Liebe Leser*innen, vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 – erstmals mit messbaren Zielen, um Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Sektoren klimaresilient zu machen. Mit dem Dialog KlimaAnpassung wurden Fachleute sowie Bürger*innen an der Erarbeitung der Strategie beteiligt. Unser Schwerpunktartikel verdeutlicht die Wirksamkeit der Beteiligung und zeigt, wie deren Ergebnisse in die Strategie eingeflossen sind. Außerdem in diesem Newsletter: Möglichkeiten zum Mitgestalten bei der Sächsischen Anpassungsstrategie und dem EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz, Finanzierungswege für naturbasierte Lösungen, neue regionale Gesetze und Förderungen, KI für klimaresiliente Kanalnetze und vieles mehr. Herzliche Grüße und einen schönen Jahresausklang! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung In fünf deutschen Regionen entwickelten Bürger*innen gemeinsam Empfehlungen für die Klimaanpassung. Quelle: Julia Reschucha Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024. Insgesamt 376 Fachleute aus 212 Organisationen, 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus fünf Regionen und knapp 2.000 onlineteilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht. Die Beteiligten forderten verstärkt naturbasierte Lösungen, eine besondere Beachtung vulnerabler Gruppen, mehr Bildungsangebote und eine bürokratiearme Umsetzung. Viele Empfehlungen fanden Eingang in die Strategie. Die Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060 basiert auf Empfehlungen von Bürger*innen. Drei Viertel der beteiligten Bürger*innen zeigten sich motiviert für weitere Beteiligung. Fazit des Prozesses: Beteiligung braucht ausreichend Zeit und transparente Kommunikation. Zukünftig sollten verstärkt unterrepräsentierte Gruppen eingebunden werden. 20. Januar 2026: Online-Workshop „Integration von Kompetenzen für Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz in die Berufsbildung“ Im Projekt „Solargründach-Weiterbildung“ werden Ausbilder*innen überbetrieblicher Bildungsstätten und Berufsschullehrkräfte für das Thema Solargründach qualifiziert. Der Train-the-Trainer-Ansatz befähigt sie, Kompetenzen zu Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz an Auszubildende weiterzugeben. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün durchgeführt und über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) gefördert. In einem zweistündigen Online-Workshop stellen die Partner ihr Vorgehen vor, diskutieren Herausforderungen der Kompetenzvermittlung und erörtern Übertragungsmöglichkeiten auf weitere Branchen. Jenseits öffentlicher Gelder: Wie Kommunen naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung finanzieren können Naturbasierte Lösungen nutzen die natürlichen Prozesse der Natur, um gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Biodiversitätsschutz zu fördern. Sie sind besonders wichtig für die Anpassung an klimabedingte Folgen – etwa können Stadtgrün und Wasser Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? In einem Politikpapier des Umweltbundesamtes zeigen Autor*innen vom Ecologic Institut Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen auf – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewerten, wann sie sinnvoll sind. Zudem geben sie Empfehlungen, wie Bund und Länder Kommunen dabei unterstützen können. Gestaltungsoptionen und Anforderungen für klimaresiliente kritische Infrastrukturen Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen werden zunehmend miteinander verknüpft. Der Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ im Auftrag des UBA untersucht, welche Anforderungen sich daraus an kommunale Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepte ergeben. Die Autor*innen identifizieren Gestaltungsoptionen und koordinative Anforderungen für kommunale Akteure und formulieren 15 Thesen in acht Themenfeldern, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Verantwortung und Zuständigkeiten, Daten- und Digitalisierung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bilanz des Bundesumweltministeriums zur Weltklimakonferenz in Belém Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungsergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Zum Thema Anpassung an die Folgen der Klimakrise hat die Weltklimakonferenz sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Bei der internationalen Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Konferenz darauf, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen im Vergleich zu dem im Vorjahr beschlossenen Klimafinanzierungsziel. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat für die Bundesregierung angekündigt, 60 Millionen Euro zum globalen Anpassungsfonds beizusteuern. Der Fonds unterstützt die vom Klimawandel stark betroffenen Gemeinschaften weltweit bei Anpassungsmaßnahmen. Deutschland ist größter Geber für dieses zentrale multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung und unterstützt den Fonds seit seiner Gründung. Berlin: Klimaanpassungsgesetz auf Vorlage der Bürgerinitiative „BaumEntscheid“ beschlossen Am 4. November 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Berlin beschlossen. Das Gesetz basiert auf einer Vorlage des „Baumentscheids“, einer Bürgerinitiative, die dazu ein Volksbegehren beantragt hatte. Nachdem die Fraktionen der Koalition aus CDU und SPD einige Änderungen mit dem Bündnis verhandelt hatten, wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Berlin bis 2040 über eine Million Bäume verfügen soll, was eine Verdopplung zu heute bedeutet. Zudem sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie das Management von Regenwasser oder verbindliche Hitzeaktionspläne auf Ebene von Land und Bezirken. Sachsen erarbeitet Klimaanpassungsstrategie mit öffentlicher Beteiligung Bis zum 18. Januar 2026 können Vorschläge und Hinweise zur sächsischen Klimaanpassungsstrategie über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene wird die Erarbeitung der Strategie von einem Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren ist auch die Öffentlichkeit eingeladen sich einzubringen. Das Land Sachsen erarbeitet die Klimaanpassungsstrategie, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden für 16 Themen- und Handlungsfelder Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Baden-Württemberg: Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Unterstützung im Förderprogramm „Klimopass“ bereit, um Kommunen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf blau-grüner Infrastruktur. Gefördert werden strategische Maßnahmen wie Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte, mikroskalige Klimaanalysen oder Fachkonzepte. Weiterhin können investive Maßnahmen beantragt werden wie Trinkwasserspender, kommunale Pegelsysteme oder blau-grüne Infrastruktur sowie Modellprojekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter. Niedersachsen fördert Wiederbewaldung des Harzes mit klimaangepasstem Laubmischwald Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Wiederbewaldung des Harzes mit einem langfristig angelegten Programm. Mit insgesamt 130 Millionen Euro setzen die Niedersächsischen Landesforsten eines der größten Natur-Wiederherstellungsprojekte in der Geschichte des Landes außerhalb des Nationalparks um. Ziel ist es, auf über 270 Quadratkilometern abgestorbener Fichtenwälder klimastabile und artenreiche Bergmischwälder entstehen zu lassen. Um das geschwächte Ökosystem zu stabilisieren, setzen die Landesforsten auf eine naturnahe Waldentwicklung. Dabei werden heimische Baumarten wie Buche, Bergahorn und Traubeneiche gezielt gefördert. Neue Tiny Forests entstehen in Berlin Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert über den Aufbau mehrerer Miniwälder in Berlin, auch „Tiny Forests“ genannt. In Marzahn entstehen auf rund 400 m² eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern. In Hellersdorf werden 136m ² zu einem kleinen dicht bepflanzten Wald, der in kurzer Zeit zu einem eigenständigen Ökosystem heranwächst. Ermöglicht wird das Berliner Tiny-Forests-Projekt durch den Right Now Climate Fund von Amazon, der eine Million Euro für die Anlage von 20 Tiny Forests in Berlin bereitstellt, um die Klimaanpassung der Stadt zu stärken. Regionales Klima-Informationssystem ReKIS für Kommunen optimiert Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS, betrieben von den Landesumweltämtern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unterstützt Kommunen seit 2012 mit Fachdaten zur Klimafolgenanpassung. Die aktualisierte Plattform bietet zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmenbeispiele sowie Anleitungen für Anpassungskonzepte. Die zuvor getrennten Angebote der drei Bundesländer wurden im gemeinsamen Portal „ReKIS Kommunal“ zusammengeführt, sodass viele Anpassungsinstrumente nun bundeslandübergreifend nutzbar sind. Regionale Klimaanpassung: Forschung mit neuen Tools für Kommunen und Wirtschaft Mit der Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMFTR) Städte und Gemeinden dabei, sich auf lokale Klimarisiken vorzubereiten. Dafür fördert das Ministerium seit 2020 acht Projekte in sechs Regionen. Auf der Statuskonferenz von RegIKlim Anfang November 2025 standen Strategien zur Klimaanpassung im Fokus – jeweils zugeschnitten auf die verschiedenen Regionen Deutschlands, von der Küste bis zum Mittelgebirge, von Innenstädten bis zu ländlichen Gebieten. Als gelungenes Beispiel für die enge Zusammenarbeit von Forschung und Praxis wurde unter anderem der neue „Digitale Klimaatlas Region Stuttgart“ des Projekts ISAP vorgestellt. Pilotstudie von BDEW und DVGW: Klimakosten in der Wasserversorgung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) den künftigen Investitionsbedarf von Wasserversorgern im Zuge des Klimawandels untersucht. Die Pilotstudie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Investitionen voraussichtlich zwischen sieben und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen der Unternehmen ausmachen werden. Grundlage der Analyse sind vier strukturell unterschiedliche Wasserversorger, die das Spektrum der deutschen Versorgungslandschaft exemplarisch abbilden: ein großer städtischer Versorger, ein Fernwasserversorger, ein Stadtwerk im großstädtischen Raum sowie ein Stadtwerk im ländlichen Raum. Wie Künstliche Intelligenz Kanalnetze klimaresilient macht Seit September 2025 erprobt die Stadt Jena ein neuartiges Konzept zur digitalen Kanalnetzbewirtschaftung. In den Hauptsammler wurden zwei groß dimensionierte Edelstahlklappen eingebaut, die sich digital ansteuern und künftig KI-basiert regeln lassen. Das System verarbeitet Messwerte, Modellierungen und Wetterprognosen, um zu entscheiden, ob Wasser im Kanalnetz gespeichert oder abgeleitet werden soll. Ziel ist es, zwei gegensätzliche Herausforderungen des Klimawandels für die kommunale Wasserwirtschaft zu bewältigen: Starkregenereignisse und Trockenphasen. Das Projekt „InSchuKa4.0“ unter Leitung der Hochschule Hof wurde vom BMFTR gefördert. Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Studie zu finanziellen Implikationen des Klimawandels Der Klimawandel stellt das öffentliche Finanzsystem zunehmend vor strukturelle Herausforderungen. Eine neue Studie im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) analysiert, welche finanziellen Risiken durch Extremwetterereignisse, zunehmende Investitionsbedarfe und langfristige Anpassungsmaßnahmen entstehen und wie Bund, Länder und Kommunen ihre Haushalte klimaresilienter gestalten können. Die Analyse beleuchtet den Finanzierungsbedarf für Klimaanpassung, zeigt neue Finanzierungsinstrumente auf, mit denen öffentliche Haushalte auf wachsende Belastungen und Risiken reagieren können, und diskutiert Ansätze zur Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen. Jetzt mitgestalten: Konsultation für Europas Klimaresilienz Die Europäische Kommission ruft Städte, Regionen und alle lokalen Behörden dazu auf, an einer neuen öffentlichen Konsultation zum Thema Klimawandelanpassung teilzunehmen. Denn gerade vor Ort spüren die Menschen, wie Klimarisiken – Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Stürme – ihr tägliches Leben, die Infrastruktur und die Gemeinden bedrohen. Die Konsultation bietet die Chance, das kommende EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz mitzugestalten. Zeigen Sie, was in Ihrer Region nötig ist. Jetzt mitmachen bis zum 20. Februar 2026! Eurocities-Umfrage: Städte brauchen mehr Unterstützung bei Klimaanpassung Eine Umfrage von Eurocities unter 54 Städten in 17 europäischen Ländern zeigt: Kommunen sehen sich wachsenden Klimagefahren gegenüber, doch begrenzte Finanzmittel, Personalmangel und fragmentierte Verwaltungsstrukturen schränken ihre Anpassungsfähigkeit ein. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren zählen zu den am häufigsten genannten städtischen Klimarisiken. 80 Prozent der Städte sprechen sich dafür aus, dass künftige EU-Pläne spezielle Mittel für die Klimaanpassung auf lokaler und nationaler Ebene vorsehen. Eurocities ist das größte Netzwerk europäischer Städte und vereint rund 200 Großstädte mit mehr als 150 Millionen Einwohner*innen in 38 Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Europäische Umweltagentur: Naturbasierte Lösungen für widerstandsfähige europäische Wälder Naturbasierte Lösungen sind nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur (EEA) zentral, um das steigende Waldbrandrisiko in Europa zu senken und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Das EEA-Briefing „Nature-based solutions for fire-resilient European forests“ beschreibt sowohl Maßnahmen zur Brandverhütung als auch zur Wiederherstellung nach Bränden – etwa Renaturierung, die Förderung widerstandsfähiger Vegetation, grüne Brandschutzstreifen und Pufferzonen. Fallstudien aus mehreren europäischen Ländern – von Italien bis Finnland – verdeutlichen praktische Umsetzungsansätze. Das Papier unterstützt die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie sowie der EU-Waldstrategie für 2030. Buch „Eis gegen heiß“ gibt praktische Tipps zur Anpassung an den Klimawandel Das Buch „Eis gegen heiß“ richtet sich an alle, die wissen möchten, wie sie selbst aktiv werden können. Es vermittelt praxisnah, wie Klimaanpassung im Alltag gelingt – von der Nutzung moderner Warnsysteme über das richtige Verhalten bei Extremwetterereignissen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen und zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft. Am wissenschaftlichen Review des Buches haben das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) sowie weitere Kolleg*innen des Umweltbundesamtes mitgewirkt. Klimafaktenpapier zeigt massive Veränderungen des Klimasystems und breite Unterstützung für ambitionierte Klimapolitik Die globale Erwärmung schreitet weiterhin schnell und ungebremst voran. Zahlreiche Indikatoren haben in diesem oder im vergangenen Jahr Rekordwerte erreicht. Dies geht aus dem „Klimafaktenpapier“ hervor, einer kompakten Zusammenfassung des aktuellen Wissensstands zum Klimawandel. Das Papier wird von sechs führenden Organisationen der Klimaforschung und -kommunikation vorgelegt. Es fasst die Kernbotschaften zum Klimawandel in nur 24 Worten zusammen: „1. Er ist real. 2. Wir sind die Ursache. 3. Er ist gefährlich. 4. Die Fachleute sind sich einig. 5. Wir können etwas tun. 6. Die meisten wollen mehr Klimaschutz.“ UNEP: Running on Empty – Adaptation Gap Report 2025 Angesichts steigender globaler Temperaturen und zunehmender Klimaauswirkungen zeigt der Adaptation Gap Report 2025 „Running on Empty“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), dass eine erhebliche Lücke bei der Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer besteht – mit Risiken für Leben, Lebensgrundlagen und ganze Volkswirtschaften. Der Bericht fordert weltweit verstärkte Anstrengungen, um diese Finanzierungslücke zu schließen und ehrgeizige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Germanwatch: Climate Risk Index 2026 Der Climate Risk Index (CRI) von Germanwatch zeigt, dass zwischen 1995 und 2024 die Länder Dominica, Myanmar und Honduras am stärksten von den Auswirkungen extremer Wetterereignisse betroffen waren. Der erstmals 2006 veröffentlichte Index ist einer der am längsten bestehenden jährlichen Indizes zur Analyse von Klimaauswirkungen. Er bewertet, wie stark klimabedingte Extremwetterereignisse einzelne Länder treffen und welche Folgen diese für Bevölkerung und Infrastruktur haben. Lancet Countdown on Health and Climate Change Die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die nur begrenzten Fortschritte bei der Klimaanpassung gefährden weltweit Gesundheit und Lebensgrundlagen. Zu diesem Schluss kommt der neunte jährliche Indikatorbericht „Lancet Countdown on Health and Climate Change“, der von zahlreichen Wissenschaftler*innen weltweit verfasst wird. Demnach führt die zunehmende Hitzeexposition zu mehr hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2024 gingen zudem 639 Milliarden potenzielle Arbeitsstunden verloren, verbunden mit einem Einkommensverlust von über einer Billion US-Dollar – fast ein Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Wie können Überflutungsrisiken in Ostseeküstenstädten Schleswig-Holsteins wirksam kommuniziert werden? Das vom BMUKN geförderte Projekt „Komm.Flut.Ost“ hatte zum Ziel, Wissens- und Handlungslücken bei Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu schließen. Neben einem praxisorientierten Guide Book, das Kommunen bei der Risikokommunikation unterstützt, entwickelte das Projekt unter Leitung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch eine bürgernahe Ausstellung zu Überflutungsrisiken und stellte dafür Materialien für die breite Öffentlichkeit bereit. Die Ausstellung „ÜberFlut“ macht Überflutungsrisiken und Anpassungsmaßnahmen erlebbar. Sie präsentiert Beiträge von Menschen aus Schleswig-Holstein, die Erfahrungen mit Überflutungen gesammelt haben oder sich intensiv mit dem Thema beschäftigen – darunter Fotos, künstlerische Arbeiten, Architekturentwürfe und persönliche Zitate.
Schutz des nachwachsenden Waldes in Zeiten des Klimawandels durch zeitgemäße Jagd weiter gewährleistet – Umweltministerium begrüßt angekündigte Anpassungen durch regierungstragende Fraktionen Das Umweltministerium begrüßt die heutigen Ankündigungen der Regierungsfraktionen zu einzelnen Anpassungen am vom Ministerium eingebrachten Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes. Die Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse aus dem Umweltausschuss verdeutlicht den gemeinsamen Anspruch, ein ausgewogenes Gesetz zu schaffen, das auf einem breiten Dialog und vielfältigen Perspektiven basiert. Vier Jahre wurde an dem Entwurf im Dialog mit allen vom Gesetz betroffenen Interessensgruppen gearbeitet. Zuletzt führte der zuständige Landtagsausschuss eine Anhörung von Expertinnen und Experten durch. Die Fachleute hatten sich überwiegend für eine zügige Beschlussfassung des Gesetzes ausgesprochen und verschiedene Anpassungen angeregt. Seitens der Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen wurden die betreffenden Empfehlungen mit dem Umweltministerium im Nachgang fachlich erörtert. „Die angekündigten Änderungen am Gesetzesentwurf stehen im Einklang mit unserem Ziel, den nachwachsenden Wald zu schützen und die natürliche Waldentwicklung zu erleichtern. Dieses Grundanliegen, das wir von Anfang an bei der Jagdrechtsnovelle verfolgen, wird noch mal unterstrichen. Zugleich behält die Novelle den Tierschutz bei der Jagd im Blick“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Umweltministerin Eder betonte weiter: „Wir schaffen die Voraussetzungen, dass der rheinland-pfälzische Wald, eines unserer kostbarsten Güter, auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt. Dazu brauchen wir ein gutes Wald- und ein gutes Wildtiermanagement. Wir wollen ein intaktes Ökosystem für Wild und Wald.“ „Es ist gut, dass der Entwurf damit nun, wie von den zahlreichen Verbänden immer wieder gefordert, zeitnah im Landtag zur Beschlussabstimmung steht. Das Umweltministerium kann sich sodann auf die Aufgabe konzentrieren, die ausstehende Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes im wiederum engen Dialog mit den Verbänden zu entwickeln“, ergänzte Katrin Eder.
Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.
bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Regelmaessiger Erfahrungsaustausch ueber Methoden und Ergebnisse der Umweltueberwachung auf Radioaktivitaet und ionisierende Strahlung im Normal- und Stoerfall in der BRD, Schweiz und Oesterreich. Erarbeitung und Nachfuehrung einer umfassenden Loseblattsammlung ueber alle praktischen Methoden der Probenahme, Probenaufbereitung, Messung, Auswertung und Interpretation. Durchfuehrung von Vergleichsmessungen und Qualitaetskontrollen. Studien und Datensammlung zu Teilgebieten der Umweltueberwachung, u.a. Umweltkontamination nach Tschernobyl. Ueberarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen sowie Stellungsnahmen zu Gesetzgebungsentwuerfen zuhanden von Behoerden. Veranstaltungen von Seminaren und Fachtagungen, Redaktion von Tagungsberichten.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Arbeitsauftrag und zur Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen den Mitgliedern des Deut- schen Bundestages sowie dessen Gremien und Fraktionen auf Anfrage parlamentsgerecht aufbe- reitete wissenschaftliche Informationen zur Verfügung. Dies geschieht sowohl in Form von schriftlichen Gutachten in definierten Formaten als auch in Form von fernmündlichen oder per- sönlichen Informationsgesprächen. Damit unterscheidet sich der Arbeitsauftrag der Wissenschaftlichen Dienste von dem der Aus- schusssekretariate oder der Sekretariate der parlamentarischen Gremien. Eine Assistenz beispielsweise bei der Erstellung von Gesetzentwürfen erfolgt nicht. Gesetzent- würfe aus dem Parlament heraus sind ureigene politische Aufgaben. Die Auskünfte und Informa- tionen der Wissenschaftlichen Dienste können allerdings für diese Zwecke verwendet werden, sie werden jedoch nicht im Hinblick auf solche Verwendungen erstellt. Die erbetenen Informationen und Analysen werden durch die Wissenschaftlichen Dienste in neutraler Weise betrachtet und dargestellt, wobei alle Standpunkte Berücksichtigung finden sol- len. Die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages verwendeten Informations- quellen sind vielfältig. Sie reichen von Publikationen wie Büchern, Periodika, Abhandlungen und Nachschlagewerken in gedruckter und elektronischer Form über eine Vielzahl von frei zugängli- chen oder lizenzpflichtigen Datenbanken bis hin zu vertrauenswürdigen Internetseiten. Die am häufigsten verwendeten Arten von Informationsquellen neben der einschlägigen Fachlite- ratur sind: Studien von unabhängigen Think Tanks oder Stiftungen Studien von parteinahen Think Tanks oder Stiftungen Studien von Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen Studien von Lobbyverbänden Studien und Kurzinformationen der Wissenschaftlichen Dienste anderer Parlamente. Die Wahl der Informationsquellen richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. WD 8 - 3000 - 004/17 (06.02.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Auch externe Experten werden von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages konsultiert, wenn dies sachdienlich und erforderlich ist. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfügen über kein eigenes Budget. Die von ihnen genutzten Datenbanken werden von der Bibliothek des Deutschen Bundestages be- reitgestellt und finanziert. Ein großer Teil des Budgets der Bundestagsbibliothek wird für die An- schaffung lizenzpflichtiger Datenbanken und elektronischer Medien verwendet. Am häufigsten werden Datenbanken genutzt, die fächerübergreifend konsultiert werden. Daneben stehen zahlrei- che Fachdatenbanken zur Verfügung. Alle von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erarbeiteten Gutachten wer- den sowohl im Intranet-Angebot des Deutschen Bundestages als auch auf seiner offiziellen Website veröffentlicht. Dokumente der Formate „Aktueller Begriff“ und „Infobrief“ werden proaktiv erstellt und sofort veröffentlicht, während Gutachten, die von einem Abgeordneten, einem Gremium oder einer Frak- tion des Deutschen Bundestages beauftragt wurden, einer Schutzfrist von vier Wochen unterliegen, bevor sie veröffentlicht werden. Alle Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind über den folgen- den Link abrufbar: http://www.bundestag.de/analysen. *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
1. alle im Zusammenhang mit der ab Juni 2015 durch ihren Rechtsvorgänger, das damalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften durchgeführten Verbändeanhörung und in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes bei selbigem eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sowie 2. alle im Zusammenhang mit der Formulierung und parlamentarischen Beratung des Gesetzesentwurfs zwischen dem MKULNV und weiteren Einrichtungen der Landesregierung sowie Externen geführten Korrespondenz. Sofern die Bereitstellung von Letzterem mit großem Aufwand verbunden sein sollte, wird um prioritäre Bereitstellung der erstgenannten Dokumenten gebeten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 157 |
| Land | 42 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 40 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 102 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 104 |
| offen | 120 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 219 |
| Englisch | 12 |
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| Resource type | Count |
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| Datei | 42 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 117 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 97 |
| Lebewesen und Lebensräume | 132 |
| Luft | 73 |
| Mensch und Umwelt | 224 |
| Wasser | 66 |
| Weitere | 174 |