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"Immberg III", (Bereich Fohlentrift), Ortschaft Winkel

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

"Dorf Winkel"

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Wasserkraftwerke im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Wasserkraftwerke im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagentandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Drei Eichen"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Sportzentrum - Margaretenhof West"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Am Bostelberg (An der Eisenbahn)"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift "Stadt Gifhorn - Südostbereich - Großer Kamp"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung"

Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung". Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" wurde am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 582) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" mit Genehmigungsbescheid vom 13.03.2024 - Az.: BS 20303 / RGB-2008-Änd.1 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" trat rückwirkend am 02.05.2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Biogasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Deponiegasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Deponiegasanlagen im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

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