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Landnutzung Hochwasserrisikogebiete HQhaeufig 2. Zyklus

Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario, HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low), ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer

Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 1. Änderung Hamburg

Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Lohbrügge 68 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."

Lkw-Vorrangroutennetz (WFS Dienst)

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

Lkw-Vorrangroutennetz

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

Lkw-Vorrangroutennetz (WMS Dienst)

Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.

WMS MRH Kreis Pinneberg

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Pinneberg im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Campingplätze, Ladestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbepotenzialflächen werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden. Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Pinneberg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Alternative Regenwasserentsorgung der oeffentlichen und privaten Flaechen im Gewerbepark Krems

Ziele: Erschliessung eines Gewerbegebietes von ca 33 ha stark versiegelt, Regenwasser soll so im Gebiet seines Auftretens zurueckgehalten werden, dass der Gebietsabfluss dem natuerlichen Regime entspricht. Erhoehung der Grundwasserneubildung, Wasser soll erlebbar sein; Verringerung der Betriebskosten von Pumpwerken und Klaeranlagen; Zur Einsparung der kostbaren Ressource Trinkwasser soll Regenwasser genuetzt werden; Verringerung der Baukosten fuer Kanalisation und Speicherbauwerke; Bausteinprinzip. Aufgabenstellung: Es wurde ein oekologisch vorbildliches Entwaesserungskonzept entwickelt, welches zur herkoemmlichen Abwasserbeseitigung einen aufzeigbaren Weg darstellt. Schwerpunkt ist die Regenwasserbehandlung und Regenwasserableitung.

INSPIRE SL Existierende Bodennutzung ALKIS

Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt Gebieten anhand ihrer derzeitigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).

Bebauungsplan Tonndorf 20 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Tonndorf 20 vom 22. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 291), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 507), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 Nummer 1 werden folgende Sätze angefügt: "Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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