Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die Lebensgrundlagen zerstört. Daher ist der Übergang zu einem wirtschaftlichen Handeln erforderlich, das in Einklang mit Natur und Umwelt steht, einer Green Economy. Green Economy Die aktuelle Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand heutiger und kommender Generationen. Die noch immer jährlich steigenden Treibhausgasemissionen und der daraus resultierende Klimawandel , sowie der andauernde Verlust an Artenvielfalt, der Ressourcenverbrauch und die Umweltverschmutzung sind Beispiele für diese Entwicklung. Bereits im Jahr 2006 zeigte der sogenannte „Stern Report“ auf, dass sich allein die durch den Klimawandel entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandproduktes belaufen könnten. Nach Erscheinen des „Stern Reviews“ im Jahr 2021, bekräftigte der Ökonom Nicholas Stern erneut, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen (siehe " Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen "). Ein „Weiter so“, bei dem Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Die Green Economy verbindet Ökologie und Ökonomie miteinander und zielt auf die Steigerung des gesellschaftlichen Wohlstandes. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Umwelt- und Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz ist ein entscheidender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiterwachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen des Klima- und Umweltschutzes am Beispiel der GreenTech Leitmärkte. GreenTech Leitmärkte sind Bereiche der Wirtschaft, die in besonderem Maße zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Es gibt sieben Leitmärkte, davon tragen vier besonders zum wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung bei: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Potenzialabschätzungen zufolge wird sich die globale Bruttowertschöpfung der GreenTech-Branche von 1,02 Billionen Euro im Jahr 2022 auf 4,1 Billionen Euro im Jahr 2045 erhöhen. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umwelt- und Klimapolitik - zu den weltweit führenden Anbietern von GreenTech Produkten und Dienstleistungen. Die globale Konkurrenz für GreenTech verstärkt sich zunehmend. Deutschland gehörte im Zeitraum 2010 bis 2023 nach den USA und Japan zu den innovativsten Ländern weltweit gemessen an Patentanmeldungen. Jedoch holte im gleichen Zeitraum China rasch auf und könnte bereits bald Deutschland überholen. Deutschland wird seine führende Rolle für GreenTech nur behalten können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz einnimmt und Innovationen systematisch fördert. Die Zahl der Beschäftigten, die im Bereich Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz arbeiten, steigt stetig an. Im Jahr 2023 arbeiteten ca. 3,4 Millionen Erwerbstätige in diesen Tätigkeitsfeldern. Arbeitsplätze entstehen beispielsweise in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, und der Kreislaufwirtschaft. In immer mehr Tätigkeitsfeldern sind Klimaschutz und Ressourcenschonung relevante wirtschaftliche Größen, die zu Innovationen und Arbeitsplätzen führen. Dies bedeutet es gibt klassische Umweltschutzberufen (z.B. in Klärwerken). Darüber hinaus wächst die Anzahl an Erwerbstätigen, die sich in ihren Berufen auch um Umwelt, Klima und Ressourcen bemühen (z.B. in der nachhaltigen Mobilität). Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese Kosten. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention (nur in englischer Sprache verfügbar). Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Die Anwendung von Umweltkosten kann die Bundesministerien dabei unterstützen die Folgen eines Gesetzes ausgewogen und wissenschaftlich fundiert abzuwägen, wie das Umweltbundesamt es in seinem Positionspapier empfiehlt. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes in Unternehmen Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist ist aber der Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen geringere Abhängigkeiten von Rohstoff- und Energiepreise und zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwieriger zu quantifizieren sind: zum Beispiel höhere Attraktivität für Fachkräfte, mehr Transparenz, bessere Finanzierungsbedingungen oder eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den Klimawandel entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen Treibhausgas - und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr"). * Basierend auf Kaufkraft 2024 **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53 Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“). Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert. Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die Emission von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen. Umweltkosten des Verkehrs Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“). Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder Tonnenkilometer – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %. Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro Personenkilometer (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm. Umweltkosten der Landwirtschaft Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und Biodiversität zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der Emission von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro 2024 . Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro 2024 pro kg an. Wozu dienen Umweltkostenschätzungen? Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben. Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern. "Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise. Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen. Das UBA hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der Methodenkonvention 3.1: Kostensätze . Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll. Internalisierung von Umweltkosten Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden. Methodik zur Schätzung von Klimakosten Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt ( UBA ) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO 2 ) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro 2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der Emission anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden. Die Schäden, die durch die Treibhausgas -Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Methodenkonvention 3.2: Kostensätze (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).
Ziel dieses Berichtes ist der Vergleich unterschiedlicher Methodiken, die in Listen oder Datenbanken von Umweltkosten (environmental unit costs) verwendet werden. Diese werden u.A. für Kosten-Nutzen-Analysen und Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt. Die Analyse basiert auf einem Kernset von Listen und Datenbanken, das aus einer Sondierung des Umweltbundesamtes hervorging. Ergänzt wurde dies um weitere aktuelle Listen und Veröffentlichungen, die für Deutschland relevante Daten enthalten. Insgesamt 15 Umweltkostenlisten und ihre ergänzenden Dokumente werden innerhalb des Berichts methodisch verglichen. Der Vergleich vollzieht sich entlang von sechs zentralen Umweltthemen: i) Treibhausgase, ii) lokale/regionale Luftschadstoffe (PM10 einschließlich PM2,5, NOx, SO2, NH3 und NMVOC), iii) Eutrophierung (N und P), iv) andere lokale/regionale Wasser- und Bodenschadstoffe, v) Verkehrslärm, sowie vi) Landnutzungsänderungen, die Biodiversität und Ökosystemleistungen beeinflussen. Quelle: Forschungsbericht
Die Studie dient der wissenschaftlichen Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in Deutschland. Maßstab der Evaluation sind die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Fachgesetze zur SUP. Neben der Untersuchung der positiven Wirksamkeit der SUP als gesetzliches Instrument der Umweltvorsorge wurden insbesondere auch Defizite ermittelt und Gestaltungsoptionen für einen effizienten und effektiven Vollzug aufgezeigt. Zur weiteren Optimierung der SUP-Praxis kommen administrativ-organisatorische Maßnahmen in Betracht, die im Bericht vorgestellt werden. Zudem werden punktuelle Änderungen auf gesetzlicher Ebene vorgeschlagen. Die Studie basiert auf der Untersuchung von 143 Fallstudien Strategischer Umweltprüfungen der Jahre 2005 bis 2018. Die Fallstudien aus den Bereichen Raumordnungsplanung, Bauleitplanung und Fachplanung repräsentieren einen breiten Querschnitt der SUP-Praxis in Deutschland. Quelle: umweltbundesamt.de
Mit Transformationsteams will die Bundesregierung die großen ressortübergreifenden Transformationsbereiche künftig kontinuierlich aufgreifen. Quellen: Bundesregierung ( Beschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Empfehlungen des Bundeskanzleramtes und Bundesjustizministeriums ) und Pressemitteilung 370 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) Im kürzlich gefassten Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erläutert die Bundesregierung die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung als Antwort auf die derzeit bestehenden multiplen Krisen: den Klimawandel, das Artensterben, die zunehmende Ernährungsunsicherheit, die Auswirkungen der Corona-Pandemie oder den russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , den das Kabinett am 30.11.2022 gefasst hat, betont dabei die Dringlichkeit des Handelns. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 pünktlich zu erreichen, denn es bleiben nur noch weniger als acht Jahre, bis die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 erreicht sein sollen. Der Beschluss gibt einen Ausblick auf aktuelle Aktivitäten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in der laufenden Legislaturperiode. Damit das Thema Nachhaltigkeit angesichts multipler Krisen oben auf der Agenda bleibt und noch konkreter und konsistenter angegangen wird, wurden im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Transformationsbereiche identifiziert, in denen der Handlungsbedarf besonders dringlich ist. Diese stellen künftig den Schwerpunkt der Arbeit des St-Ausschusses dar. Für mehr Politikkohärenz hatte der Staatssekretärsausschuss im September 2022 die Einsetzung der sieben zeitlich begrenzten ressortübergreifenden Projektgruppen, der Transformationsteams (TT), beschlossen. Dazu gehören 1. Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten; soziale Gerechtigkeit; 2. Energiewende und Klimaschutz; 3. Kreislaufwirtschaft; 4. Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende; 5. Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; 6. Schadstofffreie Umwelt sowie 7. der Hebel für internationale Fragen der Transformation. Die TT sollen die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vorbereiten und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen begleiten. Zunächst diskutiert der Ausschuss das Thema zusammen mit Expertinnen und Experten auf Basis eines knappen Hintergrundpapiers. In einem zweiten Schritt wird der Beschluss erarbeitet und in einer nächsten Sitzung des Staatssekretärsausschusses behandelt; die abschließende Beschlussfassung soll dann durch das Bundeskabinett erfolgen. Zu allen genannten Transformationsbereichen werden in aufeinanderfolgenden Sitzungen des Staatssekretärsausschusses bis zum Frühjahr 2024 Beschlüsse gefasst. Der gefasste Grundsatzbeschluss aktualisiert die DNS, indem er einige Ziele auf Basis des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode und geänderter Rechtsgrundlage anpasst. Er bildet die Grundlage für die alle zwei Jahre erfolgende unabhängige Auswertung zu Status und Trend der Schlüsselindikatoren der DNS durch das Statistische Bundesamt. Die nächste reguläre umfassende Aktualisierung der DNS erfolgt 2024. Dafür ist eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Die Strategie wird seit 2002 in regelmäßigen Abständen aktualisiert und orientiert sich seit der Neuauflage von 2016 an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt einen längerfristigen Prozess der Politikentwicklung und bietet hierfür Orientierung. Um das Thema nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen und nachhaltige Landnutzung langfristig stärker in der Politik zu verankern, prüft das Querschnittsvorhaben, inwiefern die Erkenntnisse aus der Stadt-Land-Plus-Forschung hier eingespeist werden können. Auf dieser Basis können später konkrete Politikmaßnahmen entwickelt und unterstützt werden. Übrigens: Darüber hinaus sollen zukünftig alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden. Das empfehlen Bundeskanzleramt und Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Papier. Die Ministerien werden in dem Papier aufgefordert, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Ziele sowie Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) von Beginn an bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen. Bisher erfolgt die Nachhaltigkeitsprüfung zum Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung sollten betroffene SDGs identifiziert werden. Gesetzliche Regelungen sollten so entwickelt werden, dass ihre Wirkungen auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hinwirken. Darüber hinaus sollen explizit auch Konflikte und Wechselwirkungen zwischen betroffenen SDGs thematisiert werden. Zudem sollen die Ressorts auf eine konsequente Anwendung der bestehenden webbasierten „Elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung“ (eNAP) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung hinwirken. Die Empfehlungen zur „Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“ finden Sie hier .
a) Nach der Rücknahme der Bodenrahmenrichtlinie bereitet die EU-Kommission einen neuen Anlauf vor, europarechtlichen Vorgaben im Bodenschutz zu regeln. Das geplante Vorhaben soll politikbegleitend als Think Tank für eine wissenschaftliche Untersetzung und Bewertung neuer europarechtlicher Lösungsansätze und möglicher nationaler Umsetzungsstrategien fungieren. Ziel des Vorhabens soll es u.a. sein, die sich mit Einführung einer Europäischen Bodenschutzregelung für die Bereiche des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes erwachsenen neuen Vollzugsaufgaben zu identifizieren, zu analysieren und umweltpolitisch wie monetär zu bewerten. Das Vorhaben soll damit einen wesentlichen Input zur Ausgestaltung der nationalen Umsetzung liefern. Als ein wesentliches Ergebnis des Vorhabens sollen die Eckpunkte und Grundkalkulationen für die Gesetzesfolgenabschätzung der nationalen Umsetzung erarbeitet werden. Bei Hypothesen zur Ausgestaltung der nationalen Umsetzung sind die Vorstellungen des in der Bundesregierung federführenden Ressorts (BMUB) zu Grunde zu legen. Zur Unterstützung, insbesondere bei politisch geprägten Fragestellungen und zur Projektsteuerung wird ein begleitender Beirat mit Vertretern aus BMU, BMWi, BMELV, BMVBS, BMVg, BMF und BMBF einbezogen. In die umweltstrategischen Diskussionen sind die auf nationaler Ebene relevante Verbände, bestehende Aktionsplattformen, NGO's, Expertengremien und kompetente Vertreter der Zivilgesellschaft einzubeziehen. b) Ziel ist die Erarbeitung von proaktiven Themenpapieren zu den jeweils aktuellen Schwerpunkten einer zukünftigen europäischen Bodenschutzregelung, die auch direkt in die Diskussion mit der Kommission eingespeist werden können. Zudem sind die sich daraus ergebenen Szenarien und dessen nationaler Erfüllungsaufwand zu bewerten und zu ermitteln.
Origin | Count |
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Bund | 59 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 30 |
Text | 14 |
unbekannt | 16 |
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