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Gewerbe - Gewerbeflächen im Saarland - Gesamtflaechen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt alle Gewerbeflächen im Saarland dar.:Gewerbegebiete Gesamtfläche: G-, GE-, GI-, M-Flächen Stand Oktober 2024 insgesamt (G = Gewerbliche Bauflächen, GE = Gewerbegebiete, GI = Industriegebiete, M = Sonstige Fläche für Gewerbe; Ansprechpartner: gwSaar mbH).

Gewerbe - Gewerbeflächen im Saarland - Gesamtflächen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt alle Gewerbeflächen im Saarland dar.:Gewerbegebiete Gesamtfläche: G-, GE-, GI-, M-Flächen Stand Oktober 2024 insgesamt (G = Gewerbliche Bauflächen, GE = Gewerbegebiete, GI = Industriegebiete, M = Sonstige Fläche für Gewerbe; Ansprechpartner: gwSaar mbH).

Gewerbe - Gewerbeflächen - verfügbare freie Flächen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt alle Gewerbeflächen im Saarland dar.:Verfügbare („freie“) Gewerbeflächen Stand Oktober 2024 (G = Gewerbliche Bauflächen, GE = Gewerbegebiete, GI = Industriegebiete, M = Sonstige Fläche für Gewerbe; Ansprechpartner: gwSaar mbH).

Harlingerode 380: Gewerbegebiet Bad Harzburg-Nord Teilbereich II Erweiterung (Urschrift)

Die Daten enthalten alle Bebauungspläne der Stadt Bad Harzburg.

Bebauungsplan Farmsen-Berne 29-Tonndorf 28-Wandsbek 68 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68 vom 19. Februar 1996 (HmbGVBl. S. 24), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 510), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügten "Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68" werden dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 5 werden folgende Sätze angefügt: "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Aus-nahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern."

Bebauungsplan Bramfeld 7 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 7 vom 21. Oktober 1963 (HmbGVBl. S. 191), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt."

Bebauungsplan Hausbruch 12 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12 vom 12. September 1967 (HmbGVBl. S. 276) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 3.3 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 3.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Eidelstedt 4 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."

Werneuchen, Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"

Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld" mit Grünordnungsplan

Hochwasser_WFS - Flaechennutzung_HQ100 - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Die Hochwasserrisikokarte HQ100 stellt die Landnutzung der überschwemmten Flächen bei Ereignisse dar, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre auftreten können. Folgende Nutzungsklassen wurden unterschieden: Klasse 1: Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung (rot); Klasse 2: landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wald, Forst (gelb); Klasse 3: sonstige Vegetations- und Freiflächen (grün); Klasse 4: Industrie- und Gewerbeflächen, Fl. mit funktionaler Prägung (magenta); Klasse 5: Verkehrsflächen (grau); Klasse 6: Gewässerflächen (blau); Bei Deichgeschützten Gebieten wurde im Feld Schutz die Zahl 10 eingetragen und diese aufaddiert, so dass sich entsprechend der obigen Reigenfolge, die Klassen 11 bis 16 für die geschützen Bereiche ergibt. Diese werden mit der gleichen Farbe, jedoch nicht flächig, sondern schraffiert dargestellt. Die Klassifizierung erfolgte durch Zusammenfassungen aus den ATKIS Typen nach Art der wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechend der Vorgabe aus dem LAWA Entwurf vom 25./26.03.2010 Dresden " Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Attribute: NUTZUNG: Beschreibung der Nutzungsklasse SCHUTZ: Schutzstatus (0 = nein; 10 = ja) KLASSE: Risikoklasse GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer

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