Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der zuvor bestehende Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung –, Beseitigung). Die Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) LAGA-Mitteilung 34: Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung Die Zuständigkeiten des Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung sind zwischen den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufgeteilt. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für die Überwachung der Getrennthaltung und Entsorgung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gemäß §§ 8 bis 9 der GewAbfV und für die Überwachung der Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß §§ 3, 4 und 7 der Gewerbeabfallverordnung bei Betreiberinnen und Betreibern von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einer Genehmigung oder Planfeststellung bedürfen. Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehört wiederum die Überwachung der Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß §§ 3, 4 und 7 der Gewerbeabfallverordnung, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einer Genehmigung oder Planfeststellung bedürfen. Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Weitere Informationen Speiseresttonne für die Gastronomie Weitere Informationen Bauabfall Weitere Informationen Recycling von Gips Weitere Informationen
<p> So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier <ul> <li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li> <li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p> <p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/be_siegel_blau_2019_uba-web.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Recyclingpapier </strong> Quelle: Blauer Engel <p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p> <p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher,</li> <li>Schulmaterial aus Papier,</li> <li>Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,</li> <li>Geschenkpapier und –karton,</li> <li>Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,</li> <li>leere Pizzakartons</li> <li>Eierkartons.</li> </ul> <p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack),</li> <li>Tapeten (Restmüll),</li> <li>Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/thermopapiere">Blauen Engels für Thermopapiere</a> ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> <li>Selbstdurchschreibepapier,</li> <li>Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) </li> <li>Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/trenntabelle_papier-1.jpg"> </a> <strong> Was gehört in die Papiertonne? </strong> Quelle: Initiative Mülltrennung wirkt <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung"</li> <li>Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum.</li> <li>Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig.</li> <li>Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto.</li> <li>Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden.</li> <li>Nutzen Sie beim Papier beide Seiten.</li> <li>Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken).</li> <li>Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p> <p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69299">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p> <p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p> <p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p> <ul> <li><em>FSC und PEFC auf Papier:</em> FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert.</li> <li><em>Chlorfrei gebleicht: </em>Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleiche. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert.</li> <li><em>EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan):</em> Beide Siegel stellen Anforderungen an den gesamten Herstellungsprozess. Sie fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Das verwendete Material muss außerdem zu mindestens 70 Prozent recycelt sein und/oder von externen Zertifizierungssystemen, wie beispielsweise FSC und PEFC, zertifiziert sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt.</li> <li><em>Österreichische Umweltzeichen: </em>Dieses Zeichen setzt für den gesamten Herstellungsprozess Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier und hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sind nur 70 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen zu mindestens 70 Prozent aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei nicht vollständig erfüllt.</li> </ul> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/faqs-recyclingpapier">FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Broschüre)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/19082">Papier- und Altpapierverbrauch</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altpapier/altpapier-verbrauchertipp">Altpapier</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14488">Papierprodukte</a> (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung)</li> </ul> <p>Quellen:</p> <ul> <li>Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-oekobilanz-von-grafik-hygienepapier">Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier</a>.</li> <li>Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8333">Papier. Wald und Klima schützen.</a></li> <li>DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (DPI) (2025): <a href="https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik/papier-2022-herunterladen">Ein Leistungsbericht</a> Papier 2025.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png"> </a> <strong> Altpapierverwertungsquote </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (693,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (104,10 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (52,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (78,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (51,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier <ul> <li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li> <li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p> <p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/be_siegel_blau_2019_uba-web.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Recyclingpapier </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> <p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p> <p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher,</li> <li>Schulmaterial aus Papier,</li> <li>Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,</li> <li>Geschenkpapier und –karton,</li> <li>Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,</li> <li>leere Pizzakartons</li> <li>Eierkartons.</li> </ul> <p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack),</li> <li>Tapeten (Restmüll),</li> <li>Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/thermopapiere">Blauen Engels für Thermopapiere</a> ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> <li>Selbstdurchschreibepapier,</li> <li>Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) </li> <li>Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/trenntabelle_papier-1.jpg"> </a> <strong> Was gehört in die Papiertonne? </strong> Quelle: Initiative Mülltrennung wirkt </p><p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung"</li> <li>Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum.</li> <li>Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig.</li> <li>Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto.</li> <li>Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden.</li> <li>Nutzen Sie beim Papier beide Seiten.</li> <li>Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken).</li> <li>Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p> <p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69299">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p> <p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p> <p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p> <ul> <li><em>FSC und PEFC auf Papier:</em> FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert.</li> <li><em>Chlorfrei gebleicht: </em>Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleiche. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert.</li> <li><em>EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan):</em> Beide Siegel stellen Anforderungen an den gesamten Herstellungsprozess. Sie fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Das verwendete Material muss außerdem zu mindestens 70 Prozent recycelt sein und/oder von externen Zertifizierungssystemen, wie beispielsweise FSC und PEFC, zertifiziert sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt.</li> <li><em>Österreichische Umweltzeichen: </em>Dieses Zeichen setzt für den gesamten Herstellungsprozess Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier und hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sind nur 70 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen zu mindestens 70 Prozent aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei nicht vollständig erfüllt.</li> </ul> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/faqs-recyclingpapier">FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Broschüre)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/19082">Papier- und Altpapierverbrauch</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altpapier/altpapier-verbrauchertipp">Altpapier</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14488">Papierprodukte</a> (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung)</li> </ul> <p>Quellen:</p> <ul> <li>Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-oekobilanz-von-grafik-hygienepapier">Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier</a>.</li> <li>Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8333">Papier. Wald und Klima schützen.</a></li> <li>DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (DPI) (2025): <a href="https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik/papier-2022-herunterladen">Ein Leistungsbericht</a> Papier 2025.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png"> </a> <strong> Altpapierverwertungsquote </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (693,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (104,10 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (52,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (78,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (51,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p>Informationen für...</p>
Die folgende Zusammenstellung ist eine Auswahl an Rechtsvorschriften und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Europarecht Bundesrecht Landesrecht Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Vollzugshilfen Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG ( EG-Batterierichtlinie ) Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle ( EU-Abfallrahmenrichtlinie ) Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (EU-Altfahrzeugrichtlinie) Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (IE-Richtlinie) Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsrichtlinie) Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) Hinweis: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verfügt über die fachliche Zuständigkeit der hier aufgeführten Verordnungen. Der Vollzug wurde zum Teil anderen Stellen (wie der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH als Zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin, oder den Berliner Bezirksämtern) übertragen. Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (EU-Abfallverbringungsverordnung) Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (EU-Batterieverordnung) Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Critical Raw Materials Act – CRMA) Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (EU-Marktüberwachungsverordnung) Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (EU-Ökodesignverordnung) Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (EU-Produktsicherheitsverordnung) Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (EU-Verpackungsverordnung) Hinweis: Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) Batteriegesetz (BattG) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Marktüberwachungsgesetz (MüG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Altholz-Verordnung (AltholzV) Altölverordnung (AltölV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Bioabfallverordnung (BioAbfV) Deponieverordnung (DepV) Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Nachweisverordnung (NachwV) Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin (AbfAusschlV BE 2007) Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen (GehwegWinDV BE) Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen (GrünErhWaldReinV BE) Problemabfallverordnung (ProbAbfV) Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) Sonderabfallgebührenordnung (SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) (StrBAbfAusschV BE) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen (StrReinVerzV BE) Ausführungsvorschrift (AV) Mehrweg Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfälle und Klärschlamm Fortschreibung 2023 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung 2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung 2008 Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung Hinweis: Die mit Stand: 18.11.2022 veröffentlichten Vollzugshinweise wurden mit Datum vom 06.10.2023 zuletzt geändert. Es erfolgte eine Anpassung des Schwellenwerts für den Parameter Quecksilber bzw. Thallium im Eluat in Anlage IV Tabelle 4. Von der zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen sowie der im Land Berlin geltende Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau bereitgestellt: Merkblatt 1: Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde Merkblatt 2: Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Merkblatt 3: Hinweise zum Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation zum Nachweis der Asbestfreiheit Anhang 2 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation für Monochargen zum Nachweis der Asbestfreiheit Merkblatt 4: Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 4: Anzeige zum Baubeginn Anhang 2 zu Merkblatt 4: Tabelle zur Dokumentation der Entsorgung Merkblatt 7: Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau Die Vollzugshilfen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie bei den LAGA-Mitteilungen und bei den LAGA-Informationen . Themenspezifisch mit aufgelistet sind die Vollzugshilfen außerdem unter Vollzug und Überwachung durch die Abfallbehörde .
Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt. Diese enthält die Stufen Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung – und Beseitigung. Abfälle müssen entsprechend dieser Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Wenn dies nicht möglich ist, soll möglichst ein qualitativ hochwertiges Recycling der Abfälle stattfinden. Dies ist am ehesten möglich, wenn Abfallfraktionen bereits an der Anfallstelle strikt getrennt gesammelt und anschließend ebenfalls getrennt befördert werden. Aus diesem Grund enthält die Gewerbeabfallverordnung verschärfte Vorgaben für die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren und die Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Des Weiteren enthält die Gewerbeabfallverordnung Dokumentationspflichten für Sortier- und Recyclingquoten von Vorbehandlungsanlagen. Auf dieser Service-Seite finden Sie Informationsblätter, Leitfäden, Dokumentationshilfen und weitere Inhalte zur Unterstützung bei der hochwertigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung. Gewerbliche Siedlungsabfälle Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlungsanlagen Speiseresttonne für die Gastronomie Weitere Informationen Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO₂-Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) . Hinweis: Die Gewerbeabfallverordnung gilt ausschließlich für nicht gefährliche Abfälle. Einführende Hinweise zur Gewerbeabfallverordnung sowie zur Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen finden Sie hier: Gewerbeabfallverordnung Beim Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gilt es, durch Getrenntsammlung mehr Wertstoffe einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Weitere Informationen Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung Für im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Bau- und Abbruchabfälle sowie bei anderen Abfällen ist der Bauherr bzw. Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Weitere Informationen
Berliner Gipsabfälle wurden lange Zeit auf Deponien abgelagert. Seit 2019 besteht ein Netz aus Annahmestellen für Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die ein Recycling dieses wertvollen Stoffes ermöglichen. Gipsabfälle fallen auf Baustellen u.a. als Verschnitt bei der Verarbeitung von Gipskarton- oder faserfreien Gipsakustikplatten und vor allem bei der Sanierung und dem Rückbau von Gebäuden an. Werden Gipsabfälle mit anderen mineralischen Bauabfallmaterialien vermischt, können die aus den Bauabfallmaterialien hergestellten Recyclingprodukte wegen des Sulfatgehalts des Gipses nur sehr eingeschränkt im Erdbau bzw. dem Straßen- und Wegebau weiterverwendet werden. Bauabfälle, die mit Gips verunreinigt sind, werden deshalb von den Entsorgungsunternehmen gar nicht oder nur zu deutlich höheren Entsorgungspreisen angenommen. Aus diesem Grund verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung auch den Abfallerzeuger und den Abfallbesitzer, Gipsabfälle bereits auf der Baustelle zu separieren und einer von den übrigen Abfällen getrennten qualitativ hochwertigen Verwertung, d.h. möglichst dem Recycling, zu übergeben. Bei den gipshaltigen Abfällen von Bau- und Abbruchmaßnahmen handelt es sich weitgehend um Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die nicht nur gut auf der Baustelle getrennt zu sammeln sind, sondern aufgrund ihres hohen Gipsgehaltes von 80 bis 95 % ideale Voraussetzungen für ein Recycling zur Herstellung von neuen Gipsprodukten bieten. Das Besondere am Gipsrecycling ist, dass der einmal abgebaute Naturgips unendlich häufig wiederverwendet werden kann, und zwar vollständig und abfallfrei. Die Senatsverwaltung hat deshalb gemeinsam mit Berliner Recyclingunternehmen und dem Berlin nächstgelegenen Gips-Recycling-Werk – der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH in Großpösna (Landkreis Leipzig) – ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten aus Baumaßnahmen aufgebaut und den Transport zu dem Recycling-Werk ermöglicht. Der dort erzeugte Recycling-Gips hat dieselbe Qualität wie Neuprodukte und erfüllt damit die Qualitätsanforderungen des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Die Stärkung des Recyclings von Gipsabfällen aus dem Land Berlin schont die Umwelt in mehrfacher Weise: Da die Nachfrage nach Gips als Baustoff kontinuierlich steigt, reduziert die Verwendung von recyceltem Gips nicht nur den Bedarf an Deponiekapazitäten, sondern schont vor allem die Ressourcen des Naturgipsvorkommens in Deutschland. Zudem werden unnötig lange Transportwege vermieden. Schließlich wird damit ein Ersatz geschaffen für den bisher hauptsächlich eingesetzten Rauchgasentschwefelungsgips (REA-Gips) aus der Kohleverstromung, der aufgrund der nationalen Klimaschutzziele und der Energiewende für die Herstellung von Gipsprodukten künftig nicht mehr verfügbar sein wird. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den Annahmestellen für das Recycling von Gipskarton- und faserfreien Gipsakustikplatten sind dem Flyer “Ressourcenschonung durch Gipsrecycling” zu entnehmen. Vorträge (PowerPoint in PDF-Format) Vorträge (Videos in mp4-Format)
Die Abfallbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen, ist es ihr Ziel, möglichst viele Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten und natürliche Ressourcen zu schonen. Zu den Vollzugsaufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle der Stoffströme, um sicherzustellen, dass Abfälle vorrangig verwertet oder – falls notwendig – umweltverträglich beseitigt werden. Daneben gibt sie auch Hinweise für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich einer sicheren und umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Bild: Omm-on-tour/stock.adobe.com Rechtsvorschriften und Merkblätter Zentrale Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin werden Ihnen hier bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung bei Havarien Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: Neirfys / Depositphotos.com Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher. Weitere Informationen Bild: Ronald Rampsch/stock.adobe.com Altfahrzeug-Verordnung Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (gefährlichen) Abfällen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen benötigen eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen angezeigt werden. Weitere Informationen Bild: BSR Deponien Deponien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und dienen der sicheren und dauerhaften Verwahrung von nicht mehr verwertbaren oder schadstoffhaltigen Abfällen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Entsorgungsfachbetriebe und Fachkundelehrgänge Informationen zu zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Berlin. Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§§ 4, 5 AbfAEV), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9 EfbV) und der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 9 AbfBeauftrV). Weitere Informationen Bild: SenMVKU Ersatzbaustoffverordnung Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt bundeseinheitlich die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung Für im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Bau- und Abbruchabfälle sowie bei anderen Abfällen ist der Bauherr bzw. Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Gewerbeabfallverordnung Beim Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gilt es, durch Getrenntsammlung mehr Wertstoffe einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Weitere Informationen Bild: fotosedrik / Depositphotos.com Nachweisverfahren Die Überwachung der Stoffströme erfolgt bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen über das abfallrechtlich geregelte, seit 2010 gesetzlich verpflichtend elektronische Nachweisverfahren. Weitere Informationen Bild: Nattavee/stock.adobe.com (KI-generiert) Verpackungsrecht Das Verpackungsrecht setzt die Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen um, indem es ihre Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der hochwertigen Verwertung von Verpackungen regelt. Weitere Informationen
Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung infolge von Havarien und Brandereignissen Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Klärschlammentsorgung Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und ‑aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: fotosedrik / Depositphotos.com Nachweisverfahren Die Überwachung der Stoffströme erfolgt bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen über das abfallrechtlich geregelte, seit 2010 gesetzlich verpflichtend elektronische Nachweisverfahren. Weitere Informationen Bild: MUEG Recycling von Gips Ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten ermöglicht in Berlin das Recycling von Gips. Weitere Informationen Bild: Nattavee/stock.adobe.com (KI-generiert) Verpackungsrecht Das Verpackungsrecht setzt die Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen um, indem es ihre Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der hochwertigen Verwertung von Verpackungen regelt. Weitere Informationen Bild: David/stock.adobe.com (KI-generiert) Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Entsorgungsfachbetriebe und Fachkundelehrgänge Entsorgungsbetriebe können sich für ihre abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Die für den Entsorgungsfachbetrieb sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Abfallunternehmen verantwortlichen Personen und die Betriebsbeauftragten für Abfall müssen ihre jeweilige Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen angezeigt werden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: KEK Services der KEK Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK) unterstützt Berliner Unternehmen anbieterneutral und kostenfrei bei der Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienz-, Ressourcenschonungs- und Klimaschutzmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Verkaufsstellen haben viele Möglichkeiten und sind teilweise verpflichtet zur Bereitstellung von Mehrweg für den Konsum unterwegs. Weitere Informationen Bild: ZWA / Stephan Pramme Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine organisatorische Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die unterschiedlichen Akteure zu vernetzen und Wissen zu teilen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Newsletter Zero Waste Der Newsletter zur Zero Waste-Strategie des Landes Berlins richtet sich an alle, die sich für eine nachhaltige Abfallvermeidung, Recycling und Projekte zur Umsetzung der Zero Waste-Strategie interessieren. Weitere Informationen Bild: Neirfys / Depositphotos.com Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher. Weitere Informationen
Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. Vor dem Hintergrund der prozentual hohen Mengen mineralischer Bauabfälle am Gesamtabfallaufkommen ist eine konsequente Einstufung und Trennung der Abfälle unerlässlich, um verwertbare Stoffströme zu sichern und gefährliche Abfälle aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen. Maßgeblich für die Einstufung von Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist die Abfallverzeichnisverordnung. Die zwischen den Abfallbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um. In Anlage V Tabelle 1 umfasst einen verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter. Verantwortlich für die Abfalleinstufung ist zunächst der Abfallerzeuger. Die Abfallbehörde kann zur Beratung bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß § 9a Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Vermischung von gefährlichen Abfällen mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien unzulässig. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung für nicht gefährliche Abfälle rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Weiterführende Hinweise zu selektivem Rückbau entnehmen Sie dem Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes . Informationen zur Umsetzung sind auf der Webseite zur Ersatzbaustoffverordnung zusammengefasst. Die aktuellen Anforderungen zur Entsorgung von Bauabfällen sind den von der Abfallbehörde bereitgestellten Merkblättern zu entnehmen. Diese werden auf der Service-Seite zum Download bereitgestellt. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden, welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, sind dem Merkblatt 2 zu entnehmen. Mit Merkblatt 3, welches Vorgaben zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen enthält, gilt die LAGA M 23 für das Land Berlin als eingeführt. Musterdokumentationen zum Nachweis der Asbestfreiheit sind in Anhang 1 bzw. 2 abrufbar. Der Abfallbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4, Anhang 1) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen (in-situ) sind Merkblatt 7 zu entnehmen. Die Abfalleinstufungen erfolgen durch das mit der Planung und Begleitung der Rasterfeldbeprobung beauftragte, fachkundige Ingenieurbüro, welches der Abfallbehörde die relevanten, damit verbundenen, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen hat. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen von mineralischen Bauabfällen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Vollzugshinweise LAGA-Mitteilung 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98): Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98) (PDF, 879 kB) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung I ist in Teilen für die Umsetzung und den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuständig; gemäß § 47 ist die Gruppe I B 2 u. a. die zuständige Behörde für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauabfällen. Dazu überprüft sie Abfallerzeuger und Entsorger hinsichtlich der Herkunft, Art und Menge von Abfällen, der Einhaltung der Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie der Zulässigkeit von Verwertungs- und Entsorgungswegen. Hinsichtlich der Beräumung von (illegal) abgelagerten Abfällen auf Privatflächen sind Ansprechpersonen dagegen im jeweiligen Bezirksumweltamt zu finden. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung Weiterführende Regelungen, Vollzugshinweise, Merkblätter und Leitfäden werden auf der Service-Seite bereitgestellt. Weitere Informationen
Jährlich fallen in Deutschland etwa 200.000 Tonnen Dämmstoffe als Abfall an. Nach dem Abriss oder Rückbau der Dämmmaterialien werden diese derzeit meist auf Deponien abgelagert oder verbrannt. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen bedeutenden Materialstrom in Bezug auf die Menge, sondern auch um einen sowohl ökonomisch als auch ökologisch relevanten Aspekt. Dämmstoffe bieten daher einen vielversprechenden Ansatzpunkt für Umweltschutzmaßnahmen und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dies gilt insbesondere für die mittelfristige Sicherung der Versorgung und die Preise von Rohstoffen auf den betroffenen Märkten. Ein grundlegendes Hemmnis, das dem Recycling von Dämmstoffen entgegensteht, ist die Sauberkeit sowie Sortenreinheit, in der die jeweiligen Dämmstoffe nach dem Rückbau zur Verfügung stehen. In 2022 hat Berlin sich mit dem Thema Dämmstoffe und Verwertungspotential auseinandergesetzt und beauftragte die Erstellung einer Studie zur Identifizierung der Entsorgungsstrukturen von Dämmstoffen in Berlin, mit dem Ziel sich eine Übersicht über bestehende Strukturen zu verschaffen sowie auch anhand von Praxisbeispielen aufzuzeigen, dass ein Recycling von Dämmstoffen möglich ist. Die Studie wurde in 2024 abgeschlossen. Eine zentrale Erkenntnis aus den analysierten Praxisfällen lautet, dass das Recycling von Dämmstoffmaterial – nicht nur als saubere Verschnitte sondern auch als zurückgebautes Material – grundsätzlich möglich ist. Dabei wurde deutlich, dass die Anforderungen der Ausschreibung und Vergabe sowie auch die Bereitschaft der beteiligten Akteure, eine stoffliche Verwertung anzustreben, eine entscheidende Rolle für das Recycling der Dämmstoffe spielen. Zudem wurde festgestellt, dass die Rahmenbedingungen (Art des Dämmmaterials, Einbauart, etc.) die Aufwände erheblich beeinflussen. Der Ausbau von losen oder mechanisch befestigten Materialien war zum Beispiel mit geringem Zeitaufwand möglich. Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) dagegen waren nur mit einem höheren Zeitaufwand recycelbar. Für die marktrelevantesten Dämmstoffe wurde der Zusatzaufwand für den sortenreinen Rückbau und Recycling der jeweiligen Dämmstoffart dargestellt. Unter anderem wurde empfohlen, dass Bauherren einen selektiven Rückbau mit klaren Demontage- und Entsorgungskonzepten in der Ausschreibung fordern. Die Sensibilisierung und Schulung der Baustellenarbeitende wurde ebenso vorgeschlagen, um Fremdstoffe in den Sammelbehältern zu vermeiden und die Qualitätsstandards der Recycler und Hersteller zu erfüllen. Die Studie und deren Ergebnisse können Sie hier abrufen. Dämmstoffe in der Kreislaufwirtschaft Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung
Die “Zero-Waste”-Strategie des Landes Berlin verfolgt das Ziel, durch verstärkte Vermeidung und stoffliche Verwertung von Abfällen in Haushalten und Gewerbe die Menge an Restmüll um 20 % zu senken. Damit setzt das Land Berlin die umweltentlastende Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um: Dies erfolgt in Berlin über breitgespannte Aktivitäten, die im Abfallwirtschaftskonzept 2030 des Landes Berlin näher beschrieben sind. Die Reduzierung des stofflich nicht mehr nutzbaren Abfalls betrifft auch die verschiedenen Gewerbebereiche, und darunter die gastronomischen Betriebe. In gastronomischen Betrieben fallen sehr große Mengen organischer Abfälle während der Zubereitung der Speisen in Form von Schnittresten von Obst, Gemüse aber auch Fleisch-, Fisch- und Tellerresten der Gäste an. In Großküchen, Kantinen, Cateringbetrieben und Hotels werden diese wegen des deutlich höheren Anfalls eher getrennt erfasst, häufig jedoch nicht in Restaurants. Dort gelangen in Berlin nach wie vor pro Jahr mindestens 30.000 Tonnen Speisereste ungetrennt in den Restabfall, der bis zu 70 Gewichtsprozent davon enthält. Was viele nicht wissen: Speisereste sind kein „Müll”, denn als bedeutende Ressource werden sie in Biogasanlagen energetisch verwertet. So wird aus den Speiseresten zunächst klimaentlastendes Biogas erzeugt. In einem zweiten Verwertungsschritt wird der Rückstand zu einem natürlichen Düngemittel verarbeitet, der in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Speisereste gelten nicht als „normale“ Bioabfälle, denn sie enthalten oft tierische Produkte. Aufgrund von Hygienevorschriften wie dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung müssen sie nicht nur separat gesammelt, sondern auch anschließend so erhitzt werden, dass von ihnen keine gesundheitlichen Risiken mehr ausgehen (siehe auch Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, PDF, 32 kB ). Die Sammlung von Speiseresten in gewerblichen Einrichtungen erfolgt daher in separaten Speiseresttonnen und nicht über die Biotonne! Dadurch wird sichergestellt, dass die Speisereste hygienisch und nachhaltig behandelt und verwertet werden. Die Speiseresttonnen werden nach jeder Entleerung gereinigt und desinfiziert. Im Folgenden finden Sie Informationsmaterial zum Speiserest-Recycling: in Kurzform als mehrsprachiger Flyer sowie in Langform als Leitfaden. Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Das Modellprojekt Das Modellprojekt "Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie" sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Bereichen motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. Weitere Informationen Bild: Icons: JokoSusanto, Suesse / stock.adobe.com Was kommt in die Speiseresttonne? Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie wissen nicht genau, welche Abfälle in die Speiseresttonne gehören. Häufig werden Essensreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen fälschlicherweise in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Getrennt sammeln spart Kosten Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Weitere Informationen Bild: Gabriel / stock.adobe.com Tipps und Best Practices Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt. Weitere Informationen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 16 |
| Land | 36 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 28 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 46 |
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 55 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 34 |
| Keine | 7 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
| Lebewesen und Lebensräume | 39 |
| Luft | 16 |
| Mensch und Umwelt | 51 |
| Wasser | 15 |
| Weitere | 55 |