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Umweltverträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Lärmimmission von Straßen-, Eisenbahn-, Gewerbelärm oder von Hackschnitzelanlagen usw.

Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.

Leitthesen und Maßnahmen

Aufbauend auf der Analyse wurden verschiedene Leitthesen entwickelt. Diese geben das Zielbild für die zukünftige Entwicklung vor. Anhand dieser Thesen wurden übergeordnete Maßnahmen erarbeitet. Sie helfen dabei, die in den Leitthesen festgehaltenen Ziele für die Berliner Mitte zu erreichen und stehen beispielhaft für verschiedene Verkehrsräume. Qualität und Bedeutung des öffentlichen Raums miteinander vereinbaren Priorisierung der Maßnahmen und temporäre Zwischenlösungen schaffen Definition leistungsfähiger und stadtverträglicher Achsen für den Kfz-Verkehr Bündelung und effiziente Nutzung von Stellplätzen Erprobungsfelder für neue Mobilitätsformen definieren Fußläufige Verbindung zwischen touristischen Zielen stärken Erweiterung der Grünraumvernetzung Spree als identitätsstiftenden Bestandteil erlebbar machen Die Maßnahmen gehen darauf ein, wie der öffentliche Raum in der Berliner Mitte zukünftig anders gestaltet werden kann. Unter anderem durch Organisation des Verkehrsraums: leistungsstarke und intelligent gesteuerte Verbindungen für den Kfz-Verkehr, Ausbau des Fuß- und Radverkehrsnetzes, Integration des ÖPNV, Verkehrssicherheit Aufwertung des öffentlichen Raums: Grünraumvernetzung, Gestaltung identitätsstiftender Orte (z. B. Friedrichstraße, Unter den Linden, Spreeufer, Checkpoint Charlie), Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und historische Bedeutung Klimaanpassung: Begrünung, Verschattung, Entsiegelung und dezentrale Regenentwässerung Stärkung der Nutzungsvielfalt: Multifunktionsstreifen, Sondernutzungsflächen und Gastronomie Temporäre Maßnahmen und Pilotprojekte: Reallabore, Zwischennutzungen, Testfelder (z. B. Hackescher Markt, Gendarmenmarkt) Neue Mobilitätsformen: Sharing, autonome Shuttle-Konzepte, digitale Parkraumbewirtschaftung Kooperative Steuerung: enge Verzahnung mit bestehenden Stadtentwicklungsplänen und Planwerken, Bezirken, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Im Rahmen des verkehrlichen Innenstadtkonzepts werden Nutzungsschwerpunkte des Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrs identifiziert und hierfür Maßnahmen definiert, sodass man schnell, sicher und bequem ans Ziel kommt – egal mit welchem Verkehrsmittel. Für die Umsetzung der im Prozess entwickelten Leitthesen gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis anderer Städte. Im Rahmen des verkehrlichen Innenstadtkonzeptes wurden einige dieser Ideen aufgegriffen und daraus Umsetzungsmöglichkeiten für die Berliner Mitte abgeleitet. Die Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsarten ergeben sich u. a. aus folgenden Zielsetzungen: Fußverkehr: attraktive Verbindungen, grüne und beschattete Wege, Flaniermeilen Radverkehr: gesonderte Infrastruktur Kfz-Verkehr: Zentrale Achsen als Durchfahrtsmöglichkeit In Hamburg definiert der neue Masterplan Magistralen 2040+ die Rolle für städtische Hauptverkehrsachsen und deren verträgliche und zukunftsgerichtete Gestaltung für alle Verkehrsträger. Darin werden die Hauptverkehrsstraßen als multifunktionale Stadträume begriffen und langfristige Visionen statt reine Verkehrsoptimierung entwickelt. Idee für Berlin: Übergänge verbessern – Spittelmarkt Die Leipziger Straße ist eine wichtige Hauptverkehrslinie, jedoch für zu Fuß Gehende und Radfahrende in Nord-Süd-Richtung eine große Barriere. Daher sollen durch die Neuaufteilung des Straßenraums eine Entsiegelung möglich werden und Nutzungskonflikte reduziert werden. Zudem sorgt eine Umgestaltung der Übergänge für mehr Sicherheit für alle Verkehrsarten. In Barcelona wurde 2025 die Umgestaltung der Via Laietana abgeschlossen. Die Hauptstraße in der Innenstadt behält weiterhin eine wichtige Funktion für den Kfz-Verkehr, allerdings wurden die Gehwege verbreitert und öffentliche Räume neu gestaltet. Ziel der Umgestaltung: weniger Lärm und Luftemissionen, mehr Aufenthaltsqualität sowie Förderung des lokalen Gewerbes. Idee für Berlin: Verkehr besser lenken – Friedrichstraße Durch gezielte Lenkung soll der Durchgangsverkehr, z. B. im Bereich der südlichen Friedrichstadt, reduziert werden. Die Friedrichstraße wird als Nord-Süd-Verbindung genutzt, während angrenzende Straßenräume vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Die Nebenstraßen werden so entschleunigt und gewinnen an Attraktivität. In Paris wurde das Seine-Ufer in mehreren Etappen umfassend umgestaltet, um mehr Raum für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu schaffen. Besonders bekannt ist die Umwandlung des einst stark befahrenen rechten Ufers in eine Promenade. Heute laden Grünflächen, Sitzgelegenheiten, Cafés und kulturelle Einrichtungen zum Verweilen ein. Idee für Berlin: Flaniermeilen schaffen – Spreeufer Das Spreeufer zwischen Friedrichstraße und Museumsinsel ist eine wichtige Achse für den Fußverkehr – insbesondere für Touristen. Um den besonderen Charakter des Stadtraums in unmittelbarer Spreenähe zu nutzen und seine Erlebbarkeit zu erhöhen, soll eine fußgängerfreundliche Ufergestaltung mit besonderem Schwerpunkt auf der Aufenthaltsqualität erfolgen. Schwerpunkte Hier werden anhand von unterschiedlichen Typologien (Freiraum, Verkehrsknoten, Stadtplatz) an ausgewählten Schwerpunktorten exemplarische Maßnahmen für die Berliner Mitte aufgezeigt. Weitere Informationen

Informationen zum Lärmschutz

Geräusche sind ein Bestandteil unseres Lebens – und dies besonders in einer Großstadt wie Berlin. Das unmittelbare Nebeneinander von Wohnen, Arbeit und Freizeit, das Leben auf engem Raum, lebhafter Verkehr und ein vielfältiges kulturelles Leben führen fast zwangsläufig dazu, dass Menschen von den Geräuschen Anderer gestört oder sogar in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Die Lärmwirkungsforschung zeigt, dass Lärm nicht nur stören, sondern auch erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann. Deshalb ist jeder von uns dazu aufgerufen, Lärm zu vermeiden. Aber welche Geräusche sind zumutbar? Wie können Lärmpegel gemindert werden? Was kann und muss jede/r Einzelne nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im öffentlichen Raum tun, um unseren empfindlichen Hörsinn zu schonen? In der Stadt gibt es unzählige Lärmquellen, wie zum Beispiel Verkehrslärm, Hupkonzerte, Fangesänge, Partylärm, Gewerbelärm oder Geräusche von Baumaschinen. Das sorgt nicht nur für Frust, Ärger oder sogar Aggressionen, sondern wirft auch Fragen auf: Muss ich mir das gefallen lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Ruhestörungen? An wen kann ich mich wenden, damit Ruhe einkehrt? Die nachfolgenden Seiten liefern Antworten: Wie kann ich Lärm vermeiden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Weitere Informationen Ruhestörung durch Lärm: An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Ruhestörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder im Bereich von Kleingartenanlagen der jeweilige Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Rechtsvorschriften zum Lärmschutz Hier werden die wichtigsten landes- und bundesrechtlichen Regelwerke im Lärmschutz vorgestellt. Weitere Informationen Typische Lärmbelästigungen – 16 Beispiele Jede(r) von uns kennt Situationen, in denen Lärmbelästigungen durch verschiedene Geräuschquellen (z. B. aus Gewerbe-, Bau- oder Freizeitlärm) auftreten können. Folgende Seite listet konkrete Situationen beispielhaft auf und ordnet sie jeweils rechtlich ein. Weitere Informationen Zuständigkeiten und Kontakte Die folgende Seite liefert Informationen zu Stellen, an die Sie sich wenden können. Weitere Informationen Weitere Informationen und Dokumente zum Lärmschutz Luft-Wärmepumpen, Laubbläser, Baulärm und Lärmschutz in der Bauleitplanung sind Stichworte, zu denen Sie hier weitere Informationen finden. Weitere Informationen Auch das Umweltportal Berlin bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum Thema Lärm. Übrigens: Ein ruhiges Gespräch bewirkt meist mehr als lautstarke Auseinandersetzungen. Nur Toleranz und Rücksichtnahme führen zu einem guten Miteinander. Berlin bietet bei aller Hektik und Lautstärke viele besinnliche Orte, an denen Sie Ruhe genießen können.

Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

<p>In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.</p><p>Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 31 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen.&nbsp;</p><p>Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht.</p><p>Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert.</p><p>Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.&nbsp;</p>

Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung, die hohe Anforderungen an die Lösung der Lärmkonflikte in Planverfahren stellt, vor allem wenn verschiedene Lärmquellen gleichzeitig auftreten. Der Leitfaden stellt die Vorgehensweise bei der Bewertung von Lärmsituationen dar und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Dabei werden verschiedene Lärmarten, wie Verkehrslärm, Gewerbelärm sowie Freizeit- und Sportlärm unter Beachtung der Anforderungen der einschlägigen Regelwerke berücksichtigt. Ziel ist es, einen klaren und vereinheitlichten Umgang mit der Lärmproblematik in der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen, um Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen und ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf den Gegebenheiten und Besonderheiten des Landes Berlin. Der fortgeschriebene Leitfaden zum Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung trägt aktuellen rechtlichen Entwicklungen und neuen fachlichen Erkenntnissen Rechnung. Berücksichtigt wurden dabei Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, um den Leitfaden praxisgerecht weiterzuentwickeln. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung und Wohnen wider, die diesen Leitfaden gemeinsam fortgeführt haben. Unverändert bleibt die Zielsetzung: Der Leitfaden soll einen wichtigen Beitrag leisten zu einem gesunden und gedeihlichen Miteinander in einer lebenswerten und wachsenden Stadt.

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Lärmaktionsplan - Lärmminderungsplanung der Stadt Braunschweig

Der Lärmaktionsplan umfasst eine Bestandserhebung zur Lärmbelastungssituation und zu den Belastungsschwerpunkten in der Stadt sowie die Darstellung von bereits umgesetzten und derzeit konkret geplanten Maßnahmen. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.

Pl%C3%B6tzkau_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplanung, Gemeinde Plötzkau Lärmminderungsmaßnahmen für Straßenver- kehr nach der 4. Runde der EU- Umgebungslärmrichtlinie Bericht Nr. 781-01110-Plötzkau im Auftrag der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Handelnd für die Gemeinde Plötzkau 39439 Güsten Berlin, im Dezember 2024 Möhler + Partner Ingenieure GmbH Bericht 781-02210-Plötzkau Lärmaktionsplanung, Gemeinde Plötzkau (Sachsen-Anhalt) Lärmminderungsmaßnahmen für Straßenverkehr nach der 4. Runde der EU- Umgebungslärmrichtlinie Bericht-Nr.:781-01110-Plötzkau Datum:13.12.2024 Auftraggeber:Verbandsgemeinde Saale-Wipper Handelnd für die Gemeinde Plötzkau Platz der Freundschaft 1 39439 Güsten Auftragnehmer:Möhler + Partner Ingenieure GmbH Beratung in Schallschutz + Bauphysik Fanny-Zobel-Str. 9 D-12435 Berlin T + 49 30 814 54 21 - 0 F + 49 30 814 54 21 - 99 www.mopa.de info@mopa.de Bearbeiter:B. Eng. Jochen Pfaller Dipl.-Ing. Stefan Müller Seite 2 von 45 Möhler + Partner Ingenieure GmbH Bericht 781-02210-Plötzkau Seite 3 von 45 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung ......................................................................................................................................... 8 2. Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................................................. 9 3. Grundlagen und rechtlicher Rahmen ......................................................................................................10 3.1 Allgemeines ..............................................................................................................................................10 3.2 Berechnungsmethodik ............................................................................................................................. 11 3.3 Ablauf der Lärmaktionsplanung ............................................................................................................13 3.4 Beteiligungen............................................................................................................................................14 3.4.1 Öffentlichkeitsbeteiligungen ............................................................................................................... 14 3.4.2 TöB-Beteiligung..................................................................................................................................... 15 3.4.3 Beteiligung politischer Gremien......................................................................................................... 15 3.5 Vergleich aktueller Ergebnisse mit den Ergebnissen der 3. Runde von 2017............................... 15 3.6 Weitere Lärmquellen außer Hauptverkehrsstraßen ........................................................................... 16 3.6.1 Schienenverkehrslärm ......................................................................................................................... 16 3.6.2 Fluglärm (informativ)............................................................................................................................17 3.6.3 Gewerbelärm sowie Sport- und Freizeitanlagenlärm ....................................................................18 3.7 Zielwerte ................................................................................................................................................... 18 3.8 Analyse gesundheitsschädlicher Auswirkungen und Belästigungen ............................................... 20 3.9 Grundlagendaten Lärmkartierung [1] ..................................................................................................21 4. Analyse der Lärmsituation, Bezugsjahr 2022 ....................................................................................... 24 4.1 Anpassungen der Lärmkartierungsdaten ............................................................................................. 24 4.2 Vorhandene Maßnahmen, Umsetzungsstand/Überprüfung früherer Lärmaktionspläne............. 24 4.3 Analyse......................................................................................................................................................25 5. Lärmminderungsmaßnahmen ................................................................................................................... 28 5.1 Strategien der Lärmminderung ..............................................................................................................28 5.2 Wirkung von Maßnahmen im Straßenverkehr ................................................................................... 29 5.3 Vorschlag von Lärmminderungsmaßnahmen ......................................................................................31 5.4 Bewertung der Maßnahmen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV [24] ......................................... 35 5.5 Schutz ruhiger Gebiete........................................................................................................................... 37 5.6 Sonstiges – passive Schallschutzmaßnahmen ....................................................................................38 5.7 Kosten-Nutzen-Rechnungen ................................................................................................................... 38 6. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange............................................40 7. Zusammenfassung und Maßnahmenvorschlag..................................................................................... 44 8. Anlagen ....................................................................................................................................................... 45

Gewerbelärm

Guten Tag, wegen Lärmprobleme mit der Immission eines Flugzeugturbinen-Prüfstandes nähe meines Wohnsitzes bin ich seit 2014 mit verschiedenen Behörden in Kontakt. Meine Intensionen liefen bis zum Petitionsausschuss der Landesregierung NRW. Daraufhin wurden von einer Gutachterstelle Lärmmessungen durchgeführt und ein Bericht erstellt. Zu den Darstellungen im Bericht habe ich fachspezifische Fragen, die mir aber nicht vom Gutachter beantwortet werden. Ich bin selbst in diesem Fach beruflich seit 1989 tätig und nehme mir deshalb eine gewisse Fachkompetenz heraus. Meine konkrete Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW die Beantwortung meiner Fragen durchzusetzen? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße

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