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Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele

Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den ⁠ Klimaschutz ⁠ wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das ⁠ UBA ⁠ am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, ⁠ Klimawandel ⁠ und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?

Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠ UN ⁠), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer ⁠ Klimawirkung ⁠ von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. ⁠ UBA ⁠ an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.

Technische und politische Begleitung der ersten Globalen Bestandsaufnahme

Das Projekt "Technische und politische Begleitung der ersten Globalen Bestandsaufnahme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Als ein zentrales Element des Ambitionsmechanismus des Übereinkommens von Paris (ÜvP), werden dessem Vertragsstaaten alle fünf Jahre eine globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake - GST) machen, um den gemeinsamen Fortschritt zu den Langfristzielen des Klimaabkommens festzustellen. Diese Bestandsaufnahme soll die Ausgestaltung der nationalen Beiträge (NDCs) - das zentrale Instrument des ÜvPs -unterstützen, um deren Ambition zu steigern, mit der Möglichkeit Handeln zu verstärken. Der GST wird den kollektiven Fortschritt in den drei thematischen Bereichen Minderung, Anpassung sowie Mittel zur Durchführung und Unterstützung (Means of Implementation and Support) unter Bezugnahme auf die Querschnittsthemen Verluste und Schäden (Loss and Damage) und Schutzmaßnahmen (Response Measures) bewerten. Während der UNFCCC COP 24 in Katowice einigten sich Länder darauf, den GST in drei Phasen zu gestalten, die sich von 2021 bis 2023 erstrecken: (1) Informationserfassung und Vorbereitung des GST (2021 - 2022), (2) technische Bewertung mit drei thematischen Dialoge (2022 - 2023); (3) politische Bewertung der Ergebnisse und Abschluss des Prozess während der UNFCCC COP im Jahr 2023. Das Vorhaben fokussiert sich auf die Minderungsthemen und möchte unter dieser Perspektive den ersten GST-Prozess, der auch Einfluss auf die Gestaltung des GST in Zukunft haben wird, durch Recherchen, Analysen, Auswertungen und Beratungsleistungen vor, während und nach den Verhandlungen begleiten. Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist einen substantiellen Beitrag zum Erfolg des GST und damit zum Erreichen der Langzeitziele des ÜvPs durch die internationale Gemeinschaft zu leisten.

Barriers to mitigating emissions from agriculture

Auf der Grundlage einer Literaturrecherche werden in diesem Papier die wichtigsten Minderungsoptionen für die Landwirtschaft und das Nahrungsmittelsystem im weiteren Sinne auf der Angebots- und Nachfrageseite skizziert. Es gibt wirtschaftliche, politische/rechtliche, technische, soziokulturelle, institutionelle sowie biophysikalische und ökologische Hemmnisse, die die Umsetzung dieser Optionen behindern. Solche Hemmnisse bestehen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, auf nationaler und internationaler Ebene sowie auf der Ebene der Verbraucher*innen. Die ermittelten Hindernisse werden gebündelt und Empfehlungen zu ihrer Überwindung entwickelt, darunter Kapazitätsaufbau und Bildung, partizipatorische Ansätze mit Landwirt*innen, die richtige Setzung wirtschaftlicher Anreize, die Neuausrichtung der öffentlichen Unterstützung auf nachhaltige Praktiken, die Reformierung von Agrarsubventionen, strengere Vorschriften für den Sektor, mehr Sicherheit für Pacht- und Landnutzungsverträge, kohärente politische Signale, die Veränderung von Handelsstrukturen auf internationaler Ebene und Marktregelungen für gerechtere Preise für Erzeuger*innen. Geeignete Ansätze für die Entwicklung von Lebensmittelsystemen müssen kontextspezifisch sein, da die landwirtschaftlichen Systeme sowie die Hindernisse, die der Umsetzung von Minderungsoptionen im Wege stehen, sehr unterschiedlich und spezifisch für die lokalen Gegebenheiten sind. Die Aufnahme von Minderungszielen für die Landwirtschaft in die NDCs der Länder bietet die Möglichkeit, das Ambitionsniveau dieser Ziele zu erhöhen und mehr Anstrengungen zu verfolgen, die Emissionen im Zusammenhang mit unseren Lebensmittelsystemen zu reduzieren. Quelle: Forschungsbericht

Klimaschutzbeiträge müssen ambitionierter und konkreter werden

Viele Länder des Übereinkommens von Paris haben ihre aktualisierten Beiträge zum Klimaschutz vorgelegt. Jedoch weniger als die Hälfte der im Auftrag des UBA analysierten Länder steigern ihre Anstrengungen. Vielen fehlt dazu ein klarer Plan zur Umsetzung. Das ist das Ergebnis einer neuen Methode, die 20 aktuelle nationale Klimaschutzbeiträge untersuchte. Das Übereinkommen von Paris gibt einen Fünf-Jahres-Zyklus vor, um Klimaschutzambitionen Schritt für Schritt zu erhöhen. 2020 bzw. 2021 legen Länder ihre beabsichtigten Klimaschutzanstrengungen in sogenannten nationalen Beiträgen der einzelnen Vertragsstaaten vor (Englisch: Nationally Determined Contributions – NDCs). Im Forschungsprojekt „Systematische Analyse der Ausgestaltung der neuen bzw. aktualisierten NDCs unter dem Übereinkommen von Paris“ wurde eine Methode entwickelt, die eine systematische Analyse der Ausgestaltung der NDCs im Vergleich zum vorherigen Beitrag ermöglicht. Neben einer Gesamtschau des NDCs, liegt der Fokus der Analyse auf der Ausgestaltung der Treibhausgasminderungskomponente des NDCs. Anhand dieser Methode wurden 20 aktuelle nationale Beiträge untersucht. Die Analyse zielte darauf ab, alle Elemente, die unabdingbar für die Ambitionssteigerung sind, zu beleuchten. Im Detail wurden die Ambitionssteigerungen von ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungsanstrengungen, Vollständigkeit, Pläne zur Umsetzung und Transparenz betrachtet. Von den 20 analysierten NDCs zeigten weniger als die Hälfte der Länder eine höhere Ambition zur Emissionsminderung im Vergleich zu den ersten NDCs. In mehreren Fällen blieben die Ziele unverändert, oder sie waren zwar ambitionierter als frühere Ziele, führten aber nicht zu zusätzlichen Reduktionen im Vergleich zu einem „aktuelle Politik“-⁠ Szenario ⁠. Andere sind wiederum aufgrund geänderter Parameter, z. B. der Baseline-Emissionen, weniger ambitioniert. Die meisten der analysierten NDCs deckten alle relevanten Treibhausgase und Sektoren ab. Was die Umsetzung der NDCs betrifft, so wurden die Ziele und Maßnahmen in vielen Fällen noch nicht in die nationale Gesetzgebung aufgenommen, aber die Vorbereitungen sind im Gange, insbesondere bei den Ländern, die ihr Ziel aktualisiert haben. Die meisten der analysierten NDCs lieferten die erforderlichen Informationen, um Klarheit, Transparenz und Verständnis zu erleichtern.

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