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Biokunststoffe nicht besser

Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur ⁠ Eutrophierung ⁠ von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.

Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt gegründet

Die Gründung einer „Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt“ (KLU) soll den Umweltschutz in und mit der Landwirtschaft stärken. Leiter des 9-köpfigen Expertenteams wird Lutz Ribbe, Direktor der Stiftung EURONATUR. Die Kommission Landwirtschaft soll das Umweltbundesamt mit konkreten Vorschlägen zu einer umweltgerechteren Landwirtschaft beraten. Zudem soll sie dazu beitragen, dem Umweltschutz in der bis 2013 anstehenden Reformrunde der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäschen Union (CAP – Common Agricultural Policy) mehr Gewicht zu verschaffen. Als konkrete wichtige Ziele der KLU nennt Lutz Ribbe die Senkung der Ammoniakemissionen, welche die Eutrophierung sowie die Versauerung von Böden und Gewässern verstärken, sowie einen anspruchsvollen Gewässerschutz. Eine neue Herausforderung der Landwirtschaft stelle der Klimaschutz dar.

„Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt“ gegründet

9-köpfiges Expertenteam berät zu Umweltschutz und Landwirtschaft Die Gründung einer „Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt“ (KLU) soll den Umweltschutz in und mit der Landwirtschaft stärken. Leiter der KLU wird Lutz Ribbe, Direktor der Stiftung EURONATUR. „Die Wirkungen der Landwirtschaft auf unser Klima, auf Gewässer und Böden verursachen nach wie vor große Umweltprobleme, die dringend angegangen werden müssen. Die Kommission Landwirtschaft soll das Umweltbundesamt mit konkreten Vorschlägen zu einer umweltgerechteren Landwirtschaft beraten. Zudem soll sie dazu beitragen, dem Umweltschutz in der bis 2013 anstehenden Reformrunde der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäschen Union (CAP - Common Agricultural Policy) mehr Gewicht zu verschaffen“, erklärte der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth. „Die gegenwärtigen Umweltprobleme der Landwirtschaft entstehen nicht dadurch, dass Landwirte gegen Gesetze verstoßen“, sagt Lutz Ribbe, „Sie sind vielmehr durch unzureichende rechtliche Vorgaben und falsche ökonomische Anreize bedingt“. Die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik müsse daher zu Korrekturen genutzt werden: Ziel müsse etwa sein, die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft insgesamt deutlich zu reduzieren. Als konkrete wichtige Ziele der KLU nennt Lutz Ribbe die Senkung der Ammoniakemissionen, welche die ⁠ Eutrophierung ⁠ sowie die ⁠ Versauerung ⁠ von Böden und Gewässern verstärken, sowie einen anspruchsvollen Gewässerschutz. Eine neue Herausforderung der Landwirtschaft stelle der ⁠ Klimaschutz ⁠ dar. Hier, ebenso wie bei den voran genannten Themen, gelte es, Maßnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Als Mitglieder der Kommission hat ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth Fachleute aus der Landwirtschaft und dem Umweltschutz gewinnen können: Annette Freibauer und Hiltrud Nieberg vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), Kurt Hülsbergen von der Technischen Universität München, Heino von Meyer von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠), Ulrich Peterwitz von der Gelsenwasser AG, Wolfram Güthler vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Franz Makeschin von der Technischen Universität Dresden und Andreas Krug vom Bundesamt für Naturschutz. Die Geschäftsstelle der KLU ist am Umweltbundesamt im Fachgebiet II 2.8 „Bodennutzung und -bewirtschaftung, Landwirtschaft“ unter der Leitung von Dr. Dietrich Schulz angesiedelt, Telefon: 0340 2103-2885, E-Mail: dietrich [dot] schulz [at] uba [dot] de .

Versiegelung 2016

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt und auf das Stadtklima Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung wird außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u.a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Karte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, Klimafolgenmonitoring SenStadtUm 2016a). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist seit 2002 das Ziel formuliert, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu reduzieren (Die Bundesregierung 2002). Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt aktuell 69 ha (2014) (UBA 2016). Die Flächenneuinanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren zwar verringert, ist aber noch weit entfernt vom für 2020 formulierten Ziel. Modellrechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sagen voraus, dass die Flächenneuinanspruchnahme ab 2015 bei ca. 64 ha pro Tag verharren wird (Deutscher Bundestag 2015). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Die Bundesregierung 2016) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt und Klimaschutz besonders hervorgehoben (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland 2016). Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “Flächenneuinanspruchnahme” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch ein nur wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Karte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 16 Kernindikatoren der Indikator Nr. 6 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). In den LABO – Berichten an die Umweltministerkonferenzen von 2010, 2011 und 2012 werden die Entwicklung der Flächenneuinanspruchnahme sowie die Aktivitäten der Länder zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme dokumentiert. Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2014 einen Flächenanteil von 6,17 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2015 34,92 % (rund 31.140 ha) (Statistische Ämter der Länder 2016). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011 und 2016 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2016). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die-UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998) stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen (Oerder 1999). Da hierbei jedoch Kosten und Zumutbarkeit als zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung in der Praxis nicht bewährt. Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2014) und z.T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u.a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u.a. eine Bestandaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2013) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Im Land Berlin sollte bei zunehmender Versiegelung insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht werden oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die Karte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ (01.13) und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2016 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Versiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2016). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Entsiegelungsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können ( Karte „Entsiegelungspotenziale“ (01.16)) . Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß des Anteils der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Versickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

Versiegelung 2021

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes , des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).

Gewässergüte (Chemie) 1991

Gewässer Berlin liegt zwischen den beiden großen Stromgebieten der Elbe und der Oder. Die wichtigsten natürlichen Wasserläufe im Raum Berlin sind die Spree und die Havel. An weiteren natürlichen Wasserläufen sind Dahme, Straußberger Mühlenfließ, Fredersdorfer Fließ, Neuenhagener Mühlenfließ, Wuhle, Panke und Tegeler Fließ zu nennen. Neben den natürlichen Gewässerläufen gibt es eine Vielzahl künstlich geschaffener Fließgewässer – die Kanäle. Innerhalb des Stadtgebietes von Berlin sind in erster Linie der Teltowkanal, der Landwehrkanal und der Berlin-Spandauer-Schiffahrtskanal mit dem Hohenzollernkanal zu nennen. Für die Gütebeschaffenheit der Berlin durchfließenden Gewässer kommt der Spree eine besondere Bedeutung zu. Die Kanäle in Berlin werden überwiegend mit Spreewasser gespeist, so daß deren Wassergüte von der Qualität des Spreewassers beeinflußt wird. Bedingt durch die gegenüber der Oberhavel deutlich höhere Abflußmenge wirkt sich die Beschaffenheit des Spreewassers auch entscheidend auf das Güteverhalten der Havel unterhalb der Spreemündung aus. Die Wasserbeschaffenheit der Stadtspree wiederum wird innerhalb des Stadtgebietes von vielen kleineren Zuflüssen anderer Gewässer geprägt. In der Reihe der deutschen Flüsse nimmt die Spree jedoch nur einen bescheidenen unteren Rang ein. Im Vergleich zu Oder (langjähriger mittlerer Abluß bei Hohensaaten-Finow: 543 m 3 /s) und Elbe (langjähriger mittlerer Abluß bei Barby: 558 m 3 /s) weisen selbst Spree und Havel – in der Unterhavel vereint – nur einen rund 10mal geringeren Abfluß auf. Einleitungen /Kühlwasser Die hohe Belastung von Spree und Havel wird besonders deutlich, wenn man die Jahresabflußsumme mit der darin enthaltenen Summe der Einleitungen vergleicht. Die jährliche Einleitungssumme aus dem Raum Berlin beträgt etwa 400 Mio. m 3 (ohne Regenwasser der Trennkanalisation). Die mittlere jährliche Abflußsumme von Spree und Oberhavel ist mit 1,73 Mrd. m 3 anzusetzen. Damit besteht also rund ein Viertel des Abflusses aus Einleitungswasser. Etwa 3/4 dieses Einleitungswassers kommt aus den Abläufen der öffentlichen Großklärwerke. Die Kühlwasserentnahmen der Wärmekraftwerke und der Industrie sind im Vergleich zu dem vorgenannten Einleitungsvolumen weitaus höher; das entnommene Wasservolumen aus den Oberflächengewässern liegt allein für den Westteil der Stadt in der durchschnittlichen Jahressumme bei ca. 1,3 Mrd. m 3 . In Trockenjahren ist der Kühlwasserbedarf sogar größer als das gesamte Wasseraufkommen der Spree. Diese Situation kann sich im Hinblick auf eine verstärkte Industrieansiedlung im wachsenden Ballungsraum Berlin noch verschärfen, da längerfristig mit einem Rückgang der Abflußmenge der Spree gerechnet werden muß. Durch die Zuführung von Sümpfungswasser aus dem Braunkohletagebau im mittleren Spreegebiet ist das Wasserdargebot in der unteren Spree gegenüber dem natürlichen erheblich erhöht. Eine zunehmende Verringerung des Braunkohletagebaus wird somit zu einer niedrigeren Abflußmenge der Spree führen. Eutrophierung Das Hauptproblem für die Gewässer in und um Berlin ist die zunehmende Anreicherung mit Pflanzen-Nährstoffen, insbesondere mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen. In unbelasteten Gewässern wird durch die gering vorhandenen Mengen normalerweise das Pflanzenwachstum begrenzt. In einem Gewässer mit geringer Nährstoffzufuhr führt der biogene Stoffumsatz durch die Selbstregulierung der Nahrungskette zu einer gleichgewichtigen Verteilung der an diesem Stoffumsatz beteiligten Produzenten, Konsumenten und Destruenten. Zu den wichtigsten Produzenten im Gewässer gehören die Algen. Sie sind in der Lage, aus den anorganischen Nährsalzen organische Substanz aufzubauen, die dann den Konsumenten (u.a. Zooplankton, Fische) als Nahrungsgrundlage dient. Der mikrobielle Abbau abgestorbener Algen, Wasserpflanzen und Fische erfolgt letztlich durch die Destruenten (Bakterien). Zusätzlich zu der – wenn auch überwiegend geringen – Vorbelastung gelangen innerhalb Berlins mit den kommunalen und industriellen Abwässern übermäßig hohe Nährstoffeinträge wie Phosphat und Stickstoff in die Gewässer. Durch das Nährstoffüberangebot (Eutrophierung) vermehrt sich das Phytoplankton so stark, daß tierische Planktonorganismen oft nicht in der Lage sind, dieser Entwicklung ausreichend entgegenzuwirken. Der sich normalerweise selbstregulierende Stoffkreislauf ist gestört, eine Massenentwicklung von Algen ist die Folge. Hauptsächlich in den warmen Sommermonaten kommt es zu Algenblüten, verbunden mit negativen Folgen für das Gewässer. Massenvorkommen von Algen wirken sich vor allem auf das Lichtklima, den Sauerstoffgehalt in Form von Über- und Untersättigung, den pH-Wert und damit auf den Umsatz des anorganischen Stickstoffs aus. Für einen schnellen mikrobiellen Abbau abgestorbener Algenmassen ist ein hoher Sauerstoffgehalt im Gewässer erforderlich. Da der Sauerstoffgehalt in geschichteten Seen mit der Tiefe abnimmt, sinkt der überwiegende Teil der Algenmassen auf den Gewässerboden; hier findet ein erheblich langsamer ablaufender vorwiegend anaerober bakterieller Abbauprozeß, verbunden mit Faulschlammbildung, statt. Vor allem für die seenartigen Erweiterungen der Spree- und Havelgewässer liegen alle Voraussetzungen vor, die eine starke Algenbildung mit ihren negativen Folgen begünstigen: Große Wasseroberflächen mit guter Lichteinwirkung bei geringen Wassertiefen, äußerst geringe Fließgeschwindigkeiten und damit lange Verweilzeiten, günstige Wassertemperaturen durch den Einfluß der Kraftwerke und schließlich ein ständiger Nachschub an Nährsalzen durch die Abläufe der Großklärwerke.

Ausbau des Wetzendorfer Landgrabens und des Seegrabens im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils Wetzendorf in Nürnberg

Der Wetzendorfer Landgraben und der Seegraben sind beide überwiegend naturfern und teils mit befestigten Böschungen ausgebildet. Während der Seegraben permanent wasserführend ist und einen teils hohen Nährstoffgehalt vorweist, ist der Wetzendorfer Landgraben als Hauptverbundachse im Biotopverbundsystem für Feuchtgebiete vorgesehen, kann diese Funktion aufgrund der derzeitigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturfernen Ausbildung und Begradigung sowie der Wasserarmut derzeit aber nur sehr eingeschränkt erfüllen. Um diesem Belang gerecht zu werden und als gestalterisch hochwertige Struktur in der geplanten Parkanlage zu dienen, ist geplant, beide Fließgewässer zusammenzulegen und in Anlehnung an den potenziell natürlichen Gewässerzustand zu gestalten. Um der Parkplanung im Rahmen der Objektplanung unter Beachtung dieser Zielsetzung möglichst viel Gestaltungsspielraum zu belassen, wurde ein zwischen 30 und 100 m Breite variierender Korridor festgesetzt, innerhalb dessen sich die naturnahe Umgestaltung realisieren lässt. Die entscheidenden Parameter für eine naturnahe Entwicklung mit vielfältigen Strukturen für Flora und Fauna sind hierbei textlich festgesetzt (gewundener Verlauf, unterschiedliche Böschungsneigungen, Niedrigwassergerinne mit Vertiefungen und Aufweitungen, wechselfeuchte Mulden, naturnahe (extensive) Pflege).Der Seegraben wird dabei auf kurzem Wege mit dem Landgraben zusammengeführt, da der Seegraben aufgrund seiner dauerhaften asserführung die entscheidende „Quelle“ für das Fließgewässer darstellt. Das Umfeld des Seegrabens wird oberhalb der Einmündung modelliert und abgeflacht, so dass das derzeit eingetiefte Gewässer als Wiesenbach durch eine Sekundäraue verläuft. Damit verbunden sind auch zusätzliche Rückhaltevolumina für den Starkregen- und Hochwasserfall. Der aktuell temporär trockenfallende Wetzendorfer Landgraben wird im Wesentlichen ab der neuen Einmündung des Seegrabens ökologisch aufgewertet. Vorgesehen ist ein mäandrierendes und strukturreiches Niedrig- und Mittelwasserbett, das beginnend ab Mittelwasserabfluss in die Auen- und Parklandschaft ausufert. Die Gewässersohle im Niedrigwasserbett wird überwiegend aus sandigen bis mittelkiesigen Substraten aufgebaut. Steilufer und Kolke werden mit den anstehenden Materialien profiliert. Mit Strömungslenkern aus Totholzelementen wird die Diversität der Strömungs- und damit auch Substratverhältnisse langfristig gesichert. Die Erlebbarkeit des Gewässers ist über die geringe Tiefe und abgeflachten Ufer gesichert. Aufgrund der Eutrophierung der Gewässer und wegen des angestrebten Biotop-/Gehölzverbunds der beiden Biotope, wird überwiegend eine Beschattung hergestellt. Diesen Verbund bilden extensive Wiesenflächen und heimischen Gehölzpflanzungen, die eine verknüpfende Gehölzstruktur zwischen den bereits vorhandenen Biotopen im Westen (großflächiges Feldgehölz) und Osten (Weiden-Erlen Biotop/Feldgehölz) darstellen.

Seen Biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton

Die im Freiwasser von Seen schwebenden Algen werden als Phytoplankton bezeichnet. Die Menge und Zusammensetzung hinsichtlich Arten und Algenklassen ist von der Lichtverfügbarkeit und vor allem dem Gehalt an Nährstoffen wie Phosphor, Stickstoff oder Silizium abhängig. Gemäß der WRRL müssen alle Seen mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 km² mit Phytoplankton bewertet werden. Abb. 1: Die Grünalge Botryococcus braunii kommt in sauberen Seen vor (Foto: Ute Mischke, IGB). Durch den Menschen verursachte Nährstoffbelastungen, wie sie von Kläranlagen oder landwirtschaftlicher Düngung ausgehen können, werden vom Phytoplankton angezeigt. Die Reaktionszeit beträgt dabei oft nur Tage bis wenige Wochen. Die Phytoplanktonentwicklung ist jahreszeitabhängig. Viele Seen bilden im Frühjahr eine "Blüte" aus oder reagieren kurzfristig auf Nährstoffeinträge z. B. durch Hochwasser. Das pflanzliche Phytoplankton kann durch ebenfalls schwebende, tierische Organismen (Zooplankton, insbesondere Kleinkrebse) gefressen werden. Diese kommen abhängig von ihrem Lebenszyklus und der Wassertemperatur erst ab Mai oder Juni zahlreicher vor. Sie bevorzugen als Futter die kleineren Formen unter den Planktonalgen und können eine Phytoplanktonblüte von für sie gut fressbaren Arten stark dezimieren. Das Wasser wird dann besonderes klar und durchsichtig und man bezeichnet dies als Klarwasserstadium. Tiefere Seen besitzen im Sommerhalbjahr eine Temperaturschichtung. Das wärmere Wasser liegt in einer relativ geringmächtigen Schicht an der Oberfläche des Sees. In der Tiefe, unterhalb der sogenannten Sprungschicht, liegt das etwas schwerere, kalte Wasser. In stabil geschichteten Seen wächst das Phytoplankton in der Regel in der oberen, wärmeren Zone, welche sich bis zur Sprungschicht witterungsbedingt (Wind, Regen) immer wieder durchmischen kann. In flachen Seen kann sich eine Temperaturschichtung nicht oder nur für kurze Zeit aufbauen, da der Wasserkörper leichter bis zum Grund durchmischt werden kann. In der Tiefe und nahe des Sediments befindet sich jedoch oft nährstoffreicheres Wasser, welches dann in die gesamte Wassersäule eingemischt wird. Deshalb besitzen flache Seen auch unter naturnahen Bedingungen einen höheren Nährstoffstatus als tiefe Seen. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen werden bei der WRRL-Bewertung berücksichtigt und z. B. Flachseen entsprechend milder bewertet. Das Ausmaß der pflanzlichen Primärproduktion wird als Trophie bezeichnet. Je höher der Nährstoffgehalt, desto höher die Trophie und die möglichen Phytoplanktonbiomassen. Die durch den Menschen verursachte Nährstoffanreicherung in Gewässern wird als Eutrophierung bezeichnet. Stark eutrophierte Gewässer können unerwünschte Algenmassenentwicklungen ausbilden. Wenn diese durch Blaualgen gebildet werden (s. Abb. 2), wie es z. B. im Spätsommer der Fall sein kann, können Probleme durch Algengifte (Blaualgentoxine) auftreten. Abb. 2: Algenblüte im Blankensee (Foto: Ute Mischke, IGB). Für die Bewertung von Seen mit Phytoplankton steht das PhytoSee-Verfahren zur Verfügung. Für die Bewertung kann die Desktop Version 7.1 angewendet werden, es empfihelt sich aber eine Bewertung mit dem PhytoSee Online Tool , welches ab der Version 8.0.x verfügbar ist ( Riedmüller et al. 2022 ).

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton

Die im Freiwasser von Fließgewässern transportierten kleinzelligen Algen werden als Phytoplankton (genauer Potamoplankton) bezeichnet. Es ist eine Mischung aus verdrifteten Aufwuchsalgen (Phytobenthos), aus eingetragenem Phytoplankton von Stillwasserräumen und Seen, und aus Algen, die sich im Fließgewässer vermehrt haben. Die Menge und Artenzusammensetzung ist von der Lichtverfügbarkeit, der Wasserverweilzeit und dem Gehalt an Nährstoffen wie Phosphor, Stickstoff oder Silizium abhängig. Abb. 1: Mikrofotografien von Lugol-fixierten Phytoplanktonarten (von links nach rechts: Pediastrum duplex (Chlorophyceae), Dolichospermum circinalis (syn. Anabaena, Cyanobacteria), Tabellaria flocculosa (Pennales). Fotos links und Mitte: Oliver Skibbe, Foto rechts: Ute Mischke. Durch den Menschen verursachte Nährstoffbelastungen, wie sie von Kläranlagen oder landwirtschaftlicher Düngung ausgehen können, werden vom Phytoplankton angezeigt (Eutrophierungszeiger). Die Reaktionszeit beträgt dabei oft nur Tage bis wenige Wochen. Die Phytoplanktonentwicklung in den potenziell planktondominierten Fließgewässern ist abhängig von der Jahreszeit und der Abflussmenge. Im Sommer ermöglichen hohe Wassertemperaturen und viel Licht optimale Wachstumsraten. Anderseits wird bei Hochwässern das Phytoplankton stark verdünnt, durch Trübung beschattet und schnell abtransportiert. Biologische Regulationen bewirken in beiden Fällen die Rückkehr zum Ausgangszustand: Tierische Kleinstlebewesen filtrieren und vermindern das sommerliche Hoch an Phytoplankton, während im Nachgang eines Hochwassers das Übermaß an Nährstoffen ein verstärktes Wachstum des Phytoplanktons ermöglicht. Die häufigsten Planktonarten in Flüssen unterscheiden sich von jenen in Seen, da die Turbulenz und die wechselnden Wasserstände eine Anpassung und Selektion an sich ständig ändernde Lichtbedingungen erfordern. Das Ausmaß der pflanzlichen Primärproduktion wird als Trophie bezeichnet, und in dem PhytoFluss-Verfahren u. a. als Gesamtpigment (Chlorophyll-a und Phaeophytin-a) ermittelt. Je höher der Nährstoffgehalt desto höher ist die Trophie. Die Nährstoffanreicherung in Gewässern durch die Aktivitäten des Menschen wird als Eutrophierung bezeichnet. Stark eutrophierte Fließgewässer, wie die Elbe, können derart hohe Algenmassen ausbilden, dass sie nicht nur die Nutzung für den Menschen einschränken, sondern es nach dem Absterben der Algen auch zu dramatischen Sauerstoffdefiziten im Unterlauf und an der Meeresmündung kommen kann, was im Sekundäreffekt u. a. die Fische beeinträchtigt. Zur Bewertung von planktondominierten Fließgewässern steht hier das PhytoFluss-Bewertungsverfahren als Online-Tool in der Version 5.1 zur Verfügung. Ab der Version 5.0 ist eine erhöhte Bestimmungstiefe bei der taxonomischen Arbeit gefordert. Bei der Auswertung führt diese zu besser abgesicherten Bewertungsergebnissen. Das Mindestbestimmbarkeitsniveau ist in der revidierten Harmonisierten Taxaliste Phytoplankton (HTL 2020 nach Mischke et al. 2020) enthalten. Ab der Version 5.1 ist die revidierte Harmonisierte Taxaliste Phytoplankton (HTL 2020 nach Mischke et al. 2020) implementiert. Die Taxonkodierung kann nun auch nach der HTL 2020 mit den darin erweiterten HTL-IDs erfolgen. Altbefunde mit HTL 2009-Codierung können nach wie vor bewertet werden. Eine Codierung mit der DV-Nummer der Bundestaxaliste (BTL) z. B. in der Version von Schilling (2020) ist ebenfalls möglich, da die überarbeitete Übersetzungsliste DV-Nr. zu HTL-ID (Mischke 2020) eingesetzt wurde. Bei der Übersetzung entstehen für die Bewertung in wenigen Fällen geringe Informationsverluste.

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Makrophyten Bewertung ökologischer Zustand

Bei dem Bewertungsverfahren PHYLIB für Makrophyten und Phytobenthos in Seen handelt es sich um ein modular aufgebautes Verfahren. Die beiden Teilkomponenten Makrophyten und Diatomeen werden zunächst einzeln bewertet und schließlich zu einer Gesamtbewertung verrechnet. Die Teilkomponente Makrophyten basiert auf der Erfassung des Unterschiedes zwischen der vorgefundenen Biozönose mit dem Arteninventar im Referenzzustand. Dieser Unterschied wird durch die Berechnung des Referenzindex ermittelt. Hierfür werden die aquatisch vorkommenden Arten Gewässertypspezifisch in drei Gruppen unterteilt: Artengruppe A enthält Arten, die an Referenzstellen dominieren und somit als typspezifisch bezeichnet werden können. Mit fortschreitender Gewässerbelastung nimmt der Anteil dieser Arten ab. Die im Gelände ermittelten Pflanzenmengen werden zuerst in Quantitäten umgewandelt (Pflanzenmenge³ = Quantität). Die Quantitäten der Arten werden für jede Artengruppe über alle Tiefenstufen aufsummiert. Die Berechnung des Referenzindex erfolgt anhand folgender Formel: Artengruppe B umfasst alle Taxa mit weiter ökologischer Amplitude sowie solche mit Schwerpunkt im mittleren Belastungsbereich. An vollständig unbelasteten Stellen kommen diese neutralen Arten gemein­sam mit Arten aus Gruppe A vor, an stark degradierten Stellen zusammen mit Arten der Gruppe C. In Artengruppe C werden Störzeiger zusammengefasst, die einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt an degradierten Standorten zeigen und höchstens in geringen Mengen an den Referen­zstellen auftreten. Die im Gelände ermittelten Pflanzenmengen werden zuerst in Quantitäten umgewandelt (Pflanzenmenge³ = Quantität). Die Quantitäten der Arten werden für jede Artengruppe über alle Tiefenstufen aufsummiert. Die Berechnung des Referenzindex erfolgt anhand folgender Formel: RI = Referenzindex Q Ai = Quantität des i-ten Taxons aus Gruppe A Q Ci = Quantität des i-ten Taxons aus Gruppe C Q gi = Quantität des i-ten Taxons aller Gruppen n A = Gesamtzahl der Taxa aus Gruppe A n C = Gesamtzahl der Taxa aus Gruppe C n g = Gesamtzahl der Taxa aller Gruppen Der Referenzindexwird ergänzt durch einige gewässertypspezifische Zusatzkriterien die mit dem Referenzindex verrechnet werden. Erst der Endwert, der "korrigierte Referenzindex", der nach der Einbeziehung aller Zusatzkriterien entsteht, wird für die Gesamtbewertung von Seen und die Verrechnung des Teilmoduls Makrophyten mit der Diatomeenbewertung verwendet. Das Zusatzkriterium „mittlere untere Vegetationsgrenze“ (UMG) spiegelt die Sichttiefen während der Vegetationsperiode wider und zeigt somit mögliche Eutrophierung in Gewässern an. Es berechnet sich als Mittelwert aus den an allen Transekten eines Oberflächenwasserkörpers ermittelten Vegetationsgrenzen. Entspricht die UMG nicht dem Leitbild des Gewässertyps wird der Index abgewertet. Dabei gehen nur die Werte ein, die plausibel sind. D. h. UMG-Werte, die z.B. auf Grund morphologischer Besonderheiten oder auch natürlicherweise hoher Trübung nicht der möglichen Besiedlungstiefe entsprechen, werden in der Mittelwertberechnung nicht berücksichtigt. Bei Talsperren mit hohen Wasserstandsschwankungen darf das Zusatzkriterium „UMG“ nicht angewendet werden. Das Zusatzkriterium "Dominanzbestände" weist auch auf trophische Belastung hin. In stark nährstoffbelasteten Gewässern finden sich oftmals große Bestände einzelner eutraphenter Arten, die in geringeren Vorkommen durchaus zur natürlichen Biozönose gehören können. Abhängig vom Gewässertyp führen hohe Anteile (mind. 80 % Quantität) eines der folgenden Taxa deshalb zur Abwertung des Indexwertes: Elodea canadensis/ nuttallii/ spec., Myriophyllum spicatum , Najas marina subsp. intermedia , Potamogeton pectinatus , Ceratophyllum demersum , Ceratophyllum submersum Das Zusatzkriterium "Versauerung" ist für silikatisch geprägte Gewässer der Mittelgebirge und des Tieflandes, deren Leitbild nicht dem sauren Zustand entspricht (Makrophytentyp: MTS-s), relevant. Hier geht der Anteil von Versauerungsindikatoren mit in die Bewertung ein. Hohe Abundanzen der Taxa Juncus bulbosus und Sphagnum spec. zeigen niedrige pH-Werte an und bewirken deshalb eine Abwertung des Indexes. Um gesicherte Bewertungsergebnisse zu erhalten muss die Summe aller Quantitäten die für jede aquatische Art und jede Tiefenstufe ermittelt wurden (Gesamtquantität) an einer Probestelle mindestens 55 betragen. Unterhalb einer Gesamtquantität von 55 gilt der Index als nicht gesichert. Liegt der Anteil von Nuphar lutea , Nymphaea alba und Persicaria amphibia an der Gesamtquantität bei 80% oder mehr, gilt der Index ebenfalls als nicht gesichert. Er kann dann nur als Tendenz bzw. zur Unterstützung bei der Bewertung mit anderen Organismengruppen herangezogen werden. Erreicht der Anteil der nicht in Artengruppe A, B oder C eingestuften Arten mindesten 25 % (z. B. durch ein zu geringes Bestimmungsniveau), so gilt die Bewertung ebenfalls als nicht gesichert. Wurden in einem Wasserkörper nicht genügend aquatische Wasserpflanzen für eine gesicherte Bewertung gefunden ohne dass es hierfür plausible natürliche Ursachen gibt, so muss die Möglichkeit einer Makrophytenverödung geprüft werden. Liegt eine Makrophytenverödung vor, so wird der RI-Wert auf -100 gesetzt, die Teilkomponente Makrophyten ergibt dann eine gesicherte Bewertung der ökologischen Zustandsklasse fünf. Vor der Verrechnung mit dem Modul Diatomeen und der Ermittlung der Zustands-/Potentialklasse wird der durch die Zusatzkriterien korrigierte Referenzindex auf eine Skala von 0 bis 1 skaliert: M MPS = Modul Makrophytenbewertung RI = korrigierter Referenzindex Der Wert „1“ entspricht dabei dem bestmöglichen ökologischen Zustand / höchstem ökologischem Potenzial im Sinne der WRRL. „0“ dagegen höchste Degradation des Gewässers, d. h. Zustands-/Potenzialklasse 5. Die WRRL sieht die gesamte Organismengruppe Makrophyten & Phytobenthos als eine der vier biologischen Komponenten zur Bewertung des Gewässerzustandes. Ist nur das Modul Makrophyten gesichert bewertbar, so kann die ökologischen Zustandsklasse einer Messstelle allerdings auch allein aus diesem Modulwert ermittelt werden (Tab. 1 und 2). Die Zuordnung des Makrophyten-Phytobenthos-Index zu den ökologischen Zustandsklassen erfolgt gewässertypspezifisch anhand der in der Verfahrensanleitung sowie der PHYLIB-Software angegebenen Tabellen. Tab. 1: Klassengrenzen natürlicher Gewässer der Alpen und des Alpenvorlandes wenn nur das Modul Makrophyten gesichert bewertbar ist. Tab. 2: Klassengrenzen künstlicher und erheblich veränderter Gewässer der Alpen und des Alpenvorlandes wenn nur das Modul Makrophyten gesichert bewertbar ist. Das ökologische Potenzial nach WRRL wird in vier Klassen angegeben, wobei die erste Klasse (grün unterlegt) die Stufe „gut und besser“ bedeutet. In der Tabelle 2 wurde diese erste Klasse mit einer Grenze zwischen 1 und 2 angegeben. Diese Unterteilung ist rein informativ, deshalb sind die mit den Zahlen 1 und 2 bezeichneten Zeilen beide mit der von der WRRL für diese Stufe vorgegebenen Farbe grün markiert. Zur Bewertung des gesamten Wasserkörpers werden die ökologischen Zustandsklassen sämtlicher Stellen eines Oberflächenwasserkörpers arithmetisch gemittelt. Dabei dürfen nur gesicherte Ergebnisse berücksichtigt werden. Die Bewertung eines Wasserkörpers gilt als gesichert, wenn mindestens 50 % aller Transekte eine gesicherte Bewertung aufweisen.

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