Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördlich Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben. Eine Zusammenfassung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und Stellungnahmen zur ersten Planänderung steht hier unter "Erörterungstermin" zur Verfügung. Die im Rahmen der beiden Auslegungen rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 27.10. bis zum 29.10.2025 in Osnabrück mit den Beteiligten/Betroffenen in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der Erörterungstermin war nicht öffentlich.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Halle (Saale), 11.03.2025 Wildkatzen erobern Lebensräume in Sachsen- Die Präsidentin Anhalt zurück Viele Jahrzehnte lebten Wildkatzen nur noch in geringer Zahl im Harz. Seit den 2000er Jahren breiten sie sich auch außerhalb des Harzes und seiner Vorländer wieder aus. Inzwischen hat die Wildkatze sogar die entfernten Waldgebiete im Norden Sachsen-Anhalts erreicht und sich dort dauerhaft etabliert, wie Monitoringergebnisse des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) zeigen. Wildkatzenmonitoring Aufgrund ihrer verborgenen Lebensweise und der Ähnlichkeit zu Hauskatzen werden bei der Bestandserfassung von Wildkatzen verschiedene Methoden eingesetzt, darunter Wildkameras und genetische Analysen. Das LAU kooperiert dabei mit zahlreichen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern, Vereinen, Forst und Jägerschaft. Dennoch ist eine genaue Zählung der einzelnen Individuen nicht möglich. Stattdessen wird die Anwesenheit der Art auf Rasterfeldern von 10 mal 10 Kilometern ermittelt. Vorkommen In den Jahren 2000 bis 2011 wurden 25 belegte Rasterfelder dokumentiert, zwischen 2012 und 2024 bereits 117. Die Vorkommen sind dabei nicht wie früher angenommen auf große, unzerschnittene Laubwaldgebiete beschränkt. Aktuell besiedelt sind auch Pressemitteilung Nr.: 02/2025 vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de Flussauenwälder und feuchte Niederungen wie der Drömling, Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) ausgedehnte offene Heiden der Altmark, Tagebau- Rekultivierungslandschaften sowie kleinere Waldgebiete in der Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Agrarlandschaft, zum Teil in Siedlungsnähe. Offenbar sind Wildkatzen Web: lau.sachsen-anhalt.de 1 deutlich anpassungsfähiger in Bezug auf ihren Lebensraum als bisher angenommen. Aktualisierung des Habitatmodells Die neuen Erkenntnisse haben Auswirkungen auf das sogenannte Habitatmodell, mit dem geeignete Flächen identifiziert und zukünftige Ausbreitungen abgeschätzt werden können. Unter Leitung des Wildbiologen und Artspezialisten Malte Götz wurde das Habitatmodell daher fachlich aktualisiert. Die Fläche geeigneter Lebensräume hat sich gegenüber früheren Einschätzungen dadurch um mehr als 50 Prozent vergrößert und umfasst weite Teile Sachsen-Anhalts. Erkenntnisse Telemetriedaten Eine aktuelle Besenderungsstudie in der Altmark zeigt, dass Laubwälder immer noch die wichtigsten Rückzugsgebiete sind, insbesondere für die Aufzucht der Jungen. Götz, der die Untersuchung für die Deutsche Wildtier Stiftung durchgeführt hat, erklärt: „Langfristig ist es wichtig, naturnahe, ausreichend große Altholzbestände im Wirtschaftswald zu sichern und die forstliche Praxis anzupassen. Gerade während der jetzt beginnenden Aufzuchtzeit sollten keine Holzpolter oder Energieholzmieten entfernt werden.“ Auch unaufgeräumte und versteckreiche Käferbefalls- und Windwurfflächen sollten von März bis Juni unbedingt in Ruhe gelassen werden. Dorthin ziehen sich Wildkatzenmütter mit ihren Jungen ebenfalls gern zurück. Gründe für die Ausbreitung Neben einer stabilen Quellpopulation im Harz haben vermutlich milde, schneearme Winter Einfluss auf die Ausbreitung, denn Wildkatzen leiden bei hohen Schneelagen unter Nahrungsmangel und in der Folge an Krankheiten und erhöhte Sterblichkeit. Weiter vermuten Fachleute einen positiven Effekt durch einen hohen Totholzanteil und Auflichtungen, die durch Windwürfe und Käferbefall im Nadelwald entstanden sind. Möglicherweise zeigen auch Maßnahmen wie Kleintierdurchlässe und Grünbrücken an wichtigen Ausbreitungskorridoren der Wildkatze bereits positive Effekte, weil sie Gefahren bei der Straßenquerung reduzieren. 2 Wildkatzen und Hauskatzen Die Europäische Wildkatze ist eine heimische Art, während unsere Hauskatze von der afrikanischen Falbkatze abstammt. Die Unterscheidung nach äußeren Merkmalen ist selbst für Fachleute oft schwierig und unsicher, zumal auch Hybridisierung, also genetische Vermischung von Wild- und Hauskatzen, vorkommt. Das ist vor allem am Rand des Verbreitungsgebietes zu beobachten, wo die Individuendichte noch gering ist. Welchen Umfang und welche langfristigen Konsequenzen Hybridisierung auf die Bestandsentwicklung hat, muss noch erforscht werden. Klar ist, dass Hauskatzen, die als gebietsfremde Tierart Wildkatzenlebensräume besiedeln und die nicht sterilisiert sind, den Erhalt der Europäischen Wildkatzen gefährden. 3
Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, auf der Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt, sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Bei der Maßnahme werden unter anderem folgende Eingriffe und Maßnahmen erfor-derlich: - Neubau der Bundesstraße B 293 auf eine Länge von ca. 2,964 km, einschließ-lich teilplanfreiem Knotenpunkt B 293 neu / B 293 alt / L 559 neu / Gemeinde-verbindungsstraße „Wössinger Straße“, inklusive Entwässerungsleitungen und Seitenablagerungen - Teilrückbau der B 293 alt und Neubau der L 559 neu südlich von Jöhlingen auf eine Länge von ca.790 m - Neubau von 7 Brückenbauwerken (u.a. Neubau einer Grünbrücke im Gewann „Lehrwald“) und 2 Stützwänden - Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes - Neubau eines Regenrückhaltebeckens und eines Pumpwerks im Bereich der At-tentalbrücke (ca. km 1+155) mit Notentlastung in den Attentalgraben - Neubau eines Pumpwerks sowie einer Schmutzfangzelle, welche in den Ver-bandssammler entlastet, bei ca. km 2+580 - Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) sowie eines Re-genrückhaltebeckens bei ca. km 2+600 mit Auslauf in die Pfinz - Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen - Eingriffe in das FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ und Erweiterung des FFH-Gebietes um das Prinzhölzle zur Kohärenzsicherung - Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Atten-tal“ - Eingriffe in das Naturdenkmal „Ahorn und Linde an Kruzifix“, Wiederaufbau des Wegkreuzes (Kulturdenkmal) - Eingriffe in die Biotope „Hohlweg im Lehrwald“, „Hohlweg mit Feldhecke am Kirchberg westlich von Jöhlingen“; „Feldhecke an der B 293 südwestlich von Jöhlingen“, „Feuchtgebüsch im Attental südwestlich von Jöhlingen“, „Feldhecke im ‚Wieland‘ südlich von Jöhlingen“, „Feldhecke I an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke II an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldgehölz II an der Bahnlinie südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke südl. der B 293 südöst-lich von Jöhlingen“, „Naturnaher Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ und „Auwald am Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ - Anlage von natur- und artenschutzschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Die Umgehungsstraße B 293 neu verläuft im Bereich von ca. Station 0+560 – 1+580 im Wasserschutzgebiet „Weingarten – Walzbachtal – Jöhlingen“ (WSG-Nr. 215 152) in der Zone III. Zwischen der Einmündung der L 559 in der Ortslage von Jöhlingen und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Wössinger Straße“ verläuft die vorhandene Bundesstraße B 293 und somit auch die L 559 neu bzw. B 293 neu im Überschwemmungsgebiet (HQ 100). Teile des Lehrwaldes und der Hohberg sind als FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ ausgewiesen. Um agrar- bzw. flurstrukturelle Nachteile auszugleichen, ist ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
Funktionale Querungshilfen dienen der Vernetzung von Lebensräumen, indem sie wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein Überwinden von Verkehrsbarrieren ermöglichen. Grünbrücken und weitere Querungsbauwerke bilden daher ein zentrales Element zur Umsetzung des Fachplans landesweiter Biotopverbund einschl. des Generalwildwegeplans mit dem Ziel, ökosystemare Funktionen und die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln. Da Veränderungen (z.B. durch Eingriffe, Nutzungsänderungen, Sukzession, Pflege etc.) bzw. eine nicht fachgerechte Ausführung an oder auf den Querungshilfen dazu führen können, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen können, ist es wichtig, Querungsbauwerke in zeitlichen Intervallen zu überprüfen, um ihre Funktionalität sicherzustellen (Monitoring). Im Rahmen des Vorhabens werden drei Bauwerke über 24 Monate hinsichtlich ihrer Funktionalität für verschiedene Artengruppen überprüft und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Zielerreichung abgeleitet werden.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sophienstr.5, 38304 Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Dieser vierstreifige Ausbauabschnitt beginnt mit der Anschlussstelle (AS) B 244 westlich von Wittingen. Nach dem Kreuzen von 2 Bahnlinien folgt die AS L 286. Im weiteren Verlauf umfährt die Trasse in einem Rechtsbogen Eutzen östlich und führt dann östlich von Stackmannsmühle und westlich parallel am Automobiltestgelände entlang und endet nördlich von Ehra-Lessien und der AS B 248/L 289. Neben der AS mit der B 244 beinhaltet die Planung eine AS mit der L 286 südwestlich von Wittingen. Des Weiteren sind im Zuge des Neubaus zwei Wildbrücken über die A 39 sowie eine beidseitige, unbewirtschaftete PWC-Anlage im Bereich des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 18,1 km stellt den 6. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Boitzenhagen, Ehra-Lessien, Eutzen, Glüsingen, Knesebeck, Hagen bei Knesebeck, Teschendorf, Vorhop, Wittingen, Wahrenholz, Emmen, Oerrel, Knesebeck-Hankensbüttel, Knesebeck-Dedelstorf, Rehlingen, Dalldorf, Dalldorf-Hillerse, Leiferde und Kaiserwinkel beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der ursprünglich anberaumte Erörterungstermin im April wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 09.11.2020 durchgeführt. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Online-Konsultation wurde hier auf der Internetseite hochgeladen.
Fledermäuse sind faszinierende Flugakrobaten. 23 Arten sind in Baden-Württemberg heimisch, darunter das Graue Langohr oder die Mopsfledermaus. Letztere wurde 2020 auch zur Fledermaus des Jahres 2020-2021 gekürt. Da sie sich vorwiegend von Nachtfaltern ernährt, leidet sie unter dem Rückgang der Insektenvielfalt. Auch ihre Quartiere (beispielsweise Wälder mit hohem Altholzanteil) werden zunehmend eingeschränkt. Sie zählt deshalb wie viele andere Fledermausarten zu den stark gefährdeten Arten. Bestand Seit 2019 überprüft die LUBW im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt in landesweit bedeutsamen Winterquartieren den Bestand verschiedener Fledermausarten. Die Ergebnisse liefern erst nach einigen Jahren verlässliche Aussagen zur Entwicklung der Arten. Eine Auswertung von größtenteils ehrenamtlichen Daten lässt bei zwei Arten aber schon einen leichten Trend erkennen. Die ehrenamtlich erhobenen Daten geben für die Bestände des Großen Mausohrs eine leichte Zunahme, für die Bestände der Zwergfledermaus dagegen eine Abnahme wieder. Gefährdung Die Gefährdung der Fledermausarten ist sehr vielfältig. So sind die heimischen Arten ausschließlich Insektenfresser. Der Rückgang der Insektenvielfalt entzieht vielen Fledermäusen die Nahrungsgrundlagen. Schlagopfer sind neben Windenergieanlagen durch den Auto- und Schienenverkehr zu vermelden, aber auch die hohe Anzahl freilaufender Hauskatzen stellen eine direkte Bedrohung dar. Wenn höhlenreiche Altholzwälder oder Streuobstwiesen mit alten Obstbäumen verschwinden, verlieren viele ihre Quartiere und Jagdhabitate. Auch die Lichtverschmutzung hat einen besonderen Einfluss auf die Fledermäuse und kann Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich beeinträchtigen. Rund die Hälfte aller Arten sind stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dabei übernehmen Fledermäuse eine wichtige Funktion im Ökosystem und sind hervorragende Schädlingskontrolleure (z.B. Stechmücken, Maiszünsler oder Prozessionsspinner). Durch ihre unterschiedlichen ökologischen Anforderungen, können Sie zudem als guter Bioindikator dienen und geben so wichtige Informationen über die Qualität unserer Umwelt. Schutzmaßnahmen Insektenreiche Lebensräume, Wälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil und Streuobstwiesen sichern Fledermäuse ihre Jagdhabitate, Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Infrastruktur kann durch Überflugshilfen und Grünbrücken so geplant werden, dass Kollisionen mit Fledermäusen vermeidbar sind. Auch der heimische Garten kann helfen, zum Beispiel mit Blühpflanzen oder Obstbäumen. Bei der Sanierung von Gebäuden sollten Sie darauf achten, dass Quartiere für Fledermäuse erhalten bleiben oder durch Fledermauskästen und spezielle Fassadensteine künstlich geschaffen werden. All diese Aspekte versucht die LUBW in Kooperation mit Unteren Naturschutzbehörden, den Regierungspräsidien sowie der Akademie für Natur- und Umweltschutz zu verbessern. Mehr zum Thema: Bild zeigt: Die Fledermaus der Jahre 2020-2021 – Die Mopsfledermaus, Bildnachweis: Dietmar Nill Titelbild zeigt: Braunes Langohr, Bildnachweis: Thomas Stephan
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
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| Bund | 20 |
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| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 17 |
| Text | 12 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 2 |
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| offen | 19 |
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| Deutsch | 38 |
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| Keine | 15 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
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| Boden | 24 |
| Lebewesen und Lebensräume | 38 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 38 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 38 |