Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Ziel des Vorhabens war, die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eines Wegfalls der Heizwertregelung für 19 Abfallströme zu evaluieren. Dabei wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Entsorgungssituation insbesondere untersucht, inwieweit eine Streichung der Heizwertklausel Auswirkungen auf die Pflichtenstellung der relevanten Abfallerzeuger und -besitzer hätte. Der für die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie für Bürgerinnen und Bürgern entstehende Erfüllungsaufwand für den Fall der Streichung der Heizwertklausel wurde mit der Standardmethodik der Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt. Veröffentlicht in Texte | 21/2016.
Staatliche Regelungen dienen dem öffentlichen Wohl und bezwecken u.a. Verbesserungen im sozialen Bereich, für die Wirtschaft oder für die Umwelt. In Deutschland sind alle Ministerien verpflichtet, die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens in einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) darzustellen. Die Gesetzesfolgenabschätzung bezweckt die systematische Aufarbeitung der Auswirkungen von staatlichen Interventionen. Als Gesetzesfolge verpflichtend zu quantifizieren ist dabei der Erfüllungsaufwand. Veröffentlicht in Texte | 50/2016.
In drei Planspielen wurde die Praxiseignung von Arbeitsentwürfen des BMUB zur Umsetzung der UVP -Änderungsrichtlinie 2014/52/EU im UVPG sowie weiteren nicht durch die Richtlinie veranlassten Verbesserungen des Gesetzes erprobt und etwaige Optimierungsvorschläge entwickelt. Die Planspiele bildeten die wichtigsten Stufen der UVP in Zulassungs- und Planfeststellungsverfahren ab: den Screening-Prozess und das eigentliche UVP-Verfahren. Inhaltlich wurden vor allem die Regelungsvorschläge des BMUB zum neu aufgenommenen Schutzgut "Fläche", den Umweltfolgen infolge der Anfälligkeit von Vorhaben durch den Klimawandel , zur Kumulierung von Vorhaben, zur Alternativenprüfung und zur Überwachung erprobt. Bei den durch die UVP-Änderungsrichtlinie umfangreich neu formulierten Anforderungen zum Inhalt des UVP-Berichts standen die Konsistenz und Verständlichkeit der Regelungsentwürfe zum UVPG im Vordergrund. Im Rahmen des Vorhabens wurde weiterhin ein Fachaufsatz zur Eignung unterschiedlicher Planspielansätze für die Gesetzesfolgenabschätzung erstellt, der im Frühjahr 2018 in der Fachzeitschrift „UVP-report“erscheinen soll. Veröffentlicht in Texte | 13/2018.
Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) hat die Ziele, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichten Stellen und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformation zu sorgen. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2003/4/EG um. Die Studie „Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) - Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen“ untersucht, ob und wie die genannten gesetzlichen Ziele des UIG in der Praxis erreicht werden. Die Evaluation folgt der Methodik der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das UIG sich im Wesentlichen bewährt hat und macht einige Optimierungsvorschläge. Veröffentlicht in Texte | 235/2020.
Während die Kosten umweltpolitischer Maßnahmen relativ einfach zu erfassen sind, ist dies bei dem Nutzen ungleich schwieriger, denn umweltpoltische Maßnahmen streben oft langfristige Ziele an und viele Wirkungen dieser Maßnahmen haben keinen Marktpreis. Dieser strukturelle Nachteil bei der Quantifizierung der Folgen umweltpolitischer Maßnahmen ist in den letzten Jahren mit der zunehmenden Quantifizierung von Politikfolgen noch bedeutsamer geworden. Diese Arbeitshilfe stellt Bearbeitern von Gesetzesfolgenabschätzungen einen Leitfaden und ein Excel-Werkzeug zur Verfügung, um einzelne Umwelt- und wirtschaftliche Kosten und Nutzen in einem überschaubaren Zeitrahmen zu quantifizieren. Mit Hilfe der Arbeitshilfe können Argumente für umweltpolitische Maßnahmen wirkungsvoller vorgetragen werden. Veröffentlicht in Texte | 01/2015.
Die Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind als zentraler Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsarchitektur konzipiert. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2002 wurden sie nur geringfügig angepasst. Gleichzeitig bestehen erhebliche Überarbeitungsbedarfe, um die Regeln wirksamer und attraktiver zu machen. Trotz Anwendung in der Gesetzesfolgenabschätzung spielen die Regeln bei der Formulierung von Politiken und Strategien kaum eine Rolle, ihre Zusammenstellung wirkt mitunter beliebig, globale Bezüge und Wechselwirkungen werden nur unzureichend adressiert. Auf Basis einer Betrachtung der bisherigen Entwicklung und Nutzung der Regeln sowie ihrer Stärken und Schwächen im Kontext aktueller Herausforderungen macht dieser Bericht Empfehlungen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung auf inhaltlicher, kommunikativer und prozessualer Ebene, die unter anderem auf eine globalere und systemischere Perspektive, einen klareren Adressatenbezug und eine verbesserte Operationalisierung abzielen. Veröffentlicht in Texte | 12/2017.
Gesetzesfolgenabschätzung: Bessere Gesetze durch mehr Transparenz Bevor der Gesetzgeber über ein Gesetz entscheidet, werden die voraussichtlichen Folgen erfasst und bewertet. In Deutschland stehen dabei die wirtschaftlichen Folgen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Das UBA empfiehlt auch die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die „One in one out“-Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern. Das UBA empfiehlt in einem aktuellen Positionspapier , die Gesetzesfolgenabschätzung transparenter zu gestalten und die sogenannte „One in one out“-Regel abzuschaffen. Durch diese ist festgelegt, dass jedes Bundesministerium Kosten für die Wirtschaft, die durch neue Regelungen entstehen, an anderer Stelle in gleichem Maße durch Entlastungen ausgleichen muss. Die Gesetzesbegründung und die darin dargestellten Folgen des Gesetzes können eine wichtige Grundlage der Entscheidungen des Gesetzgebers und des demokratischen Meinungsbildungsprozesses in der Zivilgesellschaft sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass in der Gesetzesbegründung alle wesentlichen beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar dargestellt werden und die wirtschaftlichen Folgen oder die Kosten eines Gesetzes gegenüber dessen Nutzen, den Umweltfolgen oder den sozialen Folgen nicht priorisiert werden. Darüber hinaus erleichtert es dem Gesetzgeber und der Zivilgesellschaft die Bewertung eines Gesetzes, wenn in der Gesetzesbegründung erkennbar ist, wie die Gesetzesfolgen auf die Gestaltung des Gesetzes Einfluss genommen haben und welche Alternativen geprüft wurden.
Ziel dieses Berichtes ist der Vergleich unterschiedlicher Methodiken, die in Listen oder Datenbanken von Umweltkosten (environmental unit costs) verwendet werden. Diese werden u.A. für Kosten-Nutzen-Analysen und Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt. Die Analyse basiert auf einem Kernset von Listen und Datenbanken, das aus einer Sondierung des Umweltbundesamtes hervorging. Ergänzt wurde dies um weitere aktuelle Listen und Veröffentlichungen, die für Deutschland relevante Daten enthalten. Insgesamt 15 Umweltkostenlisten und ihre ergänzenden Dokumente werden innerhalb des Berichts methodisch verglichen. Der Vergleich vollzieht sich entlang von sechs zentralen Umweltthemen: i) Treibhausgase, ii) lokale/regionale Luftschadstoffe (PM10 einschließlich PM2,5, NOx, SO2, NH3 und NMVOC), iii) Eutrophierung (N und P), iv) andere lokale/regionale Wasser- und Bodenschadstoffe, v) Verkehrslärm, sowie vi) Landnutzungsänderungen, die Biodiversität und Ökosystemleistungen beeinflussen. Quelle: Forschungsbericht
Die Studie dient der wissenschaftlichen Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in Deutschland. Maßstab der Evaluation sind die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Fachgesetze zur SUP. Neben der Untersuchung der positiven Wirksamkeit der SUP als gesetzliches Instrument der Umweltvorsorge wurden insbesondere auch Defizite ermittelt und Gestaltungsoptionen für einen effizienten und effektiven Vollzug aufgezeigt. Zur weiteren Optimierung der SUP-Praxis kommen administrativ-organisatorische Maßnahmen in Betracht, die im Bericht vorgestellt werden. Zudem werden punktuelle Änderungen auf gesetzlicher Ebene vorgeschlagen. Die Studie basiert auf der Untersuchung von 143 Fallstudien Strategischer Umweltprüfungen der Jahre 2005 bis 2018. Die Fallstudien aus den Bereichen Raumordnungsplanung, Bauleitplanung und Fachplanung repräsentieren einen breiten Querschnitt der SUP-Praxis in Deutschland. Quelle: umweltbundesamt.de
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