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Besserer Schutz für das Great Barrier Reef

Am 12. November 2015 verabschiedete das Parlament von Queensland in Australien ein Gesetz (Sustainable Ports Development Bill), dass die Verklappung von Schlamm im gesamten Gebiet des Great Barrier Reefs verbietet. WWF Australien begrüßte den Parlamentbeschluss und bedankte sich für die weltweite Unterstützung, die dazu beigetragen hätte, dass nicht mehr Millionen Kubikmeter von Baggergut in die Gewässer des Weltnaturerbes verkippt werden, was für mehr als ein Jahrhundert die Praxis gewesen ist. Der zunehmend schlechte Zustand des australischen Naturwunders löste eine internationale Kampagne aus, um die zerstörerische Praxis zu beenden. Im Juni 2015 hatte die australische Regierung bereits ein Verbot erlassen, Baggergut im Great Barrier Reef Nationalpark abzukippen. Da jedoch der größere Anteil des Baggerguts nahe der Küste außerhalb des Naturschutzgebietes verklappt wurden, war so kein effektiver Schutz für das Weltnaturerbe garantiert. Das jetzt beschlossene Gesetz gilt für das gesamte Gebiet des Weltkuturerbes Great Barrier Reef. Außerdem beschränkt das Gesetz die Entwicklung neuer Häfen bzw. den Ausbau von Häfen in seinem Gebiet.

People's Climate March für mehr Klimaschutz

Am 21. September 2014, zwei Tage vor dem UN-Klimagipfel in New York, demonstrierten nach Angaben der Veranstalter Hunderttausende Umweltaktivisten weltweit für einen wirksamen Schutz des Klimas. In New York gingen mehr als 300 000 Menschen für einen besseren Klimaschutz auf die Straße. Unter die Demonstranten mischten sich unter anderem UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, US-Vizepräsident Al Gore und New Yorks Bürgermeister Bill de Blasio, Leonardo DiCaprio, Mark Ruffalon, Edward Norton und Sting. Insgesamt waren am Sonntag 2500 Klimaschutz-Kundgebungen in mehr als 160 Ländern geplant gewesen. Den Auftakt machte Australien, wo in Melbourne etwa 30 000 Umweltaktivisten auf die Straße gingen.

Landtag stimmt Nationalpark Schwarzwald zu

Am 28. November 2013 stimmte der baden-württembergische Landtag dem Gesetzentwurf zum Nationalpark Schwarzwald zu. Der geplante Nationalpark Schwarzwald zwischen Baden-Baden und Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) umfasst eine Fläche von insgesamt von 10.062 Hektar und ist der erste Nationalpark in Baden-Württemberg. Der Park wird zweigeteilt in eine kleine Fläche am Hohen Ochsenkopf und eine größere um den Ruhestein. Dazwischen liegt ein drei Kilometer breiter Waldstreifen.

Einigung zum Fracking Gesetz

Am 21. Juni 2016 einigte sich die Koalitionsfraktion auf einen Gesetzentwurf zum Fracking. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Für wissenschaftliche Zwecke ist das "unkonventionelle Fracking" weiterhin erlaubt. Es darf Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden - aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Der Bundestag hat die neue Vorschriften am 24. Juni 2016 abgesegnet. Die Abgeordneten verabschiedeten mit einer Mehrheit von 436 Stimmen ein Gesetzespaket, das der Technologie engere Grenzen setzt. 119 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Der Opposition und Umweltschutzorganisationen gehen diese Neuregelungen aber nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Fracking-Verbot.

Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG

Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.

Griechischer Frachter im Ärmelkanal gesunken

Ein griechischer Frachter geriet am 13. Januar 2008 im Ärmelkanal in Seenot. Der Frachter sank schließlich am 15. Januar in den frühen Morgenstunden bei schwerer See rund 40 Kilometer vor der Landzunge Portland Bill im Süden Englands. Die Ice Prince hat 5300 Tonnen Holz und zudem geschätzte 313 Tonnen Treibstoff an Bord.

CCS - Gesetzentwurf

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben am 14. Juli 2010 in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert. Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren.

Illegal geschlagenes Holz wird auf dem EU-Markt verboten

Das Europäische Parlament stimmte am 7. Juli 2010 einem Verbot des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung zu. Ziel des neuen Gesetzes ist die Reduzierung der illegalen Abholzung. Ferner soll es dem Verbraucher sichere Gewissheit über die legale Herkunft der von ihnen gekauften Produkte geben. Die neue Gesetzgebung verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Produkten aus Holz auf den EU-Markt. Es soll verhindern, dass sich das illegal geschlagene, unter das zugelassene Holz mischt, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten werden künftig dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler, die die Regeln brechen, zu verhängen. Zur Verhängung von Geldstrafen sieht die Gesetzgebung entsprechende Leitlinien vor: Verursachte Umweltschäden, der Wert des Holzes und auch entgangene Steuereinnahmen können unter anderem in Betracht gezogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben außerdem das Recht, strafrechtliche Sanktionen über skrupellose Händler zu verhängen. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss künftig jeder Anbieter einer Lieferkette, genaue Angaben zum Kauf und Verkauf des Produkts machen. Der Rat hat diesem Gesetzesentwurf bereits informell zugestimmt. Bevor er in Recht umgewandelt werden kann, muss er jedoch offiziell zustimmen. Das Inkrafttreten der Regeln wird für Ende 2012 erwartet, so dass den Anbietern genügend Zeit zur Anpassung bleibt.

Shaping a proper use of biocides

Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

New York verbannt Einwegprodukte aus Polystyrol

Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.

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