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Förderung der Rohrdommel im EU-Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin - Land Brandenburg

In dem Projekt "Förderung der Rohrdommel im EU-Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin" mit der Rohrdommel als Wappenvogel wurden für das EU-LIFE-Projekt im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Konzepte für die Nutzung und Pflege der brandenburgischen Gewässer erarbeitet. In zehn Teilgebieten wurden die Rohrdommel und Röhrichtbrüterbestände, sowie die Amphibien und Fische, die Röhrichtstruktur sowie die Wasserstände und ¿qualität erfasst. Darauf aufbauend wurden geeignete Managementmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Wesentliche Projektziele waren hierbei: - Rückgewinnung, Erhalt und Verbesserung von Schilfröhrichten als Lebensraum für die Rohrdommel, - Schutz der Schilfröhrichte vor negativen menschlichen Einflüssen, - Positive Auswirkungen auf viele gefährdete Feuchtgebietstypen und den gesamten Landschaftswasserhaushalt des Gebietes.

Verbundlabor "Umweltverhalten von Polymeren in Boden-Gewässer-Vegetationskompartimenten

Ziel des Vorhabens ist die deutliche Verbesserung der Geräteausstattung des Verbundlabors zur Untersuchung des Umweltverhaltens von anthropogenen Stoffen in Gewässer-, Boden- und Vegetationskompartimenten. Ausgehend von aktuellen Forschungsprojekten steht das Umweltverhalten von Polymeren, insbesondere Mikroplastik im Fokus. Die neuen Geräte sollen von verschiedenen Akteuren genutzt wer-den, neben forschungsstarken Professuren, Nachwuchsforschende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende, die in Projekten zu Mikroplastik, Bodenkunde, Wasserwesen und Vegetationstechnik tätig sind. Mit der Forschung zur Mikroplastik, der Entwicklung der Mikroplastikanalyse durch Elektroseparation in Verbindung mit der Differenzkalorimetrie und eines neuen Herstellverfahrens für Mikroplastikstandards und -referenzmaterialien hat die HTWD bereits ein Alleinstellungsmerkmal erreicht, was sich in Patenten und Publikationen widerspiegelt. Die Geräteauswahl ist primär auf die Weiterentwicklung der Mikroplastikforschung und ihrer Anwendungsbreite ausgerichtet, soll aber ebenso Projekte zur Untersuchung anderer anthropogener Stoffe und zum Umweltverhalten von Polymerwerkstoffen fördern. Die Mikroplastik-Verbundforschung der HTWD wurde ausgehend von fakultätsübergreifenden Lehrangeboten entwickelt und bildet den Kern des Verbundlabors, dessen Gründung die Hochschulleitung initial durch Sondermittel unterstützt hat. Mikrowellenaufschluss, Durchflusszentrifuge, TED-GC-MS, Durchflusszytometer und Thermowaage sollen nun vorhandene Lücken in der Probenvorbereitung und -aufbereitung schließen, neue Möglichkeiten für die Analytik bei hohem Probendurchsatz bieten und verbesserte Nachweisgrenzen für Mikro- und Nanoplastik ermöglichen. Der Ausbau stärkt die Umweltforschung im Bereich Materialforschung, Böden, Wasser und Vegetation, um das Verhalten anthropogener Stoffe in komplexen Umweltkompartimenten besser zu verstehen und die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in die Umwelt sinnvoll zu gestalten. Die synergistische, fakultätsübergreifende Forschung zu Fragen der produktiven Land- und Gewässernutzung, der Energieproduktion, der Kontamination von Böden und Gewässern und der Rolle der Vegetation als anzeigendes, verbindendes und gestaltendes Element soll neue Erkenntnisse und Technologien für eine nachhaltige Entwicklung generieren. Eine moderne analytische Ausstattung ist dazu unerlässlich. Deren Beschaffung übersteigt die Möglichkeiten der Hochschule und kann nicht auf anderem Weg finanziert werden. Die HTWD kann durch die beantragte Ausstattung Alleinstellungsmerkmale weiterentwickeln und die Vorteile der fakultätsübergreifenden Kooperation demonstrieren. Offenheit zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist ebenso gelebte Praxis wie die Berücksichtigung neuer Schwerpunkte und aktueller Trends, eine bevorzugte Förderung junger Wissenschaftler und Begleitung durch Maßnahmen für chancengerechte Forschung, um eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.

Pilotstudie ueber Limnologie der freien Fliessstrecke der Donau und der stehenden Augewaesser aus der Sicht unterschiedlicher Nutzungsansprueche (Wildungsmauer)

ALKIS - Tatsächliche Nutzung

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)

Bundesamt für Naturschutz: Städtische Ökosysteme in DE W-VO Art. 8 - Stand: 08/2025 (WMS)

WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.

Fließgewässer

Fließgewässer in Dresden,amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres. In diesem Thema ist Verlauf der Fließgewässer erster Ordnung, der Fließgewässer zweiter Ordnung und der künstlichen Fließgewässer in Dresden als Achslinien dargestellt. Die Gewässerachsen sind in Abschnitten untergliedert. Zu den einzelnen Gewässern/Abschnitten sind folgende Sachinformationen angeboten: Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); eindeutige Abschnittsnummer (ABNR), Gewässerkennzahl (GEWKZ) und Gebietskennzahl (GEBKZ) entsprechend LAWA-Richtlinie, eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGEW); Angabe, ob das Gewässer verrohrt oder offen ist (ROHR und ROHR_ERL); Gewässerordnung (ORND_KZ und ORDN); Lage von Beginn (Quelle, GEW_BEGINN) und Ende (Mündung, GEW_ENDE) des Gewässers; Gesamtlänge des Gewässers in km (LAENGEGES_KM); Angaben, auf welchen Grundlagen der Verlauf des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE), Angaben zum Ersteller der einzelnen Linien, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle) sowie Änderungsdaten. Die Abschnittsnummerierung (ABNR) erfolgt entgegen der Fließrichtung, der Mündungsabschnitt jeden Gewässers hat die Abschnittsnummer GWNR/1. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

stehende Gewässer

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der stehende Gewässer zweiter Ordnung, der künstlichen stehenden Gewässer und der mit wasserwirtschaftlich untergeordneten Bedeutung in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Gewässern sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Gewässerordnung (ORDN und ORND_KZ); Gewässerfläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der stehenden Gewässer zweiter Ordnung und der künstlichen stehenden Gewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Landnutzung

Die Landnutzung (LN) beschreibt, wie Flächen aktuell genutzt werden und welchen sozioökonomischen Zweck sie erfüllen. Sie besteht aus folgenden Objektartengruppen: Siedlung, Verkehr und Infrastruktur, Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, Gewässer und keine primäre Nutzung.

Dezernat 310 Gewässeraufsicht, Wasserbehördlicher Vollzug, Altlasten (StALU MM Rostock)

- Gewässeraufsicht - Wasserbehördlicher Vollzug - Fachtechnische Stellungnahmen zur Gewässerbenutzung - Erteilung Wasserrechtlicher Genehmigungen - Erteilung Wasserrechtlicher Erlaubnisse - Führung eines Wassernutzungsregisters - Fachtechnische Stellungnahmen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Altlasten

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