Fließgewässer in Dresden,amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres. In diesem Thema ist Verlauf der Fließgewässer erster Ordnung, der Fließgewässer zweiter Ordnung und der künstlichen Fließgewässer in Dresden als Achslinien dargestellt. Die Gewässerachsen sind in Abschnitten untergliedert. Zu den einzelnen Gewässern/Abschnitten sind folgende Sachinformationen angeboten: Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); eindeutige Abschnittsnummer (ABNR), Gewässerkennzahl (GEWKZ) und Gebietskennzahl (GEBKZ) entsprechend LAWA-Richtlinie, eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGEW); Angabe, ob das Gewässer verrohrt oder offen ist (ROHR und ROHR_ERL); Gewässerordnung (ORND_KZ und ORDN); Lage von Beginn (Quelle, GEW_BEGINN) und Ende (Mündung, GEW_ENDE) des Gewässers; Gesamtlänge des Gewässers in km (LAENGEGES_KM); Angaben, auf welchen Grundlagen der Verlauf des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE), Angaben zum Ersteller der einzelnen Linien, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle) sowie Änderungsdaten. Die Abschnittsnummerierung (ABNR) erfolgt entgegen der Fließrichtung, der Mündungsabschnitt jeden Gewässers hat die Abschnittsnummer GWNR/1. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der stehende Gewässer zweiter Ordnung, der künstlichen stehenden Gewässer und der mit wasserwirtschaftlich untergeordneten Bedeutung in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Gewässern sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Gewässerordnung (ORDN und ORND_KZ); Gewässerfläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der stehenden Gewässer zweiter Ordnung und der künstlichen stehenden Gewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.
ID: 4784 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB InfraGO AG, Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg, hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen mit der Errichtung des Überwerfungsbauwerks Hasselbrook auf der Strecke 1249 Hamburg-Bad Oldesloe, Bahn-km 100,200 beantragt. Das Vorhaben ist mit folgenden Gewässerbenutzungen verbunden, für die beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG beantragt wurde: bauzeitliche Entnahme von Grundwasser zwecks Grundwasserabsenkung für die Dauer von bis zu 365 Tagen; max. Entnahmemenge: 237.650 m³ bauzeitliches Einbringen und Einleiten von Stoffen ins Grundwasser Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser Die Entnahme von Grundwasser in der o. g. Menge unterliegt der Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Abschlussdatum: 29.01.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg Deutschland Dokument Dokument Vermerk Allgemeine Vorprüfung Grundwasser-Absenkung Überwerfungsbauwerk Hasselbrook
Die Landnutzung (LN) beschreibt, wie Flächen aktuell genutzt werden und welchen sozioökonomischen Zweck sie erfüllen. Sie besteht aus folgenden Objektartengruppen: Siedlung, Verkehr und Infrastruktur, Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, Gewässer und keine primäre Nutzung.
Die Tatsächliche Nutzung stellt Grundflächen dar und beschreibt, wie Grund und Boden vor Ort aktuell genutzt werden. Die Tatsächliche Nutzung wird als Teil des Grunddatenbestandes von ALKIS® geführt und beinhaltet raumbezogene Objekte, die gegliedert sind in die vier bundesweit einheitlichen Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Sämtliche Eigenschaften der Objektarten der Tatsächlichen Nutzung sind im ALKIS®-Objektartenkatalog nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2 festgehalten.
Die Wasserversorgung Feldafing Pöcking gKU beantragt beim Landratsamt Starnberg die beschränkte Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen I Garatshausen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1143, Gemarkung Feldafing, und aus dem Brunnen II Garatshausen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1129, Gemarkung Feldafing. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Höhe von maximal 26 l/s, 2.250 m³/d und 500.000 m³/a.
Der Antragsteller, betreibt eine Fischzuchtanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 385/1, Gemarkung Scheffau. Die Anlage besteht aus 8 Freibecken mit einem jeweiligen Beckeninhalt von 86 m³ bis 108 m³. Zur Wasserversorgung der Fischteiche werden neben den Entnahmen aus drei verschiedenen oberirdischen Gewässern auch Wassermengen von 20 l/s an Schichtenwasser und 1 – 2 l/s an Quellwasser verwendet. Da Schichtenwasser in wasserwirtschaftlicher Bewertung vergleichsweise dem Grundwasser zuzuordnen ist, handelt es sich also um eine jährliche Entnahme von Grund und Quellwasser von bis zu 693.792 m³. Die Anlage ist bereits seit längerem im Betrieb und wurde immer wieder mit neuen wasserrechtlichen Erlaubnissen, zuletzt mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis vom 07.10.1997, als Gewässerbenutzung gestattet.
Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, die Bewilligung zur Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser auf den Grund-stücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, aus insgesamt 3 Tiefbrunnen erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung im Versorgungsge-biet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, übergangsweise als beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993 ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Straubing-Bogen vom 03.03.1993). Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe eine nochmalige vorübergehende Befristung der Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungs-verfahren erforderlichen Antragsunterlagen immer noch nicht vorliegen. Das Sachverständi-genbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 ge-rechnet werden. Sobald die prüffähigen, vollständigen Antragsunterlagen dem Landratsamt Straubing-Bogen vorliegen, kann das neue wasserrechtliche Gestattungsverfahren durchgeführt werden. Entnommen werden sollen weiterhin: Brunnen I 4,5 l/s, bis zu max. 195,0 m³/d und bis zu max. 71.000 m³/a Brunnen II a 10,0 l/s, bis zu max. 433,0 m³/d und bis zu max. 137.000 m³/a Brunnen III a 10,0 l/s, bis zu max. 433,0 m³/d und bis zu max. 137.000 m³/a. Insgesamt sollen aus den Tiefbrunnen I, II a und III a bis zu max. 24,5 l/s und bis zu max. 345.000 m³/a Grundwasser entnommen bzw. zutagegeleitet werden.
Origin | Count |
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Bund | 413 |
Land | 320 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 354 |
Gesetzestext | 3 |
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Umweltprüfung | 186 |
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