Erstmalig trat die Rußrindenkrankheit ( Cryptostroma corticale ) in Berlin 2013 in einem Stadtbezirk an Bestandbäumen und 2016/2017 in zwei weiteren Bezirken auf. Hauptwirt ist der Bergahorn – wobei in Berlin bislang auch vereinzelt Spitzahorne durch den Pilz parasitiert wurden. Der endophytisch auf der Rinde von Ahornen lebende Pilz kann bei geschwächter Vitalität den Baum parasitieren. Besonders nach Trockenstress (Wassermangel) und Hitze tritt die Erkrankung auf. Neben den Stamm-, Rinden- u. Kambiumnekrosen sowie Absterbe- u. Welkeerscheinungen in der Krone ist ein weiteres prägnantes Merkmal der schwarze Sporenstaub unter der Rinde, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Im Verlauf der Infektion treten Welkesymptome in der Krone auf, die bei Fortschreiten zum Absterben des Baumes führen können. Ebenfalls kann eine verstärkte Stresstriebbildung beobachtet werden. Durch den raschen Fortschritt der Fäule im Holz, besonders bei abgestorbenen Ahornen, kann es zu einer erhöhten Bruchgefahr kommen. Problematisch im Umgang mit der Rußrindenkrankheit ist die gesundheitliche Belastung der Pilzsporen für den Menschen – besonders für diejenigen, die berufsbedingt einer hohen Sporenbelastung ausgesetzt sind wie z.B. Waldarbeiter und Baumpfleger. Die Sporen können zu starken Atemwegsreizungen und einer Entzündung der Lungenbläschen (Alveolitis) führen. Daher sollten befallene Bäume nur unter Berücksichtigung von persönlichen Schutzmaßnahmen gefällt werden. Ausbreitung in Berlin Seit dem Nachweis des Erstauftretens in Berlin am stehenden Holz in 2013 sind gut 500 Bäume an 36 Standorten, vorwiegend Bergahorne mit der Rußrindenkrankheit erfasst worden. Die Zahl der bestätigten Verdachtsfälle/ Standortmeldungen stieg ab 2019 deutlich an, was den Zusammenhang zwischen den extremen Trockenjahren 2018 und 2019 und der damit verbundenen physiologischen Schwächung potenzieller Wirtsbäume als auslösenden Faktor unterstreicht. An wenigen Standorten kam es einige Jahre nach umfangreichen Rodungsmaßnahmen befallener und abgestorbener Ahorne zum erneuten Auftreten der Rußrindenkrankheit. Empfehlung zum Umgang mit befallenen Bäumen/Schadholz Befallene Bäume sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B.: Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Kita, Innenhöfen von Wohnanlagen) mit hohem Nutzeraufkommen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Bruchgefährdung) aus dem Bestand zu entfernen. Dies sollte unter Vollschutz möglichst bei feuchter Witterung erfolgen und das Schadholz ist unter einer Plane oder im geschlossenen Container einer Entsorgung (Verbrennung) zuzuführen. Bei waldartigen oder bestandsartigen Flächen mit nur geringem direkten Kontakt mit Menschen kann u.U. von entsprechenden Entsorgungsmaßnahmen abgesehen werden. Nach der Fällung (bei Flächen mit Schutzgebietsstatus sollte im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks ggf. auch Oberste Naturschutzbehörde der SenMVKU aufgenommen werden) befallener Bäume ist die Sporenbelastung durch Wind deutlich reduziert sein. Der Bodenkontakt und das feuchtere Milieu am Boden fördern die weitere Zersetzung der Rinde mit den Sporen des Pilzes. Ein leichtes Überdecken des Schadholzes mit Erde beschleunigt den Rotteprozess der Rinde und bindet die Sporen des Pilzes.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Hierzu zählen Stellen, die in erster Linie für die Regulierung der Tätigkeit von Gesundheitseinrichtungen und die allgemeine Verwaltung der Gesundheitspolitik zuständig sind.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dienste im Zusammenhang mit rezeptpflichtigen oder freien Medikamenten, Prothesen, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen gesundheitsbezogenen Produkten, die Einzelpersonen oder Haushalte in der Regel von Apotheken, Pharmazeuten oder Anbietern medizinischer Geräte beziehen. Sie sind zum Verbrauch oder zur Verwendung außerhalb einer medizinischen Einrichtung oder Institution bestimmt.
Die Planungshinweiskarte ist die klimaökologische Bewertung von Flächen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit bzw. auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Dabei ist zwischen Flächen im Ausgleichsraum (Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen mit ggf. schützenswerten Klimafunktionen) und Flächen im Wirkraum (mit potenziellen Handlungserfordernissen aufgrund von Belastungen) zu unterscheiden. Abschließend werden Handlungsansätze für diese Flächen bereitgestellt. Die Planungshinweiskarte fasst die Informationen sowohl der Tag- und der Nachtsituation als auch von Referenz- und Zukunftssituation in einer Karte zusammen. -------------------------------------------------------------------- Wirkraum (Siedlungsflächen, Plätze und Straßenraum): Für den Wirkraum werden aus der Gesamtbewertung der bioklimatischen Situation verschiedene Handlungsbedarfe abgeleitet. Dazu wurde die Tag- und die Nachtsituation aus den Bewertungskarten der Ist-Situation und des Szenarios für die nahe Zukunft mit moderatem Klimaschutz jeweils miteinander kombiniert. Dabei entstehen folgende vier Klassifikationen: 1 - Klimatischer Sanierungsbereich Diese Flächen erfahren bereits aktuell oder im betrachteten Zukunftsszenario eine sehr starke Wärmebelastung. Es besteht bereits jetzt ein sehr hoher Bedarf an Anpassungsmaßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation. Im Rahmen baulicher Entwicklungen / Überplanung sollte eine Verbesserung der klimatischen Situation erzielt werden. Weitere städtebauliche Entwicklungen dürfen nicht zu einer zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation im direkten Umfeld führen. Vulnerable Einrichtungen wie bspw. Kitas, Schulen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sollten nach Möglichkeit nicht in diesen Flächen geplant werden oder bedürfen bei notwendigen Planungen weitreichender Hitzeschutzmaßnahmen. 1.1 Die Fläche ist bereits aktuell sehr stark wärmebelastet. 1.2 Die Fläche ist aktuell noch nicht nicht sehr stark wärmebelastet, wird jedoch in der Zukunft (2050) sehr stark wärmebelastet sein. 2 - Klimatischer Optimierungsbereich Auf diesen Flächen ist bereits aktuell oder im betrachteten Zukunftsszenario eine starke Wärmebelastung vorhanden. Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation sind hier notwendig und es besteht ein hoher Bedarf an Anpassungsmaßnahmen. Bauliche Entwicklungen sollten zu einer Verbesserung der klimatischen Situation auf der Fläche führen. Eine Verschlechterung der klimatischen Situation auf der Fläche und im direkten Umfeld sollte vermieden werden. 2.1 Die Fläche ist bereits aktuell und auch in der Zukunft (2050) stark wärmebelastet. 2.2 Die Fläche ist aktuell noch nicht stark wärmebelastet, wird jedoch in der Zukunft (2050) stark wärmebelastet sein. 3 - Klimatischer Erhaltungsbereich Auf diesen Flächen ist bereits aktuell oder im betrachteten Zukunftsszenario eine mäßige Wärmebelastung vorhanden. Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation werden empfohlen. Für bauliche Entwicklungen sind klimaökologische Aspekte zu beachten wie bspw. Baukörperstellung bei Kaltluftströmungen, geringe Versieglung, Bäume mit ausreichend Wurzelraum, Fassadenbegrünung oder helle Dachflächen. Die bioklimatische Situation soll erhalten bleiben und nach Möglichkeit verbessert werden. 3.1 Die Fläche ist bereits aktuell und auch in der Zukunft (2050) mäßig wärmebelastet. 3.2 Die Fläche ist aktuell noch nicht mäßig wärmebelastet, wird jedoch in der Zukunft (2050) mäßig wärmebelastet sein. 4 - Klimatisch unbelasteter Bereich Auf diesen Flächen ist aktuell und auch im betrachteten Zukunftsszenario nur eine schwache Wärmebelastung vorhanden. Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation haben hier keine Priorität, sollten jedoch immer geprüft werden. Bei größeren baulichen Entwicklungen sind mögliche Auswirkungen auf die bioklimatische Situation zu beachten. -------------------------------------------------------------------- Ausgleichsraum (Grünflächen, Landwirtschaftliche Flächen und Wald): Für die Grün- und Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen erfolgt mit der Planungshinweiskarte die Bewertung der Bedeutung für die bioklimatische Situation anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt und als Rückzugsorte an heißen Tagen. Dazu werden – vergleichbar zum Wirkraum – die Tag- und die Nachtbewertungen miteinander verschnitten. Dies erfolgte jeweils für die Tag- und Nachtbewertungen der Ist-Situation und des Szenarios für die nahe Zukunft mit moderatem Klimaschutz. Dabei entstehen folgende vier Klassifikationen: 1 - Sehr hohe Bedeutung In diese Klasse fallen Flächen, die eine sehr hohe Bedeutung für die nächtliche Abkühlung haben, da sie im Einzugsgebiet einer bedeutenden Kaltluftströmung mit Siedlungsbezug liegen. Dazu zählen linienhafte Kalt-luftleitbahnen, flächenhafte Kaltluftabflüsse und Parkwinde. Bauliche Entwicklungen sind äußerst maßvoll zu gestalten und sollten unter Erhalt der thermischen Ausgleichsfunktion erfolgen. Negative Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsflächen sollten vermieden werden. 2 - Hohe Bedeutung In diese Klasse fallen Flächen, die eine mäßige bis hohe Bedeutung für die nächtliche Abkühlung von angrenzenden Siedlungsflächen haben sowie als Rückzugsorte mit mäßiger bis geringer Wärmebelastung am Tage dienen. Dazu zählen Flächen, die Kaltluftleitbahnen und Kaltluftabflüsse speisen, Kaltluftentstehungsgebiete sowie Grünflächen, die unmittelbar an Siedlungsbereiche angrenzen, aber auch siedlungsferne Grünflächen, die einen relativ hohen Verschattungsanteil aufweisen. Bauliche Entwicklungen sind maßvoll zu gestalten und sollten nur unter Erhalt der thermischen Ausgleichsfunktion erfolgen. Negative Auswirkungen auf an-grenzende Siedlungsflächen sollten vermieden werden. 3 - Mittlere Bedeutung In diese Klasse fallen Flächen, die entweder eine mäßige bis hohe Bedeutung für die nächtliche Abkühlung von angrenzenden Siedlungsflächen haben oder als Rückzugsort mit mäßiger bis schwacher Wärmebelastung am Tage dienen. Dazu zählen Flächen, die dem Kaltlufttransport in angrenzende Siedlungsbereiche dienen und einen relativ geringen Verschattungsanteil aufweisen sowie Bereiche (siedlungsnah und -fern) mit dichter Vegetation und viel Verschattung. Bauliche Entwicklungen sollten unter Berücksichtigung der thermischen Ausgleichsfunktion erfolgen. Negative Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsflächen sollten vermieden oder minimiert werden. 4 - Geringe Bedeutung In diese Klasse fallen Flächen, die eine mäßige bis sehr geringe Bedeutung für die nächtliche Abkühlung von angrenzenden Siedlungsflächen haben und nicht als Rückzugsort am Tage dienen, da sie eine erhöhte bis extreme Wärmebelastung aufweisen. Diese Flächen befördern während der Nacht nur geringe Mengen an Kaltluft zum Siedlungsraum und/oder besitzen keinen räumlichen Bezug dazu. Weiterhin weisen sie einen relativ geringen Verschattungsanteil auf. Bauliche Entwicklungen sollten unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Klimafunktionen erfolgen. Insbesondere innerstädtische Grünstrukturen sollten erhalten und qualitativ verbessert werden. Zusätzlich: Ergänzend zur Einordnung der Bedeutung des Ausgleichsraums, werden durch eine Umrandung Flächen hervorgehoben, deren Bedeutung für die bioklimatische Situation sich im Zuge des Klimawandels erhöht. Grund dafür, dass Grünflächen in ihrer Bedeutung zunehmen, können beispielsweise angrenzende Wohnbereiche sein, deren thermische Situation sich im Zuge des Klimawandels verschlechtert und die daher noch stärker auf die kühlende Funktion von Grünflächen angewiesen sind. -------------------------------------------------------------------- Weitere Informationen in der Planungshinweiskarte aus den Klimaanalysekarten: - Kaltluftleitbahnen - Windfeld - Kaltlufteinwirkbereich - Kaltluftentstehungsgebiete -------------------------------------------------------------------- Generelle Modellierungsinformationen: Für die Modellierung wurde das Modell FITNAH-3D in einer Auflösung von 5 m genutzt. Als meteorologische Rahmenbedingung wird ein autochthoner Sommertag (wolkenloser Himmel, nur sehr schwach überlagernder Wind) angenommen. Bei der Ist-Situation wird als Starttemperatur eine Lufttemperatur von 21,2 °C und eine Wassertemperatur von 20,7 °C angenommen mit der heutigen Stadtstruktur. Bei dem Szenario der nahen Zukunft mit moderatem Klimaschutz (RCP 4.5) wird als Starttemperatur eine Lufttemperatur von 22,8 °C und eine Wassertemperatur von 21,5 °C angenommen unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung mit Stadtentwicklungsflächen. Weiterführende Informationen und eine detaillierte Beschreibung der Methodik finden Sie in folgenden Berichten: 1. Stadtklimaanalyse Bremen - Teil A - Ergebnisse und Planungshinweise 2. Stadtklimaanalyse Bremen - Teil B - Fachliche Grundlagen und Analysemethodik
Schrägluftbilder: 2018 wurde erstmals für ganz Hamburg ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Der aktuelle Datensatz ist aus dem Frühjahr 2022 (März). Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Sie werden als Dienst in den Geoportalen im LGV bereitgestellt.
Planungsphase Die Schönhauser Allee Brücke ist Teil der gleichnamigen Hauptverkehrsstraße, die zum Straßennetz der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) gehört und Teil der Bundesstraße 96a ist. Die Brücke liegt im Ortsteil Prenzlauer Berg des Bezirkes Pankow. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Mischgebiet. Im Umfeld befinden sich die Schönhauser Allee Arcaden, sowie eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants und medizinischen Einrichtungen. Das Umfeld der Schönhauser Allee Brücke stellt mit seinen vielfältigen Verknüpfungen des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn einen wichtigen Knotenpunkt zwischen den einzelnen Verkehrsträgern dar. Die Besonderheit an diesem Knotenpunkt sind die unterschiedlichen Ebenen, in denen die Verkehrsträger verkehren und die Vernetzung dieser Ebenen miteinander: Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Randbedingungen, u.a. aus den bestehenden Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern (Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn und Fernbahn), dem Berliner Mobilitätsgesetz sowie den beengten Platzverhältnissen aufgrund der vorhandenen Bebauungen wird derzeit der Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke geplant. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Medien während der Bauzeit, ist eine temporäre Leitungsbrücke westlich der Schönhauser Allee in Planung. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, den unmittelbar Betroffenen und den zuständigen Behörden durchgeführt. Der vorhandene Fußgängertunnel, der eine wichtige Verknüpfung zwischen dem S- und U-Bahnhof darstellt, wird auch nach dem Ersatzneubau erhalten bleiben. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht, um die Qualität dieser Wegebeziehung für die Fahrgäste bestmöglich zu gestalten. Der Umfang der Planungen wird zwischen den Beteiligten, der DB InfraGo, der BVG und der SenMVKU abgestimmt. Die Gründung des vorhandenen Hochbahnviadukts, auf dem die U-Bahnlinie 2 der BVG verkehrt, muss im Rahmen des Ersatzneubaus erneuert werden. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Vor- und Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Im Zuge des Ersatzneubaus werden auch die Haltestellen der Straßenbahn barrierefrei ausgebaut und in die Mittelpromenade unter das Hochbahnviadukt verlegt. Damit werden die Verknüpfungen zwischen der S-Bahn, der Straßenbahn und der U-Bahn verbessert. Im Rahmen des Ersatzneubaus wird der entlang der Schönhauser Allee bereits teilweise errichtete geschützte Radverkehrsstreifen auch über die erneuerte Brücke geführt. Voraussichtliche Bauzeit: 2027 bis 2032 Aufgrund der komplexen Randbedingungen sowie der baulichen, terminlichen und baulogistischen Abhängigkeiten muss das Bauvorhaben in mehrere Bauphasen, mit mehreren Bauabschnitten und einzelnen Baulosen untergliedert werden. Insgesamt sind für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke 4 Hauptbauphasen vorgesehen: Vorbereitend werden alle Maßnahmen für den Ersatzneubau des westlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt. Als erste vorlaufende Baumaßnahme wird westlich neben der Schönhauser Allee die temporäre Leitungsbrücke errichtet. Die Leitungsbrücke wird während der gesamten Bauzeit die Versorgungsleitungen aufnehmen, die derzeit über die Schönhauser Allee Brücke verlaufen. Die Versorgungsunternehmen verlegen dazu Ihre Leitungen aus dem vorhandenen Brückenbauwerk auf die temporäre Leitungsbrücke. In der Hauptbauphase 1 wird der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 2 werden alle vorbereitenden Maßnahmen für den Ersatzneubau des östlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke und der Mittelpromenade unter dem Hochbahnviadukt durchgeführt. Einzelne Versorgungsunternehmen werden in dieser Bauphase Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete westliche Brückenbauwerk verlegen. In der Hauptbauphase 3 wird der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 4 werden die Ausstattungen errichtet bzw. komplettiert und die Arbeiten abgeschlossen. Nachdem die Versorgungsunternehmen Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete östliche Brückenbauwerk verlegt haben, wird die Leitungsbrücke zurückgebaut. Weitere Bauphasen ergeben sich aus den noch abzustimmenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau des Fußgängertunnels und möglicher weiterer Baumaßnahmen im Bahnsteigbereich. Zeitplan Ziel ist es, Ende 2025 / Anfang 2026 mit dem Bau der temporären Leitungsbrücke zu beginnen, um 2027 mit den Hauptbauphasen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke beginnen zu können. In Abhängigkeit von den erarbeiteten und abgestimmten Bautechnologien sollen innerhalb von fünf Jahren die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt werden: 2025 / 2026 vorbereitende Maßnahmen für das westliche Brückenbauwerk und Errichtung der temporären Leitungsbrücke einschließlich Leitungsverlegungen ab 2027 Hauptbauphase 1 (Rückbau und Neubau des westlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 2 (vorbereitende Maßnahmen für das östliche Brückenbauwerk) Hauptbauphase 3 (Rückbau und Neubau des östlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 4 (Ausstattung, Finalisierung und Rückbau temporäre Leitungsbrücke) Am 10. April 2025 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer Informationsveranstaltung zum Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke ein. Vorgestellt wurden die Planungen und Bauphasen des wichtigen Infrastrukturprojekts sowie die Auswirkungen auf den Verkehr. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die gezeigte Präsentation sind abrufbar unter: Informationsveranstaltung auf YouTube Um die verkehrlichen Auswirkungen durch den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke auf den Kreis der Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird unter Einbeziehung aller Verkehrsträger ein Gesamtverkehrskonzept entwickelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Verkehrsführungen orientieren sich an den Hauptbauphasen. Während der Errichtung der Leistungsbrücke wird es zu temporären Einschränkungen, insbesondere in der Dänenstraße und während der Leitungsverlegungen der Versorgungsunternehmen abschnittsweise in der Schönhauser Allee, kommen. Während des Ersatzneubaus der Schönhauser Allee Brücke wird der motorisierte Individualverkehr (MIV), der Radverkehr und der Fußgängerverkehr in beiden Richtungen über die jeweils befahrbare Seite der bestehenden Brückenseite geführt. Für den Radverkehr werden eigenständige Radfahrstreifen angelegt. Der durchgängige Straßenbahnverkehr muss während der Baumaßnahme unterbrochen werden. Südlich der Schönhauser Allee Brücke wird die Straßenbahnlinie M1 enden. Nördlich der Schönhauser Allee Brücke wird ein Schienenersatzverkehr zum U-Bahnhof Vinetastraße eingerichtet. Während der einzelnen Hauptbauphasen lassen sich temporäre Unterbrechungen des S- und U-Bahnverkehrs nicht vermeiden. Die Einschränkungen werden so gering wie möglich gehalten und mit den betroffenen Verkehrsträgern abgestimmt. Während der temporären Unterbrechungen werden Ersatzverkehre eingerichtet. Die Schönhauser Allee Brücke besteht aus drei Teilbauwerken, die seit 1886 in mehreren Baustufen errichtet worden sind: 1913 erfolgte die Eröffnung der U-Bahnlinie A (heute U2) 1927 erfolgte eine große Erweiterung der U-Bahnlinie, die auch das heutige Erscheinungsbild prägt 1962 wurde der Verbindungstunnel zwischen der S-Bahn und der Mittelpromenade der U-Bahn errichte In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte eine umfangreiche Grundinstandsetzung der U-Bahn-Station sowie der Neubau der Schönhauser Allee Arcaden mit einem Fußgängerbereich über den Gleisen der Bahn. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
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