Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass Handelsunternehmen ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück. Große Probleme gibt es nach Angaben der DUH auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Vom 10. bis zum 12. April 2013 fand in Berlin eine internationale Konferenz zum Meeresmüll, “The International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas” statt. Ziel der Konferenz war es, den Startschuss zur Entwicklung regionaler Aktionspläne für die europäischen Meeresregionen zur Verhinderung weiterer Mülleinträge in die Meere zu geben. Im Vordergrund stehen dabei auch Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallwirtschaft sowie zu Getrenntsammlung und Recycling, denn 80 Prozent des Meeresmülls stammen nicht von Schiffen, sondern von Land. An der Konferenz, die von Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und der EU-Kommission veranstaltet wurde, nahmen rund 200 internationale Vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft sowie Umwelt- und Industrieverbände teil. Anlässlich der Konferenz überreichten Aktivisten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit Partnern aus internationalen Umweltorganisationen ein "Müll-Manifest" an Bundesumweltminister Peter Altmaier und EU-Umweltkommissar Janez Potocnik.
UBA-Tagung zu konkreten Schritten der Abfallvermeidung Das weltweite Bevölkerungswachstum und der steigende Rohstoffverbrauch erhöhen den Druck auf die Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen. Trotz vieler Erfolge in der Kreislaufwirtschaft sinken die Abfallmengen in Deutschland nicht nachhaltig. Eine steigende Produktvielfalt, immer kürzer werdende Innovationszyklen, insbesondere bei technischen Geräten, und häufig wechselnde Modetrends führen zu immer kurzlebigeren Produkten und schnellerem Neukauf. „Es ist dringend geboten, zu handeln und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen zu ergreifen. Darüber hinaus muss die getrennte Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle in einer Wertstofftonne verbessert werden“, erklärte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. Das Umweltbundesamt nimmt das Europäische Jahr des Abfalls zum Anlass, um in einer Veranstaltung am 22. Mai 2014 das Thema Abfallvermeidung in den Fokus zu nehmen. Gleichzeitig geht der Ratgeber „Abfälle im Haushalt – Vermeiden, Trennen, Verwerten“ online, der wertvolle Tipps zur Vermeidung und zum umweltschonenden Umgang mit Abfällen bereithält. Auf der UBA -Fachtagung „Wider die Verschwendung – konkrete Schritte zur Abfallvermeidung“ in Berlin soll mit verschiedenen Akteursgruppen zum Thema „Abfallvermeidung“ ein vertiefender Austausch stattfinden. Es werden aktuelle Fragestellungen insbesondere zur abfallvermeidenden Produktgestaltung aufgegriffen. Themen der Tagung sind Informationen über Best-Practice-Ansätze sowie das Identifizieren und Abbauen von Vermeidungshindernissen. Drei Arbeitsgruppen bieten die Möglichkeit, für einen intensiven Austausch zu Perspektiven und Grenzen ausgewählter Maßnahmen. Arbeitsgruppe 1 widmet sich den Lebenszyklusstufen „Design“ und „Herstellung“ von Produkten, insbesondere den abfallvermeidenden Aspekten der beiden Produkteigenschaften „technische Lebensdauer“ und „Reparierbarkeit“. In Arbeitsgruppe 2 werden relevante Fragen der geeigneten Erfassung und funktionsfähigen Aufarbeitung von Altprodukten als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiederverwendung vertiefend diskutiert. Arbeitsgruppe 3 beschäftigt sich mit dem Gebrauchtwarenhandel und wird darüber diskutieren, wie die Nachfrage nach gebrauchten Produkten gesteigert werden kann und welche Rahmenbedingungen der Gebrauchtwarenhandel benötigt, um sich erfolgreich zu etablieren.
In Deutschland werden seit Jahrzehnten verschiedene Wertstofffraktionen getrennt vom Hausmüll gesammelt. Der in den Haushalten erfasste Restmüll enthält jedoch noch immer Wertstoffe (insbesondere Verbunde, Fe-/NE-Metalle, Kunststoffe), die grundsätzlich für die getrennte Sammlung in einer Wertstofftonne in Betracht kommen. Veröffentlicht in Texte | 60/2011.
UBA lädt ein zum Dialog über neue Wege in der Abfalltrennung Eigentlich ist Mülltrennen nicht schwierig: Bioabfall, Papier, Glas kommen in spezielle Tonnen oder Container. Alte Elektrogeräte und Sperrmüll können die Verbraucher beim kommunalen Recyclinghof abgeben. Und Leichtverpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“. Künftig könnte das Mülltrennen noch einfacher werden: Die „Gelbe Tonne“ soll zur „Wertstofftonne“ erweitert werden. In die neuen Tonnen könnten die Verbraucher neben Joghurt-Bechern und Milchkartons auch sonstige Metalle und Kunststoffe werfen. Derzeit landen noch viel zu viele Wertstoffe im „grauen“ Restmüll, obwohl sie hochwertig recycelt werden könnten. Experten des Umweltbundesamtes (UBA) schätzen, dass in einer einheitlichen Wertstofftonnen bis zu sieben Kilogramm Abfälle pro Einwohner und Jahr zusätzlich zu den Verpackungen erfasst und verwertet werden könnten. Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des UBA in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne. Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist. Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.
Am 11. August 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium einen Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes. Danach sollen die Kommunen in eigener Regie entscheiden, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt sieht es kritisch, dass das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz vom Tisch ist und somit keine einheitlichen Regeln geschaffen werden für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände zusammen mit Verpackungen. Kritisch sieht das UBA mit Blick auf die Abfallvermeidung außerdem, dass ein Monitoring der Mehrweg-Getränkeverpackungen zukünftig nicht mehr vorgeschrieben wird. Damit wird nicht transparent, inwieweit getroffene Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelhandel erfolgreiche Anreize zur Vermeidung setzen.
5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom UBA zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.
Gülle und Bioabfälle verursachen nach wie vor durch die notwendige Lagerung, Behandlung und Verwertung relevante Treibhausgasemissionen. Sie werden heute teilweise bereits in Biogasanlagen zur Bereitstellung von erneuerbarer Energie eingesetzt. Es bestehen für diesen Nutzungsweg jedoch noch Ausbaupotenziale. Die Mobilisierung der Stoffströme scheint aber außerordentlich komplex und schwierig zu sein. Daher wurde in diesem Vorhabenbericht der Stand des Wissens abgebildet, um existierende Hemmnisse und Möglichkeiten der Mobilisierung von Gülle und Bioabfällen für die Biogasgewinnung zu identifizieren und daraus in der Praxis realisierbare Handlungsvorschläge abzuleiten. Unter anderem wurde ein Vorschlag zur Anpassung der EEG-Förderung erarbeitet, der den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen verstärkt anreizen soll, aber auch darauf hingewiesen, dass gemäß Verursacherprinzip Maßnahmen in der Landwirtschaft in Erwägung gezogen werden sollten. Vorschläge für den verstärkten Einsatz von Bioabfall in Vergärungsanlagen beziehen sich z.B. auf die verstärkte Getrenntsammlung von Biogut, die Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen im Rahmen des EEG und Hilfestellungen für Kommunen. Veröffentlicht in Texte | 41/2019.
Die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz Pflicht ab dem 1.1.2015. Der vorliegende Forschungsbericht erhebt zunächst den Stand der Umsetzung dieser Pflicht, untersucht aber auch welche Anforderungen an die flächendeckende Bioabfallsammlung zu stellen sind und unter welchen Bedingungen Ausnahmen von der Bioabfallsammlung möglich sind. Das Thema Eigenkompostierung wird dabei umfassend betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchungen sind Hemmnisse, die der Einführung der Bioabfallsammlung in einer Kommune zuwider laufen. Hierbei spielen die Kosten der Getrenntsammlung eine wichtige Rolle. Eine Kostenbertachtung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Projektergebnisse. Am Schluss des Berichtes stehen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht ab dem 1.1.2015. Veröffentlicht in Texte | 84/2014.
Germany already excels in the separate collection of bio-waste and its recovery: on average more than 100 kg of bio-waste and green waste are collected separately per person and year, which translates into a total annual amount of around nine million metric tons. Veröffentlicht in Broschüren.
Origin | Count |
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Bund | 208 |
Land | 45 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 151 |
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Text | 73 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
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