Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario, HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low), ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario, HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low), ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario, HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low), ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Unterer Schwelbel" diente der Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses des Möbelmarktes in eine nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung. Es wurde dazu im 2. Obergeschoss ein eingeschränktes Gewerbegebiet festg
WFS zum Bebauungsplan Gewerbegebiet nördlich des Baumschulenweges Urschrift der Stadt Celle im originären Datenformat
Darstellungsdienst Web Map Service (MWS) Klima der Stadtgemeinde Bremen. Bioklimatische Situation (Klimafunktionskarte): Die Klimafunktionskarte bildet die Funktionen und Prozesse des nächtlichen Luftaustausches für das Stadtgebiet von Bremen ab (Strömungsfeld, Kaltluftleitbahnen). Für Siedlungs- und Gewerbeflächen stellt sie die nächtliche Überwärmung dar, basierend auf der bodennahen Lufttemperatur in einer autochthonen Sommernacht um 04:00 Uhr morgens. Bioklimatische Situation der Siedlungsflächen (mit Kaltlufteinwirkbereich) • Siedlungsflächen im Einwirkbereich der Kaltluftströmung: Siedlungsbereiche die von nächtlicher Kaltluft durchströmt werden. Der Kaltlufteinwirkbereich kennzeichnet das bodennahe Ausströmen der Kaltluft aus den Grünflächen in die angrenzende Bebauung während einer autochthonen Sommernacht. Als Kaltlufteinwirkbereich sind Siedlungs- und Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebiets gekennzeichnet, die von einem überdurchschnittlich hohen Kaltluftvolumenstrom durchflossen werden oder durch eine Windgeschwindigkeit von mind. 0,2 m s-1 gekennzeichnet sind. • Bioklimatische Situation der Siedlungsflächen: Einteilung der bioklimatischen Situation in vier Klassen (sehr günstig, günstig, weniger günstig, ungünstig) in Relation zum Gebietsmittel auf Grundlage des z-transformierten PMV-Wertes (predicted mean vote). Siedlungsräume lassen sich in ausreichend durchlüftete Areale und damit meist klimatisch günstige Siedlungsstrukturen sowie klimatische Belastungsbereiche untergliedern. Die nächtliche Überwärmung beruht auf dem Temperaturunterschied zu den Grünflächen der Stadt. Der Wärmeinseleffekt ergibt sich als Abweichung von diesem Bezugswert und stellt somit eine geeignetere Kenngröße zur Erfassung des Stadtklimaeffekts dar als absolute Temperaturwerte. Bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freiflächen (Kaltluftentstehung/-produktion) • Flächen mit sehr hoher Kaltluftentstehung/-produktion: Grünflächen mit sehr hoher Kaltluftproduktion sind Flächen, die in Relation zum Mittelwert im Untersuchungsraum eine mehr als überdurchschnittliche Kaltluftproduktion aufweisen. Sie werden durch Punktsymbole gekennzeichnet. Auswahlkriterium ist eine z-transformierte Kaltluftproduktionsrate größer 1. Kaltluftentstehungsgebiete kennzeichnen Grünflächen mit einer deutlich überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate und speisen die Kaltluftaustauschbereiche bzw. reichen auch über diese hinaus. • Bioklimatische Bedeutung der Grün- und Freiflächen: Einteilung der stadtklimatischen Bedeutung von Grünflächen in vier Klassen (gering, mittel, hoch, sehr hoch). In der Klimafunktionskarte werden Grün- und Freiflächen hinsichtlich ihres Kaltluftliefervermögens charakterisiert. Als Kaltluft produzierende Bereiche (Kaltluftentstehungsgebiete) gelten insb. unversiegelte Freiflächen (z.B. Wiesen, Weiden und Ackerflächen) sowie durch aufgelockerten Vegetationsbestand geprägte Grünflächen (z.B. Parkareale, Kleingärten und Friedhofsanlagen) und Wälder. Für die Charakterisierung dieser Ausgleichsleistung wird der Kaltluftvolumenstrom aus benachbarten Flächenherangezogen. • Siedlungsflächen mit klimarelevanter Funktion: Kaltluft kann in Einzelfällen auch über Siedlungsflächen mit geringer Baudichte, niedrigen Bauhöhen und/oder einem hohen Grünanteil weitergeleitet werden. Diese Siedlungsbereiche mit sehr hohen Kaltluftvolumenströmen haben eine Leitbahn ähnliche Funktion innerhalb des Siedlungsraumes und sind mit einer horizontalen Schraffur ausgewiesen. • Luftaustausch: Einteilung bzw. Bewertung des Kaltluftliefervermögens von Grünflächen in Relation zum Gebietsmittel (z-transformierter Kaltluftvolumenstrom). Kaltluftaustauschbereiche verbinden Kaltluftentstehungsgebiete (Ausgleichsräume) und Belastungs-bereiche (Wirkungsräume) über (lokale oder übergeordnete) Kaltluftleitbahnen miteinander oder erfüllen eine wichtige Durchlüftungsfunktion und sind somit elementarer Bestandteil des Luftaustausches.
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
WMS) zum Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Bahnhof II" (1. Änderung) der Stadt Twistringen im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1031 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1886 |
| Land | 4638 |
| Weitere | 55 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 86 |
| Zivilgesellschaft | 34 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 352 |
| Hochwertiger Datensatz | 589 |
| Infrastruktur | 3 |
| Taxon | 17 |
| Text | 261 |
| Umweltprüfung | 668 |
| WRRL-Maßnahme | 7 |
| unbekannt | 3757 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1376 |
| Offen | 3699 |
| Unbekannt | 586 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5646 |
| Englisch | 63 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 556 |
| Bild | 19 |
| Datei | 2794 |
| Dokument | 681 |
| Keine | 458 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 251 |
| Webseite | 3567 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1463 |
| Lebewesen und Lebensräume | 5661 |
| Luft | 639 |
| Mensch und Umwelt | 5290 |
| Wasser | 642 |
| Weitere | 5072 |