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Nährstoffsensible Gebiete von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.

Research Group on Spatial Decision Support Systems

Das Projekt "Research Group on Spatial Decision Support Systems" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Geoinformatik.The research interests of our group are in two areas of Spatial Information Science: 1) spatial decision support techniques and 2) human-computer interaction in collaborative spatial decision making and problem solving. In the area of spatial decision support techniques we aim at supporting people (individuals, groups and organizations) in solving spatial decision problems by addressing three fundamental steps of decision process: intelligence, design, and choice. The focal research problems here are: - Idea generation tools including structured diagramming and cartographic visualization (2D, 3D) supporting 'spatial thinking' and the identification of value-objective-attribute hierarchies; - GeoSimulation models to generate decision options and compute their consequences; - Multi-criteria analysis techniques to evaluate decision options using spatial data about option impacts and user preferences; - Participatory techniques and collaborative approaches to group decision making. Subsequent research questions we are interested include: - Which software architectures are useful for developing robust spatial decision support systems? - Can a generic toolkit for spatial decision support be created? - What decision support services can be offered on-line in wide area networks (Internet) using open spatial data standards? In the area of human-computer interaction research our rational is that methods and techniques for spatial decision support must be subjected to empirical studies so that substantive knowledge about the intended effects of applying geospatial information technologies can be developed. We plan to study information processing, and problem-solving in interactive, collaborative spatial decision environments built by others and ourselves. In building prototype software environments we use off-the-shelf GIS software such as ArcGIS, Idrisi, Grass, use the existing GIS toolkits such as ArcObjects, apply various geosimulation tools, and use higher level programming languages such as Java and VB. Substantive domains for application development and testing of collaborative decision support environments include: - Urban development and transportation planning; - Community planning; - Water resource management; - Land use change. Our group welcomes interested students and other potential participants who would like to work with us in the broadly-defined research area of SDSS. We are very much open to new ideas, which may expand the above listed research interests.

Abstands- und Bewirtschaftungsauflagen landwirtschaftlich genutzter Flächen an Gewässern nach DüV, PflSchG, WHG, ThürWG und ThürDüV

Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert.

Bewirtschaftungspläne für Gewässer (StALU MS Neubrandenburg)

Erarbeitung von Plänen und Arbeitsgrundlagen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Talsperren, Speicherbecken, Seen und Fließgewässern 1. Ordnung mit einer Staueinrichtung.

Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Neuer hydrologischer Bericht für Nordrhein-Westfalen: Anhaltende Trockenheit zeigt Auswirkungen auf Flüsse, Grundwasser und Pflanzen

Nur einmal seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war ein März in Nordrhein-Westfalen trockener als der März 2025, in dem landesweit im Durchschnitt nur zehn Liter Niederschlag pro Quadratmeter fielen. Das belegt der neue hydrologische Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK). Im langjährigen Vergleich fielen damit rund 84 Prozent weniger Niederschläge als sonst im März üblich. Da schon der Februar 2025 zu trocken war, sinken die Pegel der Flüsse und Talsperren. Den Pflanzen fehlt das Wasser, das sie zum Wachsen benötigen und die Waldbrandgefahr steigt. „Wir erleben einen ungewöhnlichen Dürre-Frühling und müssen besser denn je auf unsere Natur aufpassen. Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Flächenbrand entzünden“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Dieser Frühling zeigt, wie massiv und unvorhersehbar der Klimawandel uns zusetzt und wie wichtig der Umwelt- und Naturschutz ist. Nur die Gärtner dürfen zu Recht darauf hoffen, dass 2025 kein Schnecken-Jahr wird.“ Im hydrologischen Monatsbericht des LANUK wird die meteorologisch-hydrologische Situation für jeden Monat erfasst. Nordrhein-Westfalen zählt zu den niederschlagsreichen Bundesländern. Mehr als 50.000 Kilometer Bäche und Flüsse, Talsperren, Stauseen und natürliche Seen prägen an vielen Stellen die Landschaft. Der Bericht für den Monat März zeigt, dass der überwiegende Teil der Oberböden in Nordrhein-Westfalen außergewöhnlich trocken ist im Vergleich zu den langjährigen Bodenfeuchtegehalten. Bis zu einer Tiefe von 180 Zentimetern breiten sich in den Böden Dürreerscheinungen von den Mittelgebirgsregionen bis ins Flachland aus. Im Bereich der Mittelgebirge im Süden, im Südwesten und Nordosten Nordrhein-Westfalens wird der Zustand der Gesamtböden bereits als „moderate Dürre“ bis hin zur „außergewöhnlichen Dürre“ eingestuft. Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK), Elke Reichert erklärte: „Die über die letzten beiden Monate anhaltende Trockenheit macht sich in ganz Nordrhein-Westfalen in den Oberböden bemerkbar. Aber auch in tieferen Schichten treten besonders in den Mittelgebirgsregionen bereits Dürreerscheinungen auf.“ Die extreme Wetterlage zeige auch in anderen Bereichen erste Auswirkungen. Der Einfluss auf Talsperren sei messbar und auch beim Grundwasser zeige sich eine Trendumkehr. „Unsere Auswertungen bestätigen erneut, dass sich der Klimawandel mit den immer längeren und häufigeren Extremwetterlagen auf viele Lebensbereiche auswirkt“, betonte Elke Reichert. Die Auswirkungen der Trockenheit zeigen sich auch in den Ergebnissen der Grundwassermessungen des LANUK. An einem Großteil der Messstellen sind die Grundwasserstände im März gegenüber dem Vormonat gesunken. Damit zeigt die Entwicklung der Grundwasserstände nach etwa 15 Monaten mit relativ hohen Grundwasserständen erstmals wieder eine Trendumkehr. Der Anteil der Messstellen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen ist von 29 Prozent im Februar auf 15 Prozent im März zurückgegangen. Dagegen stieg der Anteil der Messstellen mit sehr niedrigen bis niedrigen Ständen von acht Prozent im Vormonat auf 22 Prozent im März. An den Fließgewässern herrschte Ende März an 25 Pegeln Niedrigwasser. Dies betrifft 22 Prozent der Gewässer. Die übrigen Gewässer lagen im Bereich zwischen mittlerem Niedrigwasser und Mittelwasser. „Das ungewöhnliche Niedrigwasser beeinträchtigt die Wirtschaft entlang des Rheins, weil große Schiffe nicht mehr so viel Ladung transportieren können. Das ist ein Problem für die Schifffahrt, aber gleichzeitig auch für die Ökologie der Gewässer, weil bei wenig Wasser die Chemikalien-Konzentration steigt“, sagt Oliver Krischer. Unter Berücksichtigung der Jahreszeit und der Hochwasserschutzvorsorge waren auch die Füllstände der Talsperren Ende März auf einem unterdurchschnittlichen Niveau. Zum hydrologischen Bericht beim LANUK: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/hydrologische-messnetze/hydrologische-berichte Hinweis: Zum 1. April 2025 ging aus dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Das Fachzentrum Klima NRW und die Nationalparkverwaltung sind nun ebenfalls dort angesiedelt. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Online-Partizipation und Veranstaltungen

Für die gekennzeichneten Flächen wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Schöneberger Südgelände“ (L) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu entlassen. Ferner sollen insbesondere genehmigungsbedürftige sowie zulässige Handlungen inhaltlich angepasst werden. Die Unterlagen liegen vom 28. April bis einschließlich 27. Mai 2025 öffentlich zur Einsicht aus. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Weitere Informationen Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen vom 22.12.2024 bis 22.06.2025 folgende Anhörungen für das Flussgebiet Elbe: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE): Internationaler Zeitplan und Arbeitsprogramm Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe): Zeitplan und Arbeitsprogramm FGG Elbe: Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung Sie können sich schriftlich hierzu äußern. Weitere Informationen In einem partizipativen Prozess können Interessierte zusammen mit Gärtnerinnen und Gärtner und den verschiedenen Verwaltungen erarbeiten, wie bestehende Gemeinschaftsgärten in ihrer Vielfalt unterstützt und neue Gemeinschaftsgärten entstehen können. Darüber hinaus werden Ideen für den Relaunch der Gemeinschaftsgarten-Plattform Berlin gesucht. Beteiligung auf meinBerlin Plattform Produktives Stadtgrün Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen zu Straße und Schiene Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr. Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen! Weitere Informationen Bild: LVwA Amtliche Bekanntmachungen zum Umweltschutz Veröffentlichungen zusätzlich zum Amtsblatt von Berlin auf der Grundlage des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes. Weitere Informationen Bild: Foto: Berlin Partner/FTB-Werbefotografie Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Planungsinstrument zur integrativen Umweltvorsorge in der gesamten Stadt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verfahren zur Unterschutzstellung Planungsinstrument zur Ausweisung von Schutzgebieten. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Europäische Wasserrahmen­richtlinie in Berlin unter Beteiligung aller Interessierter. Weitere Informationen Bild: bitpics / Depositphotos.com Luftreinhalteplan Maßnahmestrategien zur Verbesserung der Luft in der Stadt. Weitere Informationen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Betrieb und Unterhaltung Diese Aufgaben werden von den Flussbereichen:

Der Geschäftsbereich gliedert sich in 7 Flussbereiche und den Sachbereich Hochwasserschutz, Gewässer und Anlagen. Sie sind mit folgenden Aufgaben betraut: Die Flussbereiche des Geschäftsbereiches sind zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer I. Ordnung, der Hochwasserschutzanlagen, der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen und die Bewirtschaftung landeseigener Grundstücke. Die Organisation und Durchführung der Deichschauen der Landesdeiche (gemäß Anlage 3 WG LSA) und der Gewässerschauen der Gewässer I. Ordnung, die Umsetzung des vorbeugenden und operativen Hochwasserschutzes in Landesverantwortung, sowie der Organisation des Deichfachberatersystems sind weitere Aufgaben im Geschäftsbereich. Darüber hinaus sind die Fachberatung von Kommunen, Landkreisen, Unterhaltungsverbänden und Betrieben beim Hochwasserschutz und dem Ausbau und der Unterhaltung von Gewässern, die Mitarbeit in den Katastrophenschutzgremien der Landkreise und Kommunen und der Deichfachberater bei der Katastrophenabwehr vor Ort im Geschäftsbereich als Aufgaben wahrzunehmen und deren Realisierung zu organisieren. Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Trägers öffentlicher Belange, die Begutachtung von Bauvorhaben in und an Gewässer und in Überschwemmungsgebieten und die Steuerung der wasserwirtschaftlichen Prozesse über die Schöpfwerke, Wehre und Siele runden das Aufgabenspektrum ab. Wittenberg Sangerhausen Merseburg Halberstadt Schönebeck Genthin Osterburg im jeweiligen Einzugsgebiet ausgeführt und überterritorial vom Sachbereich Hochwasserschutz, Gewässer und Anlagen koordiniert.

Traffic Light Forecast 3.0 (TLF3)

Das Projekt "Traffic Light Forecast 3.0 (TLF3)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.

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