Das Projekt "Teilprojekt 2: Implementierung^Geteilte und vernetzte (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums, Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik.Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Das Projekt "Klimaschutzrecht und Nachhaltigkeitswende des Finanzbereichs, insbesondere im deutsch-französischen Vergleich, Rahmen für Klimaschutzinvestitionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht ein interdisziplinäres Team unter Leitung des Öko-Instituts im Projekt 'Rahmen für Klimaschutzinvestitionen'. Das Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkt- und Investmentrecht sowie das Bilanz- und Steuerrecht werden dahingehend analysiert, ob sie rechtliche Hemmnisse beinhalten und Anreize vernachlässigen, die Kapitalgeber und Kapitalnehmer davon abhalten, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet das Öko-Institut gemeinsam mit Prof. Oelkers, Prof. Wendt, dem Ecologic Institut und der Business Communications Consulting GmbH (BCC) im Anschluss Vorschläge zur Verbesserung der Investitionsbereitschaft in den Bereichen 'Energieeffizienz in Unternehmen', 'Infrastrukturmaßnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich', 'Erzeugung, Transport und Speicherung erneuerbarer Energien' und 'Erhalt von Wald als CO2-Senke.'
Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Boos Hummel & Wegerich.A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts (Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie Maßnahmen des Energiekonzepts im Rahmen der EnWG-Novelle)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: White & Case LLP.
Das Projekt "Juristische Beratung zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hogan & Hartson Raue LLP.
Das Projekt "Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Institut für Umweltrecht.Darstellung und Analyse der Neuregelung des Systems oeffentlicher und privater Entsorgung durch das KrW-/AbfG (Vergleich der Privatisierungsmoeglichkeiten nach altem Abfallgesetz und neuem KrW-/AbfG; Systematisierung der Privatisierungsformen; Untersuchung der Vereinbarkeit der Neuregelung mit hoeherrangigem Recht, insbesondere der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und dem europaeischen Recht; Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die fuer Privatisierungen im Bereich der Abfallentsorgung eine Rolle spielen - insbesondere oeffentliches Organisationsrecht, Gebuehrenrecht, Kartell-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Versuch einer rechtspolitischen Bewertung der Neuregelung hinsichtlich der Steuerungsfaehigkeit der Regelungen selbst und der Auswirkungen auf die Steuerungsmoeglichkeiten der oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger).
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