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Schwerpunktprogramm (SPP) 1689: Climate Engineering: Risiken, Herausforderungen, Möglichkeiten?, Klima-Engineering über Land: Umfassende Evaluierung von Auswirkungen terrestrischer Carbon-Dioxide-Removal-Methoden auf das Erdsystem (CE-LAND+)

Methoden des terrestrischen Carbon Dioxide Removal (tCDR) wie Aufforstung und Biomasseplantagen werden zuweilen als effektive, 'grüne' und sichere Varianten des Klimaengineering (CE) verstanden wegen ihrer Möglichkeit, die natürliche CO2-Aufnahme durch die Biosphäre zu erhöhen, und ihrer denkbaren ökonomischen Tragfähigkeit. Erkenntnisse aus der ersten Phase des CE-LAND-Projekts legen indes nahe, dass tCDR aufgrund schwieriger erdsystemischer und ethischer Fragen ebenso kontrovers wie andere CE-Methoden ist. CO2-Budgetierungen und rein ökonomische Bewertungen sind daher um profunde Analysen der natürlichen Begrenzungen, der Auswirkungen auf das Erdsystem mit damit verbundenen Unsicherheiten, der Tradeoffs mit anderen Land- und Wassernutzungen und der weitreichenden ethischen Implikationen von tCDR-Maßnahmen zu ergänzen. Analysen hypothetischer Szenarien der ersten Projektphase zeigen, dass effektives tCDR die Umwidmung großer Flächen voraussetzt, womit schwierige Abwägungsprozesse mit anderen Landnutzungen verbunden wären. Darüber hinaus zeigt sich, dass signifikante Nebenwirkungen im Klimasystem (außer der bezweckten Senkung der Weltmitteltemperatur) und in terrestrischen biogeochemischen Kreisläufen aufträten. CE-LAND+ bietet eine tiefergehende quantitative, räumlich explizite Evaluierung der nicht-ökonomischen Kosten einer Biosphärentransformation für tCDR. Potentielle Tradeoffs und Impakts wie auch die systematische Untersuchung von Unsicherheiten in ihrer Abschätzung werden mit zwei Vegetationsmodellen, einem Erdsystemmodell und, neu im Projekt, dynamischen Biodiversitätsmodellen analysiert. Konkret wird CE-LAND+ bisher kaum bilanzierte Tradeoffs untersuchen: einerseits zwischen der Maximierung der Flächennutzung für tCDR bzw. Biodiversitätsschutz, andererseits zwischen der Maximierung der Süßwasserverfügbarkeit für tCDR bzw. Nahrungsmittelproduktion sowie Flussökosysteme. Auch werden die (in)direkten Auswirkungen veränderten Klimas und tCDR-bedingter Landnutzungsänderungen auf Wasserknappheit (mit diversen Metriken und unter Annahme verschiedener Varianten des Wassermanagements) und Biodiversität quantifiziert. Die Tradeoffs und Impakts werden im Kontext von neben der Bekämpfung des Klimawandels formulierten globalen Nachhaltigkeitszielen - Biodiversitätsschutz, Wasser- und Ernährungssicherheit interpretiert - was sonst nicht im Schwerpunktprogramm vermittelt wird. Ferner wird das Projekt zu besserem Verständnis und besserer Quantifizierung von Unsicherheiten von tCDR-Effekten unter zukünftigem Klima beitragen. Hierzu untersucht es modellstrukturbedingte Unterschiede, Wachstum und Mortalität von tCDR-Pflanzungen unter wärmeren und CO2-reicheren Bedingungen und Wechselwirkungen zwischen tCDR-bezogenen Landnutzungsaktivitäten und Klima. Schließlich wird CE-LAND+ in Kooperationen innerhalb des Schwerpunktprogramms und mit einer repräsentativen Auswahl von Szenarien zur Evaluierung tCDR-bedingter Tradeoffs aus umweltethischer Sicht beitragen.

Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Programms 'Nachhaltig im Beruf' gefördert

Globaler 3D-Gebäudeatlas (3x3m) - GlobalBuildingAtlas

Wir stellen GlobalBuildingAtlas vor, einen öffentlich zugänglichen Datensatz, der globale und vollständige Abdeckung von Gebäudepolygonen, Höhen und Level of Detail 1 (LoD1) 3D-Gebäudemodellen bietet. Dies ist der erste offene Datensatz, der hochwertige, konsistente und vollständige Gebäudedaten in 2D- und 3D-Form auf individueller Gebäudeebene weltweit bietet. Für diesen Datensatz entwickelten wir maschinell-lernbasierte Prozesse, um Baupolygone und -höhen (genannt GBA.Height) aus globalen PlanetScope-Satellitendaten. Außerdem wurde eine qualitätsbasierte Fusionsstrategie eingesetzt, um hochwertigere Polygone zu erzeugen (genannt GBA.Polygon) basierend auf bestehenden offenen Gebäudepolygonen, einschließlich unseres eigenen abgeleiteten. Mit mehr als 2,75 Milliarden Gebäuden weltweit übertrifft GBA.Polygon die bisher umfassendste Datenbank um mehr als 1 Milliarde Gebäude. GBA.Height bietet die bisher detailliertesten und genauesten globalen 3D-Gebäude-Höhenkarten und erreicht eine räumliche Auflösung von 3 m × 3 m – 30-mal feiner als frühere globale Produkte (90 m), was eine hochauflösende und zuverlässige Analyse der Gebäudevolumen sowohl auf lokaler als auch globaler Ebene ermöglicht. Abschließend erstellten wir ein globales LoD1-Baumodell (genannt GBA.LoD1) aus dem resultierenden GBA.Polygon und GBA.Height. GBA.LoD1 stellt die ersten vollständigen globalen LoD1-Baumodelle dar, darunter 2,68 Milliarden Gebäudebeispiele mit vorhergesagten Höhen, also mit einer Höhenvollständigkeit von mehr als 97 %, die RMSEs von 1,5 bis 8,9 m auf verschiedenen Kontinenten erreichen. Mit seiner Höhengenauigkeit, umfassender globaler Abdeckung und reichhaltigen räumlichen Details bietet GlobalBuildingAtlas neuartige Einblicke in den Status quo globaler Gebäude, was beispiellose georäumliche Analysemöglichkeiten eröffnet, wie eine bessere Darstellung des Wohnortes und eine umfassendere Überwachung des Fortschritts beim 11. Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen zeigen. Der Code ist öffentlich zugänglich unter https://github.com/zhu-xlab/GlobalBuildingAtlas (letzter Zugriff: 1. November 2025). Der in diesem Manuskript beschriebene GBA-Datensatz ist auf mediaTUM unter https://doi.org/10.14459/2025mp1782307 (Zhu et al., 2025b) zugänglich. Zitieren bitte als: Zhu, X. X., Chen, S., Zhang, F., Shi, Y., and Wang, Y.: GlobalBuildingAtlas: an open global and complete dataset of building polygons, heights and LoD1 3D models, Earth Syst. Sci. Data, 17, 6647–6668, https://doi.org/10.5194/essd-17-6647-2025, 2025.

Optimierung der logistischen Funktion von UNESCO-Biosphärenreservaten zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele – mit Fallstudien aus Südafrika, Lesotho und der Demokratischen Republik Kongo

Dieser Beitrag untersucht das Potenzial der logistischen Unterstützungsfunktion von Biosphärenreservaten der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) in Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG). Der Schwerpunkt liegt dabei auf Forschung, Bildung und Jugendbeteiligung. Anhand einer Analyse ausgewählter Fallstudien aus der Republik Südafrika, dem Königreich Lesotho und der Demokratischen Republik Kongo wird aufgezeigt, dass Biosphärenreservate durch die Nutzung der logistischen Unterstützungsfunktion als Reallabore (living labs) für Forschung zu nachhaltiger Entwicklung, Bildung und Jugendbeteiligung dienen können und damit einen Beitrag zur Erreichung der SDG leisten. Dieses Potenzial wird jedoch häufig nicht hinreichend genutzt, u. a. weil Mittel und Kenntnisse hinsichtlich der Funktionen von Biosphärenreservaten begrenzt sind und geeignete Bildungs- und Partizipationsansätze nicht hinreichend genutzt werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen schlagen wir vor, die Möglichkeiten von Biosphärenreservaten hinsichtlich inter- und transdisziplinärer Forschung, integrativer Bildung und Jugendpartizipation stärker zu nutzen.

Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring

Entsiegelungspotenziale 2025

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

76,7 Milliarden Euro an umweltbezogenen Steuern im Jahr 2024

Umweltökonomische Gesamtrechnungen 76,7 Milliarden Euro an umweltbezogenen Steuern im Jahr 2024 Seite teilen 01. Juni 2026 - Im Jahr 2024 belief sich das Aufkommen an umweltbezogenen Steuern auf 76,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen leichten Anstieg um +0,5 %. Der Anteil der umweltbezogenen Steuern an den gesamten Steuereinnahmen des Staates lag für das Jahr 2024 bei 7,6 %; am Bruttoinlandsprodukt bei 1,8 %. Gesamtaufkommen aus umweltbezogenen Steuern 2023 und 2024 Merkmale 2023 1 in Millionen Euro 2024 1 in Millionen Euro Veränderung 2024 gegenüber 2023 in % 1: Vorläufige Daten. 2: Die umweltbezogenen Steuern sind zum Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht nach Zahlungseingang verbucht (periodengerechte statt kassenmäßige Verbuchung). 3: Erlöse aus Versteigerungen zwischen dem 1. Oktober eines Jahres und 30. September des Folgejahres (gesetzlicher Abgabetermin); für 2023 einmalige Verbuchung der Versteigerungserlöse zwischen 1. Mai 2023 und 30. September 2024 aufgrund der Verschiebung des Abgabetermins. 4: Entsprechend der nationalen Steuerliste (NTL, National Tax List). - = Nichts vorhanden. X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ist. Quellen: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistik über das Steueraufkommen, Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber, Geschäftsberichte des Erdölbevorratungsverbands, Verkaufs- und Versteigerungsdaten der European Energy Exchange AG, nEHS-Register der Deutschen Emissionshandelsstelle, Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen beziehungsweise Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte. Umweltbezogene Steuern 2 76 316 76 735 0,5 Energiebezogene Steuern: Energiesteuer 36 796 36 579 -0,6 Energiebezogene Steuern: Stromsteuer 6 621 5 806 -12,3 Energiebezogene Steuern: Kernbrennstoffsteuer - - X Energiebezogene Steuern: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage - - X Energiebezogene Steuern: Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)-Umlage 1 213 851 -29,9 Energiebezogene Steuern: Offshore -Netzumlage 1 994 2 144 7,6 Energiebezogene Steuern: Beitrag zum Erdölbevorratungsverband 253 249 -1,5 Emissionsbezogene Steuern: Verkäufe des Staates von Zertifikaten des nationalen Emissionshandels 8 484 13 285 56,6 Emissionsbezogene Steuern: Versteigerung des Staates von Zertifikaten des europäischen Emissionshandels 3 9 184 5 497 -40,1 Verkehrsbezogene Steuern: Kraftfahrzeugsteuer 9 514 9 667 1,6 Verkehrsbezogene Steuern: Luftverkehrsteuer 1 510 1 877 24,3 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Verpackungssteuer 1 1 X Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Abwasserabgabe 276 313 13,7 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Wasserentnahmeabgabe 468 463 -1,1 Ressourcen- und sonstige umweltbezogene Steuern: Walderhaltungsabgabe 1 3 X Steuereinnahmen insgesamt 4 979 602 1 012 186 3,3 Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen 4 219 310 4 328 970 2,6 Nachrichtlich: Anteil der umweltbezogenen Steuern an den Steuereinnahmen insgesamt 4 (in %) 7,8 7,6 X Nachrichtlich: Anteil der umweltbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt (BIP) (in %) 1,8 1,8 X Die Energiesteuer war 2024 mit 47,7 % die bedeutendste umweltbezogene Steuer und beeinflusste damit das Gesamtergebnis maßgeblich. An zweiter Stelle folgten mit 17,3 % die Einnahmen des nationalen Emissionshandels und auf Platz drei mit 12,6 % die Kraftfahrzeugsteuer. Gestiegene oder rückläufige Steuereinnahmen können bedingt sein durch geänderte Steuersätze oder durch Änderungen der zugrundeliegenden Bemessungsgrundlage. Bei den energiebezogenen Steuern sanken die Einnahmen des Staates. Die Energiesteuer blieb auf annähernd gleichem Niveau. Infolge gesunkener Stromentnahmen sanken die Stromsteuer und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz- (KWKG)-Umlage. Während der Steuersatz der Stromsteuer unverändert bei regulär 20,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) lag, wurde die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz- (KWKG)-Umlage reduziert von 3,57 auf 2,75 Euro pro MWh. Der Umlagesatz der Offshore -Netzumlage stieg hingegen von 5,91 auf 6,56 Euro pro Megawattstunde (MWh). Die gezahlten Mitgliederbeiträge zum Erdölbevorratungsverband sanken um -2,1 %. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 3,56 Euro pro Tonne ist dies durch einen Rückgang der beitragspflichtigen Erdölerzeugnisse bedingt. Während der Verkaufspreis für nationale Emissionszertifikate von 30,00 Euro auf 45,00 Euro stieg, sank der Versteigerungspreis für europäische Zertifikate des deutschen Staates von durchschnittlich 83,66 Euro im Jahr 2023 auf 65,00 Euro im Jahr 2024. Zugleich führte die Verlegung des Rückgabetermins vom 30. April auf den 30. September zu einer kurzfristigen Erhöhung der Einnahmen des Staates aus dem europäischen Emissionshandel. Die abgabepflichtigen Emissionen unter dem nationalen Emissionshandel waren zuletzt leicht um +4,0 % gestiegen, während die des europäischen Emissionshandels um rund -1,7 % sanken - trotz Einbezug des Seeverkehrs ab 2024. Insgesamt sanken die Treibhausgasemissionen Deutschlands gegenüber dem Vorjahr (siehe SDG -Indikator 13.2.2 " Gesamte Treibhausgasemissionen pro Jahr "). Die  Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer lagen nahezu unverändert bei 9,7 Milliarden Euro. Wesentlich bestimmt sind diese durch Personenkraftwagen (77,5 %). Da die Steuersätze zwischen 2021 und 2024 unverändert blieben, ist der leichte Anstieg von +1,6 % auf Änderungen des Fahrzeugbestandes zurückzuführen. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer stiegen erneut deutlich um +24,3 % gegenüber dem Vorjahr auf nahezu 1,9 Milliarden Euro und übertrafen damit das Niveau vor der Pandemie. Der Anstieg gegenüber 2023 resultierte vor allem aus gestiegenen Passagierzahlen. Diese liegen jedoch weiterhin unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gegenüber 2019 wurden zudem die Steuersätze in allen Distanzklassen angehoben. Neu in diesem Jahr wurden kommunale sowie Landessteuern in die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern integriert. Hierzu zählen die Abwasserabgabe, die Wasserentnahmeabgabe, die Walderhaltungsabgabe und die Verpackungssteuer. Diese Steuern trugen zu 1,0 % zum Gesamtergebnis bei. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechnungen der umweltbezogenen Steuern finden Sie unter " Häufig gestellte Fragen " sowie im Qualitätsbericht .

Erstes Arbeitsprogramm des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz

Der am 23. März 2022 konstituierte Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz soll bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen in Rheinland-Pfalz mitwirken. In diesem Rahmen soll er unter anderem Beiträge erarbeiten, um die Landesregierung zu beraten und die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes als zentralen Orientierungsrahmen der Landesregierung zu stärken. Der Zukunftsrat hat nun sein erstes Arbeitsprogramm mit Stand März 2023 beschlossen und legt dieses dem Ministerrat vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme vor. Der Rat nutzt sein Arbeitsprogramm, um in Folge über einen Dialog mit den Ressorts aber auch anderen Akteuren zu konkreten Empfehlungen zu gelangen.

Indikatorenbericht 2023 der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Indikatorenbericht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz und die dazu gehörigen Indikatoren. Er stellt die aktuellen Entwicklungen mit Datenstand Januar 2023 dar. Mit dem Bericht werden die Daten aus dem Indikatorenbericht 2021 und der Fortschreibung 2019 aktualisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Im Jahr 2023 hätte turnusgemäß eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angestanden. Diese Fortschreibung wird auf 2025 verschoben und stattdessen ein reiner Indikatorenbericht vorgelegt. Damit wird die zweijährliche Vorlage der Indikatoren nicht unterbrochen, ein kontinuierliches Monitoring über das Erreichen der rheinland-pfälzischen Nachhaltigkeitsziele bleibt somit gewährleistet. Zudem bietet dies die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung mit den Empfehlungen des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung befasst.

Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“

Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.

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