Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 587 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 6 |
unbekannt | 587 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 1 |
offen | 592 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 593 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Dokument | 455 |
Keine | 6 |
Webdienst | 120 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 590 |
Lebewesen & Lebensräume | 472 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 593 |
Wasser | 72 |
Weitere | 593 |