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Häufigkeit von Wettereignissen auf 10 ausgewählten deutschen Autobahnen über 2 Jahre

Für die Analyse, auf welchen Strecken bestimmte Wetterereignisse am häufigsten auftraten, wurden Reanalysedaten von ganz Deutschland aus dem Zeitraum 1.12.2017-30.11.2019 verwendet. Die 10 ausgewählten Strecken wurden als Punkte mit 1 km Abstand abgebildet. Für diese 3160 Punkte wurden die Wetterwerte aus den einzelnen Zeitschritten (1 Stunde Auflösung = 24 Zeitschritte pro Tag und Parameter = 122.640 Datensätze) ausgelesen. Die Werte wurden pro Parameter (=24 pro Tag = 122.640 für 2 Jahre) gemittelt (bei Windstärke, Windböen, Schneehöhe, Glatteis) oder aufsummiert (Niederschlag, Neuschneehöhe). Bei Nebel wurde ausgezählt, in wie viel % der Fälle 95% relative Feuchte überschritten wurde. Diese Werte wurden dann normiert. Der höchste bzw. häufigste Wert erhielt den Wert 100, der niedrigste bzw. seltenste den Wert 0. Parameter: Windgeschwindigkeit, Windböen, Niederschlag, Schneehöhe, Neuschneehöhe, Glatteis, Nebel (>95% Luftfeuchtigkeit)

WarnWetter-App

Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes stellt den Nutzern alle wichtigen Warn- und Kontextinformationen für den täglichen Einsatz zur Verfügung. Dabei kann die allgemeine Gefährdungslage für Deutschland auf einer eingefärbten Warnkarte schnell erfasst und ergänzende Detailinformationen abgerufen werden. Die App ist über http://www.warnwetterapp.de/ per Download für die Betriebssysteme iOS, Android und Windows frei erhältlich.

Neue Mobilität

Das Land Berlin hat mit Deutschlands erstem Mobilitätsgesetz die Weichen für die Zukunft gestellt: Dank mehr Bus- und Bahnangeboten, geschützten Radstreifen und verkehrsberuhigten Kiezen können immer mehr Menschen in Berlin klimafreundlich unterwegs sein. Zur Mobilitätswende gehören aber auch neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese Neue Mobilität mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Sie sind klein, gelb – und kein Mensch sitzt am Steuer: Drei selbstfahrende Elektro-Busse der BVG sind seit Sommer 2020 in Berlin-Reinickendorf unterwegs. „Shuttles & Co“ nennt sich das Pilotprojekt, das das Land Berlin gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert hat. Die Minibusse sind mit Sensoren ausgestattet, eine künstliche Intelligenz verarbeitet die Daten, um im richtigen Moment zu lenken, zu beschleunigen oder abzubremsen. Intelligente, selbstfahrende Automobile scannen nicht nur ihre Umwelt, sondern kommunizieren auch mit ihr. Das Zauberwort heißt „vernetzte Mobilität“: Smarte Fahrzeuge können Kontakt mit Ampeln aufnehmen, um die optimale Reisegeschwindigkeit für grüne Wellen zu berechnen oder sich mit anderen intelligenten Fahrzeugen über Staus und Glatteis austauschen. Mit einem Pilotprojekt im Forschungs- und Industriepark „Urban Tech Republic“ entwickelt das Land Berlin auch diese Technologie weiter. Pilotprojekt „Shuttles & Co“ Pilotprojekt in der „Urban Tech Republic“ “Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Shared Mobility. Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, einen individuellen Mobilitätsmix immer wieder aufs Neue spontan zusammenzustellen und dabei zugleich Ressourcen zu schonen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. So wird klimafreundliche und bezahlbare Mobilität auch dort sichergestellt, wo kommerzielle Anbieter nicht vertreten sind, weil sich ein rein gewinnorientierter Betrieb nicht lohnen würde. Lastenräder lassen sich in Berlin sogar ganz kostenlos ausleihen: Die Initiative „fLotte Berlin“ des ADFC stellt inzwischen mehr als 170 Lastenräder in allen Berliner Bezirken bereit, mehr als die Hälfte haben der Senat und die Bezirksämter beigesteuert. Geteilte Mobilität in Berlin Fahrradleihsystem nextbike fLotte Berlin Elektromobilität ist eine wichtige Säule der klimafreundlichen Verkehrswende, um den motorisierten Individualverkehr, der noch notwendig ist, nachhaltig zu ermöglichen. Bereits heute zeichnet sich ab: Der fossile Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell. Berlin hat deshalb die Weichen für das Zeitalter der Elektromobilität gestellt. In allen Bezirken lässt das Land Berlin die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dabei setzt Berlin vor allem auf Schnellladesäulen, an denen sich mehrere Autos gleichzeitig aufladen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Raum. Auch die Elektrifizierung der ÖPNV-Busse treibt das Land Berlin voran. Bereits heute sind rund 130 Busse der BVG elektrisch unterwegs, bis 2030 wird es die gesamte Busflotte sein. Mit der Umstellung auf E-Busse schließt Berlin eine der letzten Lücken bei der Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs, schließlich sind S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen seit jeher emissionsfrei unterwegs. Ausbau der Ladeinfrastruktur Elektrifizierung des ÖPNV Wer Berlin klimafreundlicher und lebenswerter gestalten will, muss sich auch um das Parken kümmern. Bis zu 30 Prozent des Autoverkehrs entsteht allein durch die Suche nach Parkplätzen. Zugleich belegen parkende Autos viel öffentlichen Raum, der auch für Parks, Grünanlagen oder Radspuren genutzt werden könnte. Deswegen gehört auch eine innovative Parkraumbewirtschaftung zur Neuen Mobilität. Das Land Berlin unternimmt viel, um Parken effizienter, platzsparender und umweltverträglicher zu machen und den öffentlichen Raum fairer aufzuteilen. Parkraumbewirtschaftung in Berlin Es gibt noch viele weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen das Land Berlin mitwirkt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Präventionsartikel zum Thema "Der Herbst und seine Tücken"

Der Herbst und seine Tücken   Polizei gibt Hinweise für Verkehrsteilnehmer Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt, sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend angepasst sein sollte. Seit dem 04.12.2010 gibt es die Neuregelung der Winterreifenpflicht. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen ? umgangssprachlich Winterreifen ? gefahren werden. Auch Ganzjahresreifen können mit einem M+S-Symbol versehen sein. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro bis 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.   Auch die Beleuchtung ist sehr wichtig. Nach dem Motto ?Sehen und gesehen werden? ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung, um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten.   Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der Bremsweg ? deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden.   In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen. Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen. Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild sind und auch einen Helm tragen. Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in der richtigen Richtung befahren werden. Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in die falsche Richtung fährt.   Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu kommen. Impressum:Polizeirevier WittenbergPressestelle Juristenstraße 13a06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 469 0 Fax: (03491) 469 210 Mail: presse.prev-wb@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung Prev. Salzlandkreis - Sammelmeldung -

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Kriminalitätsgeschehen Aschersleben, Magdeburger Straße   (Einbruchsdiebstahl, Versuch) Am Montagabend gegen 21:59 Uhr wurde eine zu diesem Zeitpunkt unbekannte männliche Person beobachtet, wie sie die Eingangstür zu einem Friseurgeschäft in der Magdeburger Straße beschädigte. Die Person entfernte sich dann vom Tatort. Im Rahmen der Tatortnahbereichsfahndung konnte der Tatverdächtige zwar nicht aufgefunden aber durch Zeugen namentlich bekannt gemacht werden. Die Ermittlungen dauern noch an. Schönebeck, Moskauer Straße   (Einbruchsdiebstahl) Unbekannte Täter verschafften sich in den Montagabendstunden, gegen 22:45 Uhr gewaltsam Zutritt zu einem Supermarkt in der Moskauer Straße. Nach Angaben eines Zeugen verließen die unbekannten Täter nach wenigen Minuten den Markt mit einer Kiste Bier und flüchteten mit Fahrrädern in Richtung Moskauer Straße / Weber Weg. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Schönebeck, gern auch telefonisch unter 03928-466195 entgegen. Bernburg, Lindenstraße   (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Dienstag drangen unbekannte Täter gewaltsam in ein Geschäft in der Lindenstraße ein. Sie entfernten die Vergitterung und öffneten danach das Fenster. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen Bargeld in unbekannter Höhe, anschließend flüchteten sie unerkannt vom Tatort.   Verkehrsgeschehen Bernburg, Eichenweg, 26.11.2013 ? 07:40 Uhr   (Personenschaden) In den Morgenstunden kam es im Bereich des Eichenweges, in Höhe des Robinienweges zu einem Unfall mit Sachschaden. Aus bisher ungeklärter Ursache kam der Fahrer eines Kleinkraftrades aus Richtung Virchowstraße nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Die Person wurde leicht dabei leicht verletzt. Hoym, Quedlinburger Straße, 26.11.2013 ? 04:25 Uhr   (Unfall / Alkohol) Am Dienstagmorgen, gegen 04:25 Uhr kam es in Hoym, in der Quedlinburger Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug ins Schleudern geriet und gegen ein anderes, abgestelltes Fahrzeug stieß. Der Fahrer wurde bei dem Unfall nicht verletzt. Die L85 war für den Zeitpunkt der Unfallaufnahme gesperrt. Während der Aufnahme der notwendigen Daten, stellten die Beamten beim Fahrer des Verursacherfahrzeuges Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,57 Promille. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme im Klinikum Aschersleben durchgeführt. An beiden Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden. Aschersleben, Schmidtmannstraße, 26.11.2013 ? 07:02 Uhr   (Sachschaden) Am Dienstagmorgen, gegen 07:02 Uhr ereignete sich im Bereich des Kreisverkehrs Schmidtmannstraße ein Auffahrunfall, bei dem niemand verletzt wurde. Ein Pkw, der den Kreisverkehr aus Richtung Heinrichstraße kommend befahren wollte, stoppt zu diesem Zeitpunkt, da er einen Fußgänger passieren lassen wollte. Der Bus im Nachfolgeverkehr bremst ebenfalls ab, kam aber auf der eisigen Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und stieß daraufhin gegen den Pkw. B 246a/ L 69, Kreuzungsbereich, 25.11.2013 ? 15:30 Uhr   (Personenschaden) Am Montagnachmittag kam es im Kreuzungsbereich der B 246a und der L69, Abzweig Biere, zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Frauen schwer und ein Mann leicht verletzt wurden. Die beiden Frauen befuhren die B 246a zu diesem Zeitpunkt in Richtung Welsleben und bogen am Abzweig L69 in Richtung Biere ab. Hierbei übersahen sie offenbar den Pkw im Gegenverkehr. Es kam zur Kollision. Die beiden Frauen wurden in ein nahegelegenes Klinikum verbracht und dort vorerst stationär aufgenommen. Der Mann blieb leicht verletzt an der Unfallstelle. An den Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden. Schönebeck, Sökerstraße, 25.11.2013 ? 15:55 Uhr   (Sachschaden) Am Montagnachmittag kam es in Schönebeck, and der Ampelanlage Abzweig Friedrichstraße zu einem Auffahrunfall an dem drei Fahrzeuge beteiligt waren. Die ersten beiden der drei Fahrzeuge hatten ordnungsgemäß an der roten Lichtzeichenanlage angehalten, das letzte Fahrzeug hatte offenbar zu spät bemerkt, dass die beiden vorausfahrenden hielten und fuhr auf. In Folge der Wucht des Aufpralls wurde das zweit auf das erste Fahrzeug geschoben. An allen Fahrzeugen entstand Sachschaden. Während der Unfallaufnahme stellte sich dann heraus, dass der Fahrzeugführer des verursachenden Fahrzeuges  nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. K 1292, 26.11.2013 ? 01:45 Uhr   (Sachschaden) Am Dienstagmorgen kam es auf der K1292 aus Richtung Schönebeck kommend zu einem Unfall, bei welchem die Fahrerin eines Opels in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, in Schleudern kam und dann durch den Straßengraben auf den angrenzenden Acker fuhr. An der Unfallstelle war die Fahrbahn winterglatt. Die Fahrerin wurde nicht verletzt, am Fahrzeug entstand hoher Sachschaden. L 69, Borne ? Unseburg, 26.11.2013 ? 05:45 Uhr   (Personenschaden) Auf der L69 zwischen Borne und Unseburg kam es beim befahren einen Doppelkurve zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug mit dem Gegenverkehr kollidierte. Das Fahrzeug war auf Grund der winterglatten Fahrbahnbedingungen ins Schleudern und dadurch in den Gegenverkehr geraten. Das verursachende Fahrzeug kam nach dem Zusammenstoß nach rechts im Straßengraben zum Stehen, der Fahrer wurde nicht verletzt. Das im Gegenverkehr befindliche Fahrzeug geriet durch die Kollision nach rechts in den Straßenraben, überschlug sich und kam auf dem Dach zum liegen. Die Fahrerin wurde dabei leicht verletzt.Groß Börnecke, Bruchtor, 26.11.2013 ? 09:42 Uhr   (Personenschaden) Am Dienstag kam auf der winterglatten Fahrbahn in Groß Börnecke ein Mofafahrer zu Fall und verletzte sich dabei schwer. Er befuhr gegen 09:42 Uhr die langgezogene Kurve der Bruchstraße Friedrich-Stengel-Straße. Auf  Grund der glatten Fahrbahn rutschte das Hinterrad weg und das Fahrzeug stürzte. Der Fahrer (m/75) zog sich nach bisher vorliegenden Erkenntnissen Frakturen am rechten Arm und Bein zu. Zu einer Berührung mit anderen Verkehrsteilnehmern kam es offenbar nicht.   Mit Hinblick auf die zunehmend winterlichen Straßenverhältnisse hier der Hinweis an alle Fahrzeugführer, Winterbereifung ist bei ?winterlichen Bedingungen? Pflicht! Die Polizei prüft auch während einer Unfallaufnahme auf das Vorhandensein der geforderten Winterbereifung. Bei den momentanen und kommenden Witterungsbedingungen ist mit Glatteis und Reif auf den Straßen zu rechen. Die Fahrweise sollte dem entsprechend angepasst werden. Viele ?Winterunfälle? passieren auf Grund einer den Witterungsbedingungen nicht angemessenen Geschwindigkeit.   Verkehrskontrollen Belleben, Alslebener Straße, 25.11.2013, 07:45 ? 12:30 Uhr   (GK) Die Polizei führte am 25. November in Belleben, in der Alslebener Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Es wurden insgesamt 242 Fahrzeuge, in der Fahrtrichtung Alsleben angemessen. Innerhalb der Messstrecke besteht eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Es wurden 44 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. 39 Fahrer müssen nun mit einem Verwarngeldbescheid bis max. 35.-? rechnen, gegen die anderen 5 wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Tagesschnellste wurde mit 64 km/h gemessen.   Sonstiges Aschersleben, Elisabethstraße   (Verdacht eines Brandes) Am Montagabend, gegen 23:05 Uhr wurde bei der Rettungsleitstelle ein Brand in der Elisabethstraße gemeldet. Beim Eintreffen vor Ort wurde allerdings kein offenes Feuer sondern ein stark qualmender Kochtopf als Ursache der starken Rauchentwicklung identifiziert. In dem Topf befanden sich mehrere Nuckel (für Kleinkinder) die anscheinend ausgekocht wurden. Das Wasser war allerdings bereits verdunstet und die Wärme des Topfes hatte die Plastik der Nuckel zum Schmelzen gebracht. Die Kinder und die Frau wurden vorerst zur Beobachtung, nach Verdacht einer Rauchgasvergiftung, ins Klinikum verbracht und dort stationär aufgenommen. Nach einer ausreichenden Lüftung war die Wohnung wieder bewohnbar. Neben der Polizei waren 2 Tanklöschfahrzeuge, 3 Rettungswagen und ein Notarzt vor Ort.   Zeugenaufruf Am 30.10.2013, gegen 16:45 Uhr, wollten drei bisher unbekannte Schüler gerade die Rossmannfiliale in Staßfurt verlassen, als die EAS Anlage (Diebstahlmeldung) anschlug. Eine Mitarbeiterin der Filiale versuchte daraufhin die Schüler aufhalten. Hierbei bekam sie Hilfe von einer Passantin, die diese Situation mitbekommen hatte. Sie versuchte daraufhin eine Schülerin an ihrer Jacke festzuhalten. Das Mädchen zog ihre Jacke daraufhin aus und flüchtete. Aus dieser Jacke fiel das vermeintliche Diebesgut heraus. Bei der Jacke handelt es sich um eine schwarze Leder- bzw. Kunstlederjacke. Sie wurde sichergestellt und befindet sich jetzt bei der Polizei in Staßfurt. Wer kann Angaben zur Eigentümerin der Jacke machen? Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580 entgegen. Natürlich besteht auch, oder hauptsächlich, für die Schülerin oder deren Eltern die Möglichkeit mit einem Eigentumsnachweis die Jacke bei der Polizei in Empfang zu nehmen. Eine Belehrung über die Rechte im Strafverfahren wird natürlich pflichtgemäß seitens der Polizei erfolgen.   (Bild als Anlage: Urheber Polizei)   Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} table.MsoTableGrid {mso-style-name:Tabellengitternetz; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; border:solid windowtext 1.0pt; mso-border-alt:solid windowtext .5pt; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-border-insideh:.5pt solid windowtext; mso-border-insidev:.5pt solid windowtext; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:6.0pt; mso-para-margin-left:0cm; text-align:justify; line-height:150%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail:  presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung Polizeirevier Stendal

Handtasche geraubt ? Rentnerin verletzt Stendal, 08.10.2015 Einer 78-jährigen Rentnerin wurde am Mittwochabend gegen 18:30 Uhr im Bruchweg die Handtasche geraubt. Die Frau war zu Fuß auf dem Bruchweg in Richtung Parkstraße spazieren, als sie links von sich, am Rande des Parks am Schwanenteich, zwei Jugendliche bzw. junge Männer sah, die auffällig hin und her gingen. Weil ihr das unheimlich vorkam, machte sie kehrt und ging wieder zurück in Richtung ?An der Rolle?. Plötzlich lief einer der Jugendlichen schnell an ihr vorbei. Der Zweite ergriff einen schwarzen Stoffbeutel, den die Frau in den Händen hielt. Der Beutel wurde hin und her geschleudert, bis die Griffe rissen und die Frau zu Boden fiel. Die 78-Jährige wurde durch den Sturz verletzt. Sie begab sich zunächst nach Hause und suchte am Donnerstagnachmittag einen Arzt und die Polizei auf. Von den Tätern liegt folgende Personenbeschreibung vor: Täter 1: Alter 13 bis 15 Jahre, etwa 150 bis 160 cm groß, rundliches Gesicht, dunkle Oberbekleidung, gepflegtes Erscheinungsbild, die Seiten des Kopfes waren kurz rasiert, das Haupthaar darüber etwa 5 cm lang Täter 2: sehr dünn, etwa 180 cm groß, graue Oberbekleidung, trug eine graue Kapuze Die Kriposucht Zeugen und fragt: Wer hat den Raub zum Nachteil der Dame beobachtet? Wem sind in Tatortnähe die beiden Jugendlichen bzw. jungen Männer aufgefallen? Wer kann Hinweise zu den Tätern geben? Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931/685 291 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen. 50 Gramm Amphetamin sichergestellt Stendal, 08.10.2015, 18:10 Uhr Weil er einen seiner zwei Hunde während des Spaziergangs auf der Stadtseeallee nicht angeleint hatte, wurde ein 34-jähriger Mann aus Stendal durch eine Streife angesprochen. Bei der genaueren Überprüfung wurden bei dem Mann, der mit 3,0 Promille erheblich alkoholisiert war, 50 Gramm Amphetamin und eine Feinwaage aufgefunden und sichergestellt. Der Mann, der wegen vielfacher vorangegangener Straftaten umfangreich polizeibekannt ist, hat zurzeit keinen festen Wohnsitz. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet, im Anschluss wurde der Mann wegen fehlender Haftgründe, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Rucksack aus Pkw gestohlen Stendal, 09.10.2015 Einen kurzen Aufenthalt des Geschädigten in einem Supermarkt in der Bahnhofstraße nutzten unbekannte Täter, um aus dem Pkw des Mannes einen Rucksack zu stehlen. Der 31-Jährige parkte seinen Audi gegen 07:30 Uhr auf dem Edeka Parkplatz in der Bahnhofstraße und begab sich zum Einkaufen. Das Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Als er nur etwa 10 Minuten später, gegen 07.40 Uhr, zu seinem Pkw zurückkehrte, fehlte sein Rucksack mit Papieren und persönlichen Dokumenten vom Beifahrersitz. Scheunenbrand Osterburg, Düsedau, 09.10.2015, 07: 10 Uhr Zu einem Scheunenbrand musste am Freitagmorgen die Freiwillige Feuerwehr der Einheitsgemeinde Osterburg ausrücken. Zur Brandbekämpfung eines Scheunenbrandes in Düsedau waren 54 Kameraden der Wehren Osterburg, Flessau, Düsedau, Kalberwisch, Meseberg, Erxleben, Walsleben und Polkau vor Ort. In der Düsedauer Hauptstraße brannte ein ca. 20 x 8 Meter großes Scheunengebäude. Im Gebäude war zum Zeitpunkt des Brandausbruchs ein Pkw VW untergestellt. Nach vorläufigen Erkenntnissen könnte ein technischer Defekt an diesem Fahrzeug das Feuer verursacht haben. Der Brandort wurde für weitere Untersuchungen beschlagnahmt. Das Gebäude wurde durch den Brand stark beschädigt und ist zum Teil einsturzgefährdet. Die Schadenshöhe ist zurzeit unbekannt. Die Kripo hat die Ermittlungen aufgenommen.  Einbruch in Edeka Markt Tangerhütte, 09.10.2015, 03:55 Uhr Unbekannte Täter brachen in der Nacht zum Freitag in den Edeka Markt im Neustädter Ring ein. Gegen 03:55 Uhr wurde der Einbruchsalarm ausgelöst. Der oder die Täter flüchteten vor dem Eintreffen der Polizei. Durch die Kripo wurde am Freitagmorgen der Tatort untersucht und Spuren gesichert. Ob etwas entwendet wurde war noch nicht feststellbar. Mit 1,93 Promille am Steuer Schönhausen, 08.10.2015, 16:15 Uhr Mit 1,93 Promille am Steuer seines VW Transporters, wurde am Donnerstagnachmittag ein 49-jähriger Mann durch eine Streife festgestellt. Der Mann war in der Schulstraße angehalten und kontrolliert worden. Es folgte eine Blutentnahme, ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt. Diebstahl einer Kennzeichentafel Tangermünde, 08.10.2015 Auf einem Parkplatz in der Friedrich-Ebert-Straße wurde von einem Pkw Opel die vordere Kennzeichentafel ?SDL-SH586? gestohlen. Der Fahrzeughalter parkte den Opel am 07.10.2015 gegen 20:00 Uhr auf einer Parkfläche vor der Haus-Nr. 56a. Am Donnerstag gegen 12:30 Uhr bemerkte er den Diebstahl. Der oder die Täter öffneten die vordere Kennzeichenhalterung und entnahmen das Kennzeichenschild. Unfallflucht Stendal, 08.10.2015 Zwischen 09:45 Uhr und 11:30 Uhr wurde in einer Parktasche am Fahrbahnrand der Wendstraße, vor dem Hufelandhaus, ein Audi durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Die Beschädigungen am vorderen Stoßfänger sind vermutlich bei Einparken durch ein anderes Fahrzeug verursacht worden. Der Verursacher verließ die Unfallstelle. Hinweise zum Unfall nimmt die Polizei in Stendal unter Tel. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Sachschaden Osterburg, Krumke, 08.10.2015, 20:55 Uhr In Krumke wurde der BMW eines 35-jährigen Fahrers leicht beschädigt, als er über einen heruntergefallenen Ast fuhr. Der BMW war in Richtung Osterburg auf der Landesstraße 9 unterwegs, als der Fahrer über einen auf der Fahrbahn liegenden Ast fuhr. Der Ast stammte von einem Nussbaum am Straßenrand und war zuvor wegen entgegen kommender Fahrzeuge nicht zu sehen. Der Fahrer blieb unverletzt, am Pkw entstand geringer Sachschaden. Wild Osterburg, 09.10.2015, 07:00 Uhr Zwischen Walsleben und Düsedau überfuhr ein 41-jähriger Fahrer eines VW Transporters ein Reh. Der Mann fuhr in Richtung Düsedau, als das Tier etwa 500 Meter vor dem Ortseingang auf die Fahrbahn lief und erfasst wurde. Am Transporter entstand Sachschaden. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Der Herbst hat begonnen und der Winter steht vor der Tür Die damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Dazu einige Tipps und Hinweise: - Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.   Schon bevor Sie losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundum-   sicht sorgen.   Eventuell sind Scheiben zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.   All das kostet Zeit. Auf der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel oder     Schnee die Fahrzeit verlängern.   Bedenken Sie: ?Zeitdruck ist ein schlechter Beifahrer!? - Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h.    passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an. Verringern Sie   gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Sicherheits-   abstand. - Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.      Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von            Scheibenwischern und Bereifung. Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht? Das ist im § 2 Absatz 3a der StVO geregelt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die?entsprechenden Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Doch welche Reifen dürfen verwendet werden? Auf den Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen) muss sich die M + S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und/oder die Kennzeichnung Schneeflocke mit drei Bergspitzen befinden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichen Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es natürlich auch 1 Punkt im Verkehrszentralregister.   Der richtige Zeitpunkt zum Reifenwechsel Der Wechsel auf Winterreifen sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben. Als Gedankenstütze spricht man auch von ?O? - wie Oktober - bis ?O? - wie Ostern, natürlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Wetterverhältnisse. Schon bei niedrigen Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm, die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen. Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen - Sehen und gesehen werden! Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen die Verkehrssicherheit. Dazu gehört natürlich, die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch einzuschalten. Die Polizei rät: ?Verhalten Sie sich immer verkehrsgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.? In diesem Sinne: ?Kommen Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel!?   Mit freundlichen Grüßen   I.A. Fred Mücke Ihr Verkehrssicherheitsberater im Polizeirevier Stendal Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de In eigener Sache LKA ? Mobil kommt nach Krevese Fachleute beraten kostenlos und neutral ? Rat und Tipps zum Schutz vor Kriminalität Der mobile Beratungsbus des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt kommt nach Krevese. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich am Mittwoch, 14.10.2015,                   in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr                   in Krevese, am neuen Gerätehaus der FFW zu informieren. Gemeinsam mit Mitarbeitern des LKA geben der Bereich Kriminalprävention und die Regionalbereichsbeamten der Einheitsgemeinde Osterburg Tipps und Empfehlungen zum Einbruchsschutz und informieren zu speziellen Kriminalitätsfeldern, die im Landkreis Stendal aufgetreten sind. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

Präventionsartikel "Dunkle Jahreszeit"

Der Herbst und seine Tücken   Licht und Bereifung sind das A und O     Der Sommer geht, der Herbst kommt ? und mit ihm neben den vielen schönen Seiten natürlich auch die für den Straßenverkehr eher unangenehmen Witterungsbedingungen. Eigentlich ist es ja wie in jedem Jahr und doch benötigen die meisten Verkehrsteilnehmer einige Zeit, bis sie ihre Fahrzeuge sicher umgestellt und sich selbst entsprechend darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn sie morgens feststellen, dass es in der Nacht gefroren hat. Nachts gehen die Temperaturen schon sehr weit nach unten, während es tagsüber oft noch angenehm warm ist. Hinzu kommt, dass es morgens während des üblichen Berufsverkehrs noch dunkel ist. Es gibt ja dieses berühmte Sprichwort, dass man aus Fehlern lernt. Im Straßenverkehr jedoch kann jeder Fehler auch der Letzte sein. Vielmehr gilt hier: ?Sehen und gesehen werden?. In besonderem Maße seien an dieser Stelle die Radfahrer angesprochen, die häufig ohne oder mit defekter Beleuchtung unterwegs sind. Viel zu schnell  werden sie übersehen.   Jeder Fahrzeugführer ist vor Fahrtantritt dazu verpflichtet, sein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Dazu gehört auch, zu schauen, ob die Beleuchtung funktioniert. Hierbei sei angemerkt, dass viele Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung, um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten. Eine weitere technische Voraussetzung ? nämlich die Bereifung ? ist entscheidend dafür, ein Fahrzeug sicher durch den Herbst/Winter zu führen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die Bezeichnung M+S (für Matsch und Schnee) tragen. Auch Ganzjahresreifen können mit einem M+S-Symbol versehen sein. Auf keinen Fall darf bei winterlichen Witterungsbedingungen mit Sommerrädern gefahren werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Im Falle eines Unfalles gibt es versicherungstechnisch mit Sicherheit auch Probleme bei der Begleichung eines möglichen Schadens. Empfohlen wird das Fahren mit M+S Reifen von ?O bis O?, also von Oktober bis Ostern. Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht gleichzeitig seine Fahrweise den Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu verringern. Bei Nebel, Laub, Regen oder Glätte beispielsweise verlängert sich der Bremsweg ? deshalb runter vom Gas. Auch können sich diese Witterungsbedingungen schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden. An dieser Stelle sei auch an die Zunahme der Wildwechsel aufgrund der Paarungszeit erinnert. Da die Dämmerung gerade in den morgendlichen und / oder abendlichen Berufsverkehrs fällt, ist das Risiko von Wildunfällen sehr hoch. Auch hier gilt ? Geschwindigkeit verringern! Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu kommen. Impressum:Polizeirevier WittenbergPressestelle Juristenstraße 13a06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 469 0 Fax: (03491) 469 210 Mail: presse.prev-wb@polizei.sachsen-anhalt.de

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Blitzer besprüht Osterburg, Erxleben, 17.10.2016 Die erst kürzlich in der Ortsdurchfahrt Erxleben errichteten stationären Blitzer wurden in der Nacht zum Montag mit Farbe besprüht. Bemerkt wurde der Schaden am Montagmorgen gegen 04:35 Uhr. Einem Lkw-Fahrer waren während der Durchfahrt die Beschädigungen aufgefallen. An beiden Säulen waren sämtliche Mess- und Fotofenster mit silberner Farbe besprüht worden.     Unter Drogeneinfluss am Steuer Stendal, 17.10.2016, 0:15 Uhr Im Hohen Weg stellte eine Streife am Montagmorgen einen unter Drogeneinfluss stehenden 35-jährigen Ford-Fahrer fest. Der Drogenwischtest reagierte auf Cannabis. Der Mann musste mit zur Blutentnahme auf die Wache. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.     Geschwindigkeitskontrollen Uenglingen, 17.10.2016, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr Auf Höhe der KITA "Uenglinger Spatzennest? wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle insgesamt 54 Fahrzeuge, in Richtung Stendal, gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h wurde von keinem Fahrzeugführer überschritten.   Altmärkische Höhe, Lückstedt, 17.10.2016, 09:50 Uhr bis 12:00 Uhr In Richtung Kossebau, auf der Landesstraße 12, wurden in einem 50 km/h-Bereich 68 Fahrzeuge einer Geschwindigkeitskontrolle unterzogen. Zwei Fahrzeugführer waren zu schnell und bekamen daraufhin ein Verwarnungsgeld ausgesprochen.     Wildunfall Seehausen, Bundesstraße 189, 17.10.2016, 07:15 Uhr Ein 36-jähriger Daewoo-Fahrer kollidierte am Montagvormittag auf der Bundesstraße 189 mit einem Reh. Der 36-Jährige war aus Richtung Seehausen in Richtung Osterburg unterwegs, als das Tier kurz vor der Abfahrt Polkern über die Straße wechselte und mit dem Fahrzeug zusammenstieß. Am Daewoo entstand Sachschaden, das Reh verstarb an der Unfallstelle.     Sachschaden Stendal, 17.10.2016, 09:35 Uhr Ein 89-jähriger Mazda-Fahrer verursachte beim Ausparken aus einer Parklücke in der Arneburger Straße einen Unfall. Der Senior parkte vor dem Sparkassengebäude. Als er wieder ausparken wollte, übersah er einen hinter ihm stehenden Renault eines 82-Jährigen und kollidierte mit diesem. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Einbruch in Büro Stendal, 17.10.2016 Am vergangenen Wochenende sind unbekannte Täter über ein Fenster in ein Büro in der Scharnhorststraße eingebrochen. Der oder die Täter erbeuteten Bargeld und einen Schlüsselbund. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Der Herbst hat begonnen und der Winter steht vor der Tür Die damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Dazu einige Tipps und Hinweise: - Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.   Schon bevor Sie losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundum-   sicht sorgen.   Eventuell sind Scheiben zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.   All das kostet Zeit. Auf der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel oder     Schnee die Fahrzeit verlängern.   Bedenken Sie: ?Zeitdruck ist ein schlechter Beifahrer!? - Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h.    passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an. Verringern Sie   gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Sicherheits-   abstand. - Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.   Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von   Scheibenwischern und Bereifung. Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht? Das ist im § 2 Absatz 3a der StVO geregelt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die?entsprechenden Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Doch welche Reifen dürfen verwendet werden? Auf den Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen) muss sich die M + S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und/oder die Kennzeichnung Schneeflocke mit drei Bergspitzen befinden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichen Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es natürlich auch 1 Punkt im Verkehrszentralregister.   Der richtige Zeitpunkt zum Reifenwechsel Der Wechsel auf Winterreifen sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben. Als Gedankenstütze spricht man auch von ?O? - wie Oktober - bis ?O? - wie Ostern, natürlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Wetterverhältnisse. Schon bei niedrigen Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm, die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen. Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen - Sehen und gesehen werden! Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen die Verkehrssicherheit. Dazu gehört natürlich, die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch einzuschalten. Die Polizei rät: ?Verhalten Sie sich immer verkehrsgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.? In diesem Sinne: ?Kommen Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel!? Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

Präventionsartikel zu "Verkehrssicherheit im Herbst"

Der Herbst und seine Tücken Polizei gibt Hinweise für Verkehrsteilnehmer Es vergeht keinen Tag, an dem sie nicht passieren – gemeint sind die Verkehrsunfälle. Hundertprozentig schützen davor kann sich niemand. Dennoch gibt es einfache, aber wichtige Dinge, die Jeder beachten kann, um so die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, zumindest zu verringern. Dies gilt besonders in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit. Vor allem die Wildunfälle haben einen hohen Anteil am gesamten Unfallgeschehen. Immerhin gab es im Landkreis Wittenberg seit Januar 2023 bis jetzt 3083 Verkehrsunfälle, 838 davon unter Beteiligung von Wild. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen geringen Anstieg um 38 Unfälle dar und ist mit mehr als einem Viertel aller Verkehrsunfälle, wie in jedem Jahr, die Hauptunfallursache. Dabei ereignen sich die meisten Wildunfälle in der Dämmerung und in der Nacht. Das ist die Zeit, wo die Wildtiere besonders aktiv sind. In der jetzigen Jahreszeit fällt die Dämmerung oft mit dem morgendlichen und / oder abendlichen Berufsverkehr zusammen. Dem zufolge steigt das Unfallrisiko stark an. Besonders hoch ist es morgens zwischen 05.00 und 08.00 Uhr und abends zwischen 17.00 und 22.00 Uhr. Hinzu kommt, dass im Herbst die Paarungszeit von Rot- und Schwarzwild ist. Wie soll man sich verhalten, um nach Möglichkeit einen Zusammenstoß mit Wild zu verhindern beziehungsweise den Schaden möglichst gering zu halten? Sollte es zu einem Zusammenstoß gekommen sein, sichern Sie die Unfallstelle sofort, um weitere Unfälle zu verhindern! Informieren Sie die Polizei und merken Sie sich gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres, damit es später gefunden werden kann. Beseitigen Sie nicht die Spuren am Fahrzeug (wegen Versicherung). Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da Sie sich sonst wegen Wilderei strafbar machen. Zudem könnte das Tier auch erkrankt sein. Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt, sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend angepasst sein muss. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden. Aktuelle Winterreifen erkennt man an das Alpine- Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 20. September 2024 sind noch Reifen mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, welche bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Auch Ganzjahresreifen können genutzt werden, wenn sie, wie oben beschrieben, gekennzeichnet sind. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro (im Falle eines Unfalls) und einem Punkt in Flensburg geahndet. Auch die Beleuchtung (§ 17 StVO) ist sehr wichtig. Nach dem Motto „Sehen und gesehen werden“ ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung, um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern genutzt werden (§ 17 Abs. 3 StVO). Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der Bremsweg – deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden. In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen. Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen. Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild sind und auch einen Helm tragen. Unser Kollege (siehe Bilder) zeigt, wie es geht. Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in die richtige Fahrtrichtung befahren werden. Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in die falsche Richtung fährt. Gehwege dürfen durch Radfahrer nur genutzt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr). Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu kommen. Impressum: Polizeirevier Wittenberg Pressestelle Juristenstraße 13a 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 469 0 Fax: (03491) 469 210 Mail: presse.prev-wb@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung Polizeirevier Stendal

Einladung   Am Montag, 03. November 2014, um 10:00 Uhr, werden die zwei Regionalbereichsbeamten der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Frank Horak und Eckhard Heine, im Beisein von Verbandsgemeindebürgermeister Eike Trumpf, durch den Leiter des Polizeireviers Stendal, Wolfgang Gehrke, eingeführt. Die Veranstaltung findet im Rathaus Arneburg, Breite Straße 15 statt. Sie sind herzlich eingeladen an dieser Einführung teilzunehmen und darüber zu berichten. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Einladung   Am Montag, 03. November 2014, um 13:00 Uhr, werden die zwei Regionalbereichsbeamten der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Günter Brüsewitz und Gerhard Fengler, im Beisein von Bürgermeister Anreas Brohm, durch den Leiter des Polizeireviers Stendal, Wolfgang Gehrke, eingeführt. Die Veranstaltung findet im Rathaus Tangerhütte, Bismarckstraße 5 statt. Sie sind herzlich eingeladen an dieser Einführung teilzunehmen und darüber zu berichten. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Kupferfallrohre gestohlen Stendal, 26.10.2014 In der Nacht zum Montag entwendeten unbekannte Täter von einem Gebäude in der Blücherstraße etwa 20 lfd. Meter Kupferfallrohre. Die Fallrohre wurden aus den Halterungen gelöst und abtransportiert.   Sachbeschädigung Bismark, Schinne, 26.10.2014 Wie am Sonntagvormittag bekannt wurde, zerstörten zwei unbekannte Täter in der Hauptstraße in Schinne am Samstagabend zwischen 22:15 Uhr und 22.45 Uhr eine etwa 2 Meter mal 1,30 Meter große Glasscheibe einer Bushaltestelle. Die beiden Täter schlugen mit einem Rundholz, das zuvor von der Verkleidung eines Brunnens abgerissen wurde, so lange auf die Scheibe ein, bis sie zu Bruch ging. Anschließend entfernten sich die Täter zu Fuß.   Pkw mit Ruß beschmiert Tangermünde, 26.10.2014 In der Arneburger Straße wurde in der Nacht zum Sonntag ein parkender Pkw Toyota mit Ruß beschmiert. Die Verunreinigungen ließen sich zum Teil noch an Ort und Stelle entfernen, weshalb die Höhe des entstandenen Sachschadens unbekannt ist.   Einbruch Stendal, 27.10.2014 In der Zeit vom 24.10.2014 bis zum 27.10.2014 schlugen unbekannte Täter bei einem Unterrichtsgebäude der Berufsschule ein Fenster ein. Durch das Fenster gelangten sie in einen Flur- und Pausenbereich des Gebäudes. Hier brachen sie einen Snackautomaten auf und entwendeten diverse Waren.   Zusammenstoß mit Radfahrerin Stendal, 27.10.2014, 08:45 Uhr An der Kreuzung Stadtseeallee/Moltkestraße wurde eine 34-jährige Radfahrerin durch einen Pkw Hyundai angefahren und verletzt. Die 34-Jährige war auf dem rechten Radweg der Stadtseeallee aus Richtung Carl-Hagenbeck-Straße unterwegs und beabsichtigte die Moltkestraße geradeaus zu überqueren. Dabei wurde sie durch einen 66-jährigen Hyundaifahrer übersehen, der die Stadtseeallee in gleicher Richtung befuhr und nach rechts in die Moltkestraße abbiegen wollte. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich leicht. Am Fahrrad und am Hyundai entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500,- ?.   Schwer verletzt Stendal, Wittenmoor, 26.10.2014, 12:00 Uhr Auf dem Gelände der Kieskuhle bei Wittenmoor wurde ein 24-jähriger Kradfahrer bei einem Unfall schwer verletzt. Der 24-Jährige hielt sich gemeinsam mit Freunden auf dem Gelände auf, um dort abseits der Straße mit Crossmotorrädern durchs Gelände zu fahren. Dabei stürzte der 24-Jährige und erlitt schwere Verletzungen. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in das Uni-Klinikum Magdeburg ausgeflogen werden. Lebensgefahr besteht nicht.   Vorfahrt missachtet Altmärkische Höhe, Drüsedau, 26.10.2014 An der Kreuzung der Landstraße 12 / Kreisstraße 1072, bei Drüsedau, wurde ein 58-jähriger Opelfahrer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Der 58-Jährige war auf der Vorfahrtsstraße aus Drüsedau kommend in Richtung Bretsch unterwegs, als ein aus Richtung Dequede kommender Pkw Skoda an der Kreuzung die Vorfahrt missachtete. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Opel in den Straßengraben geschleudert. Dort prallte er mit einem Strommast zusammen, bevor das Fahrzeug auf dem Dach liegend zum stehen kam. Der 58-jährige Opelfahrer wurde mit schweren Verletzungen durch einen Rettungshubschrauber ausgeflogen. Am Opel entstand Totalschaden. Der 36?jährige Fahrer des Skoda überstand den Unfall unverletzt. Auch sein Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Volltrunken am Steuer Stendal, 26.10.2014 In der Bergstraße wurde gegen 15:55 Uhr ein 27-jähriger Fordfahrer nach einem Zeugenhinweis durch eine Streife gestoppt. Zeugen hatten die Polizei verständigt, weil sie während der Hinterherfahrt den Eindruck hatten, der Fahrer des Ford wäre angetrunken. Die Kontrolle bestätigte diese Befürchtung. Schon beim Aussteigen hatte der 27-Jährige einige Mühe, sich auf den Beinen zu halten. Der Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 2,16 Promille. Der 27-Jährige wurde zur Blutprobenentnahme mit auf die Wache genommen.   Seitlicher Zusammenstoß Bismark, Schernikau, 27.10.2014, 04:10 Uhr Auf der Landstraße 15, in einem Kurvenbereich zwischen Schernikau und Schinner Kreuzung, ereignete sich gegen 04:10 Uhr ein seitlicher Zusammenstoß zwischen einem Pkw Mercedes und einem VW. Der 50-jährige Mercedesfahrer war aus Richtung Schernikau in Richtung Schinne, der 56-jährige VW-Fahrer in Gegenrichtung unterwegs. Beim Durchfahren einer Kurve kam es zum seitlichen Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei jeweils die linken Außenspiegel zerstört wurden.   Unfallflucht Osterburg. In der Zeit vom 25.10.2014, 19:30 Uhr bis 26.10.2014, 13:40 Uhr, wurde in der Breiten Straße, vor der Hausnummer 11, ein abgestellter schwarzer Pkw Alfa Romeo durch ein unbekanntes Verursacherfahrzeug am Stoßfänger hinten links beschädigt. Die Beschädigungen könnten beim Ein- oder Ausparken mit einem unbekannten Fahrzeug entstanden sein.   Hinweise zum Unfall werden im Revierkommissariat Osterburg unter Tel. 03937 / 497-0 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.   Zusammenstoß mit einem Reh Stendal, Vinzelberg, 26.10.2014, 18:35 Uhr Auf der Bundesstraße 188, in Höhe der Ortsumfahrung Vinzelberg kollidierte ein 39-jähriger Fahrer eines VW-Caddy mit einem über die Fahrbahn laufenden Reh. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Der VW-Fahrer blieb unverletzt.   Werben, Giesenslage, 27.10.2014, 04:05 Uhr In Giesenslage stieß ein 52-jähriger Renaultfahrer mit einem Reh zusammen. Der Fahrer war aus Richtung Werben kommend unterwegs, als das Tier über die Fahrbahn lief. Das Reh verendete, am Renault entstand Sachschaden. Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Der Herbst hat begonnen und der Winter steht vor der TürDie damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern.Dazu einige Tipps und Hinweise:- Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.   Schon bevor Sie losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundum-   sicht sorgen.   Eventuell sind Scheiben zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.   All das kostet Zeit. Auf der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel oder     Schnee die Fahrzeit verlängern.   Bedenken Sie: ?Zeitdruck ist ein schlechter Beifahrer!? - Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h.    passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an. Verringern Sie   gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Sicherheits-   abstand. - Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.    Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von Scheibenwischern und Bereifung. Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht? Das ist im § 2 Absatz 3a der StVO geregelt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die?entsprechenden Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Doch welche Reifen dürfen verwendet werden? Auf den Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen) muss sich die M + S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und/oder die Kennzeichnung Schneeflocke mit drei Bergspitzen befinden.   Der richtige Zeitpunkt zum ReifenwechselDer Wechsel auf Winterreifen sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben. Als Gedankenstütze spricht man auch von ?O? - wie Oktober - bis ?O? - wie Ostern, natürlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Wetterverhältnisse. Schon bei niedrigen Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet.Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm, die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen.Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei niedrigen Temperaturen nachlässt.Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen - Sehen und gesehen werden! Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen die Verkehrssicherheit. Dazu gehört natürlich, die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch einzuschalten. Die Polizei rät: ?Verhalten Sie sich immer verkehrsgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.? In diesem Sinne: ?Kommen Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel!?     Mit freundlichen Grüßen   I.A. Fred Mücke Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

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