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Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)

Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.

Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen

Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, auf der Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt, sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Bei der Maßnahme werden unter anderem folgende Eingriffe und Maßnahmen erfor-derlich: - Neubau der Bundesstraße B 293 auf eine Länge von ca. 2,964 km, einschließ-lich teilplanfreiem Knotenpunkt B 293 neu / B 293 alt / L 559 neu / Gemeinde-verbindungsstraße „Wössinger Straße“, inklusive Entwässerungsleitungen und Seitenablagerungen - Teilrückbau der B 293 alt und Neubau der L 559 neu südlich von Jöhlingen auf eine Länge von ca.790 m - Neubau von 7 Brückenbauwerken (u.a. Neubau einer Grünbrücke im Gewann „Lehrwald“) und 2 Stützwänden - Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes - Neubau eines Regenrückhaltebeckens und eines Pumpwerks im Bereich der At-tentalbrücke (ca. km 1+155) mit Notentlastung in den Attentalgraben - Neubau eines Pumpwerks sowie einer Schmutzfangzelle, welche in den Ver-bandssammler entlastet, bei ca. km 2+580 - Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) sowie eines Re-genrückhaltebeckens bei ca. km 2+600 mit Auslauf in die Pfinz - Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen - Eingriffe in das FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ und Erweiterung des FFH-Gebietes um das Prinzhölzle zur Kohärenzsicherung - Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Atten-tal“ - Eingriffe in das Naturdenkmal „Ahorn und Linde an Kruzifix“, Wiederaufbau des Wegkreuzes (Kulturdenkmal) - Eingriffe in die Biotope „Hohlweg im Lehrwald“, „Hohlweg mit Feldhecke am Kirchberg westlich von Jöhlingen“; „Feldhecke an der B 293 südwestlich von Jöhlingen“, „Feuchtgebüsch im Attental südwestlich von Jöhlingen“, „Feldhecke im ‚Wieland‘ südlich von Jöhlingen“, „Feldhecke I an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke II an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldgehölz II an der Bahnlinie südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke südl. der B 293 südöst-lich von Jöhlingen“, „Naturnaher Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ und „Auwald am Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ - Anlage von natur- und artenschutzschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Die Umgehungsstraße B 293 neu verläuft im Bereich von ca. Station 0+560 – 1+580 im Wasserschutzgebiet „Weingarten – Walzbachtal – Jöhlingen“ (WSG-Nr. 215 152) in der Zone III. Zwischen der Einmündung der L 559 in der Ortslage von Jöhlingen und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Wössinger Straße“ verläuft die vorhandene Bundesstraße B 293 und somit auch die L 559 neu bzw. B 293 neu im Überschwemmungsgebiet (HQ 100). Teile des Lehrwaldes und der Hohberg sind als FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ ausgewiesen. Um agrar- bzw. flurstrukturelle Nachteile auszugleichen, ist ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.

Monitoring von Grünbrücken

Funktionale Querungshilfen dienen der Vernetzung von Lebensräumen, indem sie wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein Überwinden von Verkehrsbarrieren ermöglichen. Grünbrücken und weitere Querungsbauwerke bilden daher ein zentrales Element zur Umsetzung des Fachplans landesweiter Biotopverbund einschl. des Generalwildwegeplans mit dem Ziel, ökosystemare Funktionen und die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln. Da Veränderungen (z.B. durch Eingriffe, Nutzungsänderungen, Sukzession, Pflege etc.) bzw. eine nicht fachgerechte Ausführung an oder auf den Querungshilfen dazu führen können, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen können, ist es wichtig, Querungsbauwerke in zeitlichen Intervallen zu überprüfen, um ihre Funktionalität sicherzustellen (Monitoring). Im Rahmen des Vorhabens werden drei Bauwerke über 24 Monate hinsichtlich ihrer Funktionalität für verschiedene Artengruppen überprüft und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Zielerreichung abgeleitet werden.

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg 6.Bauabschnitt von westlich Wittingen bis nördlich Ehra-Lessien

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sophienstr.5, 38304 Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Dieser vierstreifige Ausbauabschnitt beginnt mit der Anschlussstelle (AS) B 244 westlich von Wittingen. Nach dem Kreuzen von 2 Bahnlinien folgt die AS L 286. Im weiteren Verlauf umfährt die Trasse in einem Rechtsbogen Eutzen östlich und führt dann östlich von Stackmannsmühle und westlich parallel am Automobiltestgelände entlang und endet nördlich von Ehra-Lessien und der AS B 248/L 289. Neben der AS mit der B 244 beinhaltet die Planung eine AS mit der L 286 südwestlich von Wittingen. Des Weiteren sind im Zuge des Neubaus zwei Wildbrücken über die A 39 sowie eine beidseitige, unbewirtschaftete PWC-Anlage im Bereich des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 18,1 km stellt den 6. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Boitzenhagen, Ehra-Lessien, Eutzen, Glüsingen, Knesebeck, Hagen bei Knesebeck, Teschendorf, Vorhop, Wittingen, Wahrenholz, Emmen, Oerrel, Knesebeck-Hankensbüttel, Knesebeck-Dedelstorf, Rehlingen, Dalldorf, Dalldorf-Hillerse, Leiferde und Kaiserwinkel beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der ursprünglich anberaumte Erörterungstermin im April wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 09.11.2020 durchgeführt. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Online-Konsultation wurde hier auf der Internetseite hochgeladen.

BiodivERsA: Integratives Management Grüner Infrastruktur ( IMAGINE)^Teilprojekt 2: Erwünschte und unerwünschte Ökosystemdienstleistungen: Bewertung, Quantifizierung und Darstellung, Teilprojekt 1: Nutzung und Regulation von grüner Infrastruktur

Das VP IMAGINE untersucht in fünf europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Norwegen und Estland), wie ein nachhaltiges Management von Grüner Infrastruktur auf regionaler und Landschaftsebene gelingen kann. Zur Grünen Infrastruktur zählen natürliche Flächen (z.B. Moore) und naturnahe (z.B. extensiv genutzte Weideflächen) sowie künstlich geschaffene Elemente in der Natur (z.B. Grünbrücken). Forschungsansatz: Übergeordnetes Ziel des Verbundprojektes ist es, einen integrativen Rahmen für die Bewertung, das Management sowie gesetzliche und organisatorische Instrumente für die Regulation von Grüner Infrastruktur zu entwickeln. Das ISOE verantwortet hierbei ein Teilvorhaben, das sich mit der Nutzung und Regulation von Grüner Infrastruktur befasst. In einem ersten Schritt werden relevante Stakeholder ermittelt. Die Analyse beinhaltet die Identifikation von Akteuren sowie die Frage, wie diese Akteure bestimmte Ökosystemleistungen bewerten. Dabei werden auch die Nutzung, der Zugang sowie mögliche Zielkonflikte, die sich aus der Nutzung ergeben, berücksichtigt. Dazu gehören auch sogenannte ecosystem disservices - Ökosystemleistungen, die der Gesellschaft einen Schaden zufügen. Im Ergebnis entsteht eine Übersicht relevanter Stakeholder, die von Bereitstellungs-, Nutzungs-, Bedarfs-, Zugangs- und Verteilungsaspekten der untersuchten Ökosystemleistungen direkt betroffen sind. Die Nutzung von Ökosystemleistungen sowie der Zugang zu ihnen werden in einem zweiten Schritt aus sozio-kultureller Perspektive betrachtet. Dabei sollen die Interaktionen von Stakeholdern und Grüner Infrastruktur sowie daraus entstehende mögliche Konflikte identifiziert werden. Daneben werden eine Analyse der bestehenden Politik- und Regulationsinstrumente auf unterschiedlichen administrativen Ebenen und eine Bestandsaufnahme von Verfügungs- und Nutzungsrechten vorgenommen, die die dazugehörigen Governance-Strukturen, die diese Rechte garantieren und nutzbar machen, umfasst. Abschließend werden aus den Ergebnissen politikrelevante und praktische kontextspezifische Managementempfehlungen entwickelt. Die Ergebnisse dieses Teilvorhabens leisten einen Beitrag zur Stärkung des sozial-ökologischen Charakters des Verbundprojektes. Sie stellen die Grundlage weiterführender modellbasierter Analysen und fließen in die Entwicklung nachhaltiger Managementansätze für Grüne Infrastruktur ein. Hintergrund: Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk von natürlichen, naturnahen sowie künstlich geschaffenen Flächen mit dem Ziel, die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. Das 'Rückgrat' der Grünen Infrastruktur bilden geschützte Flächen wie Natura-2000-Gebiete, Nationalparks oder Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Aber auch Flussauen, Grünflächen im ländlichen und urbanen Raum sowie künstlich geschaffene Strukturen, wie Grünbrücken und Dachgärten, gehören dazu (Text gekürzt)

GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 2: Erfassung und Bewertung der ökologischen Aspekte des Vorhabens

Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.

GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 1: Entwicklung des Bauwerksentwurfs auf Basis der ökologischen Anforderungen und technischen Möglichkeiten einschließlich Projektkoordination

Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.

GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 3: Grundlagenermittlung zur Verwendung von Laubholz

Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.

Abschlusstagung LIFE Luchs - Vorträge

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] gefördert mit Mitteln der EU / soutenu par des fonds de l'UE Abschluss-Tagung des Projekts „LIFE Luchs Pfälzerwald“ Réunion finale du projet „LIFE Lynx Forêt du Palatinat“ Zusammenfassung der Vorträge an der Tagung am 11.09.2021 in Annweiler Résumé des présentations à la conférence du 11.09.2021 à Annweiler Umsiedlung der Schweizer Luchsin Bell in den Pfälzerwald – April 2017 © GREVE Martin – SNU. Lâcher du lynx suisse Bell dans la Forêt du Palatinat - Avril 2017 © GREVE Martin - SNU. Projektpartner / Partenaires du projet Projekt-Kofinanzierer / Co-financeurs du projet 2 Ergebnisse und Erfahrungen aus dem EU LIFE-Projekt „Wiederansiedlung von Luchsen im Biosphärenreservat Pfälzerwald“ SYLVIA IDELBERGER1, JOCHEN KREBÜHL1, JUDITH OHM1, MICHAEL BACK1 Mit Hilfe des Förderprogramms LIFE der Europäischen Union führten die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) und ihre Projektpartner Landesforsten Rheinland-Pfalz, SYCOPARC in Frankreich und WWF Deutschland das LIFE Projekt zur Wiederansiedlung des Eurasischen Luchses im Pfälzerwald durch. Der Pfälzerwald ist Teil des grenzüberschreitenden UNESCO-Biosphärenreservats Pfälzerwald - Nordvogesen, das eine Gesamtfläche von 3028 km² umfasst. Das Wiederansiedlungsprojekt beinhaltet die Umsiedlung von 20 wildlebenden Luchsen (Lynx lynx carpathicus) aus der Schweiz und der Slowakei. Es begann im Januar 2015 und endete im September 2021. Das LIFE-Programm der EU kofinanziert 50 % der Projektkosten von insgesamt ca. 2,75 Millionen Euro. Über den Beitrag der genannten Projektpartner hinaus wurden zusätzliche Mittel vom Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – MKUEM), der Deutschen Wildtier Stiftung, den Landesverbänden von NABU und BUND, der HIT-Umweltstiftung sowie weiteren Förderern bereitgestellt. Öffentlichkeits- und Akzeptanzarbeit Alle relevanten Interessengruppen und Behörden sowie die regionale Bevölkerung wurden vor Beginn des Projekts informiert bzw. konsultiert. Das Land, alle neun Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Pfälzerwalds begrüßten die Wiederansiedlung. Das Projekt sah eine umfassende Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit während der Freilassungen und des anschließenden Monitorings vor. Mitarbeiter des Projekts besuchten regelmäßig lokale Zusammenkünfte insbesondere von Jägern und Nutztierhaltern und berichteten über den aktuellen Stand der Wiederansiedlung. Der direkte Austausch mit den Leuten war immer ein wichtiges Anliegen im Projekt. Er ermöglichte ein kontinuierliches Feedback und eine Verbesserung der Projektarbeit. Um die Akzeptanzarbeit zu fördern, wurden verschiedenste Materialien erstellt, die interessensgruppenspezifische Informationen rund um das Thema Luchs bieten. Insbesondere der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz unterstützt die Projektkommunikation aktiv. Für Schulklassen wurde das Umweltbildungsprogramm "Auge des Luchses" etabliert, mit dem sich Kinder intensiv und kreativ mit der Rückkehr des Luchses in seinen ehemaligen Lebensraum auseinandersetzen können. Durch die Einbindung lokaler Institutionen und Schulen sowie die Bereitstellung von Umweltbildungsmaterialien wurden Multiplikatoren geschult, die eine zusätzliche Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Projektziele bewirken. Im Rahmen des sogenanten "Luchs-Parlaments" kamen Vertreter aller am Thema Luchs beteiligten Interessensgruppen und von Behörden, Kommunen und Institutionen aus der Region zusammen. Neben den Aspekten Jagd und Tierhaltung kommen auch viele andere Themenfelder wie Naturschutz, Forst, Straßenbau, Tierschutz und Tourismus zur Sprache. Gemeinsam wurde über zu erwartende oder befürchtete Auswirkungen der Wiederansiedlung gesprochen, die sinnvolle Gestaltung von Herdenschutz und Kompensationsmaßnahmen diskutiert und möglicher Forschungsbedarf ermittelt. Konkrete, praktische Fragen bei der Wiederansiedlung wurden erörtert, bestehende Regelungen und 3 Abläufe anhand der aktuellen Geschehnisse immer wieder überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch das Potential der Tierart Luchs bzw. des Wiederansiedlungsprojektes für die Region, den Tourismus und die Natur im Biosphärenreservat wurden gemeinsam ausgelotet. Das Parlament tagte in zwei getrennten Kammern, eine im Pfälzerwald, die andere in den Nordvogesen. Einmal im Jahr tagten beide Kammern gemeinsam. Die im Rahmen des begleitetenden Monitoringprogramms gesammelten Daten zu Vorkommen, Verbreitung und Verhalten der Luchse wurden in die partizipativen Prozesse mit den verschiedenen Interessengruppen einbezogen. Das Luchs-Parlament hat sich als interessenübergreifende Institution etabliert, die anerkannt ist und sich aktiv in die Entwicklung des Projektes einbringt. Die offene und direkte Kommunikation hat dazu beigetragen, eine Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten aufzubauen und die Akzeptanz für den Luchs und das Wiederansiedlungsprojekt zu stärken. Ein Managementplan für den Umgang mit Luchsen in Rheinland-Pfalz wurde bereits vor der Freilassung des ersten Luchses veröffentlicht (MKUEM 2016). Er umfasst Aspekte des demografischen Monitorings, Lösungsvorschläge für den Fall von Konflikten, Präventions- und Kompensationsmaßnahmen, Regeln für das Konfliktmanagement und Verantwortlichkeiten. Die Regelungen wurden im Konsens mit allen beteiligten Intressensgruppen verabschiedet und können gemeinsam geändert werden, wenn es die Situation erfordert. Umsiedlungen Die Partner aus den Ländern der Luchsspenderpopulation Slowakei (DIANA, Zoo Bojnice) und Schweiz (KORA, FIWI*, BAFU*) sowie die Partner im Aufnahmeland Rheinland-Pfalz (SNU, MKUEM) einigten sich in einem „Memorandum of Understanding“ auf festgelegte Regeln und Protokolle für die Umsiedlungen. Die Luchse wurden in einem sogenannten "hard release" freigelassen, d. h. unmittelbar nach ihrer Ankunft im Freilassungsgebiet und einem abschließenden (Gesundheits-)Check. Abb. 1: Luchsmännchen Lucky in seinem Revier – März 2018 © SOMMER Alexander – SNU Alle freigelassenen Luchse wurden mit GPS/GSM-Telemetriehalsbändern (Betriebszeit 1-2 Jahre), welche mit einer mechanischen Sollbruchstelle versehen waren, ausgestattet. Die Sendehalsbänder 4 ermöglichten die Begleitung des räumlichen Verhaltens, der Beutefunde und des Verlaufs des Wiederansiedlungsprozesses (Abb. 1). Ein genetisches Monitoring wurde durchgeführt, um einen Stammbaum zu erstellen und die Entwicklung der genetischen Vielfalt innerhalb der neuen Teilpopulation langfristig bewerten zu können. Bei den Wiederansiedlungen von Juli 2016 bis März 2020 wurden insgesamt 20 Luchse (zwölf Weibchen, acht Männchen) eingefangen und mit Hilfe der Partner und Behörden der Herkunftsländer umgesiedelt. Zwölf Luchse wurden in der Schweiz gefangen, acht stammen aus der Slowakei, davon waren sieben Waisen, die Menschen abgewandt aufgezogen wurden. Bis Ende August 2021 gab es vier dokumentierte Verluste von umgesiedelten Luchsen durch (Verkehrs-)Unfälle. In den Vogesen wurde ein im Pfälzerwald 2019 geborenes Jungtier 2021 tot aufgefunden (Ursache unbekannt). Abb. 2: Kombinierter Aktionsradius von acht GPS-besenderten Luchsen aus dem Pfälzerwald, dargestellt als MCP (minimum convex polygon) für das Monitoringjahr 2019/2020, © SNU Die Luchse haben ihre körperlichen Fähigkeiten und ihre Anpassungsfähigkeit bei verschiedenen Gelegenheiten unter Beweis gestellt. Ein Männchen (ARCOS) wanderte in die Hochvogesen und legte dabei in einem Monat eine Strecke von ca. 350 km zurück. Ein anderes Männchen (CYRIL) nahm sich die Freiheit, den Rhein zu überqueren. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die regelmäßige Nutzung der Wildbrücken im Pfälzerwald (A6 und B10) durch Luchse. Auch der Bereich der Zaberner Steige, die schmalste Stelle der Vogesen an der eine Autobahn, eine TGV-Bahntrasse und der Rhein- 5

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