Wasserrahmenrichtlinie Band 6
Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Der Zukunft das Wasser reichen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
in Niedersachsen
Wege
für unser
Wasser
Inhalt
Seite
1Wege für unser Wasser4
1.1
1.2Wasser mit Zukunft
Alle gestalten mit4
7
2Ziele und Zeitplan der europäischen Wasserrahmenrichtlinie8
2.1
2.2Ziele
Zeitplan8
11
3Grenzen überwinden –
Handeln von der Quelle bis zur Mündung12
3.1Wasser kennt keine Grenzen12
4Die vier niedersächsischen Beiträge
zu den Bewirtschaftungsplänen14
4.1
4.2
4.3Grundlagen der Flussgebietsbetrachtung
Wie steht es um unsere Gewässer – eine Bestandsaufnahme
Guter Zustand bis 2015 – und wenn das nicht geht?14
19
31
5Die vier niedersächsischen Beiträge
zu den Maßnahmenprogrammen34
5.1
5.2
5.3
5.4Wie soll der gute Zustand erreicht werden?
Wassergestalten
Wasser gestalten – gestaltendes Wasser
Investition Wasser – Möglichkeiten der Finanzierung34
43
47
51
6Öffentlichkeitsarbeit52
6.1Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten52
7Literatur54
Wasser
mit
Zukunft
Mit der Verabschiedung der WRRL im
Jahr 2000 wurden neue Wege im
Umgang mit den Gewässern in Europa
aufgezeigt. Dazu zählen:
der integrierte Ansatz, die Gewäs-
ser als Lebensraum mit seinen
charakteristischen Merkmalen zu
betrachten und den guten Zustand
an dem Vorhandensein und der
Anzahl bestimmter Arten von
Fischen, wirbellosen Kleintieren,
Algen und anderen Wasserpflanzen
zu bewerten,
1 | Wege für unser Wasserdie stetige Verbesserung der
Wasserqualität durch die Reduzie-
rung der organischen Belastungen
bzw. der Schadstoffeinträge,
1.1. Wasser mit Zukunftdie ganzheitliche Betrachtung
von Oberflächengewässern, Grund-
wasser und wasserabhängigen
Landökosystemen sowie
1 | Wege für unser Wasser
4
Niedersachsen ist ein wasserreiches
Land und dieses Wasser gilt es zu
schützen. Wasserqualität sichern,
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
schaffen, Wasser als Erholungsraum
für den Menschen gestalten und
sorgsam mit den Grundwasser-
ressourcen umgehen, dieses ist
vielen Menschen in Niedersachsen
ein besonderes Anliegen.
Landwirtschaft, mit den Energiever-
sorgern, der Industrie und den Kom-
munen – um nur einige „Gewässer-
benutzer“ zu nennen – verbessert
zunehmend die Gewässer hinsichtlich
des Schad- und Nährstoffeintrages
sowie der Naturnähe. Tiere und
Pflanzen finden wieder Lebensraum,
der ihren Ansprüchen genügt. Auch
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (kurz
WRRL) formuliert es so: „Wasser ist
keine übliche Handelsware, sondern
ein ererbtes Gut, das geschützt, ver-
teidigt und entsprechend behandelt
werden muss.”
wir Menschen entdecken neue Orte,
an denen wir die Vielfalt und Schön-
heit natürlicher Gewässerlandschaften
erleben können.
Abendstimmung auf Juist.
5
die Betrachtung kompletter Ein-
zugsgebiete, die sich wie bei der
Elbe, der Ems, dem Rhein und der
Weser über mehrere Bundesländer
und Staaten erstrecken können.
Die Ziele der WRRL gilt es unter
Berücksichtigung ökologischer,
sozialer und wirtschaftlicher Rand-
bedingungen möglichst kosten-
effizient zu erreichen. Dazu gibt die
WRRL einen systematischen Hand-
lungsleitfaden und einen strikten
Zeitplan vor.
Naturnahes Fließgewässer in der Lüneburger Heide.
2009 war dabei ein besonderer
Meilenstein, da die ersten Bewirt-
schaftungspläne und Maßnahmen-
programme fertig gestellt wurden.
Seit vielen Jahren engagieren sich
Wasserwirtschaft und Naturschutz in
Niedersachsen für die Reinhaltung,
den Schutz und die Entwicklung der
Oberflächengewässer und des Grund-
wassers. Vielfältige Nutzungsansprü-
che u. a. aus den Bereichen Industrie,
Land- und Fischereiwirtschaft oder
Tourismus werden heute an unsere
Gewässer gestellt. Der Dialog mit der
1.1.1
Die Umsetzung
in Niedersachsen
Niedersachsen hat Anteile an den
Flussgebieten Elbe, Ems, Rhein und
Weser. Bei den Flussgebieten Elbe,
Ems und Rhein handelt es sich um
internationale Flussgebiete. Hier ist es
erforderlich, dass die verschiedenen
Staaten zusammenarbeiten. Das Ein-
zugsgebiet der Weser liegt ausschließ-
lich in Deutschland.
Faszination Wasser
Der Gesetzgeber hat die europarecht-
lichen Vorgaben in deutsches Recht
umgesetzt. 2009 wurden für die
niedersächsischen Teile der Flussge-
bietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und
Weser die nach WRRL erforderlichen
Beiträge für die Bewirtschaftungspläne
und Maßnahmenprogramme veröffent-
licht.