Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Chloridkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 250 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien, Bergbauhalden) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Chloridgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die niedrigsten Chlorid-Konzentrationen Niedersachsens finden sich im Harz und im Solling mit 5 – 10 mg/l und in der Lüneburger Heide mit 10 – 30 mg/l. Gehalte über 50 mg/l lassen sich durch den Eintrag aus der Atmosphäre und die Anreicherung durch Evapotranspiration im Allgemeinen nicht erklären und sind in der Regel auf eine geogene oder anthropogene Versalzung des Grundwassers zurückzuführen. Sehr starke geogen bedingte chloridische Versalzung des Grundwassers findet sich in Niedersachsen vor allem an der Küste und im Mündungsbereich von Elbe, Weser und Ems (Küstenversalzung durch Meerwasser) mit Konzentrationen von 15.000 – 16.000 mg/l. Außerhalb der Bereiche der Meerwasserversalzung liegen die Chloridgehalte nahe der Küste zwischen 30 und 50 mg/l. Eine weitere Ursache für geogen bedingte Versalzung des Grundwassers ist die Ablaugung von Salzgesteinen im Untergrund. Ein Beispiel dafür sind erhöhte Chlorid-Konzentrationen, die häufig in Niederungsbereichen von Flüssen (z.B. Elbe bei Lauenburg und Gorleben, Jeetzel, Wümme) auftreten und die auf aufsteigende Ablaugungswässer von Salzstrukturen zurückzuführen sind. Auch bei Hannover (Ronnenberg, Sarstedt), Salzgitter, Braunschweig (Wolfenbüttel; Asse) und im Niedersächsischen Bergland sind kleinräumige Versalzungen häufig in der Nähe von Salzstöcken anzutreffen. Erhöhte Chlorid-Konzentrationen befinden sich darüber hinaus in Bereichen des niedersächsischen Berglandes, in denen Salinarfolgen (Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Münder-Mergel des Oberen-Jura) oberflächennah vorkommen. Nördlich von Hannover führt der Einfluss von marinen Tonsteinablagerungen der Unterkreide zur Erhöhung des Chloridgehaltes auf 50 – 100 mg/l in den geringmächtigen quartären Ablagerungen.
Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserbeschaffenheit: Chloridgehalt zeigt die Auswertung einer repräsentativen Auswahl von Chloridkonzentrationen aus der Labordatenbank des LBEG. Die über einen Zeitraum von 1967 bis 2000 erhobenen Daten wurden zweifach gemittelt. Bei Grundwasser-Messstellen mit Mehrfachanalysen wurden Mittelwerte der jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnisse gebildet. Zusätzlich wurden die Werte aller Probenahmestellen in einem Radius von 2000 m einer weiteren Mittelwertbildung unterzogen. Die Einteilung der Klassen erfolgt unter Berücksichtigung des Geringfügigkeitsschwellenwertes (GFS) bzw. des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung (TVO) von 250 mg/l. Erhöhte Konzentrationen, die eindeutig auf punktförmige anthropogene Einträge (z.B. Altdeponien, Bergbauhalden) zurückzuführen sind, werden im Rahmen dieser Übersichtskarte nicht wiedergegeben. Die Chloridgehalte sind in Tiefenstufen ohne Bezug zur lokalen hydrogeologischen Situation dargestellt. Die Stabdiagramme im rechts gezeigten Beispiel spiegeln Ergebnisse für die Tiefenstufen bis 20 Meter, über 20 bis 50 Meter, über 50 bis 100 Meter und über 100 bis 200 Meter wieder. Ein Vergleich von Werten ist daher ohne Berücksichtigung der jeweiligen hydrogeologischen Situation (z.B. hydrogeologischer Stockwerksbau) ebenso wie die Heranziehung der Daten für Detailuntersuchungen nicht zulässig. Die niedrigsten Chlorid-Konzentrationen Niedersachsens finden sich im Harz und im Solling mit 5 – 10 mg/l und in der Lüneburger Heide mit 10 – 30 mg/l. Gehalte über 50 mg/l lassen sich durch den Eintrag aus der Atmosphäre und die Anreicherung durch Evapotranspiration im Allgemeinen nicht erklären und sind in der Regel auf eine geogene oder anthropogene Versalzung des Grundwassers zurückzuführen. Sehr starke geogen bedingte chloridische Versalzung des Grundwassers findet sich in Niedersachsen vor allem an der Küste und im Mündungsbereich von Elbe, Weser und Ems (Küstenversalzung durch Meerwasser) mit Konzentrationen von 15.000 – 16.000 mg/l. Außerhalb der Bereiche der Meerwasserversalzung liegen die Chloridgehalte nahe der Küste zwischen 30 und 50 mg/l. Eine weitere Ursache für geogen bedingte Versalzung des Grundwassers ist die Ablaugung von Salzgesteinen im Untergrund. Ein Beispiel dafür sind erhöhte Chlorid-Konzentrationen, die häufig in Niederungsbereichen von Flüssen (z.B. Elbe bei Lauenburg und Gorleben, Jeetzel, Wümme) auftreten und die auf aufsteigende Ablaugungswässer von Salzstrukturen zurückzuführen sind. Auch bei Hannover (Ronnenberg, Sarstedt), Salzgitter, Braunschweig (Wolfenbüttel; Asse) und im Niedersächsischen Bergland sind kleinräumige Versalzungen häufig in der Nähe von Salzstöcken anzutreffen. Erhöhte Chlorid-Konzentrationen befinden sich darüber hinaus in Bereichen des niedersächsischen Berglandes, in denen Salinarfolgen (Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk, Mittlerer Keuper, Münder-Mergel des Oberen-Jura) oberflächennah vorkommen. Nördlich von Hannover führt der Einfluss von marinen Tonsteinablagerungen der Unterkreide zur Erhöhung des Chloridgehaltes auf 50 – 100 mg/l in den geringmächtigen quartären Ablagerungen.
Tritium und hoch14C-Datierung des Grundwassers, Identifikation konvektionszellenartiger Stroemungen der tiefen Salzlaugen ueber dem Salzstock anhand von Salz- und Helium-Vertikalprofilen.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Gorleben.
Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.
An ihren vier Standorten in Berlin-Spandau, Celle, Grubenhagen und Hannover (zwei Magazine) lagert die BGR über 162.000 laufende Meter an Bohrkernen. Der Standort Grubenhagen und ein Kernmagazin in Hannover werden gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genutzt. Die eingelagerten Bohrkerne stammen aus Forschungsbohrungen (z. B. Forschungsprojekte: BGR, BMBF, GESEP und ICDP), Überlassungen aus der Erdöl-Industrie, der Endlagerforschung und-planung (z. B. Mont Terri, Asse, Gorleben, Morsleben und Konrad) sowie Vorhaben zur untertägigen Energiespeicherung und Geothermie. Die Lokationen der Bohrungen sind weltweit verteilt und auf einer Karte visualisiert. Weiterführende Informationen zu anderen Online-Diensten der BGR sind verlinkt.
Gemeinsam gegen künftige Fluten: Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg arbeiten beim Hochwasserschutz an der Elbe enger zusammen. Im Fokus stehen dabei drei Deichrückverlegungen im Dreiländereck. Zur Umsetzung und Finanzierung haben die Umwelt-Staatssekretäre Dr. Steffen Eichner (Sachsen-Anhalt) und Anka Dobslaw (Niedersachsen) sowie Anke Herrmann, Abteilungsleiterin im Umweltministerium Brandenburgs, heute in Iden (Landkreis Stendal) eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie schafft auch die Basis für eine weiterhin positive ökologische Entwicklung am Fluss. Um Ortschaften und landwirtschaftliche Flächen besser vor Überflutung zu schützen, sind bei Wahrenberg (Sachsen-Anhalt), Gorleben (Niedersachsen) und westlich von Wittenberge (Brandenburg) neue Überflutungsflächen von insgesamt rund 1.560 Hektar geplant. Hier könnte sich die Elbe bei Hochwasser stärker ausbreiten, Wasser zurückhalten und anschließend gleichmäßiger abfließen. Dafür müssen neue Deiche in größerer Entfernung zum Fluss gebaut werden; die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 120 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über das Nationale Hochwasserschutzprogramm zu 60 Prozent aus Bundes- und zu 40 Prozent aus Landesmitteln erfolgen. Schwerpunkte der heute unterzeichneten Vereinbarung: • Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kooperieren bei der Rückverlegung von Elbedeichen im Dreiländereck eng miteinander und informieren sich kontinuierlich über den Stand der Umsetzung • Die Information der Öffentlichkeit soll möglichst gemeinsam erfolgen • Abstimmungen erfolgen über eine Arbeitsgruppe der Umweltressorts der Länder Dr. Steffen Eichner betonte: „Vorsorge verbindet. Gemeinsam bringen wir modernen Hochwasserschutz mit ökologischem Mehrwert im Dreiländereck voran. Das schützt Menschen vor künftigen Elbe-Hochwassern und schafft neue wertvolle Auenlebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten.“ Anka Dobslaw ergänzte: „Mit der Deichrückverlegung schaffen wir in Kooperation mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg Überflutungsfläche bei Hochwasser und Wasserrückhalteflächen in Trockenzeiten. Damit schützen wir die Menschen an der Elbe und tragen zu einer Verbesserung der ökologischen Entwicklung des Flusses bei.“ Anke Herrmann unterstrich: „Ich begrüße es, dass die zwischen unseren drei Ländern bewährte Zusammenarbeit im vorsorgenden Hochwasserschutz wie bei den Havelpoldern fortgesetzt wird. Diese drei Maßnahmen entfalten in Kombination ein großes Potential zur Hochwasserentlastung, das besonders der Stadt Wittenberge zugutekommt.“ Die Ländervereinbarung wurde heute im Rahmen einer Infoveranstaltung für Behördenvertreter, Bürgermeister aus der Region, Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsvereinigungen sowie weitere Verbände unterzeichnet. Damit wollen die Umweltministerien der Länder den Dialog mit den Menschen in der Region zum Hochwasserschutz an der Elbe stärken. Vorgestellt wurden Ziele und aktuelle Planungen zur gemeinsamen Verbundmaßnahme „Deichrückverlegungen Elbe im Dreiländereck (ST-BB-NI)“ im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Details zur Verbundmaßnahme In Sachsen-Anhalt sollen durch die geplante Deichrückverlegung Wahrenberg im Landkreis Stendal nördlich des Ortsteils der Gemeinde Aland bis zu 1.300 Hektar einstige natürliche Überschwemmungsflächen der Elbe wiederhergestellt werden. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 85 Millionen Euro geschätzt. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg, im äußersten Nordosten Niedersachsens, werden gegenwärtig die Voraussetzungen für eine Deichrückverlegung bei Gorleben geprüft. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 108 Hektar ehemaliger natürlicher Überschwemmungsflächen entlang der Elbe reaktiviert werden. Ziel ist es, die ökologische Qualität der Flusslandschaft auf diese Weise zu verbessern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zum Hochwasserschutz zu leisten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach erster Schätzung derzeit auf ca. 12 Millionen Euro. Auf der Brandenburger Elbseite im Landkreis Prignitz ist die Deichrückverlegung Wittenberge West vorgesehen. Diese soll eine Fläche von 150 Hektar umfassen zur Wiedergewinnung ehemaliger Überschwemmungsflächen und wirkt unmittelbar entlastend auf die Deiche zum Schutz der Stadt Wittenberge sowie der elbaufwärts gelegenen Gebiete bei Hochwasser der Elbe. Die Kosten werden auf 19 Millionen Euro geschätzt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
In diesem Bericht des Projektes „Nuclear Cultural Heritage“ (NuCultAge) wird anhand der Analysedreier deutscher Fallbeispiele (Wismut, München, Gorleben) dargestellt, wie sich nukleares kulturelles Erbe entwickelt und welche Formen von Institutionalisierung stattfinden. Aufbauend auf der Definition nuklearen kulturellen Erbes als „Praktiken und Artefakte der nuklearen Vergangenheit und Gegenwart, die als relevant und wichtig für die Zukunft angesehen werden“ wurde eine Heuristik entwickelt, welche der Analyse der Fallbeispiele zugrunde liegt. Hierbei wird die Entwicklung des jeweiligen nuklearen kulturellen Erbes über das Identifizieren der Objekte, Akteure und Praktiken, in deren spezifischen räumlichen Settings und über deren zeitlichen Verlauf hinweg dargestellt. Diverse Verknüpfungen, Wechselwirkungen und Institutionalisierungsformen werden aufgezeigt. Trotz der Unterschiedlichkeit der gewählten Fallbeispiele, z.B. in Bezug auf deren Ausgangsbedingungen und thematischen Foki, weisen diese auch Gemeinsamkeiten auf, beispielsweise hinsichtlich der Verflechtungen zwischen unterschiedlichen Akteuren und der Entwicklung sowie Bedeutung von Praktiken und daraus entstehenden Artefakten.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Durch enge Bindung an zurückgehende Habitate hochgradig gefährdete Art. Aus fast allen Regionen historisch gemeldet, aber nur sporadisch und sehr lokal in feuchten Biotopen, auch Salzwiesen. In Ostdeutschland vermutlich nicht indigener Bestandteil der Fauna ( Rößner 2012). Lebensweise: Im Detritus an Gewässerufern. Nach 1950 in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Westfalen, Weser-Ems, Niederelbe, Schleswig-Holstein und Thüringen ( Rößner et al. 2016). Aktuell in Baden: Schwetzingen, Brühl 2006 (Reibnitz mdl. 2019), Hessen: Ober-Moos, Obermooser Teich 2004 (det. Höhner, Hofmann mdl. 2019), Münzenberg, Salzwiesen 2017 ( Brenner 2019), Niederelbe: Gorleben 2013 (Gürlich mdl. 2019). Eine Meldung aus Westfalen 2005 konnte nicht überprüft werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 235 |
| Kommune | 1 |
| Land | 20 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 19 |
| Förderprogramm | 60 |
| Gesetzestext | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 162 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 164 |
| Offen | 92 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 256 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 23 |
| Dokument | 108 |
| Keine | 117 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 37 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 162 |
| Lebewesen und Lebensräume | 256 |
| Luft | 47 |
| Mensch und Umwelt | 252 |
| Wasser | 53 |
| Weitere | 234 |