Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat erstmals konkrete Pläne vorgestellt, wie die Sharing-Mobility in der Hauptstadt künftig organisiert werden soll. Den Verleihern von E-Tretrollern, Mietfahrrädern, Scootern und Carsharing-Fahrzeugen wurden am Dienstag die neuen Regelungen erläutert, die vom 1. September 2022 an mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) in Kraft treten sollen. Wichtigste Ziele der Senatsverwaltung sind dabei das Freihalten der Gehwege insbesondere von E-Tretrollern, deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektro-Antrieb sowie eine spürbare Ausweitung sämtlicher Sharing-Angebote auch auf die Randlagen Berlins. Senatorin Bettina Jarasch: „Wenn sich Menschen ein Fahrzeug teilen, ist das ein guter Weg, um zu weniger Verkehrsbelastung in der Stadt zu kommen. Sharing-Mobilität spielt daher eine wichtige Rolle für die Mobilitätswende, braucht aber in Großstädten mit begrenztem Platz auch klare Regelungen, um ihr Potenzial stadtverträglich zu entfalten. Wir schlagen den Anbietern deshalb sowohl präzise Auflagen als auch deutliche Anreize vor, um unsere Ziele sukzessive zu erreichen: freie Gehwege, mehr Elektro-Fahrzeuge, mehr Sharing auch in den Außenbezirken.“ Die neuen Regeln im Einzelnen: Die vorgestellten Regelungen stehen noch nicht in allen Details fest, sondern werden mit den Anbietern und anderen Beteiligten weiter erörtert. Grundlage für die Rechtskraft der künftigen Regeln ist die Klarstellung im novellierten Straßengesetz (§ 11a BerlStrG), dass Sharing-Angebote auf öffentlichem Straßenland – analog zu anderen Gewerben – einer Sondernutzungserlaubnis samt entsprechender Gebühren bedürfen. Diese Erlaubnis muss beantragt und genehmigt werden. Auflagen und Anreize können dann in sogenannten Nebenbestimmungen oder über die Gebührenhöhe definiert werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wird dem Senat im Anschluss an die Beratungen einen Beschlussentwurf für die entsprechende Gebührenverordnung vorlegen. Die Novelle des Berliner Straßengesetzes selbst ist schon in der vorigen Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden.
Das Land Berlin hat mit Deutschlands erstem Mobilitätsgesetz die Weichen für die Zukunft gestellt: Dank mehr Bus- und Bahnangeboten, geschützten Radstreifen und verkehrsberuhigten Kiezen können immer mehr Menschen in Berlin klimafreundlich unterwegs sein. Zur Mobilitätswende gehören aber auch neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese Neue Mobilität mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Sie sind klein, gelb – und kein Mensch sitzt am Steuer: Drei selbstfahrende Elektro-Busse der BVG sind seit Sommer 2020 in Berlin-Reinickendorf unterwegs. „Shuttles & Co“ nennt sich das Pilotprojekt, das das Land Berlin gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert hat. Die Minibusse sind mit Sensoren ausgestattet, eine künstliche Intelligenz verarbeitet die Daten, um im richtigen Moment zu lenken, zu beschleunigen oder abzubremsen. Intelligente, selbstfahrende Automobile scannen nicht nur ihre Umwelt, sondern kommunizieren auch mit ihr. Das Zauberwort heißt „vernetzte Mobilität“: Smarte Fahrzeuge können Kontakt mit Ampeln aufnehmen, um die optimale Reisegeschwindigkeit für grüne Wellen zu berechnen oder sich mit anderen intelligenten Fahrzeugen über Staus und Glatteis austauschen. Mit einem Pilotprojekt im Forschungs- und Industriepark „Urban Tech Republic“ entwickelt das Land Berlin auch diese Technologie weiter. Pilotprojekt „Shuttles & Co“ Pilotprojekt in der „Urban Tech Republic“ “Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Shared Mobility. Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, einen individuellen Mobilitätsmix immer wieder aufs Neue spontan zusammenzustellen und dabei zugleich Ressourcen zu schonen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. So wird klimafreundliche und bezahlbare Mobilität auch dort sichergestellt, wo kommerzielle Anbieter nicht vertreten sind, weil sich ein rein gewinnorientierter Betrieb nicht lohnen würde. Lastenräder lassen sich in Berlin sogar ganz kostenlos ausleihen: Die Initiative „fLotte Berlin“ des ADFC stellt inzwischen mehr als 170 Lastenräder in allen Berliner Bezirken bereit, mehr als die Hälfte haben der Senat und die Bezirksämter beigesteuert. Geteilte Mobilität in Berlin Fahrradleihsystem nextbike fLotte Berlin Elektromobilität ist eine wichtige Säule der klimafreundlichen Verkehrswende, um den motorisierten Individualverkehr, der noch notwendig ist, nachhaltig zu ermöglichen. Bereits heute zeichnet sich ab: Der fossile Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell. Berlin hat deshalb die Weichen für das Zeitalter der Elektromobilität gestellt. In allen Bezirken lässt das Land Berlin die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dabei setzt Berlin vor allem auf Schnellladesäulen, an denen sich mehrere Autos gleichzeitig aufladen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Raum. Auch die Elektrifizierung der ÖPNV-Busse treibt das Land Berlin voran. Bereits heute sind rund 130 Busse der BVG elektrisch unterwegs, bis 2030 wird es die gesamte Busflotte sein. Mit der Umstellung auf E-Busse schließt Berlin eine der letzten Lücken bei der Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs, schließlich sind S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen seit jeher emissionsfrei unterwegs. Ausbau der Ladeinfrastruktur Elektrifizierung des ÖPNV Wer Berlin klimafreundlicher und lebenswerter gestalten will, muss sich auch um das Parken kümmern. Bis zu 30 Prozent des Autoverkehrs entsteht allein durch die Suche nach Parkplätzen. Zugleich belegen parkende Autos viel öffentlichen Raum, der auch für Parks, Grünanlagen oder Radspuren genutzt werden könnte. Deswegen gehört auch eine innovative Parkraumbewirtschaftung zur Neuen Mobilität. Das Land Berlin unternimmt viel, um Parken effizienter, platzsparender und umweltverträglicher zu machen und den öffentlichen Raum fairer aufzuteilen. Parkraumbewirtschaftung in Berlin Es gibt noch viele weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen das Land Berlin mitwirkt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte
“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen
In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom öffentlichen Personennahverkehr auf Roller, Rad oder Auto umsteigen. In Berlin werden diese Mobilitätsstationen von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) angeboten. Alle Mobilitätsangebote vom ÖPNV über Taxi und Fahrdienste bis Sharing können bequem Jelbi-App der BVG gefunden, gebucht und bezahlt werden. Die BVG hat ihre Mobilitätsstationen bisher hauptsächlich in der Innenstadt errichtet, mittlerweile entstehen sie aber auch vermehrt in den Außenbezirken, um dort Lücken im ÖPNV-Netz zu schließen und geteilte Mobilität für alle Berliner*innen zugänglich zu machen. Aktuell werden weitere Jelbi-Stationen in Berlin gebaut, welche im Rahmen des Verkehrsvertrags von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziert und bis 2025 hinsichtlich der Erreichung der verkehrspolitischen Ziele des Landes Berlin evaluiert werden. Im Rahmen der Evaluation soll unter anderem herausgefunden werden, ob das Jelbi-Angebot umwelt- und stadtverträgliches Mobilitätsverhalten fördert. Eine Übersicht aller Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote zeigt folgende Karte:
Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehr Berlin unterstreicht die Bedeutung des Fußverkehrs mit einem eigenen Abschnitt im Mobilitätsgesetz und schafft mit einer Vielzahl von Maßnahmen attraktivere Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radverkehr Mehr Radverkehr in der Stadt bedeutet mehr Lebensqualität für Berlin: Daher fördert der Senat die Entwicklung des klimafreundlichen und stadtverträglichen Radverkehrs mit zahlreichen Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: BVG, Lang Öffentlicher Personennahverkehr Täglich nutzen Millionen Menschen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist die zentrale Säule der städtischen Mobilität. Weitere Informationen Bild: Genow Straßen- und Kfz-Verkehr In Berlin sind rund 1,4 Millionen Fahrzeuge angemeldet. Viele davon sind Tag für Tag in der Hauptstadt unterwegs. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass der Berliner Autoverkehr möglichst flüssig und sicher läuft. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Elektromobilität Elektromobilität wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Bereits heute werden hierfür wichtige Weichen gestellt. Dazu gehört die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen mit einem leistungsfähigen Ladeinfrastrukturnetz. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas Süß Geteilte Mobilität Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Eine optimale Ausgestaltung von Sharing-Angeboten in Vernetzung mit dem ÖPNV macht es noch einfacher, flexibel ohne eigenen Pkw in Berlin unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Wirtschaftsverkehr In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger Eisenbahnverkehr Berlin hat eine lange Tradition als Eisenbahnknotenpunkt. Es ist das verkehrspolitische Ziel der Senatsverwaltung, den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen. Weitere Informationen Bild: Thomas Trutschel/Photothek /Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Luftfahrt Die Luftfahrt bildet ein breites Themenfeld ab. Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick rund um die Luftfahrtverwaltung in Berlin mit Informationen u.a. zu Flugplätzen, unbemannter Luftfahrt, Luftfahrthindernissen, Luftraumnutzung, Fluglärm und Nachhaltigkeit. Weitere Informationen Bild: Gina Sanders / Fotolia.com Planfeststellungen Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Weitere Informationen Vorgaben zur Planung Die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellen hier Rundschreiben, Regelpläne, Einführungserlasse u.a. in aktueller Version als Dokument oder Link zur Verfügung. Weitere Informationen
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement), ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können (sogenanntes Freefloating), zuständig. Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) und Kleinkrafträder. Seit dem 01.09.2022 wird das sogenannte Freefloating als Sondernutzung genehmigt. Den nachfolgend aufgelisteten Mobilitätsanbietern wurde eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 11 a Berliner Straßengesetz (BerlStrG) für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.03.2025 erteilt. Hier finden Sie zugleich auch die jeweiligen Kontaktdaten für Nachfragen oder Beschwerden. Hinweis: Die Internetseite www.scooter-melder.de ist ausschließlich dafür da, um Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) zu melden. Pressemitteilung vom 09.11.2023 Geteilte Mobilität Leihfahrräder
Projektbeginn: 2024 / Projektende: 2025 Das Pilotprojekt „Ladeinfrastruktur an stationsbasierten Carsharingstationen“ entwickelt den notwendigen Verfahrensrahmen für die Beantragung, Genehmigung sowie Einrichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur an stationsbasierten Carsharingstellflächen. Das stationsbasierte Carsharing hat großes Potenzial, verkehrsentlastende Wirkungen im Sinne der Mobilitätswende zu erzielen. Jedoch wird bislang immer noch ein Großteil der Flotte von Carsharing Anbietern nicht durch batterieelektrische Fahrzeuge, sondern durch Verbrennerfahrzeuge gestellt. Die Beantragungsprozesse, Netzanschlusskosten, Kosten der Ladeinfrastruktur sowie erhöhte Kosten bei der Fahrzeuganschaffung tragen dazu bei, dass oft Verbrennerfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt möchte im Rahmen des Vorhabens nun gemeinsam mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und dem Carsharingunternehmen Cambio Berlin CarSharing GmbH die Einrichtung von begleitender Ladeinfrastruktur an zwei Stellplätzen des stationsbasierten Carsharings erproben. Erkenntnisse aus diesem Projekt sollen dazu genutzt werden, Wege zu identifizieren, wie das Land Berlin vor dem Hintergrund komplexer Akteursstrukturen die Umsetzung solcher Angebote besser koordinieren und skalieren kann. Einheitliche Vorgaben für ganz Berlin sollen einerseits für die Bezirke, als auch für die interessierten Carsharingunternehmen die Rahmenbedingungen für eine räumliche Skalierung dieses verknüpften Angebotes verbessern und somit einen zusätzlichen Anreiz für eine flächendeckende Skalierung bieten. Insbesondere stationsbasierte Carsharing Angebote können als geteilte Mobilitätsform die Mobilitätswende beschleunigen. Denn dadurch wird ein verlässliches, planbares Angebot bereitgestellt und die Menschen können ein Auto nutzen, ohne es besitzen zu müssen. Die Verknüpfung mit Ladeinfrastruktur und die Förderung der Elektromobilität ist zentral, um den größtmöglichen klima- und verkehrspolitischen Nutzen der Angebote zu heben. Projektpartner SenMVKU Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Cambio Berlin CarSharing GmbH Projekt aus Eigenmitteln der Partner
Das Projekt "Teilvorhaben: TraffGo Road GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TraffGo Road GmbH durchgeführt. Im Projekt 'ScooP2City' wird eine innovative, mandantenfähige Plattform mit KI-Services geschaffen, die Kommunen im Umgang mit Shared-Mobility-Angeboten praxisnahe Lösungen bietet und die Vernetzung untereinander fördert. Die Plattform ermöglicht den Städten und Kommunen eine zügige Einführung von Shared-Mobility-Angeboten sowie einen reibungsfreien Betrieb. Die Anbieter von Shared Mobility müssen sich nicht mehr mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Regularien befassen, sondern können stattdessen über die Plattform eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wählen. Dies erleichtert für beide Seiten den notwendigen Aufwand sowohl bei der Einführung als auch im Betrieb. Das Teilvorhaben der TraffGo Road zielt darauf ab, die geplante Plattform als technischer Partner zu begleiten und zu realisieren. Dafür werden zunächst die Anforderungen an die technischen Schnittstellen und die Datenformate ermittelt. Anschließend werden ein Datenmodell und eine Systemarchitektur entworfen und abgestimmt. Danach folgen die technische Umsetzung der Plattform, die Datenintegration und die Bereitstellung. In einem iterativen Prozess wird das Feedback der teilnehmen Pilotkommunen aufgegriffen und in der Weiterentwicklung der Plattform umgesetzt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Projektes ist zudem die Vernetzung der Stakeholder. Mit ihrer Erfahrung im Bereich des Verkehrsmanagements und ihre zahlreichen Kontakte zu Städten und Kommunen wird die TraffGo Road diese Vernetzung unterstützen und vorantreiben.
Das Projekt "Teilvorhaben: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG durchgeführt. Im Projekt 'ScooP2City' wird eine innovative, mandantenfähige Plattform mit KI-Services geschaffen, die Kommunen im Umgang mit Shared-Mobility-Angeboten praxisnahe Lösungen bietet und die Vernetzung untereinander fördert. Das Teilvorhaben der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG widmet sich mittels der Veranstaltungsformate dem Austausch und der Vernetzung der Kommunen untereinander sowie mit Shared-Mobilty-Anbietern und politischen Entscheidungsträgern. Durch die Veranstaltungen soll der generelle Diskurs gefördert werden und es soll ermittelt werden, wie nachhaltige Formate der Vernetzung etabliert werden können. Zudem sollen im Rahmen der Veranstaltungen auch die Bedarfe der Kommunen herausgearbeitet werden, um zu ermitteln, welche Bausteine und Funktionalitäten eine ScooP2City Plattform bieten muss zur Unterstützung bei der Einführung und Steuerung der Shared Mobility Angebote. Die Sammlung und Aufarbeitung der regulatorischen und vertraglichen Anforderungen für Einführung und Betrieb von Shared-Mobility-Angeboten sind Voraussetzung, um den Kommunen wichtige Informationen (z.B. Thema Sondernutzung) aber auch mögliche Templates (z.B. data sharing Agreement) zur Verfügung zu stellen im Rahmen der Informations- und Wissensservices der Plattform. Die Ergebnisse der Veranstaltung und der Pilotierungen dienen letztlich als Grundlage zur Weiterentwicklung der Services und der Bereitstellung von Impulspapieren und Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber. Welcher politischer Rahmenbedingungen bedarf es aus Sicht der Kommunen für anwender- und anbieterfreundliche Angebote der Shared-Mobility im Sinne der Mobilitätswende? Dabei gilt es auch, die teilweise begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen insbesondere der kleineren und mittleren Kommunen zu berücksichtigen. Mit der Öffentlichkeitsarbeit sollen die Angebote und Services der ScooP2City Plattform weiter beworben werden, um mehr Kommunen für die Plattform zu gewinnen.
Das Projekt "Projekt: Shared Mobility API Aggregator - SMAA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INVERS GmbH durchgeführt. Shared Mobility Angebote wie Carsharing boomen weltweit. Doch die steigende Komplexität aufgrund vieler inkompatibler Technologien zur Vernetzung von Fahrzeugen in der Autoindustrie steht dem Wachstum im Weg. Dieses Vorhaben soll eine universelle technologische Grundlage schaffen, auf der Betreiber ihre Shared Mobility Angebote schneller und kostengünstiger als bisher aufsetzen können. Mit dem Shared Moblility API Aggregator (SMAA) erhalten Mobilitätsanbieter einen einheitlichen Datenzugang zu unterschiedlichen Fahrzeugen, ohne sich mit den Details der jeweiligen Technologie beschäftigen zu müssen. Durch die Aggregationsfunktion des SMAA werden die verschiedenen, proprietären Technologien diverser Fahrzeuge gebündelt und in ein einheitliches Datenformat übersetzt (Universal-API). Innovationen der Autohersteller werden somit schneller nutzbar, da der SMAA sie mit ihrer Einführung allen Mobilitätsanbietern gleichzeitig verfügbar macht. Das verkürzt Entwicklungszyklen und reduziert IT Aufwand und -Kosten. Auch im Hinblick auf künftige Weiterentwicklungen zum selbstfahrenden Auto ermöglicht der SMAA die Entstehung und das Wachstum neuer, attraktiver Mobilitätsangebote.
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