Am 29. Januar 2014 wurde der erste Online-Atlas zur Biodiversität in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten veröffentlicht. Unter Federführung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) wurde in enger Zusammenarbeit von zwölf internationalen Forschungsinstitutionen und zahlreichen NGOs eine wissenschaftliche Informationsplattform geschaffen, um den Schutz und das Management von Binnengewässern nachhaltig zu unterstützen. Mit dem globalen Atlas zur biologischen Vielfalt stehen nun verlässliche und empirisch belegte Entscheidungshilfen zur Verfügung. Interessenten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erhalten erstmals einen freien, online verfügbaren und interaktiven Zugang zu geografischen Schlüsselinformationen sowie zu Daten über Lebensräume und die aquatische Artenvielfalt. Der Online-Atlas verfügt über eine buchähnliche Struktur, welche die Suche in den vier Kapiteln „Status und Prognose der aquatischen Biodiversität“, „Wasserressourcen und Ökosysteme“, „Belastungen von Binnengewässern“ und „Erhalt und Management der Gewässer“ erleichtert. Alle Karten werden durch ausführliche Hintergrundinformationen ergänzt.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
Die Pilotphase Kleingewässermonitoring konnte als drittes Teilvorhaben zur "Umsetzung des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)" erfolgreich als zweijähriges Monitoring umgesetzt werden. Es wurden für mehr als 100 Fließgewässerabschnitte in 13 Bundesländern umfassend der chemische und biologische Zustand kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft zwischen April und Juli erfasst. Zusätzlich zu Schöpfproben analog zu dem behördlichen Monitoring nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden ereignisbasierte Wasserproben genommen, um kurzfristige Peakkonzentrationen infolge von Niederschlägen zu erfassen. Zudem wurden anthropogene Stressoren wie Gewässerstruktur, Nährstoffe und Sauerstoffdefizite hochaufgelöst aufgenommen. Die biologische Untersuchung umfasste die Beprobung der aquatischen Invertebraten- und Algengemeinschaft sowie eine Untersuchung der Ökosystemfunktion in den Kleingewässern. Die Ergebnisse zeigen, dass die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von PSM festgelegten RAK-Werte (Regulatorisch Akzeptablen Konzentrationen) an über 73 % der untersuchten Standorte für mindestens einen PSM-Wirkstoff überschritten wurden. Besonders die Ereignisproben infolge von Regenereignissen wiesen erhöhte Konzentrationen auf, die durch Schöpfproben nicht erfasst wurden. Diese Belastungen korrelieren auch mit der ökologischen Situation der Gewässer. So erfüllt der Großteil (über 80 %) der untersuchten Fließgewässerabschnitte anhand des SPEARpesticides-Index nicht die Qualitätskriterien für einen guten Zustand. Die Pilotphase Kleingewässermonitoring zeigt, dass eine realistische Bewertung und regulatorische Nutzung eines Monitorings von PSM-Rückständen in kleinen Gewässern nur dann erfolgen kann, wenn auch erhöhte Einträge infolge von Niederschlagsereignissen berücksichtigt werden. Weiterhin treten auch unterhalb der bestehenden RAK-Werte ökologische Effekte im Gewässer auf, so dass sich die Frage nach der Protektivität der aus Labordaten abgeleiteten RAK-Werte stellt. Die Daten der ermittelten PSM-Belastung der kleinen Gewässer in der Agrarlandschaft werden dazu beitragen, Ursachen für die regelmäßige Überschreitung der bestehenden Grenzwerte zu ermitteln und Schwächen der bisherigen Risikobewertung aufzudecken. Ziel wird sein, auf dieser Basis Möglichkeiten zur Reduzierung der Einträge zu erarbeiten und regulatorische Konsequenzen zu ziehen. Siehe dazu auch Liess et al. (2021) und Weisner et al. (2021). Quelle: Forschungsbericht
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Die deutsche Nord- und Ostseeküste werden weiter durch Abfälle belastet. Das zeigen die Ergebnisse des Spülsaummonitorings an unseren deutschen Nord- und Ostseeküsten deutlich. Die Einträge von menschlichen Abfällen in die Meere stellen hier ein beständiges Problem dar, welches die gesamte Meeresumwelt in einem nicht akzeptablen Ausmaß beeinträchtigt. Dabei dominieren Kunststoffe deutlich die Funde. Das Problem ist aber nicht auf die Nord- oder Ostsee beschränkt: Weltweit wird die Verschmutzung der Meere durch Müll als eines der wichtigsten globalen Umweltprobleme unserer Zeit angesehen. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger wurde im März letzten Jahres ein Runder Tisch gegen Meeresmüll eingerichtet. Er soll Maßnahmen gegen die weitere Belastung der Meere entwickeln und für deren Umsetzung sowie ein breites gesellschaftliches Problembewusstsein sorgen. Der Runde Tisch orientiert sich einerseits an den Vorgaben der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, deren Ziel Meere ohne Belastungen durch Abfälle sind. Andererseits entwickeln die Beteiligten zahlreiche weitere Handlungsoptionen gegen Meeresmüll. Die Ergebnisse verschiedener Meeres-Monitoringprojekte verdeutlichen das Ausmaß des Problems: So finden sich auf 100 Meter Nordseestrand knapp 400 Müllteile und auf 100 Meter Ostseestrand 70 Müllteile. 70 Prozent und mehr davon sind Kunststoffe. Am Meeresboden der südlichen Nordsee liegen im Schnitt elf Kilogramm Müll pro Quadratkilometer, der Großteil auch dort Kunststoffe. Zudem hatten fast alle toten Eissturmvögel an deutschen Nordseestränden Kunststoffe im Magen. Weitere Ergebnisse legen die eingerichteten Arbeitsgruppen des Runden Tisches heute in einem Zwischenbericht vor. Der Bericht enthält eine Erhebung der Eintragswege von Kunststoffabfällen und Mikroplastik in die Meere sowie Vorschläge, wie das Thema Meeresmüll in den Lehrplänen an Schulen besser verankert werden kann. Ein Beispiel für Maßnahmen gegen Meeresmüll ist die Fishing for Litter-Initiative: Kommerzielle Fischer erhalten große Sammelsäcke, in denen sie den Müll, der sich in ihren Netzen verfängt, sammeln und in den Hafen transportieren können. Das Projekt dient gleichzeitig auch der Bewusstseinsbildung bei den Fischern, ebenso wie ein Unterrichtsmodul an der Berufsschule für Fischwirte in Rendsburg. Auch hier ist der Runde Tisch die ideale Plattform zur gegenseitigen Information und wechselseitigen Unterstützung. Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin: „Der Runde Tisch Meeresmüll hat sich als ein aktives und breit angelegtes Netzwerk erwiesen, das in den letzten Monaten merklich zu weiteren Bewusstseinsbildung beigetragen und bereits viele lokale Aktionen angestoßen hat. Die Politik hat damit einen starken Ratgeber und Mahner gewonnen, um das Meeresmüllproblem zu lösen.“ Stefan Wenzel, niedersächsischer Umweltminister: "Als Schirmherr der Arbeitsgemeinschaft seebasierte Einträge freue ich mich sehr, dass dort mittlerweile eine vereinbarte Maßnahme fertiggestellt werden konnte. Die AG hat eine „Empfehlung zur Optimierung von Hafenauffangeinrichtungen“ erarbeitet, die das Ziel hat, den Eintrag von Müll im Meer zu vermindern. Diese Empfehlung soll in die Fachgespräche zur Novellierung der europäischen Hafenauffangrichtlinie eingebracht werden. Das Besondere an dieser Empfehlung ist, dass Experten der Umweltverbände, der Schifffahrt, der Hafenbehörden und -betreiber, aus der Kunststoffindustrie sowie aller anderen Mitwirkenden der AG dieses Papier gemeinsam erarbeitet haben.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): „Kunststoffmüll findet sich in den Meeren überall - an der Küste, im Wasser, in Fischen und in Seevögeln. Plastik gelangt auf vielen Wegen in die Meere. Unsere Untersuchungen zeigen: Größere Kunststoffteile sind die größte Quelle für Mikroplastik. Jeder Plastikbecher, jeder Strohhalm und jede Plastiktüte, die weggeworfen wird und sich in der Umwelt zersetzt, trägt zum Problem bei. Wir müssen viel stärker darauf achten, wie wir mit dem Material Kunststoff umgehen. Ein Beitrag können auch weitere Pfand- und Rücknahmesysteme sein, zum Beispiel für Mehrweggeschirr oder Fischboxen aus Styropor.“ Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem teil: Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes-, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler.
Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer BallastwasserManagementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.
Das Bundeskabinett beschloss am 21. Oktober 2015 den Umweltbericht 2015. Der Bericht zieht für die vergangenen Jahre eine Bilanz der Umweltpolitik in Deutschland und kommt zu dem Schlusss, dass der Zustand der Umwelt sich wesentlich verbessert hat. Seit der Wiedervereinigung hat sich dies auch im Osten Deutschlands fortgesetzt: Die Schadstoffbelastung von Luft und Gewässern hat sich in den vergangenen Jahren stark vermindert, so der Umweltbericht 2015. Dennoch gibt die Situation der Umwelt in Deutschland vielerorts Anlass zur Besorgnis. Der Klimawandel, der Rückgang der biologischen Vielfalt, Stickstoff in der Luft, der Eintrag von Müll in die Meere belasten die Umwelt.
Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, stärker gegen die Verunreinigung von Wasser durch Nitrate vorzugehen. Die jüngsten von Deutschland vorgelegten Zahlen aus dem Jahr 2012 zeigen eine zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer einschließlich der Eutrophierung der Küsten- und Meeresgewässer, vor allem in der Ostsee. Trotz des Negativtrends hat Deutschland keine ausreichenden zusätzlichen Maßnahmen zur Reduzierung oder Prävention der Nitratbelastung ergriffen, wie sie das geltende EU-Recht fordert. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der das Land aufgefordert wird, die EU-Vorschriften in diesem Bereich einzuhalten. Falls Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert, kann die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen: seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der UNECE Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und Überwachungs- Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.
Am 25. Januar 2016 stellte das Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor. Aus diesem ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein die Nährstoffüberschüsse viel höher sind als bislang bekannt und Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dem Nährstoffbericht zufolge, darf nach der geltenden Düngeverordnung der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen, tatsächlich liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg. Rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, liegt der Durchschnitt bei 118 kg je Hektar und Jahr. Besonders problematisch sei der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft bei Biogasanlagen, heißt es im Nährstoffbericht. Eine andere Ursache sei die Zunahme beim Milchvieh: 2009 gab es 365.000 Milchkühe in Schleswig-Holstein, die meisten in Intensivhaltung, 2013 waren es bereits 400.000 Tiere.
Origin | Count |
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Bund | 1569 |
Land | 210 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 1421 |
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