Die Gerresheimer Lohr GmbH ist ein Standort der Gerresheimer AG, einem an der Frankfurter Börse notierten MDAX-Unternehmen. Die Gerresheimer Lohr GmbH betreibt in Lohr am Main auf ihrem seit 1950 bestehenden Betriebsgelände (Rodenbacher Str. 38, 97816 Lohr) eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage besteht aus zwei immissionsschutzrechtlich genehmigten Glasschmelzwannen und den dazugehörigen Nebeneinrichtungen. In den zwei modernen, erdgasbefeuerten und regenerativen Schmelzwannen wird Weiß- und Braunglas zur Herstellung von Glasbehältern (Holglas-Verpackungen) für die Pharmazeutische und die Lebensmittel-Industrie erzeugt. Aufgrund der gewachsenen Nachfrage an Glasverpackungen plant die Gerresheimer Lohr GmbH die Erweiterung der Produktionskapazität der beiden Schmelzwannen. Wesentliche Bestandteile des Änderungsverfahrens sind: 1. Die im Jahr 2009 errichtete Schmelzwanne 2 mit einer genehmigten Schmelzkapazität von 295 t/Tag soll gegen eine neue Schmelzwanne mit einer zu genehmigenden Schmelzleistung von 450 t/Tag ausgetauscht werden. Die Zykluszeit einer Hohlglas-Schmelzwanne liegt abhängig von der Belastung zwischen 10 und 12 Jahren. Bei der Wanne 2 ist das Ende der Wannenreise erreicht. Beim Wannenneubau ist eine Vergrößerung der Schmelzfläche von aktuell 90 auf 120 qm vorgesehen. 2. Für die bestehende Schmelzwanne 1 mit einer bislang genehmigten Schmelzleistung von 250 t/Tag ist eine Erhöhung um 15 t/Tag auf 265 t/Tag geplant. Im Gegensatz zur Wanne 2 plant der Betreiber die Erhöhung der Schmelzleistung der Wanne 1 ohne eine Veränderung der genehmigten Feuerungswärmeleistung allein durch eine höhere Entnahme von Glas unter Akzeptanz einer angepassten Glas-Qualität zu verwirklichen. Es sind diesbezüglich weder bauliche Maßnahmen noch Veränderungen der Energieeinträge oder Abgasvolumina der Schmelzwanne 1 vorgesehen. 3. Erweiterung der Produktionsmaschinen, der Kühlöfen und der Sortierlinien von 9 auf 10 4. Anbau des Kaltendgebäudes, Anpassung der Außenfassade des Produktionsgebäudes der Nordseite mit Optimierung des Schallschutzes 5. Erweiterung der Abluftanlage (Dachlüfter) mit Optimierung des Schallschutzes und der Strömungsführung 6. Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlage mit neuester Kerzenfiltertechnologie (CCF=Catalytic Candle Filter) zur Entstaubung und Minimierung der Stickoxidemissionen 7. Errichtung eines 58 m hohen Kamins mit einer kontinuierlichen Abgasmessung Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist am 02.03.2021 geplant. Die Abgasströme der Schmelzwanne 2 werden über den bestehenden Elektrofilter gereinigt. Spätestens mit Ende der Wannenreisezeit der Schmelzwanne 1, ist eine Erweiterung des CCF-Filters und somit eine Reinigung beider Abgasströme (Schmelzwanne 1 und 2) über diesen Filter angedacht. Während des 57 Tage andauernden Wannen-Neubaus kann der Elektrofilter vorübergehend nicht genutzt werden. Die Abgase der weiter in Betrieb befindlichen Schmelzwanne 1 sollen in dieser Zeit bereits über den neuen 15 Meter höheren Stahlkamin ungefiltert abgeleitet werden. Dies ist notwendig um den bestehenden Mauerwerkskamin abzureißen und anschließend einen neuen Abgas-Weg zum Stahl-Kamin für die neue Wanne 2 zu bauen. Die dargelegte Verfahrensweise ist technisch nicht vermeidbar, da Leitungsarbeiten an mit bis zu 600°C heißen Rohgasen technisch nicht durchführbar sind. In Bezug auf zu erwartende Lärmemissionen wurden die Änderungen bzw. Erweiterungen so geplant und berechnet, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Die lärmtechnischen Maßnahmen stellen sicher, dass sich die Lärmbelastung der Anlage in der Umgebung nicht erhöht. Das Vorhaben (Anlage zur Herstellung von Glas) ist der Nr. 2.8.1 (G, E) des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) zuzuordnen. Die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Glas bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da der Schwellenwert nach Nr. 2.5.1 der Anlage 1 des UVPG überschritten wird und somit eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 UVPG). Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4 e der 9. BImSchV (insbesondere der UVP-Bericht) liegen bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Main-Spessart) vor und werden mit den anderen Antragsunterlagen einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die VERALLIA Deutschland AG gehört in Deutschland zu den führenden Herstellern von Glasverpackungen für Getränke und Nahrungsmittel. Zu Produktionszwecken entnimmt das Unternehmen Grundwasser. Die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis endet am 31.12.2020. Für die fortlaufende Zutageförderung von Grundwasser hat die Firma einen erneuten Nutzungsantrag für die kommenden zehn Jahre gestellt.
Altglas richtig trennen und entsorgen Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container. Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas. Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter. Gewusst wie Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig. Im Altglas-Container entsorgen: Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden. Die richtige Farbwahl: Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas. Mehrweg – der bessere Weg: Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas- Mehrwegflaschen können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz. Was Sie noch tun können: Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg. Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Mehrwegflaschen . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR Hintergrund Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO 2 -Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen. Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (UBA 2012). Im Jahr 2021 lag die Quote bei 80,3 % ( UBA 2023). In Deutschland wurden 2022 insgesamt 6,915 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 4 Mio. t und Flachglas mit 2 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.). Weitere Informationen finden Sie unter: Glas und Altglas (UBA-Datenseite) Quellen: UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010 UBA (2022): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2021 Bundesverband Glasindustrie e.V.: Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2022 und 2023
Recyclingpapier ist gut für die Umwelt So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel). Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Gewusst wie Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Kauf von Recyclingpapier: Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Papier getrennt entsorgen: Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Ins Altpapier gehören: Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher, Schulmaterial aus Papier, Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen, Geschenkpapier und –karton, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, leere Pizzakartons Eierkartons. Nicht ins Altpapier gehören: Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack), Tapeten (Restmüll), Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des Blauen Engels für Thermopapiere ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Selbstdurchschreibepapier, Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Was Sie noch tun können: Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung" Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum. Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig. Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Nutzen Sie beim Papier beide Seiten. Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken). Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei. Hintergrund Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald- Ökosystem und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden. Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt. Marktbeobachtung: Im Jahre 2021 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 228 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 19 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 14,5 Millionen Tonnen (77%). Die inländische Papierproduktion betrug 23,1 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 18,3 Millionen Tonnen (77,9%). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren. Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan): Beide Siegel fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Beide Zeichen erfüllen die Anforderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft nicht ausreichend. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt. Österreichische Umweltzeichen: Dieses Zeichen setzt Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier sind nur 50 Prozent, bei hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sogar nur zehn beziehungsweise 20 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen nur zur Hälfte aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei also nicht erfüllt. Weitere Informationen finden Sie hier: FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen ( UBA -Broschüre) Papier- und Altpapierverbrauch (UBA-Themenseite) Altpapier (BMUV-Themenseite) Papierprodukte (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung) Quellen: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier . Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): Papier. Wald und Klima schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (VDP) (2022): Papier 2022: Ein Leistungsbericht . Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel
Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023 Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ( UBA ) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Wesentliche Neuregelungen betreffen Glasverpackungen und Polyethylen (PE)-Folien größer DIN A4 . Glasanteile, die beispielsweise durch Lackierung oder Einfärbung einen optischen Transmissionsgrad von 10 Prozent unterschreiten, sind nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen. Damit wird auf Grundlage von aktuellen Praxisuntersuchungen nunmehr berücksichtigt, dass entsprechende Glasanteile bei der Glasaufbereitung nicht als Glas erkannt und deshalb ausgeschleust werden. Bei PE-Folien größer DIN A4 wird als neue Recyclingunverträglichkeit „Nitrocellulose-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ aufgenommen. Nitrocellulose (NC) erweist sich aufgrund ihrer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit als Beeinträchtigung für den mechanischen Recyclingprozess. In Untersuchungen wurden starke, atemwegsreizende Ausgasungen sowie ein unangenehmer Geruch und eine farbliche Veränderung der Rezyklate beobachtet. Deshalb haben sich ZSVR und UBA dazu entschlossen, NC-basierte Druckfarben zumindest im Zwischenlagendruck als Recyclingunverträglichkeit zu definieren. Weitere Änderungen erfolgten in Bezug auf faserbasierte Verpackungen, um die im Vorjahr eingeführten Regelungen zu konkretisieren und besser verständlich zu machen. Noch nicht aufgenommen wurde die in der öffentlichen Konsultation vorgestellte Umstrukturierung des Anhangs 1, der das Vorhandensein von Sortier- und Recyclinginfrastruktur für verschiedene Verpackungen beziehungsweise das Erfordernis für Einzelnachweise eines erfolgten Recyclings abbildet. Aufgrund der in zahlreichen Stellungnahmen geäußerten Aspekte haben ZSVR und UBA entschieden, das Thema zunächst zurückzustellen. Es ist beabsichtigt, erneut nach zweckmäßigen Lösungen zu suchen und dabei die vorgebrachten Aspekte nochmals vertieft zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Mindeststandard Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Die Anforderungen für diese Kriterien wurden entsprechend den Entwicklungen im Verpackungssektor aktualisiert und geschärft. Die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 wurden bereits berücksichtigt. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 084/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 084/06 Magdeburg, den 28. April 2006 Ab 01. Mai 2006 neue Regeln für Einwegpfand Ab Montag können pfandflichtige Flaschen und Dosen überall dort abgegeben werden, wo Einweg-Getränke verkauft werden. Für den Verbraucher wird es einfacher, weil das Sortieren nach Herkunft und Hersteller ein Ende hat. Allerdings werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen beziehungsweise Dosen anders als bisher ebenfalls pfandpflichtig. Das trifft beispielsweise auf Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser zu. Keine änderungen gibt es bei Säften, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons. Diese blieben pfandfrei. Händler, die pfandpflichtige Plastik- und Glaseinweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme und Pfanderstattung von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet unabhängig davon, wo diese gekauft wurden. Nur wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Ausgenommen davon sind davon ebenfalls Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche, die nur die leeren Getränkeverpackungen von den Marken und aus solchen Materialien zurücknehmen müssen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. Grund der änderungen ist das Auslaufen der übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Mit Blick auf den morgigen Weltrecyclingtag ruft Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zu einem noch bewussteren Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen auf: „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt und Produkte auch mal ausleiht oder reparieren lässt, der trägt einen Teil zum Schutz unseres Planeten bei. Überall dort, wo sich Abfälle nicht vermeiden lassen, braucht es konsequentes Recycling, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen. Für den notwendigen Wandel von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft kann jeder seinen Teil leisten. Und wenn viele Menschen im Kleinen etwas tun, dann wird daraus etwas Großes.“ Recycling hat in Sachsen-Anhalt wachsende Bedeutung: Laut Abfallbilanz des Landesamtes für Umweltschutz hat jeder Einwohner 2020 durchschnittlich fast 145 Kilogramm Wertstoffe (ohne Bioabfälle) wie Papier, Leichtverpackungen und Glas getrennt gesammelt – das sind rund vier Kilogramm mehr als 2019. Am höchsten ist das Wertstoffaufkommen in den Landkreisen Stendal (184,1), Harz (183) und Börde (170,1); am geringsten in den kreisfreien Städten Halle (110,3) und Dessau-Roßlau (121,6) sowie im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (130,1). Hinzu kommen im Landesschnitt ca. 122 Kilogramm biologisch abbaubare Abfälle. Zum Vergleich: Das Hausmüllaufkommen in Sachsen-Anhalt lag 2020 bei rund 142,6 Kilogramm je Einwohner. Möglich ist Recycling zum Beispiel bei Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas sowie bei Papier, Textilien oder Elektrogeräten. Abfälle lassen sich am besten recyceln, wenn sie korrekt getrennt werden und nicht mit anderen Abfällen vermischt im Restabfall landen: Papier und Pappe, egal Werbeprospekt oder Tee-Faltschachtel, gehören in die Blaue Tonne; für Glasverpackungen stehen Altglas-Container und für Leichtverpackungen die Gelbe Tonne oder gelbe Säcke zur Verfügung. Auch defekte Elektro- und Elektronikprodukte sowie leere Batterien sollen vom Restabfall getrennt gesammelt und dann im Handel oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Dadurch lassen sich die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe zurückgewinnen und für ein „zweites Leben“ nutzen. In der Abfallhierarchie steht Recycling an dritter Stelle. Priorität haben Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung (u.a. Reparatur); erst an vierter und letzter Stelle steht die thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen. Die Abfallhierarchie bietet auch eine gute Orientierung für das eigene Konsumverhalten: In erster Linie sollte das Entstehen von Abfällen soweit wie möglich vermieden werden, etwa durch Verwendung von Mehrwegbehältnissen, verstärktes Mieten oder die Reparatur von Geräten. Wer sich schon beim Kauf für ein langlebiges Produkt entscheidet, schont die Umwelt und das eigene Portmonee. Dies gilt auch, wenn gebrauchte aber noch funktionstüchtige Geräte weitergegeben statt entsorgt werden. Wenn dies alles keine Option mehr ist, steht Recycling auf dem Plan, das künftig weiter gestärkt werden soll. So müssen beispielsweise von 2025 an PET-Getränkeflaschen und ab 2030 alle Einweg-Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Hintergrund: Der Weltrecyclingtag wurde 2018 ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung von Recycling für den Erhalt wertvoller Primärressourcen aufmerksam zu machen. Laut aktuellem Ressourcenbericht des Umweltbundesamtes ist der deutsche Rohstoffkonsum im In- und Ausland in den vergangenen zehn Jahren zwar nahezu konstant geblieben; er liegt jedoch pro Kopf noch immer rund 30 Prozent über dem globalen Durchschnitt. Weltweit hat sich die Rohstoffentnahme in den vergangenen fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht und wird laut Studie ohne entsprechende Gegenmaßnahmen auch künftig weiter ansteigen – und dadurch globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradation, Wasserknappheit oder Biodiversitätsverlust verschärfen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Hinweise zur Anwendung dieser Kalkulationsgrundlage 0. Allgemein • • • • • Eingabefelder sind grundsätzlich rötlich eingefärbt und können variiert werden Ausgabefelder bzw. daraus resultierende Berechnungen sind grünlich hinterlegt und sollten/können nicht verändert werden Über unterschiedliche Schaltflächen können die Erkenntnisse der Ressourcenpotenzialermittlung der Kreismülldeponie Hechingen generiert und für weitere Kalkulationen verwendet werden Werden Änderungen in vorausgehenden Schritten oder Reitern durchgeführt, so werden diese Änderungen nicht immer automatisch in den Folgeschritten berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Änderungen ist in den Folgeschritten eine Neuberechnung durch erneute aktive Auswahl eines Auswahlfeldes zu erzwingen. Generell sollte daher die Schrittabfolge eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung ist zu prüfen, ob vorgenommene Änderungen auch für die weiteren Datenblätter übernommen wurden Es ist zu empfehlen, getätigte Potenzialermittlungen in einer neuen Datei zu erfassen, da so ausgeschlossen werden kann, dass getroffene Definitionen und spezifische Kenngrößen nachteilig oder vorteilshaft verändert werden 1. Kenndaten & Ablagerungsmenge Die Ermittlung des Ressourcenpotenzials eines Deponiekörpers setzt voraus, dass Angaben zum Standort und den dort lagernden Abfällen vorgenommen werden. Folgende Angaben zur Ablagerungshistorie und den damit verbundenen Ablagerungsmengen zum jeweiligen Anlieferungszeitpunkt in Mg Frischmasse-Anlieferungszustand (FM) sind notwendig: • • • • • • • • • • • Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Gewerbeabfall Sperrmüll Sande Schlämme Bauschutt Rekultivierungs- und Bodenmaterial Profilierungsmaterial Besonders wertstoffhaltige Abfälle Kritische Abfälle Optional Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 1 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist es ausreichend, die Gesamtablagerungsmenge (in einem der angebotenen Felder) anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass sich die in Schritt 2 definierten Zusammensetzungen auf die entsprechende Ablagerungsmengen unter Schritt 1 beziehen. 2. Deponiegutzusammensetzung Neben den abgelagerten Abfallarten ist die Zusammensetzung dieser ein entscheidender Faktor für die Werthaftigkeit eines Deponiestandorts. Hierbei ist die Möglichkeit gegeben, auf reale (Kreismülldeponie Hechingen) oder theoretische (Deponie Reiskirchen) Definitionen zurückzugreifen. Es ist zu beachten, dass diese Definitionen nicht alle Abfallarten berücksichtigen. In Abhängigkeit der Angaben unter Schritt 1 müssen hier durch den Benutzer weitere Eingaben der Zusammensetzung der übrigen Abfallarten vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass reale Ergebnisse in den meisten Fällen die stattgefundenen Abbauprozesse beinhalten. Hingegen theoretische Untersuchungen sich auf den Zustand des Abfalls zum Zeitpunkt der Entstehung beziehen. Entsprechend sind vom Benutzer die nachgeschalteten Schritte des organischen Abbaus sowie ggf. die Angaben der spezifischen Wassergehalte zu definieren. Der in diesem Zusammenhang aufgestellte Stofffraktionskatalog sieht die in Tabelle 1 gelisteten und charakterisierten Stoffgruppen vor. Es ist zu beachten, dass Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Gewerbeabfall, Sperrmüll, Sande sowie Bauschutt – aufgrund der Erfahrungswerte bei den Untersuchungen auf der Kreismülldeponie Hechingen – als so genanntes Deponiegut zusammengefasst werden. Tabelle 1: Charakterisierung des definierten Stofffraktionskatalogs Stofffraktion Fe-Metalle: NE-Metalle: Pappe, Papier, Kartonage (PPK): Glas: Kunststoffe: Organik: Holz: Textilien: Mineralstoffe (kein Glas): Verbund-Verpackung: Verbunde (komplexe Produkte): Problemabfälle: Stoffe ang.: Sortierreste: Fraktion < 5 mm Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Nähere Charakterisierung Getränkedosen; Konservendosen; Fe-Aerosoldosen; Umreifungsbänder; Sonst. Fe-Metalle Alu-Dosen; Alu-Aerosoldosen; Sonst. Alu-Verpackungen; NE- Verschlüsse; Blei-Kapseln; Cu-Rohre; Sonst. NE-Metalle Pappe; Papier; Kartonagen; Einweggeschirr; Zeitschriften; Illustrierte; Bücher; Administrationspapiere; Pappmöbel; Papiertapeten; Sonst. PPK Weißglas; Braunglas; Grünglas; Glas-Verpackungen; Röhrenglas; Trinkgläser; Medizinische Gläser; Flachglas; Sonst. Gläser Becher; Blister; Folien; Schaumstoffe; Hohlkörper; Einweggeschirr; Umreifungsbänder; Fensterrahmen; Rohre; Dämmmaterialien; Kunststoffmöbel; Sonst. Kunststoffe Fleisch, Fisch, Knochen; Gekochte Speisereste; Laub; Rasenschnitt; Schnitt- und Topfblumen; Hygienepapiere Holz-Verpackungen; Holzmöbel; Sonst. Hölzer Bekleidungstextilien; Haustextilien (Decken, Handtücher etc.); Heimtextilien (Gardinen, Teppiche etc.); Produktionsspezifische Textilien Keramik; Porzellan; Sonstige Mineralstoffe Papier-Verbunde; Kunststoff-Verbunde; Alu-Verbunde; Getränkekartonagen; Sonst. Verbundverpackungen Elektronikschrott; Polstermöbel; Matratzen; Sonst. Verbundmöbel; Fahrzeugteile; Holz-Metall-Verbunde; Kunststoff-Metall-Verbunde; Holz-Metall-Textilien-Verbunde Batterien; Akkumulatoren; Altmedikamente; Altchemikalien; Altölhaltige Materialien; Sonstige schadstoffbelastete Stoffe Leder; Gummi; Kork; Altschuhe; Windeln; Sonst. Hygieneprodukte Den übrigen Fraktionen vor Ort nicht zuzuordnen/Stoffgemische Materialien/Stoffe kleiner 5 mm (Im wesentlichen mineralischer Art) Seite 2 von 7 Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement Heinrich-Buff-Ring 26 35392 Gießen www.einfälle-für-abfälle.de Organischer Abbau und Wassergehalt Im Laufe der Betriebsphase bzw. Zeit haben unterschiedliche Abbauprozesse der organischen Substanz stattgefunden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich organisch belastete Abfälle in die Berücksichtigung fallen sollten. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, ist durch den Benutzer anzugeben, welche Abfallarten in welchem Maß organischen Abbauprozessen unterlagen. Dies wird erzielt, indem durch den Benutzer in Schritt 5 die anteilige Reduktion der Ausgangsmasse definiert wird. Zur Abschätzung des Abbaus wird folgender Ansatz herangezogen: Mit: M: Gt: Corg: k: t: T: 𝐶𝑜𝑟𝑔= 𝐺𝑡 𝑀 ∗ 1,868 ∗ (0,014 ∗ 𝑇 + 0,28) ∗ (1 − 10−𝑘𝑡 ) Müllmenge [Mg] bis zur Zeit t gebildete spezifische Deponiegasmenge [m³*Mg-1] organischer Kohlenstoffanteil [%] Abbaukonstante Temperatur [°C] Zeit [Jahre] Für typische Hausmülldeponien (DK 2) ergibt sich das in Abbildung 1 dargestellte prozentuale Abbaupotenzial. Individuelle Berechnungen und Annahmen sind durch den Benutzer separat vorzunehmen. Bei Verwendung dieser Standards wird empfohlen auf den mittleren Ablagerungszeitraum der einzelnen Stofffraktionen zurückzugreifen. Abgebaute Gew.-% Mittlere Ablagerungsdauer z.B. Ablagerung Organik Abbildung 1: Modell zur Abschätzung des Abbaus der organischen Substanz Ansprechpartner: Prof. Dr. Stefan Gäth und Dr. Jörg Nispel Seite 3 von 7
2016 im Schnitt 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf In Deutschland fielen 2016 insgesamt 18,16 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um 0,05 Prozent gegenüber 2015, so der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Dies entspricht 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf. Im Vergleich dazu lag der pro-Kopf-Verbrauch in der EU 2015 bei 167,3 kg pro Kopf. 70 Prozent des Verpackungsabfalls wurden dem Recycling zugeführt, der Rest wurde großteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir produzieren viel zu viel Verpackungsmüll – ein trauriger Spitzenplatz in Europa. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Zunächst müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen. Und vor allem müssen wir Müll vermeiden, auch schon in der Produktionsphase durch den Verzicht auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen. Außerdem sollten Mehrwegsysteme gestärkt werden, die klare ökologische Vorteile gegenüber Einwegverpackungen haben.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (85,5 %), Papier/Karton (88,7 %), Aluminium (87,9 %) und Stahl (92,1 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (26 %) gibt es jedoch noch viel Potential. Gerade Kunststoffverpackungen sind aufgrund der Materialvielfalt schwierig zu sortieren und recyceln. 2016 konnten immerhin 0,9 Prozent mehr Kunststoffverpackungen recycelt werden als im Vorjahr; erstmals mehr als der energetischen Verwertung zugeführt wurde. Maria Krautzberger: „Insbesondere bei Kunststoffen müssen wir das wertvolle Material stärker dem Recycling zuführen und weiter nutzen.“ Ab 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dann muss zumindest das Kunststoffrecycling der Verpackungen weiter gesteigert werden, die im dualen System anfallen. Zunächst liegt die Quote bei 58,5 Prozent, ab 2022 bei 63 Prozent. Dies betrifft alle Verpackungen, mit denen sich Hersteller bei dualen Systemen beteiligen müssen und die über die Wertstoffsammlungen (Glas-, Papiersammlung, Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstofftonne und Wertstoffhöfe) entsorgt werden. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an der Gesamtmenge betrug 47 Prozent (insgesamt 8,52 Millionen Tonnen). Das sind 103,5 kg pro Kopf. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein Beispiel sind zusätzliche Funktionen der Verpackungen wie Dosierhilfen oder aufwendige Verschlüsse. Diese benötigen mehr Material und machen das Recycling schwieriger. Zudem setzt sich der Trend fort hin zu kleineren Portionen anstatt Großverpackungen, zu Versandhandel anstatt Vor-Ort-Kauf und zu Außer-Haus-Verzehr. Immerhin: Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen der privaten Endverbraucher nahm minimal ab von 25 kg auf 24,9 kg pro Kopf. Dafür wurden mehr Glas- und Aluminiumverpackungen verwendet, was darauf schließen lässt, dass diese Kunststoffverpackungen ersetzen. Glas und Aluminium sind in der Herstellung jedoch sehr energieintensiv. Maria Krautzberger: „Kunststoff durch andere Verpackungsmaterialien zu ersetzen ist nicht immer ökologisch sinnvoll. Besser ist es, weniger Verpackungsmaterial zu nutzen und die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten.“ 10,9 Prozent der Verpackungsabfälle wurden exportiert; alle zum Recycling. Bei Papier- und Kartonabfällen sind Import und Export ausgeglichen, bei den Glasverpackungen wurde mehr importiert als exportiert. 10,6 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle wurden exportiert, importiert wurde hingegen nichts. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in einem Sonderkapitel dem Anteil von Neodymmagneten, die immer häufiger in kurzlebigen Verpackungen zu finden sind. Die Magnete werden vor allem als Verschluss in Schachteln verwendet und stellen bei der Entsorgung einen Störstoff in der Pappe- und Papierfraktion dar. Neodym gehört zu den seltenen Erden und wird als kritische Ressource eingestuft. Im Jahr 2017 sind in Deutschland ca. 4,5 Tonnen neodymhaltige Magnete als Verpackungsabfall angefallen, davon sind rund 1,5 Tonnen reines Neodym. Bisher wird keine Rückgewinnung von Neodym aus Verpackungen durchgeführt – das seltene Metall endet somit in der Eisenschrott-Fraktion und geht verloren. Weitere Informationen: Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen bestimmt. Die Recyclingquote (Quote der stofflichen Verwertung) wird mittels der Menge der Abfälle, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit sogar geringer ist. Um bessere Daten zu erhalten, erfolgt zukünftig entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie die Erhebung der Recyclingquote anhand der Mengen, die dem abschließenden Recycling zugeführt werden. Die Verwertungsmenge an dieser Stelle zu bestimmen ist allerdings schwieriger und aufwändiger als bisher.
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