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Umweltverträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Lärmimmission von Straßen-, Eisenbahn-, Gewerbelärm oder von Hackschnitzelanlagen usw.

Das Projekt "Umweltverträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Lärmimmission von Straßen-, Eisenbahn-, Gewerbelärm oder von Hackschnitzelanlagen usw." wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Graz, Institut für Hochbau.Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.

Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung, die hohe Anforderungen an die Lösung der Lärmkonflikte in Planverfahren stellt, vor allem wenn verschiedene Lärmquellen gleichzeitig auftreten. Der Leitfaden stellt die Vorgehensweise bei der Bewertung von Lärmsituationen dar und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Dabei werden verschiedene Lärmarten, wie Verkehrslärm, Gewerbelärm sowie Freizeit- und Sportlärm unter Beachtung der Anforderungen der einschlägigen Regelwerke berücksichtigt. Ziel ist es, einen klaren und vereinheitlichten Umgang mit der Lärmproblematik in der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen, um Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen und ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf den Gegebenheiten und Besonderheiten des Landes Berlin. Der fortgeschriebene Leitfaden zum Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung trägt aktuellen rechtlichen Entwicklungen und neuen fachlichen Erkenntnissen Rechnung. Berücksichtigt wurden dabei Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, um den Leitfaden praxisgerecht weiterzuentwickeln. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung und Wohnen wider, die diesen Leitfaden gemeinsam fortgeführt haben. Unverändert bleibt die Zielsetzung: Der Leitfaden soll einen wichtigen Beitrag leisten zu einem gesunden und gedeihlichen Miteinander in einer lebenswerten und wachsenden Stadt.

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

INSPIRE Gesundheit und Sicherheit Lärm 2022 Land Bremen

Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit Inhalte zu den Lärmkartierungen 2022 bezogen auf Gewerbelärm, Schienen-, Straßenbahn-, Straßen- und Flugverkehr am Tag und in der Nacht des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell.

WMS Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) aus dem Jahr 2022 dar. Der Datensatz umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen für Gewerbelärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.

Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.

Lärmkartierung 2022 Gewerbelärm Stadt Bremen - Downloaddienst

Dieser Downloaddienst stellt Daten der Lärmkartierung zum INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit der Freien Hansestadt Bremen (FHB) aus dem Jahr 2022 bereit.

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Immer mehr Menschen ziehen in die Städte und Ballungsräume. Durch die zunehmende Verdichtung und das Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbebetriebe können Lärmkonflikte entstehen. In diesem Forschungsvorhaben wurden die Auswirkungen des Gewerbelärms in urbanen Strukturen auf die menschliche Gesundheit untersucht. Hierzu wurde die Immissionssituation an fünf ausgewählten innerstädtischen Gebieten bestimmt. Darüber hinaus wurden Belästigungsbefragungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen erstellt und Rückschlüsse auf die Belästigungs- und Belastungssituation der Bevölkerung durch Gewerbelärm abgeleitet. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm belästigt und Schlafstörungen verursachen kann. Veröffentlicht in Texte | 154/2022.

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

Lärmbelästigung in Deutschland in Prozent In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2020 fühlen sich rund 57 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 50 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht. Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert. Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Das Projekt "Minderung des Gewerbelärms in Städten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Gewerbelärm entwickelt sich zunehmend zu einem großen Umweltproblem in Städten. Supermärkte, Baumärkte, Handwerksbetriebe, wie z.B. Tischlereien, und verschiedene andere Gewerbearten verursachen häufig Lärmbeschwerden. Gewerbebetriebe haben vielfältige Geräuschquellen, die v. a. morgens und abends als besonders störend empfunden werden. Dieses Problem verstärkt sich mit der stetigen Verdichtung der Städte und damit der engen Nachbarschaft von Gewebebetrieben und Wohnungen. Es sollen deshalb die typischen Gewerbebetriebe in Innenstädten ermittelt und hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen untersucht werden (Bsp. Lieferlärm mit seinem oft regelmäßig wiederkehrenden Turnus). Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen sind die Lärmauswirkungen dieser Betriebe zu beurteilen. Anschließend sind konkrete Vorschläge für eine umweltverträgliche Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe in dichtbesiedelten Städten auszuarbeiten. Dabei sind sowohl bestehende Situationen zu berücksichtigen als auch Empfehlungen für Planungssituationen auszusprechen. Das Forschungsvorhaben trägt dazu bei, die 'kompakte, funktionsgemischte Stadt' auch unter Lärmschutzaspekten zu realisieren und mit zunehmender Verdichtung der Städte auftretende Konflikte zwischen Wohnnutzung und Gewerbe zu lösen.

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