Zum 22. Dezember 2019 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)). Stand der aktualisierten Daten: 30.04.2021
Der Datenbestand (gw_basis_mn.shp) beinhaltet die vom Land Brandenburg aktuell vorgehaltenen Grundwassermessstellen, welche für die Überwachung des mengenmäßigen, teilweise chemischen Zustandes des Grundwassers sowie für Aussagen wasserwirtschaftlicher Belange erforderlich sind. Ein Teil der Messstellen enthält Datenlogger oder dient zusätzlich als Beschaffenheitsmessstellen. Generell werden Stamm- und Bewegungsdaten in einer Grundwasserdatenbank vorgehalten, in der zum einen Grundwasserstände und zum anderen Beschaffenheitsparameter zur Auswertung gespeichert werden.
Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3.
Zum 22. Dezember 2024 wurde die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Damit einher ging die Aktualisierung der im 2. Umsetzungszyklus der Richtlinie bestimmten Gewässer und Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko. Die räumliche Grundlage für das Hochwasser-Gewässernetz bildet das Gewässernetz im Land Brandenburg ("gewnet25") Version 4.4 vom 05.04.2024.
Der Geodatensatz enthält alle nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes Brandenburg einschließlich der dazugehörenden Vorländer. Die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten und aufgrund § 150 BbgWG als Rechtsverordnung fortbestehenden Überschwemmungsgebiete wurden berücksichtigt. Hinweis: Es sind noch nicht alle potentiellen Überschwemmungsgebiete rechtlich festgesetzt. Das entsprechende Datendefizit ist der Registerkarte "Datenqualität" zu entnehmen.
Der Datenbestand (seen25.shp, Version 4.4) enthält die Seen des Landes Brandenburgs (Version 4.4). Die Seen wurden aus dem ATKIS BasisDLM mit Stand 2009 flächendeckend für Berlin und Brandenburg abgeleitet. Die Tagebauseen wurden anhand der DOP40 in ihrer Lage und Ausdehnung korrigiert und ggf. neudigitalisiert bzw. mit dem Datenbestand von Vattenfall (Stand 2006) abgeglichen.
Der vorliegende Datenbestand (ezg25.shp,Version 4.4) beinhaltet die Geometrien der Einzugsgebiete Version 4.4. Als Grundlage für die Konstruktion der Einzugsgebietsgrenzen dienten die Höheninformationen der topografischen Karten im Maßstab 1:10.000 und die digitalen Geländemodelle mit Rasterweiten von 2m, 5m und 25m. Zusätzlich wurden für die Konstruktion der Wasserscheiden die Informationen zu Fließgewässern, Entwässerungsgräben und Drainagen aus dem digitalen Gewässernetz gewnet25 sowie den Katastern der Wasser- und Bodenverbände verwendet. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen die Einzugsgebiete teilweise über die Landesgrenze hinaus. Der Datenbestand enthält zumindest die Einzugsgebiete aller Fließgewässer, die gemäß Wasserrahmenrichtlinie berichtsrelevant sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Die Dokumentation beinhaltet eine detailierte Änderungsliste in Bezug auf die Vorgängerversion ezg Version V 4.3
Der Datenbestand beinhaltet Querbauwerke in Fließgewässern (insbesondere Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit) und ausgewählte Parameter der Querbauwerksdatenbank für das Land Brandenburg. Es werden u. a. Angaben zur Ausstattung der Bauwerke und Bauwerksabmessungen gemacht, die aktuelle ökologische Durchgängigkeit eingeschätzt sowie Fischregionen und Bemessungsfische angegeben. Zusätzlich steht ein Link zu einem detaillierteren Steckbrief bereit. Auf Basis einer Entscheidungsmatrix wurden alle Querbauwerke im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Optimierung der Durchgängigkeit priorisiert. Die Endergebnisse dieser Priorisierung werden ebenfalls bereitgestellt.
Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Die ökologisch begründete Mindestwasserführung (Qök) beschreibt den Mindestwasserbedarf der durchflusssensitiven Arten Makrozoobenthos und/oder Fische, der notwendig ist, um für diese biologischen Qualitätskomponenten die Bewertungsklasse 2 (gut) zu ermöglichen, wenn andere Parameter nicht dagegensprechen. Eine lang andauernde Unterschreitung dieses Abflusswertes hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zielverfehlung zur Folge. Die Qök-Werte sind Mindestdurchflusswerte, die mittels LAWA-Fließgewässertypspezifischer Mindestwasser-Orientierungswerte (MOW in l/s*km²) und der Einzugsgebietsgröße der Gewässerabschnitte natürlicher oder erheblich veränderter Fließgewässer-OWK berechnet wurden. Für die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen sind diese notwendigen Datengrundlagen pro Fließgewässerabschnitt mit aufgeführt. Zusätzlich erfolgt die Angabe der von ArcEGMO modellierten quasi-natürlichen mittleren Abflüsse und mittleren Niedrigwasserabflüsse für die Zeitreihe 1991-2015. Dies ermöglicht den Vergleich der ökologisch notwendigen Mindestabflüsse mit dem simulierten hydrologisch möglichen Wasserdargebot in Niedrigwasserzeiten und dadurch – ggf. nach Vergleich mit gemessenen MNQ-Werten – die Ermittlung des ökohydrologisch begründeten Mindestabflusses (Qmin,ök) als Ausgangspunkt für die behördliche Festlegung einer WRRL-konformen Mindestwasserführung in wasserrechtlichen Verfahren.