Im Rahmen der Neubearbeitung der TA Luft wurde dieses Modell durch ein Lagrangesches Ausbreitungsmodell ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auch über eine Überarbeitung der Geruchsausbreitungsmodellierung nachgedacht. Der Vergleich von Ergebnissen bisher existierender Geruchsausbreitungsmodelle bzw. die Güte zukünftig zu entwickelnder Geruchsausbreitungsmodelle erfordern geeignete Validierungsdaten. Sie können die Grundlage für eine objektive Beurteilung von Modellen liefern. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch BWPLUS Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung, hat im Rahmen eines Verbundprojektes zum Thema Geruchsfreisetzung und -ausbreitung u.a. die Erstellung eines Validierungsdatensatzes basierend auf Freilandmessungen gefördert, der Bestandteil des vorliegenden Berichtes ist. Für die Messung von Gerüchen stehen derzeit noch keine geeigneten Messgeräte zur Verfügung. Zur Beurteilung und Erfassung von Geruchseindrücken bedient man sich daher direkt der Wirkung von Geruchsstoffen auf den menschlichen Geruchssinn. Die Geruchseindrücke sind aufgrund der individuellen Empfindlichkeit der Probanden personenabhängig. Es ist daher für einen Validierungsdatensatz wünschenswert, dass diese Geruchsdaten möglichst ergänzt werden durch Vergleichsdaten mit einem Tracergas, das mit herkömmlichen Meßmethoden erfasst werden kann. Diese Vorgehensweise wurde im vorliegenden Projekt gewählt. Der Validierungsdatensatz enthält neben den Geruchsdaten Konzentrationsdaten für das Tracergas SF6, das zeit- und ortsgleich erfasst wurde. Die Untersuchungen wurden in der näheren Umgebung eines bestehenden Schweinemastbetriebes durchgeführt. Der Betrieb liegt außerhalb der Ortschaft, das umgebende Gelände ist eben bzw. weist nur geringe Neigungen auf. Das Lüftungssystem des Maststalls bestand aus einer Unterflurabsaugung über zwei große Abluftschächte. Während der Experimente wurde die Lüftung so eingestellt, dass nur ein Abluftschacht in Betrieb war. Neben der geruchsbeladenen Abluft wurde das Tracergas SF6 in den Abluftschacht eingeleitet. An der Mündung des Abluftschachtes wurde die Abluftgeschwindigkeit bzw. der Abluftvolumenstrom gemessen, zusätzlich wurden Geruchsproben sowie Luftproben (Luft-SF6-Gemisch) zur späteren Analyse gezogen. In Lee des Maststalls wurden auf zwei zur Windrichtung senkrecht verlaufenden Traversen SF6-Konzentrationsproben gezogen und zeit- und ortsgleich Geruchsbegehungen durchgeführt. An 11 bzw. 12 Positionen wurden die Geruchseindrücke in Form von Intensitätsangaben über einen Zeitraum von 10 Minuten registriert, zeitgleich erfolgte bei jedem Probanden die Luftprobenahme über 10 Minuten. usw.
Das Projekt "Mechanismen der Nahrungssuche bei Flughunden (Chiroptera: Pteropodidae) unter besonderer Berücksichtigung olfaktorischer Reize der Nahrungsquellen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Fakultät für Biologie und Biotechnologie, Arbeitsgruppe Verhaltensbiologie und Didaktik der Biologie.Elf der zwölf auf der philippinischen Insel Panay beheimateten Flughundarten (Chiroptera: Pteropodidae) ernähren sich überwiegend frugivor und sind für zahlreiche Pflanzenarten wichtige Samenverbreiter. Bislang sind aus Voruntersuchungen 52 verschiedene Baumarten aus 23 Familien bekannt, die im Untersuchungsgebiet des PESCP (Philippine Endemic Species Conservation Projekt, Leiter: Antragsteller), dem letzten Tieflandregenwald der West Visayas, genutzt werden. Bei der Nahrungssuche der Pteropodiden könnte der Geruchssinn nach den vorliegenden Erkenntnissen eine wesentliche Rolle spielen. Da detaillierte Untersuchungen zu diesem Aspekt bislang allerdings völlig fehlen, bleiben zentrale Fragen dieser Tier-Pflanze-Beziehung unbeantwortet. Aus diesem Grund zielt das Vorhaben darauf ab, die Duftstoffe der Früchte als Nahrungspflanzen erkannter Arten in Abhängigkeit von ihrem Reifegrad biochemisch zu analysieren und ihren Wert als Signal für die nahrungssuchenden Flughunde experimentell zu ermitteln. Parallel dazu werden Daten zur Phänologie Saisonabhängigkeit der genutzten Bäume und ihrem Beitrag zur Ernährung der betrachteten Flughundarten aufgenommen.
Das Projekt "Die Physiologie der Schwermetallvergiftung von Fischen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft.Im Hinblick auf eine Diagnose der Schwermetallvergiftungen beim Fisch werden verschiedene physiologische, anatomische und histologische Parameter untersucht: z.B. zellulaere Bestandteile des Blutes, Serumenzyme, Serumelektrolyte, Sinnesorgane (Geruchssinn, Geschmackssinn, Lateralis- System), Wirbelsaeule, Muskulatur, Gonaden u.a.m.
Das Projekt "Sonderforschungsbereich (SFB) 454: Bodenseelitoral; Littoral of Lake Constance, Teilprojekt C 03: Chemo- und mechanosensorische Mechanismen bei Raeuber-Beute Interaktionen von Fischen im Litoral" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: University of Hull, Department of Biological Sciences.Das Projekt dient dazu, die Bedeutung chemischer und hydrodynamischer Reize als regulierende Faktoren fuer die Struktur von Fischgemeinschaften im Litoral besser zu verstehen. Dazu werden beide Seiten der Raeuber-Beute Beziehungen von Fischen des Bodenseelitorals analysiert. An diesen sollen die Unterscheidungs- und Orientierungsfaehigkeiten sowie deren zugrundeliegende Mechanismen untersucht werden. (a) Auffinden von Beute durch nachtaktive Praedatoren: Aale und Trueschen sind wichtige piscivore Praedatoren im Litoral und Profundal. Sie sind nachtaktiv und besitzen einen hochentwickelten Geruchssinn. Die naechtliche Suche dieser Tiere nach Beutefischen soll durch radiotelemetrische Einzeltierverfolgungen in Mesokosmen untersucht werden. Es soll die Hypothese geprueft werden, dass die Raubfische ihrer Beute in deren beim Schwimmen erzeugten Wirbelstrasse folgen. Unter kontrollierten Bedingungen soll der Beitrag chemischer und hydrodynamischer Reize fuer die Orientierung analysiert werden. Durch Wahlversuche soll getestet werden, ob die Tiere Gerueche von unterschiedlichen Fischen unterscheiden koennen und bestimmte Arten bevorzugt jagen. (b) Praedatorerkennung und -vermeidung bei Litoralfischen: An typischen Litoralfischen (juvenilen Weissfischen, Flussbarschen und Kaulbarschen) soll im Mesokosmos untersucht werden, wie sie auf die Anwesenheit von nachtaktiven piscivoren Praedatoren (Aal, Tuesche) reagieren. Die Verhaltensreaktionen werden klassifiziert und unter kontrollierten Bedingungen soll der Anteil der unterschiedlichen Reizmodalitaeten (chemisch, mechanisch) fuer die Ausloesung und Kontrolle des Verhaltens bestimmt werden. Im Labor soll durch Wahlversuche die Unterscheidungsfaehigkeit fuer chemische Reize bestimmt werden, die von piscivoren Praedatoren, von Artgenossen und von aquatischen Makrophyten stammen. Dadurch soll festgestellt werden, wie stark chemische Reize das Verhalten von Jungfischen modifizieren koennen.
Messen von Gerüchen Die Besonderheit der Geruchswirkung besteht darin, dass sie für gewöhnlich durch ein Gemisch von gasförmigen Substanzen hervorgerufen wird. Die einzelnen Bestandteile sind dabei nicht bekannt und/oder liegen in so geringen Konzentrationen vor, dass sie über chemisch-physikalischen Messmethoden nicht nachweisbar sind. Zudem lässt sich der Geruchseindruck nicht auf einen Einzelstoff zurückführen, sondern wird unter anderem auch durch Wechselwirkung der Geruchsstoffe untereinander beeinflusst. Eine weitere Schwierigkeit, die den Einsatz gängiger chemischer Messverfahren weitestgehend ausschließt, ist die Fähigkeit des menschlichen Geruchssinnes, Geruchseindrücke mit einer zeitlichen Auflösung von etwa 2-4 Sekunden (atemfrequenzabhängig) zu unterscheiden. Gerüche werden aus diesen Gründen mit Hilfe von Messverfahren bestimmt, deren alleiniger Detektor die menschliche Nase ist. Die Messverfahren sind in einer Vielzahl von Richtlinien und Normen (sowohl nationaler wie europäischer) beschrieben und werden bundesweit einheitlich angewendet. Das Hauptaugenmerk wurde bei der Entwicklung dieser Verfahren auf die erforderliche Objektivierung und Standardisierung der Antworten von Prüfpersonen auf einen definierten Geruchsreiz gelegt. Hierbei geht es um reproduzierbare Antworten auf der Basis von Personen mit einer durchschnittlichen (mittleren) Geruchsempfindlichkeit zu bekommen. Es gibt verschiedene Methoden, um Gerüche mit Hilfe der Nase zu messen und zu beurteilen. Dies sind: Geruchsemissionsmessung am Olfaktometer Mittels der Olfaktometerie kann die Geruchsstoffkonzentration einer Geruchsprobe von Anlagen bestimmt werden. Dies kann z. B. bei Überwachungsverfahren oder zur Ermittlung der Quellstärke für die Ausbreitungsrechnung notwendig sein. Die Probennahme kann an Punktquellen wie Kaminen oder an Flächenquellen wie z. B. Biofiltern oder Kompostmieten erfolgen. Das Olfaktometer, das Geruchsmessgerät, welches zur Ermittlung der Geruchstoffkonzentration genutzt wird, bietet in der Regel Platz für vier geeignete, d.h. auf ihre Geruchsempfindlichkeit getestete Prüfpersonen (siehe Abbildung unten). Die Geruchsprobe wird mit Neutralluft durch die Verdünnungseinrichtung des Olfaktometers soweit verdünnt, sodass diese nicht wahrnehmbar ist. Die Geruchsprobe wird den Prüfpersonen in aufsteigender Konzentration (infolge abnehmender Verdünnung) dargeboten, wobei im Ja/Nein-Verfahren beurteilt wird, ob Geruch wahrgenommen werden kann oder nicht. Die Geruchsschwelle stellt die Konzentration dar, an dem von jedem Prüfer der Geruch sicher wahrgenommen wurde. Bei diesem Verdünnungsfaktor entspricht die Geruchstoffkonzentration 1 Europäische Geruchseinheit pro Kubikmeter (1 GE E /m³). Mit Hilfe der Verdünnungsstufe kann dann auf die Geruchsstoffkonzentration der Probe geschlossen werden. Vier Prüfpersonen an einem Olfaktometer, Foto: LANUV Ermittlung der Geruchsbelastung durch Rastermessung Messstellen und Beurteilungsflächen in einem geruchsbelasteten Wohngebiet. Die Standorte der Emissionsquellen sind farbig markiert, Abbildung: LANUV Die Rastermessung dient der Ermittlung der Geruchsbelastung in Gebieten, in denen Personen wohnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und somit beurteilungsrelevante Orte darstellen. Die Methode ist ein statistisches Erhebungsverfahren, welches die Möglichkeit bietet die Jahreshäufigkeit eines auftretenden Geruchs zu ermitteln und dadurch eine vorhandene Geruchsbelastung direkt zu bestimmen. Dabei werden nur Gerüche mit einem Anlagenbezug erfasst. Gerüche die dem Kfz-Verkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation und landwirtschaftliche Düngemaßnahmen zugeordnet werden können, werden nicht erfasst. Sie wird eingesetzt: zur Erfassung einer bereits existierenden Belastung durch Gerüche in Genehmigungsverfahren und zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsbelästigung in Beschwerdefällen. Bei der Durchführung einer Rasterbegehung wird über das zu beurteilende Wohngebiet (Beurteilungsgebiet) ein quadratisches Raster (Beurteilungsflächen) mit einer Kantenlänge von in der Regel 250 Metern gelegt (siehe Abbildung rechts). Die jeweilige Kantenlänge ist für den Einzelfall anzupassen. So ist die Entfernung zur beurteilenden Anlage oder die Begehbarkeit des Geländes zu berücksichtigen. Die Schnittpunkte dieser Gitterlinien sind die Messpunkte (Standorte der Prüfpersonen), so dass sich Beurteilungsflächen mit jeweils vier Messpunkten an den Ecken ergeben. Die Belastung einer Fläche ergibt sich aus den Messwerten der vier einschließenden Geruchsmesspunkte. Ausgefülltes Messprotokoll, Abbildung: LANUV An jedem Messpunkt wird 13 bzw. 26-mal durch geeignete Personen, d.h. auf ihre Geruchsempfindlichkeit getestete Prüfpersonen, die Häufigkeit des Auftretens von Gerüchen (Geruchshäufigkeit) ermittelt, so dass für jede Fläche insgesamt 52 bzw. 104 Bewertungen vorliegen. Die Messungen werden mindestens ein halbes Jahr z. B. von Februar bis einschließlich Juli, oder über ein Jahr durchgeführt. Der gewählte Messzeitraum soll für das Gesamtjahr repräsentativ sein. Dadurch sollen die unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen eines Jahres erfasst werden, die die Ausbreitung von Gerüchen beeinflussen können. Die Ermittlungen erfolgen gleichmäßig und zufällig verteilt, sodass alle Wochentage, Tageszeiten und meteorologischen Bedingungen abgedeckt werden. Während der Messung protokolliert die Prüfperson über einen Zeitraum von zehn Minuten alle zehn Sekunden ob Geruch wahrnehmbar ist (insgesamt 60 Einzelbestimmungen) und falls ja, welcher Geruchsqualität dieser Geruch zugeordnet werden kann (siehe Abbildung unten). Werden in diesem Messzeitintervall von zehn Minuten sechs oder mehr Einzelbeurteilung mit anlagenspezifischen Gerüchen festgestellt, so gilt dies als sogenannte Geruchsstunde. Auf Grundlage der Anzahl der Bewertungen auf den Beurteilungsflächen wird die Belastung als relative Häufigkeit ausgewiesen. Der Anhang 7 TA Luft weist Immissionswerte aus, deren Höhe auf Grundlage des Schutzanspruches des entsprechenden Gebietes oder der Aufenthaltsdauer festgelegt ist. Bei Überschreitung der Immissionswerte liegt eine erhebliche Geruchsbelästigung vor, wobei in solch einem Fall Minderungsmaßnahmen zum Schutze der Anwohner oder auch Arbeitnehmer erforderlich sein können. Fahnenbegehung zur Ermittlung des Ausmaßes einer Geruchsfahne Fahnenbegehungen werden unter anderem zur Ermittlung der Reichweiten und Ausdehnung von Geruchsfahnen ausgehend von einer Quelle durchgeführt. Eine Ermittlung der Jahreshäufigkeit des Auftretens von Gerüchen, wie bei der Rastermessung, ist nicht möglich. Die Ausbreitung der Geruchsfahne hängt von der Quellgeometrie, dem aktuellen Betriebszustand und der Wetterlage bzw. den meteorologischen Bedingungen ab. Diese Bedingungen fließen bei der Messung ebenfalls mit ein. Für die Messung werden mindestens 5 geeignete Prüfpersonen im Lee der Geruchsquelle auf einer Schnittlinie aufgestellt, welche quer zur Fahnenachse liegt. Dabei sollten die Personen idealerweise so positioniert werden, dass sich die äußeren Personen außerhalb der Geruchsfahne befinden. Je nach der zu beurteilenden Situation kann die Position der Prüfpersonen aufgrund von Topographie und Bebauung von diesem Ideal abweichen. Das Messzeitintervall beträgt wie auch bei der Rastermessung 10 Minuten. Während des Messzeitraums protokolieren die Prüfpersonen alle zehn Sekunden ob Geruch wahrnehmbar ist und beurteilt ihn anhand eines vorgegebenen Geruchsqualitätsschlüssels, wobei sich insgesamt 60 Einzelbestimmungen ergeben. Nach Beendigung des Messzeitintervalls werden die Prüfpersonen auf einer weiteren Linie quer zur Fahnenachse in größerer Entfernung zur Quelle positioniert und wiederholen die Messung über zehn Minuten. Dies wird solange wiederholt, bis keiner der Prüfperson mehr Geruch wahrnehmen kann und sich außerhalb der Geruchsfahne befinden. Die Fahnenausdehnung wird dann über die Übergangspunkte ermittelt, welche die Bereiche darstellen, wo die eine Prüfperson Geruch wahrnehmen konnte und die andere nicht (siehe Abbildung unten). Schematisches Beispiel einer statischen Fahnenbegehung, Abbildung: LANUV Mit Hilfe der ermittelten Fahnenausdehnung bzw. des Geruchszeitanteils an den Messpunkten und den genauen Standpunkten der Prüfpersonen sowie den meteorologischen Bedingungen während der Erhebung, ist es anschließend möglich, durch Rückrechnungen über die Ausbreitungsrechnung, auf die Quellstärke der Geruchsquelle zu schließen. Vom LANUV wurde eine Vielzahl von Fahnenbegehungen in Umgebung von alternativer Mastschweineställe durchgeführt. Alternative Haltungsverfahren, die einen Außenklimareiz ermöglichen, spielen bezüglich des Tierwohls eine immer größer werdende Rolle. Außenklimaställe sind durch das Prinzip der freien Lüftung gekennzeichnet. Auch bei einem geschlossenen Stall kann ein Außenklimareiz ermöglicht werden, wenn ein Auslauf angefügt wird. Dabei wird die Luftbewegung durch Thermik, Wind und der Bauform des Stalls beeinflusst. Bei diesen Stallsystemen werden die Emissionen bodennah, diffus über relativ große Flächen abgeleitet und nicht wie bei Punktquellen zentral über definierte Abgaskamine, wie z.B. bei konventionellen Ställen. Es mehren sich die Anzeichen, dass die relativen Geruchshäufigkeiten entsprechend Anhang 7 TA Luft im Umfeld von freibelüfteten Ställen durch die derzeit übliche Modellierung der Quellen als Volumen- oder Flächenquelle mit aus den Emissionskonventionswerten (Richtlinie VDI 3894 Blatt 1) abgeleiteten Emissionen (deutlich) überschätzt werden. Auch in Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 wird aufgeführt, dass Untersuchungen darauf hindeuten, dass bei Ställen in Offenbauweise und bei freier Lage, freibelüfteten Ställe bezüglich der Geruchsimmissionen vorteilhafter zu bewerten sind. Gerade in Genehmigungsverfahren kann dies zu einem Hindernis werden. Probleme bei der Prognose von Geruchsimmissionen verursacht durch freigelüftete Ställe können unter anderem auf die Eingangsparameter wie die Quellstärke oder die Quellmodellierung in die Ausbreitungsrechnung zurückgeführt werden. Um die vermutlich günstigere Geruchsimmissionssituation z. B. in Gutachten bei Genehmigungsanträgen darstellen zu können, werden von Gutachtern Anpassungen verwendet, ohne dass hierfür hinreichend belegte fachliche Grundlagen vorliegen. Mit Hilfe der vom LANUV durchgeführten Fahnenbegehungen soll unter anderem eine rechtssichere Datengrundlage als Basis für die Ausbreitungsrechnung geschaffen werden, auf deren Grundlage ein Vorgehen für den Vollzug festgelegt werden kann. Die prognostizierte Geruchsimmissionssituation soll zwar immer noch konservativ dargestellt werden, aber den tatsächlichen Gegebenheiten besser entsprechen. Zurzeit laufen die Rückrechnungen im LANUV. Wenn diese abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in Form eines Berichts veröffentlicht. Bestimmung der Geruchsintensität und der hedonischen Geruchswirkung In Verbindung mit der Rastermessung oder Fahnenbegehung kann die Intensität und die hedonische Wirkung von Gerüchen gemessen werden. Die Ergebnisse können bei der Untersuchung der Immissionssituation oder Planung und Prüfung der Wirksamkeit von Emissionsminderungsmaßnahmen genutzt werden. Die Intensität einer Geruchsqualität wird auf einer Skala von 1 (sehr schwach) über 3 (deutlich) bis 6 (extrem stark) beurteilt. Dabei wird einmal der stärkste und der durchschnittliche Eindruck untersucht. Die Hedonik beschreibt, ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Um die Geruchsqualität im Feld einordnen zu können, wird der angenehmste, der unangenehmste und der durchschnittliche Geruchseindruck zwischen dem Wert -4 (äußerst unangenehm) über 0 (weder unangenehm noch angenehm) bis +4 (äußerst angenehm) beurteilt. Methode der Polaritätenprofile Datenaufnahmebogen des repräsentativen Profils des Konzepts Duft, Abbildung: VDI 3940 Blatt 4 Die Methode der Polaritätenprofile ist ein weiteres Verfahren zur Ermittlung der hedonischen Wirkung und bietet die Möglichkeit Gerüche hedonisch zu klassifizieren. Die Methodik dient der Analyse von affektiven Wortbedeutungen und der Quantifizierung der verschiedenen Dimensionen von Emotionen, die beim Riechen eines Geruchsstoffs hervorgerufen werden. Der Geruch wird anhand von 29 bipolaren Adjektivpaaren (z.B. stark - schwach, kalt - heiß, angenehm - unangenehm) durch qualifizierte Prüfpersonen intuitiv, spontan, zügig und ohne Vorsatz beschrieben, wobei lediglich die subjektive Wahrnehmung von Bedeutung ist. Zunächst werden zur Eignungsprüfung Profile für die Konzepte Duft und Gestank erstellt, wobei sich die Prüfperson nur einen entsprechenden Geruch vorstellt. Das Profil für einen anlagenspezifischen Geruch wird anschließend durch die Geruchswahrnehmung vor Ort erstellt. Durch die Einordnung des Profils des Anlagengeruchs in die repräsentativen Profile der Konzepte von Duft und Gestank ist es dann möglich, den Geruch der Anlage hedonisch zu bewerten und dessen Belästigungspotential abzuschätzen. Nach Anhang 7 TA Luft (2021) kann anhand der Methode der beurteilt werden, ob die von einer Anlage hervorgerufene Geruchsimmission einen „eindeutig angenehmen Geruch“ darstellt. In diesem Fall kann nach Anhang 7 TA Luft (2021) die entsprechende Zusatzbelastung mit einem Bonus von 0,5 gewichtet werden. Der Anhang 7 TA Luft (2021) enthält des Weiteren auch ein Bonus-Malus-System in Form von tierspezifischen Gewichtungsfaktoren unter anderem für Gerüche ausgehend von einer Geflügel-, konventionellen Mastschweine-, Sauen und Milchkuhhaltung. Die Belästigungswirkung von Gerüchen aus der konventionellen Tierhaltung, wie z.B. der Schweine-oder Rindermast, wurde durch Befragungen von Anwohnern ermittelt (Sucker et al. 2006). Anhand der Ergebnisse wurden die ersten artspezifischen Gewichtungsfaktoren der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 2008 abgeleitet. Die Durchführung solcher Befragungen ist jedoch im Umgebung von freigelüfteten alternativen Mastschweineställen, aufgrund der geringen Anzahl von Ställen und der entsprechend geringen Anzahl von Anwohnern nicht möglich. Aus diesem Grund wurde vom LANUV die hedonische Wirkung von Gerüchen ausgehend von Mastschweineställe in alternativer Haltung mit Auslauf als Außenklimareiz und Stroh als Einstreu mit Hilfe der Methode der Polaritätenprofile untersucht. Mit dieser Methode wurden bereits unter anderem das Belästigungspotenzial von Bullen, Pferde, Milchkühe, Schafe und Ziegen ermittelt und für die jeweilige Geruchsqualität der tierartspezifische Gewichtungsfaktor abgeleitet (Stoll 2017, Stoll 2019, TA Luft 2021). Links: Mastschwein. Rechts: alternativer Mastschweinestall mit Auslauf als Außenklimareiz, Bilder: LANUV/Kathrin Kwiatkowski Die vom LANUV ermittelten Ergebnisse zeigen, dass das Profil von Schweinen in alternativer Haltung im Vergleich zur konventionellen Haltung in Richtung des Duftprofils verschoben ist (siehe Abbildung unten). Einordnung des Polaritätenprofils "Schwein alternativ" in die Profile anderer Tierarten (Rinder und Schweine in konventioneller Haltung) sowie zwischen den repräsentativen Profilen für Duft und Gestank, Abbildung: LANUV Daraus kann geschlossen werden, dass das Belästigungspotenzial von Mastschweinen in alternativer Haltung mit Auslauf als Außenklimareiz sowie mit Einstreu (Stroh) im Vergleich zu konventionellen Haltungsformen geringer ist. Auf Basis der Lage des ermittelten Profils zwischen den repräsentativen Duft- und Gestankprofilen wird ein Bonus in Form eines Gewichtungsfaktors für die alternative Haltungsform von 0,65 angeleitet. Dieser kann nach Anhang 7 TA Luft für Mastschweine, bis zu einer Anzahl von 500 Tierplätzen in qualitätsgesicherten Haltungsformen mit Außenbereich und Einstreu, die nachweislich dem Tierwohl dienen, immissionsseitig angewendet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Belästigungswirkung durch frei gelüftete "tierschutzgerechte" Mastschweineställe in Geruchsgutachten für Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigt werden kann. Weitere Methoden zur Bestimmung einer Geruchsbelastung Nicht immer ist die Messung der Geruchsbelastung möglich oder auch nötig. Wird eine Anlage neu geplant, können die zu erwartenden Geruchsimmissionen (Zusatzbelastung oder Gesamtzusatzbelastung) nur über die Ausbreitungsrechnung prognostiziert werden. In Einzelfällen kann es ausreichend sein, die immissionsseitige Belastung im Nahbereich zunächst einmal abzuschätzen. Dadurch können erste Aussagen zur Relevanz einer Anlage gemacht werden. Ausbreitungsrechnung für Geruchsimmissionen Mittels der Ausbreitungsrechnung ist es möglich die Geruchsimmissionsbelastung in Umgebung von Anlagen zu prognostizieren. Unabdingbare Voraussetzung für die Geruchsausbreitungsrechnung ist eine eindeutige Beschreibung der Emissionsquellen. Dazu gehört die Lage jeder einzelnen Quelle (Rechtswert/Hochwert) sowie ihre Bauhöhe. Weiterhin ist entscheidend, um welche Art von Quelle es sich handelt (geführte Quelle, diffuse Quelle, Flächenquelle, etc.). Von besonderer Bedeutung ist der Geruchsstoffstrom der Emissionsquelle. Im Bereich der Tierhaltung wird dieser, soweit besondere Umstände des Einzelfalls keine andere Vorgehensweise erfordern, unter der Verwendung von Konventionswerten, die als Jahresmittelwerte für die immissionsseitige Wirkung der Gerüche gesetzt sind, berechnet. Es werden zunächst immissionsseitig Konzentrationswerte (GE E /m³ - Europäische Geruchseinheit pro Kubikmeter) für den emittierten Geruchsstoff über das Ausbreitungsmodell berechnet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Übertragung auf die Häufigkeit von Geruchsstunden. Innerhalb des mit der (TA Luft 2021) eingeführten Ausbreitungsmodells AUSTAL wird das Vorliegen einer Geruchsstunde, ausgehend vom Stundenmittel der Konzentration, über einen festen Verhältniswert abgeschätzt. Ausbreitungsrechnung für Geruchsimmissionen Weiterführende Informationen Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeit im Nahbereich Es ist ein relativ einfaches Verfahren entwickelt worden, um die Häufigkeit der Beaufschlagung von Geruch in der Nähe von geruchsemittierenden Anlagen abschätzen zu können. Es wird dabei angenommen, dass die Gerüche an dem Immissionsort immer dann wahrnehmbar sind, wenn Wind aus Richtung der Anlage weht. Für bodennahe oder diffuse Quellen kann mit Hilfe der meteorologischen Windrichtungshäufigkeitsverteilung und einem bestimmten Sektor (60 °), die maximale Geruchshäufigkeit an einem nahen Immissionsort bestimmt werden. Die Entfernung zwischen Immissionsort und Geruchsquelle sollte dabei maximal 100 m betragen, da andernfalls die Verdünnung der Geruchsstoffe in der Atmosphäre keine sachgerechte Beurteilung mehr ermöglichen. Beispielhaft ist nachfolgend die Anwendung auf eine Punktquelle und einen punktförmigen Immissionsort dargestellt. Links: Beaufschlagungssektor für eine Punktquelle Q und einen Immissionsort I. Die beaufschlagte Windrichtung ist mit der grünen, gestrichelten Linie gekennzeichnet. Rot markiert ist der relevante Beaufschlagungssektor. Rechts: Windrichtungshäufigkeitsverteilung für den Standort, Abbildungen: LANUV Durch eine Verbindungslinie zwischen Emittent und Immissionsort wird die beaufschlagende Windrichtung ermittelt. Ausgehend davon wird ein Winkel von 30° an beiden Seiten der Verbindungslinie angebracht. Der in der Abbildung rot markierte Bereich ist der Beaufschlagungssektor, der in diesem Beispiel die Windrichtungen von 35° bis 94° enthält. Durch Addition der zu den Windrichtungen gehörenden Häufigkeiten berechnet sich die relative Häufigkeit die der Immissionsort durch Geruch beaufschlagt wird. Neben einzelnen Punktquellen können auch Flächen- bzw. Volumenquellen oder mehrere Quellen zusammen mit Hilfe dieser Methodik betrachtet werden. Des Weiteren ist es möglich die Betriebszeiten der zu untersuchenden Anlage berücksichtigt und relative Emissionshäufigkeit des Betriebes bestimmt werden. Es wird angenommen, dass Geruch ausschließlich zu diesen Zeiten emittiert wird. Die Beaufschlagungshäufigkeit wird dann unter der Voraussetzung ermittelt, dass in den Zeiten in denen der Betrieb emittiert, die gleiche Windrichtungshäufigkeitsverteilung im Vergleich zum Zeitraum eines Jahres vorliegt. Der vollständige Bericht "Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich" mit den weiterführenden Beschreibungen für die Behandlung anderer Quellsysteme (z. B. Flächenquellen) ist als PDF-Datei verfügbar. Festlegung des Beurteilungsgebietes und einheitliche Ermittlung von Emittenten Die Größe des Beurteilungsgebietes ist nach Anhang 7 TA Luft in der Regel so zu wählen, dass die Fläche einen Kreis mit dem Radius umfassen, welcher dem 30-fachen der Schornsteinhöhe entspricht bzw. mindestens 600 m vom Rand der Anlage misst. Jedoch sollten die Ausmaße mindestens so gewählt werden, dass eine sachgerechte Beurteilung der Situation möglich ist. Aufgrund der Vielzahl von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich ist es für eine sachgerechte Beurteilung hilfreich, die Größe des Beurteilungsgebietes nach einem festen Vorgehen zu bestimmen, sodass alle relevanten immissionsorte und Emittenten betrachtet werden. Dadurch beschränkt sich das Beurteilungsgebiet ausgehend von dem zu betrachtenden Emittenten nur auf die Immissionsorte mit schutzwürdiger Nutzung. Neben der Anwendung der Methode bei Tierhaltungsanlagen hat sich diese auch bei Industrieanlagen bewährt. In einem Beurteilungsgebiet werden die Immissionsorte betrachtet die: in dem Kreis mit dem Radius von 600 m um den zu betrachteten Emittenten liegen oder innerhalb der Isolinie mit der relativen Geruchshäufigkeit von ≥ 0,02 (2 %-Isolinie), verursacht durch den zu betrachteten Emittenten liegen (Die Isolinie bezieht sich auf die belästigungsrelevante Gesamtzusatzbelastung der Anlage und ist unter Berücksichtigung der tierspezifischen Gewichtungsfaktoren (Nr. 4.5 GIRL) und der Rundungsregeln (Nr. 4.6 GIRL) zu bestimmen) Anmerkung: Die 2 %-Isolinie ist nicht mit den 2 % (relative Häufigkeit von 0,02) der Irrelevanzregelung gleichzusetzen Betrachtung der Immissionsorte, Abbildung: LANUV In dem Beispiel werden in der Abbildung oben durch die Festlegung des Beurteilungsgebietes lediglich die Immissionsorte I1, I2 und I3 betrachtet. Der Punkt I4 liegt außerhalb des 600 m Radius und der 2 %-Isolinie der zu betrachtenden Anlage A1. Nun müssen alle Emittenten ermittelt werden, die neben dem zu betrachteten Emittenten A1 einen relevanten Einfluss auf die zuvor festgelegten Immissionsorte haben. Es werden die Emittenten betrachtet: die in dem Kreis mit dem Radius von 600 m um einen der ermittelten Immissionsorte liegen oder deren Isolinie mit der relativen Geruchshäufigkeit von ≥ 0,02 („2 %-Isolinie“) die ermittelten Immissionsorte beinhaltet oder berührt. Betrachtung der Emittenten, Abbildung: LANUV Die zusätzlich zu betrachtenden Emittenten sind die Anlagen A2 und A4. Der Emittent A4 liegt innerhalb des 600 m Radius um I3 und die 2 %-Isolinie der Anlage A2 beinhaltet den Immissionsort I1. Die Anlage A3 muss nicht betrachtet werden, da diese außerhalb der jeweiligen 600 m Radien der Immissionsorte liegt und die 2 %-Isolinie keinen der zu betrachtenden Immissionsort berührt oder beinhaltet. Anhand dieser Betrachtungsweise ist es möglich den Immissionsbeitrag eines jeden Emittenten an jedem Immissionsort zu bestimmen. So kann einzeln geprüft werden, ob eine Anlage relevant ist oder inwieweit Minderungsmaßnahmen eine Auswirkung auf die Belastung haben.
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