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WMS SL ATKIS Basis-DLM-Shape - SIE01 Ortslage

Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.

Umbau und Betrieb der Wasserkraftanlage Hinterschmelz am Lambach, Markt Lam, Landkreis Cham

Die Wasserkraftanlage „Hinterschmelz“ am Lambach in der Gemeinde Lam wird aufgrund eines unbefristeten Altrechts betrieben. Demnach ist Herr Dengscherz befugt, eine Wassermenge von bis zu 0,150 m³/s aus dem Lambach aus- und widereinzuleiten sowie den Lambach am Stauwehr auf Kote 17,80, bezogen auf einen Festpunkt (612,87 m ü. NN), aufzustauen. Herr Dengscherz plant nun den Umbau der Wasserkraftanlage und die Erweiterung der mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen. Hierzu hat der Unternehmer beim Landratsamt Cham einen Antrag auf Planfeststellung für die mit dem Umbau der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG sowie einer Bewilligung für die mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen gem. §§ 10, 14 WHG gestellt. Für die aufgrund des Umbaus der Wasserkraftanlage erforderlichen bauzeitlichen Wasserhaltungsmaßnahmen wurde eine beschränkte Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG beantragt. Ca. 480 m bachaufwärts der bisherigen Ausleitungsstelle soll ein neues Ausleitungsbauwerk mit Spaltsiebrechen im in Fließrichtung rechten Ufer des Lambachs errichtet werden. Für die Ableitung des Wassers zum Turbinenhaus ist vorgesehen, eine ca. 640 m lange Druckrohrleitung DN600 über ein Waldgrundstück sowie mehrere Wirtschaftswiesen zu verlegen. Weiterhin ist die Errichtung eines neuen Turbinenhauses sowie eines neuen Unterwasserkanals geplant. Für die Errichtung des Krafthauses und die Anbindung an das Unterwasser sowie für die Errichtung des Ausleitungsbauwerks wird eine bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich sein. Die bestehende Wehranlage an der bisherigen Ausleitungsstelle soll rückgebaut werden. Der Stauweiher inklusive Einlaufbauwerk, Fischaufstiegs- und Rechenanlage soll stillgelegt werden. In der Ausleitungsstrecke sind hydromorphologische Maßnahmen vorgesehen. Weiterhin soll im Zuge der Arbeiten eine unterhalb der künftigen Wiedereinleitungsstelle liegende, mittlerweile funktionslose Wehrschwelle rückgebaut werden. Für den Betrieb der Wasserkraftanlage soll der Lambach am neu zu errichtenden Ausleitungsbauwerk auf maximal 630,70 m ü. NN aufgestaut werden. Es soll max. 0,280 m³/s Wasser aus dem Lambach abgeleitet und nach der energetischen Nutzung wieder in den Lambach eingeleitet werden. Der Aufstau des Lambachs sowie das Ab- und Wiedereinleiten der Ausbauwassermenge sind Gewässerbenutzungen gemäß § 9 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 10 WHG bedürfen. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen in und an den Gewässern sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 WHG. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme für den Bau des Turbinenhauses sowie die Anbindung an das Unterwasser bedarf einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG. Das Verfahren hierzu wird separat durchgeführt. Auch das baurechtliche Verfahren zur Errichtung des Turbinenhauses wird separat durchgeführt.

Auswirkungen chemischer Belastungen auf mikrobielle Gemeinschaften

Veranlassung Gewässerökologie im Fokus der Öffentlichkeit Die durch den Klimawandel mit zunehmender Häufigkeit auftretenden extremen Bedingungen in und an Flüssen und Bundeswasserstraßen führten in der jüngeren Vergangenheit zum Teil zu verheerenden ökologischen Folgen. Mikroorganismen nahmen dabei oft eine zentrale Rolle ein und rückten das Thema Wasserqualität verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Ein Beispiel dafür ist das Fischsterben in der Oder im August 2022, welches im Rahmen der Ursachenforschung die Sensibilität, aber auch die Komplexität der Ökosysteme in Politik und Öffentlichkeit allgegenwärtig machte. Aber auch die seit 2017 in der Mosel auftretenden Cyanobakterienblüten erregen zumindest regional öffentliches Interesse, da sie oftmals eine eingeschränkte Nutzung des Gewässers nach sich ziehen. Interdisziplinäre wissenschaftliche Herausforderung: Komplexe Zusammenhänge zwischen chemischer Belastung und Biodiversität Die Entschlüsselung komplexer Wirkbeziehungen stellt eine große wissenschaftliche Herausforderung dar - einerseits aufgrund multipler Stressoren, die auf Flussysteme einwirken, wie die Auswirkungen des Klimawandels oder die Ausbreitung von Neobiota; andererseits aufgrund zahlreicher Umweltfaktoren wie Wassertemperatur, Nährstoffkonzentrationen und Abflussbedingungen. Ein größtenteils unbekanntes Ausmaß an chemischen Stressoren, insbesondere organische Spurenstoffe, belasten das aquatische Ökosystem zusätzlich. Obwohl internationale Gremien und Verbände (IPBES, EU) sowie die wissenschaftliche Gemeinschaft chemische Belastungen als einen der Haupttreiber für Biodiversitätsverlust anerkannt haben, ist der Einfluss von Chemikalien auf die Biodiversität und damit auf Ökosysteme bisher unzureichend verstanden. Erste Studien geben Hinweise auf die potentiellen Auswirkungen chemischer Belastungen auf die mikrobielle Gemeinschaft: Beispielsweise belegen sie einen statistischen Zusammenhang zwischen der Spurenstoffbelastung und dem ökologischen Zustand von Fließgewässern. Es ist daher notwendig, die komplexen Zusammenhänge zwischen solchen chemischen Stressoren und der mikrobiellen Artengemeinschaften integrativ und systematisch zu bearbeiten, um die ökologischen Entwicklungen in Bundeswasserstraßen besser zu verstehen und zu prognostizieren sowie um nachteiligen Veränderungen proaktiv entgegensteuern zu können. Die Mosel als Untersuchungsgebiet Über Einträge kommunaler Kläranlagen sowie aus industriellen und intensiven landwirtschaftlichen Aktivitäten im Einzugsgebiet gelangen komplexe Mischungen organischer Spurenstoffe in die Mosel. Darüber hinaus zeigt das Gewässer als Ausdruck eines "nicht gesunden" Ökosystems seit einigen Jahren ausgeprägte, Toxin-bildende Cyanobakterienblüten, die in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den verantwortlichen Behörden große Aufmerksamkeit und Besorgnis erregen. Ziele - Umfassende Charakterisierung der mikrobiellen Artengemeinschaft und chemischen Belastung im Untersuchungsgebiet (Mosel) - Etablierung von experimentellen Ansätzen zur systematischen Untersuchung der Zusammenhänge zwischen chemischen Belastungen und dem Wachstum mikrobieller Populationen - (Weiter-)Entwicklung von mechanistischen Effekt-Modellen, welche den Einfluss der chemischen Belastung im Kontext multipler Stressoren auf ausgewählte Phytoplankton-Arten beschreiben.

Verbundlabor "Umweltverhalten von Polymeren in Boden-Gewässer-Vegetationskompartimenten

Ziel des Vorhabens ist die deutliche Verbesserung der Geräteausstattung des Verbundlabors zur Untersuchung des Umweltverhaltens von anthropogenen Stoffen in Gewässer-, Boden- und Vegetationskompartimenten. Ausgehend von aktuellen Forschungsprojekten steht das Umweltverhalten von Polymeren, insbesondere Mikroplastik im Fokus. Die neuen Geräte sollen von verschiedenen Akteuren genutzt wer-den, neben forschungsstarken Professuren, Nachwuchsforschende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende, die in Projekten zu Mikroplastik, Bodenkunde, Wasserwesen und Vegetationstechnik tätig sind. Mit der Forschung zur Mikroplastik, der Entwicklung der Mikroplastikanalyse durch Elektroseparation in Verbindung mit der Differenzkalorimetrie und eines neuen Herstellverfahrens für Mikroplastikstandards und -referenzmaterialien hat die HTWD bereits ein Alleinstellungsmerkmal erreicht, was sich in Patenten und Publikationen widerspiegelt. Die Geräteauswahl ist primär auf die Weiterentwicklung der Mikroplastikforschung und ihrer Anwendungsbreite ausgerichtet, soll aber ebenso Projekte zur Untersuchung anderer anthropogener Stoffe und zum Umweltverhalten von Polymerwerkstoffen fördern. Die Mikroplastik-Verbundforschung der HTWD wurde ausgehend von fakultätsübergreifenden Lehrangeboten entwickelt und bildet den Kern des Verbundlabors, dessen Gründung die Hochschulleitung initial durch Sondermittel unterstützt hat. Mikrowellenaufschluss, Durchflusszentrifuge, TED-GC-MS, Durchflusszytometer und Thermowaage sollen nun vorhandene Lücken in der Probenvorbereitung und -aufbereitung schließen, neue Möglichkeiten für die Analytik bei hohem Probendurchsatz bieten und verbesserte Nachweisgrenzen für Mikro- und Nanoplastik ermöglichen. Der Ausbau stärkt die Umweltforschung im Bereich Materialforschung, Böden, Wasser und Vegetation, um das Verhalten anthropogener Stoffe in komplexen Umweltkompartimenten besser zu verstehen und die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in die Umwelt sinnvoll zu gestalten. Die synergistische, fakultätsübergreifende Forschung zu Fragen der produktiven Land- und Gewässernutzung, der Energieproduktion, der Kontamination von Böden und Gewässern und der Rolle der Vegetation als anzeigendes, verbindendes und gestaltendes Element soll neue Erkenntnisse und Technologien für eine nachhaltige Entwicklung generieren. Eine moderne analytische Ausstattung ist dazu unerlässlich. Deren Beschaffung übersteigt die Möglichkeiten der Hochschule und kann nicht auf anderem Weg finanziert werden. Die HTWD kann durch die beantragte Ausstattung Alleinstellungsmerkmale weiterentwickeln und die Vorteile der fakultätsübergreifenden Kooperation demonstrieren. Offenheit zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist ebenso gelebte Praxis wie die Berücksichtigung neuer Schwerpunkte und aktueller Trends, eine bevorzugte Förderung junger Wissenschaftler und Begleitung durch Maßnahmen für chancengerechte Forschung, um eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.

Neusiedler See: Monitoring Fischerei

Zielsetzung: Die Maßnahmen und Eingriffe, die im Rahmen der Realisierung eines fischereilichen Managementplanes zur Durchführung kommen, müssen in ihrer Wirkungsweise überprüft werden. Zu diesem Zwecke ist ein Monitoring unerlässlich. Die Ziele eines solchen Monitorings sind: - Semiquantitative/qualitative Bestandserhebung: CPUE (catch per unit effort) - Fänge mittels Kiemennetzen unterschiedlicher Maschenweiten (10, 15, 18, 20, 24, 30 mm); 1 x pro Monat (April - Oktober) in der Bucht der Biologischen Station und im freien See. Elektrobefischung (4 x pro Jahr) an ausgewählten Punkten im Schilfgürtel (in Übereinstimmung mit jenen aus der vorangegangenen Managementstudie). - Ringwadenbefischung (Methodenabstimmung mit Echolotung). - Erfassen der Populationsstruktur: Vermessen der Fische, Altersbestimmung, Gonadenanalyse. - Trophische Einmischung: Nahrungsanalysen; Erfassen der planktischen und benthischen Nährtiere. - Quantitative Erfassung des Fischbestandes mittels Echolotung. Zwischenergebnisse: Die Dichte der Freilandtermine erlaubte für die meisten Arten eine Analyse der Fortpflanzungsstrategie, der Populationsentwicklung im Jahresverlauf und eine Unterscheidung verschiedener Altersklassen. So weisen die Längenverteilungen der YOY (young of the year) den Zander und Flussbarsch als 'single spawner/Einmallaicher mit einer vergleichsweise kurzen Laichzeit aus, während Laube, Blaubandbärbling und Sonnenbarsch 'multiple spawner/Mehrfachlaicher sind, d.h. mehrmals und über einen längeren Zeitraum ablaichen. Die Dauer der Laichzeit von Rotauge, Rotfeder und Güster liegt dazwischen. Für Rotauge und Rotfeder konnten markante Wachstumsunterschiede zwischen den verschiedenen Untersuchungsjahren aufgezeigt werden. Zur Beurteilung der trophischen Einnischung der Fischarten des Schilfgürtels wurden detaillierte Nahrungsanalysen von Sonnenbarsch, Blaubandbärbling, Flussbarsch, Rotauge und Rotfeder sowie einer geringeren Zahl von Giebel, Karpfen und Schleie durchgeführt. Die Ergebnisse deuten auf eine Überlappung der Nahrungsansprüche von Karpfen, Giebel und Schleie hin. Bei Betrachtung der Großgruppen der aufgenommenen Beutetiere scheinen Sonnenbarsch, Flussbarsch und die drei übrigen Cypriniden die gleichen Nahrungsquellen zu nutzen. Die Analyse der Beutetiere auf Artniveau offenbarte jedoch teilweise deutliche Unterschiede in der Wahl der Nahrungsgründe. Die Echolotung (Horizontalbeschallung) erfuhr ihren Ersteinsatz im Sommer 1996. Seither wird Ende August/Anfang September der Fischbestand der Freiwasserzone des Sees mit dieser Methode erhoben. Die gewonnenen Verteilungsbilder (z.B. Abb.1) lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen Strukturen im See (Schilfinseln, Makrophyten) und höherer Fischbiomasse erkennen. Im offenen See findet man vor allem kleinere Fische und die Fischbiomasse ist gering. Mehr und größere Fische werden in windgeschützten und/oder strukturierten Bereichen des Sees gefunden.

Wasser

- Planfeststellung - Plangenehmigung - Rechtsverordnung zu Hochwasserentsstehungsgebieten - Bescheide zur Gewässerbenutzung - Abwassereinleterüberwachung - Genehmigungen soweit zuständig - Fachaufsicht

Wasserrechte für Grundwasser und Oberflächengewässer Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.

ALKIS®-Tatsächliche Nutzung

Die Tatsächliche Nutzung stellt Grundflächen dar und beschreibt, wie Grund und Boden vor Ort aktuell genutzt werden. Die Tatsächliche Nutzung wird als Teil des Grunddatenbestandes von ALKIS® geführt und beinhaltet raumbezogene Objekte, die gegliedert sind in die vier bundesweit einheitlichen Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Sämtliche Eigenschaften der Objektarten der Tatsächlichen Nutzung sind im ALKIS®-Objektartenkatalog nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2 festgehalten.

Katrin Eder: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein für den Gewässerschutz im Land“

Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Grosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun . Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8

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