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Standorte geschützter Arten (Pflanzen) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Erfassung von geschützten Pflanzenarten im Landkreis Hameln-Pyrmont

Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes bei der Wiedervernässung von Mooren: Entwicklung von Leitlinien zur Lösung und Minderung potenzieller Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz

Artenschutz-Prüfung per Knopfdruck

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Ein Baustein ist dabei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Mit dem neuen Artenschutzfachbeitrag-Tool (AFB-Tool) steht ab sofort ein digitales Instrument zur Verfügung, das Genehmigungsprozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt. Das Instrument wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Auftrag gegeben. Entwickelt und umgesetzt wurde es vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Ziel ist es, die Prüfung von Artenschutzbelangen bei Windenergieprojekten digital, transparent und deutlich schneller zu gestalten. „Damit schaffen wir zeitraubende Bürokratie ab und können Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. An den hohen Standards für den Artenschutz ändert das nichts: Das Verfahren greift auf die landesweit verfügbaren Daten zu sensiblen Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäusen zu“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter bei der Windenergie in Deutschland. Grundlage für die anhaltend hohe Dynamik war von Beginn an die Arbeit mit der Task-Force Industrie- und Energietransformation. Auch die Idee für das neue Artenschutz-Tool ist hier entstanden. Es ist ein weiterer Beleg dafür, wie effektiv wir Stück für Stück Bremsen beim Windenergieausbau lösen und die Rahmenbedingungen weiter verbessern", unterstreicht Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. „Das AFB-Tool zeigt, wie Naturschutz und Klimaschutz gemeinsam gelingen können“, betonte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Dass beide Kompetenzen im LANUK gebündelt sind, ist eine besondere Stärke. So können wir die artenschutzrechtliche Prüfung digital vereinfachen und den naturverträglichen Ausbau der Windenergie unterstützen.“ Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen müssen mögliche Auswirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft werden. Der sogenannte Artenschutzfachbeitrag (AFB) ist ein zentraler Baustein der Genehmigung von Windenergieanlagen. Damit weisen Antragsteller nach, dass geschützte Arten durch die Anlage nicht gefährdet werden. Bisher mussten die Daten für jede Anlage oft mühsam im Rahmen von zeitraubenden Kartierungen neu erhoben werden. Diese Kartierung kann jetzt entfallen, da man über eine digitale Schnittstelle auf vorhandene Daten der öffentlichen Hand zugreifen kann. Zudem wird die Prüfung bei der Behörde digitalisiert und damit entscheidend vereinfacht. In Nordrhein-Westfalen wird damit das Beschleunigungspotential bestmöglich genutzt, das durch europarechtliche Vereinfachungen der Artenschutzprüfung beim Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht wird. Mit dem neuen AFB-Tool können die behördlichen Prüfungen nun automatisiert durchgeführt werden. Per Knopfdruck erstellt das Tool automatisch – aber ohne Einsatz von KI – einen Artenschutz-Fachbeitrag, der die relevanten Arten im jeweiligen Gebiet sowie mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Es greift dabei direkt auf die Daten zu, die das Land in den Naturschutzdatenbanken bereithält. Das System bewertet auch notwendige Schutzmaßnahmen automatisch und rechtssicher nach landesweit einheitlichen Standards – und das in wenigen Sekunden. Es ergänzt damit die zahlreichen Maßnahmen, die im Rahmen der Ausbauoffensive des Landes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ergriffen wurden. Das AFB-Tool ist ab sofort für alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten verpflichtend. Gutachterinnen, Gutachter und Fachleute aus den zuständigen Behörden werden ab dieser Woche darin geschult. Das System prüft automatisch die Regeln für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (§ 6b WindBG). Auch die fachliche Bewertung und die Erstellung artenschutzrechtlicher Stellungnahmen erfolgen fortan verbindlich über dieses einheitliche digitale Verfahren. Das neue, bundesweit bislang einmalige Verfahren unterstützt auch die Umsetzung europäischer Vorgaben zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Die integrierte digitale Prüfung von Artenschutzbelangen ist ein wichtiger Baustein, um Genehmigungsprozesse rechtssicher und gleichzeitig deutlich schneller zu gestalten. 2025 hat Nordrhein‑Westfalen einen neuen Rekord beim Ausbau der Windenergie erreicht. Mit Genehmigungen für insgesamt 6,1 Gigawatt konnte das Land die Leistung gegenüber 2024 (4,4 Gigawatt) deutlich steigern. Im Bundesländervergleich liegt Nordrhein-Westfalen damit an der Spitze: Mehr als jede dritte Windenergieanlage in Deutschland wurde mittlerweile in Nordrhein‑Westfalen genehmigt. Auch die Ausschreibungsergebnisse bestätigen die positive Entwicklung: 2025 erhielten Projekte mit einer Leistung von 4,2 Gigawatt einen Zuschlag. zurück

Verbreitung geschützter Arten (Tiere) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Zusammenfassung in Karte 1 Arten und Biotope; LRP 2001

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Umweltministerium unterstützt Projekt zur Wildnis-Entwicklung der Goitzsche // Willingmann: „Spannendes Labor der Natur“

Die Wildnis ruft – und das nicht in Kanada oder Alaska, sondern direkt vor der Haustür, mitten in Deutschland und Sachsen-Anhalt! Auf einer Teilfläche des einstigen Bitterfelder Braunkohlenreviers darf sich die Natur seit Beginn der 2000er Jahre weitestgehend ohne Eingriffe des Menschen entwickeln. Die „Goitzsche-Wildnis“ der BUNDstiftung umfasst mittlerweile rund 1.300 Hektar. Das langfristig angelegte Naturschutzprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird vom Umweltministerium auch in den kommenden Jahren unterstützt. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte dafür heute vor Ort zwei Förderbescheide aus EU- und Landesmitteln über insgesamt 758.000 Euro – für die weitere Entwicklung der Wildnis-Fläche sowie Angebote zur Umweltbildung für Jung und Alt. Willingmann sagte: „Vom Tagebau zur Wildnis: Ein Teil der ehemaligen Braunkohleflächen an der Goitzsche ist zum Lebensraum für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten geworden. Wo Menschen fast 100 Jahre lang das braune Gold abbauten, hat die Natur die Flächen zurückerobert und ein einzigartiges Mosaik aus Seen, Wäldern, Trockenrasen und Feuchtgebieten geschaffen. Die Goitzsche wird so zu einem Labor der Natur, das aber auch für Menschen interessant ist. Daher unterstützen wir neben der weiteren Entwicklung der Goitzsche-Wildnis auch die Entwicklung von Angeboten zur erlebnisreichen Vermittlung des Projekts.“ Ralf Meyer, Projektleiter „Goitzsche-Wildnis“ bei der BUNDstiftung, ergänzte: „Ich bin heute sehr froh, dass die Mütter und Väter der Goitzsche-Wildnis, allen voran Sachsen-Anhalts ehemalige Umweltministerin Dr. Heidrun Heidecke, vor mehr als 25 Jahren die Weitsicht und Durchsetzungskraft hatten, Tagebauflächen für die ungestörte Entwicklung der Natur zu reservieren. So entstanden nicht nur faszinierende Lebensräume mit zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, diese hautnah zu erleben. Mit beiden Förderungen können Artenschutz- und Bildungsmaßnahmen deutlich intensiviert werden.“ Details zum Förderprojekt „Refugium Goitzsche-Wildnis“ Die Förderung über rund 475.000 Euro zur weiteren Entwicklung der Wildnis-Fläche bis Mitte 2029 erfolgt über das Programm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“; die Fördermittel stammen zu 80 Prozent von der EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) und zu 20 Prozent vom Land. Damit werden u.a. konkrete Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten, die Dokumentation zu Artenvielfalt und fortschreitender Wildnis-Entwicklung, Maßnahmen zur Besucherlenkung, die Durchführung von Wildnis-Tagen sowie der Betrieb von Live-Kameras etwa am Fischadler-Horst unterstützt. Details zum Förderprojekt „Die Goitzsche im Wandel“ Die Schaffung von Angeboten zum Wildnis-Erleben im Rahmen der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ werden bis Ende 2029 mit rund 283.000 Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung“ gefördert; insgesamt investiert die BUNDstiftung hierfür knapp 405.000 Euro. Zielgruppen sind vor allem Ferienkinder, Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch Erwachsene, Familien und Vereine. Die von der BUNDstiftung entwickelten pädagogischen Angebote nehmen die wachsende Wildnis sowie die regionale Tier- und Pflanzenwelt in den Fokus und stellen einen Bezug zu Naturschutz und Umweltthemen her. Interessierte können beispielsweise die spannende Welt der Insekten erleben, Pflanzen und Vögel in der Goitzsche-Wildnis kennenlernen oder sich über uralte Zeitzeugen wie Moor-Eichen und Findlinge informieren. Die Goitzsche-Wildnis ist heute Lebensraum und Rückzugsort für viele seltene und zum Teil geschützte Arten wie etwa Fisch- und Seeadler, Kranich, Kreuzkröte, Biber, Fischotter oder Rohrdommel. Großer Pluspunkt: Die Flächen werden weder forstlich oder landwirtschaftlich noch für die Fischerei genutzt. Daher können sich Wälder wie Gewässer ungestört entwickeln und die Böden sind vor Düngemitteln und Pestiziden geschützt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):

Nr.: 4/2012 Halle (Saale), 11.05.2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31. März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein- gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf. CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora. Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011 geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal- tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt. In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund 1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit- tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython. Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht- programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar, in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische Flachrückenschildkröte. Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben- de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver- marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen, gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und Abgottschlange sowie Königspython. Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet- seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge- setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung informieren. Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle, dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1

Vegetation und Pflanzenarten auf potenziellen Flächen im Rahmen des Masterplans Ems 2050 - ökologische Uferentwicklung

Vor dem Hintergrund des Vertragsabschlusses zum Masterplan Ems 2050 hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde im Zuge ihrer Beratung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee Bedarf an abiotischen und biotischen Daten für ausgewählte Bereiche an den Ufern des DEK und der Unterems. Dieser Bedarf umfasst u. a. Daten zur Vegetation. Basierend auf den in 2020 kartierten bzw. klassifizierten Biotoptypen in den Pilot- und Referenzflächen Aschendorf, Brahe, Nüttermoor und Nendorp wurde ein Untersuchungsdesign für Vegetationsaufnahmen erarbeitet. Sie setzen sich zusammen aus randomisiert ausgewählten Flächen, stratifiziert nach den Biotoptypen, und aus Flächen entlang von Transekten, die nicht nur auf Basis der Biotoptypen, sondern auch auf Basis von hydromorphologischen Kriterien (Watt, Steinschüttung, Priele, etc.). Über 300 Vegetationsaufnahmen sind im Frühling (Mai 2022) und Sommer (August 2022) mit einer Fläche von 25 m² von der Firma WSP Deutschland erhoben worden. Folgende Daten wurden erfasst: -Pflanzenarten - Deckung - Vegetationsschicht - Dominanzarten - Koordinaten der räumlich verortete Beprobungsflächen/Vegetationsaufnahmen - Geschützte Arten - Gefährdete Arten - Pflanzensoziologische Einheit - typische Begleitarten der pflanzensoz. Einheit - Stetigkeit der Pflanzenart. Diese Daten sind in folgende Datensätzen vorhanden: - Vegetationsaufnahme_ASD_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_BRA_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_NEN_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_NUE_v3.xlsx - 2022_Veg_ASD_P_R_v1.shp - 2022_Veg_BRA_P_R_v1.shp - 2022_Veg_NEN_P_R_v1.shp - 2022_Veg_NUE_P_R_v1.shp

Insekten des Landes Brandenburg

Nachweise geschützter und gefährdeter Insekten - Artenauswahl der Libellen (Odonata), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) mit Schwerpunkt Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Förderung Biotoppflegemaßnahmen im NSG in 2022

Pflegearbeiten in zwei Biotopen in Bornich und St. Goarshausen im Naturschutzgebiet „Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley“ um Bestände von geschützten Arten zu erhalten.

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