The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency ( UBA ) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency (⥠UBA⥠) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed. Quelle: Umweltbundesamt.de
The European Soil Strategy for 2030 by the European Commission has set the foundations for an overarching approach to the protection of soils in Europe. In this scientific opinion paper, the German Environment Agency (UBA) lays down its key recommendations for the upcoming Soil Health Law. Feedback on legislative options is provided and experience gained in Germany in the past years on soil protection and restoration is shared. Knowing the outstanding importance of soils for human and ecosystem health, UBA strongly agrees that a new binding European legislative framework on soils with high ambition is urgently needed.
Soils are a precious resource consistently placed under several threats, and urgently, in need of protection within a regulatory framework at the European level. Soils are central to the provision of environmental services as well as human existence on earth. The need to protect soil has been identified by several recent European strategies and fortunately, a specific European Regulation for soil protection is on the way - the European Soil Monitoring Law (formerly: Soil Health Law). However, efforts need to ensure that the upcoming Soil Monitoring law closes gaps between existing regulations for chemicals and acknowledges current European strategies for environmental protection and sustainability. This brief communication started from a fruitful discussion among SETAC Global Soils Interest Group members on a recent public consultation on the newly proposed Soil Monitoring Law of the European Commission and highlights critical points focusing on the chemical pollution of soils. We emphasise urgent needs such as the essential definition of a â€Ìhealthy stateâ€Ì of soils, the implementation of a suitable set of indicators and quality standards for the description of physical, chemical and biological states of soils, the enforcement of the 'polluters pay's' principle and the establishment of a European wide monitoring program. Results from monitoring need to be fed back into regulatory frameworks, including the regulation of chemicals. Guidance documents for the risk assessment of chemicals are outdated and need to be updated. Finally, actions need to be taken to foster healthy soils, stop biodiversity decline and ensure the functioning of ecosystem services for future generations. © 2023 Society of Environmental Toxicology and Chemistry
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel - March hat eine Länge von ca. 11,4 Kilometern und erstreckt sich von Riegel über Teningen, Reute und Vörstetten bis nach March. Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den nördlichen Bündelungsabschnitt mit der Bundesautobahn 5 (BAB 5) bis zum Erreichen der Gemarkung der Stadt Freiburg. Im Norden schließt der PfA 8.0 mit dem Verknüpfungsbereich an die künftige Autobahnparallele Trasse an, im Süden der Abschnitt 8.2 mit der weiteren Streckenführung entlang der BAB 5. Die Strecke im PfA 8.1 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert. Der Verlauf der Trasse im Abschnitt 8.1 ist nahezu vollständig durch die Bündelung mit der BAB 5 und die in diesem Bereich vorhandenen Zwangspunkte bestimmt. Die Höhenlage der Neubaustrecke entspricht weitgehend dem Bestand der BAB 5, kann aber im Bereich kreuzender Verkehrswege und Gewässer aufgrund unterschiedlicher Höhen bzw. Aufbaustärken voneinander abweichen. Die Planung der DB sieht eine Vielzahl an Überführungen über Oberflächengewässer und querende Straßen und Wege vor, was zu Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich hinaus führt. Hervorzuheben sind die Querung der Autobahnanschlussstellen Riegel und Teningen sowie die Überführung der Kaiserstuhlbahn. Bestandteil der Planung sind neben den Eisenbahnbaumaßnahmen auch die teilweise Umgestaltung des betroffenen Wegenetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke bzw. im Bereich querender Straßen. Ersatzmaßnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen, sowie Grundstücke weiterer Gemeinden bzw. Gemarkungen betroffen. Als aktive Schallschutzmaßnahme werden im PfA 8.1 sowohl Schallschutzwände als auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen. Östlich der geplanten Strecke sind Schallschutzwände auf Höhe der Ortslagen von Hecklingen, Riegel (Waldsiedlung), Teningen (auch im Bereich Gewerbegebiet Rohrlache), Unter-/Oberreute und Schupfholz geplant. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Riegel, Nimburg, Bottingen und Holzhausen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Metern errichtet werden. Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Riegel-Waldsiedlung, Unter-/Oberreute sowie Holzhausen. Infolge der ersten Planänderung sind nun auch Schallschutzwände im Bereich Dürrenbühler Hof (Riegel) und Kläranlage Teningen geplant. Hinweis: Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/aus-und-neubau-der-rheintalbahn/pfa-81-riegel-march/ oder unter: RP-BW / Freiburg / Über uns / Abteilungen / Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen / Referat 24 Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.1 Riegel - March
Die Ziele des Forschungsverbundes Public Health Sachsen fuer die zweite Foerderphase: - Weiterentwicklung der Funktionen von Public Health v. a. in den Stufen Strategieentwicklung und Umsetzung sowie - Herstellung und Sicherung einer hohen wissenschaftlichen Qualitaet der interdisziplinaeren, praxisbezogenen Wissenschaft werden in folgenden Themenschwerpunkten exemplarisch umgesetzt: - Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitsfoerderungsmassnahmen auf Basis der Analyse von Gesundheitsrisiken (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchung und Foerderung des Gesundheits- und Versorgungsstatus von Kindern und Jugendlichen (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchungen zum Mundgesundheitsstatus der Bevoelkerung sowie Entwicklung und Evaluation entsprechender Praeventionsmassnahmen - Analyse/Qualitaetssicherung in der Versorgung unter Beruecksichtigung von Kosten (1 Teilvorhaben in Leipzig)
Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.
Aktuelle Bauleitplanverfahren | Stadt Tuttlingen Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen unchecked - Menü Navigation Home Leben in Tuttlingen Tag für Tag – Leben in Tuttlingen Generationen Kinder Kinderbetreuung Ferienbetreuung Haus der Familie Familienpass Familienbesucherinnen Spielplätze Jugend Ferienbetreuung Jugend - Übersicht Jugendkulturzentrum Jugendbeteiligung Schulsozialarbeit Skaterpark Bolzplätze Senioren Senioren - Übersicht Seniorenbüro Seniorennetzwerk Pflege & Betreuung Haus der Senioren Ortsseniorenrat Tuttlingen e.V. 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Mietwohnungsbau Entwicklungsprogramm ländlicher Raum Weitere Bundes- und Landesförderprogramme Bauordnung Mietspiegel Bodenrichtwertkarte Grundstücksmarktbericht Grundstückswertermittlung - Verkehrswert eines Gru Aktuelle Bauleitplanverfahren 15. Änd Flächennutzungsplan in Neuhausen o.E. Geltende Bebauungspläne Flächennutzungsplanung Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen Ver- und Entsorgung Störungsdienst Kultur & Tourismus Kultur & Tourismus in Tuttlingen Veranstaltungen Veranstaltungen in Tuttlingen NachtKulTour Faire Woche Innenstadt-Events Kindertreff Mittelaltermarkt Stadtfest Honberg-Sommer Literaturherbst Bühne im Anger Tuttlinger Krähe Southside-Festival Run & Fun Kulturelle Einrichtungen Museen Museen der Stadt Tuttlingen Städtische Museen Wechselausstellungen Andere Museen Tuttlinger Heimatblätter Andere Publikationen Aktuelles und Presse Museumsbesuch Bildergalerie Museum Volltextalternativen Videos Museum Galerie der Stadt Tuttlingen Galerie der Stadt Tuttlingen Kommende Ausstellung Aktuelle Ausstellung Besucherinformation Programm / Begleitprogramm Konzeption Donaugalerie Gebäude der Galerie Online-Formulare und Dateien zum Herunterladen Bildergalerie und Rückblicke Videos Soziale Medien Publikationen Archiv Aktuelles und Presse Eureka! 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Änd Flächennutzungsplan in Neuhausen o.E. Vorlesen Aktuelle Bauleitplanverfahren Sowohl für neue Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan für den Verwaltungsraum Tuttlingen als auch für neue Wohn- und Gewerbegebiete oder die Überplanung bestehender Quartiere in Tuttlingen werden von der Stadt Tuttlingen Bauleitpläne erarbeitet. Sie sollen zum einen die Grundlage für neue Erschließungen liefern und zum anderen den Rahmen für die Neugestaltung gewachsener Stadtviertel setzen. Zu folgenden aktuellen Aufstellungs- oder Änderungsverfahren für Bebauungspläne oder dem Flächennutzungsplan finden Sie hier Informationen und Unterlagen: 15. Änd Flächennutzungsplan in Neuhausen o.E. Mehr zum Thema Geltende Bebauungspläne Flächennutzungsplan > Sie verlassen die Seite der Stadt Tuttlingen, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen. VerweigernAkzeptieren
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/04 Halle, den 15. März 2004 (VG HAL) Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (VG) Halle örtlich zuständig ist das VG Halle für den Bezirk des Landgerichts Halle in seinem jeweiligen Gebietsumfang (Stadt Halle und die Landkreise: Saalkreis, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Burgenlandkreis, Sangerhausen, Weißenfels). Sachlich zuständig ist das VG Halle für Streitigkeiten auf u. a. folgenden Rechtsgebieten: Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung, Kindergartenrecht Ausländerrecht (z. B. Aufenthaltsgenehmigung, Abschiebung) Polizei-, Ordnungsrecht (z. B. Obdachlosigkeit, Waffenscheine, Versammlungen) Recht zur Regelung offener Vermögensfragen (z. B. Rückübertragung enteigneter Grundstücke, Entschädigung, Bereinigung von SED-Unrecht) Kommunalrecht (z. B. Kommunalaufsicht, Klagen von Gemeinderatsmitgliedern, Anschluss- und Benutzungszwang z. B. bzgl. Abfall- und Abwasserbeseitigung) Baurecht (z. B. Baugenehmigungen, Grundstücksvermessung) Immissionsschutzrecht (z. B. Genehmigung und Stilllegung von Industrieanlagen) Abfallbeseitigungsrecht (z. B. Mülldeponien) Wasserrecht Tier-, Natur-, Landschafts-, Jagd-, Bergrecht Kammerrecht, Gewerberecht (z. B. Gesellenprüfungen, Gaststättenkonzessionen) Gesundheitsrecht (z. B. Krankenhauspflegesätze, Lebensmittelkennzeichnungen) Straßenrecht (z. B. Anliegergebrauch) Verkehrsrecht (z. B. Erteilung von Fahrerlaubnissen, Taxikonzessionen) Recht der Subventionen (z. B. an Kindergartenträger oder Handwerksbetriebe) Kommunalabgabenrecht (z. B. Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren, Kanalanschlussbeiträge, Abwassergebühren, Grundsteuern, Hundesteuern) Presse-, Film-, Fernseh-, Rundfunkrecht (z. B. Gebührenbefreiung, Rundfunkerlaubnis) Recht der freien Berufe (z. B. Zulassung von ärzten, Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern) Recht des öffentlichen Dienstes (z. B. Ernennung, Beförderung, Versetzung und Besoldung von Beamten und Soldaten, Beihilferecht) Disziplinarrecht (bei Beamten) Personalvertretungsrecht (z. B. Streit zwischen Personalrat und Dienststelle) (Hoch-)Schulrecht (z. B. Vergabe von Studienplätzen, Versetzungen, Prüfungen) Wehrpflichtrecht (z. B. Einberufungen, Kriegsdienstverweigerung) Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlrecht (z. B Anfechtung von Wahlergebnissen) Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Telefon: 0345/220-2309/2330/2357 Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Str. 16 06112 Halle Tel: (0345) 2 20 23 09 Fax: (0345) 2 20 23 32 Mail: poststelle@vg-hal.mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332 Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de
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