Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.
Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, auf der Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt, sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Bei der Maßnahme werden unter anderem folgende Eingriffe und Maßnahmen erfor-derlich: - Neubau der Bundesstraße B 293 auf eine Länge von ca. 2,964 km, einschließ-lich teilplanfreiem Knotenpunkt B 293 neu / B 293 alt / L 559 neu / Gemeinde-verbindungsstraße „Wössinger Straße“, inklusive Entwässerungsleitungen und Seitenablagerungen - Teilrückbau der B 293 alt und Neubau der L 559 neu südlich von Jöhlingen auf eine Länge von ca.790 m - Neubau von 7 Brückenbauwerken (u.a. Neubau einer Grünbrücke im Gewann „Lehrwald“) und 2 Stützwänden - Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes - Neubau eines Regenrückhaltebeckens und eines Pumpwerks im Bereich der At-tentalbrücke (ca. km 1+155) mit Notentlastung in den Attentalgraben - Neubau eines Pumpwerks sowie einer Schmutzfangzelle, welche in den Ver-bandssammler entlastet, bei ca. km 2+580 - Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) sowie eines Re-genrückhaltebeckens bei ca. km 2+600 mit Auslauf in die Pfinz - Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen - Eingriffe in das FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ und Erweiterung des FFH-Gebietes um das Prinzhölzle zur Kohärenzsicherung - Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Atten-tal“ - Eingriffe in das Naturdenkmal „Ahorn und Linde an Kruzifix“, Wiederaufbau des Wegkreuzes (Kulturdenkmal) - Eingriffe in die Biotope „Hohlweg im Lehrwald“, „Hohlweg mit Feldhecke am Kirchberg westlich von Jöhlingen“; „Feldhecke an der B 293 südwestlich von Jöhlingen“, „Feuchtgebüsch im Attental südwestlich von Jöhlingen“, „Feldhecke im ‚Wieland‘ südlich von Jöhlingen“, „Feldhecke I an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke II an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldgehölz II an der Bahnlinie südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke südl. der B 293 südöst-lich von Jöhlingen“, „Naturnaher Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ und „Auwald am Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ - Anlage von natur- und artenschutzschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Die Umgehungsstraße B 293 neu verläuft im Bereich von ca. Station 0+560 – 1+580 im Wasserschutzgebiet „Weingarten – Walzbachtal – Jöhlingen“ (WSG-Nr. 215 152) in der Zone III. Zwischen der Einmündung der L 559 in der Ortslage von Jöhlingen und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Wössinger Straße“ verläuft die vorhandene Bundesstraße B 293 und somit auch die L 559 neu bzw. B 293 neu im Überschwemmungsgebiet (HQ 100). Teile des Lehrwaldes und der Hohberg sind als FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ ausgewiesen. Um agrar- bzw. flurstrukturelle Nachteile auszugleichen, ist ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Das Projekt "Monitoring von Grünbrücken" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Funktionale Querungshilfen dienen der Vernetzung von Lebensräumen, indem sie wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein Überwinden von Verkehrsbarrieren ermöglichen. Grünbrücken und weitere Querungsbauwerke bilden daher ein zentrales Element zur Umsetzung des Fachplans landesweiter Biotopverbund einschl. des Generalwildwegeplans mit dem Ziel, ökosystemare Funktionen und die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln. Da Veränderungen (z.B. durch Eingriffe, Nutzungsänderungen, Sukzession, Pflege etc.) bzw. eine nicht fachgerechte Ausführung an oder auf den Querungshilfen dazu führen können, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen können, ist es wichtig, Querungsbauwerke in zeitlichen Intervallen zu überprüfen, um ihre Funktionalität sicherzustellen (Monitoring). Im Rahmen des Vorhabens werden drei Bauwerke über 24 Monate hinsichtlich ihrer Funktionalität für verschiedene Artengruppen überprüft und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Zielerreichung abgeleitet werden.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sophienstr.5, 38304 Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Dieser vierstreifige Ausbauabschnitt beginnt mit der Anschlussstelle (AS) B 244 westlich von Wittingen. Nach dem Kreuzen von 2 Bahnlinien folgt die AS L 286. Im weiteren Verlauf umfährt die Trasse in einem Rechtsbogen Eutzen östlich und führt dann östlich von Stackmannsmühle und westlich parallel am Automobiltestgelände entlang und endet nördlich von Ehra-Lessien und der AS B 248/L 289. Neben der AS mit der B 244 beinhaltet die Planung eine AS mit der L 286 südwestlich von Wittingen. Des Weiteren sind im Zuge des Neubaus zwei Wildbrücken über die A 39 sowie eine beidseitige, unbewirtschaftete PWC-Anlage im Bereich des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 18,1 km stellt den 6. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Boitzenhagen, Ehra-Lessien, Eutzen, Glüsingen, Knesebeck, Hagen bei Knesebeck, Teschendorf, Vorhop, Wittingen, Wahrenholz, Emmen, Oerrel, Knesebeck-Hankensbüttel, Knesebeck-Dedelstorf, Rehlingen, Dalldorf, Dalldorf-Hillerse, Leiferde und Kaiserwinkel beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der ursprünglich anberaumte Erörterungstermin im April wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 09.11.2020 durchgeführt. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Online-Konsultation wurde hier auf der Internetseite hochgeladen.
Das Projekt "GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 2: Erfassung und Bewertung der ökologischen Aspekte des Vorhabens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V..Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Das Projekt "GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 1: Entwicklung des Bauwerksentwurfs auf Basis der ökologischen Anforderungen und technischen Möglichkeiten einschließlich Projektkoordination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: IB-MIEBACH - Ingenieurbüro für Holzbau und Holzbrückenbau.Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Das Projekt "GBLaubHolz - Planung, Entwicklung und Vermarktung einer Grünbrücke mit einem Tragwerk aus Eichen-Brettschichtholz, Teilvorhaben 3: Grundlagenermittlung zur Verwendung von Laubholz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst HAWK Hildesheim,Holzminden,Göttingen, Fakultät Bauen und Erhalten.Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordert ein Umdenken innerhalb der holzverwendenden Baubranche. Die Verwendung von Laubholz ist dabei ein wichtiges Mittel, um die Anpassung des Waldes an den Klimawand mit dem CO2-Speicherpotential von Holz im Bauwesen in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck soll innerhalb dieses Projekts ein Konzept für eine Grünbrücke aus Laubholz erarbeitet werden. Mit diesem Konzept sollen Planer und Entscheider aus der Baubranche auf die technischen Möglichkeiten des Bauens mit Laubholz aufmerksam gemacht werden und so der stoffliche Einsatz von Laubholz langfristig gefördert werden.
Das Vorhaben beinhaltet den Lückenschluss der Bundesautobahn A 14 Magdeburg - Wittenberge - Schwerin im Land Sachsen-Anhalt in der Verkehrseinheit (VKE) 2.2. Die Baustrecke beginnt unmittelbar nördlich der Anschlussstelle Osterburg, ca. 270 m nördlich der Querung der Landesstraße 13 durch die VKE 2.1 westlich von Osterburg. Das Ende der Baustrecke befindet sich unmittelbar südlich der Landesstraße 2 bzw. der geplanten Anschlussstelle Vielbaum (zukünftig Anschlussstelle Seehausen-Nord) an der VKE 3.1. Die Länge der VKE 2.2 beträgt 16,784 km. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stendal in den Gemarkungen Krumke, Rossau, Krevese, Dequede, Drüsedau und Losse sowie in der Landeshauptstadt Magdeburg in der Gemarkung Pechau. Es weist u. a. folgende Besonderheiten auf: • Anschlussstelle Seehausen (unsymmetrisches halbes Kleeblatt) • Biesequerung (linienhaftes Fauna-Flora-Habitat "Secantsgraben, Milde und Biese") mit Brückenbauwerk (Lichte Weite 83,40 m; Nutzbreite 28,50 m) • Querung Windpark Krevese • 3 Überführungsbauwerke für Fledermäuse (Nutzbreite 9,50 m; 23,00 m bzw. 23,00 m), 1 Fledermausunterführung (Lichte Weite 10,00 m) • Wildunterführung mit Wirtschaftsweg (Lichte Weite 60,00 m; Nutzbreite 28,50 m) • Querung Stadtforst Seehausen • Grünbrücke (Nutzbreite 53,00 m) • Querung Wasserschutzgebiet • Ingenieurbauwerke: 19 Brücken, 22 Kollisionsschutz- und/oder Irritationsschutzeinrichtungen, 6 Regenrückhaltebecken • aktive Lärmschutzmaßnahmen: im Bereich der Ortslage Röthenberg Lärmschutzwall (Höhe von 5,50 m über Gradiente und Länge von 450,00 m).
Heute wurde das Planfeststellungsverfahren für den nördlichsten Abschnitt des A14-Lückenschlusses (Magdeburg-Schwerin) auf dem Boden von Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt Halle habe den entsprechenden Bescheid für das rund 8,8 Kilometer lange Teilstück von Seehausen (Landkreis Stendal) bis zur Landesgrenze Brandenburg bei Wittenberge erstellt, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg ?Mit der Elbquerung gehört dieser Abschnitt zu den anspruchsvollsten der gesamten Autobahntrasse?, sagte Webel. Nach fast neun Jahren akribischer Arbeit aller Beteiligten seien jetzt planungsseitig die Voraussetzungen für den Weiterbau der A 14 erfüllt. ?Davon wird der gesamte Norden Sachsen-Anhalts profitieren?, betonte der Minister. Nach Auskunft von Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Halle, hat sich seine Behörde im Beschluss mit rund 380 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendungen intensiv beschäftigt. ?Die getroffene Entscheidung stellt einen sachgerechten Ausgleich aller Interessen dar, der die unterschiedlichen Belange bei der Verwirklichung des im Bundesverkehrswegeplan gesetzlich festgelegten Bauprojekts berücksichtigt?, betonte Pleye. Es seien aber noch weitere Handlungen bis zur Auslegung vorzunehmen, wie Vervielfältigungen, Ausfertigungen für die Zustellung und Auslegung sowie das Siegeln der Planunterlagen. Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagenzwei Wochen lang ? in der Zeit vom 02. bis 16.04.2019 ? in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der Verkehrseinheit (VKE) von der künftigen A 14-Anschlussstelle (AS) Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze Brandenburg betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte Pleye. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte der Chef der Planfeststellungsbehörde hinzu. Mit Blick auf die Vielzahl der Natur- und Umweltschutzmaßnahmen rund um die jetzt planfestgestellte VKE 3.1+3.2a wies Webel erneut darauf hin, dass es sich bei der A 14 um die ?grünste Autobahn Deutschlands? handele. ?Neben aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner in Vielbaum und Geestgottberg dienen die faunagerecht konzipierten Brücken über den Aland und die Elbe dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Arten in dem rund 193 Millionen Euro teuren Autobahnabschnitt?, betonte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister. Auf den Bauwerken würden zum Beispiel spezielle Kollisions- und Irritationsschutzwände errichtet, die Vögeln und Fledermäusen ein gefahrloses Überfliegen ermöglichten. Im unteren Bereich seien sämtliche Brücken und Durchlässe so dimensioniert, dass am Boden oder im Wasser lebende Tiere, wie Fischotter, Biber und zahlreiche Amphibienarten ungehindert wandern könnten, erklärte Webel. ?Dadurch ist ein Höchstmaß an ökologischer Durchlässigkeit gewährleistet, wie es unsere Fachleute ausdrücken würden?, fügte er hinzu. Vor allem die geplante Elbebrücke sei ein herausragendes Beispiel dafür, dass Naturschutz und Straßenbau einander nicht ausschließen müssten. In diesem Zusammenhang hob der Minister den konstruktiven Erfahrungsaustausch mit dem BUND hervor. ?Durch regelmäßige Gespräche ist es in den zurückliegenden drei Jahren immer wieder gelungen, Kompromisse zu finden, mit denen die unterschiedlichen Interessen bei Planung und Bau der Autobahn gut in Einklang gebracht werden können?, erklärte Webel. Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht aus insgesamt 31 Ordnern mit insgesamt 483 Planwerken größer DIN A3 ? das entspricht einer Gesamtfläche von knapp 330 Quadratmetern ? sowie exakt 9.764 DIN A4-Seiten. Zu Ihrer Information: Die künftige A14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin verläuft auf einer Gesamtlänge von 155 Kilometer durch Sachsen-Anhalt (97 km, aktuelle Kosten rd. 955 Millionen Euro), Brandenburg (32 km) und Mecklenburg-Vorpommern (26 km). Sie schließt eine Lücke im deutschen und europäischen Autobahnnetz. Der Bearbeitungsstand der einzelnen Verkehrseinheiten stellt sich derzeit wie folgt dar: VKE 1.1 vorh. Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt/B 189 Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2011 eingeleitet. In der Zeit vom 22.09.2014 bis 21.10.2014 erfolgte eine ergänzende Auslegung von Planunterlagen. Die Einwendungsfrist endete am 04.11.2014/30.01.2015. Es erfolgten Aktualisierungen der faunistischen Daten (Lurche, Rastvögel, Nachtkerzenschwärmer, Libellen), die Erarbeitung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages und Optimierungen bei erforderlichen Flächeninanspruchnahmen. Die erforderliche ergänzende Auslegung von geänderten bzw. ergänzten Unterlagen fand in der Zeit vom 06.06.2018 bis 05.07.2018 statt. Die Einwendungsfrist endete am 06.08.2018. Derzeit erfolgt die Prüfung und Überarbeitung der Unterlagen in Folge der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Eine weitere ergänzende Auslegung von Unterlagen wird vorbereitet. VKE 1.2 AS Wolmirstedt/B 189 - AS Colbitz/K 1174n Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 29.10.2014. VKE 1.3 AS Colbitz/K 1174n - AS Tangerhütte Im Bau seit 16.08.2017. Die Verkehrsfreigabe ist für 2020 vorgesehen. Alle 5 Brückenbauwerke (BW) sind im Bau und teilweise fertiggestellt. Die BW 18A (Spatenstich, K 1178) und 17.1A (Fledermausunterführung) sind fertiggestellt, das BW 18.1Ü zu 95 % und die Grünbrücken BW 16Ü (Fledermausbrücke) und BW 17Ü (Grünbrücke) zu 55 % bzw. 75 % im Bautenstand. Baubeginn für den Streckenbau war am 25.06.2018. Die Stubbenrodungen und der Oberbodenabtrag sind abgeschlossen. Derzeit laufen der Erdbau, der Kanalbau und der Oberbau (untere Tragschichten). Die Herstellung der hohen Dammabschnitte im Bereich der Brücken BW 17.1A und BW 18A sind ebenfalls abgeschlossen. Die Arbeiten am geplanten Zubringer zur AS Tangerhütte einschließlich des Knotenausbaus an der B 189 haben begonnen. Weiterhin werden die Umfahrungen an den Brückenbaustellen BW 16Ü (Fledermausüberflughilfe) und BW 17Ü (Grünbrücke) hergestellt. Diese dienen der bauzeitlichen Verkehrsführung während des Ausbaus der Umverlegung B 189 im Bereich der beiden Brücken. VKE 1.4 AS Tangerhütte - AS Lüderitz/L 30 Im Bau seit 27.08. 2018. Der Abbruch des Kuhstalls im Bereich der Dollgrabenniederung, einzelne Leitungsumverlegungen sowie die 1. Dokumentationsabschnitte (DA) der archäologischen Untersuchungen im Bereich der Tangerniederung und Dollgrabenniederung sind abgeschlossen. Dbei wurden umfangreiche archäologische Fundstellen erkundet und ausgewiesen. Mit Beginn der Baumfällungen am 01.10.2018 haben die archäologischen Untersuchungen mit dem 1. DA im Wald begonnen. Die Baumfällung ist abgeschlossen, gegenwärtig laufen Restarbeiten und Transporte. Für die 18 Brückenbauwerke werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, die Bauwerke werden in Einzellosen veröffentlicht. Für das Spatenstichbauwerk wurde der Damm als Vorschüttung fertiggestellt. Für den Streckenbau ist die Ausführungsplanung und Ausschreibung in Bearbeitung. Gegenwärtig werden vorbereitende Maßnahmen wie Umfahrungen und Baustraßen für 6 Brückenbauwerke und den Streckenbau (Baustraße auf Trasse späterer Wirtschaftsweg) ausgeschrieben. Die Umfahrungen am BW 19Ü (Überführung Verbindungsweg W05) und BW 22Ü (Überführung L 29) sind bezuschlagt, Baubeginn war am 10.12.2018. Der Baubeginn der weiteren Umfahrungen ist im Februar bzw. März 2019. VKE 1.5 AS Lüderitz/L 30 - AS Stendal-Mitte/L 15 Das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2011 wurde unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerwG vom 08.01.2014 zur VKE 1.3 eingestellt und gleichzeitig am 17.04.2015 ein neues Verfahren eröffnet. Die neuen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.05.2015 bis 10.06.2015 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 24.06.2015. Die Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) fand vom 15.08.2016 bis 18.08.2016 und am 08.11.2016 statt. Für die aus dem Anhörungsverfahren resultierenden Planänderungen und Ergänzungen (einschl. des wasserrechtlichen Fachbeitrages) wurde am 09.04.2018 ein Änderungs- und Ergänzungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 02.05.2018 bis 01.06.2018 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 02.07.2018. An der Beschlussfassung wird gearbeitet. VKE 2.1 AS Stendal-Mitte/L 15 - AS Osterburg/L 13 Bestandskräftiges Baurecht liegt seit Mai 2018 vor. Die bauliche Realisierung des Abschnittes ist an den Abschluss des Baurechtsverfahrens in der VKE 1.5 und die Bestandskraft des dortigen Planfeststellungsbeschlusses gekoppelt. VKE 2.2 AS Osterburg/L 13 - AS Seehausen-Nord/L 2 Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2014 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.10.2014 bis 07.11.2014 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 21.11.2014. Der wasserrechtliche Fachbeitrag wurde erstellt. Die Überarbeitung einzelner naturschutzfachlicher Unterlagen (Feldlerche) ist abgeschlossen und derzeit werden die Unterlagen geprüft und für die erforderliche öffentliche Auslegung aufbereitet. Die ergänzende Auslegung wird für das II. Quartal 2019 vorbereitet. VKE 3.1 + AS Seehausen-Nord/L 2 - Landesgrenze ST/BB VKE 3.2a Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 15.02.2019 gefasst. Das Verfahren ist im Jahr 2010 eingeleitet worden. Die Erörterung mit den Einwendern und den TÖB fand vom 12.12.2011 bis 15.12.2011 statt. In der Zeit vom 28.11.2012 bis 28.12.2012 wurde eine ergänzende Auslegung von geänderten Planunterlagen durchgeführt. Eine zweite ergänzende Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.09.2014 bis 07.10.2014. Die Einwendungsfrist endete am 21.10.2014. Die erforderliche Aktualisierung naturschutzfachlicher Beiträge (länderübergreifende FFH-Ausnahmeprüfung für das SPA ?Aland-Elbe-Niederung?) und der neu erstellte wasserrechtliche Fachbeitrag machten eine dritte ergänzende Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.08.2017 erforderlich. Die Einwendungsfrist endete am 14.09.2017. 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