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Sedimentprobennahme an der Eider 08/2021

Im Rahmen des Projektes Zukunft Eider wurden im August 2021 circa 150 Sedimentproben in der Außen- und Tideeider genommen. Die Proben wurden mittels eines Van Veen Backengreifers als Oberflächenproben gewonnen. Vor Ort wurde eine Bodenansprache durchgeführt. Im Labor erfolgte eine Sieb- und Schlämmanalyse der Bodenproben. Des Weiteren wurde der Glühverlust bestimmt.

GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Parameter und Indizes, LOI (Glühverlust)

GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. Neben den chemischen Elementgehalten wurden in den Proben auch Bodeneigenschaften und -parameter wie der pH-Wert, die Korngrößenverteilung, die effektive Kationenaustauschkapazität (CEC), MIR-Spektren und die magnetische Suszeptibilität untersucht sowie einige Koeffizienten berechnet. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung des ermittelten LOI (Glühverlust) in Form von farbigen Isoflächenkarten.

Verordnung zur Änderung der VersatzV und zur Zweiten Änderung der DeponieV

BGBl. I, Nummer 44, Seite 2190 In Kraft getreten am 25.08.2004 Die Bundesregierung beschloß in der Kabinettsitzung am 24. März 2004 die Verordnung zur Änderung der Versatzverordnung und zur Zweiten Änderung der Deponieverordnung. Mit der Änderung der Versatzverordnung (Artikel 1) greift die Bundesregierung den Verordnungsentwurf des Bundesrates vom 26. September 2003 (BRat-Drucksache 496/03 Beschluss) zur Änderung der Versatzverordnung auf. Durch eine Fußnote in der Tabelle 1a der Anlage 2 zur Versatzverordnung soll klargestellt werden, dass in berechtigten Fällen eine Aussetzung beziehungsweise Überschreitung der Parameter TOC und Glühverlust möglich sein soll. Somit wird die Zulassung von grundsätzlich versatzgeeigneten Abfällen ermöglicht, die nur analytisch bedingt einen relevanten Organikgehalt vorspiegeln. Die zweite Änderung der Deponieverordnung (Artikel 2) dient der Klarstellung und Ausräumung von Regelungsunstimmigkeiten in der Deponieverordnung. Durch Änderung von Pragraf 25 und Anhang III werden zwei offenbare Unrichtigkeiten berichtigt, die sich bei der Veröffentlichung der Deponieverordnung gegenüber der von der Bundesregierung am 13. März 2002 beschlossenen Fassung ergeben haben. Der Bundesrat billigte am 9. Juli 2004 den Verordnungsentwurf. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.

Schwebstoffmessung zur Trübungskalibrierung an der Eider 01/2022

Bei der Messung wurde vom Schiff aus an jeweils einer Position see- und binnenseits des Eider-Sperrwerkes mit verschiedenen Messsonden gemessen (EAU: Eider außen, EIN: Eider innen). Am 24.01.2022 wurde seeseits bei Flutstrom gemessen, am 25.01.2022 seeseits bei Ebbstrom und am 26.01.2022 binnenseits bei Flut- und Ebbstrom. Während der Messung wurde zeitgleich alle 20 Minuten Wasserproben genommen. Im Labor wurde Schwebstoffgehalt und Glühverlust bestimmt. Mit diesen Informationen wurde für jede Sonde eine Kalibrierfunktion erstellt. Mehr Informationen sind im Bericht Nr.433 Trübungskalibirierung Eider zu finden.

%dry weight and %loss on ignition for CON01-603-5

Abstract

Vorläufige Auswertung der Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Halle (Saale), den 25. Juni 2008 Vorläufige Auswertung der Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste Weitere Tiefenprüfung notwendig Die vorläufigen Ergebnisse der Bohrungen auf dem Deponiekörper Karsdorf haben teilweise Überschreitungen des seit 2005 geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste ergeben. (unter Glühverlust (in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ). Im Zuge der landesweiten Kontrollen auf Deponien und in Abfallanlagen war auch die Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) bereits mehrfach kontrolliert worden. Es handelt sich hier also nicht um einen neuen Fall, denn die Anlage steht bereits nach den Hinweisen zu Beginn des Jahres im Focus unter Überwachung. Diese Untersuchungen hatten jedoch keine erkennbaren Unregelmäßigkeiten ergeben. ¿Mit diesen Ergebnissen haben wir uns dennoch nicht zufrieden gegeben und haben im Juni weitere Kontrollen durchgeführt, die letzte am 10. Juni, bei welcher 15 Bohrungen mittels Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Eine nochmalige Kontrolle fand am 24.06.2008 statt.¿, erklärt Hans-Heiner Hoffmann, Abfallexperte und Leiter des Referates ¿Abfallwirtschaft und Bodenschutz¿ im Landesverwaltungsamt. Eine weitere Tiefenprüfung soll nun Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und Ablagerungszeiträume geben können, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den Funden um Neu- oder Altablagerungen handelt. Denn bei der Deponie Karsdorf handelt es sich um eine Deponie, auf der bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden durften. Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits abgedeckt. ¿Zurzeit werten wir im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zudem Informationsmaterial einer Wirtschaftsdetektei aus, welches dem Land vom BMU zur Verfügung gestellt wurde. Wir überprüfen genau, ob hier ein illegales Handeln vorliegt.¿, erklärt der Abfallexperte. Eine Bewertung der Untersuchungen wird bis zum 27.06.2008 vorliegen. Belastbare Ergebnisse aus der Tiefenprüfung werden nicht vor Ende Juli d.  J. zu erwarten sein, da die Auswertung der Lieferscheine aus drei Jahren mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist. 1. Stand der Überwachungsergebnisse Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses Jahres im Rahmen des mit dem MLU abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellen Aufwand (temporär bis zu 34 Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Zudem begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der Landkreise. (Anzahl siehe unten) Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Kontrollen blieb dabei ohne negativen Befund. Doch wie bereits in den letzten Wochen bekanntgegeben, wurden auf 2 Deponien Unregelmäßigkeiten und nicht genehmigte Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Zu nennen sind bisher die Folgenden: Deponien: Zeuchfeld (Burgenlandkreis) Nißma (Burgenlandkreis): (Weitere Anlagen bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, z. B. Riestedt und Braunsbedra, befinden sich in der Überwachungszuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.) 2. Kontrolltätigkeit Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120 Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Für diese 137 Gruben und ca. 550 Anlagen ist das LVwA Fachaufsichtsbehörde.  Zudem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. ¿Das ist eine große Anzahl an Überwachungspunkten, die alle bearbeitet werden müssen. Wir gehen hier in unterschiedlicher Weise und oftmals unangekündigt vor. Je nach Anlass und Verdacht entscheiden wir über die Art der Kontrolle.¿, erklärt der Abfallfachmann des LVwA. Findet z.  B. eine Tiefenprüfung statt, so  werden zum einen alle Akten überprüft, um die Stoffstromkontrolle durchführen zu können. Dabei werden Frachtpapiere und Lieferscheine gesichtet, Schriftverkehr abgeglichen und Kontrollscheine ausgewertet. ¿Hier können schon einmal 40 Umzugskartons Akten und Papiere zusammenkommen, die dann von meinen Mitarbeitern gelesen und ausgewertet werden müssen. Vielleicht wird daran deutlich, dass sofort gehandelt wird, die Tiefenprüfung aber trotz Überstunden ihre Zeit dauert.¿, so Hoffmann. Zum  anderen werden Sichtkontrollen vor Ort durchgeführt. Bei einem sich erhärtenden Verdacht werden zudem Bohrungen mittels Rammkernsondierungen bis zu zwei Meter tief in den Deponiekörper vorgenommen  und der dort befindliche Abfall zu Tage befördert. Anschließend werden die so entnommen Proben in Laboren untersucht. Hintergrund Im Normalfall überwachen jeweils 8 Abfallexperten des Landesverwaltungsamtes die 240 Anlagen und 120 Deponien, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4  Mal pro Jahr durchgeführt. Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem MLU die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches (bis zu 34 Personen) verstärkt. Intern wurden Verstärkungskräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung sicherzustellen, anderseits um einen Überwachungs- und Kontrolldruck aufbauen zu können. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Ergebnisse der Tiefenprüfung für die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Halle (Saale), den 30. Juli 2008 Ergebnisse der Tiefenprüfung für die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor Nach den umfangreichen Kontrollen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Müll-Deponien und in Abfallbehandlungsanlagen des Landes liegen nun die Ergebnisse der Tiefenprüfungen vor. Von den ca. 240 Anlagen und 120 Deponien, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden, haben sich nur bei zwei Deponien die Verdachtsmomente bestätigt. Im Fall der Deponie Karsdorf hat sich der Verdacht jedoch nicht bestätigt. 1. Deponie Freyburg ¿ Zeuchfeld à Verdachtsmomente bestätigt - Annahmestopp weiter in Kraft Die Auswertung von Probenahmen und Analysen ergab, dass es seit mehreren Jahren zu nicht genehmigten Abfallablagerungen in erheblicher Menge gekommen ist. Auch die Lieferdokumente lassen einen solchen Schluss zu. Die Auswertung des LVwA lässt auf eine Größenordnung von bis zu 200.000 t schließen. Durch das LVwA wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und Strafanzeige erstattet. Die Deponie Freyburg Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war im Vorfeld mehrfach Gegenstand von Mutmaßungen und Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen gewesen. Bei früheren Sichtkontrollen waren jedoch lediglich kleinere Mengen nicht zulässiger Materialien festgestellt worden. Nach der Auswertung der Dokumentation des Betriebes sah sich das Landesverwaltungsamt im Mai dieses Jahres veranlasst, weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Tiefenprüfung mittels Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen Bohrpunkten wurden Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der organischen Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust (in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ). Bei der Deponie Freyburg Zeuchfeld  handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf der seit 2005 nur noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist ein Glühverlust von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde die vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten. Diese Ergebnisse der Untersuchungen ließen vermuten, dass seit geraumer Zeit organische Abfälle illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden.  Nach Auswertung der Ergebnisse der Bohrungen und Lieferscheine hat sich nun bestätigt, dass hier illegal abgelagert wurde. 2. Deponie Nißma à Verdachtsmomente bestätigt ¿ Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet ¿ weitere rechtliche Schritte in Prüfung Die mehrfachen Beprobungen der Deponie Nißma haben den Verdacht illegaler Ablagerungen bestätigt. Außerdem ist eine nicht ordnungsgemäße Betriebsführung, wie z.B. die Asbestablagerung in dafür nicht zugelassenen Bereichen, festgestellt worden. Durch das LVwA werden entsprechende rechtliche Konsequenzen geprüft. Ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet. Auf der Deponie Nißma (Burgenlandkreis) war im Rahmen der allgemeinen Untersuchungen im Juni 2008 bei unangekündigten Kontrollen des Landesverwaltungsamtes illegal verbrachter Müll gefunden worden. Nach ersten Einschätzungen handelte es sich dabei um ca. 2 ¿ 3 LKW-Ladungen organischer Abfälle (ca. 60 Tonnen), für deren Einlagerung die Deponie keine Genehmigung besaß. Eine Beräumungsverfügung war sofort ergangen und vollzogen worden. Auch hier waren im Anschluss weitere Tiefenprüfungen vorgenommen worden, die im Ergebnis Aufschluss über die illegalen Ablagerungen und die nicht ordnungsgemäße Betriebsführung ergaben. 3. Deponie Karsdorf à Verdacht illegaler Ablagerungen nicht bestätigt Die Auswertung der Untersuchung durch Probenahmen mit entsprechenden Analysen auf der Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) hat keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine illegale Ablagerung schließen lassen. Auch die Auswertung der Lieferdokumente zeigte keine Auffälligkeiten. Im Zuge der allgemeinen Kontrollen durch das LVwA und durch Hinweise der Medien waren Verdachtsmomente entstanden, die Anlass gaben, mehrere unangekündigte Kontrollen im März, April und Mai sowie weitergehende Untersuchungen im Juni durchzuführen. Das Landesverwaltungsamt hatte zuletzt am 10. Juni 2008 15 Bohrungen mit Rammkernsondierungen auf dem Deponiekörper vorgenommen. Dabei waren auch hier teilweise Überschreitungen des seit 2005 geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste festgestellt worden. Die Laborauswertung und eine weitere Tiefenprüfung sollten anschließend Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und Ablagerungszeiträume geben, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den Funden um Neu- oder Altablagerungen handelte (auf der Deponie Karsdorf durften bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden). Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits abgedeckt. Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass es sich bei den Funden um Altablagerungen handelt. 4. Gesamtauswertung Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses Jahres im Rahmen des mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellem Aufwand (temporär bis zu 34 Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Gleichzeitig begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der Landkreise. Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen durchgeführt. Im Normalfall überwachen 8 Abfallexperten des Landesverwaltungsamtes die Anlagen und Deponien, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4  Mal im Jahr durchgeführt. Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches verstärkt. Dazu wurden intern zusätzliche Kräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung sicherzustellen, anderseits um einen erhöhten Überwachungs- und Kontrolldruck aufbauen zu können. Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120 Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Hier ist das LVwA Fachaufsichtsbehörde.  Außerdem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Gemeinsame Erklärung von MW und MLU zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Magdeburg, den 19. März 2008 Gemeinsame Erklärung von MW und MLU zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt Zu den Vorgängen um den Tontagebau Vehlitz geben das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (MW) diese gemeinsame Stellungnahme ab: Die umfangreiche Beprobung des Tontagebaus Vehlitz (Jerichower Land) hat den Verdacht auf illegale Müllentsorgung erhärtet. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Recherchen eines Fernseh-Magazins hatte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff im fachlich zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) diese tiefgreifende Beprobung in Vehlitz angewiesen. Haseloff beauflagte das LAGB zudem, in kürzester Frist die bereits laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen für die dem LAGB unterstehenden 72 Verfüllbetriebe auf den aktuellen Rechtsstand abzuschließen. Um mögliche weitere Versuche illegaler Müllentsorgung offenzulegen, wurde das LAGB zu einer kurzfristig anberaumten Kontrolle aller Versatzbetriebe verpflichtet. Ein dichtes Kontrollregime ist zu organisieren. Es soll jeden künftigen Versuch einer illegalen Müllentsorgung in Tongruben und Tagebauen frühzeitig aufdecken und unterbinden. Zum heutigen Tag liegen erste Erkenntnisse über den Zustand der Tongrube Vehlitz und anderer Versatzbetriebe in Sachsen-Anhalt vor. Alle Proben, die in Vehlitz in der letzten Woche gezogen wurden, sind durch einen sehr hohen Anteil organischer Substanz im Verfüllmaterial gekennzeichnet. Der den organischen Anteil beschreibende Parameter TOC (gesamter organisch gebundener Kohlenstoffanteil) liegt bei 28 Masse-Prozenten (Maximum 35 Masse-Prozente). Zulässig ist jetzt ein TOC-Wert bis maximal 1 Masse-Prozent. Zulässige Grenzwerte bei Chlorid, Nickel, Phenol wurden in allen bzw. fast allen Proben deutlich überschritten. Die Begutachtung ergab zudem, dass das Versatzmaterial mikrobiologisch äußerst aktiv ist. Tiefer reichende Probennahmen im streckenweise stark elastischen Material waren begleitet von fauligem Geruch und austretendem Wasserdampf. Im Versatzmaterial wurden Reste von organischen Plasten (Flaschen und deren Verschlüsse), Teppichböden, Kabeln und anderen Gegenständen gefunden. Für ein Gesamturteil sind eine Vielzahl weiterer Probennahmen in den nächsten Wochen unerlässlich. Die jetzt schon vorliegenden Erkenntnisse lassen allerdings den eindeutigen Schluss zu, dass in Vehlitz ¿ dem Anschein nach zunehmend in den letzten Monaten ¿ Müll in Größenordnungen illegal entsorgt wurde. Gegenüber der vom Landesumweltamt (LAU) im August 2007 erhobenen Probe wurden jetzt um knapp das Vierfache höhere Glühverluste ermittelt. In ähnlicher Größenordnung stiegen zwischenzeitlich auch der TOC-Wert (totaler organischer Kohlenstoffanteil) sowie der Nickelanteil im Deponiematerial. Das jetzt vorgefundene Material widerspricht auch der bis Anfang voriger Woche für Vehlitz geltenden Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) von 1997. In Vehlitz ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sie hat ¿ wie auch das LAGB ¿ weitere umfangreiche Probenahmen angekündigt. Ungeachtet der Tatsache, ob hier ein Straftatsbestand nachweisbar ist, prüft das LAGB zurzeit einen Einlagerungsstopp in Vehlitz, bis geklärt ist, welche Konsequenzen sich aus der jetzt vorgefundenen Beschaffenheit der Grube ergeben. Gegen das vor einer Woche vom LAGB verfügte Einlagerungsverbot für das umstrittene Verfüllmaterial hat das Unternehmen inzwischen juristische Schritte eingeleitet. Bis zum gestrigen Abend hat das LAGB unangemeldet weitere 39 Tagebaue befahren. Neun dieser Tagebaue waren geschlossen, 30 Tagebaue wurden kontrolliert, d.h. Tagebau und Versatzbereich wurde befahren, das Versatzmaterial überprüft, Proben entnommen und größtenteils eine Fotodokumentation angefertigt. Über die Ergebnisse wurde ein Protokoll geführt. Es konnte festgestellt werden, dass die Tagebaue und die Versatzarbeiten genehmigungskonform betrieben bzw. durchgeführt werden, bis auf eine Ausnahme, die jetzt intensiver untersucht wird. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen Verdacht auf illegale Entsorgung von Hausmüll, sondern um Bauschutt, der im Widerspruch zur dort geltenden Betriebsgenehmigung mit Asphaltbrocken, bewehrtem Beton und Dachpappe durchsetzt war. Das LAGB hat an alle Unternehmer der Steine- und Erden- sowie auch der Braunkohlen-Industrie, die in Sachsen-Anhalt zur Wiedernutzbarmachung nach Bergrecht bergbaufremde Abfälle einsetzen, per FAX Anhörungsschreiben zur beabsichtigten Anpassung der Zulassungen an das geltende Bodenschutzrecht versendet. Als Stichtag der Anhörungsfrist ist der 4. April 2008 festgesetzt. Die jetzt bindende Verwaltungsverfügung des LAGB, die im seit Februar 2007 für neue Anlagen verbindlich ist, bedeutet auch für Altanlagen, dass im Aufsichtsbereich des LAGB zukünftig nur noch unbelastetes Bodenmaterial und im Ausnahmefall auch unbelasteter Bauschutt im Rahmen der Wiedernutzbarmachung eingesetzt werden können. Das LAGB beschränkt hiermit in erheblichem Maße die zulässigen Abfallarten. Erheblich erschwert wird die Untermischung ungenehmigter Abfälle, wie zum Beispiel Hausmüll. Damit ist auch die Voraussetzung geschaffen, wirkungsvoll dem Missbrauch von Abfallbehandlungsanlagen für rechtlich unzulässige Zwecke zu begegnen. Umweltministerin Petra Wernicke hat betont, dass derartigen Praktiken wie in Vehlitz mit aller Konsequenz entgegenzutreten ist. Seit 2007 seien die Voraussetzungen geschaffen, wirkungsvoll solchen Missbrauch zu bekämpfen, so die Ministerin. Das Landesverwaltungsamt hat bereits Anfang 2007 ein gesondertes Überwachungsprogramm gestartet, und durch die zuständigen Vollzugsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) wurde die Genehmigungslage geprüft. Inzwischen sind alle Anlagengenehmigungen im Zuständigkeitsbereich des MLU geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass von insgesamt 128 Genehmigungen 32 keiner Anpassung bedürfen. Fünf Genehmigungen wurden bereits neu erteilt. 74 Vorgänge befinden sich noch im Änderungsverfahren, da die Anhörungen der Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind. Gegen die vorgenommenen Genehmigungsänderungen laufen zwei Widerspruchsverfahren. 11 Genehmigungen sind wegen abgeschlossener Verfüllung ausgelaufen und vier Genehmigungen werden wegen Insolvenz nicht genutzt. Wernicke hob hervor, dass in keinem Fall der Genehmigungen hochorganische Mischabfälle zugelassen sind. Sie kündigte an, die eingeleitete Umstellung der Genehmigungen zügig abzuschließen. Begleitet werden soll dies mit weiteren verschärften Kontrollen in den Behandlungs- und Verwertungsanlagen. Zu diesem Zweck wurden die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, derartige Überwachungsmaßnahmen einschließlich Stoffstromkontrollen durchzuführen. Abgrabungen, in denen sich Recyclinganlagen befinden, die Mischabfälle annehmen und behandeln, waren dabei prioritär zu untersuchen. Die Landkreise sind hier aufgefordert, zu berichten. Darüber hinaus wurden die Landkreise und kreisfreien Städte im Land aufgefordert, unangekündigte Kontrollen der Kies- und Sandtagebaue durchzuführen und diese Kontrollen bis 28. März2008 abzuschließen. In der zurückliegenden Woche wurden Handlungs- und Informationsverluste innerhalb und zwischen Ministerien und anderen Institutionen sowie auch Unklarheit bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten festgestellt. Allen Beteiligten ist klar, dass nur konzertiertes Vorgehen Vorfälle ähnlicher Art in Sachsen-Anhalt künftig vermeiden hilft. Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf das weitere Prozedere eines gemeinsamen Vorgehens verständigt. Beide Seiten sind sich einig, dass die Überwachung von Ton-, Kies- und Sandgruben in Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Effizienz der Verwaltung deutlich zu verstärken ist. Dazu erforderlich sind mehr Kontrollbefahrungen und die damit verbundene erhöhte Beprobungsdichte. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind möglichst zu erhöhen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bergbehörden und den Umweltbehörden wird verbessert. Die bestehende interministerielle Arbeitsgruppe wird quartalsweise tagen, über Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeitsgruppe werden die Hausleitungen informiert. Bei gegebenem Anlass werden die Strafverfolgungsbehörden umgehend herangezogen. Allen Seiten ist allerdings auch klar, dass illegale Müllentsorgung in einem derart großem Umfang wie jetzt offenkundig wurde, nicht von Sachsen-Anhalt im Alleingang gestoppt werden kann. Vom Bund gesteuert, müssen Ermittlungsbehörden und alle Bundesländer abgestimmt gegen kriminelles Vorgehen bei der Müllentsorgung vorgehen. Zur wirksameren Umsetzung sollten auch Verbesserungen der Rechtslage beitragen. In diesem Zusammenhang ist zum einen die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle zu nennen, die sich erst in der Rohfassung befindet. Hier ist der Bund aufgefordert, für einen zügigen Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens zu sorgen. Zum anderen könnte auch an eine Änderung des Anlagenzulassungsrechts gedacht werden. Dabei sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, abfallstrombezogene Anforderungen als Nebenbestimmung in die imissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzunehmen. Dazu wird das Land aktiv werden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Illegale Abfälle auf der Deponie Zeuchfeld vermutet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/08 Halle (Saale), den 29. Mai 2008 Illegale Abfälle auf der Deponie Zeuchfeld vermutet Bohrungen mit Rammkernsondierungen durchgeführt Die Deponie Freyburg Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war bereits mehrfach Gegenstand von Mutmaßungen und Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen. Bei früheren Sichtkontrollen waren lediglich kleinere Mengen nicht zulässiger Materialien festgestellt worden. Auch die Dokumentation des Betriebes ist ausgewertet worden. Im Anschluss daran sah sich das Landesverwaltungsamt veranlasst, weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Tiefenprüfung mittels Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen Bohrpunkten wurden Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der organischen Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust (in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ). Bei der Deponie Freyburg Zeuchfeld  handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf der seit 2005 nur noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist ein Glühverlust von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde die vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten. Eine  Gefahr für Mensch und Umwelt besteht jedoch nicht. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen lassen vermuten, dass seit geraumer Zeit organische Abfälle illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden.  Zurzeit werden die Ergebnisse der Bohrungen ausgewertet, um genaue Flächenausbreitung und Ablagerungszeiträume feststellen zu können. Es bleibt zu vermuten, dass die Ablagerung derartiger Abfälle mit Zwischenabdeckungen zugelassener Abfälle erfolgte, sodass dies bei Überwachungsmaßnahmen durch das Landesverwaltungsamt nicht auffallen konnte. Gegenüber dem Deponiebetreiber wird ein sofortiger Annahmestopp verfügt.  Weitere Schritte werden folgen, sobald die Auswertungen abgeschlossen sind. Bei neuen Erkenntnissen wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.  Hintergrund: Im Rahmen der Fachaufsicht hatte das Landesverwaltungsamt im Zuge der Erkenntnisse um die Tongrube Vehlitz eine flächendeckende Überprüfung aller Gruben und Anlagen angeordnet, die durch die unteren Abfallbehörden und das LVwA derzeit durchgeführt werden. Neben den ca. 72 Kies- und Tongruben, die in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen liegen, sind im Land Sachsen-Anhalt weitere 128 Kies- und Sandgruben registriert, die von den unteren Behörden überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es weitere ca. 400 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die ebenfalls der Aufsicht der unteren Abfallbehörden unterliegen. Für diese 128 Gruben und ca. 400 Anlagen ist das LVwA fachaufsichtlich zuständig. Zudem überwacht das LVwA Deponien und weitere größere Anlagen in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Zuständigkeit, wie auch die Deponie Zeuchfeld. In einem ersten Schritt hatte das Landesverwaltungsamt dabei alle Unterlagen der Deponien und Anlagen geprüft, um eventuelle Unstimmigkeiten bei den Abfallströmen herauszufiltern.  In diesem Zusammenhang hatte das  Landesverwaltungsamt bereits im März auf dem Gelände der Mülldeponie Freyburg-Zeuchfeld Kontrollen durchgeführt. Anlass war eine Mitteilung des Deponiebetreibers, dass dort 15,8 t. Dämmstoffe und 21 t zerkleinerte gemischte Bauabfälle offenbar entgegen der Deponiegenehmigung abgelagert worden waren. Die besagten Abfälle wurden ordnungsgemäß thermisch entsorgt und ein  Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.  Im Zuge der weiteren Untersuchungen wurden jetzt auf dem Gelände großflächig Sondierungen vorgenommen, um durch  diese Aufschluss über eventuelle illegale Vorgänge in der Vergangenheit zu erlangen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Endbericht SUI zu AT4-25.pdf

synlab Umweltinstitut GmbH Otto-Hahn-Straße 18 Niederlassung Ettlingen 76275 Ettlingen Telefon+49(0)7243 / 939-1288 Telefax+49(0)7243 / 939-1289 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 uis-ettlingen@synlab.de www.synlab.de 76231 Karlsruhe Ihre Zeichen Ihre Nachricht Bestellnummer 4500121921/35 -- Unsere Zeichen ph/MJ Datum 25.6.2013 Es ist zu Prüfen, ob an den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. GB 21 vorliegt. Kann die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? so eindeutig beantwortet werden, dass eine Handlungsempfehlung vorgeschlagen werden kann? Jawohl, es kann die folgende Empfehlung ausgesprochen werden: Die Einhaltung der Randbedingungen , hier die Grenzwerte von AT4 bzw. GB21, unter denen die zuständige Behörde einer Überschreitung bei den Parametern TOC oder Glühverlust zustimmen kann, ohne, dass die Parameter AT4 bzw. GB21 tatsächlich bestimmt wurden, werden bis zu den in der Ratsentscheidung 2003/33/EG genannten Grenzwerten für TOC und GV regelmäßig eingehalten, so dass die EU-Werte gleich als Zuordnungswert verwendet werden können. . Mit freundlichen Grüßen synlab Umweltinstitut GmbH Dr. Michael Jarmer Gliederung: 1. Aufgabenstellung 2. Ausgangssituation DepV 3. Grundlage zu AT4 und GB21 4. Auswertung von Analysenberichten 5. Arbeitshypothese 6. Überprüfung der Arbeitshypothese 7. Zusammenfassung 8. Empfehlung 1. Aufgabenstellung Abfälle, die auf Deponien abgelagert werden sollen, müssen die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung erfüllen. Für den biologisch abbaubaren Anteil lässt eine Ausnahmeregelung die Ablagerung von Abfällen mit einem erhöhten Organik-Gehalt zu, wenn die Einhaltung gewisser Randbedingungen nachgewiesen wird. Hierzu zählen die Begrenzung der Atmungsaktivität (AT4) oder der Gasbildungsrate (GB21). Die Bestimmung von AT4 und GB21 sind langwierig und kostenintensiv. Es ist zu vermuten, dass für leicht erhöhte Organik- Gehalte (etwa bis zu einem TOC von 5-6 Masse %), insbesondere bei mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt und Boden, die in der DepV vorgegebenen Begrenzungen von AT4 bzw. GB21 keine Rolle spielen. Um dies belegen zu können, ist zu prüfen: 1. Ob sich dieser Eindruck an Hand einer großen und repräsentativen Menge an realen Proben für die Gesamtmenge der Abfallproben bei den genannten Matrices (inklusive nicht zur Genehmigung vorgesehener Proben) bestätigen lässt? 2. Ob bei den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. TOC und GB 21 vorliegt? 3. Ob an Hand realer Proben ein vollständiger Satz der Parameter MKW, PAK, TOC, AT4, GB21 und DOC im Eluat jeweils pro Probe erzeugt werden kann, und wie deren Zusammenhang aussieht. Zusammenfassend stellt sich die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? Seite 2 von 17 2. Ausgangssituation DepV In der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (DepV) sind die Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im Anhang 3 in Tabelle 2 festgelegt. Bei Deponien der Klassen DK I und DK II sind Abfälle nur dann zur Ablagerung erlaubt, wenn die Parameter für den organischen Anteil gemessen als GV den Wert 3 mg/kg (DK I) bzw. 5 mg/kg (DK II) oder gemessen als TOC den Wert von 1% bzw. TOC 3% eingehalten sind. Sind diese Grenzwerte überschritten, gleichzeitig aber alle anderen Zuordnungswerte und -kriterien eingehalten, dann greift eine Öffnungsklause aber hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den Parameter DOC mit seinen Grenzwerten 50 mg/l für eine DK I Einstufung bzw. 80 mg/l für eine DK II Einstufung zu werfen. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann eine Ablagerung erfolgen, wenn der Heizwert Ho von 6 MJ/t und gleichzeitig bei einem der beiden folgenden Parameter AT4 oder GB21 deren Grenzwerte unterschritten sind. Diese Grenzwerte sind für den Parameter AT4 der Wert 5 mgO2/g und für den Parameter GB21 der Wert 20 Nl/kgTS. In der Praxis führt dies dazu, dass durch die Anwendung dieser Öffnungsklausel der Parameter TOC weitgehend ausgehebelt wird. Der je nach Deponieklasse abgestufte TOC-Wert wird auf diese Weise für alle Deponieklassen durch eine einheitliche Begrenzung der biologischen Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz ersetzt, ohne dass es eines Nachweises der biologischen Verträglichkeit des Abfalls bedarf. Dies führt zu einer großen Annäherung an die Vorgaben für mechanisch biologisch behandelte Abfälle. Hierzu ist die Tabelle mit realen Prüfwerten aus MBA-Abfällen in Anlage 1 interessant. Anlage 1 zeigt, dass sogar bei den bereits biologisch aktivierten MBA-Abfällen die noch vorhandenen organischen Anteile in den normierten 4 Tagen nicht immer zu nennenswerten AT4 Resultaten führen müssen. Leider liegen keine nennenswerte Datenmengen von realen Proben vor, die analog zu den Proben aus Anlage 1 anstatt auf den Parameter AT4 mit der GB21-Methode untersucht wurden. Betrachtet werden im folgenden Materialien der Matrices Bauschutt, verunreinigte Böden, Bankettschälgut oder Straßenkehricht, welche abgelagert werden sollen, wenn eine Verwertung nicht mehr möglich ist. Für die organischen Parameter PAK bzw. MKW sind für Baden-Württemberg die Annahmekriterien in der „Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKWE-, BTEX-, LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien“ festgelegt. Es stellen sich zunächst folgende Fragen: 1. Welchen Anteil vom festgelegten TOC Grenzwert können die durch einen Grenzwert geregelten organischen Komponenten MKW, PAK und lipophile Stoffe überhaupt ausmachen? 2. Zu wieviel CO2 kann 1% TOC überhaupt verstoffwechselt werden und welcher theoretische AT4 Wert bzw. GB21 Wert resultiert somit maximal aus 1% bzw. 3% TOC? 3. Welchen TOC-Anteil können die maximalen Annahmekriterien der einzelnen Stoffgruppen überhaupt liefern und welchen AT4 Wert bzw. GB21 würde das Maximal ergeben? Diese werden im folgenden beantwortet. Seite 3 von 17

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