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WFS) zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn

WFS) zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz

Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Änderungen Artenanhänge 2023) Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2017/160 vom 20. Januar 2017 Änderungen Artenanhänge 2017 (PDF) Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2016/2029 vom 10. November 2016 Änderungen Artenanhänge 2016 (PDF) Wesentliche Änderungen zur Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006 und zur Formular-Verordnung (EU) Nr. 792/2012 durch die neuen Verordnungen (EU) Nr. 2015/56 und 2015/57 vom 15. Januar 2015 Änderungen DVO 2015 (PDF) Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) Nr. 1320/2014 vom 1. Dezember 2014 Änderungen Artenanhänge 2014 (PDF) Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 750/2013 vom 29. Juli 2013 Änderungen Artenanhänge 2013 (PDF) Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 101/2012 vom 6. Februar 2012 Änderungen Artenanhänge 2012 (PDF) Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte seit 01. März 2010 Kurzinformation „Anzeigepflicht für Tiergehege“ (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anzeigepflicht für Tiergehege“ . zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025

WFS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn

WFS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift)

BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

WMS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn

WMS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift)

BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

WMS) zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn

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