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Found 32 results.

Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem des Landes Brandenburg (Sachdaten)

Die landesweite Datenbank enthält Sachdaten zu landesweiten Eingriffsvorhaben aller Zulassungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG. Sie enthält Informationen zur Art des Eingriffes (z.B. Straßenbauvorhaben), zur Vorhabensbezeichnung, zur Zulassungsbehörde, zum Aktenzeichen und zum Genehmigungsdatum. Bei den Maßnahmen sind neben der Maßnahmenbezeichnung, der Maßnahmentyp sowie die Angaben zur Fläche/ Menge/ Länge enthalten.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

CIR-Biotoptypen 2009 (Luftbildinterpretation) - Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung im Land Brandenburg (BTLN)

Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.

Bewirtschaftungserlasse für die FFH-Gebiete im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020 Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020 Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020

Erhaltungszielverordnungen für FFH-Gebiete im Land Brandenburg

Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025 Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025 Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025

Planungsgrundlagen für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms Brandenburg - sachlicher Teilplan "3.2 Boden"

In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren. 2018-2022: Planungsgrundlagen für 3.2 Boden In Vorbereitung der Fortschreibung des „Schutzgutes Boden“ im Landschaftsprogramm Brandenburg sind vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm entwickelt worden. ---------------------------- Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höher entwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Menschen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nicht energisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutz des Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalb des Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum im allgemeinen und im besonderen die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzliche Versiegelung von Böden zu minimieren. In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren.

Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Landschaftsprogramm Brandenburg 2001

Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm (LaPro) wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das LaPro umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des Landschaftprogramms 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm.

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