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Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen

Das Projekt "Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen" wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, Institut für Ökologische Chemie.Versuche mit perfundierter Rattenleber und mikrosomalen Systemen von verschiedenen Wirbeltierspezies an Perchlorbutadien zum Vergleich mit Ganztierversuchen. Fortsetzung der Untersuchungen ueber den Einfluss von Umweltchemikalien (Trichloraethylen, chlorierte Aniline und Phenole, Tribunil, Toxaphenkomponenten u.a.) auf Enzymaktivitaeten des Auges, Untersuchung der Membranpermeabilitaet der Linsenkapsel. Fortsetzung von Versuchen mit P-Cl-Anilin und 3,4-Dichloranilin und Bodenmikroorganismen. Umwandlung von Tribunil durch Bodenmikroorganismen. Vergleichende Untersuchung der Umwandlung von Aldrin, Endo- und Exodieldrin durch Bodenmikroorganismen zur Aufstellung von Struktur-Abbaubarkeitsbeziehungen.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Untersuchung bauphysikalischer Aspekte sowie der gesellschaftlichen Einstellung zu fassadenintegrierten Habitat-Systemen für Insekten (Urbl- UrbanInsects)

Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Untersuchung bauphysikalischer Aspekte sowie der gesellschaftlichen Einstellung zu fassadenintegrierten Habitat-Systemen für Insekten (Urbl- UrbanInsects)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Institut für Akustik und Bauphysik.

Forschergruppe (FOR) 2416: Space-Time Dynamics of Extreme Floods (SPATE), Teilprojekt: Koordinationsfonds

Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 2416: Space-Time Dynamics of Extreme Floods (SPATE), Teilprojekt: Koordinationsfonds" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Lehrstuhl für Ingenieurhydrologie und Wasserwirtschaft.Hochwasser sind aufgrund ihres hohen Schadenspotentials von großer Bedeutung für die Gesellschaft. Hochwasser sind aber auch auf Grund der auftretenden nichtlinearen Wechselwirkungen und Rückkopplungen, der interessanten Fragen der Verallgemeinerungsfähigkeit von Erkenntnissen und der resultierenden Notwendigkeit einer interdisziplinären Betrachtung ein sehr interessantes Forschungsthema. Die Entstehung und die maßgebenden Prozesse extremer Hochwasser sind bisher nicht sehr gut bekannt, aber neue, zeitlich und räumlich hochauflösende Daten und neue Ansätze zur Quantifizierung von Wechselwirkungen im Rahmen von koordinierten Forschungsarbeiten versprechen nunmehr einen großen Durchbruch. Ziel dieser Forschungsgruppe ist es, die Prozesse in der Atmosphäre, den Einzugsgebieten und den Flusssystemen sowie deren Wechselwirkungen, die zu extremen Hochwasserereignissen führen, in einer räumlich und zeitlich kohärenten Weise zu verstehen. Hierzu wurde ein innovatives und kohärentes Konzept wurde entwickelt, um so das Potenzial der Zusammenarbeit zwischen den Forschungspartnern zu maximieren. Es besteht aus drei Integrationsebenen: Forschungsthemen, die sich auf die wissenschaftlichen Fragen konzentrieren, Teilprojekte, die sich auf bestimmte Forschungsaufgaben konzentrieren, und ein gemeinsames Studienobjekt in Form von extremen Hochwasserereignissen in Deutschland und Österreich. Mit Hilfe von Skalen als verbindlichem Element ist der Forschungsplan in die Forschungsthemen: - Ereignisse und Prozesse, - räumliche (regionale) Variabilität, - zeitliche (dekadische) Variabilität sowie - Unsicherheit und Vorhersagbarkeit gegliedert. Die Mitglieder der Forschergruppe wurden so ausgewählt, dass ein Team führender Experten mit hervorragenden Fachkenntnissen, die sich in Bezug auf Prozesse, Methoden und regionalem Wissen ergänzen, gebildet wurde. Die Kooperations- und Kommunikationsstrategie wurde durch thematische Clustergruppen, die mehrere Teilprojekte bündeln, durch regelmäßige Treffen der Clustergruppen, das jährliche Projektsymposium und eine Cloud zum Datenaustausch umgesetzt. Die Cluster werden nun durch thematische Arbeitsgruppen ersetzt, die ergebnisorientiert methodische Entwicklungen vorantreiben sollen. Eine konsequente Umsetzung der Chancengleichheit und eine intensive Nachwuchsförderung waren wesentliche Merkmale der ersten Phase. Diese Aktivitäten werden bei hoher personeller Kontinuität nunmehr fortgesetzt um Wissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in hohem Maße zu fördern. Insgesamt werden die Ergebnisse der Forschergruppe das Verständnis des gekoppelten Systems von hochwasserauslösenden Prozessen in der Atmosphäre, den Einzugsgebieten und Flüssen grundlegend verändern, was erhebliche Auswirkungen auf eine Reihe von Wissenschaftsdisziplinen und die Gesellschaft haben wird.

Reallabor: Supply-Chain orientierte Energiewende trifft Dekarbonisierung der Industrie, Teilvorhaben: Erforschung des regionalen, sozioökonomischen Transfers mit Fokus auf Kommunikation und infrastrukturelles Regionalmanagement

Das Projekt "Reallabor: Supply-Chain orientierte Energiewende trifft Dekarbonisierung der Industrie, Teilvorhaben: Erforschung des regionalen, sozioökonomischen Transfers mit Fokus auf Kommunikation und infrastrukturelles Regionalmanagement" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Entwicklungsagentur Region Heide AöR.

Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Modell-Oekosystemen Boden-Pflanzen und aquatischen Systemen

Das Projekt "Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Modell-Oekosystemen Boden-Pflanzen und aquatischen Systemen" wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, Institut für Ökologische Chemie.Fortsetzung der Freilandversuche mit Pentachlornitrobenzol-C-14 und Pentachlorphenol-C-14 (erneute Behandlung). Untersuchung der Aufnahme, der Verteilung und des Metabolismus von Hexachlorbenzol-C-14 nach Saatgutbehandlung an Weizen unter Freilandbedingungen. Untersuchung des Schicksals von Buturon-C-14 (Seitenketten-markiert) in Weizen und Boden unter Freilandbedingungen. Untersuchung von Chloralkylen-9-C-14 in Karotten und Boden unter Freilandbedingungen.

Systematic sensitivity analysis for mechanistic geochemical models using field data from crystalline rock, Teilprojekt B

Das Projekt "Systematic sensitivity analysis for mechanistic geochemical models using field data from crystalline rock, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Clausthal, Institut für Endlagerforschung, Fachgebiet Endlagersysteme.

D. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

D. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union Die Änderungshistorie der in diesem Abschnitt genannten Rechtsvorschriften des Gemeinschafts- und Unionsrechts ist über das Internet unter www.eur-lex.europa.eu (Externer Link) abrufbar. Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der nachfolgenden Richtlinie): Artikel 7 Buchstabe b, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 22, 23 und Artikel 36 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 1, den Anhängen II und III sowie mit Artikel 2 und 4 der Richtlinie EU 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/ EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG ( ABl. L 252 vom 16.09.2016, Seite 118), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2018/970 (ABl. L 174 vom 10.07.2018, Seite 15) geändert worden ist 1.1 Artikel 1 und 2 des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union vom 23. September 2003 (ABl. EU Nummer L 236 Seite 17) in Verbindung mit Artikel 20 und Anhang II Nummer 8 Buchstabe E Nummer 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründeten Verträge (ABl. EU Nummer L 236 Seite 33) Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 1 und 7 der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 09. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf (ABl. EG Nummer L 322 Seite 20) Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 2, 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Gruppe A und Anhang II sowie mit Artikel 1 der Richtlinie 91/672/ EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr (ABl. L 373 vom 31.12.1991, Seite 29), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, Seite 356) geändert worden ist Artikel 2, 4 und 5 Absatz 1, Artikel 6, 6a und 6b Absatz 1 Satz 1, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8, 10, 12, 13, 16 bis 19, 20a bis 20c, 21 Absatz 1, Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 24 der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 05.08.2002, Seite 10), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Richtlinie 2014/100/EU (ABl. L 308 vom 29.10.2014, Seite 82) Bezogen auf die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern: Artikel 4, Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 2 und 16 und den Anhängen II und III der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013, Seite 90), die zuletzt durch die Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU (ABl. L 297 vom 13.11.2015, Seite 9) geändert worden ist Bezogen auf die Überwachung nach § 1 Nummer 6 des Seeaufgabengesetzes sowie auf die Regelungen über den Wachdienst nach Abschnitt A Nummer VI und VI.1 dieser Anlage: Artikel 3, Artikel 4 Absatz 11, Artikel 12, Artikel 13 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Artikel 14 bis 17, Artikel 19, Artikel 20, Artikel 23 bis 25 der Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (ABl. L 169 vom 27.06.2022, Seite 45) 6.1 Artikel 1 der Richtlinie 2003/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 (ABl. EU Nummer L 326 Seite 28) Artikel 3, 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1, Artikel 5, 6 Absatz 2, Artikel 8 bis 11 und 14 in Verbindung mit den Anhängen I und II sowie Artikel 1 und 2 der Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 47), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Durchführungsrichtlinie 2014/111/EU der Kommission vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/15/EG hinsichtlich der Annahme bestimmter Codes und diesbezüglicher Änderungen bestimmter Übereinkommen und Protokolle durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation ( IMO ) (ABl. L 366 vom 20.12.2014 Seite 83) Artikel 4 bis 6, Artikel 7 Absatz 1 und 2, Artikel 8 und 9, Artikel 11 bis 13, Artikel 14 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 1, Artikel 14a, Artikel 15 Absatz 1 bis 3, Artikel 16 bis 18, Artikel 18a Absatz 1 bis 6 und 8, Artikel 19 Absatz 1 bis 6 und 8 bis 10, Artikel 20 bis 22, Artikel 23 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 2 und 3, Artikel 29 in Verbindung mit den Anhängen I bis XI, XIV und XVII sowie den Artikeln 1 bis 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 57), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2017/2110 (ABl. L 315 vom 30.11.2017, Seite 61), in Verbindung mit Artikel 1 der Richtlinie 96/40/EG der Kommission vom 25. Juni 1996 zur Erstellung eines einheitlichen Musters für Ausweise der Besichtiger der Hafenstaatkontrolle (ABl. L 196 vom 07.08.1996, Seite 8). Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang I Kapitel 1 der in Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 1 Absatz 3 erster Anstrich, Absatz 4 und 5 sowie Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit den Anhängen I und II Kapitel A Teil 1 und Kapitel B der Richtlinie 96/50/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 9.3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nummer 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, Seite 1) Artikel 3 bis 7, 9 bis 11 Absatz 1, 5 und 6, Artikel 12 bis 15 Absatz 1 und 2, Artikel 16 bis 19 Absatz 1, Artikel 20 bis 22 Absatz 2, Artikel 23 bis 27 Absatz 4 und 5, Artikel 28 Absatz 1 bis 3, Artikel 29, Artikel 30 Absatz 1 bis 4, Artikel 31, Artikel 32 Absatz 1 bis 8 Satz 1, Artikel 34 Absatz 2, Artikel 35 Absatz 1 und 2, Artikel 36, Artikel 37 Absatz 1 bis 3 und die Artikel 39 und 40 der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.08.2014, Seite 146; L 146 vom 11.06.2018, Seite 8), geändert durch die delegierte Richtlinie 2021/1206/EU vom 30.04.2021 (ABl. L 261 vom 22.07.2021, Seite 45) Artikel 3, 5 bis 7 und 11 in Verbindung mit den Anhängen I bis V sowie mit den Artikeln 1 und 2 der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr (ABl. L 34 vom 09.02.1998, Seite 1) 1) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung (EG) Nummer 219/2009 (ABl. L 87 vom 31.03.2009, Seite 109) Artikel 3 bis 8, 11 Absatz 2 und 3, Artikel 12, 13, 15 und 17 in Verbindung mit den Anhängen I bis V sowie mit den Artikeln 1 und 2 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom 25.06.2009, Seite 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/411 vom 19. November 2019 (ABl. L 83 vom 19.03.2020, Seite 1) Artikel 4 Absatz 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 bis 4, Artikel 6 bis 8, Artikel 9 Absatz 1, 2 und 5, Artikel 10 bis 11a Absatz 1 der Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 02.07.1998, Seite 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/2109 (ABl. L 315 vom 30.11.2017, Seite 52) Für eine Übergangszeit bis zum 19. Dezember 2023 können Angaben nach Artikel 4 Absatz 2 und Angaben nach Artikel 5 Absatz 1 dem Fahrgastregisterführer der Gesellschaft oder dem landseitigen System der Gesellschaft, das demselben Zweck wie ein Fahrgastregisterführer dient, mitgeteilt werden. Artikel 1 bis 9 der Richtlinie 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates. Artikel 3 bis 5 - im Hinblick auf Gefahren für die Sicherheit -, 6 und 7 Absatz 3 in Verbindung mit den Artikeln 1, 2, 9 und 11 sowie den Anhängen I und II der Richtlinie 1999/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen (ABl. EG 2000 Nummer L 14 Seite 29) Artikel 4 Absatz 3 sowie Artikel 13 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang 2 und 3 sowie mit den Artikeln 1, 2 und 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116). 16.1 Artikel 10 der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. November 2002 (ABl. EG Nummer L 324 Seite 53) Artikel 7 Nummer 1, Artikel 8 Nummer 1 bis 3, Artikel 9, 10 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (ABl. L 13 vom 16.01.2002, Seite 9), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 9.6 des Anhangs der Verordnung (EG) Nummer 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, Seite 1) Artikel 5 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 1 und 2 sowie dem Anhang der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/6/EG (ABl. L 283 vom 29.10.2010, Seite 1), zuletzt geändert durch Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/883 (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116) Artikel 5, 6 Absatz 1 bis 6 sowie 8 und 9 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 und 2, Artikel 8 Absatz 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (ABl. L 132 vom 21.05.2016, Seite 58) 1) Die Anhänge IV, V und XII dieser Richtlinie verweisen zusätzlich auf Entschließungen A.481(XII), A.744(18), A.787(19) und A.861(20) der IMO. 2) Der Anhang A.1 der Richtlinie verweist zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Gesetzes auf Bestimmungen folgender Instrumente der IMO: Entschließung A.224(VII) vom 12. Oktober 1971 Leistungsanforderungen für Echolotanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.278(VIII) vom 20. November 1973 Symbole für Bedienelemente für Schiffs-Navigationsradaranlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.342(IX) vom 12. November 1975 Empfehlung für Leistungsanforderungen für Selbststeueranlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung MEPC .176(58) vom 10. Oktober 2008 Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (Revidierte Anlage VI von MARPOL ) (BGBl. 2010 II Seite 556), Entschließung MEPC.177(58) vom 10. Oktober 2008 Revidierte Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickstoff-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (Technische NOx -Vorschrift 2008) (VkBl. 2010 Seite 290), Entschließung MEPC.198(62 vom 15. Juli 2011 Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selktiven katalytischen Reduktion ( SCR ) (VkBl. 2012 Seite 1009, berichtigt durch VkBl. 2015 Seite 58), Entschließung A.382(X) vom 14. November 1977 Magnetkompasse - Mitführung und Leistungsanforderungen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.384(X) vom 14. November 1977 Rettungsmittel und Navigationsausrüstung: Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote (VkBl. 2002 Seite 689, Anlagenband B 8120), Entschließung A.385(X) vom 14. November 1977 Funkausrüstung: UKW -Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk, Entschließung A.424(X) vom 15. November 1979 Leistungsanforderungen für Kreiselkompasse (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.524(13) vom 17. November 1983 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk, Entschließung A.526(13) vom 17. November 1983 Leistungsanforderungen für Wendeanzeiger (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.530(13) vom 17. November 1983 Verwendung von Radartranspondern für Suche und Rettung (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.567(14) vom 20. November 1985 Bestandteile von Inertgasanlagen, Entschließung A.570(14) vom 20. November 1985 Funkausrüstung: EGC -Empfänger, INMARSAT -B SES , INMARSAT-C SES, Entschließung A.662(16) vom 19. Oktober 1989 Funkausrüstung: Satelliten- EPIRB 406 MHz ( COSPAS - SARSAT ), L-Band: Satelliten-EPIRB 1,6 GHz (INMARSAT), Entschließung A.664(16) vom 19. Oktober 1989 Funkausrüstung: EGC-Empfänger, INMARSAT-C SES, Entschließung A.694(17) vom 06. November 1991 Allgemeine Anforderungen für auf Schiffen mitgeführte Funkausrüstung als Teil des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems ( GMDSS ) und an elektronische Navigationshilfen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.696(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT), Entschließung A.699(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: KW - MSI -Empfänger (KW- NBDP -Empfänger), Entschließung A.700(17) vom 06. November 1991 Funkausrüstung: KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger), Entschließung A.752(18) vom 04. November 1993 Brandschutz: Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile), Entschließung A.802(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Radartransponder auf Überlebensfahrzeugen für den Gebrauch bei Such- und Rettungseinsätzen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.803(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; UKW-DSC-Wachempfänger, Entschließung A.804(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: GW -Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; GW-Funk-DSC-Wachempfänger, Entschließung A.806(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger; GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und und Sprechfunk; GW-KW-DSC-Wachempfänger), Entschließung A.807(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: INMARSAT-C SES, Entschließung A.808(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: INMARSAT-B SES, Entschließung A.808(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: Tragbare bzw. fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge, Entschließung A.810(19) vom 23. November 1995 Funkausrüstung: Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT), Entschließung A.818(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte LORAN -C und CHAYKA -Empfänger (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.821(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Kreiselkompasse für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.823(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für automatische Radar-Plotthilfen ( ARPA ) (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.824(19) vom 23. November 1995 Leistungsanforderungen für Fahrtmessanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), MSC/Rundschreiben 353 vom 17. Juni 1983 Brandschutz: Bestandteile von Inertgasanlagen, MSC/Rundschreiben 485 vom 22. April 1988 Brandschutz: Bestandteile von Inertgasanlagen, MSC/Rundschreiben 773 vom 02. Januar 1997 Lotsenversetzeinrichtungen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), MSC/Rundschreiben 809 vom 30. Juni 1997 Rettungsmittel: Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße bzw. beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach; schnelle Bereitschaftsboote; Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote, MSC/Rundschreiben 811 vom 08. Juli 1997 Rettungsmittel: Aufblasbare, starre oder automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße oder beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach oder Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße, MSC/Rundschreiben 848 vom 08. Juni 1998 Brandschutz: Gleichwertige Bestandteile von fest eingebauten Gas-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume, MSC/Rundschreiben 862 vom 22. Mai 1998 Funkausrüstung: UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT); L-Band: Satelliten-EPIRB 1,6 GHz (INMARSAT); GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk; INMARSAT-B SES; INMARSAT-C SES; GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk (VkBl. 2002 Seite 689, Anlagenband B 8120), MSC/Rundschreiben 912 vom 04. Juni 1999 Interpretationen zu den Standards für festeingebaute Sprinklersysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (VkBl. 2001 Seite 150), Entschließung MSC.36(63) vom 20. Mai 1994 Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen ( HSC -Code) ( BAnz. Nummer 21a vom 31. Januar 1996), Entschließung MSC.4(48)-( IBC-Code ) vom 17. Juni 1983 (BAnz Nummer 125a vom 12. Juli 1986) Änderung von 1987 (MEPC.19(22)) (BAnz. Nummer 166a vom 08. September 1987) Änderung von 1989 (MSC.14(57)) (BAnz. Nummer 13a vom 19. Januar 1991) Änderung von 1990 (MSC.16(58)) (BAnz. Nummer 144a vom 03. August 1994) Änderung von 1992 (MSC.28(61)) (BAnz. Nummer 67a vom 09. April 1994) Änderungen von 1996 (MSC.50(66) und MSC.58(67)) (BAnz. Nummer 89a vom 14. Mai 1998) Änderung von 2000 (MSC.102(73)) (BAnz. Nummer 109a vom 18. Juni 2002) Neufassung des Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code), ergänzte Stofflisten aus dem MEPC.2/Rundschreiben 12 sowie MEPC.1/Rundschreiben 512 (Tripartite-Übereinkommen) (MSC.176(79)) (VkBl. 2007 Seite 8, 2007 Seite 80 und 2007 Seite 152) Änderung von 2007 (MEPC.166(56) und MSC.2, Entschließung MSC.5(48)-( IGC-Code (BAnz. Nummer 125a vom 12. Juli 1986) Änderung von 1990 (MSC.17(58)) (BAnz. Nummer 144a vom 03. August 1994) Änderung von 1992 (MSC.30(61)) (BAnz. Nummer 67a vom 09. April 1994) Änderungen von 1994 und 1996 (MSC.32(63) und MSC.59(67)) (BAnz. Nummer 89a vom 14. Mai 1998 Änderung von 2000 (MSC.103(73)) (BAnz. Nummer 109a vom 18. Juni 2002) Änderung von 2004 (MSC.177(79)) (VkBl. 2009 Seite 270) Änderung von 2006 (MSC.220(82) und MSC.225(82)) (VkBl. 2009 Seite 758 und Seite 760), Entschließung MSC.98(73)-( FSS-Code-- International Code for Fire Safety Systems ) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlagenband B 8128), Entschließung MSC.44(65) vom 11. Mai 1995 Standards für festeingebaute Sprinklersysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (VkBl. 2001 Seite 150, MSC/Rundschreiben 731 (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung MSC.191(79) (VkBl. 2005 Seite 713), Entschließung MSC.333(90) (VkBl. 7/2014 Seite 326), Entschließung MSC.48(66) vom 04. Juni 1996 Internationaler Rettungsmittel-( LSA -)Code (BAnz. Nummer 118a vom 01. Juli 1998,, MSC/Rundschreiben 773 (VkBl. 1998 Seite 892, Anlageband B 8119), Entschließung MSC.25(84) (BGBl. 2010 II Seite 457), Entschließung MSC.252(83) (VkBl. 2011 Seite 155), Entschließung MSC.302(83) (VkBl. 2012 Seite 829), Entschließung MSC.64(67) vom 04. Dezember 1996 Neue und ergänzte Leistungsanforderungen an Funk- und Navigationsanlagen (VkBl. 1998 Seite 892, Anlageband B 8119 und VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung A.1021(26) vom 02. Dezember 2009 (VkBl. 2011 Seite 241, Sonderband B 8121), Entschließung MSC.188(79) (VkBl. 2006 Seite 520), Entschließung MSC.74(69) vom 12. Mai 1998 Neue und ergänzte Leistungsnormen für (a) Bahnführungssysteme, (b) Echolotanlagen (VkBl. 2000 Seite 234 und VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung MSC.86(70) vom 08. Dezember 1998 Empfehlung neuer und ergänzter Leistungsnormen für (a) Schallsignal-Emfangsanlagen, (b) Magnetische Kursübertragungssysteme ( TMHDs ), (c) Integrierte Navigationssysteme, (d) Elektronische Seekarten- und Informationssysteme ( ECDISs ) (VkBl. 2000 Seite 234), Entschließung MSC.96(72) vom 22. Mai 2000 Navigationsausrüstung: Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz ( SDME ) (VkBl. 2002 Seite 689, Anlageband B 8120), Entschließung MSC.97(73) vom 05. Dezember 2000 Internationaler Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code 2000) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlageband B 8128), Entschließung MSC.98(73) vom 05. Dezember 2000 Internationaler Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) (VkBl. 2002 Seite 449, Anlageband B 8128), Entschließung MEPC.159(55) vom 13. Oktober 2006 Revidierte Richtlinien für die Anwendung von Ausflussnormen und die Prüfung von Abwasser-Aufbereitungsanlagen (VkBl. 2010 Seite 166), MSC/Rundschreiben 1387 vom 10. Dezember 2010 Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Objektschutz-Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für die Verwendung in Maschinenräumen der Kategorie A (MSC/Rundschreiben 913) (VkBl. 2013 Seite 1265). 3) Artikel 3 der Richtlinie verweist zusätzlich auf das Protokoll vom 02. April 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1997 ("Torremolinos-Protokoll") (VkBl. 1999 Seite 142, Anlagenband B 8139) 4) Die Richtlinie verweist zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Gesetzes auf Bestimmungen folgender Instrumente der IMO: Entschließung A.746(18) vom 04. November 1993 (vgl. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie) (vgl. VkBl. 1998 Seite 829), Entschließung A.852(20) vom 27. November 1997 (vgl. Artikel 13 Absatz 4) (VkBl. 1998 Seite 892, Anlagenband B 8119), Entschließung A.861(20) vom 27. November 1997 (vgl. Artikel 4 Absatz 1); hierzu auch Entschließung MSC.83(70) vom 10. Dezember 1998. 1) Artikel 3 der Richtlinie verweist zusätzlich auf das Protokoll vom 02. April 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1997 ("Torremolinos-Protokoll") (VkBl. 1999 Seite 142, Anlagenband B 8319). Stand: 01. Juli 2024

Aus- und Bewertung von Klimamodelldaten Projektionsergebnisse für Sachsen-Anhalt „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961 - 2100“ Mitteldeutsches Kernensemble (MDK)

Durch die internationale Forschungsgemeinschaft werden Globalmodellläufe in verschiedenen Phasen des Coupled Model Intercomparison Project ( CMIP ) in Vorbereitung des nächsten IPCC-Berichtszyklus berechnet. Ergebnisse dieser Globalmodellsimulationen haben grobe Auflösungen (> 100 km x 100 km), welche für regionale Betrachtungen des zu erwartenden Klimawandels nicht ausreichend sind. Mit Hilfe von Regionalmodellen (Regional Climate Models - RCMs) können die Ergebnisse aus Globalmodellrechnungen auf räumlich höhere Auflösungen gebracht werden: Da regionale Klimamodelle lediglich einen Ausschnitt der Atmosphäre betrachten, benötigen sie geeignete Randbedingungen an den Grenzen des Simulationsgebietes. Diese Randbedingungen stammen aus Simulationen der globalen Klimamodelle. Man spricht davon, dass ein regionales Klimamodell durch ein globales Klimamodell angetrieben wird. Dieser Prozess wird als „Nesting“ bezeichnet. Für die 5. Phase des CMIP (CMIP5) liegen solche regionalisierten Klimamodelldaten für Deutschland bzw. Europa in einer Auflösung von 12,5 km x 12,5 km vor. Diese wurden in verschiedenen Initiativen bzw. Projekten erstellt: EURO-CORDEX, ReKliEs-De, EPISODES (DWD) Im Rahmen von EURO-CORDEX ( Co o r dinated D ownscaling Ex periment - Euro pean Domain), als Teil der CORDEX-Initiative, wurden europaweite, regionalisierte Klimasimulationen/ Projektionen (auf Basis des CMIP5) erstellt. Ein großer Vorteil dieses Ensembles (= Menge an Klimamodellläufen) ist die Festlegung von einheitlichen Ausgabeformaten des Datenoutputs der Modelle (z. B. einheitliche räumliche Auflösung; vorgegebene, obligatorische Ausgabevariablen). Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und Auswertung der vorliegenden Modellläufe. In dem BMBF-finanzierten Projekt ReKliEs-De ( Re gionale Kli maprojektionen E n s emble für De utschland) wurden die Ergebnisse aus EURO-CORDEX um weitere Läufe ergänzt. Weitere regionalisierte Projektionsdaten liefert EPISODES. Es handelt sich dabei um eine Empirisch-Statistische Downscaling Methode, welche durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) entwickelt wurde. Alle diese benannten Modelldaten stehen auf dem ESGF-Knoten des DWD bzw. des Deutschen Klimarechenzentrums (DKRZ) für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Aus den oben genannten Initiativen bzw. Projekten ist somit ein Ensemble von regionalisierten Klimamodellsimulationen entstanden, welches im Nachhinein durch verschiedene Gründe/Ausschlüsse nochmal einmal reduziert werden musste: verschiedene Rückzüge einiger Modellläufe aufgrund methodisch begründbarer Modellfehler durch die jeweiligen Modellierergruppen bzw. durch den DWD Ausschlüsse aufgrund von Unplausibilitäten in der Reproduktion der Vergangenheit in manchen Modellen sowie Ausschlüsse von Läufen, welche in der Reproduktion der Vergangenheit die Referenzperiode 1961 bis 1990 nicht abdecken. (Die letzten beide Ausschlüsse erfolgten durch die Umweltämter der drei Bundesländer Sachsen-Anhalt (LAU), Sachsen (LfULG) und Thüringen (TLUBN)) Im Ergebnis ist das mitteldeutsche Referenzensemble entstanden, welches für die Szenarien RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 je 17, 18 bzw. 25 Läufe beinhaltet. Eine genaue Auflistung des Ensembles ist in der Dokumentation zum Mitteldeutschen Kernensemble (MDK, siehe unten) zu finden. Eine ausführliche Auswertung dieses Klimamodellensembles für Sachsen-Anhalt ist im Ergebnisbericht sowie Synthesebericht des Projektes „Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100“ zu finden. Die Broschüre „ Der Klimawandel vor unserer Haustür “ liefert eine etwas leichter verständliche Kurzdarstellung der mittleren Ergebnisse der Klimamodellauswertung. Im Nachfolgenden sei ein kleiner Einblick in die Ergebnisse dieser Auswertung gegeben. Eine Kernaussage des Projektes lautet: „RCP2.6 und RCP8.5 unterscheiden sich in ihren Auswirkungen auf das Klima stark, insbesondere was die Entwicklung des Klimas nach 2050 betrifft. “ Es „[…] wird […] deutlich, dass das RCP8.5 Änderungssignale für das Klima in Sachsen-Anhalt beinhaltet, die weit außerhalb der heute üblichen Bandbreite liegen, während das RCP2.6 lediglich eine moderate Verschiebung des Klimas in Richtung dessen bedeutet, was wir heute als oberen Bereich der Bandbreite beschreiben würden. Die Stärke und besonders die Geschwindigkeit der Änderung des Klimas hängt also sehr stark von den Maßnahmen zum Klimaschutz ab und es könnte sehr schwierig sein, die Infrastruktur sowie andere gesellschaftliche Systeme an die neuen Gegebenheiten anzupassen.“ Anhand der Projektion der Tagesmitteltemperatur sowie des Niederschlags sei dies verdeutlicht. Die Auswertung des Referenzensembles für das Gebiet von Sachsen-Anhalt zeigt folgende, zu erwartende Entwicklungen auf: Stagnation der Erwärmung ab 2050 im RCP2.6 Im RCP2.6-Szenario (Szenario mit globalem Klimaschutz) zeigt sich für Sachsen-Anhalt sowohl für die nahe Zukunft (Mittel der Periode 2021 bis 2050) als auch für die ferne Zukunft (Mittel der Periode 2071 bis 2100) eine Temperaturzunahme von knapp 2 K im Vergleich zur Referenzperiode (1961 bis 1990). Durch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, welche in diesem Szenario angenommen wird, kann die Temperaturzunahme somit eingedämmt werden und stagniert ab Mitte des Jahrhunderts. Beschleunigung der Erwärmung ab 2050 nach RCP8.5 Für das Szenario RCP8.5 (Szenario ohne globalen Klimaschutz) zeigt sich für die nahe Zukunft (2021 bis 2050) eine Temperaturzunahme, die der des RCP2.6 projizierten Temperaturzunahme entspricht (ca. 2 K). Für die ferne Zukunft hingegen zeigt dieses Szenario eine Temperaturzunahme von rund 4 K für Sachsen-Anhalt. Einige Modelle zeigen sogar über 5 K Temperaturzunahme an. Ähnliche Größenordnungen der Temperaturentwicklung der einzelnen Jahreszeiten wie des Gesamtjahrs (für beide Szenarien sowie beide Zukunftsperioden) Ausnahme bildet hierbei der Sommer: Für das RCP8.5 zeigt sich für die ferne Zukunft eine deutlich größere obere Spannweite der Temperaturzunahme von 7 K und mehr. Verschiebung der Niederschlagsverteilung über das Jahr: In beiden RCP-Szenarien zeigt sich eine Tendenz zu leichter Niederschlagszunahme im Winter sowie eine Tendenz zu leichter Niederschlagsabnahme im Sommer, welche je nach betrachtetem Zeitraum und Szenario stärker oder schwächer ausfallen kann. Man beachte hierbei jedoch die Spannweiten der projizierten Niederschlagsänderung, welche zum Teil auch in das entgegengesetzte Vorzeichen (im Vergleich zum Ensemblemittel) rutschen können. Leichte Niederschlagszunahme für das Gesamtjahr Jedoch ist auch hier auf die große Spannbreite der Projektionen hinzuweisen. Die untere Spanne der Modellsimulationen zeigt für beide Zeiträume und beide Szenarien eine Niederschlagsabnahme an. Eine kurze Einordnung der oben benannten Ergebnisse sei im Folgenden gegeben: Unter dem Aspekt, der Temperaturzunahme und damit einhergehend zunehmender Verdunstung ist mit negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt vor allem im Sommer zu rechnen. Für die Entwicklung des Niederschlags ist anzumerken, dass es sich beim Verständnis und der Modellierung von Wolkenprozessen und damit auch des Niederschlags um Gegenstand der Forschung handelt. Zum einen sind die wolkenphysikalischen Prozesse weiterhin Bestandteil der Grundlagenforschung. Zum anderen bedingt die Kleinskaligkeit der Prozesse, dass diese auf dem Modellgitter nicht aufgelöst werden können und deshalb parametrisiert werden müssen, was Unsicherheiten mit sich bringt. Es ist daher darauf zu verweisen, dass es sich bei der zukünftig zu erwartenden Niederschlagsverteilung/-entwicklung lediglich um Tendenzen handelt, die keine 100-prozentig gesicherten Aussagen liefern können. In der Frage, ob es ein Zuviel oder ein Zuwenig an Wasser geben wird, muss sich die Gesellschaft/Wasserwirtschaft auf beide Möglichkeiten/Herausforderungen einstellen - nicht zuletzt, da es sich bei den dargestellten Tendenzen um 30-Jahresmittel handelt. Innerhalb dieser Zukunftsperioden können trotzdem mehrere zu nasse ggf. hochwassergeprägte Winter (wie bspw. im Dezember 2023) aber auch Winter, die ein potenzielles Niederschlagsdefizit des Sommers nicht durch überdurchschnittliche Niederschläge ausgleichen können, existieren. Ebenso bedeutet die Tendenz zur Abnahme der Sommerniederschläge nicht, dass es keine hochwassergefährdeten Sommer mit überdurchschnittlichem Niederschlag geben werden kann. Soweit möglich, sollten immer so viele Klimamodelle wie möglich ausgewertet werden. Für den Fall, dass dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wurde von den Umweltämtern der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen das Mitteldeutsche Kernensemble (MDK) ausgewählt/erstellt. Das MDK stellt eine reduzierte Auswahl (je 7 Modellläufe für RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5) von regionalisierten Klimamodellsimulationen (basierend auf dem Referenzensemble) für die Region der drei Bundesländer dar. Es wurde erstellt, um den Rechenaufwand für detaillierte Auswertungen und ggf. Impact-/Wirkmodellierung zu reduzieren. Die Reduzierung/Auswahl basiert auf der Erhaltung der zukünftig simulierten Spannbreiten für die verschiedenen meteorologischen Variablen, die die Klimamodelle simulieren. Genaue/ weiterführende Informationen sind in der ausführlichen Dokumentation zum MDK zu finden: Mitteldeutsches Kernensemble - Auswertung regionaler Klimamodelldaten Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

Factsheet: Modelling methods for assessing complex and social impacts of policies

The Factsheet results from the research project „Machbarkeitsstudie: Modellierung von Anpassungsmaßnahmen: Akteure, Entscheidungen und Wirksamkeit“, introduces the topic of system modelling approaches and their suitability to assess impacts of policies in the field of climate adaptation and summarizes the main findings of the project (what are complex social systems how are system models helpful? Which approaches are suitable for which questions? How are system modells developed? How can system models support policy-making?). The main insights and information are graphically brought together in form of a decision tree to select suitable modelling methods. Veröffentlicht in Fact Sheet.

DAM Schutz und Nutzen - CREATE - Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Schutz und nachhaltige Nutzung der deutschen Nordsee: Politische Ökonomie der lokalen Prozesse

Das Projekt "DAM Schutz und Nutzen - CREATE - Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Schutz und nachhaltige Nutzung der deutschen Nordsee: Politische Ökonomie der lokalen Prozesse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung (ZMT) GmbH.

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