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Glaswolle

Die Modellierung des Umweltprofils „Glaswolle“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung einer Dämmmatte aus Glaswolle mit einer Dichte von 40 kg/m³. Berücksichtigt wurden die Bereitstellung von Rohmaterial, Transporte, Schmelze, Formen und Sammeln der Glasfasern, Aushärten und weitere interne Prozesse. Die Energie für den Schmelzprozess wird hauptsächlich durch Elektrizität und Erdgas bereitgestellt. Der Scherbenanteil im Rohglas beträgt etwa 65 % Import: 21978t Produktion: 107756t

Überarbeitung der Emissionsfaktoren für Luftschadstoffe in den Branchen Zementklinkerproduktion und Glasherstellung

Die Hüttentechnische Vereinigung der deutschen Glasindustrie e. V. mit Sitz in Offenbach am Main betreibt seit über 40 Jahren Emissionsmessungen im Bereich der Glasindustrie in Deutschland. Zur Bereitstellung der Emissionsfaktoren in der deutschen Glasindustrie, die aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnten, lagen somit handfeste Messwerte vor. In diesem Bericht wird die Glasherstellung auf sieben Glassparten aufgeteilt: Behälterglas, Flachglas, Wirtschaftsglas, Spezialglas, Glasfasern und Glaswolle, Mineral- und Steinwolle sowie Wasserglas. Zeitlich aufgeteilte Emissionsdarstellungen gewähren somit einen Blick auf die Entwicklung der Emissionen in der Glasindustrie. Zusätzlich wurden zu den errechneten Emissionsfaktoren, die auf tatsächlichen Messungen basieren, Unsicherheiten erarbeitet. Diese sollen die möglichen Abweichungen vom nicht zu ermittelnden tatsächlichen Wert aufzeigen und basieren auf Schätzungen. Die Messtätigkeiten der Hüttentechnischen Vereinigung der Deutschen Glasindustrie decken nicht die gesamte Anzahl an Glasherstellern ab. Deshalb beinhaltet dieser Bericht ein Expertenvotum für ausgewählte Emissionsfaktoren: Eine Einschätzung auf Grundlage von internen und externen Messdaten und Erfahrungen unseres Vereins in Anbetracht der umwelttechnischen Entwicklungen im Bereich der Glasindustrie, um ein möglichst reales Emissionsbild für jede der genannten Glassparten zu liefern. Quelle: Forschungsbericht

Markt für Glaswollematten

technologyComment of glass wool mat production (CA-QC, CH, RoW): The company worked on a very high technical level but the data refer to the situation before 1995. The energy for the melting process is mainly electricity and from natural gas. The amount of waste glass used as raw material is about 65%. technologyComment of glass wool mat production, without cullet (GLO): The company worked on a very high technical level but the data refer to the situation before 1995. The energy for the melting process is mainly electricity and from natural gas.

120 Mio. Euro werden investiert, rund 180 Arbeitsplätze entstehen Glaswolle aus Bernburg: Minister Glos und Haseloff legen Grundstein für Dämmstoffwerk

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 140/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 140/08 Magdeburg, den 2. Juli 2008 120 Mio. Euro werden investiert, rund 180 Arbeitsplätze entstehen Glaswolle aus Bernburg: Minister Glos und Haseloff legen Grundstein für Dämmstoffwerk Europas modernstes Werk zur Herstellung von Glaswolle entsteht bis 2010 in Bernburg. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Landeswirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff legten heute gemeinsam den Grundstein für die 120-Millionen-Euro-Investition der SCHWENK Dämmtechnik GmbH & Co. KG. Das Unternehmen stellt seit 1995 am Standort Glöthe (Salzlandkreis) Dämmstoffe her und ist ein Unternehmen der SCHWENK-Gruppe, die nach der Wende das Zementwerk Bernburg erwarb. In der neuen Betriebsstätte im Gewerbegebiet Bernburg-West unweit der A14 sollen rund 180 Arbeitsplätze entstehen und jährlich bis zu 90.000 Tonnen Glaswolle hergestellt werden. Das Land unterstützt das Vorhaben mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Ost zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Mittel). ¿Die Umwelttechnik ist ein bedeutender Wachstumsmarkt mit sehr guten Exportchancen¿, sagte Haseloff. ¿Dies gilt gerade in der heutigen Zeit, in der Rohstoffpreise steigen und das Bewusstsein für Umwelt und Klimaschutz immer größer wird.¿ Die neue Betriebsstätte, an der Glas eingeschmolzen und anschließend zu Glaswolle zerfasert werden soll, leistet einen doppelten Beitrag zum Klimaschutz. Zum einen spart die Verwendung eines hohen Altglasanteils kostbare Ressourcen, zum anderen verbessert Glaswolle als Dämmstoff die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Grundsteinlegung erfolgte nur ein Jahr nach Projektstart und damit ungewöhnlich schnell für ein Vorhaben dieser Größenordnung. Den Grund sieht Geschäftsführer Jörg-Michael Krichel unter anderem im ¿engagierten und zuverlässigen Einsatz aller beteiligten öffentlichen Institutionen in Sachsen-Anhalt¿. Deutschlandweit stellt die SCHWENK Dämmtechnik GmbH & Co. KG in sechs Werken Dämmstoffe her. Am Standort Glöthe wurden seit 1991 rund 59,2 Millionen Euro investiert und dadurch 117 Arbeitsplätze geschaffen. Die SCHWENK Zement KG investierte seit 1991 am Standort Bernburg rund 383,6 Millionen Euro, 468 Arbeitsplätze sind dort entstanden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen unter Verwendung von Lösemitteln, die Halogenkohlenwasserstoffe mit einem Siedepunkt bei 1013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin (150 Grad Celsius) (leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe) oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen mit einem Siedepunkt bei 1013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin (150 Grad Celsius) (leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen) enthalten, die Oberfläche von Gegenständen oder Materialien, insbesondere aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff oder Gummi, gereinigt, befettet, entfettet, beschichtet, entschichtet, entwickelt, phosphatiert, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Oberflächenbehandlungsanlagen), Behandlungsgut, insbesondere Textilien, Leder, Pelze, Felle, Fasern, Federn oder Wolle, gereinigt, entfettet, imprägniert, ausgerüstet, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen), Aromen, Öle, Fette oder andere Stoffe aus Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Tierkörpern oder Tierkörperteilen extrahiert oder raffiniert werden (Extraktionsanlagen). Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 2. BImSchV.

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter 91 Fahrzeuge 12) 92 Landwirtschaftliche Maschinen 12) 93 Elektrotechnische Erzeugnisse, andere Maschinen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 931 Elektrotechnische Erzeugnisse 12) 9314 Elektroabfälle (Elektronikschrott) X X S 939 Sonstige Maschinen, nicht spezifiziert ( einschl. Fahrzeugmotoren) 12) 94 Metallerzeugnisse 12) 95 Glas, Glaswaren, feinkeramische und andere mineralische Erzeugnisse 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9512 Glas, gemahlen, Glasabfälle, -bruch, -scherben A 96 Leder, Lederwaren, Textilien, Bekleidung 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 961 Leder, zugerichtete Pelzfelle, Lederwaren 9610 Felle, Häute, Leder, Pelzwerk X A 962 Garne, Gewebe und verwandte Artikel 9620 Chemiefäden, -garne, Fäden und Garne aus pflanzlichen Spinnstoffen, aus Tierhaaren, aus Wolle, Filz, -waren, Gewebe und Stoffe, Jutesäcke, Planen, Seilerwaren, Teppiche, Watte X A 963 Bekleidung, Schuhe, Reiseartikel 9630 Bekleidung, Lederwaren, Pelzwaren, Textilien X A 97 Sonstige Halb- und Fertigwaren 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 972 Papier und Pappe 9721 Bitumenfilz, -papier, -pappe, Dachpappe, Filzpappe, Teerfilz, -papier, -pappe X X S 9722 Graupappe, Papiertapeten, Pergamentpapier, Wellpappe, Zellstoffwatte (Papierwatte) X A 9723 Kraftliner, Packpapier, Papier in Rollen, Zeitungsdruckpapier X A 973 Papier- und Pappewaren 9730 Papier-, Pappewaren X A 99 Besondere Transportgüter (einschl. Sammel- und Stückgut) 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9999 Güter, nicht spezifiziert X X S 12) Bemerkungen: 12) für Versandstücke siehe Bestimmungen Nummer 8 Buchstabe d) Stand: 01. Januar 2018

Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 25.1 Steckbrief „Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“. ABFALLSCHLÜSSEL 17 06 03* 17 06 04 (Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält) (Dämmmaterial, mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt) ZUSAMMENSETZUNG Mineralfaserprodukte wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle wie auch Keramikfaserprodukte gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie finden Verwendung u.a. als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung, z. B. über abgehängten Decken, in Trennwänden und Fußböden, im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen. Mineralfaserprodukte werden auch als Verbundsysteme in Verbindung mit Gipskartonplatten, Span- platten, Heraklithplatten sowie als Fassadensysteme, zusammen mit Putzen bzw. einer Verklinkerung verwendet. In Deutschland fallen rund 100.000 – 200.000 Tonnen dieser Dämmstoffe als Abfall an [1]. Mineral- fasern sind nicht brennbar. PROBLEMBESCHREIBUNG Wegen der Gesundheitsgefahren, die von den KMF-Produkten ausgehen können, sind die Produkte in so genannte „alte“ und „neue“ Produkte einzuteilen. Unter „alte“ Mineralfaserdämmstoffe werden Produkte zusammengefasst, bei denen nicht sichergestellt ist, dass eine Freizeichnung nach der Ge- fahrstoffverordung vorliegt. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwen- dungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung [2]. Bei Mineralwolle, die davor eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt. Diese KMF gelten als krebs- erzeugend oder krebsverdächtig. Somit sind diese Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mine- ralfaserprodukten und Verbundmaterialien mit Bestandteilen von KMF i.d.R. unter dem Abfallschlüs- LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sel 17 06 03* als gefährlicher Abfall zu entsorgen. ENTSORGUNGSWEGE Das Material fällt üblicherweise beim Abbruch bzw. beim Umbau von Gebäuden an [3]. Abschnitte bzw. nicht weiter verwendbare Teile fallen bei der Verwendung von Neumaterialien an und werden z.T. vom Hersteller zurückgenommen. Sofern die Produkteigenschaften bekannt sind und dies zulas- sen, ist bei vorhandener Freizeichnung eine Klassifizierung unter dem Abfallschlüssel 17 06 04 mög- lich. Es besteht in Deutschland derzeit keine Möglichkeit zur Verwertung von derartigen, gebrauchten Mi- neralfaserprodukten und von Verbundmaterialien mit organischen Anteilen. Eine Deponierung der Mineralfaserprodukte sowie von Verbundmaterialien (z.B. Ziegel mit KMF- Füllung) auf einer Deponie der Klasse I und II ist daher prinzipiell möglich (vergleichbar mit Asbest). Aufgrund der geringen Dichte der Abfälle und der „volumenweichen“ Eigenschaft in der Verpackung in Form von BigBags, besteht bei einem Einbau auf der Deponie die Notwendigkeit einer umfängli- chen Abdeckung und Konsolidierung durch das Aufbringen mineralischer Abfälle. Der damit verbun- dene Deponievolumenverbrauch sowie die bestehenden Risiken weicher Verfüllbereiche, die durch Setzungen gekennzeichnet sind, lassen sich durch eine Kompaktierung der Abfälle minimieren. Hierzu können stationäre als auch mobile „KMF-Ballierungspressen“, die die Materialien bereits am Anfallort mechanisch kompaktieren und verpacken, eingesetzt werden. Dadurch erhöht sich die Abfalldichte, sodass auch der Einbau auf der Deponie deutlich kompakter und ohne hohe Setzungsrisiken erfolgen kann. EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Bei Mineralfasern kann organoleptisch nicht zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Fasern unterschieden werden. Daher empfiehlt es sich, nicht nur aus Arbeitsschutzgründen, alle mineral- faserhaltigen Abfälle grundsätzlich verpackt anzuliefern. Dämmmaterialien aus gefährlichen Mineralfaserprodukten können ohne weitere Untersuchung, insbesondere auf Glühverlust oder TOC, auf einer Deponie der Klasse I oder II in einem Monobe- reich (analog Asbest) deponiert werden, soweit keine Hinweise auf anderweitige Kontaminationen mit schädlichen Stoffen vorliegen. Bei einer Deponierung sollten die Abfälle so angeliefert werden, dass eine möglichst hohe, kom- paktierte Einbaudichte auf der Deponie zu erreichen ist. Hierzu sollten KMF-Abfälle, wenn mög- lich, bereits in kompaktierter Form angeliefert werden (KMF-Presse). Diese Einbautechnologie vermindert den Verbrauch von Deponievolumen und minimiert Risiken weicher, setzungsempfind- licher Einbaubereiche. Darüber hinaus gelten unabhängig vom Abfallschlüssel die Annahmebedin- gungen der jeweiligen Deponie (Arbeitsschutz). LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 2 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Auch Verbundmaterialien (z.B. Ziegel, Spanplatten, Gipskartonplatten oder „Heraklithplatten“ mit KMF-Bestandteilen) können i.d.R. deponiert werden. Dämmmaterialien aus Mineralfaserprodukten (KMF) sind, soweit zu gegebenem Zeitpunkt ent- sprechende Verwertungskapazitäten zur Verfügung stehen, zu verwerten (insbes. Verbundmateria- lien, wie z.B. Ziegel mit KMF-Füllungen). Im Übrigen wird auf Nummer 2 des Grundsatzpapieres (§ 6 Abs. 6 Sätze 1, 2 DepV) verwiesen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzu- dienen. BEZUGSDOKUMENTE [1]Abfallentsorgung Fachserie 19 Reihe 1 – 2013, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 [2]Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), zuletzt ge- ändert am 15. November 2016 [3]Technische Regel für Gefahrstoffe 521. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521), Ausgabe: Februar 2008 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 3

PV-Module

Im Jahr 2020 wurden rund zwei Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 54 Gigawatt installiert. Dies entspricht etwa 51,4 Terawattstunden Stromerzeugung. PV-Module verbleiben rund 25 Jahre im Betrieb. Daher sind die Mengen zur Verwertung aus der Nutzungsphase aktuell noch überschaubar. Dennoch muss sich die Entsorgungs- und Recyclingbranche zukünftig mit dem zunehmenden Wertstoffstrom der PV-Module auseinandersetzen. Die Menge an PV-Modulen, die in den letzten Jahren in Verkehr gebracht wurden, nimmt deutlich zu. So konnte seit dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung von rund 50.000 – 60.000 Tonnen verzeichnet werden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 320.000 Tonnen an PV-Modulen in Verkehr gebracht. Im Vergleich ist die Menge, die einer Erstbehandlung zugeführt wird, mit 15.400 Tonnen für das Jahr 2020 vergleichsweise gering. Grund dafür ist die Lebensdauer der PV-Module von rund 25 Jahren. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft die Mengen an ausgedienten PV-Modulen, die einer Verwertung zuzuführen sind, zunehmen, denn die ab den 1990er Jahren verbauten PV-Module erreichen langsam ihr Lebensende. Im Vergleich der Jahre 2016 und 2020 ist ein deutlicher Zuwachs von 2.000 Tonnen auf 15.000 Tonnen zu verzeichnen. So stieg auch die Anzahl der Entsorgungsanlagen, die PV-Module annehmen, von 13 Anlagen im Jahr 2016 auf 27 Anlagen im Jahr 2020. * Statistisches Bundesamt (2022): Zur Erstbehandlung angenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte (online). Statistisches Bundesamt, 11.02.2022 (abgerufen am: 28.10.2022) © VDI ZRE (In Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2022): Zur Erstbehandlung angenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte (online). Statistisches Bundesamt) Mengenentwicklung von PV-Modulen (2017 – 2020) PV-Module können in drei Generationen unterteilt werden. Nur die erste Generation, die zu rund 90 Prozent verbaut ist, und die zweite Generation, die zu rund zehn Prozent verbaut ist, spielen aktuell in der Entsorgungsbranche eine Rolle. Durch das Recycling von einer Tonne PV-Module auf Siliziumbasis können rund 800 bis 1.200 kg CO 2 äq eingespart werden. Dies wird hauptsächlich durch die Rückgewinnung der Glas- sowie der Aluminiumfraktion erreicht. * Fraunhofer IBP (2012): Life Cycle Assessment (LCA) screening of the Maltha recycling process for Si-PV modules. Fraunhofer IBP - Department Life Cycle Engineering, Stuttgart (abgerufen am: 28.10.2022) In der Praxis wird das Glas nach dem Recycling in der Herstellung von Isolier-/Akkustikdämmung, Glaswolle oder Schaumglas eingesetzt, da hier geringere Qualitätsstandards gefordert sind als in der Flach- und Behälterglasindustrie. Das entspricht einem Downcycling, obwohl ein hochwertiges Recycling für die Flach- und Behälterglasindustrie technisch möglich ist. * Wolf, J.; Brüning, R.; Nellesen, L. und Schiemann, J. (2017): Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau (abgerufen am: 31.10.2022) Aufgrund der aktuell noch geringen Mengen an PV-Modulen, die einem Recycling zugeführt werden, gestaltet sich die Umsetzung jedoch bisher unwirtschaftlich. Dies gilt auch für weitere Bestandteile der PV-Module wie u. a. Silizium, Indium, Gallium und Silber. * Kummer, S.; Strobelt, A.; Kohlmeyer, R.; Kitazume, C.; Oehme, I. und Schnepel, C. (2020): Empfehlungen des UBA für die Weiterentwicklung der Behandlungsanforderungen nach ElektroG. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau (abgerufen am: 28.10.2022) Vor der stofflichen Verwertung werden die PV-Module nach Modultypen entsprechend der Kennzeichnung der PV-Module bzw. den Informationen der Datenblätter getrennt. Eine Sortierung nur nach optischen Merkmalen wird aufgrund von Fehleinschätzungen nicht empfohlen. * Hofmann, A. (2018): Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31 B. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, München (abgerufen am: 28.10.2022) Nach der Demontage des Rahmens (oder der Backrails), der Anschlussdosen und Kabel werden die PV-Module einer mechanischen Behandlung zugeführt. Siliziumbasierte Dickschicht- (c-Si) und teils auch Dünnschicht-Module (a-Si) können gemeinsam recycelt werden. Untersuchungen zeigten zudem, dass eine Separation von monokristallinen und polykristallinen PV-Modulen (1. Generation) das Recyclingergebnis nicht beeinflusst, jedoch das herstellerspezifische Produktdesign einen Einfluss aufweist. * Pohl, R. und Heitmann, B. (2019): Aufarbeitung von Altmodulen und Rückführung von Wertstoffen in den Stoffkreislauf (EoL-Cycle) : Abschlussbericht. Reiling Glas Recycling GmbH & Co. KG, Marienfeld (abgerufen am: 31.10.2022) Die mechanische Behandlung setzt sich dabei grundsätzlich aus der Konditionierung, der Klassifizierung und Sortierung zusammen (Abbildung 6). © VDI ZRE (In Anlehnung an Hofmann, A. (2018): Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31 B. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Mechanische Behandlung von siliziumbasierten PV-Modulen Das Recycling von Dünnschicht-Modulen kann aufgrund der Kunststofflaminierung in grundsätzlich drei Schritten erfolgen: * Marwede, M. (2013): Cycling critical absorber materials of CdTe- and CIGS-photovoltaics – Material efficiency along the life-cycle. Universität Augsburg, Augsburg Weitere Verfahren sind in der Entwicklung. Es wird gefordert, dass das Recycling von PV-Modulen rechtlich an realistische, aber ambitionierte Recyclingquoten gebunden wird, um insbesondere für Glas, Aluminium und kritische Metalle wie Indium, Gallium etc. künftig qualitativ hochwertige, geschlossene Kreisläufe zu etablieren. * Deutsche Umwelthilfe e.V. (2021): Weißbuch zur Stärkung der Wiederverwendung und des Recyclings von Photovoltaik-Modulen. Deutsche Umwelthilfe e.V., Radolfzell (abgerufen am: 21.10.2022)

Recycling von mineralischen Dämmstoffen

Steinwolle kann theoretisch mit einem Rezyklatanteil von bis zu 30 % hergestellt werden. Das rückgeführte Material muss allerdings sauber und sortenrein sein, was aufgrund der Einbausituation in Gebäuden oftmals nicht gewährleistet ist. Außerdem erschweren patentrechtliche Gründe das Recycling von Altdämmstoffen. Daher nehmen vereinzelte Unternehmen nur Baustellenverschnitt und allenfalls Steinwolle aus Flachdachaufbauten der eigenen Marke zurück, wie z. B. in den Programmen Rockcycle, Isover Return und Resulation. Glaswolle kann zu 80 Massenprozent aus Altglas bestehen und ist ebenfalls als Sekundärrohstoff in die Produktion rückführbar, sofern der Dämmstoff sortenrein und sauber vorliegt.

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