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Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: II. Modelle, die die inhaerenten Potenzen zur Krebsbildung 'spontan' oder nach Provokation durch Initiatoren oder Promotoren der Umwelt freigeben

Das Projekt "Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: II. Modelle, die die inhaerenten Potenzen zur Krebsbildung 'spontan' oder nach Provokation durch Initiatoren oder Promotoren der Umwelt freigeben" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Genetik.Individuen aus Wildpopulationen von Xiphophorus (Freiland oder Labor) sind insuszeptibel fuer Krebsbildung. Dagegen sind Individuen aus panmiktischen Bastardpopulationen zu etwa 5 Prozent suszeptibel und bilden Retikulosarkome, Lymphosarkome, Leiomyosarkome, Rhabdomyosarkome, Fibrosarkome, intestinale Fibrome, Karzinome (Gallenblase, Niere, Leber, Pankreas, Schilddruese), Schuppenzellkarzinome, Papillome, Neuroblastome, Retinoblastome, Ganglioneurome, Neurilemmome, Melanome. Manche Populationsbastarde bilden die Tumoren 'spontan', andere nach Behandlung mit mutagenen Agenzien (Initiatoren), wiederum andere nach Behandlung mit zelldifferenzierenden Agenzien (Promotoren). Das xiphophorine Genom enthaelt also Krebsdeterminanten, auch dann, wenn keine Tumoren auftreten. Sie geben sich meist als Entwicklungsgene zu erkennen, repraesentieren Grundelemente der metazoischen Organisation, und sind als solche in der Evolution konservativ. Sie werden von flexiblen Systemen von Kontrollelementen reguliert, die nach Darwinistischen Prinzipien populationsspezifisch divers evoluiert sind. Folgende Test-Modelle fuer Melanombildung zeigen dies: a) Durch Introgressionsstrategien transferierten wir einzelne genetisch definierte Entwicklungsgene aus Wildpopulationen in Genome anderer Wildpopulationen, die ihre eigenen Entwicklungsgene durch anders organisierte Kontrollelemente regulieren. Nach Ersatz entscheidender Kontrollelemente des betreffenden Entwicklungsgens durch unbrauchbare fremde Kontrollelemente, entstehen 'spontan'Tumoren (S-Modell). b) Die gemeinsame Introgression einer Tumordeterminanten und ein mit ihr gekoppeltes Kontrollelement (Suppressorgen) in das fremde Genom garantiert primaer Tumorfreiheit; doch kann Tumorbildung bei bis zu 40Prozent der Tiere durch Initiatoren (somatische Mutation des Suppressorgens) provoziert werden (I-Modell). Promotoren sind beim I-Modell wirkungslos. c) Auch die Introgression einer Krebsdeterminanten zusammen mit einem die Stammzelldifferenzierung retardierenden Kontrollelement (ein onkostatisches Gen) garantiert Tumorfreiheit; doch durchbrechen schon geringe Dosen von Tumorpromotoren die Retardation der Zelldifferenzierung bei bis zu 100 Prozent der Tiere, die nun alle Tumoren bilden. Waehrend der Berichtszeit sind rund 100 karzinogen-verdaechtige Agenzien an rund 7000 Tieren am I- und P-Modell geprueft worden. Die meisten karzinogenen Agenzien erwiesen sich als Tumorpromotoren. Der Befund, dass die staerksten Promotoren, z.B. Androgene (Testosteron, Methyltestosteron, Trenbolon), Oestrogene (Ethinylestradiol, Diethylstilbestrol), das Antioestrogen Tamoxifen, sowie Vitamin-A-Saeure an tumortragenden Tieren Tumorregressionen provozieren, fordert zu weiteren Studien auf.

Phyto-Estrogens and Hormonally Active Environmental Chemicals: Possibilities and Limitations of Comparative Risk Evaluations

Das Projekt "Phyto-Estrogens and Hormonally Active Environmental Chemicals: Possibilities and Limitations of Comparative Risk Evaluations" wird/wurde gefördert durch: Ciba-Geigy AG. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Impact of Intrafollicular Sulfated Steroids on Follicular Cells and the Oocyte's Developmental Capacity in Cattle

Das Projekt "Impact of Intrafollicular Sulfated Steroids on Follicular Cells and the Oocyte's Developmental Capacity in Cattle" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie der Groß- und Kleintiere mit Tierärztlicher Ambulanz.Steroid hormones are essential in orchestrating oocyte maturation, i.e. estrogens of follicular origin support the development of the female gamete and fertilization. In this project the concentration of free and conjugated estrogens during follicular development will be analysed and compared to local concentrations in the developing follicle. Cattle are suitable animal models because of the accessibility and suitability for frequent examination and sampling. Furthermore, it has been useful for understanding several features of human reproduction including follicular dynamics, the fate of the emerging follicles is orchestrated mainly by gonadotropins and steroid hormones in a similar manner. Ovarian SULT1E1 participates locally in the regulation of follicular estrogen activity. The ESTcatalysed down-regulation of estrogen activity enables normal ovulation. Conversely, sulfoconjugated estrogens may also be precursors of the production of free estrogens depending on estrogen sulfatase (StS) acitivity. In mammals, follicular luteinisation/ovulation is triggered by a surge in LH and is characterised by numerous physical and biochemical changes, including the decreased production of estradiol (E2). This loss in E2 biosynthetic capacity has been explained by a marked decrease in the expression of key steroidogenic enzymes involved in the follicular production of active estrogens. However, little is known about the regulation of enzymes/proteins responsible for the inactivation and elimination of estrogens, as mediated for example by EST during this period.

Transport und Speicherung von Spurenelementen im menschlichen Organismus

Das Projekt "Transport und Speicherung von Spurenelementen im menschlichen Organismus" wird/wurde ausgeführt durch: Hahn-Meitner-Institut Berlin GmbH.Monitormaterialien fuer die Bestimmung von Spurenelementveraenderungen in Mensch und Umwelt; Untersuchung der Funktion des menschlichen Skelettsystems als Spurenelementsdepot; Bestimmung der organischen Traegermolekuele von Spurenelementen; Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Spurenelementverschiebungen und Stoffwechselvorgaengen (z.B. Diabetes); Untersuchung des Einflusses von Sexualhormonen auf den Spurenelementmetabolismus.

Detoxification von Mykotoxinen in Hefe - Phase II

Das Projekt "Detoxification von Mykotoxinen in Hefe - Phase II" wird/wurde gefördert durch: Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Department für Angewandte Genetik und Zellbiologie.Pflanzenpathogene Pilze der Gattung Fusarium verursachen agronomisch bedeutende Krankheiten auf Getreide. Zusätzlich zur Ertragsminderung kommt es dabei zur Kontamination des Erntegutes mit Mykotoxinen. Für die wichtigsten Fusarium-Toxine, das als Proteinbiosynthese-Inhibitor wirkende Deoxynivalenol (DON) und das stark östrogen wirksame Zearalenon (ZON), sind nun nach toxikologischer Evaluierung EU-weite gesetzliche Maximalwerte in Vorbereitung. Die im Feld vom Pilz gebildeten Metaboliten stellen eine Gesundheitsgefährdung für Tier und Mensch dar. Allerdings sind pflanzliche und tierische Zellen (und wahrscheinlich der toxinproduzierende Pilz selbst) in gewissem Ausmaß imstande, die Mykotoxine in ungiftige Konjugate überzuführen. In diesem Projekt sollen die beteiligten Entgiftungsenzyme, die UDP-Glucuronosyl-transferasen (UGT) und Sulfotransferasen (SULT) charakterisiert, sowie die gebildeten Mykotoxin-Konjugate mittels instrumenteller Analysenverfahren untersucht werden. Ziel des Projektes ist es, Bäckerhefe genetisch so zu verändern, dass die Detoxifikationsaktivität von exprimierten UGT- oder SULT-Kandidatengenen phänotypisch beobachtet werden kann, entweder in Form von Wachstum auf gifthältigem Medium, oder mithilfe von geeigneten östrogen-regulierten Reportergenen. Da die Säuger-UGTs im Lumen des endoplasmatischen Retikulums lokalisiert sind und Hefe das Ko-Substrat UDP-Glucuronsäure (UDP-GlcUA) nicht bilden kann, muss allerdings zuerst die Fähigkeit zur Biosynthese von UDP-GlcUA und möglicherweise auch jene zum effizienten Transmembran-Transport bereitgestellt werden. Derartige Stämme und solche, die das Sulfotransferase-Kosubstrat PAPS ('aktives Sulfat') effizient bereitstellen, sollen als Wirtszellen für die funktionelle Expression von humanen bzw. tierischen UGTs, sowie von tierischen und pflanzlichen SULTs dienen. Auch im Genom von Fusarium graminearum identifizierte UGT bzw. SULT-Gene sollen getestet werden. Neben der funktionellen Charakterisierung von heterologen UGT und SULT Genen soll auch getestet werden, ob sich endie hergestellten Hefestämme als Bioreaktoren zur Herstellung von Mykotoxinkonjugaten verwendet werdeneignen. Diese sind als Referenzsubstanzen für die Entwicklung von Analysenmethoden wichtig. Wenn es gelingt, die fremden Entgiftungsenzyme funktionell in Hefe zu rekonstituieren, hätte dies Bedeutung weit über den Aspekt der Mykotoxine hinaus. Ein Satz von Hefestämmen, die jeweils nur ein Detoxifikationsgen exprimieren, wäre generell für das Studium des Metabolismus von Medikamenten und anderen Substanzen sehr nützlich.

Further development of test methods for hormonally active pharmaceuticals and other substances

Sensor cell lines have been developed to monitor rapid non-genomic signalling cascades influenced by endocrine-active substances. These in-vitro bioassays were created by genetically modifying G-protein coupled estrogen receptor (GPER1) expressing cells to become artificial fluorescent signalosomes. Both GPER1 agonists and antagonistic compounds were used to characterize the respective sensor cells. The bioassays were then used to screen for potential endocrine-disrupting substances. In addition, these assays have been used to evaluate influent and effluent from advanced treatment units in several wastewater treatment plants. Veröffentlicht in Texte | 132/2024.

Chemikalien in der Umwelt

Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – ⁠ PBT ⁠), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure (⁠ PFOA ⁠) ist ein PBT-⁠ Stoff ⁠ und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der ⁠ POP ⁠-Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können ⁠ PFOA ⁠ oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das ⁠ Klima ⁠ werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – ⁠ REACH ⁠-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (⁠ REACH ⁠) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (⁠ OECD ⁠) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠ REACH ⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠ CLP ⁠-VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).

Further development of test methods for hormonally active pharmaceuticals and other substances

Sensor cell lines have been developed to monitor rapid non-genomic signalling cascades influenced by endocrine-active substances. These in-vitro bioassays were created by genetically modifying G-protein coupled estrogen receptor (GPER1) expressing cells to become artificial fluorescent signalosomes. Both GPER1 agonists and antagonistic compounds were used to characterize the respective sensor cells. The bioassays were then used to screen for potential endocrine-disrupting substances. In addition, these assays have been used to evaluate influent and effluent from advanced treatment units in several wastewater treatment plants.

ChemInfo informiert zu Aspartam

Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungs­mittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der ⁠ WHO ⁠ erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten ⁠ Exposition ⁠ tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum ⁠ Stoff ⁠ sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Human biomonitoring initiative (HBM4EU): Human biomonitoring guidance values (HBM-GVs) derived for bisphenol A

The "European Human Biomonitoring Initiative" (HBM4EU) derives human biomonitoring guidance values (HBM-GVs) for the general population (HBM-GVGenPop) and/or for occupationally exposed adults (HBM-GVWorker) for several priority substances and substance groups as identified by policy makers, scientists and stakeholders at EU and national level, including bisphenol A (BPA). Human exposure to BPA is widespread and of particular concern because of its known endocrine-disrupting properties. Unlike the conjugated forms of BPA circulating in the body, free BPA is known to interact with the nuclear estrogen receptors. Because free BPA is considered to be more toxicologically active than the conjugated forms (e.g. BPA-glucuronide (BPA-G) and BPA-sulfate (BPA-S)), its measurement in blood provides the superior surrogate of the biologically effective dose. However, considering the difficulty of implementing blood sampling in large HBM cohorts, as well as the current analytical capacities complying with the quality assurance (QA)/quality control (QC) schemes, total BPA in urine (i.e. the sum of free and conjugated forms of BPA measured after an hydrolysis of phase II metabolites) was retained as the relevant exposure biomarker for BPA. HBM-GVGenPop for total BPA in urine of 230 (my)g/L and 135 (my)g/L for adults and children, respectively, were developed on the basis of toxicological data. To derive these values, the concentrations of urinary total BPA consistent with a steady-state exposure to the temporary Tolerable Daily Intake (t-TDI) of 4 my/kg bw/day set in 2015 by the European Food Safety Authority (EFSA) were estimated. The BPA human physiologically-based pharmacokinetic (PBPK) model developed by Karrer et al. (2018) was used, assuming an oral exposure to BPA at the t-TDI level averaged over 24 h. Dermal uptake of BPA is suspected to contribute substantially to the total BPA body burden, which in comparison with the oral route, is generating a higher ratio of free BPA to total BPA in blood. Therefore, an alternative approach for calculating the HBM-GVGenPop according to the estimated relative contributions of both the oral and dermal routes to the global BPA exposure is also discussed. Regarding BPA exposure at the workplace, the steady-state concentration of urinary total BPA was estimated after a dermal uptake of BPA that would generate the same concentration of free BPA in plasma (considered as the bioactive form) as would a 24 h-averaged intake to the European Chemicals Agency (ECHA)'s oral DNEL of 8 (my)g BPA/kg bw/day set for workers. The predicted concentration of urinary total BPA at steady-state is equivalent to, or exceeds the 95th percentile of total BPA in urine measured in different European HBM studies conducted in the general population. Thus, no HBM-GVWorker was proposed, as the high background level of BPA coming from environmental exposure - mostly through food intake - is making the discrimination with the occupational exposure to BPA difficult. © 2021 The Author(s)

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