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Grünanlagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)

Die Karte des Berliner Grünanlagenbestandes enthält die überwiegend von den bezirklichen Gartenämtern gepflegten öffentlichen Grünanlagen einschließlich der nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen. Dazu gehören auch die öffentlichen Spielplätze, die in der Karte gelb dargestellt sind. Zu den einzelnen Grünanlagen in der Karte sind für einen Großteil der Flächen Sachdaten vorhanden. Andere Grünflächenkategorien wie Grünflächen auf gewidmetem öffentlichem Straßenland (einschließlich gärtnerisch begrünter Stadtplätze), Grünflächen auf Friedhöfen, in Kleingartenanlagen, an öffentlichen Gebäuden, Freiflächen an Schulen, Kindertagesstätten und Bädern sowie Sportflächen inkl. Rahmengrün sind in der Karte in der Regel nicht dargestellt. Die grafischen Daten der Karte sowie die der Karte hinterlegten Sachdaten werden von den bezirklichen Gartenämtern erstellt und laufend aktualisiert. Die hier im Rahmen des Internetauftritts "Stadtgrün" zur Verfügung gestellte Karte beruht auf den bezirklichen Daten und wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mindestens einmal jährlich aktualisiert. Das genaue und aktuelle Verzeichnis der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen kann bei den bezirklichen Gartenämtern eingesehen werden.

Hundefreilauf

Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten.

Grünanlagen, Kinderspielplätze, Stadtbäume

Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen / Pflege, Unterhaltung, Entwicklung Straße des 17. Juni 31 10785 Berlin E-Mail Abteilung Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Yorckstraße 4-11 10965 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Gruppe Grünpflege und -unterhaltung Darßer Straße 203 13088 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Goslarer Ufer 39 10589 Berlin E-Mail Abteilung Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Otternbuchtstraße 35 13599 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Hartmannsweilerweg 63 14163 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Manteuffelstraße 63 12103 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün- und Freiflächen Gradestraße 36 12347 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün Neue Krugallee 4 12435 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, Straßen- und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Schkopauer Ring 2 12681 Berlin E-Mail Abteilung Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächenmanagement Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Gartenbau Eichborndamm 238-240 13437 Berlin E-Mail (gesamtstädtische Aufgaben, Grundsatzangelegenheiten) * Kontakt

Neubau und Ertüchtigung von Beleuchtungsanlagen im Görlitzer Park

In der Grünanlage Görlitzer Park hat das Land Berlin ein neues Beleuchtungskonzept umgesetzt und im Rahmen des Vorhabens alle bereits bestehenden 75 Beleuchtungsanlagen modernisiert und mit neuen, steuerbaren Leuchten ausgestattet. Zudem sind 43 Lichtpunkte neu entstanden. Die Kosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 650.000,00 Euro, die Finanzierung erfolgte aus dem Mitteln des Berliner Sicherheitsgipfels. Mit der neuen Beleuchtung sollen die Hauptwege sowie die Ein-und Ausgänge des Parks gut ausgeleuchtet und damit ein sicheres Gefühl bei der Nutzung in den Abend- und Nachtstunden geschaffen werden. Auf der Basis der Festlegungen des Berliner Sicherheitsgipfels und dem von den Sicherheitsbehörden formulierten Bedarf, wurde das Projekt im Einklang mit dem Charakter der Grünanlage und entsprechend den Belangen des Umwelt- und des Naturschutzes umgesetzt. Deshalb wurden die LED-Leuchten so ausgewählt, dass das Licht gezielt nach unten und so wenig wie möglich in die Vegetation und die Randbereiche der Wege strahlt. Die Leuchten sind im regulären Betrieb gedimmt. So werden die Auswirkungen auf nachtaktive Lebewesen und die Lichtverschmutzung auf ein Mindestmaß reduziert. Auch die Lichtfarbe wurde bewusst so gewählt, dass das Licht wenig attraktiv für diese Arten ist. Trotzdem sind die Wege gleichmäßig und sehr gut beleuchtet. Um auch den Sicherheitsanforderungen nachzukommen, kann die Beleuchtung im gesamten Park bei Bedarf – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz- angepasst werden. Ein Anruf der Sicherheitsbehörden in der Leitstelle der Stromnetz Berlin GmbH genügt, und das Beleuchtungsniveau erhöht sich in Sekunden deutlich. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Diverse bisher unbeleuchtete Bereiche sind mit neuen Lichtpunkten ausgestattet worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Ratiborstraße zum mittleren Hauptweg, im Eingangsbereich Skalitzer Straße parallel zur Wiener Straße oder Hochmaste zur Beleuchtung der Görlitzer Brücke. Beleuchtungsanlagen auf bisher bereits beleuchteten Wegen sind durch zusätzliche Lichtpunkte ergänzt worden, zum Beispiel in der Verlängerung der Falckensteinstraße zum mittleren Hauptweg. Alle Leuchten im Park sind jetzt mit einer Steuerung ausgestattet. Diverse Eingangsbereiche außerhalb des Parks werden jetzt besser ausgeleuchtet, Gasleuchten in diesen Bereichen umgerüstet und teilweise mit zusätzlichen Beleuchtungsanlage ergänzt, zum Beispiel im Eingangsbereich Oppelner Straße. Die Planung und die Umsetzung des Vorhabens erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und den Sicherheitsbehörden. Nur unter dieser Voraussetzung war die Planung und Umsetzung innerhalb von 24 Monaten möglich.

Baumkataster, Stadt Leipzig

Das Baumkataster enthält Baumstandorte im öffentlichen Straßenraum und Bäume auf Liegenschaften der Stadt Leipzig (Parks und Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenvereine, Wald, an Gewässern, Sportanlagen, Schulen und Kindereinrichtungen). Die Bestandsdatenerfassung der Baumstandorte ist noch nicht abgeschlossen.

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Woche der Klimaanpassung informiert zu Lösungen zur Klimavorsorge

<p>Vollgelaufene Keller, überhitzte Dachgeschoßwohnungen, Wassermangel – Welche Risiken bringt der Klimawandel mit sich? Was macht Ihre Stadt, um sich anzupassen? Und was können Sie selbst tun? Antworten geben die zahlreichen Veranstaltungen, die vom 8. bis 28. September 2025 bundesweit oder online im Rahmen der „Woche der Klimaanpassung“ stattfinden.</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ bringt einige Risiken mit sich, die wir schon heute spüren, etwa durch häufigere, längere und intensivere Extremwetter, wie Hitze, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a>⁠ oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠. Doch es gibt viele Lösungen, um Gesundheit, Gebäude, Gärten oder Grünanlagen zu schützen beziehungsweise optimal auf die Folgen vorzubereiten. Hierüber informieren zahlreiche Veranstaltungen anlässlich der „Woche der Klimaanpassung“, die 2025 zum vierten Mal auf Initiative des Bundesumweltministeriums und des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) stattfindet.</p><p>Einige Beispiele:</p><p>Stöbern Sie im Programm und schauen Sie, welche Veranstaltungen für Sie interessant sind. Die eigentliche „Woche der Klimaanpassung“ findet vom 15. bis 19. September statt, Veranstaltungen gibt es vom 8. bis 28. September 2025.</p>

Wie kann ich Lärm vermeiden?

Wer hat sich nicht schon einmal über Lärm geärgert: In der Wohnung nebenan erfreuen sich die Bewohnerinnen und Bewohner an ihrem leistungsstarken neuen Bluetooth-Lautsprecher, draußen mäht die Nachbarin oder der Nachbar zur unpassenden Zeit den Rasen oder der Lärm einer nahegelegenen Baustelle stört die wohlverdiente Nachtruhe. Nicht zu vergessen die sonntäglichen Kirchenglocken, die lautstarke Feier im Nebenhaus, Geräusche von Rollkoffern und das alljährliche Straßenfest des Sportvereins. Und obendrein werden allerorts die Lautsprecher von Smartphones zur rücksichtslosen Wiedergabe aller möglichen akustischen Inhalte genutzt. Und wer seine Wahrnehmung erst einmal auf bestimmte Geräusche – zum Beispiel das anhaltende Bellen des Hundes der Nachbarn aus der dritten Etage – fokussiert, bei dem liegen oft innerhalb kürzester Zeit die Nerven blank. Merkwürdigerweise erleben es die Lärmverursachenden oftmals ganz anders. Sie sind mitten im Geschehen und sehen sich selten als Störende. Wer sich beschwert, gilt hingegen schnell als Spielverderber/Spielverderberin oder als schlecht gelaunter Meckerer, was Konflikte eskalieren lässt. Der erste verantwortliche Schritt in einer Gemeinschaft sollte deshalb die Überlegung sein: Das ist in vielen Fällen gar nicht so schwierig, denn Lärm ist häufig auf Gedankenlosigkeit zurückzuführen und leicht vermeidbar. Viele Geräusche können zudem durch technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden, zum Beispiel durch: lärmarme Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, akkubetriebene Elektromotoren anstelle von Verbrennungsmotoren, lärmarme (elektrisch betriebene) Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende und ruhige Fahrweise, geeignete Schallschutzmaßnahmen in hellhörigen Gebäuden (Teppichböden, weiche Schuhsohlen, Filz- oder Teflongleiter unter Möbeln), Lautsprecher, die rücksichtsvoll genutzt werden, Einhaltung der Zimmerlautstärke, gute Erziehung von Haustieren. Smartphones sind überall präsent. Gerade deshalb sollte die Nutzung des eigenen Smartphones mit Lautsprecher im öffentlichen Raum grundsätzlich überdacht werden: Kennen wir alle nicht zahlreiche Situationen, in denen der laut plärrende Lautsprecher eines Smartphones seine massive Störwirkung entfaltet und uns den letzten Nerv zu rauben scheint? Insbesondere an sonst ruhigen und zur Erholung genutzten Orten wie Parks und Grünanlagen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlichen Gebäuden sollte ein neues Bewusstsein für dringend notwendige Rücksicht entstehen und geübt werden. Generell gilt: Vermeiden Sie soweit wie möglich laute Betätigungen vor allem in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr, bei Baulärm 20 bis 7 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen. Schließen Sie Türen und Fenster, wenn es einmal lauter als gewöhnlich wird. Und versuchen Sie, sich im Zweifelsfall in Ihre Nachbarn hineinzuversetzen und mit ihnen das Gespräch zu suchen – stellen Sie sich die Frage, ob von Ihnen selbst erzeugte Geräusche Ihre Nachbarn stören könnten. Sowohl das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) als auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) enthalten spezielle Regelungen zum Lärm von Kindern. So regelt § 11 Absatz 2 LImSchG Bln: „Geräuscheinwirkungen, die durch Kinder hervorgerufen werden, sind als Ausdruck natürlicher kindlicher Entfaltung im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen.“ Ziel dieser Regelung ist es, die notwendigen Freiräume für eine kindgerechte Entwicklung auch unter den Lebensbedingungen einer Großstadt zu sichern. Sich ausprobieren, herumtoben und auch mal lauthals schreien – all dies ist Teil kindlicher Entwicklung, auch wenn es für andere als sehr störend wahrgenommen werden kann. Eine pauschale Freistellung von jeglicher Rücksichtnahme hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung jedoch nicht geschaffen. Die mit der Erziehung von Kindern betrauten Personen sind daher weiterhin in der Verantwortung, Rücksicht auf die berechtigten Interessen und Bedürfnisse Anderer zu nehmen.

Engagement für Falter, Käfer und Co

Schmetterlinge sind wichtig für die Artenvielfalt. Wie Bienen sind sie nützliche Bestäuber. Hier erfahren Sie, wie Sie ohne großen Aufwand Schmetterlinge unterstützen und den Insektenschutz vorantreiben können. Zum Beispiel mit dem Projekt VielFalterGarten. Weitere Informationen: Das bunte Flattern Der dramatische Rückgang von Insekten und anderen Wirbellosen macht selbst vor Schutzgebieten nicht halt. Sogar dort haben die Insektengemeinschaften in den letzten 30 Jahren um 70 bis 80 Prozent abgenommen. Das hat 2017 eine Studie belegt, die als „Krefelder Studie“ bekannt wurde. Ehrenamtlich tätige Insektenforscher des Entomologischen Vereins Krefeld e.V. hatten die Bestände flugfähiger Insekten in einigen Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens kontinuierlich erfasst, ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht. Sie hatten damit erstmals nachgewiesen, dass nicht nur die Anzahl der Arten schwindet, sondern auch die gesamten Populationen flugfähiger Insekten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen sind. Da viele Fledermäuse, Vögel und Amphibien sich von Insekten ernähren, führt das auch in deren Populationen zu großen Schäden. Intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaften sind mittlerweile eher artenarm. Die Stadt mit ihren Grünflächen ist dagegen vielerorts zu einem Reservoir der biologischen Vielfalt geworden. Für Insekten und andere Wirbellose sind urbane Räume dann als Refugium interessant, wenn sie weitestgehend pestizidfrei sind und es struktur- und nahrungsreiche Grünflächen gibt. Immer mehr Flächen in Parks, Grünanlagen, Mittelstreifen und Wegrändern werden daher so gepflegt, dass blütenbesuchende Insekten dort ganzjährig Nahrung finden. Außerdem wird für Strukturvielfalt gesorgt, damit Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten, aber auch Nahrungspflanzen für die Larven zur Verfügung stehen. So fressen beispielsweis die Raupen vieler Schmetterlinge nämlich nur an bestimmten Pflanzen. Andere Insekten und weitere Gliederfüßer sind Zersetzer: Sie ernähren sich von abgestorbenem organischem Material und helfen so, ökologische Kreisläufe zu schließen. Wieder andere Insekten leben räuberisch. Das ist beispielsweise bei vielen Käfern der Fall. In einem weiten Innenhof der Wohnungsbaugenossenschaft „Freie Scholle“ in Reinickendorf eröffnete im Sommer 2021 der erste PikoPark Berlins. Wo sich zuvor nur einfacher Rasen ausdehnte, wachsen heute heimische Blühpflanzen in einem arten- und strukturreichen Kleinstpark mit Natursteinen. Anwohnerinnen und Anwohner beteiligten sich an den Pflanzaktionen und bauten Nisthilfen für Wildbienen. Der Park ist öffentlich und für alle zugänglich. Wer ihn besucht, erfährt auf Schildern mehr über die biologische Vielfalt vor der Haustür. Angelegt werden PikoParks von der Stiftung für Mensch und Umwelt – in Berlin von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. So heißt ein Projekt der Grünen Liga Berlin zum Gärtnern auf kleinstem Raum. Der Senat fördert es seit 2020. Interessierte erhalten dabei Praxis-Tipps und Anleitungen, wie im Vorgarten und auf Fensterbrett, Balkon oder Baumscheibe blühende Minigärten entstehen. Ziel sind viele kleine und kleinste insektenfreundliche Flächen in ganz Berlin, die die Lebensräume in der Stadt vernetzen. Auch die Veranstaltungsreihe „Entdecke die Teddys der Lüfte“ der Aurelia Stiftung wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. In Web-Seminaren, auf Exkursionen in den Botanischen Garten und in Online-Workshops zum Bau von Nisthilfen lernen Interessierte, was sie wissen müssen, um häufige Hummelarten sicher benennen zu können und sich aktiv für die Tiere einzusetzen. 2020 haben Menschen aus rund 500 Haushalten teilgenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für Insekten und fördern sie in ihrem Wohnumfeld, im Garten oder auf dem Balkon. Informationen zu aktuellen Mitmachaktionen, Veranstaltungen und Tipps liefern diese Webseiten: PikoParks / Stiftung Mensch und Umwelt Grüne Liga Berlin Aurelia Stiftung Berlin Bestäuber im Fokus

Umweltgerechtigkeitsatlas

Um die mehrfach belasteten Quartiere in der Hauptstadt identifizieren zu können, werden fünf Kernindikatoren für den ressortübergreifenden Umweltgerechtigkeitsatlas analysiert. Kernindikatoren Kernindikator Lärmbelastung: Lärm gilt als eine der bedeutendsten Umweltbelastungen mit signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Wohn- und Umweltqualität. Kernindikator Luftschadstoffe: Die Luft wird durch gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffe aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und privaten Haushalten verunreinigt. Luftschadstoffe können u.a. zu Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems führen. Kernindikator Bioklimatische Belastung: Großstädte sind Wärmeinseln. Die thermische Belastung (Bioklima) ist die Summe aller Klimafaktoren, die auf den Menschen sowie andere Organismen einwirken und deren Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Insbesondere Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit und Windverhältnisse. Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung: Grün- und Freiflächen haben eine wichtige Funktion für die innerstädtische Lebensqualität. Bewegung, Stressabbau und Erholung sind zentrale Motive für die Nutzung von Park- und Grünanlagen. Gleichzeitig haben diese Flächen wichtige kompensatorische Funktionen, vor allem mit Blick auf gesundheitsbelastende Umweltbedingungen. Kernindikator Soziale Benachteiligung: In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Benachteiligung wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet. Das Monitoring liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt und zeigt die höchsten Problemdichten. Mithilfe der Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption werden die räumliche Überlagerung von Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung im gesamtstädtischen Gefüge sichtbar gemacht. Der Umweltgerechtigkeitsatlas dient dabei als fachliche Grundlage für ressortübergreifende Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vor diesem Hintergrund wurde die Aktualisierung des Umweltgerechtigkeitsatlas 2023/2024 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgenommen. Was ist neu in der Fortschreibung? In der Fortschreibung werden erneut die fünf Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, thermische Belastung, Grün- und Freiflächenversorgung sowie soziale Benachteiligung betrachtet. Für vier dieser fünf Indikatoren – mit Ausnahme der Grün- und Freiflächenversorgung – liegen aktualisierte Datensätze vor; zudem wurden hier methodische Anpassungen vorgenommen. Diese Veränderungen führen dazu, dass die aktuellen Ergebnisse nicht unmittelbar mit denen des Umweltgerechtigkeitsatlas 2021/2022 vergleichbar sind. Aussagen zu zeitlichen Trends oder zur Entwicklung der Umweltgerechtigkeit im Sinne einer Verbesserung oder Verschlechterung sind daher weiterhin nicht möglich. Auch bei der aktuellen Fortschreibung lassen sich auf Basis der neuen Datenlage Muster erkennen. So nimmt der Anteil von Planungsräumen mit einem hohen sozialen Status-Index mit steigender Umweltbelastung deutlich ab, während Quartiere mit mittlerem bis niedrigem Status-Index stärker von Mehrfachbelastungen betroffen sind. Planungsräume mit überwiegend hohem Status-Index weisen meist eine günstigere Versorgung mit Grün- und Freiflächen sowie eine geringere thermische Belastung auf. Weniger als die Hälfte der Räume mit niedrigem Status-Index bieten ein vergleichbar günstiges Wohnumfeld. Besonders hervorzuheben ist, dass drei Planungsräume im Bezirk Mitte – alle innerhalb des S-Bahn-Rings – in vier Umweltindikatoren hoch belastet sind und zudem eine hohe soziale Problemdichte aufweisen. Häufungen von Mehrfachbelastungen finden sich auch in dicht besiedelten Gebieten: Etwa 60 Prozent der Planungsräume mit über 20.000 Einwohnenden pro Quadratkilometer verzeichnen starke Umweltbelastungen in mindestens drei Indikatoren. Auf diese Situation macht der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas aufmerksam und ist somit ein wertvolles Instrument zum Ableiten von politischen Handlungsbedarfen. Die Geodatendienste zum Umweltgerechtigkeitsatlas 2023/2024 können auch im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin eingesehen werden. In ressortübergreifender Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Amts für Statistik ist im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin erschienen (unter Download verfügbar). Durch einige Änderungen in der Methodik ist er nur begrenzt mit dem Basisbericht aus 2019 (ebenfalls als Download verfügbar) vergleichbar; zeigt aber eins: die Ballung von potenziell gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen trifft besonders häufig Menschen mit niedrigem sozialen Status-Index. Und: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur Thema im dicht besiedelten Innenstadtbereich; auch die Außenbezirke sind teilweise stark von Mehrfachbelastungen betroffen.

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