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WeAreOne - Synergien für die öffentliche Gesundheit im Anthropozän aus dem Blickwinkel der Mensch-Tier-Natur-Interaktion (one health)

Forschungsverbund Public Health Sachsen - II. Phase: Teilvorhaben der Uni Leipzig

Die Ziele des Forschungsverbundes Public Health Sachsen fuer die zweite Foerderphase: - Weiterentwicklung der Funktionen von Public Health v. a. in den Stufen Strategieentwicklung und Umsetzung sowie - Herstellung und Sicherung einer hohen wissenschaftlichen Qualitaet der interdisziplinaeren, praxisbezogenen Wissenschaft werden in folgenden Themenschwerpunkten exemplarisch umgesetzt: - Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitsfoerderungsmassnahmen auf Basis der Analyse von Gesundheitsrisiken (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchung und Foerderung des Gesundheits- und Versorgungsstatus von Kindern und Jugendlichen (1 Teilvorhaben in Leipzig) - Untersuchungen zum Mundgesundheitsstatus der Bevoelkerung sowie Entwicklung und Evaluation entsprechender Praeventionsmassnahmen - Analyse/Qualitaetssicherung in der Versorgung unter Beruecksichtigung von Kosten (1 Teilvorhaben in Leipzig)

Umwelt-Audit und Arbeitnehmerbeteiligung an der Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsrecht

Betrieblicher Umweltschutz ist insbesondere durch die sogenannte Umwelt-Audit-Verordnung der EG ein gesetzlich geregelter Teil des Umweltrechts geworden. Von den dort getroffenen Regelungen weitestgehend ausgeklammert wurde die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Vertetung im betrieblichen Umweltschutz. In diesem Forschungsvorhaben wurde die Schnittstelle von Umweltschutzrecht und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht untersucht. In einem ersten Teil wurden aus der Perspektive arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften diejenigen herausgearbeitet, die sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz dienen. Gefragt wurde hier auch, ob und inwiefern Arbeitsschutzvorschriften zur Konkretisierung der Anfordernungen des Umweltaudits herangezogen werden koennen. Der zweite Teil untersucht die Kooperation von Umweltbeauftragten und Betriebsrat anhand der rechtlichen Grundlagen. Im empirischen dritten Teil wird geprueft, inwieweit Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auch im Umweltschutzbereich zur betrieblichen Realitaet gehoeren.

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