API src

Found 4791 results.

Related terms

Bebauungsplan Eidelstedt 53 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt: "25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."

Vorhaben 3 BBPlG: Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink), Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg)

ID: 3883 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die ca. 70 km lange Vorzugstrasse beginnt an der Gemeindegrenze Poppenhausen – Oerlenbach. Die Trasse verläuft Richtung Westen zwischen Oerlenbach und Ebenhausen hindurch und unterbohrt anschließend einen Waldbereich. Nach Querung der KG 4 schwenkt die Trasse nach Süden und verläuft parallel zu einer Freileitung zwischen weiteren Waldflächen hindurch. Die Trasse führt weiter Richtung Süden, wobei die St 2290 und die SW 9 gequert werden. Südöstlich von Greßthal werden die St 2293 und die BAB 7 gequert. Anschließend verläuft die Trasse zwischen dem Aussiedlerhof „Weidenhof“ und Schwemmelsbach Richtung Südwesten, bevor östlich von Wülfershausen nahe des Waldbereichs Krämerholz die St 2433 gequert wird. Weiter Richtung Süden verlaufend schwenkt die Trasse nördlich von Schwebenried nach Westen, um die St 2433 nördlich der Zinkenmühle zu queren. Weiter südwestlich wird südlich der Galgenmühle ein längerer Abschnitt mit hochwertigen Biotopen und Lebensraumtypen inklusive Krebsbach und St 2294 geschlossen gequert. Kurz darauf knickt die Trasse nach Südwesten ab, wo sie nach Querung der geplanten B 26n in die Kabelabschnittsstation führt. Im weiteren Verlauf werden zunächst die MSP 6, der Waldbereich entlang des Wertgrabens sowie der Waldbereich am Etzwiesengraben einschließlich eines Bodendenkmals unterbohrt. Anschließend schwenkt der Verlauf nach Südosten westlich an Binsfeld vorbei und sieht dabei geschlossene Querungen der Waldbereiche des Forstberges und des Talbereichs einschließlich der Gewässer Wern und Kleine Wern, der B 26 und einer Bahnlinie vor. Südlich des Forstberges führt die Trasse entlang von Wegstrukturen durch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen, nähert sich dem Gramschatzer Wald, schwenkt südlich von Retzstadt nach Südwesten und führt durch Offenland zwischen Innenforst und Gramschatzer Wald hindurch, bevor der Ehrenforst geschlossen gequert wird.Südlich des Waldbereichs Oberloch verläuft die Trasse in westliche Richtung, umgeht ein Bodendenkmal und führt nordöstlich von Thüngersheim in geschlossener Bauweise in den Weinberg hinein. Im Hang verläuft die Trasse im Bereich des bestehenden Zwillingswegs und verlässt den Weinberg mit einer geschlossenen Querung. Dabei werden die B 27, die Bahnlinie, der Main und die St 2300 unterbohrt. Südwestlich von Zellingen führt die Trasse Richtung Leinachtalbrücke und weiter zum Schranngraben, wo wertvolle Biotopstrukturen unterbohrt werden. Weiter südwestlich wird der Waldbereich Hägholz geschlossen gequert, bevor die Trasse in südliche Richtung am Johannishof und westlich an Greußenheim vorbeiführt. Östlich von Uettingen werden die B 8 und der Aalbach samt Überschwemmungsgebiet geschlossen gequert, bevor die Trasse im Frohndellsgraben zwischen Waldbereichen und Wohn- und Gewerbeflächen Richtung Süden verläuft. Nach Querung der BAB 3 führt die Trasse östlich an Helmstadt vorbei. Die Trasse verläuft östlich des Waldbereichs Tannet und führt anschließend östlich um Altertheim herum, um ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze zu umgehen. Richtung Süden wird die St 2297 gequert, bevor die Trasse ca. 450 m weiter die Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.10.2020 Datum der Entscheidung: 30.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e1 ) • per E-Mail Vorhaben3e1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 Abschnitte E1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind  ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1. Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Veitshöchheim Ort der Erörterung MainfrankensäleVeitshöchheim Mainlände 1 97209 Veitshöchheim Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1

MRH Gewerbegebiete und Gewerbeflächen aus GEFIS II

Das Leitprojekt „Ausbau der Zusammenarbeit der Gewerbeflächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ stellt eine Kooperation aller (Land-) Kreise und kreisfreien Städte der Metropolregion Hamburg dar. Ziel ist es • die digitale Verfügbarkeit von gebündelten Informationen über Gewerbeflächen in der Region, • die Vermarktungsmöglichkeiten von Gewerbeflächen in der Region, • die Wahrnehmung der MRH als starken Wirtschaftsstandort im nationalen und internationalen Kontext, • die Zusammenarbeit und Kommunikation in der Region zu verbessern. Im Rahmen des Projektes wurde das bestehende Gewerbeflächeninformationssystem GEFIS in 2019 relauncht und um viele neue Funktionen erweitert. Das Informationssystem dient über die Online-Plattform GEFIS der Unterstützung der Vermarktung von Gewerbeflächen in der Region. Unternehmen können hier gezielt nach Gewerbeflächen in der Region suchen und werden zu den betreffenden Ansprechpartnern geführt. Darüber hinaus dient es den Wirtschaftsförderern und Planern als zentrale, digitale Informationsplattform und als Grundlage für die Präsentation von Informationen zum Gewerbeflächenmarkt auf eigenen Websites. Neben einer Sachdatensuche verfügt das neue GEFIS über eine kartenbasierte Suche der im System flurstückscharf auf Basis der ALKIS-Daten erfassten verfügbaren Gewerbeflächen in der Metropolregion Hamburg. Ferner verfügt das System über einen internen Bereich für die User zur Dateneingabe und Nutzung der Inhalte und Auswertungen. Die Karte im öffentlichen Bereich von GEFIS gibt eine Übersicht über die aktuell verfügbaren Gewerbeflächen in den erfassten Gewerbegebieten. Die Suche von verfügbaren Gewerbeflächen kann für verschiedene Teilräume sowohl über die Karte als auch über die Suchmaske erfolgen. Es ist möglich, die Suche nach folgenden Suchkriterien zu konkretisieren: Gebietskörperschaft (Land-Kreise, Gemeinden), Flächengröße, Preis, Verkehrsanbindung, Gebietsausweisung und Verfügbarkeit. Entsprechend den Suchkriterien werden die Flächen sowohl in einer Listenansicht als auch in der Karte angezeigt. Beim Anklicken einer als verfügbar dargestellten Fläche in der Karte erscheint eine Infobox mit den wichtigsten Informationen zur Fläche. Weitere, ausführliche Informationen werden in einem Exposé zur jeweiligen Fläche, welches aus Infobox heraus aufgerufen werden kann, angezeigt. Das Exposé kann als PDF-Dokument gespeichert oder gedruckt werden. Eine detailiertere Beschreibung zu dem Leitprojekt „Ausbau der Zusammenarbeit der Gewerbeflächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ finden Sie auf den Internetseiter der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/leitprojekte/981844/gewerbeflaechenentwicklung/ Die Daten in GEFIS basieren im Wesentlichen auf den Eingaben der Planungs- (u.a. Bauämter, Planungsämter, GIS-Abteilungen) und Wirschaftsförderungseinrichtungen der Gemeinden und Kreise in der Metropolregion Hamburg. Folgende weitere Datenquellen wurden vom technischen Dienstleister GeoDok GmbH, Bielefeld, als Grundlagen für die Kartenerstellung herangezogen: * ALKIS Daten der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein * Topografische Karte vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie * Luftbilder vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg Technischer Dienstleister ist die Firma GeoDok GmbH in Bielefeld. Die in GEFIS angegebenen Verkehrsverbindungen basieren auf den Berechnungen des Leitprojektes Erreichbarkeistanalysen der TU Hamburg-Harburg. Die Daten werden zur automatisierten Berechnung der Distanzen der jeweiligen Gewerbefläche zu ausgewählten Verkehrsträgern in GEFIS integriert.

BPlan 129 - Erweiterung Gewerbegebiet Ekern Süd (Urschrift)

BPlan 129 - Erweiterung Gewerbegebiet Ekern Süd (Urschrift) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

Geoportal der Metropolregion Hamburg

Das Geoportal der Metropolregion Hamburg ist der wesentliche Baustein der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg (GDI-MRH). Es bündelt die Geodaten der Länder und Kommunen der Metropolregion Hamburg (MRH) und ergänzt diese durch übergreifende Themen, die teilweise bundesweit verfügbar sind oder von der Geschäftsstelle der Metropolregion erfasst oder erworben werden. Die im Geoportal MRH präsentierten Daten liegen in der Zuständigkeit verschiedener Akteure in der MRH. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen und inhaltlichen Ansprechpersonen erhalten Sie über die Metadaten der einzelnen Datensätze. Eine vollumfängliche Übersicht über die Datensätze des Geoportals bietet der Themenbaum des Geoportals MRH.

Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

Übersicht zum Jagdwesen in Berlin

Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.

Bebauungsplan Bramfeld 6 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."

WMS MRH Kreis Stormarn

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Stormarn. Dargestellt werden u.a. Campingplätze und Gewerbeflächen bzw. Gewerbeflächenpotenziale. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Stormarn. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Bebauungsplan Bramfeld 22 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 22 vom 9. Dezember 1966 (HmbGVBl. S. 263), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 22" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

1 2 3 4 5478 479 480