bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Regelmaessiger Erfahrungsaustausch ueber Methoden und Ergebnisse der Umweltueberwachung auf Radioaktivitaet und ionisierende Strahlung im Normal- und Stoerfall in der BRD, Schweiz und Oesterreich. Erarbeitung und Nachfuehrung einer umfassenden Loseblattsammlung ueber alle praktischen Methoden der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung, Auswertung und Interpretation. Durchfuehrung von Vergleichsmessungen und Qualitaetskontrollen. Studien und Datensammlung zu Teilgebieten der Umweltueberwachung, u.a. Umweltkontamination nach Tschernobyl. Ueberarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Stellungsnahmen zu Gesetzgebungsentwuerfen zuhanden von Behoerden. Veranstaltungen von Seminaren und Fachtagungen, Redaktion von Tagungsberichten.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue<a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a>(„EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a>sowie der<a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
Klimaschutzministerin Katrin Eder stellt Eckpunkte der Gesetzesnovelle vor – Überschwemmungsgebiete werden gesetzlich verankert, Randstreifen an Gewässern sollen vor Verklausungen schützen – Bürgerinnen und Bürger werden über aktuelle Wasserversorgung informiert „Damit wir auch künftig besser am und mit dem Wasser leben können, haben wir ein neues Landeswassergesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist in aller erster Linie ein Hochwasserschutzgesetz. Mit dem Gesetz setzen wir einen Eckpfeiler, um uns zum einen vor dem menschlichen Leid, aber auch, um uns vor den finanziellen Auswirkungen von Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig die Qualität unserer Gewässer zu verbessern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Freitag bei der Vorstellung der Eckpunkte einer Novelle des Landeswassergesetzes. Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Ministerrat in zweiter Lesung beschlossen und im Anschluss dem Landtag zugeleitet. Am kommenden Donnerstag wird sich das Parlament erstmals mit dem Gesetz befassen. „Wir alle wissen, dass der Klimawandel voranschreitet – und damit auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass uns künftig mehr Hochwasser- und Starkregenereignisse ereilen werden. Wir nehmen den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge ernst. Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat uns vor Augen geführt, dass wir unsere Schutzmaßnahmen dringend weiter anpassen und verbessern müssen. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Enquete-Kommissions-Erfüllungsgesetz. In der Novelle gehen wir auf die im Wasserrecht umsetzbaren Vorschläge ein und setzen diese gesetzlich um“, so Katrin Eder. Gewässerrandstreifen schützen vor Verklausungen Eine wesentliche Forderung der Enquete-Kommission lautete, „verschärfende gesetzliche Regelungen zur Eindämmung der Ablagerung von abschwemmbaren Gegenständen und Materialien in Gewässernähe und der Schaffung von Flächen zum natürlichen Treibgutrückhalt“ zu schaffen. Dies wird nun mit gesetzlich verbindlichen Randstreifen umgesetzt. Konkret bedeutet dies: In einem Abstand von fünf Metern zu Gewässern dürfen grundsätzlich keine Baugenehmigungen erteilt werden. Alles, was dort schon steht und wofür schon eine Genehmigung erteilt wurde, darf aufgrund des Bestandsschutzes so bleiben. Zusätzlich darf hier nichts gelagert werden, auch nicht zwischenzeitlich. Holzpolter, Container und ähnliches müssen also einen Abstand von mindestens fünf Metern zum Gewässer haben. Alles, was in Ufernähe liegt, kann leicht vom Wasser mitgerissen werden und damit für Verklausungen sorgen, also für verstopfte Brückendurchlässe und damit den Abfluss von Wasser behindern. Der Gewässerrandstreifen erlaubt es außerdem dem Wasser, sich Raum zu suchen und sich auszubreiten. Das verringert die Strömungsgeschwindigkeit, das Wasser verliert an Wucht. Verklausungen führten bei der Ahrtalkatastrophe zu verheerenden Folgen: Das Wasser stieg dadurch deutlich höher an und breitete sich in der Fläche aus. Auf Grund des hohen Wasserdrucks wurden viele Brücken zerstört und es sind Schwallwellen entstanden. Auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht fünf Meter breite Randstreifen vor, erlaubt den Ländern aber eigene Regelungen. Mit dem umfassenden Ablagerungsverbot und dem auch innerorts geltenden Bauverbot im 5-Meter-Korridor schafft Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bundesrecht jedoch zusätzliche Sicherheit. Überschwemmungsgebiete müssen nicht mehr durch Verordnungsverfahren festgesetzt werden Zudem werden Hochwassergefahrenkarten nun unmittelbar als Überschwemmungsgebiete gesetzlich ausgewiesen. Das hat den Vorteil, dass dies nicht mehr per Verordnung erfolgen muss. Ein Verordnungsverfahren ist ein langwieriger Verwaltungsakt. Zieht sich das Verfahren unter Umständen über Jahre hin, hat dies zur Folge, dass die Karten der rechtlich verbindlichen Überschwemmungsgebiete nicht mehr mit den alle sechs Jahre zu überprüfenden und gegebenenfalls zu aktualisierenden Hochwassergefahrenkarten übereinstimmen. Diese Unklarheit soll damit zukünftig vermieden werden. Es bleibt aber dabei, dass das HQ100-Szenario Grundlage für die Überschwemmungsgebiete ist, wie dies das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorschreibt. So sorgen wir schnell für Klarheit für Menschen, Verwaltung und Unternehmen, ob sie in Gefahrenbereichen liegen und welche Maßgaben für sie gelten. Wasserversorger müssen Bevölkerung über Versorgungssituation informieren Auch das Thema Wasserknappheit adressiert die Gesetzesnovelle. Es unterstreicht die Verpflichtung der Wasserversorger einerseits Maßnahmen bei Wasserknappheit zu ergreifen, etwa das Befüllen von Pools zu untersagen. Andererseits sieht es vor, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Versorgungssituation über die Verfügbarkeit von Wasser zu informieren. Dies kann beispielsweise über eine Wasserampel geschehen. „Neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen, die wir umsetzen, wie etwa dem Sieben-Punkte-Plan oder dem Zukunftsplan Wasser, ist dies nun eine wichtige juristische Verankerung zum Schutz von Mensch und Natur in Rheinland-Pfalz“, so die Klimaschutzministerin.
Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen. Mit der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung wird nach der Einwegkunststoffverbotsverordnung und dem Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen eine weitere Maßnahme der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, Seite 1) umgesetzt. Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung setzt Artikel 6 Absatz 1, 2 und 4 sowie Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 ins deutsche Recht um. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ab dem 3. Juli 2024 Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 haben die EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Von der Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen umfasst sind Hygieneeinlagen (Binden), Tampons, Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, die beispielsweise für die Körper- und Haushaltspflege genutzt werden. Weiterhin sind die Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten zu kennzeichnen. Auch Einweggetränkebecher aus Kunststoff müssen künftig auf dem Becher selbst gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Die genauen Vorgaben zur Kennzeichnung ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel. Die Europäische Kommission hat Vektorgraphiken für die Kennzeichnung der Produkte veröffentlicht. Die Druckvorlagen zu den Vektorgraphiken sind am Ende der Seite unter „Weitere Informationen“ aufgeführt. Die EWKKennzV trägt zu den Zielen der Richtlinie (EU) 2019/904 bei, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Diese Zielsetzung entspricht in vollem Umfang dem 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (Bundesrat-Drucksache (BR-Drs.) 343/19 (Beschluss)). Die Verordnung wurde dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet. Anschließend hat der Bundesrat der Verordnung mit einer redaktionellen Maßgabe zugestimmt. Die geänderte Verordnung wurde am 12. Mai vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag zur abschließenden Beteiligung zugeleitet. Die Regelungen der Kennzeichnung sind in allen EU-Staaten einheitlich am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.
Unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist die Landesregierung heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU zusammengekommen. Dabei standen auch EU-Themen auf der Tagesordnung wie Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Kohäsionspolitik ab 2028. Dazu traf das Kabinett mit hochrangigen Vertretern der EU-Organe zusammen. „Wir haben in Brüssel konstruktive Gespräche geführt und dabei die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber der EU deutlich artikuliert. Erfreulich ist, dass die EU im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und in der Asylpolitik wichtige Verbesserungen auf den Weg bringt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regionen wie Sachsen-Anhalt auch künftig mit einer auskömmlichen Förderung durch die EU rechnen können sowie deutliche Schritte beim Bürokratieabbau gemacht werden“, so Haseloff. Zu den einzelnen Themen Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gegenüber Oliver Sitar, Direktor Rechts-, Verfahrens- und interinstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, machte das Kabinett deutlich, dass die GAP ab 2028 klare Prioritäten setzen müsse. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deshalb lehnt Sachsen-Anhalt die geplante Zusammenlegung der GAP mit anderen EU-Fonds ab. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur müsse erhalten bleiben – mit eigenen Budgets für Einkommenssicherung und ländliche Entwicklung. Die Landwirte benötigten weniger Bürokratie und mehr Anerkennung ihrer Leistungen. So forderte die Landesregierung in Brüssel, dass Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einkommenswirksam honoriert und junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden müssen. Die GAP müsse die Vielfalt landwirtschaftlicher Strukturen stärken, regionale Besonderheiten berücksichtigen und eine moderne, digitale Agrarverwaltung ermöglichen. Wettbewerbsfähigkeit Die Landesregierung begrüßte, dass die EU-Kommission in mehreren Schwerpunktbereichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergreifen will, um Wachstum und Wohlstand für Europa zu sichern. Davon wird auch das Land Sachsen-Anhalt profitieren. Dies gilt insbesondere für den europäischen Aktionsplan für erschwingliche Energie mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Energiekosten zu senken. Den größten Handlungsdruck erzeugen neben den Energiekosten die bürokratischen Belastungen von Unternehmen. Die EU-Kommission will die Unternehmen deutlich entlasten, so z. B. mit ihrem Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Diese Zielstellung wird von der Landesregierung begrüßt. Gegenüber Michael Hager, Kabinettschef von Kommissar Valdis Dombrovskis, forderte die Landesregierung von der EU-Kommission darüber hinaus Änderungen im Beihilferecht, um die Finanzierung von Startups und Scaleups durch staatliche Risikokapitalgeber in benachteiligten Regionen zu erleichtern. Eine geplante Zusammenführung der EU-Förderprogramme sieht das Land Sachsen-Anhalt dagegen kritisch. Sie könnte die bisherige Forschungsförderung benachteiligen und wichtige Bereiche vernachlässigen. Die Landesregierung wird diesen Prozess daher kritisch begleiten und sich für eine breitere Förderung und mehr Niedrigschwelligkeit einsetzen. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Im Gespräch mit Corinna Ullrich von der Generaldirektion Migration und Inneres hat die Landesregierung ausdrücklich die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) begrüßt, die die Migration ordnen und steuern soll und dabei insbesondere die Eindämmung der irregulären Migration in die Europäische Union zum Ziel hat. Die GEAS-Reform, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird, ist zugleich ein wichtiger Schritt, um Asylverfahren effizienter zu gestalten und die Rückführung von Personen ohne Schutzanspruch zu verbessern. Die Schwerpunkte der GEAS-Reform liegen unter anderem in der Verbesserung der Asylverfahrensbearbeitung, der Stärkung des Dublin-Systems, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Effektivitätssteigerung im Rückkehrbereich. Wesentlich ist die Einführung eines verpflichtenden Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen, das insbesondere in Fällen, in denen eine Schutzgewährung unwahrscheinlich ist, eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen soll. Die Landesregierung spricht sich für eine zügige Umsetzung der Reform in nationales Recht aus. Dafür ist von der Bundesregierung zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei ist eine enge Beteiligung der Länder unerlässlich, um den weitreichenden Auswirkungen der Reform auf die Praxis Rechnung zu tragen. Bestehende Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik ab 2028 Das Kabinett hat sich gegenüber Thomas Wobben, Direktor Legislative Arbeit des AdR, dafür ausgesprochen, dass auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipen erhalten bleiben soll. Dazu zählen insbesondere die geteilte Mittelverwaltung, das Mehrebenensystem, der ortsbasierte Ansatz und das Partnerschaftsprinzip. Die regionale Ausarbeitung und Umsetzung der Programme müsse auch künftig gewährleistet sein. Eine auf europäischer oder nationaler Ebene zentralisierte Kohäsionspolitik wäre damit aus Sicht Sachsen-Anhalts nicht vereinbar. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss nach Ansicht der Landesregierung unbedingt erhalten bleiben. Insbesondere Regionen wie Sachsen-Anhalt, die doppelt herausgefordert sind, durch fortdauernde Strukturschwäche und zugleich durch Transformationsbedarfe, sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. Darüber hinaus dringt die Landesregierung gegenüber Brüssel darauf, dass die Programmierung der Strukturfonds und der gesamte Förderprozess, inklusive Verwaltungs- und Kontrollsystemen für Antragsteller, Begünstigte sowie Behörden vereinfacht wird. Für die Förderperiode ab dem Jahr 2028 sieht Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer hohen Planungssicherheit. Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Verabschiedung der Verordnungen für die Kohäsionspolitik und den rechtzeitigen Erlass der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Das Frühjahr ist in Sachsen-Anhalt zu warm und zu trocken ausgefallen. So war es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) etwa 1,7 Grad Celsius wärmer als im langjährigen Durchschnitt und es fielen lediglich knapp zwei Drittel des sonst üblichen Niederschlags. Das Motto zum internationalen Tag der Umwelt am heutigen Donnerstag könnte daher nicht aktueller sein: „Unser Wasser wertschützen“. Das hat sich auch Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgenommen. Er wirbt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und für Investitionen in modernes Wassermanagement. „Wir sollten in Sachsen-Anhalt nicht die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel verschließen, sondern stattdessen rechtzeitig die richtigen Schlüsse ziehen. Das gilt vor allem für unseren Umgang mit Wasser“, betonte Willingmann. „Wasser wird immer häufiger zu einem knappen Gut. Wasser ist eine zentrale Lebensgrundlage und mit Blick auf Landwirtschaft und Unternehmen auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll mit Wasser umgehen und es dort einsparen, wo es geht. Es wird aber auch von zentraler Bedeutung sein, dass der Landtag jetzt zeitnah das neue Wassergesetz verabschiedet und damit den Weg für Investitionen in modernes Wassermanagement ebnet.“ Ende Mai hatte der Umweltausschuss des Landtags grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben, aktuell beraten mitzuständige Ausschüsse. Ziel ist die Verabschiedung nach der Sommerpause. Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements soll das Land besser gegen längere Hitze- und Dürreperioden sowie verstärkt vorkommenden Starkregen infolge des Klimawandels gewappnet werden. Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Gewässer so gestaltet werden, dass sie zu viel Wasser schadlos ableiten und es bei Mangel zurückhalten. Das kann beispielsweise durch die Sanierung oder Anlage von Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung erreicht werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale sollen Auen reaktiviert und den Flüssen mehr Raum gegeben werden. Gleichzeitig soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben. Umweltministerium meldet Bedarf an Mitteln aus Sondervermögen des Bundes an Für die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 Unterhaltungsverbände zuständig; der Investitionsbedarf für die kommenden Jahre summiert sich auf etwa 68,8 Millionen Euro. „Wir lassen die Unterhaltungsverbände damit aber nicht alleine“, betonte Willingmann. Erste Mittel hatte das Ministerium bereits im vergangenen Jahr ausgereicht: 19 Anträge über insgesamt 1,9 Millionen Euro wurden bewilligt. Um die Investitionsförderung trotz angespannter Haushaltslage des Landes langfristig zu stemmen, hofft Willingmann auf Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes. Entsprechende Bedarfe hat das Ministerium bereits angemeldet. „Wir brauchen eine tragfähige Finanzierung der Investitionen, um unser Land zukunftsfest aufzustellen und die Wasserversorgung bezahlbar zu halten“, so Willingmann. „Der verstärkte Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur wäre daher eine gute Lösung.“ DWD registriert weniger Regen, höhere Temperaturen und mehr Sonnenstunden Wie wichtig ein angepasstes Wassermanagement in Zukunft sein wird, belegen die Daten, die der DWD am 30. Mai für Sachsen-Anhalt veröffentlicht hatte. Danach lag die mittlere Frühjahrstemperatur bei 9,8 Grad Celsius – deutlich über dem langjährigen Klimawert von 8,1 Grad Celsius. Insbesondere im März und in der ersten Aprilhälfte blieb Niederschlag weitgehend aus, so dass mit 86 Litern Regen pro Quadratmeter lediglich zwei Drittel des klimatologischen Solls von 135 Litern pro Quadratmeter erfüllt wurden. Infolge der Witterung lagen zuletzt auch die Grundwasserpegel im Schnitt rund 30 Zentimeter unter dem langjährigen Mittel für den Monat Mai. Die letzte größere Dürrephase gab es in Sachsen-Anhalt zwischen 2018 und 2023. Als meteorologische Dürre gilt dabei ein Zeitraum von mindestens ein bis zwei Monaten, die trockener als üblich sind. In der Landwirtschaft spricht man bei zwei oder mehr Monaten Trockenheit von Dürre. Durch das mangelnde Wasserdargebot kommt es dann bei Kulturpflanzen zu Trockenstress und in der Folge zu Ernteeinbußen. Zudem fallen dann auch die Pegel von Flüssen, Seen und Talsperren sowie das Grundwasser unter ihre langjährigen statistischen Kennwerte. Nach der Dürrephase bis 2023 folgte ein anderes Wetterextrem: Starkregenfälle im Winter 2023/2024 mit landesweit teils dramatischen Hochwasserlagen. Infolge der Niederschläge konnten sich die Grundwasserleiter von ihren Tiefstständen erholen. Durch das trockene erste Halbjahr sinken die Pegel nunmehr wieder ab. Internationaler Tag der Umwelt In Erinnerung an die Eröffnung der Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen den 5. Juni zum jährlichen „Tag der Umwelt“ erklärt. Heute beteiligen sich rund 150 Staaten weltweit an dem Aktionstag. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
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Bund | 155 |
Land | 76 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 40 |
Förderprogramm | 53 |
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unbekannt | 23 |
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