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Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Gewässerausbau zur Böschungssicherung in der Durach im Bereich des Mühlenweges, Gemeinde Durach

Im betroffenen Bereich grenzt die Durach direkt an den Mühlenweg und die dazugehörige Bebauung. Hier ist die Böschung bzw. die provisorische Böschungssicherung teilweise marode und die Standfestigkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet, wodurch die parallel zum Gewässer verlaufenden Versorgungsleitungen – insbesondere Gas- und Wasserleitung – akut gefährdet sind. Der Antragsteller plant daher den Einbau einer dauerhaft standsicheren Ufersicherung am orographisch linken Ufer der Durach im Bereich des Mühlenweges bzw. auf den Grundstücken Flur Nr. 121/3, 111/21, 115/18 und 121/3, Ge-markung Durach. Die Böschung soll mittels großformatiger Natursteine neu gesichert und in den benötigten Bereichen so zurückgebaut werden, damit der Bachlauf das benötigte Volumen für den Hochwasserschutz erhält. Die geplante Ufersicherung erfordert aufgrund ihrer Breite und Stärke, sowie der Nähe zu den bestehenden Leitungen und Wegen, eine entsprechende Positionierung, die ein Hineinragen in den vorhandenen Gewässerquerschnitt zur Folge hat. Zur Erhaltung des Abflussquerschnitts wurden auf der orographisch rechten Seite der Durach (gegenüber des betroffenen Bereichs am Mühlenweg) bereits bauliche Anpassungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten durchgeführt. Es wurden hier Aufweitungsarbeiten durchgeführt und es erfolgte eine Böschungssicherung mittels großformatigen Steinen. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden, sollen nun aber aufgrund der baulichen Anpassung am Mühlenweg und dem damit beantragten Gewässerausbau mit in die Plangenehmigung aufgenommen werden. Des Weiteren wurde durch eine Vermessung eine Erhöhung der Bachsohle festgestellt (zwischen den Querprofilen A8 und A9 bis stromabwärts zu den Profilen A2 und A10), welche im Zuge der Böschungssanierung auf das ursprüngliche Höhenniveau korrigiert werden soll, um die Leistungsfähigkeit der Durach wiederherzustellen. Es wurden hydraulische Nachweise geführt, die belegen, dass mit den Gesamtmaßnahmen keine Verschärfung der Abflusssituation für die Anlieger im HQ100-Fall zu erwarten ist. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist es notwendig, dass drei bestehende Bäume und zusätzliches Gebüsch im Böschungsbereich gefällt bzw. gerodet werden. Aufgrund der Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop wurde von der Gemeinde Durach ein Ausgleich über das Ökokonto beantragt.

Katrin Eder: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein für den Gewässerschutz im Land“

Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Grosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun . Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Maßnahmen: Gewässerallianz Niedersachsen

Die Fließgewässerentwicklung in Verbindung mit Auenrenaturierungen ist zum tragenden Element bei der Bewältigung aktueller klimatischer Herausforderungen geworden. Es müssen die Gewässerauen im Zusammenhang mit der Fließgewässerentwicklung wieder renaturiert und angebunden werden. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die Gewässerlandschaft in Zusammenarbeit mit allen Akteuren zielgerichtet und unter Berücksichtigung der interdisziplinären Belange im Konsens zu entwickeln und die Baumaßnahmenumsetzung zu intensivieren. Eine intakte Gewässerlandschaft kann zur Klimafolgenanpassung beitragen, erzielt ein natürliches Wassermengenmanagement und ist naturschutzfachlich sowie biologisch von großer Bedeutung. Im Fokus stehen hierbei funktionsfähige natürliche Ökosysteme und ihre Biodiversität, als Basis auch für unseren gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Das Ziel der „Gewässerallianz Niedersachsen“ ist die naturnahe und klimaresiliente Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen unter Betrachtung der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen, als Beitrag zur Zielerreichung insbesondere der EG-WRRL, EG-HWRM-RL und FFH-RL. Eine zeitgemäße Wasserbewirtschaftung schafft Synergien u.a. bezüglich Biotopverbund und Wassermengenmanagement und gewinnt auf das ganze Land Niedersachsen übertragbare Erkenntnisse über die Zielerreichung der Vorhaben. Aufbau und Finanzierung Aufbau und Finanzierung Die Gewässerallianz ist von einer engen Kooperation zwischen den Projektpartnern und dem Land Niedersachsen geprägt. In der Betriebsstelle Lüneburg, Geschäftsbereich 3 „Oberirdische Gewässer“, engagieren sich zwei Gesamtprojektkoordinatoren und setzen sich bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützend ein, sowie bei der strategischen Weiterentwicklung des Projektes „Gewässerallianz“. Die Gewässerallianz Niedersachsen deckt bisher mit 16 Gewässerallianzen ca. 34,5% der Fläche Niedersachsens ab, siehe Projektkulisse Gewässerallianz Niedersachsen, Kartenübersicht. Die räumliche Verortung einer Gewässerallianz setzt sich aus den Grenzen der jeweiligen Projektpartner der jeweiligen Wasser- und Bodenverbände, oder auch Landschaftspflegeverbände zusammen. Das Land gewährt dem Projektpartner zur Erledigung der Aufgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80% für Personal, Sach- und Nebenkosten sowie eine Verwaltungspauschale. Es sind Gewässerkoordinatorinnen oder Gewässerkoordinatoren für die Allianz tätig. In Einzelfällen übernehmen Planungs- oder Ingenieurbüros diese Tätigkeit. Zusätzlich wird zum Zwecke der verstärkten Umsetzung von kleineren Entwicklungs- und Ergänzungsmaßnahmen an Schwerpunktgewässern und deren Auen eine Zuwendung von 50.000,- EUR / Jahr als nicht rückzahlbare Projektförderung (Vollfinanzierung) als Baugeld gewährt. In Einzelfällen kann der Betrag nach Zustimmung durch das Land auf 80.000,- EUR / Jahr erhöht werden. Am 1.05.2025 begann bereits in Folge die 5. Projektphase. Handlungsgrundsätze und Maßnahmenumsetzung Handlungsgrundsätze und Maßnahmenumsetzung Die GewässerkoordinatorInnen wirken proaktiv und entwickeln vornehmlich naturnahe Maßnahmen. Sie akquirieren Fördermittel und setzen diese Projekte unter Einbeziehung von Fachbüros sowie sonstigen qualifizierten Akteuren und Partnern um. Sie sind das Gesicht und der Ansprechpartner vor Ort, auch für Naturschutzvereine oder Stiftungen, die Projekte der Umsetzung von Fließgewässer – oder Auenrenaturierungen umsetzen wollen. Dabei geht es auch um den Aufbau von Kommunikationsstrukturen, Öffentlichkeitsarbeit und akzeptanzverbessernde Maßnahmen, insbesondere für die nötige Flächenakquise bzw. -management. Es werden lokale und regionale Kooperationspartner wie das ArL, Landvolk, Umweltverbände u.ä. eingebunden. Auf der Grundlage ihrer besonderen Orts- und Sachkenntnisse handeln sie auf Basis einer selbst erarbeiteten und mit dem Land abgestimmten Projektskizze. Dabei wird auf vorhandene, geeignete Gewässerentwicklungs – oder Umsetzungsplänen u.ä. sowie auf FFH-Managementplänen aufgebaut. Neben der Entwicklung baulich-gestalterischer Maßnahmen sind auch die im Rahmen der Gewässerunterhaltung möglichen Inhalte der Pflege und Entwicklung zu ermitteln und umzusetzen. Netzwerk der Gewässerallianz Netzwerk der Gewässerallianz Die Gesamtprojektkoordinatoren sorgen für den Austausch der verschiedenen Projektpartner untereinander, organisieren regelmäßige Fachaustausche, Besprechungen der Koordinator:innen oder Fortbildungen. - Gewässerallianz Aller-Ohre-Ise (Aller-Ohre-Ise-Verband, Gifhorn) - Gewässerallianz Ilmenau (Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen, Uelzen) - Gewässerallianz Luhe-Seeve-Este (Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Luhe, Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Seeve und der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Este, Winsen (Luhe)) - Gewässerallianz Große Aue (Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue, Mellinghausen) - Gewässerallianz Hunte-Ochtum (Hunte-Wasseracht, Großenkneten in Kooperation mit Ochtumverband, Harpstedt) - Gewässerallianz Wümme (Unterhaltungsverband Mittlere Wümme, Rotenburg (Wümme)) - Gewässerallianz Obere Hunte (Unterhaltungsverband Obere Hunte, Bad Essen) - Gewässerallianz Leine (Leineverband, Northeim) - Gewässerallianz Weserbergland (Unterhaltungsverband Bever-Holzminde, Holzminden in Kooperation mit UHV Lenne, Eschershausen und UHV Schwülme, Uslar) - Gewässerallianz Aller-Böhme (Dachverband Aller-Böhme, Walsrode) - Gewässerallianz Leine-Westaue (Unterhaltungsverband West- und Südaue in Kooperation mit dem UHV Mittlere Leine, Barsinghausen) - Gewässerallianz Hache-Mittelweser (Mittelweserverband in Kooperation mit dem Wasser- und Bodenverband Hache und Hombach, Syke) - Gewässerallianz Wietze (Unterhaltungsverband Wietze, Uetze) - Gewässerallianz Alpe-Leine-Meerbach (UHV Alpe-Schwarze Riede in Kooperation mit dem UHV Untere Leine, dem ULV Meerbach und Führse und dem Kreisverband für Wasserwirtschaft, Nienburg) - Gewässerallianz Jeetzel-Seege (Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Lüchow-Dannenberg, Dannenberg) - Gewässerallianz Mittlere Oker (Wasserverband Mittlere Oker) Das Projektpartner sind in der Region gut vernetzt und kooperieren mit allen Akteuren und Stakeholdern der Gewässerlandschaft. Ein gegenseitiges voneinander Lernen und „Best Practices“ sind Mehrwerte, die eine Gewässerallianz darüber hinaus bietet. Engagieren Sie sich für naturnahe Gewässer oder sind an Renaturierungsmaßnahmen interessiert? Sprechen Sie uns an! Ihre Gesamtprojektkoordinatoren der Gewässerallianz Niedersachsen

WMS Gewässerunterhaltung Hamburg

Der WebMapService (WMS) Gewässerunterhaltung stellt die Grundlage für die Gewässerunterhaltung, z.B. für die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen, dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Gewässerunterhaltung Hamburg

Der WebFeatureService (WFS) Gewässerunterhaltung stellt die Grundlage für die Gewässerunterhaltung, z.B. für die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen, zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Förderung der Eigenentwicklung des Fließgewässers (Entwicklungsstrecke)

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Unter Entwicklungsstrecken werden Bachabschnitte verstanden, in denen das Gewässer ohne größeren technischen Aufwand mit Hilfe unterstützender Maßnahmen im Rahmen der Gewässerpflege einen naturnahen Zustand erreichen kann. Begradigte Bachabschnitte ohne Ausbau, Bachbereiche mit weitgehend zerstörtem Ausbau oder Gewässerstrecken mit lockeren Uferbefestigungen und unverbauter Sohle zählen zu dieser Kategorie. Das Landschaftsprogramm liefert diesbezüglich Darstellungen aus überörtlicher Sicht des Naturschutzes. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5

Gewässernetz für das Gewässerverzeichnis gemäß SächsFAG - Stand: 01.01.2025

Gewässer 2. Ordnung in Unterhaltung der Kommunen, welche als Berechnungsgrundlage gemäß Sächsischem Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) verwendet wurden. Datenstand: 01.01.2025. Das Basisgewässernetz beim LfULG wird kontinuierlich fortgeschrieben. Ein neuer Stand wird aus dem Basisgewässernetz voraussichtlich per 01.01.2026 erzeugt.

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