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Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, die in NATURA 2000 Gebieten liegen gemäß § 4 der PflSchAnwV in Verbindung mit der Erweiterung des Geltungsbereiches auch für Gesamtthüringen gemäß Beschluss der Kommission zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (Änderung von SA.102118 (2022/N) – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie der Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

Technische Planung Küsten- und Hochwasserschutz, Bau und Unterhaltung von Küstenschutzanlagen

Erarbeitung von Planungsunterlagen für verschieden Küstenschutzmaßnahmen (Leistungsphase 1-6 nach HOAI) Betreuung an Ingenieurbüros vergebener Planungsleistungen, Autorenkontrolle, Planung und Ausführung Naturschutzfachlichen Einschätzungen und Konzeptionen Aufstellen von Küstenschutzkonzeptionen, Fachplänen und Gebietsanalysen Bemessung und Konstruktion der geplanten Küstenschutzbauwerke

Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Ammerland - Originär

Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Ammerland im originären Datenformat

Geschützte Landschaftsbestandteile

Schutzgebiete gem. §15 NatSchG LSA

Pflanzliche Naturstoffe

Analytik pflanzlicher Naturstoffe mittels GLC, HPLC, GC-MS, NMR; - Aufklaerung der biologischen Aktivitaet mittels Bioassays; - Aufklaerung der Wirkprinzipien; - Entwicklung von biorationalen Pflanzenschutzmitteln; - Entwicklung von Phytopharmaka; - Biochemie und Physiologie des pflanzlichen Sekundaerstoff-Stoffwechsels; - chemische Oekologie.

Hydraulische Untersuchungen am Rhein, Moselmündung, km 556-614, 2020

Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf dem Rhein bei der Moselmündung bei 5 Durchflussereignissen durchzuführen. Es sollte eine Wasserspiegelfixierung im Hauptstrom zwischen km 556,4 und 613,8 durchgeführt werden. Begleitend sollten die Strömungsgeschwindigkeiten und Durchflussmengen an den Pegeln St. Goar und Andernach und bei der Lahn– und Moselmündung aufgenommen werden. Dieser Bericht behandelt die Messungen bei Wasserständen nahe des Gleichwertigen Wasserstands (GlW). Messung am 30.08.2020 - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt

Hydraulische Untersuchungen am Mittelrhein, Bingen-Kaub, km 528-546, 2022

Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf dem Mittelrhein zwischen Bingen und Kaub durchzuführen. Folgende Messungen waren beauftragt: • Querprofilmessungen über den gesamten befahrbaren Querschnitt bei km 528,6, 530,2, 539, 541,5, 542,5, 543,2 und 543,74 • Querprofilmessungen im Nebenarm Bingen/Mäuseturm hinter dem Parallelwerk Bingen bei km 530,8 • eine Wasserspiegelfixierung im Hauptstrom von km 528,36 bis 546,3 • entsprechend der Befahrbarkeit eine Wasserspiegelfixierung im Nebenarm Nahegrund von km 528,8 bis 529 • entsprechend der Befahrbarkeit eine Wasserspiegelfixierung im Nebenarm Binger Mäuseturm von km 530 bis 531,1 Der Wasserstand am Pegel Kaub war unterhalb des gleichwertigen Wasserstands (GlW). - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt

Hydraulische Untersuchungen am Mittelrhein, Budenheim bis Bingen, km 508-528, 2022

Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf dem Mittelrhein zwischen Budenheim und Bingen durchzuführen, Folgende Messungen waren beauftragt: • Querprofilmessungen über den gesamten befahrbaren Querschnitt im Hauptstrom bei km 511,09, 512,96, 514, 516, 516,8, 518,08, 518,965, 519,9, 521,2, 523,25, 524,3, 525, 525,7, 527,5 • Querprofilmessungen in den Nebenarmen Eltviller Aue, Große Gieß, Mittelheimer Bucht und Rüdesheimer Fahrwasser bei km 511,09, 512,96, 514, 516, 516,8, 519,9, 525, 525,7 • eine Wasserspiegelfixierung im Hauptstrom von km 508 bis 528 • entsprechend der Befahrbarkeit Wasserspiegelfixierungen in den Nebenarmen Eltviller Aue, Mariannenaue, Große Gieß, Frei-Weinheim, Mittelheimer Bucht und Rüdesheimer Fahrwasser. Die Messungen sollten kurzfristig bei einem Wasserstand nahe des Gleichwertigen Wasserstands (GlW) am Pegel Mainz durchgeführt werden. - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt

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