The service contains information about the ecological status or potential of European surface water bodies, delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD). The Quality Element status is the poorest of the known quality element status values per water body. For example, the nutrient conditions status (QE3-1-6) is based on the following two quality elements: Nitrogen conditions (QE3-1-6-1) and Phosphorus conditions (QE3-1-6-2). The ecological status or potential is presented for the following quality elements: QE1 - Biological quality elements; QE1-1 - Phytoplankton; QE1-2 - Other aquatic flora; QE1-2-1 - Macroalgae; QE1-2-2 - Angiosperms; QE1-2-3 - Macrophytes; QE1-2-4 - Phytobenthos; QE1-3 - Benthic invertebrates; QE1-4 - Fish; QE2 - Hydromorphological quality elements; QE2-1 - Hydrological or tidal regime; QE2-2 - River continuity conditions; QE2-3 - Morphological conditions; QE3 - Chemical and physico-chemical quality elements; QE3-1 - General parameters; QE3-1-1 - Transparency conditions; QE3-1-2 - Thermal conditions; QE3-1-3 - Oxygenation conditions; QE3-1-4 - Salinity conditions; QE3-1-5 - Acidification status; QE3-1-6 - Nutrient conditions; QE3-1-6-1 - Nitrogen conditions; QE3-1-6-2 - Phosphorus conditions; QE3-3 - River Basin Specific Pollutants. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. Relevant concepts: Surface water body: Body of surface water means a discrete and significant element of surface water such as a lake, a reservoir, a stream, river or canal, part of a stream, river or canal, a transitional water or a stretch of coastal water. Surface water: Inland waters, except groundwater; transitional waters and coastal waters, except in respect of chemical status for which it shall also include territorial waters. Inland water: All standing or flowing water on the surface of the land, and all groundwater on the landward side of the baseline from which the breadth of territorial waters is measured. River: Body of inland water flowing for the most part on the surface of the land but which may flow underground for part of its course. Lake: Body of standing inland surface water. Transitional waters: Bodies of surface water in the vicinity of river mouths which are partly saline in character as a result of their proximity to coastal waters but which are substantially influenced by freshwater flows. Coastal water: Surface water on the landward side of a line, every point of which is at a distance of one nautical mile on the seaward side from the nearest point of the baseline from which the breadth of territorial waters is measured, extending where appropriate up to the outer limit of transitional waters.
Aquatische Ökosysteme werden durch eine Vielzahl verschiedener Faktoren, wie Belastungen mit Nährstoffen, Salzen oder Spurenstoffen oder eine Veränderung der Gewässerstruktur und der Abflussbedingungen, beeinflusst. Überschreiten diese Stressoren ihren natürlichen Schwankungsbereich, können sie negative Auswirkungen auf Lebensgemeinschaften haben. Mithilfe multivariater statistischer Auswertungen wurden die Auswirkungen verschiedener Stressoren auf die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, benthische Diatomeen und Fische analysiert und eine Stressor-Hierarchie, basierend auf den relativen Effektanteilen der Stressoren an der Veränderung der Lebensgemeinschaften, abgeleitet. Als Datengrundlage wurden umfassende WRRL-Monitoringdaten von Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie ergänzende Sondermessprogramme herangezogen. Der Vergleich der Reaktionen der drei biologischen Qualitätskomponenten auf die Stressoren ergab als einheitliches Muster die hohe Relevanz der allgemeinen chemisch-physikalischen und hydrologischen Parameter. Dabei konnten jedoch unterschiedliche Schwerpunkte beobachtet werden, wie eine hohe Relevanz der Nährstoffe für die Gewässerflora sowie eine hohe Relevanz des Sauerstoffhaushalts und des Salzgehalts für die Gewässerfauna. Verschiedene Diatomeen-Metrics zeigten zudem deutliche Effekte der Spurenstoffe.
Der Begriff Makrophyten im weiteren Sinn beinhaltet alle unter der Mittelwasserlinie wurzelnden oder frei im Wasser flutenden Gefäßpflanzen sowie die makroskopisch sichtbaren Moose und Armleuchteralgen (Characeen). Unter den aquatischen Makrophyten werden die vollständig untergetaucht lebenden größeren Pflanzen sowie Schwimmblattpflanzen zusammengefasst, die als Unterwasservegetation den am weitesten in ein Gewässer vordringenden Teil der Gewässerflora bilden. Diese Wasserpflanzen erfüllen u. a. als Strukturelemente, als Laichplätze und als Nahrungsquelle für die Fauna der Gewässer wichtige Funktionen. Darüber hinaus wirken sie als Dämpfungszone für die Wellenbewegung. Die Nährstoffsituation in Seen lässt sich sehr gut anhand der vorkommenden Makrophytenarten und -mengen ermitteln. Durch Störungen des Ökosystems kommt es zu Verschiebungen der Artenzusammensetzungen. In Extremfällen treten Massenentwicklungen einzelner Arten (z. B. Wasserpest) auf, die den Freizeitwert eines Sees erheblich beeinträchtigen können. Im schlimmsten Fall tritt eine vollständige Verödung der submersen Vegetation auf. Werden solche Veränderungen frühzeitig erkannt, können geeignet Maßnahmen (z. B. Aus-)Bau von Kläranlagen, Ringkanalisationen) ergriffen werden, um eine Verschlechterung des Zustandes zu verhindern. Durch eine Untersuchung der Makrophytenvegetation lässt sich nicht nur der allgemeine Zustand des Gewässers ermitteln, sondern auch lokale Nährstoffeinträge. Chemische und physikalische Methoden erlauben zwar eine schnelle und genaue Quantifizierung von Umweltbelastungen, zeigen aber nur den Zustand zum Zeitpunkt der Probenahme an. Die Verwendung von Bioindikatoren hingegen bietet den Vorteil, dass schon durch die einmalige Untersuchung der im Gewässer lebenden Organismen die mittlere Gewässerbelastung über einen längeren Zeitraum erfasst werden kann. Verschiedene Organismengruppen integrieren je nach ihrer Lebensdauer über unterschiedlich lange Zeiträume. Des Weiteren lassen sich mit chemischen Untersuchungen nur bekannte Schadstoffe analysieren. Bioindikatoren reagieren hingegen auf die Gesamtheit der Umwelteinflüsse am Standort und zeigen auch Substanzen an, die in einem routinemäßigen Messprogramm nicht erfasst würden. Auch komplexe Umweltbelastungen lassen sich mit Hilfe von Bioindikatoren sicher indizieren. Der zuletzt genannte Aspekt gewinnt in neuerer Zeit zunehmend an Bedeutung. In den vergangen Jahrzehnten wurden deshalb verschiedene Bewertungsverfahren entwickelt, um mit Makrophyten die Nährstoffverhältnisse von Gewässern zu beschreiben. Doch auch andere Gewässerbelastungen, z. B. Versauerung und strukturelle Degradationen werden durch Wasserpflanzen angezeigt. Abgesehen von ihren Indikatoreigenschaften sind Makrophyten wichtige Bestandteile aquatischer Ökosysteme und bilden eine an sich schützenswerte Vegetationseinheit, die parallel mit der Zunahme der Gewässerbelastung verdrängt und gefährdet wird. Insbesondere in einem als FFH-Gebiet ausgewiesenem Gewässer sollten die Bestände der vom Aussterben bedrohten Wasserpflanzen regelmäßig überwacht werden. Zur Bewertung dieser Teilkomponente steht das Bewertungsverfahren PHYLIB für Makrophyten und Phytobenthos in Fließgewässern und Seen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland zur Verfügung.
Auf Grund des unterschiedlichen Forschungsstandes und der wasserwirtschaftlichen Tradition wird das biologische Qualitätselement Makrophyten und Phytobenthos in die drei Teilmodule Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen aufgeteilt: Makrophyten umfassen höhere Wasserpflanzen, Moose und Armleuchteralgen. Das Phytobenthos (Aufwuchsalgen) im allgemeinen Sinn umfasst eine Lebensgemeinschaft von Algen, die an der Sohle des Gewässers angeheftet wachsen. Taxonomisch umfasst das Phytobenthos eine enorme Vielfalt unterschiedlicher Algenklassen, darunter die Kieselalgen (= Modul Diatomeen ) sowie Blaualgen, Grünalgen, Zieralgen, Rotalgen, Braunalgen oder Goldalgen, die das Modul Phytobenthos ohne Diatomeen ausmachen. Die Zusammensetzung der Gewässerflora gibt v. a. Aufschluss über die trophische und saprobielle Situation, strukturelle und hydrologische Gegebenheiten sowie stoffliche Belastungen und physikalische Eigenschaften eines Gewässers (Tabelle 1). Makrophyten indizieren als integrierende Langzeitindikatoren v. a. die strukturellen und trophischen Belastungen an einem Standort. Die Untersuchung benthischer Algen ermöglicht ganzjährig Aussagen v. a. zu den Nährstoffbedingungen (Trophie), aber auch zu thermischen Bedingungen, Sauerstoffverhältnissen, Salzgehalt, Versauerung und zur Schadstoffbelastung. Untersuchungen des Phytobenthos liefern integrierte Aussagen über Einflüsse auf den Wasserlauf vor der Probenahme. Anders als bei den Momentaufnahmen der chemisch-physikalischen Analysen bietet sich wegen der unterschiedlichen Generationszeiten der verschiedenen Organismen von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren die Möglichkeit sowohl Kurzzeit- als auch Langzeitveränderungen zu beobachten. Tab: 1: Wer indiziert was? (van de Weyer, Hofmann & Gutowski 2007 in: LANUV NRW 2015) Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Saprobie nein ja ja Trophie ja ja ja Kalkgehalt ja ja ja pH-Wert (ja) ja ja Salinität ja ja ja Temperatur ja (ja) (ja) Struktur ja (ja) (ja) Reaktionszeit langsam schnell langsam/schnell Zur Bewertung der Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos in Fließgewässern gemäß WRRL steht das Bewertungsverfahren PHYLIB zur Verfügung. Die Teilkomponente Makrophyten kann in einigen Fließgewässertypen auch mit dem sogenannten " NRW-Verfahren " bewertet werden. Zur Bewertung der Teilkomponente Makrophyten in den Marschengewässern wird für die nicht tideoffenen Marschengewässer das BEMA-Verfahren bzw. BEMA II-Verfahren und für die tideoffenen Marschengewässer das BMT-Verfahren angewendet.
Neben dem Phytoplankton gehören zur Gewässerflora der Küstengewässer "Großalgen und Angiospermen" (bedecktsamige Blütenpflanzen), hier als "Makrophyten" bezeichnet. Zu den Großalgen zählen Grün-, Braun- und Rotalgen, während die Angiospermen in den Watten durch Seegräser und in den Uferbereichen durch die Pflanzen der Röhrichte, Brack- und Salzmarschen vertreten sind. Zur Bewertung der Gewässer nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Großalgen und Angiospermen zu einer Qualitätskomponente zusammengefasst. Insgesamt stellen die Makrophyten einen wichtigen Indikator insbesondere für Nährstoffeinträge, Wassertrübung und veränderte Erosions- und Sedimentationsprozesse dar. Weitere Belastungen sind z. B. Habitatzerstörungen durch bodenberührende Fischerei, Maßnahmen des Küstenschutzes oder landwirtschaftliche Nutzung, aber auch Schadstoffeinträge, u. a. m. Für die biologische Qualitätskomponente "Makrophyten" der Nordsee gibt es folgende Bewertungsverfahren: Assessment of saltmarsh vegetation in coastal and transitional waters - Bewertung der Salzwiesenvegetation in Küsten- und Übergangsgewässern ( EM ) (Arens 2006) Assessment tool for intertidal seagrass in coastal and transitional waters -Bewertungsinstrument für intertidales Seegras in Küsten- und Übergangsgewässern ( SG ) (Kolbe 2006, 2007) Opportunistic Macroalgae-cover/acreage on soft sediment intertidal in coastal waters - Flächenausdehnung opportunistischer eulitoraler Makroalgen in Küstengewässern ( OMAI ) (Kolbe 2007) Helgoland Phytobenthic Index ( HPI ) ( Kuhlenkamp et al. 2015 ) Für die Bewertung der Makrophyten der Ostsee stehen die folgenden Verfahren zur Verfügung: PhytoBenthic Index for Baltic inner coastal waters – Verfahren zur Bewertung des ökologischen Zustandes der Makrophyten in den inneren Küstengewässern der Ostsee nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie ( PHYBIBCO ) ( MariLim 2019 ) Baltic algae community analysis system – Verfahren zur Erfassung der Angiospermen- und Makroalgenbeständen in den äußeren Küstengewässern der deutschen Ostseeküste ( BALCOSIS ) ( MariLim 2019 ) Opportunistic Macroalgae-cover/acreage on soft sediment intertidal in coastal waters - Flächenausdehnung opportunistischer eulitoraler Makroalgen in Küstengewässern ( OMAI ) (Kolbe 2007)
Strukturelemente im Gewässer, Foto: LANUV Hochwasser, Foto: Rupert Oberhäuser Biberspuren, Foto: LANUV Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) verlangt eine ganzheitliche Gewässerschutzpolitik, welche die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer unter Einbeziehung der Gewässermorphologie, also der Struktur der Gewässer, zugrunde legt. Als Morphologie werden „sämtliche räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes und seines Umfeldes verstanden, soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologischen Funktionen des Gewässers und der Aue von Bedeutung sind. Die einzelnen Strukturkomponenten können natürlicherweise entstanden, anthropogen geschaffen oder initiiert worden sein“. Sohlgleite im Fließgewässer, Foto: LANUV Die Gewässerstruktur umfasst also alle natürlichen und künstlichen Strukturen der Gewässersohle, der Ufer und der Aue, die die Lebensbedingungen am und im Fließgewässer prägen. Sie stellt ein zentrales Themenfeld der „Hydromorphologie“ dar, welche sich mit der Gestalt und Entwicklung von Gewässern und Auen im Zusammenspiel mit Sediment- und Wasserbewegungen befasst und somit morphologische Prozesse wie Erosions-, Transport- und Sedimentationsprozesse betrachtet. Bei der Umsetzung der WRRL stellt die Gewässerstruktur neben den beiden Komponenten Wasserhaushalt und Durchgängigkeit eine der drei unterstützenden Komponenten für die biologischen Qualitätskomponenten zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials dar. Stark veränderte Gewässermorphologie, Foto: LANUV Viele Gewässer sind durch anthropogene Eingriffe überprägt und weisen eine von den Referenzbedingungen abweichende Gewässerstruktur auf. Verschiedene Nutzungskomponenten (z. B. Wasserkraft, Hochwasserschutz, Schifffahrt) beeinträchtigen die Gewässerstruktur oftmals auf unterschiedliche Art und Weise, sei es durch die Begradigung und den Ausbau von Gewässern, die Entfernung von typischen Auestrukturen und die Nutzung der Aue bis an den Gewässerrand oder die Einschränkung der Durchgängigkeit durch die Anlage von Wehren und Staustufen zur Abflussregulierung und Energiegewinnung. Das Ziel im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist es, die Gewässerstruktur flächendeckend in einen möglichst natürlichen Zustand zurückzuführen. Naturnahe Gewässerstrukturen sind wichtige Voraussetzungen für abwechslungsreiche und vielfältige Lebensräume und damit für naturraumtypische Pflanzen und Tiere. Sie kann darüber hinaus auch die chemisch-physikalische Beschaffenheit eines Gewässers beeinflussen. Eine deutliche Verbesserung der Gewässerstruktur fördert aber nicht nur die Besiedlung von Fließgewässern mit aquatischen Organismen. Sie hilft auch, die Schadwirkungen von Hochwassern zu mindern, da sich das Hochwasser in den naturnahen Auen ausbreiten kann. Dadurch werden Abflussspitzen und Überschwemmungen in Siedlungsgebieten deutlich reduziert. Insofern sind Erhebung und Darstellung der Gewässerstruktur ein wesentlicher Baustein für die Bewirtschaftungsplanung von Flusseinzugsgebieten in Nordrhein-Westfalen. Kartierung der Gewässerstruktur Die Kartierung der Gewässerstruktur und die Erfassung von Bauwerken in und an Fließgewässern erfolgt von der Mündung bis zur Quelle, wobei das Gewässer in Abhängigkeit der Sohlbreite in 100 m, 500 m oder 1000 m -Abschnitte unterteilt wird. Für jeden Abschnitt wird eine Bewertung der Gewässerstruktur anhand eines fest vorgegebenen Systems von 31 Einzelparametern, die die ökologischen Funktionen eines Fließgewässers beschreiben (z.B. Laufkrümmung, Tiefenvarianz, Sohlsubstrat, Uferbewuchs, Flächennutzung etc.) durchgeführt ( siehe LANUV-Arbeitsblatt 18 ). Aus den Erhebungen der Einzelparameter lassen sich Bewertungen für sechs Hauptparameter (Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Umfeld) berechnen und weiter zu einer Gesamtbewertung für den betrachteten Kartierabschnitt aggregieren. Die Bewertung erfolgt in einer siebenstufigen Skala. Sie bewertet die Abweichung des Ist-Zustandes eines Gewässerabschnittes von dem so genannten "Leitbild". Dabei handelt es sich um den Zustand, der sich nach Aufgabe vorhandener Nutzungen in und am Gewässer und seiner Aue sowie nach Rückbau sämtlicher Verbauungen einstellen würde. Es beschreibt den heutigen potenziell natürlichen Gewässerzustand (hpnG), welcher auch irreversible anthropogene Veränderungen des Gewässerökosystems einschließt. Die beste Bewertung (unverändert Strukturklasse 1) ist an diesem Leitbild, welches die höchste Wertstufe bezeichnet, ausgerichtet. Der Beschreibung des Leitbildes liegt der morphologische Fließgewässertyp zugrunde (LANUV-Arbeitsblatt 25). Er kann der aktuellen Fließgewässertypenkarte NRW ( siehe ELWAS-WEB ) entnommen werden. Während der Gewässerstrukturkartierung werden Bauwerke gemäß dem LANUV-Arbeitsblatt 38 erfasst. Weiterführende Informationen zur Erfassungs- und Bewertungsmethodik finden sich unter: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/697 Fließgewässerstruktur in NRW Die Gewässerstrukturkarte zeigt, dass viele Gewässer durch Ausbaumaßnahmen und Nutzungen in der Vergangenheit mehr oder weniger stark verändert wurden. Sie sind durch die Farben Gelb (stark verändert), Orange (sehr stark verändert) oder Rot (vollständig verändert) gekennzeichnet. Daneben gibt es aber auch Gewässer bzw. Gewässerabschnitte, die gegenüber dem Leitbild nur mäßig (Grün) bzw. gering (Blau) verändert sind und sich damit unter hydromorphologischen Gesichtspunkten in einem "guten" bis "sehr guten" Zustand befinden. Diese Gewässer gilt es besonders zu schützen. 2013 (~ 13500 km bewertet) Struktur- klasse Grad der Beeinträchtigung Kartendarstellung 1,4 % 1. Unverändert dunkelblau 5,0 % 2. Gering verändert hellbau 11,9 % 3. Mäßig verändert dunkelgrün 15,0 % 4. Deutlich verändert hellgrün 25,0 % 5. Stark verändert gelb 26,7 % 6. Sehr stark verändert orange 15,0 % 7. Vollständig verändert rot Auswertung der Fließgewässerstruktur in NRW nach Längenanteilen pro Strukturklasse (vorläufige Ergebnisse der beauftragten Erhebungen) Die Karte zur Gewässerstruktur gibt Hinweise auf lokale strukturelle Defizite der Fließgewässermorphologie. Doch auch in stark veränderten Gewässern, die in der Karte orange bis rot dargestellt sind, kann es noch aquatisches Leben geben. Erst durch einen Abgleich mit den biologischen Qualitätskomponenten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Zusammensetzung und Abundanz der benthischen Wirbellosenfauna, der Fischfauna und der Gewässerflora) kann entschieden werden, ob eine naturnahe Gewässerumgestaltung notwendig ist, um eine Verbesserung der Gewässerökologie im Sinne der EU-WRRL zu erreichen. Die Vorgehensweise bei einer derartigen Umgestaltung ist in der „Blauen Richtlinie“ (2010) praxisnah erläutert. Durchgängigkeit von Gewässern Neben der Gewässerstruktur ist die Durchgängigkeit der Gewässer ein zentraler Bestandteil der „Hydromorphologie“. Seit Jahrhunderten errichten Menschen Bauwerke in und an Fließgewässern, um beispielsweise die Wasserkraft zum Antrieb von Mühlrädern zu nutzen oder Land zu bewässern. Meist sind die Bauwerke quer oder schräg zur Hauptfließrichtung im Gewässer errichtet. Sie beeinflussen die Wasserführung, die Wanderbewegungen von Organismen und den Sedimenttransport. Damit ist die Durchgängigkeit von Fließgewässern eingeschränkt oder fehlt ganz. Auf https://www.flussgebiete.nrw.de/node/859 finden sich weiterführende Informationen dazu. Naturnaher Gewässerausbau und naturnahe Gewässerunterhaltung Eine der Zielsetzungen der Wasserwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen ist es, natürliche und naturnahe Fließgewässer zu schützen und strukturell beeinträchtigte Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Zu diesem Zweck wurde die folgende Richtlinie erarbeitet und veröffentlicht: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen ( "Blaue Richtlinie" )
Die Panke ist ein Fließgewässer, das im Naturpark Barnim nahe der Stadt Bernau entspringt. Im Ortsteil Buch erreicht die Panke das Stadtgebiet von Berlin, durchfließt die Stadtbezirke Pankow und Mitte und mündet im Wedding am Nordhafen (gegenüber der Europacity) in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal. Die Länge der Panke beträgt rund 29 km. Davon befinden sich rund 2/3 auf dem Gebiet des Landes Berlin. Mit dem Ausbau wird nach Maßgabe und auf Basis der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Vernetzung der Panke mit dem Umland unter gewässerökologischen und landschaftsplanerischen Aspekten angestrebt. Darüber hinaus soll die Panke für die Bevölkerung erlebbar werden, die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt und gleichzeitig die eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden, Hochwasserneutralität gesichert werden. Die Panke soll in Berlin auf nahezu der gesamten Länge (rund 17,6 km) renaturiert werden – auf dem Teilstück von der Landesgrenze im Norden Berlins bis zu ihrem Einmünden in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSSK). Die Ausgangssituation Verbesserungen durch die Renaturierung Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken Planungsabschnitt Buch und Pölnitzwiesen Derzeit ist die Panke ein stark durch den Menschen umgestaltetes kleines Fließgewässer. In weiten Teilen des Gewässerlaufs bestehen eine kanalartige Begradigung und Befestigung der Ufer, u.a. mit Spundwänden. Vorhandene Sohlabstürze (d.h Sohlabsturz = größere Stufe des Gewässerbodens) und Wehre verhindern, dass z.B. Fische das Gewässer ungehindert durchwandern können Die Panke ist, auch im Hinblick auf weitere biologische Qualitätskomponenten der Gewässerflora und -fauna, damit noch deutlich davon entfernt, den guten ökologischen Zustand aufzuweisen bzw. das gute ökologische Potential auszuschöpfen, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfüllen sind. Die Panke erfüllt ihre Funktion als aquatisches Ökosystem im Verbund mit den angrenzenden Uferbereichen und Feuchtgebieten im Hinblick auf den Wasserhaushalt derzeit nur unzureichend. Insbesondere der südliche, urbane Teilabschnitt ist in vielfältiger Weise durch eine Überbauung des Gewässerlaufs, die Verbauung von Ufern und Gewässersohle sowie Zuflüssen aus den Überläufen der innerstädtischen Mischwasserkanalisation geprägt. Untersuchungen zur Gewässer(struktur)güte, Gewässertypisierung und weiterer biologischer Qualitätsmerkmale haben gezeigt, dass die Panke auf der überwiegenden Anzahl der Berliner Teilabschnitte schlechte Zustandswerte aufweist, wie z.B. bei der Fischpopulation. Im Hinblick auf die Fischpopulation bedeutet das mit anderen Worten, dass in der Panke zahlenmäßig zu wenige Fische mit zu geringer Artenvielfalt vorkommen. Die negativen Bewertungsergebnisse werden in erster Linie auf die mangelnde Habitat- bzw. Strukturvielfalt, die nicht gegebene Durchwanderbarkeit des Gewässerlaufs und teilweise hohe Nährstoffbelastungen zurückgeführt. Mit dem geplanten Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung wird der Fluss naturnäher gestaltet und die Gewässerstruktur soll sich in Zukunft verbessern. Neben der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands bzw. der Ausschöpfung des ökologischen Potentials sollen mit der Umgestaltung der Panke für zahlreiche Abschnitte Fortschritte in der Entwicklung des Stadt- und Landschaftsbildes erzielt werden. Außerdem wird angestrebt, dass die Panke und ihr Umfeld nach Umsetzung der Maßnahmen mehr Aufenthaltsqualität bieten und damit verbesserte Erholungsmöglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner. Das macht die Stadt lebenswerter. Weiterhin wird durch die Entwicklung von Auenabschnitten bzw. die Schaffung von Sekundärauen eine positive Wirkung auf das Stadtklima angestrebt. Eine Sekundäraue ist dabei als ein wieder hergestellter Entwicklungsraum für ein Fließgewässer zu verstehen und schafft Möglichkeiten für eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in urbanen Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig sind. Zudem kann die Panke mit der Renaturierung ihr vorhandenes Potenzial im Biotopverbund künftig besser ausschöpfen. Schon jetzt ist die Panke ein bedeutendes Element im Biotopverbund. Durch die geplanten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verbindungsfunktion von der Innenstadt bis ins Umland zu erwarten, insbesondere für Tiere und Pflanzen, die feuchte und nasse Standorte brauchen. Zusammenfassung der Maßnahmen: Abschnitte mit Aufweitungen / Sekundäraue: gesamt rund 5.000 m Strecken mit Mindesthabitat zur Verbesserung der Gewässerstruktur: gesamt rund 5.100 m Neutrassierung Flussbett: rund 1.000 m Neustrukturierung der Uferlinie und Initialmaßnahmen für Eigenentwicklung in Abschnitten Anpassung oder Umgestaltung der Einmündung von Nebengewässern und Gräben Neubau von zusätzlichen Flutmulden und Umbau von Rückhaltebecken Neubau von 4 Fischaufstiegen bzw. Sohlgleiten und 3 Furten Neubau von 2 Fuß- und Radwegbrücken Ausgleich der Gehölzverluste durch Neupflanzungen von heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Ansaat mit heimischem Saatgut und Pflege von Rasenflächen und Staudenfluren im Bereich der neuprofilierten Ufer, der Flutmulden sowie der Böschungen in den Landschaftsraum Die Renaturierung der Panke auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planung sieht vor, zunächst mit zwei Teilabschnitten zu beginnen: zuerst im Wedding in einem Abschnitt von der Mündung der Panke im Bereich Nordhafenvorbecken / Sellerpark bis zur Chausseestraßenbrücke. Hier soll die Panke so umgestaltet werden, dass Fische das Gewässer künftig ungehindert passieren können. Der nächste Abschnitt umfasst den weniger städtisch geprägten Teil der Panke nördlich des A10 Autobahnrings in Karow/Buch bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Der Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planungsunterlagen wurden im Zuge des Genehmigungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Vorhaben „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Als Träger des Vorhabens (TdV) liegt die Zuständigkeit in der Umsetzung bei der Abteilung V – Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Fachbereich Gewässer. Das Nordhafenvorbecken im Ortsteil Wedding im Bezirk Mitte bildet den künstlich geschaffenen Endpunkt der Panke. Die Panke mündet aus östlicher Richtung kommend mit einem mehr als 2,00 m hohen Absturz in das Nordhafenvorbecken. Der Absturz stellte bisher ein unüberwindbares Hindernis für die Wanderung aquatischer Organismen von den Berliner Innenstadtgewässern in die Panke dar und musste deshalb mittels einer Fischwanderhilfe / Fischtreppe passierbar umgestaltet werden. An seiner westlichen Seite schließt das Nordhafenvorbecken an den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit dem Nordhafen an und stellt damit die Schnittstelle zwischen dem Fluss Panke und der als Wasserstraße ausgebauten Kanalstrecke dar. Begonnen wurde der Bauabschnitt im Herbst 2021 mit umfangreichen Kampfmittelsondierungen und daran anschließenden Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Nordhafenvorbeckens. Der ausgebaggerte Schlamm wurde anschließend beprobt und musste überwiegend als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Daran anschließend wurde ein schadhafter Abschnitt der rechtsseitigen Uferwand des Nordhafenvorbeckens durch eine neue Uferwand ersetzt und mit dem Neubau der Fischwanderhilfe begonnen. Die Fischwanderhilfe wurde als teilbreites Raugerinne mit Beckenstruktur und Querriegeln errichtet. Die Querriegel unterteilen die etwas über 50 m lange Anlage in insgesamt 15 fischpassierbare Becken mit deren Hilfe der vorhandene Höhensprung ab dem Sohlabsturz hinunter ins Nordhafenvorbecken nunmehr überwunden wird. Ergänzend erfolgte der Einbau von zwei Buhnen vor der linken Uferwand zur Strömungslenkung im Nordhafenvorbecken. Zudem wurde der offene, kanalartige Pankeabschnitt zwischen der Chausseestraßenbrücke und dem Erika-Heß-Eisstadion durch den Einbau von sohlnahen Strukturelementen aus Steinnetzen und sogenannten Wirrgelegematten ökologisch aufgewertet. In diesem Abschnitt hatte die Panke bisher ein rein technisches, geradliniges Fließverhalten zwischen senkrechten Uferwänden auf einer glatten Betonsohle. Die Strukturelemente ermöglichen in dem sonst festgelegten Gewässer nunmehr einen geschwungenen Wanderkorridor, in dem ein Fisch seine natürlichen Bewegungsabläufe wie Wechsel zwischen durchströmten und strömungsberuhigten Zonen oder Richtungswechsel ungehindert durchführen kann. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fischmigration deutlich verbessert. Die Bautätigkeit im Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken wurde zu Mitte 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Panke verläuft im Abschnitt nördlich des Autobahnrings als sandgeprägter Tieflandbach durch den Ortsteil Buch im Stadtbezirk Pankow. Das Ziel der Baumaßnahmen ist hier die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- / Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gewässeraus- und -umbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch schadhafte Böschungen aus Betongittersteinen der vorhandenen Parkbrücken über die Panke rückzubauen und durch eine neue Böschungssicherung zu ersetzen. Seit 2022 werden im Bereich der Pölnitzwiesen vorlaufend durchzuführende Brückenbaumaßnahmen – Neu- bzw. Ersatzneubau für zwei Fußgänger- / Radwegbrücken inklusive kleinerer Wasserbaumaßnahmen – durchgeführt. deren Abschluss in 2024 zu erwarten ist. Die Maßnahmen zum Gewässerumbau sollen nach endgültiger Fertigstellung der beiden Brücken dann ab Anfang 2025 folgen und voraussichtlich in 2026 abgeschlossen sein. Mit Beginn der Brückenbaumaßnahmen fand vor Ort ein Bürgertermin statt, bei dem sich Interessenten aus der Nachbarschaft zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Pölnitzwiesen informieren konnten. Der Umfang der wesentlichen Arbeiten im Abschnitt lässt sich zusammenfassen: Neutrassierung des Flussbetts auf rund 1.000 m mit einem naturnahen, geschwungenem (mäandrierenden) Gewässerverlauf Herstellung von Aufweitungsbereichen und Flusslaufverlegungen auf rund 750 m mit Auenstufe inklusive standortgerechter Bepflanzung und neuer Böschungssicherung Neu- bzw. Ersatzneubau zweier Fuß- / Radwegbrücken >> Brücke Pölnitzwiesen und Brücke Ilse-Krause-Steg, Neubau eines Begleit- und Wirtschaftsweges am linken Pankeufer zwischen Kappgraben und alter Industriebahnbrücke, Bau einer Fischwanderhilfe als Umgehungsgerinne (Tümpelpass) im Abschnitt Pölnitzwiesen, Bau einer Fischwanderhilfe als raue Sohlgleite unterhalb der Wiltbergstraßenbrücke im Abschnitt Ortskern Buch, Aufwertung mehrerer Teilabschnitt der Panke bis Landesgrenze durch Einbau ökologisch wirkender Strukturelemente in Gewässersohle und Böschung sowie Herstellung kleinerer Uferanrisse (Mindesthabitat), Bau von drei Furten zur Querung des neuen Pankeverlaufs für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rückbau der Sudauer Brücke und Neubau als Rohrdurchlass mit Anschluss an den Radfernweg Berlin – Usedom, Abschnittsweise Teilverfüllung des alten Flusslaufs der Panke, Umbau der Einmündung des Kappgrabens zu einem naturnahen Einlauf mit fischdurchgängigem Anschluss an die Panke, Sanierung schadhafter Böschungssicherungen an den 5 Schlossparkbrücken über die Panke, Rückbau einer bestehenden Sohlschwelle (Querbauwerk 14).
In den meisten Fließgewässern werden die an der Sohle wachsenden (benthischen) Arten der Algen und Wasserpflanzen erfasst und zur Bewertung genutzt. Nur in sehr großen und langsam fließenden Fließgewässern wird stattdessen zur Beurteilung das Phytoplankton herangezogen. Die benthischen Algen und Wasserpflanzen und Algen werden für die Bewertung mithilfe des PHYLIB-Verfahrens in die drei Teilkomponenten „Makrophyten“, „Diatomeen“ und „Phytobenthos ohne Diatomeen“ unterteilt. Ein Team des LANUV bei der Florauntersuchung, Foto: LANUV/FB 55 Makrophyten umfassen höhere Wasserpflanzen, Moose und Armleuchteralgen. Das Phytobenthos ist eine Lebensgemeinschaft von Algen, die an der Sohle des Gewässers angeheftet wachsen (Aufwuchsalgen). Es umfasst eine enorme Vielfalt unterschiedlicher Algenklassen, wie z.B. Blaualgen (Cyanobakterien), Rotalgen, Kieselalgen, Grünalgen und Zieralgen. Aufgrund methodischer Unterschiede bei der Probenbearbeitung werden die Kieselalgen (Diatomeen) separat bearbeitet. Alle anderen Algenklassen werden zur Teilkomponente „Phytobenthos ohne Diatomeen“ zusammengefasst. Die Qualitätskomponente „Makrophyten und Phytobenthos“ indiziert vor allem die trophische und saprobielle Situation, strukturelle und hydrologische Gegebenheiten sowie stoffliche Belastungen und physikalische Eigenschaften eines Gewässers. Makrophyten indizieren als integrierende Langzeitindikatoren insbesondere die strukturellen und trophischen Belastungen an einem Standort. Die Untersuchung der benthischen Algen ermöglicht Aussagen zu den Nährstoffbedingungen (Trophie), aber auch zu thermischen Bedingungen, Sauerstoffverhältnissen, Salzgehalt, Versauerung und Schadstoffbelastung. Makrophyten, Foto: LANUV/FB 55 Phytobentos, Foto: LANUV/FB 55 Phytoplankton, Foto: LANUV/FB 55 Das PHYLIB – Verfahren kann in Fließgewässern und Stehgewässern eingesetzt werden. Zusätzlich zum PHYLIB-Verfahren wird in den Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen auch das MaBS-Verfahren angewendet, um den ökologischen Zustand des Gewässers anhand der Daten der Makrophyten zu beurteilen. Das MaBS – Verfahren liefert Hinweise, ob Eutrophierung, strukturelle Belastungen, thermischen Bedingungen, veränderte hydraulische Situation
Encyonema prostratum, Foto: LANUV/FB 55 Die benthischen Diatomeen (Aufwuchskieselalgen) in Fließgewässern stellen neben den Makrophyten und den sonstigen Aufwuchsalgen (sonstiges Phytobenthos - PoD) eine Teilkomponente der Biologischen Qualitätskomponente „Gewässerflora“ dar. Wichtig für die Zusammensetzung der Diatomeen-Gemeinschaften sind vor allem stoffliche Zustandsgrößen – wie zum Beispiel der Elektrolytgehalt, die Alkalinität und die Nährstoffverhältnisse im Gewässer. Diese Faktoren bestimmen in erster Linie die Artenzusammensetzung und -häufigkeiten sowie die Diversität der jeweiligen Diatomeen-Gesellschaft. Kieselalgen sind gute Bioindikatoren z. B. im Hinblick auf Versauerung und Versalzung. Die Diatomeen werden gemäß dem PHYLIB-Verfahren zur Bewertung der Qualitätskomponente „Makrophyten & Phytobenthos“ zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Fließgewässern (Schaumburg et al. 2012) untersucht und bewertet. Die Bewertung der ökologischen Qualität mit benthischen Diatomeen erfolgt durch Vergleich der vorhandenen Diatomeen-Gesellschaft mit der jeweiligen typspezifischen Referenzgesellschaft. Die Teilmodule „Trophieindex“ bzw. „Saprobienindex“; „Artenzusammensetzung und Abundanzen“ (Referenzarten/-summen-Index); „Halobienindex“ und „Versauerungsanzeiger“ (letzteres nur relevant in versauerungsempfindlichen Gewässertypen, z. B. Typ 5) werden mit der PHYLIB-Software auf Basis der ermittelten Arten und Abundanzen berechnet.
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Teil III Schutz- und Erhaltungsziele 166 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 3.1Vorgaben entsprechend übergeordneten und weiteren Fachplanungen 3.1.1Europäische Gemeinschaft Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 20001 (EU-Wasser-Rahmenrichtlinie) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 23. Oktober 2000 die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist gemäß Artikel 1 die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks a) b) c) d) e) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen, Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen, Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung einer weiteren Verschmutzung, und Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren. Im Artikel 2 der Richtlinie werden folgende Begriffsbestimmungen vorgenommen: „guter Zustand des Oberflächengewässers“: der Zustand eines Oberflächengewässers, der sich in einem zumindest „guten“ ökologischen und chemischen Zustand befindet. „ökologischer Zustand“: die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer, in Verbindung mit Oberflächen- gewässern stehender Ökosysteme gemäß der Einstufung nach Anhang V. „guter ökologischer Zustand“: der Zustand eines entsprechenden Oberflächenwasserkörpers gemäß der Einstufung nach Anhang V. Dabei soll das Ziel eines guten Gewässerzustands ausdrücklich für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden. Zu diesem Zweck sorgt jeder Mitgliedsstaat dafür, dass für jede Fluss- gebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festgelegt wird (Artikel 11). Hinsichtlich der Maßnahmenprogramme unterscheidet die Richtlinie zwischen „grundlegenden Maßnahmen“ (zu erfüllende Mindestanforderungen) und ggf. „ergänzende Maßnahmen“. Daneben richten die Mitgliedsstaaten u.a. chemische und biologische Überwachungssysteme ein, um die für jede Kategorie von Oberflächengewässern spezifischen Werte der biologischen Qualitäts- komponenten (siehe unten) abzuschätzen. Bei diesen Systemen kann auf besondere Arten oder Artengruppen zurückgegriffen werden, die für die Qualitätskomponente insgesamt repräsentativ sind. 1 Kompletter Titel: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. 167 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 4533-301 „Gewässersystem der Helmeniederung“ Erhaltungsziele ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Im Anhang V der Richtlinie werden weitere Begriffsbestimmungen vorgenommen und Qualitätskomponenten für die Einstufung des ökologischen Zustands von Oberflächen- gewässern benannt. Auszugsweise seien diese hier für die Flüsse wiedergegeben: Biologische Komponenten •Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora •Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna •Zusammensetzung, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna Hydromorphologische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten •Wasserhaushalt (Abfluss und Abflussdynamik, Verbindung zu Grundwasserkörpern) •Durchgängigkeit des Flusses •Morphologische Bedingungen (Tiefen- und Breitenvariation, Struktur und Substrat des Fluss- bettes, Struktur der Uferzone) Hier bestehen folglich direkte Beziehungen zur FFH-Richtlinie. Im Anhang VI (Teil A) wird deshalb die Richtlinie 92/43/EWG als eine der Richtlinien benannt, welche die Grundlage für Maßnahmen bilden, die in die Maßnahmenprogramme nach Artikel 11 aufzunehmen sind. Engere Verknüpfungen bestehen dabei wohl in erster Linie zur Bestandsaufnahme und dem turnusmäßigen Monitoring fließgewässer-relevanter FFH-Lebensraumtypen (z.B. LRT 3260 – Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis) und Arten des Anhang II, z.B. Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Bachmuschel (Unio crassus), die beide für eine regelmäßige Überwachung des ökologischen Gewässer- zustandes in hervorragender Weise geeignet erscheinen (vgl. Kap. 5.2.2). 3.1.2Land Sachsen-Anhalt a)Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Das Plangebiet wird entsprechend der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt komplett dem Landschaftsraum Helmeniederung zugeordnet, gemäß der überarbeiteten Landschaftsgliederung zum Großteil der Helme- und Unstrutniederung und zu einem kleineren Teil dem Helme-Unstrut-Buntsandsteinland. Tab. 3-1 gibt einen Überblick über die im Landschaftsprogramm explizit herausgestellten schutz- und entwicklungsbedürftigen Biotoptypen, die im Rahmen dieser Planung relevant sind. Tab. 3-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige und im PG relevante Biotoptypen der Helmeniederung gemäß Leitbildern des Landschaftsprogramms Sachsen-Anhalts (MUN 1994) Biotoptypen der Helmeniederung vorrangig schutz- und entwicklungs- bedürftig besonders schutz- und entwicklungsbedürftig Erlen-Eschen-Wälder Wälder und Gebüsche Feuchtgrünland und Sümpfe Sonstige Biotope schutzbedürftig, z.T. auch entwicklungsbedürftig Weidengebüsche Röhrichte Salzwiesen FeuchtwiesenSümpfe Kopfweidendörfliche Ruderalfluren 168
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