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Wirkungen des Klimawandels an der Küste

Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks engagiert sich die BAW gemeinsam mit weiteren Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMVI, um fach- und verkehrsträgerübergreifende Lösungen für die drängenden Verkehrsfragen der Zukunft aufzuzeigen (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Ein Fokusgebiet ist dabei der Küstenbereich mit seinen Seehafenzufahrten, denn infolge des zunehmenden Welthandels hat der Seehandel in der heutigen Zeit der Globalisierung eine größere Bedeutung als je zuvor. Internationale Seehäfen, wie zum Beispiel der Hamburger Hafen, bilden im Seehandel wichtige Knotenpunkte. Der Hamburger Hafen ist mit einem Seegüterumschlag von 137 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Seehafen Deutschlands. Von hier werden Güter in die ganze Welt verschifft bzw. auf der Schiene, Straße und Wasserstraße nach ganz Deutschland und Europa weitertransportiert. Durch den Klimawandel werden sich für den Betrieb und die Unterhaltung von Seehäfen und Seehafenzufahrten äußere Einflüsse, wie zum Beispiel der Meeresspiegel, ändern. Für strategische und langfristige Investitionsentscheidungen hinsichtlich der Hafeninfrastruktur entstehen dadurch wichtige Fragen. Wie werden sich Meeresspiegelanstieg und andere klimawandelbedingte Änderungen auf die Seehäfen auswirken? Kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Häfen in Zukunft gewährleistet werden? Welche Anpassungsmaßnahmen sind gegebenenfalls notwendig und nachhaltig? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die BAW am Standort Hamburg im Rahmen des Expertennetzwerkes. Mithilfe eines hochaufgelösten dreidimensionalen numerischen Modells der Deutschen Bucht werden komplexe Prozesse wie die Tidedynamik sowie der Transport von Salz, Wärme und Sedimenten für heutige und mögliche zukünftige Verhältnisse simuliert. Das Modellgebiet umfasst die gesamte deutsche Nordseeküste und die Ästuare von Ems, Jade-Weser und Elbe. Das Expertennetzwerk ist auch im Hinblick auf die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutend. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen künftig sowohl die Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gerichtsfest untersucht werden. Dies kann nur in behördenübergreifender Zusammenarbeit geleistet werden. Wie dringend der Forschungsbedarf für die Seeschifffahrt ist, zeigt die Situation am Hamburger Hafen. Die Zufahrt zum Hamburger Hafen erfolgt entlang des Elbeästuars. Da die Flutstromgeschwindigkeiten in vielen Bereichen des Elbeästuars höher als die Ebbestromgeschwindigkeiten sind, ist der stromaufgerichtete Sedimenttransport im Mittel größer als der stromabgerichtete Sedimenttransport. Es wird mehr Sediment aus der Nordsee in das Elbästuar eingetragen als ausgetragen. (Text gekürzt)

LSG Ohre- und Elbniederung

Das 1964 durch Beschluss des Rates des Bezirkes Magdeburg festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbeniederung“ wurde im Bereich des ehemaligen Ohrekreises durch Verordnung vom 1. November 1994 neuverordnet. Die nächstfolgende Gebietsreform und Gesetzesänderungen des Bundes- sowie Landesnaturschutzrechtes von 2009/2010 machten die Anpassung der bestehenden LSG- Verordnung erforderlich, so dass das LSG „Ohre- und Elbniederung“ vom Landkreis Börde 2016 neuverordnet wurde. Hierbei wurden die Abgrenzungen des LSG geändert, um zusätzliche schutzwürdige Flächen in das LSG einzubeziehen bzw. bestimmte Bereiche zu entlassen. Die Flächengröße seit der Neuverordnung des Gebietes 2016 beträgt 7.350,00 ha. Mit dieser Verordnung trat die VO (1994) über das LSG0015OK_ „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbniederung“ außer Kraft. Das Landschaftsschutzgebiet „Ohre- und Elbniederung“ gehört zum überwiegenden Teil zu den Landschaftseinheiten Tangermünder und Dessauer Elbtal, reicht aber bis in die Landschaftseinheiten der Ohreniederung und der Magdeburger Börde hinein. Der Charakter des Gebietes wird bestimmt durch die Schönheit und Vielfalt der Flussniederungen von Elbe und Ohre, die ein Mosaik aus verschiedenartigen Feuchtbiotopen, Auenwaldresten, Wiesenflächen verschiedener Feuchtestufen; Äckern; Feldgehölzen sowie wege- und gewässerbegleitenden Gehölzen und den Fließgewässern Ohre und Elbe bilden. Unterschiedlich strukturierte Biotop- und Nutzungstypen betonen den landschaftsästhetischen Wert des Gebietes und tragen somit zum bedeutsamen Erholungswert der Region bei. Ackerbauliche Nutzung dominiert dort, wo das Elbtal vor dem Hochwasser durch Deiche geschützt wird. Einige Auenwaldflächen blieben hier jedoch erhalten. Innerdeichs sind weite Auenwiesen landschaftsprägend. Diese schließen vielfach Einzelbäume, Gehölzgruppen, Flutrinnen und Altwässer ein. Die Böden sind meist grundwasserbestimmt. Als natürliche Vegetation sind Weich- und Hartholzauenwälder vorherrschend. Die Vielfalt der Biotope bietet einer großen Zahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebens- bzw. Rückzugsraum. Durch die Lage im mitteldeutschen Trockengebiet, bedingt durch den Einfluss des Harzes, mit mittleren Jahresniederschlägen von ca. 500 mm, kommen im LSG gleichzeitig auch zahlreiche wärmeliebende Arten vor, die hier teilweise ihre nördliche Verbreitungsgrenze haben. Sowohl Flora als auch Fauna sind sehr vielfältig ausgeprägt. Auf Grund der zahlreichen Gewässer innerhalb des LSG hat das Gebiet eine besondere Bedeutung für Zug- und Rastvögel. Aber auch der Erhalt von Wiesenbrüterflächen für Arten wie Feldlerche, Grauammer, Kiebitz und Wiesenpieper spielt eine große Rolle. Das Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Bestandteil eines vielfältig strukturierten Biotopverbundsystems zwischen den überregionalen Verbundeinheiten Drömling und Elbtal, die sowohl als FFH-Gebiet (DE 3533 301, DE 3736 301) als auch als SPA-Gebiet (DE 3532 401, DE 3437 401) europäischen Schutzstatus besitzen. Es dient als Pufferzone für das Naturschutzgebiet „Rogätzer Hang – Ohremündung“ sowie für eine Vielzahl von Naturdenkmalen und nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotopen sowie sonstigen sensiblen Bereichen von Natur und Landschaft. Weiterhin werden durch die Schutz- und Erhaltungsziele des LSG die Bewahrung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG gesichert. Gleiches gilt sowohl für die im Gebiet vorkommenden Populationen von Brutvogel- als auch der Zugvogelarten sowie der weiteren nach Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG und Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das LSG ist teilweise Bestandteil der FFH-Gebiete DE 3736 301 „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“, DE 3637 301 „Elbaue bei Bertingen“, DE 3936 301 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“, DE 3735 301 „Untere Ohre“ sowie des SPA-Gebietes DE 3437 401 „Elbaue Jerichow“. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

AGW-Erlass in Brandenburg - INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-AGW-ERLASS)

Der Downloaddienst (WFS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).

AGW-Erlass in Brandenburg - INSPIRE View-Service (WMS-LFU-AGW-ERLASS)

Der Darstellungsdienst (WMS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).

Kommunale Wärmeplanung Übersicht

Der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Baden-Württemberg lässt sich in der Karte ablesen. Seit dem 6. August 2025 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Landesrecht umgesetzt (Änderungsgesetz zum KlimaG BW) und somit eine kommunale Wärmeplanung für sämtliche Städte und Gemeinden verpflichtend.

Geodatensatz zum AGW-Erlass im Land Brandenburg

Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.

Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) des Landes Brandenburg

LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.

Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft: Kreise, Anlagen, Art der Anlagen, Jahr

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Berichtsjahr 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Erhebung der Abfallentsorgung 1.2 Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1.3 Erhebungstermin: Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität: Seit 1996 jährlich. 1.5 Regionale Gliederung: Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise. 1.6 Erhebungsgesamtheit: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. 1.7 Erhebungseinheiten: Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen). 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen (Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen" Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt. 2.2 Zweck der Statistik: Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie) erforderlich sind. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung (Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs- oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind, auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung, Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang. 4 Genauigkeit ============== Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein Rechenmodell eliminiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen- verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie die getrennte Einsammlung von Verpackungen. Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006

Administrative Umsetzung des Wassercents für Land- und Forstwirtschaft

Umsetzung der Gesetzesänderung in der Verwaltung, Vorgehen der Behörden und in der Landwirtschaft; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Auswirkungen des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) auf die rheinland-pfälzischen Hochschulen

Umsetzung des bisherigen Gesetzes und Auswirkungen der Novellierung, Personalbedarf, Energiemanagement und Energiemonitoring, Energieeinsparungen seit 2014, Unterstützung der Hochschulen durch das Land, Rückmeldungen auf die geplante Gesetzesänderung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wissenschaft

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