Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung bei Gewässern I.Ordnung. 1. Erteilung Wasserrechtlicher Erlaubnis bei Einleitungen/Entnahmen 2. Überwachung der Einleitkriterien 3. Prüfung von Genehmigungsfähigkeit von baul. Anlagen an und im Wasser 4. Indirekteinleitgenehmigungen 5. Mitwirkung bei Planfeststellung und Genehmigung, UVP-Verfahren 6. Mitwirkung bei Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd - Bau und Instandhaltung von Küstenschutzanlagen
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung
Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung.
Technische Gewässerdaten.
Technische Gewässerdaten.
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Die Datensammlung enthält Gewässer im Landkreis Vorpommern -Rügen, die entsprechend Ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung der II. Ordnung zugeteilt sind.
Übersicht der Gewässer II.Ordnung der Stadt Olbernhau
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Schutzpflanzungen, Baumpflege, Korrosionsschutz, Betonsanierung, Holzung