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Flexibilitäten hinter dem Zähler messen, steuern und abrechnen

Das Projekt "Flexibilitäten hinter dem Zähler messen, steuern und abrechnen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: decarbon1ze GmbH.

Microsoft PowerPoint - Online-Vortrag Leitlinie (2) [Schreibgeschützt]

Kommunale Leitlinien für erneuerbare Energien Ausgangslage  Fortschreibung des REP Teilplan „Windenergie“ führt zu Wettrennen unterschiedlichster Betreiber und Projekteure um vorhandene Potentialflächen für Windenergieanlagen (WEA)  Flächenanfragen für Freiflächen-PV nach wie vor wöchentlich eingehend  „Klassisches Bau – Weiterverkauf - Modell“ dominant  Vermehrt nun auch von Landwirten im Rahmen der Diversifizierung Kernfragen 1. Wie lässt sich Wertschöpfung regional über die Gewerbesteuer und die EEG6-Umlage hinaus vor Ort halten? 2. Wie ist bürgerschaftliche Partizipation möglich und wie können Bürgerinnen und Bürger direkt partizipieren?

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben Y0

Das Projekt "Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben Y0" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..

Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben F: Landmanagement im Kreis Steinfurt

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben F: Landmanagement im Kreis Steinfurt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kreis Steinfurt, Amt für Wirtschaftsförderung.

Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben E: Landmanagement in der Stadt Osnabrück

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben E: Landmanagement in der Stadt Osnabrück" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Osnabrück, Abteilung Strategische Stadtentwicklung und Statistik.

Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben D: Landmanagement im Landkreis Osnabrück

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben D: Landmanagement im Landkreis Osnabrück" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Osnabrück, Referat für Strategische Planung.

Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben A - Projektmanagement, Indikatoren, Szenarien und Bodenschutz

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben A - Projektmanagement, Indikatoren, Szenarien und Bodenschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Institut für Geographie.

Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben H: Unternehmenseinbindung, Transfer und Dissemination

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Logist.Plus - Ressourcenschutz durch Logistik Plu, Teilvorhaben H: Unternehmenseinbindung, Transfer und Dissemination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: KNI - Kompetenznetz Individuallogistik e.V..

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2020 der Stadt Halle (Saale) mit Auflagen

Das Landesverwaltungsamt hat auf Grundlage der durch die Stadt Halle vorgelegten Fakten die Haushaltssatzung 2020 genehmigt. Damit verfügt die Stadt Halle (Saale) über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr künftiges wirtschaftliches Handeln. Der Unterzeichnung der Genehmigung war eine intensive Diskussion und Beratung der Stadtratsvertretung und der Haushaltsverantwortlichen der Stadtverwaltung vorangegangen.?Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 hat Halle die notwendige Planungssicherheit für das laufende Jahr. Dies eröffnet der Stadt einerseits notwendige Spielräume für wichtige geplante Investitionen, andererseits besteht auch die Verpflichtung, mit dem verstärkten Abbau von Verbindlichkeiten der Generationengerechtigkeit mehr Beachtung zu schenken.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Gegenüber der letztjährigen Planung zeigt der Haushalt 2020 erhebliche Verbesserungen nicht nur im laufenden sondern auch in den nächsten Jahren auf. Maßgeblich hierfür sind höhere Erträge aus der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen vom Land. Auch Reduzierungen bei Leistungen, insbesondere bei den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, wirken sich auf den Haushalt entlastend aus. Auf zusätzliche konkrete Konsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt jedoch verzichtet.Angesichts des mit 350 Mio. Euro nach wie vor erheblich über der vom Gesetzgeber akzeptierten Grenze liegenden Liquiditätskredits ? diese läge bei rund 140 Mio. Euro ? ist die Stadt seit einer Rechtsänderung vom 01.07.2018 ausdrücklich verpflichtet, mit der Haushaltssatzung ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, das einen schrittweisen Abbau bis zur Genehmigungsgrenze nachweist. Der Gesetzgeber bezweckt damit insbesondere, die Kommunen vor unkalkulierbaren Risiken im Falle steigender Zinsen schützen.Dieser Vorgabe zur Haushaltskonsolidierung bzw. Rückführung der Liquiditätskredite begegnet die Stadt mit einem Umschuldungskonzept, wodurch die Stadt sich über einen Zeitraum von 30 Jahren verpflichtet, jährliche Tilgungsleistungen zu erbringen und auf diese Weise die Liquiditätskredite um 210 Mio. EUR zu senken. Aus der vorgelegten Finanzplanung ergibt sich, dass die Stadt die erforderlichen Mittel hierfür in den kommenden Jahren erwirtschaften kann.?Allerdings bestehen nach wie vor auch hohe Risiken, für die die Stadt bislang keine Vorsorge getroffen hat.?, betont Präsident Pleye. So ist durch bislang nicht veranschlagte jährlich steigende Zuschüsse der Stadt für die Dynamisierung der Personalkosten der TOOH GmbH in den Jahren 2021-2023 sowie die unsichere Höhe der Gewinnausschüttungen städtischer Gesellschaften in den Folgejahren zukünftig nicht auszuschließen, dass die Stadt weitere haushaltskonsolidierende Maßnahmen ergreifen muss, um die Bereitstellung der Mittel für den Schuldendienst jederzeit sicherstellen zu können. Darüber hinaus besteht bereits im Haushaltsjahr beim Eigenbetrieb KiTA eine Unterdeckung in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die ggfs. mit städtischen Mitteln ausgeglichen werden muss.Da mit der Umschuldung weder eine kurzfristige Senkung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten einher geht noch eine entsprechende Risikovorsorge für zukünftige Jahre getroffen wurde, ist vorgesehen, die erforderliche Genehmigung des überhöhten Liquiditätskredits mit Auflagen zu versehen.Danach muss die Stadt der Kommunalaufsicht den vom Stadtrat noch zu beschließenden Tilgungsplan zum Abbau der Liquiditätskredite bis zum 30.04.2020 vorlegen. Zudem muss sie bereits zu diesem Zeitpunkt weitere konsolidierende Maßnahmen im Sinne des § 100 Abs. 5 KVG LSA beschließen, die für den Fall umzusetzen sind, dass im Finanzplan die für den Schuldendienst erforderlichen Mittel tatsächlich nicht erwirtschaftet werden können. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Kommunen Innovativ: Kleinstadt_gestalten: Kleinstadt macht Leute, Leute machen Kleinstadt: Innovative Anreizsysteme für aktive Mitgestaltung im demografischen Wandel am Beispiel Weißwasser/O.L., Teilprojekt 3

Das Projekt "Kommunen Innovativ: Kleinstadt_gestalten: Kleinstadt macht Leute, Leute machen Kleinstadt: Innovative Anreizsysteme für aktive Mitgestaltung im demografischen Wandel am Beispiel Weißwasser/O.L., Teilprojekt 3" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH.Weißwasser in der Oberlausitz ist eine der deutschen Kleinstädte, die in den letzten Jahren am stärksten schrumpfte und alterte. Die rasanten demografischen Veränderungen stellen die Stadtverwaltung vor enorme Herausforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge, zumal auch die kommunalen Finanzspielräume schwinden. So muss die Stadt 2016 mehrere Millionen Euro Gewerbesteuer zurückzahlen, gleichzeitig entfallen freiwillige gewerbliche Zuschüsse im höheren sechsstelligen Bereich. In dieser schwierigen Lage können freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr im bisherigen Umfang von der Kommune getragen werden. Die Stadt ist daher zunehmend darauf angewiesen, dass die Bürger das Zusammenleben aktiv mitgestalten. Weißwasser steht somit beispielhaft für eine Kommune, die dringend das Potenzial für bürgerschaftliches Engagement gerade bei den Gruppen erschließen muss, die bisher zu wenig einbezogen waren: Zuziehende, die ihre neuen Perspektiven bislang kaum einbringen; Jugendliche, die sich auf die Abwanderung vorbereiten, statt sich 'ihre' Stadt zu schaffen; junge Frauen, die sich in den die Stadt steuernden zivilgesellschaftlichen Gruppen selten wiederfinden. Um die Situation zu verbessern, müssen aus wissenschaftlicher Sicht zunächst zwei Fragen beantwortet werden: Welche spezifischen Bedürfnisse haben die genannten Teilgruppen und welche Hemmnisse für die Mitgestaltung gibt es aus ihrer Sicht? Welche Mechanismen der Aktivierung und Anerkennung sind geeignet, um diese Teilgruppen stärker in zivilgesellschaftliches Engagement einzubinden? Empirische Erhebungen vor Ort sollen hierzu belastbare Aussagen liefern. Im zweiten Schritt will das Projekt Lösungswege aufzeigen, wie bisher eher passive Teilgruppen dazu angeregt werden können, ihre Stadt im Sinne der Voice-Strategie (Hirschmann 1970) aktiv mitzugestalten. Anvisiert sind Lösungsstrategien, die in anderen Kleinstädten mit ähnlichen Problemlagen zur Anwendung kommen können.

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