Wozu dient Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien? Was genau bedeutet Einstufung und Kennzeichnung? Welche Vorschriften gibt es zu beachten und wo sind diese zu finden? Chemikalien spielen in unserem Alltag eine wichtige Rolle, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Der mit der Verwendung von Chemikalien und chemischen Produkten verbundene Nutzen geht jedoch oft mit schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt einher. Indem gefährliche Eigenschaften erkannt und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden. Zweck der Einstufung ist es festzustellen, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen. Zur Gefahrenermittlung müssen daher Kriterien und Grenzwerte festgelegt werden. Mit ihnen können die gefährlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie Gesundheits- und Umweltgefahren bestimmt werden. Die Kennzeichnung visualisiert die festgestellten Gefahren. So können Anwenderinnen und Anwender die Gefahren beim Umgang mit Chemikalien schneller erfassen und beachten. Die Kennzeichnung ergibt sich in erster Linie aus der Einstufung. Für jede festgestellte Gefahr sind bestimmte, standardisierte Kennzeichnungselemente (z.B. Gefahrenpiktogramme, Sicherheitshinweise) festgelegt.
Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren. In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert. Die UBA -Broschüre unterstützt zum Beispiel Lieferanten, die ihre Stoffe und Gemische nun nach dem neuen System einzustufen und zu kennzeichnen haben, aber auch alle, die beruflich Chemikalien verwenden, Behörden und Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Gefahrenklassen wurden aktualisiert und dabei die Neuerungen durch die mittlerweile drei Änderungsverordnungen (ATP) zur CLP -Verordnung berücksichtigt. Neu sind auch die Informationen über das GHS der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien der Einstufung und Kennzeichnung in den Kapiteln 1 bis 4.