Hintergrund und Aufgabenstellung: Mit der Erklärung von Rio (1992) wurde beschlossen ein weltweit harmonisiertes System zur Gefahrstoffklassifizierung zu schaffen. Es soll ein kompatibles Kennzeichnungssystem mit einfach verständlichen Gefahrensymbolen enthalten und sollte bis zum Jahr 2000 fertig sein. Im Dezember 2002 verständigte man sich auf das Globally Harmonized System (GHS). Dieses wurde im Juli 2003 formal durch die UN verabschiedet. Es ist geplant das GHS parallel mit der Einführung der neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH in der EU umzusetzen und das existierende System, das in den Richtlinien 67/548/EEC (Stoffe), 99/45/EC (Zubereitungen) und 91/155/EEC (Sicherheitsdatenblätter) enthalten ist, zu ersetzen. Ziele und Ergebnisse: Ziel des Projektes war es der Europäischen Kommission eine Synopse der beiden Einstufungssysteme zusammenzustellen. Durch den Vergleich sollten Vorgaben identifiziert werden, die sich in den beiden Systemen nicht unterscheiden und solche, in denen es Unterschiede gibt. Unterscheidungen existieren sowohl auf der Ebene des 'Geltungsbereichs (einige Gefahrenkategorien sind z.B. im GHS vorhanden, nicht aber in der EU und umgekehrt) als auch in methodischen Herangehensweisen, z.B. für die Einstufung von Zubereitungen. Die Synopse fasst weiterhin die Ergebnisse der Arbeit von Experten in der EU zusammen und zeigt auf, an welchen Stellen noch Arbeit geleistet werden muss, um das GHS in der EU zu implementieren. Bericht: Die zweiteilige Synopse besteht aus einer Art 'Stichwortregister und einem tabellarischen Vergleich der beiden Systeme, der mittels einer Analyse von Arbeitsgruppenprotokollen erstellt. Die Arbeit wurde durch Experteninterviews ergänzt. Die Synopse verdeutlicht welche Inhalte und Methoden: in beiden Systemen gleich sind. im GHS abgedeckt sind, aber im jetzigen EU-System nicht existieren. im jetzigen EU-System abgedeckt, aber im GHS nicht vorgesehen sind. von beiden Systemen unterschiedlich behandelt werden, aber abgedeckt sind. Empfehlungen, wie das GHS in der zukünftigen EU-Gesetzgebung implementiert werden sollte, werden in der Synopse zusammengefasst wiedergegeben. Offene Fragen werden aufgezeigt und die unterschiedlichen Optionen aufgelistet. Weiterhin wird angegeben, für welche Fragen Leitfäden oder Erklärungen für die Anwender notwendig sind.
<p>Wozu dient Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien? Was genau bedeutet Einstufung und Kennzeichnung? Welche Vorschriften gibt es zu beachten und wo sind diese zu finden?</p><p>Chemikalien spielen in unserem Alltag eine wichtige Rolle, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Der mit der Verwendung von Chemikalien und chemischen Produkten verbundene Nutzen geht jedoch oft mit schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt einher. Indem gefährliche Eigenschaften erkannt und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.</p><p>Zweck der Einstufung ist es festzustellen, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen. Zur Gefahrenermittlung müssen daher Kriterien und Grenzwerte festgelegt werden. Mit ihnen können die gefährlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie Gesundheits- und Umweltgefahren bestimmt werden.</p><p>Die Kennzeichnung visualisiert die festgestellten Gefahren. So können Anwenderinnen und Anwender die Gefahren beim Umgang mit Chemikalien schneller erfassen und beachten. Die Kennzeichnung ergibt sich in erster Linie aus der Einstufung. Für jede festgestellte Gefahr sind bestimmte, standardisierte Kennzeichnungselemente (z.B. Gefahrenpiktogramme, Sicherheitshinweise) festgelegt.</p>
<p>Bis zum 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem „Globally Harmonised System“, kurz GHS, wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren. In der EU wird es durch die CLP-Verordnung eingeführt, die 2009 in Kraft trat. Der UBA-Leitfaden zu ihrer Anwendung ist nun aktualisiert.</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Broschüre unterstützt zum Beispiel Lieferanten, die ihre Stoffe und Gemische nun nach dem neuen System einzustufen und zu kennzeichnen haben, aber auch alle, die beruflich Chemikalien verwenden, Behörden und Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Gefahrenklassen wurden aktualisiert und dabei die Neuerungen durch die mittlerweile drei Änderungsverordnungen (ATP) zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>-Verordnung berücksichtigt. Neu sind auch die Informationen über das GHS der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien der Einstufung und Kennzeichnung in den Kapiteln 1 bis 4.</p>