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Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens ("RH1") am Freybach in Neukirchen b. Hl. Blut

Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Planfeststellungsverfahren – Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Abschnitt Biblis-Einhausen in der Gemarkung Biblis und Einhausen

Der Gewässerverband Bergstraße hat am 12. April 2023 einen Antrag auf Planfeststellung zur Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Abschnitt Biblis-Einhausen vorgelegt. Die Sanierung der umfassenden Deiche stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, welcher nach § 68 Abs. 1 WHG einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf. Gegenstand der Planfeststellung ist: • Sanierung Deich links der Weschnitz (KWDL), RDS 1, Deich-km 26+050 bis 31+450 • Sanierung Deich rechts der Weschnitz (KWDR), RDS 2, Deich-km - 4+600 bis 0+000 • Sanierung der Deiche des "Lückenschluss Einhausen" bis Deich-km 32+635 L /- 6+580 R • Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Für das Vorhaben werden Grundstücke entlang der Weschnitz zwischen Biblis und Einhausen beansprucht. Für das aufgeführte Vorhaben der Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Dem Antrag wurde von der Planfeststellungsbehörde zugestimmt und die UVP-Pflicht formal festgestellt. Folglich ist in diesem Verfahren zwingend eine UVP durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ausdrücklich hinsichtlich des oben erläuterten Verwaltungsverfahrens sowie hinsichtlich der vorliegend zwingend durchzuführenden UVP. In den Antragsunterlagen ist ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit Abhandlung der Eingriffsregelung enthalten (Heft Nr. 5). Für das Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Deichaufsichtsbehörde zuständig. Die Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ergibt sich sachlich aus den §§ 65 Abs. 2 S. 1, 64 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) sowie örtlich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG). Für das Vorhaben sind gemäß § 72 Abs. 1 HVwVfG in Verbindung mit § 70 Abs. 1 WHG die Vorschriften zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem HVwVfG anzuwenden. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 HWG ist die Planfeststellungsbehörde auch Anhörungsbehörde.

Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für den Kiesabbau und die Rekulti-vierung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching durch die Baierl GmbH

Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching mit anschließender Rekultivierung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 10,78 ha Kies im Nass- und Trockenabbau gewonnen werden. Bereits seit 2007 wird auf den o. g. Grundstücken durch die Baierl GmbH Kies abgebaut. Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid vom 04.04.2007, Az.: 42 642 6 ist bereits zum 31.12.2022 abgelaufen. Der Abbau ist jedoch weniger weit vorangeschritten als geplant, da die Firma nur Kies gewinnt, wenn es für Bauvorhaben tatsächlich benötigt wird. Aus diesem Grund wurde erneut ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Plangenehmigung für o. g. Vorhaben eingereicht. Das Vorhaben der Baierl GmbH erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG, welches der Plangenehmigung bedarf.

Ausbau der Seehafenzufahrten - Die Rolle der BAW als Gutachter in der Planungs- und Genehmigungsphase

Das Projekt "Ausbau der Seehafenzufahrten - Die Rolle der BAW als Gutachter in der Planungs- und Genehmigungsphase" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Wasserbau.Die weltweiten Warentransporte werden zu über 90 Prozent auf dem Seeweg abgewickelt. Die Seehäfen dienen den Warenströmen als Anlaufstelle und haben daher eine besondere Bedeutung für den gesamten Welthandel. Auch die deutsche Volkswirtschaft ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur der Seehäfen angewiesen, um das Außenhandelsvolumen von jährlich rund zwei Billionen Euro effizient umsetzen zu können. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen international zu sichern, wurden sie, wie auch ihre Zufahrten, in der Vergangenheit immer wieder an die Anforderungen der modernen Seeschifffahrt angepasst. So wurden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts viele Fahrrinnen verändert, beispielsweise an Ems, Jade, Weser und Elbe. Zusätzlich haben umfangreiche Küstenschutzmaßnahmen, wie etwa Eindeichungen, die ursprünglich natürlichen Tideflusssysteme nachhaltig verändert. Auch heute sind noch weitere Fahrrinnenanpassungen für die Unter- und Außenelbe, die Unter- und Außenweser und die Außenems geplant. Die Pläne werden auf Antrag eines Bundeslandes (überwiegend Niedersachsen, Hamburg, Bremen) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes durchgeführt und der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die BAW ist im Auftrag der WSV als Sonderfachgutachter an den Planungen beteiligt. Da Seehafenzufahrten wie beim Hamburger Hafen leicht 100 Kilometer lang sein können, ergeben sich großflächige zusammenhängende Eingriffsflächen. Die geplanten Fahrrinnenanpassungen zählen entsprechend zu den größten Infrastrukturprojekten Deutschlands, bei denen zahlreiche Nutzungskonflikte beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass die Seeschifffahrt auf den Tideflüssen in einem besonders schützenswerten Ökosystem stattfindet. Darüber hinaus schließen sich meist Schutzgebiete von nationaler und europäischer Bedeutung an. Fahrrinnenanpassungen können daher komplexe Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Systemparameter eines Tideflusses haben. Im Rahmen der für die Planungen nach nationaler und europäischer Gesetzgebung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit eine hohe Verantwortung der Gutachter bei der Ermittlung und Prognose der ausbaubedingten Auswirkungen auf das Ökosystem. Hieraus ergibt sich die besondere Bedeutung der BAW-Gutachten: Die von der BAW prognostizierten Auswirkungen auf die abiotischen Systemparameter sind Grundlage für die ökologische Bewertung. So werden durch einen Ausbau der Wasserstand (z. B. Tidehochwasser, Tideniedrigwasser, Sturmflutscheitelwasserstände), die Strömungen und der Salzgehalt beeinflusst. Auch müssen die Auswirkungen auf den Sedimenttransport und das Gewässerbett (Morphodynamik) der von Gezeiten geprägten Flüsse ermittelt werden. (Text gekürzt)

Methane Emissions from Impounded Rivers: A process-based study at the River Saar

Das Projekt "Methane Emissions from Impounded Rivers: A process-based study at the River Saar" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Institut für Umweltwissenschaften.Methane emissions from inland water bodies are of growing global concern since surveys revealed high emissions from tropical reservoirs and recent studies showed the potential of temperate water bodies. First preliminary studies at the River Saar measured fluxes that exceed estimates used in global budgets by one order of magnitude. In this project we will investigate the fluxes and pathways of methane from the sediment to the surface water and atmosphere at the River Saar. In a process-based approach we will indentify and quantify the relevant environmental conditions controlling the potential accumulation of dissolved methane in the water body and its release to the atmosphere. Field measurements, complemented by laboratory experiments and numerical simulations, will be conducted on spatial scales ranging from the river-basin to individual bubbles. We will further quantify the impact of dissolved methane and bubble fluxes on water quality in terms of dissolved oxygen. Special emphasize will be put on the process of bubble-turbation, i.e. bubble-mediated sediment-water fluxes. The project aims at serving as a reference study for assessing methane emissions from anthropogenically altered river systems.

Rekonstruktion des Spitzenabflusses von Hochwässern in historischer Zeit im Rhein- und Maintal vor Beginn der Pegelmessungen

Das Projekt "Rekonstruktion des Spitzenabflusses von Hochwässern in historischer Zeit im Rhein- und Maintal vor Beginn der Pegelmessungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Geographisches Institut, GIUB.Die aktuellen Katastrophenhochwässer in Mitteleuropa lassen die Frage der zu erwarten-den Größenordnung von Hochwässern insbesondere auch vor dem rezenten Klimawandel laut werden. Aus historischer Zeit bieten die überlieferten Hochwasserstände u.a. von Rhein und Main einen bislang unzureichenden Informationsschatz. Hier besteht jedoch das Problem, dass die historischen Hochwasserstände wegen des Ausbaus der Flüsse zu Schifffahrtsstraßen und der Einengung der Auen durch Bebauung nicht direkt in heutige Zeit übertragen werden können. Die Rekonstruktion der Scheitelabflüsse der Hochwasser in historischer Zeit steht vor methodischen Schwierigkeiten, die bearbeitet werden sollen, um durch die Übertrag des Abflusses adäquate heutige Wasserstände bestimmen und so das aus dem historischen Erfahrungsschatz überlieferte Wissen heute besser nutzen zu können. Der Hochwasserscheitelabfluss in historischer Zeit wird durch Analyse der hydraulischen Verhältnisse der ursprünglichen Flussbetten und -auen rekonstruiert. Dabei werden die aus der Flächennutzung bzw. Gerinnebeschaffenheit resultierende hydraulische Rauigkeit, die darauf basierende jeweilige Fließgeschwindigkeit und schließlich der resultierende Abflussanteil bestimmt. Eine analoge Vorgehensweise für rezente, gemessene Hochwasser dient der Kalibrierung. Abschließend werden die Untersuchungsmethoden mit den Ergebnissen methodisch anderer Ansätze verglichen und zu rezenten Extremhochwässern in Beziehung gesetzt.

Gewässerausbau zur Abgrabung der Flusssohle zum Zweck der Vertiefung des Flussarms sowie Schaffung von Retentionsraum durch den teilweisen Rückbau einer Uferbefestigung für den Ersatz-Neubau der Geh- und Radwegbrücke "Grieser Steg"

Die Stadt Regensburg, Tiefbauamt, plant den Abbruch und Neubau des Grieser Stegs. Der Transport der neuen Bauteile zur Baustelle soll mittels schwimmender Pontons erfolgen. Hierfür ist ein Abtrag des Flussbettes im Bereich des nördlichen Donauarms, im Bereich des Zusammenflusses der beiden Donau-Arme, nötig. Durch den künftigen Neubau des Stegs entsteht Retentionsraumverlust. Dieser soll durch den Rückbau eines Teilbereichs der vorhandenen Ufersicherung auf einer Länge von etwa 50 m vorzeitig ausgeglichen werden.

Errichtung einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397, Gemarkung Unterweiler, Markt Burgwindheim

Herr Otto Linzmayer beantragte die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397, Gmkg. Unterweiler. Die Fischteichanlage -bestehend aus 2 Teichen- soll mit einer Gesamtfläche von ca. 900 m² errichtet werden. Die Errichtung der Fischteichanlage stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar (§ 67 Abs. 2 Satz 1 WHG).

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.

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