Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die umfassenden Arbeiten zum Thema Reifen- und Bremsenabrieb aus leichten Fahrzeugen des Straßenverkehrs. Neben einer Analyse des Regulierungsrahmens und der seinerzeit aktuellen Prüfmethodenentwürfe wurden umfangreiche Messungen von Reifenabrieb und Feinstaub aus Bremsen durchgeführt. Während sich die Prüfstandsmessungen von Verschleiß, PN, PM2,5 und PM10 aus Bremsen an den UNECE GTR24 anlehnen, wurden die Reifenabriebsmessungen in der städtischen, Landstraßen- und Autobahnumgebung an fünf Sommerreifen auf der öffentlichen Straße eigens für dieses Projekt konzipiert. Der Bericht richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und zuständige Behörden. Veröffentlicht in Texte | 137/2025.
Das Forschungsvorhaben beschaeftigt sich mit der Frage, wie das Recht auf technische Innovationen wirkt. Der Forschungsansatz ist dabei weit gespannt und reicht auf der einen Seite von der Behauptung nachhaltiger 'Innovationshemmnisse durch Recht' bis hin zu der Vermutung einer grundsaetzlichen 'Innovationsfoerderung durch Recht' auf der anderen Seite. Das Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, dieses Spektrum sowohl im grundsaetzlichen als auch im besonderen auszuleuchten. Als Referenzgebiet der allgemeinen Analyse wird der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Blick genommen, wobei es vor allem um die nationalen wie internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen neuen Entwicklungen in diesem Bereich geht. Ausgehend vom Thema des Forschungsvorhabens liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der Frage, wie sich Regelungen zur Informations- und Kommunikationstechnik auf Innovationen auswirken. Als erster Schritt in diesem Forschungsvorhaben hat in der Zeit vom 27. bis 29. September 1995 ein internationales und interdisziplinaeres Symposium zum Thema 'Technische Innovation und Recht' in Dresden stattgefunden.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Zielsetzung: Aufgrund der immer strenger werdenden gesetzlichen Regelungen beim Einsatz von Pestiziden, vor allem von Glyphosat, und dem Druck aus der Gesellschaft gewinnen alternative Methoden zur Beikrautregulierung in Dauerkulturen wie Obst- und Weingärten an Bedeutung. Hier spielt vor allem die Bodenbearbeitung eine wichtige Rolle. Ziel dieser Pflegemaßnahmen ist die Schaffung und Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, die als Grundlage für einen langfristigen und qualitativ hochwertigen Ertrag dient. Des Weiteren soll durch eine schonende Bearbeitung des Bodens der Austrag von Nährstoffen eingegrenzt und die Belastung des Grundwassers auf ein Minimum reduziert werden. Die mechanische Bodenbearbeitung bewirkt eine physikalische Lockerung und Belüftung des Bodens. Diese Arbeiten sind größtenteils voll mechanisiert. In Reihenkulturen wird vermehrt auf ein sogenanntes Begrünungsmanagement zurückgegriffen. Hierbei liegt der Fokus auf dem Anbau geeigneter Begrünungskulturen, die eine biologische Auflockerung der verdichteten Zonen bewirken und gleichzeitig für eine ausreichend hohe Bodenbedeckung sorgen. Dies bringt eine Reduktion der Erosion mit sich, führt zur Verbesserung bzw. Sicherung der Wasserqualität und fördert den Humusaufbau sowie das Bodenleben. Die Begrünung nimmt daher eine Schlüsselfunktion zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit ein. Auf diese Weise soll ein funktionierendes Ökosystem mit den Reihenkulturen geschaffen werden. Die Pflege dieser Begrünungen ist jedoch mit hohem Arbeitseinsatz, Zeitaufwand und dem Einsatz schwerer Maschinen verbunden. Um die pflanzliche Konkurrenzsituation der Begrünungspflanzen mit den Dauerkulturen um Wasser und Nährstoffe steuern zu können, müssen jene regelmäßig durch mechanische Bearbeitung, z.B. durch Mähen bzw. Mulchen, auf eine bestimmte Wuchshöhe getrimmt werden. Der Bereich zwischen den Reihen ist üblicherweise traktorbefahrbar und mit handelsüblichen Geräten bearbeitbar. Schwieriger ist dies zwischen den Pflanzen (in Weingärten meist nur ca. 90 cm Abstand). Die Arbeitselemente von konventionellen Anbaugeräten sind seitlich ausschwenkbar und verfügen über mechanische Fühlerleisten. Sobald der Fühler z.B. eine Rebe detektiert, schwenkt das Gerät ein. Allerdings kann durch den Fühler die Rinde verletzt werden, was die Pflanze anfällig für Pilzbefall macht. Da es sich bei diesen Arbeiten um immer wiederkehrende und monotone Aufgaben handelt, soll die Regulierung des Bewuchses in der Reihe und vor allem im Zwischen-Stock-Bereich möglichst trivial und automatisiert erfolgen.
1. Schweizer Energiefachbuch: Zusammenstellung der wichtigsten Daten und Fakten aus dem Energie- und Umweltbereich: Forschung / Trends, Strategie, Taktik / Verwaltung und Gesetzgebung / Daten und Fakten / Report (z.B. Isolation, Waermepumpen, Waermerueckgewinnung, Sonnenenergie) 2. Gesetzgebung: Auflistung behindernder Normen und Vorschriften zwecks Intervention und Ausgleich; gesamtschweizerisch und in allen Kantonen; mit Unterstuetzung des schweiz. Gewerbeverbandes.
Unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist die Landesregierung heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU zusammengekommen. Dabei standen auch EU-Themen auf der Tagesordnung wie Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Kohäsionspolitik ab 2028. Dazu traf das Kabinett mit hochrangigen Vertretern der EU-Organe zusammen. „Wir haben in Brüssel konstruktive Gespräche geführt und dabei die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber der EU deutlich artikuliert. Erfreulich ist, dass die EU im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und in der Asylpolitik wichtige Verbesserungen auf den Weg bringt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regionen wie Sachsen-Anhalt auch künftig mit einer auskömmlichen Förderung durch die EU rechnen können sowie deutliche Schritte beim Bürokratieabbau gemacht werden“, so Haseloff. Zu den einzelnen Themen Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gegenüber Oliver Sitar, Direktor Rechts-, Verfahrens- und interinstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, machte das Kabinett deutlich, dass die GAP ab 2028 klare Prioritäten setzen müsse. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deshalb lehnt Sachsen-Anhalt die geplante Zusammenlegung der GAP mit anderen EU-Fonds ab. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur müsse erhalten bleiben – mit eigenen Budgets für Einkommenssicherung und ländliche Entwicklung. Die Landwirte benötigten weniger Bürokratie und mehr Anerkennung ihrer Leistungen. So forderte die Landesregierung in Brüssel, dass Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einkommenswirksam honoriert und junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden müssen. Die GAP müsse die Vielfalt landwirtschaftlicher Strukturen stärken, regionale Besonderheiten berücksichtigen und eine moderne, digitale Agrarverwaltung ermöglichen. Wettbewerbsfähigkeit Die Landesregierung begrüßte, dass die EU-Kommission in mehreren Schwerpunktbereichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergreifen will, um Wachstum und Wohlstand für Europa zu sichern. Davon wird auch das Land Sachsen-Anhalt profitieren. Dies gilt insbesondere für den europäischen Aktionsplan für erschwingliche Energie mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Energiekosten zu senken. Den größten Handlungsdruck erzeugen neben den Energiekosten die bürokratischen Belastungen von Unternehmen. Die EU-Kommission will die Unternehmen deutlich entlasten, so z. B. mit ihrem Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Diese Zielstellung wird von der Landesregierung begrüßt. Gegenüber Michael Hager, Kabinettschef von Kommissar Valdis Dombrovskis, forderte die Landesregierung von der EU-Kommission darüber hinaus Änderungen im Beihilferecht, um die Finanzierung von Startups und Scaleups durch staatliche Risikokapitalgeber in benachteiligten Regionen zu erleichtern. Eine geplante Zusammenführung der EU-Förderprogramme sieht das Land Sachsen-Anhalt dagegen kritisch. Sie könnte die bisherige Forschungsförderung benachteiligen und wichtige Bereiche vernachlässigen. Die Landesregierung wird diesen Prozess daher kritisch begleiten und sich für eine breitere Förderung und mehr Niedrigschwelligkeit einsetzen. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Im Gespräch mit Corinna Ullrich von der Generaldirektion Migration und Inneres hat die Landesregierung ausdrücklich die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) begrüßt, die die Migration ordnen und steuern soll und dabei insbesondere die Eindämmung der irregulären Migration in die Europäische Union zum Ziel hat. Die GEAS-Reform, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird, ist zugleich ein wichtiger Schritt, um Asylverfahren effizienter zu gestalten und die Rückführung von Personen ohne Schutzanspruch zu verbessern. Die Schwerpunkte der GEAS-Reform liegen unter anderem in der Verbesserung der Asylverfahrensbearbeitung, der Stärkung des Dublin-Systems, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Effektivitätssteigerung im Rückkehrbereich. Wesentlich ist die Einführung eines verpflichtenden Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen, das insbesondere in Fällen, in denen eine Schutzgewährung unwahrscheinlich ist, eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen soll. Die Landesregierung spricht sich für eine zügige Umsetzung der Reform in nationales Recht aus. Dafür ist von der Bundesregierung zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei ist eine enge Beteiligung der Länder unerlässlich, um den weitreichenden Auswirkungen der Reform auf die Praxis Rechnung zu tragen. Bestehende Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik ab 2028 Das Kabinett hat sich gegenüber Thomas Wobben, Direktor Legislative Arbeit des AdR, dafür ausgesprochen, dass auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipen erhalten bleiben soll. Dazu zählen insbesondere die geteilte Mittelverwaltung, das Mehrebenensystem, der ortsbasierte Ansatz und das Partnerschaftsprinzip. Die regionale Ausarbeitung und Umsetzung der Programme müsse auch künftig gewährleistet sein. Eine auf europäischer oder nationaler Ebene zentralisierte Kohäsionspolitik wäre damit aus Sicht Sachsen-Anhalts nicht vereinbar. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss nach Ansicht der Landesregierung unbedingt erhalten bleiben. Insbesondere Regionen wie Sachsen-Anhalt, die doppelt herausgefordert sind, durch fortdauernde Strukturschwäche und zugleich durch Transformationsbedarfe, sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. Darüber hinaus dringt die Landesregierung gegenüber Brüssel darauf, dass die Programmierung der Strukturfonds und der gesamte Förderprozess, inklusive Verwaltungs- und Kontrollsystemen für Antragsteller, Begünstigte sowie Behörden vereinfacht wird. Für die Förderperiode ab dem Jahr 2028 sieht Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer hohen Planungssicherheit. Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Verabschiedung der Verordnungen für die Kohäsionspolitik und den rechtzeitigen Erlass der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Naturparke in Rheinland-Pfalz mit Zonen. Die Naturparkzonen (NTPZ) sind keine eigenständigen Schutzgebiete, sondern integraler Bestandteil des betreffenden Naturparks und damit auch dessen Unterschutzstellungsverfahrens. Die Einteilung der NTPZ nach Zonentypen (Kernzone) ist abhängig von der individuellen Rechtsetzung in der jeweils aktuellen Rechtsverordnung des einzelnen NTP. Verallgemeinernde Aussagen über die Rechtsbestimmungen eines bestimmten Zonentyps über alle Naturparks sind nicht möglich, wenngleich Ähnlichkeiten bestehen.
Das Arbeitsvorhaben befasst sich mit der Frage, welche Moeglichkeiten das Strafrecht fuer die Erhaltung einer menschenwuerdigen Umwelt bieten kann. Anlass dafuer ist die staendig wachsende Zahl von Umweltverstoessen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer menschenfreundlichen Umwelt zunehmende Bedeutung geben.
'Innovative Gesetzgebung zur Foerderung der Energieeinsparung am Beispiel der USA' ist ein weiterer Beitrag zum Seminar der Friedrich-Naumann-Stiftung 'Kommunale und regionale Energieversorgungskonzepte', das vom 13. - 15.04.1984 in Gummersbach stattfand.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 836 |
| Land | 17 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 803 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 25 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 47 |
| offen | 810 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 747 |
| Englisch | 188 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 6 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 696 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 148 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 459 |
| Lebewesen und Lebensräume | 697 |
| Luft | 415 |
| Mensch und Umwelt | 840 |
| Wasser | 366 |
| Weitere | 857 |