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97 "Hohes Feld" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Bebauungspläne in der Stadt Gifhorn in der Ortschaft Gamsen

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Silbereiche - West I. Abschnitt Ortschaft Kästorf

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

"Hohes Feld / Osterberg"

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

"Dorf Winkel", 1. Änderung, Neufassung 2000

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

"Dorf Winkel", Neufassung 1. Abschnitt, Ortschaft Winkel

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

"Immberg III", Ortschaft Winkel

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Satzung geschützter Landschaftsbestandteil

Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Gifhorn nach § 28 NNatG deren Schutz besonders erforderlich ist.

100 "Hohe Düne - Wohnen am Laubberg", mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

69 "Gewerbegebiet westlich der Braunschweiger Straße", Neufassung mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

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