Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Regelmaessiger Erfahrungsaustausch ueber Methoden und Ergebnisse der Umweltueberwachung auf Radioaktivitaet und ionisierende Strahlung im Normal- und Stoerfall in der BRD, Schweiz und Oesterreich. Erarbeitung und Nachfuehrung einer umfassenden Loseblattsammlung ueber alle praktischen Methoden der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung, Auswertung und Interpretation. Durchfuehrung von Vergleichsmessungen und Qualitaetskontrollen. Studien und Datensammlung zu Teilgebieten der Umweltueberwachung, u.a. Umweltkontamination nach Tschernobyl. Ueberarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Stellungsnahmen zu Gesetzgebungsentwuerfen zuhanden von Behoerden. Veranstaltungen von Seminaren und Fachtagungen, Redaktion von Tagungsberichten.
Magdeburg. Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Mit der Novelle wird das Jagdrecht im Land nach der grundlegenden Reform im Jahr 2011 vereinfacht und an aktuelle rechtliche, fachliche und praktische Anforderungen angepasst. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Mit der Reform setzt die Landesregierung einen Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag um. Minister Sven Schulze betont: „Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir ein praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk für Sachsen-Anhalt. Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“ Wolf wird in das Jagdrecht aufgenommen Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt auf der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine besonders geschützte Art. Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen; stattdessen greift ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt. Minister Sven Schulze erklärte dazu: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement. Wir sorgen damit für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit vor Ort – für den Schutz der Art ebenso wie für die Menschen im ländlichen Raum.“ Klare Regelungen bei Wildschäden Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle ist die Wiedereinführung einer Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vorschrift schafft klare Verantwortlichkeiten insbesondere bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen. Ziel ist eine verlässliche Entschädigung bei Wildschäden sowie die Stärkung wirksamer Schutzmaßnahmen. Bejagungsschneisen werden dabei ausdrücklich als Instrument der Wildabwehr und des Schutzes von Kulturflächen berücksichtigt. Sie ermöglichen eine gezielte Schadensminderung und tragen zur Konfliktvermeidung zwischen Landwirtschaft und Jagd bei. Weitere praxisnahe Anpassungen und Beteiligungsverfahren Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen zur besseren Umsetzbarkeit des Jagdrechts. Dazu zählen Regelungen zur Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, zur rechtlichen Einordnung unbeabsichtigten Beifangs, zur Konkretisierung der Vollmachtserteilung beispielsweise bei der Übertragung der Befugnis zur Jagdausübung an Dritte sowie zur Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer aus anderen Bundesländern. Der Gesetzentwurf wurde in einem intensiven Beteiligungsprozess erarbeitet. Stellungnahmen aus Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz sowie von Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden wurden ausgewertet und bei der finalen Ausgestaltung berücksichtigt.
<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a> („EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a> sowie der <a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
Klimaschutzministerin Katrin Eder spricht in erster Beratung des Bundestags zum Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz „Es ist gut und lange überfällig, dass die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur angegangen wird, denn Vertrauen entsteht, wenn der Alltag verlässlich funktioniert – und das merken die Menschen vor allem vor Ort“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder im Deutschen Bundestag anlässlich der Beratung zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Jeder und jede würde Infrastrukturprojekte kennen, die dringend angegangen werden müssten – aber an dieser Stelle würde die Einigkeit dann aufhören, führte Eder aus. Aus Sicht der Ministerin ist der Entwurf praxisuntauglich. Denn die Folgen tragen Länder und Kommunen, deswegen ist es unverständlich und verantwortungslos, dass den Ländern nicht einmal ein halber Arbeitstag zur Prüfung des 170-seitigen Gesetzesentwurfs zugestanden worden ist. Über 200 Anträge in den Bundesratsausschüssen, in denen Schwarz-Rot eine klare Mehrheit hat, sprechen eine deutliche Sprache. Der Gesetzesentwurf berge teilweise sogar hohe Risiken: „Als Bundesland, in dem sich die furchtbare Flutkatastrophe 2021 ereignete, lässt es mich fassungslos zurück, wie man die Rechte von Wasserbehörden bei Brücken beschneiden kann. Wir haben die Bilder vor Augen, wie sich Öltanks, Baumstämme, Fahrzeuge, an den Pfeilern sammelten und Brücken zum Bersten brachten! Nehmen Sie die Expertise der Umweltbehörden ernst, anstatt den Schutz für die Menschen zu reduzieren“, appellierte Eder. „Ökosysteme sind nicht nur Bauland. Sie sichern unser Überleben, indem sie Wasser im Klimawandel versickern lassen, Hochwässer und Starkregen abpuffern und unsere Luft reinigen“, sagte Eder. In seiner jetzigen Form täte der Entwurf mehr dafür, neue Autobahnen in die Natur zu setzen, als marode Brücken schnell zu sanieren. Energieinfrastruktur werde gänzlich missachtet. Die partielle und vorhabenbezogenen Einschränkung naturschutzrechtlicher Vorgaben brauche einen grundsätzlichen Ausgleich, Bundesumweltminister Schneider müsse sich an sein Versprechen halten und sicherstellen, dass zusammenhängende Artenschutzflächen bereitgestellt würden. „Wir brauchen Beschleunigung, aber durch bessere Verfahren, starke Behörden und frühe Beteiligung“, der Weg die Axt an Bürgerrechte und Natur anzulegen, sei inakzeptabel, so Eder.
Schutz des nachwachsenden Waldes in Zeiten des Klimawandels durch zeitgemäße Jagd weiter gewährleistet – Umweltministerium begrüßt angekündigte Anpassungen durch regierungstragende Fraktionen Das Umweltministerium begrüßt die heutigen Ankündigungen der Regierungsfraktionen zu einzelnen Anpassungen am vom Ministerium eingebrachten Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes. Die Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse aus dem Umweltausschuss verdeutlicht den gemeinsamen Anspruch, ein ausgewogenes Gesetz zu schaffen, das auf einem breiten Dialog und vielfältigen Perspektiven basiert. Vier Jahre wurde an dem Entwurf im Dialog mit allen vom Gesetz betroffenen Interessensgruppen gearbeitet. Zuletzt führte der zuständige Landtagsausschuss eine Anhörung von Expertinnen und Experten durch. Die Fachleute hatten sich überwiegend für eine zügige Beschlussfassung des Gesetzes ausgesprochen und verschiedene Anpassungen angeregt. Seitens der Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen wurden die betreffenden Empfehlungen mit dem Umweltministerium im Nachgang fachlich erörtert. „Die angekündigten Änderungen am Gesetzesentwurf stehen im Einklang mit unserem Ziel, den nachwachsenden Wald zu schützen und die natürliche Waldentwicklung zu erleichtern. Dieses Grundanliegen, das wir von Anfang an bei der Jagdrechtsnovelle verfolgen, wird noch mal unterstrichen. Zugleich behält die Novelle den Tierschutz bei der Jagd im Blick“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Umweltministerin Eder betonte weiter: „Wir schaffen die Voraussetzungen, dass der rheinland-pfälzische Wald, eines unserer kostbarsten Güter, auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt. Dazu brauchen wir ein gutes Wald- und ein gutes Wildtiermanagement. Wir wollen ein intaktes Ökosystem für Wild und Wald.“ „Es ist gut, dass der Entwurf damit nun, wie von den zahlreichen Verbänden immer wieder gefordert, zeitnah im Landtag zur Beschlussabstimmung steht. Das Umweltministerium kann sich sodann auf die Aufgabe konzentrieren, die ausstehende Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes im wiederum engen Dialog mit den Verbänden zu entwickeln“, ergänzte Katrin Eder.
Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen. Mit der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung wird nach der Einwegkunststoffverbotsverordnung und dem Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen eine weitere Maßnahme der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, Seite 1) umgesetzt. Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung setzt Artikel 6 Absatz 1, 2 und 4 sowie Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 ins deutsche Recht um. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ab dem 3. Juli 2024 Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 haben die EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Von der Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen umfasst sind Hygieneeinlagen (Binden), Tampons, Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, die beispielsweise für die Körper- und Haushaltspflege genutzt werden. Weiterhin sind die Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten zu kennzeichnen. Auch Einweggetränkebecher aus Kunststoff müssen künftig auf dem Becher selbst gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Die genauen Vorgaben zur Kennzeichnung ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel. Die Europäische Kommission hat Vektorgraphiken für die Kennzeichnung der Produkte veröffentlicht. Die Druckvorlagen zu den Vektorgraphiken sind am Ende der Seite unter „Weitere Informationen“ aufgeführt. Die EWKKennzV trägt zu den Zielen der Richtlinie (EU) 2019/904 bei, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Diese Zielsetzung entspricht in vollem Umfang dem 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (Bundesrat-Drucksache (BR-Drs.) 343/19 (Beschluss)). Die Verordnung wurde dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet. Anschließend hat der Bundesrat der Verordnung mit einer redaktionellen Maßgabe zugestimmt. Die geänderte Verordnung wurde am 12. Mai vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag zur abschließenden Beteiligung zugeleitet. Die Regelungen der Kennzeichnung sind in allen EU-Staaten einheitlich am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 163 |
| Europa | 4 |
| Land | 28 |
| Weitere | 33 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 54 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 101 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 102 |
| Offen | 122 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 219 |
| Englisch | 12 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 41 |
| Dokument | 55 |
| Keine | 120 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 101 |
| Lebewesen und Lebensräume | 176 |
| Luft | 72 |
| Mensch und Umwelt | 217 |
| Wasser | 64 |
| Weitere | 224 |