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Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohn- und Geschäftsgebäude

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftsgebäude"

Wohn- und Geschäftshaus Kumpstraße

Vorhabenbezogener BPlan - Wohn- und Geschäftsgebäude

Wohn- und Geschäftsgebäude

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftsgebäude"

ALDI SÜD setzt auf „Mixed Use“

ALDI SÜD ist nicht nur als Nahversorger im Süden Deutschlands aktiv, seit 2021 macht sich der Discounter auch im Immobiliensektor einen Namen und schafft neuen Wohnraum. Bei der Errichtung neuer Märkte setzt das Unternehmen vor allem im urbanen Raum auf Innovation: der Fokus liegt hier auf so genannten Mixed-Use-Projekten, die auf eine intelligente Verknüpfung von Wohnraum und Nahversorgung abzielen. Das in den 1980er Jahren entwickelte Konzept der „Stand-Alone-Märkte“ – eigenständige Gebäude mit Parkplätzen sowie einer Zuwegung – gilt heute als nicht mehr zeitgemäß und ist überwiegend im ländlichen Raum zu finden. Aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit sowie der immens gestiegenen Grundstücks- und Baukosten ist dieses Modell für Ballungsräume und Großstädte nicht mehr geeignet. ALDI SÜD kauft deshalb Bestandsimmobilien und entwickelt diese in enger Zusammenarbeit mit Partnern und Kommunen zu „Mixed Use“-Projekten. Ein gelungenes Beispiel hierfür befindet sich in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen, einer bevorzugten Wohnlage südlich des Mains, gegenüber der Altstadt. Hier erwarb ALDI SÜD im Jahr 2022 ein leerstehendes, sechsgeschossiges Büro- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von 3.500 Quadratmetern sowie einer Mietfläche von rund 8.000 Quadratmetern. Das Gebäude wurde Ende der 1960er Jahre erbaut und ab 2000 von der Deutschen Bahn genutzt; im Erdgeschoss befanden sich seit Anfang der 1970er Jahre unterschiedliche Lebensmitteleinzelhändler. Nahversorgung und Wohnen In Kooperation mit der Stadt Frankfurt und mit Unterstützung von Albert Speer + Partner GmbH (Generalplanung) sowie der Goldbeck GmbH (Bauausführung) baut ALDI SÜD unter der Federführung des Local Office Rhein-Main den früheren Bürostandort der Deutschen Bahn in ein modernes Wohngebäude mit Gewerbenutzung um. Hierbei werden standortindividuelle Faktoren berücksichtigt. Entsprechend des lokalen Nutzungsbedarfs hat sich das Unternehmen mit der Kommune auf einen Wohnungsmix von 2- bis 5-Zimmer-Appartements geeinigt, um sowohl Singles als auch Klein- und Großfamilien anzusprechen. Im Erdgeschoss entsteht die 33. ALDI SÜD-Filiale in Frankfurt. Zur Revitalisierung der Bestandsimmobilie wurde ein nachhaltiges Konzept entwickelt, das den Rückbau und den Wiederaufbau von Teilen des Gebäudes umfasst: Nach dessen Entkernung sowie einer umfangreichen Sanierung wird dieses um ein Staffelgeschoss in modularer Holzbauweise erweitert. Um den 60er-Jahre-Bau auch energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen, werden bei der neuen Fassade seriell gefertigte Platten mit entsprechendem Dämmwert gesetzt – hierfür wurden Fördermittel der KfW bereitgestellt. Es entstehen 83 Wohneinheiten von 45 bis 130 Quadratmetern, die Vermarktung der Appartements übernimmt ein Maklerbüro mit regionaler Expertise. Die Nettokaltmiete beträgt pro Quadratmeter mehr als 20 Euro – „Discounterpreise“ sind aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten nicht möglich. Dafür haben Mieterinnen und Mieter ab dem dritten Stock nach Norden hin einen Panoramablick auf die Frankfurter Skyline. Neue Impulse für die Stadtentwicklung Für die Stadt Frankfurt ist das neu entstehende Gebäude in der Oskar-Sommer-Straße 15 und 17 ein Vorzeigeprojekt, denn die Revitalisierung leerstehender Büroflächen als Wohnraum ist auch in der hessischen Finanzmetropole ein großes Thema. Der Spatenstich erfolgte im Februar 2025, bereits kurz vor Weihnachten wurde die Gebäudehülle geschlossen, parallel startete der Innenausbau. Bis 2027 sollen alle 83 Wohnungen vermietet sein, die neue ALDI SÜD-Filiale im Erdgeschoss eröffnet voraussichtlich im August 2026. Der Standort in Sachsenhausen verfügt nicht nur über eine attraktive Lage in der Innenstadt, er ist außerdem verkehrstechnisch sehr gut an den ÖPNV angebunden, ebenso an den Hauptbahnhof und den Flughafen Frankfurt. Auch in weiteren Stadtteilen der Mainmetropole ist ALDI SÜD als Immobilienentwickler aktiv. An der Leipziger Straße in Bockenheim – einem studentisch geprägten Viertel - entsteht ein neues „Mixed Use“-Projekt. Auch hier hat der Discounter eine Bestandsimmobilie mit einem Nahversorger im Erdgeschoss erworben und plant eine Aufstockung des Gebäudes: Ausgerichtet auf die lokalen Bedarfe werden hier 70 Appartements für Studierende erstellt. Albert Speer und Partner GmbH KfW Energetische Sanierung ALDI SÜD (o.J.): ALDI SÜD revitalisiert das „OSS“ ASP+P (19.02.2025): Es geht los in Frankfurts Oskar-Sommer-Straße 15+17 – Die Zukunft gestalten wir! Frankfurter Rundschau (24.09.2025): Wohnen bei Aldi – vier Projekte in Frankfurt bauart/beratende ingenieure(02.10.2025): Richtfest in Frankfurt - aus Büroflächen werden Wohnungen Entwicklungsstadt (29.12.2025): Wohnen über dem Supermarkt: Umnutzungsprojekt in Sachsenhausen schreitet voran

Forschungscampus 'Flexible Elektrische Netze (FEN)' DC-Sozio-Ökonomik: Niche Readiness und Marktdiffusion von DC-Technologien (für Verteilnetze)

Gesetzesänderungen im Artenschutz

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anzeigepflicht für Tiergehege“ . Jahr Änderung 2023 Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 2017 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2017/160 vom 20. Januar 2017 2016 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) 2016/2029 vom 10. November 2016 2015 Wesentliche Änderungen zur Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006 und zur Formular-Verordnung (EU) Nr. 792/2012 durch die neuen Verordnungen (EU) Nr. 2015/56 und 2015/57 vom 15. Januar 2015 2014 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EU) Nr. 1320/2014 vom 1. Dezember 2014 2013 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 750/2013 vom 29. Juli 2013 2012 Wesentliche Änderungen der Artenanhänge der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch Verordnung (EG) Nr. 101/2012 vom 6. Februar 2012 2010 Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte seit 01. März 2010 Kurzinformation „Anzeigepflicht für Tiergehege“ (PDF) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

WFS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn

WFS zum Bebauungsplan BPlan 148 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (Urschrift) der Gemeinde Bad Zwischenahn im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

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