Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020 Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020
Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026). Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026).
Enthält die Ergebnisse einer Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung im Maßstab von 1:10.000. Diese Kartierung basiert auf der Auswertung von CIR-Luftbildern aus den Jahren 1991 bis 1993.
DIE LANDSCHAFTSPLANUNG IN BRANDENBURG Die Landschaftsplanung ist die gesetzlich begründete Fachplanung des Naturschutzes und insoweit ein vorsorgendes Instrument. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) weist der Landschaftsplanung in Paragraph 8 BNatSchG die Aufgabe zu, die in Paragraph 1 BNatSchG benannten Ziele des Naturschutzes zu konkretisieren und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen. Konkretisieren heißt in diesem Fall sowohl räumlich als auch inhaltlich. Dabei sind die inhaltlichen Darstellungen stark von der jeweiligen Maßstabsebene abhängig. Um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, sind daher mehrere Planungsebenen erforderlich. Diese Ebenen werden in Paragraph 4 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) in Verbindung mit Paragraph 11 BNatSchG sowie in Paragraph 5 BbgNatSchAG in Verbindung mit Paragraph 10 BNatSchG bestimmt. Sie umfassen in Brandenburg vier Ebenen: - Landesweite Ziele: Landschaftsprogramm - Oberste Naturschutzbehörde - Überörtliche oder regionale Ziele: Landschaftsrahmenpläne - Untere Naturschutzbehörden für die Landkreise, Oberste Naturschutzbehörde für die Biosphärenreservate, Nationalparkverwaltung für den Nationalpark - Örtliche Ziele: Landschaftsplan - Städte und Gemeinden für ihr Gebiet, Untere Naturschutzbehörden in den kreisfreien Städten - Teilörtliche Ziele: Grünordnungspläne - Städte und Gemeinden für Teile ihres Gebietes, Untere Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte für Teile ihres Stadtgebietes DAS LANDSCHAFTSPROGRAMM BRANDENBURG Das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Es wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es wird seitdem in Form von sachlichen Teilplänen schrittweise fortgeschrieben.
Der vorliegende WFS-Darstellungsdienst enthält die Geodaten des Landschaftsprogramms Brandenburg – sachlicher Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022). Der sachliche Teilplan "3.5 Landschaftsbild" Auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung wurden für jeden Landschaftsraum in Brandenburg Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus konkrete Ziele abgeleitet. Diesen Zielen lassen sich Handlungsoptionen zuordnen, die in den Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen weiter konkretisiert werden bis hin zu einzelnen Maßnahmen. Der sachliche Teilplan „3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel sowie die zugehörige Karte des Brandenburgischen Landschaftsprogramms (LaPro) aus dem Jahr 2001.
Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025 Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz