<p>Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser im Haushalt. Für die Herstellung von Lebensmitteln, Bekleidung und anderen Bedarfsgütern wird dagegen so viel Wasser verwendet, dass es 7.200 Litern pro Person und Tag entspricht. Ein Großteil dieses indirekt genutzten Wassers wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse, Nüssen, Getreide und Baumwolle benötigt.</p><p>Direkte und indirekte Wassernutzung</p><p>Jede Person in Deutschland verwendete im Jahr 2022 im Schnitt täglich 126 Liter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasserwirtschaft/oeffentliche-wasserversorgung">Trinkwasser</a>, etwa für Körperpflege, Kochen, Trinken, Wäschewaschen oder auch das Putzen (siehe Abb. „Trinkwasserverwendung im Haushalt 2023“). Darin ist auch die Verwendung von Trinkwasser im Kleingewerbe zum Beispiel in Metzgereien, Bäckereien und Arztpraxen enthalten. Der überwiegende Anteil des im Haushalt genutzten Trinkwassers wird für Reinigung, Körperpflege und Toilettenspülung verwendet. Nur geringe Anteile nutzen wir tatsächlich zum Trinken und für die Zubereitung von Lebensmitteln.</p><p>Die tägliche Trinkwassernutzung im Haushalt und Kleingewerbe ging von 144 Liter pro Kopf und Tag im Jahr 1991 lange Jahre zurück bis auf täglich 123 Liter pro Kopf im Jahr 2016. 2019 wurden von im Schnitt täglich 128 Liter pro Person verbraucht, 2022 waren es 126 Liter. Der Anstieg im Vergleich zu 2016 begründet sich durch den höheren Wasserbedarf in den jeweils heißen und trockenen Sommermonaten (siehe Abb. „Tägliche Wasserverwendung pro Kopf“).</p><p>Doch wir nutzen Wasser nicht nur direkt als Trinkwasser. In Lebensmitteln, Kleidungstücken und anderen Produkten ist indirekt Wasser enthalten, das für ihre industrielle Herstellung eingesetzt wurde oder für die Bewässerung während der landwirtschaftlichen Erzeugung. Dieses Wasser wird als virtuelles Wasser bezeichnet. Virtuelles Wasser zeigt an, wie viel Wasser für die Herstellung von Produkten benötigt wurde.</p><p>Deutschlands Wasserfußabdruck</p><p>Das virtuelle Wasser ist Teil des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/wasserfussabdruck">„Wasserfußabdrucks“</a>, der die direkt und indirekt verbrauchte Wassermenge einer Person, eines Unternehmens oder Landes angibt. Das Besondere des Konzepts ist, dass die Wassermenge, die in den Herstellungsregionen für die Produktion eingesetzt, verdunstet oder verschmutzt wird, mit dem Konsum dieser Waren im In- und Ausland in Verbindung gebracht wird. Der Wasserfußabdruck macht deutlich, dass sich unser Konsum auf die Wasserressourcen weltweit auswirkt. Der durch Konsum verursachte, kurz konsuminduzierte Wasserfußabdruck eines Landes, wird auf folgende Weise berechnet; in den Klammern werden die Werte des Jahres 2021 für Deutschland in Milliarden Kubikmetern (Mrd. m³) ausgewiesen:</p><p><strong>Nutzung heimischer Wasservorkommen – Export virtuellen Wassers (= 30,66 Mrd. m³) + Import virtuellen Wassers (188,34 Mrd. m³) = konsuminduzierter Wasserfußabdruck (219 Mrd. m³)</strong></p><p>Bei einem Wasserfußabdruck von 219 Milliarden Kubikmetern hinterlässt jede Person in Deutschland durch ihren Konsum einen Wasserfußabdruck von rund 2.628 Kubikmetern jährlich – das sind 7,2 Kubikmeter oder 7.200 Liter täglich. 86 % des Wassers, das man für die Herstellung der in Deutschland konsumierten Waren benötigt, wird im Ausland verbraucht. Für Kleidung sind es sogar nahezu 100 %.</p><p>Grünes, blaues und graues Wasser</p><p>Beim Wasserfußabdruck wird zwischen „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser unterschieden. Als „grün“ gilt natürlich vorkommendes Boden- und Regenwasser, welches Pflanzen aufnehmen und verdunsten. Als „blau“ wird Wasser bezeichnet, das aus Grund- und Oberflächengewässern entnommen wird, um Produkte wie Textilien herzustellen oder Felder und Plantagen zu bewässern. Vor allem Agrarprodukte haben einen großen Anteil am blauen Wasserfußabdruck von Deutschland (siehe Abb. „Sektoren mit den höchsten Beiträgen blauen Wassers zum Wasserfußabdruck von Deutschland“). Der graue Wasserfußabdruck veranschaulicht die Verunreinigung von Süßwasser durch die Herstellung eines Produkts. Er ist definiert als die Menge an Süßwasser, die erforderlich ist, um Gewässerverunreinigungen so weit zu verdünnen, dass die Wasserqualität die gesetzlichen oder vereinbarten Anforderungen einhält.</p><p>Bei den nach Deutschland eingeführten Agrarrohstoffen und Baumwollerzeugnissen sind die Anteile an grünem, blauem und grauem Wasser auch bei gleichen Produkten je nach Herkunft unterschiedlich hoch:</p><p>Bei der Entnahme von blauem Wasser zur Bewässerung von Plantagen kann es zu ökologischen Schäden und lokalen Nutzungskonflikten kommen. Ein bekanntes Beispiel ist der Aralsee: Der einst viertgrößte Binnensee der Erde war im Jahr 1960 mit einer Fläche von 67.500 Quadratkilometern nur etwas kleiner als Bayern. Heute bedeckt er aufgrund gigantischer Wasserentnahmen für den Anbau von Baumwolle und Weizen nur noch etwa 10 % seiner ehemaligen Fläche. Bis 2014 verlor er 95 % seines Wasservolumens bei einem gleichzeitigen Anstieg des Salzgehalts um das Tausendfache. Auch in weiteren Gebieten auf der ganzen Welt trägt der Konsum in Deutschland dazu bei, dass deren Belastbarkeit überschritten wird (siehe Karte „Hotspots des Blauwasserverbrauchs mit Überschreitung der Belastbarkeitsgrenzen durch Konsum in Deutschland“).</p>
Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
1. Ermittelt werden der Einschlag, die Einschlagsursache und der Verkauf von Rohholz nach Holzarten und Sorten jeweils nach Waldeigentumsarten. 2. Ermittelt werden in Betrieben der Holzbearbeitung die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.
Die Tages- und Jahreszeit abhängigen Lichtverhältnisse in den verschiedenen Breitengraden sind eines der stabilsten Umweltsignale und bestimmen zusammen mit den lokalen klimatischen Bedingungen und den biochemischen Wassereigenschaften die spektrale Lichtzusammensetzung und die Lichtintensität im Ozean. Meeresorganismen haben sich an diese lokalen Lichtbedingungen angepasst, was wiederum ihre Fitness erhöht und zum Fortbestand der jeweiligen Art beiträgt. Bei marinen Mikro-Eukaryoten ist eine Vielzahl von Photorezeptoren bekannt, die an diesem Prozess der Anpassung an das vorherrschende Lichtregime beteiligt sind. Es gibt jedoch keine Studien über spezifische Anpassungen von Photorezeptoren in polaren marinen Mikro-Eukaryoten, obwohl das polare Lichtfeld aufgrund seiner extremen Saisonalität, einschließlich langer Perioden der Dunkelheit und langer Perioden mit niedrigem Sonnenstand, eine Besonderheit darstellt. Unser Ziel ist es daher zu verstehen, wie die Photorezeptoren insbesondere von Primärproduzenten im Südlichen Ozean, die die Grundlage für wichtige Ökosystemprozesse bilden, an ihren Anpassungen an die lokalen Lichtverhältnisse beteiligt sind. Das Ziel dieses Projekts trägt zu 3 übergreifenden Themen bei: 1) Reaktionen auf den Klimawandel, 2) Verbindungswege zu den niederen Breiten und 3) Verbessertes Verständnis von polaren Prozessen und Mechanismen. Um das Projektziel zu erreichen, werden wir verschiedene Arten von Untersuchungen durchführen, deren Ergebnisse wissenschaftlich kohärente Informationen liefern werden. Dazu gehört die eine vergleichende Analyse von Blaulicht-Photorezeptoren, die auf neu generierten Sequenzdaten sowie öffentlich verfügbaren Genom-, Transkriptom- und Metatranskriptomdaten basiert. Dieser Ansatz wird es uns ermöglichen, biogeographische Grenzen spezifischer Blaulicht-Photorezeptor-Sequenzen zu identifizieren. Darüber hinaus werden wir die Sequenzinformationen für eine biophysikalische Charakterisierung der Blaulicht-Photorezeptoren auf Proteinebene nutzen. Anhand der intrazellulären Signale, die von Blaulicht-Photorezeptoren ausgelöst werden, und der biophysikalischen Charakterisierung auf Proteinebene werden wir eine Beschreibung ihrer Empfindlichkeit gegenüber der spektralen Zusammensetzung des Blaulichtfeldes erstellen können. Insgesamt werden die Ergebnisse dieses Projekts Aufschluss darüber geben, wie spezifisch die Rezeptoren im Südlichen Ozean in Bezug auf Sequenzevolution, Empfindlichkeit und Absorptionsverhalten sind. Im Hinblick auf die globalen Klimaveränderungen kann uns dies Aufschluss darüber geben, wie spezifische Anpassungen an lokale photische Bedingungen die Verschiebung von Verbreitungsgebieten begrenzen können, da die Temperaturen in den Polarregionen zweifellos steigen, die Sonneneinstrahlung jedoch nicht.
Das Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in ganz Schleswig-Holstein in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Zuordnung zu den Bilanzgruppen der schleswig-holsteinischen Siedlungsabfallbilanz, Kreisen/kreisfreien Städten sowie den Entsorgungswegen zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Abfallschluesselbereich ` – Beschreibung der Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV), dieser Bilanzgruppe zugeordnet sind. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Entsorgungsweg` – Entsorgungsweg, Auswahl aus fünf Wegen nach Vorgabe - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Wenn sich herausgestellt hat, dass das Gebiet sich grundsätzlich für eine Nahwärmeversorgung eignet, geht es darum, zu konkretisieren, wie das zukünftige Nahwärmenetz aussehen kann und welche Schritte notwendig sind, um es zu realisieren. Dabei sind sowohl technische als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu analysieren. Einen guten Überblick über die technischen Fragestellungen, die in dieser Phase relevant sind, liefert die “Checkliste Gebäude- und kleine Wärmenetze” der dena. Kurz zusammengefasst sind Informationen zu den folgenden Themen zusammenzutragen: Potenzielle Wärmeabnehmer und deren Wärmebedarfe: gibt es ggf. Ankerkunden wie öffentliche Gebäude (z.B. Schulen) Mögliche Trassenführung und notwendige Querung von Straßen bzw. Öffentlichen Grünflächen Bestehende Infrastruktur (einschließlich Stromleitungen) Möglicher Standort der Energiezentrale Potenzial von Umweltwärmequellen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Gewässer, Abwasserkanäle …) Potenzial von Abwärme aus lokalen Industrie- oder Gewerbebetrieben Solarpotenzial (Solarthermie, Photovoltaik) Mögliche Wärmespeicherung Notwendiges/ sinnvolles Temperaturniveau: ggf Sanierungsbedarf bei Gebäuden Kaltes oder warmes Netz Ob ein kaltes Nahwärmenetz infrage kommt, ist abhängig von dem Potential der Umweltwärmequellen und der Abwärme vor Ort. Ist kein ausreichendes Potential vorhanden, um den Wärmebedarf zu decken, kann ein kaltes Nahwärmenetz nicht realisiert werden. Wird stattdessen ein Niedertemperatur-Nahwärmenetz in Betracht gezogen, muss vor allem ein geeigneter Standort für die Aufstellung der zentralen Wärmeerzeuger gefunden werden. Die Klärung dieser Fragestellung ist durch qualifizierte Fachplanerinnen und Fachplaner oder Unternehmen durchzuführen. Die Ergebnisse sollten in Form einer Machbarkeitsstudie oder eines Konzepts zusammengefasst werden, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen. Die Erarbeitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier . Neben den technischen Fragen sollte in dieser Phase auch geklärt werden, welches Betreibermodell für das zukünftige Wärmenetz angestrebt wird und welche Verantwortung unterschiedliche Akteure übernehmen sollen oder können (beispielsweise öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerenergiegenossenschaft). Im Konzept sollten auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die darauffolgenden Phasen untersucht und die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft sowie ggf. Preismodelle durchdacht werden. Weiter zur Planungsphase
Statistische Angaben zur öffentlichen Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 1979. Der Datensatz umfasst die jährliche Wasserabgabe an Letztverbraucher, differenziert nach Haushalten und Kleingewerbe sowie gewerblichen und sonstigen Abnehmern. Für Haushalte und Kleingewerbe wird zusätzlich die Pro-Kopf-Abgabe je Einwohner und Tag ausgewiesen. Ergänzend enthält der Datensatz Angaben zu Leitungsverlusten und zum Wasserwerkseigenverbrauch (statistische Differenz). Die Daten basieren auf Auswertungen der kommunalen Wasserversorgung und werden in der Regel alle drei Jahre erhoben und fortgeschrieben. Sie dienen der Analyse des Wasserverbrauchs, der Versorgungsstrukturen sowie der Planung und Steuerung der kommunalen Wasserwirtschaft. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass methodische Anpassungen oder Veränderungen in der Abgrenzung der Abnehmergruppen die Vergleichbarkeit über die Zeit beeinflussen können. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3 vom 4. Juli 1966 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 498), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Aus-nahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 543 |
| Europa | 35 |
| Kommune | 15 |
| Land | 289 |
| Weitere | 76 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 128 |
| Zivilgesellschaft | 24 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 34 |
| Förderprogramm | 496 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 154 |
| Umweltprüfung | 45 |
| unbekannt | 127 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 234 |
| Offen | 606 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 800 |
| Englisch | 115 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 8 |
| Datei | 64 |
| Dokument | 120 |
| Keine | 403 |
| Unbekannt | 19 |
| Webdienst | 40 |
| Webseite | 365 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 509 |
| Lebewesen und Lebensräume | 661 |
| Luft | 454 |
| Mensch und Umwelt | 858 |
| Wasser | 396 |
| Weitere | 825 |